Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
M 12 Berlin, Dienstag, den 15. Januar
1907.
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Amkliches.
Deutsches Reich.
Unebersicht der Ausprägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1906. Goldmünzen Silber münien Nickelmünzen Kupfer münzen ; Dierzon auf ünf⸗ wei⸗ Ein⸗ Fünfzig⸗ Zehn. Fünf · Zwei Ein. IM Im Monat Deꝛember 1806 sind geprägt worden in: Dopdel · Kronen Prihat. ne ud i markstũcke pfennigflücke pfennigstücke ysen fie pfennigstücke pfennigstücke . w . 2. . . ö , . / 1 gor dio 1333. . Aids oss . J 3 11 ö * 2. . * ,, , ütt 2 * 3 Modo 2 . 33 od 2 . 23 . 66 . /// / 6 . . ö * J ,,,, 14058 2357 ;;, 8 2 2 — o, e,, / — — 66 — 6 6 2 w s Tir e r e , , n s , , e nm, os, sss oa 2 ; . zh 6 bz Saz go 1 464 327 67 ; is zo boo zo 65. bos a0 g6s bsi 13 364 e 0s Dos iz 838 233 So * 76s hs a0] 6 34. 63 ee. . 2 Varhet water seräat cc , h ö r , , , , n,, , Selamtansdrãgung ,,, , / 6 3 60 z zs 35 e , nnn, Feen füid niehdet cngetagen tete - = , ö , , , , n ü 1 68 wren, o . , n . 3 drr gd o 7 73g r 7 75 Id Vd Sd 19 — Nr. 292. ) Vergl. den Reichsanzeiger vom 11. Dezember 1906, . ibuchhalterei des Reichsschatzamts. . Januar 1M. Haup Berlin, den 14. J . ö.
Nachweisung
j im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. April 1906 bis zum der, , . 6 ier . 1906.
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J. V.: H ampel.
; Im Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung für daz Etats⸗ entaris⸗ inmalige und außerordentliche Ausgaben, . k ; irg bor fu ltere ge : der 9 Kolonisation in den Dem Hause der Abgeordneten ist eine Denkschrift Fiernnen Offpreuhen und Pammern 3 Millionen Mark ausgeworfen. über die Verwendung des Fonds zur Förderung der 9 den Erfäulerungen dazu ist gesagt: g, , nn, inneren Kolonisation in den Provinzen Ostpreußen Die durch Abwanderung . * 3 . und Pommern (Kap. 12 Tit. 4 des Extraordinariums der lichen . ö . ea e. inneren J J n, in * en Landestellen in erhöhtem Maße staatliche
Mittel bereit zu stellen. Es ist nicht beabsichtigt, eine Kolonisation Für eigene Rechnung des Staats einzuleiten, vielmehr sollen die bereitgestellten Mittel dazu dienen, um private Kolonisationzunter - nehmungen, deren gemeinnütziger Charakter gesichert ist, staatlich zu fördecn. Eine Festlegung der einzelnen Verwendungszwecke erscheint in Ermangelung der nötigen praktischen Erfahrungen zunächst nicht angezeigt, jedoch jst hervorzuheben, daß ein Teil des Fonds der zur Verstärkung der bei Kap. Il Tit. 15 a bereitgestellten Mittel zur Gewährung von Beihilfen zu den bei Rentengutsgründungen vor⸗ kommenden , , , dienen 6. Bei der Beratung des Gesetzentwurft., betreffend die Feststellung des Staatshaushaltzetats für das Etatsjahr 19065, hat das Haus der Abgeordneten unter Zustimmung der Königlichen Staatzregierung den . gefaßt, die Königliche K zu ersuchen, dem aufe der Abgeordneten eine ö über die Verwendung des onds Kap. * Tit. 4 des Extraordinariums des Etats der landwirt- chaftlichen Verwaltung nach Ablauf des Etatsjahres vorzulegen. In Erledigung dieses Ersuchens ist jetzt die eingangs erwähnte Denkschrift dem Hause unterbreitet worden, in der folgendes ausgeführt wird. Die Verwendung des genannten Fonds von 2 Millionen Mark war in der Weise gedacht, daß 1 600 000 S als von der Seehandlung zu verwaltender Betriebsfonds dienen sollten, inebesondere zur Ge- währung von Zwischenkredit an Kolonisationsinstitute für solche Zwecke der Bestedelung, für die der Zwischenkredit nach dem Gesetze vom 12. Juli 1900 nicht zur Verfügung steht. Dieses Gesetz gewährt nämlich Zwischenkredit nur zur Abstoßung der Schulden und Lasten der aufzutellenden Grundstücke und zur erstmaligen Besetzung der Renten güter mit den notwendigen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäuden, dagegen nicht zur Deckung des Ankaufgpreises der aufzuteilenden Grundstücke, soweit er über die Grundstücksbelastung hingus har zu zahlen ist, zur Bestreitung der Kosten für die zwischenzeitliche Verwaltung, zur Aus- führung von Meliorationen und dergl. Die übrigen 400 000 MC sollten ohne Auflage der Rückgewähr verwendet werden zu Beihilfen für die erstmalige Instandsetzung der durch die Rentengutsgründungen notwendig werdenden Folgeeinrichtungen. Dementsprechend hat die Verwendung der Mittel in der folgenden Weise stattgefunden.
A. Ostpreußen.
Nachdem sich ergeben hatte, daß die Absicht, in der Provinz Ostpreußen eine gemeinnützige Fkolonlsationz esellschaft nach dem Vor⸗ bilde der in Poo mern arbeitenden Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft ins Leben zu rufen, keine Aussicht auf Verwirklichung habe, wurde eine Kolonisationsgesellschaft begründet unter Beteiligung des preußischen Fiskus, vertreten durch die Königliche Seehandlung re ift Staatgbanh, der ostpreußischen Probinzialgengssenschafts⸗ asse, eingetragene Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Aönlgs ber k. Br., und der AÄktiengesellschaft Landbank zu Berlin. Diese Gesellschaft erhielt den Namen „Ostpreußische w und bildet eine Geseslschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Königsberg.
8 . ö. des Unternehmens bezeichnen die Satzungen der esellschaft: ͤ ö. Vermehrung der Bauern. und Arbeiterstellen in der Provinz Ostpreußen durch Aufteilung von landwirtschastlichen Grundstücken in Verbindung mir der Befestigung des vorhandenen Bauernbesitzes in der ö , . welch letztere Aufgabe in Angriff genommen werden soll durch: . i Verfuch der Regelung der Schuldverhältnisse bäuerlicher
ter,
ö. 5. bessere Organisation der 3 leinschließlich der neu⸗ ö Dörfer (ländliche Wohlfabrtpflege und gemeinwirtschaft. un
J die Wiederherstellung eines Gemeindebesitzes d dergl.).
ö. orübergehender Erwerb von Hypotheken und Grundstügen, Vermittlung von Hypotheken ⸗ und Grundstücksverkäufen sowie sonstige Geschäfte zur Durchführung und Unterstützung der Aufgaben unter A.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1 800 009 „S, an dem die drei Gesellschafter mit je 600 000 M beteiligt sind. Der Reingewinn der Gesellschafter ist auf 5 oso des eingezahlten Kapttals begrenzt. Die Gründung der Landgesellschaft ist unter dem 8. Juli 1965 erfolgt; die konstitulerende Versammlung des Aufsichtgrats hat am 27. November 1905 stattgefunden. .
In der kurzen Zeit seitdem bis zum Ablauf des Etatsjahres 1905 hat die Tätigkeit der Landgesellschaft nur einen geringen Umfang ge habt. Es sind von ihr im ganzen 3 Güter mit zusammen 11686392 ha angekauft worden, von denen das eine in Größe von 6865, 7930 ha alsbald ö worden ist. Die Kausprelse für die anderen beiden Güter sind in voller Höhe aus Mitteln der Gescll=
.