Deutscher Neichsauzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Kezugspreis beträgt vierteljährlich L M 580 3. 6. ö nehmen Kestellung an; für Herlin außer den Rostaustalten und Zeitungs speditenren für Kelbstabholer auch die Ezpedition 8SW., Wilhelmstraste Nr. 22. Einzelne Aummern kosten 25 9.
Insertionapreis fur den Naum rin er Arunchzrile 30 3. JInserate nimmt au: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs anzeiger und Königlich Nreußischen Ktaata anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
AM 20.
Berlin, Mittwoch, den 23. Januar, Ahends.
1907.
Inhalt des amtlichen Teiles: DOrdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen 2c.
turerteilungen. 22. ö betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von
i sakten. . ! 4 . dem Deutschen Reich und Dänemark vom 11. ZJanuar 1907.
Königreich Preuften.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhõhungen und sonstige Personalveränderungen. . Mitteilung, betreffend die k des Kommunallandtag . ĩ Sbezirks Wiesbaden. . des . * Ausgabe der Nummer 2 der Preußischen Hir en nm.
Seine Majestät der König haben geruht: der Prinzessin Chieko Kan in von Japan, Kaiser— lichen Hoheit, die Rote Kreuzmedaille erfler Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich sächsischen Rittmeister von Wolffers⸗ dorff im 2. . 18 die Königliche Krone ten Adlerorden vierter Klasse, ; . n ,,,. bei der Gesandtschaft in Christiania Scheller-Steinwartz und dem Chemiker und Betriebs⸗ leiter, Hauptmann der Landwehr a. D. Dietrich zu Ludwigs⸗ hafen a. Rhein den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Königlich württembergischen Generalleutnant von Marchtaler, General à la suite Seiner Majestät des Königs und Kriegsminister, den Königlichen Kronenorden erster Klasse, ; w st d tullverwalter Seiner Königlichen Hoheit des ö von Bayern, Hofsekretär, Geheimen Rat Jitte? von Klug den Stern zum Königlichen Kronenorden weite o ig ch sächsischen Major Grafen Vitzthum . Eckstaedt, beauftragt mit der Führung des 2. Ulanenregimen Rr. 18, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, . dein Königlich sächfischen Oberleutnant Genth k 2. Ulanenregiment Nr. 18, dem . , esellschaft „La Industrial Paraguaya . J. 54 Dr. med. Eduard Kemm erich, dem Ka . Christign Heifecke, sämtlich zu inn g . guay), dem Kaufmann Max Spitze zu Wla . dem Kaufmann Walter Curdts zu ß n dem Beamten der Tunnelgesells gf in Konstantinope 23 . Lreußel und dem Jollamtsassistenten zweiter Klase— ö o artmann beim Gouvernement von Togo den Königlichen ierter Klasse ; ; j e gel, s bn de Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs . 1 . n . . 32 ,, i en * . em enchef des Kaiserli ö Geor ö Straßburg ü. E. das Kreuz des Allgemeinen Chrenzei ens, ! bem in n , Wilhelm J . Kriminalschutzmann Hans Buhmann, beide zu . g, ö. Gendarmen Ludwig Blau zu Rodach im He al 1 Ee ch, i K * . 1 3 und dem Königlich sächsischen Wa ; Hi nch ö. 2. . Nr. 18 das Allgemeine Ehrenzeichen sowie ; . k. Otto Kurrer zu Rombach im Land⸗ kreise Metz die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Maiestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An⸗
mg der ihnen verliehenen ni ĩ Orden zu er⸗ . und zwar: htoreutischen
des Großkreuzes des Königli ächsischen Afore Fra glich K
dem Generalleutnant und Feldzeugmeister Koehne;
der Großherzoglich Badischen silbernen Zivil⸗ verdienstmedaille: ;
den Depotvizefeldwebeln Röbke und Fleischmann beim Artilleriedepot in Karlsruhe i. B;
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich K Hausordens: dem Hauptmann von Lösecke im Großen Generalstabe; ferner: der Kaiserlich Russischen bronzenen Medaille zur Erinnerung an den russisch-japanischen Krieg: dem Oberstabsarzt Dr. Schaefer, Regimentsarzt des 3. Gardefeldartillerieregiments; der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Oberstabsarzt Dr. Krumm ache r, Regimentsarzt des , , ogel von Falckenstein (7. Westfälischen) r. 56; des Ritterkreuzes er ster Klasse des Königlich Norwegischen Ordens des heiligen Slaf: dem Hauptmann Grafen Finck von Finckenstein, Platzmajor in Potsdam; sowie der Königlich Norwegischen silbernen Verdienst⸗ ö medaille erster Klasse:
dem Feldwebel Petermann, Registrator bei der Kom— mandantur Potsdam.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Oberpostinspeltor Bätz (aus Leipzig) zum Postrat in Chemnitz zu ernennen sowie s ⸗ den Postdirektoren Bernius in Mainz, Breker in Elber⸗ feld, Drost in Eberswalde, Ebel in Naumbur (Saale), Elfa sser in Tilsit, Francke in Torgau, ö. n Berlin, übler in Meißen Ilsemann und Kesting in Dortmund, ink in Offenburg (Baden), vo n Lips ki in Koͤnigsber Pr.),
Luchmann in Wiesbaden, Mehlis in Bergedorf, üller in Greiz, Ohse in Cöln, Petz in Köͤnigsber (Pr), Renatus in Chemnitz, Schmincke in Bonn, S3 rd in
eitz, Selchow in e Hr ernst, Ta pp in Berlin,
hyssen in Düren (Rheinl), Weber in Eisenach, ö in an und Zanner in Berlin, den Telegraphendirektoren Ammann in Münster f Frosch in Wiesbaden, Kilian in Magdeburg, Krausche in armen, Kuppe in Hamburg, Reim ann in Hannover und Weyand in Ham⸗ burg den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.
Dem Kaiserlichen Koasul E. Rose in Soerabaya (Java) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste erteilt worden
Dem Königlich schwedischen Konsul mit dem Charakter als Genre n fel Georg Manasse in Stettin und
dem brasilianischen Vizekonsul Dr. Bento Carvalho do Pago in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
em mit der Vertretung deg Kaiserlichen Konsuls in mas beauftragten Kaufmann Ähles ist guf Grund den 3 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 für den Amtsbezirk des Ronsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige er nn, von Neichsangehörigen vorzunehmen Und Hie Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden
Vertrag
zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark vom 11. Januar 1907.
Nachdem durch den Wiener Friedensvertrag vom 30. Ok—⸗ tober 14. und durch die Dis positionen, die Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser von Desterreich im . des genannten Vertrags getroffen haben, die Grenzen zwischen Preußen und Danemark festgestesi worden sind, haben Seine Masjestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Dentschen Reichs, das hierbei Preußen, auf dessen Antrag veririn, und Seine Majestät der König von Danemark, von dem übereinstimmenden . beseelt, die in gewissen Bevölkerungskreisen in Sonderheit in bezug auf ihre Staats⸗ angehörigkeltserhältnisse bestehende Beunruhigun beseitigt zu sehen, sowie in der Erwartung, daß durch . ertrag diese von belden Teilen beabsichtigte Virkung völlig erreicht werden wird, indem jede der beiden Regierungen in ihrem Stagts⸗ gebieie im Halen der Gesetze ihres Landes zu diesem Ziele in jeder Weise zu wirken sich anheischig macht, zu ihren Be— vollmächtigten für den Abschluß eines Vertrags hierüber ernannt:
. . der Deutsche Kaiser, König von reu ßen: . Allerhöchstihren Staatssekretär des Auswärtigen Amts, i ge, Geheimen Rat Heinrich Leondard von Tschirschky und Bögendorff, Sine Majestät der König von Dänemark: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll= mächtigten Minister, Kammerherrn Johan Henrik von Hegermann⸗Lindencrone, welche, nachdem die beiderseitigen Vollmachten in guter und ehöriger . befunden worden sind, sich über die nach⸗ olgenden Artikel geeinigt haben.
Artikel J.
Die preußische Regierung wird den im preußischen Staats⸗ gebiete . staatenlosen Optantenkindern, d. h. den nach der Optionserklärung des Valerg aber vor dem Inkraft⸗ treten des dänischen Staalsangehoͤrigkeitsgesetzes vom 15. März 15898 außerhalb Dänemarks geborenen Jmdern auf ihren Antrag bei dem Vorhandensein der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen die preußische Staatsangehõrigkeit ver eihen.
Artikel N.
Durch die Bestimmungen des vorstehenden Artikels wird das Recht eines jeden der vertragschließenden Teile, An⸗ ehörigen des anderen Teiles entweder infolge gerichtlichen rteils oder aus Gründen der inneren und äußeren Sicher⸗ . des Stagts oder auch aus Gründen der * Armen and.
ittenpolizei den Aufenthalt zu versagen, nicht berührt. Diese Befugnis besteht für die Königlich preußis ge Ne⸗ gierung auch 6 der Optantentinder, welche voi, dem ihnen im Artikel J gewährten Rechte, preußische Ste atg⸗ angehörige zu werden, keinen Gebrauch gemacht haben der deren Antraͤge mangels der gesetzlichen Voraussetzungen ab⸗ ger nt werden mußten. Diesen Optantenkindern wird die änische Regierung den Aufenthalt in Dänemark, insoweit icht andere Gründe des dänischen Rechts dafür vorliegen, nicht verschränken. .
Artikel II.
Die beiden Regierungen ind darüber einnerstanden, daß unter Optantenkindern im Sinne der Artikel Lund dieses Vertrages nicht bloß Nachkommen im ersten Grade, sondern auch deren Nachkommen zu verstehen sind.
Artikel IV.
Die Ratifikation ö. Vertrages wird sobald als möglich
erfolgen und der Austausch der Ratifikationsurkunden in Berlin stattfinden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten
diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung unterschrieben und besiegelt.
So geschehen zu Berlin am elften Januar 1907. von Tschirschky. Hegermann Lindencrone.
Die Auswechselung der Ratifikationen des vorste d Vertrags ist am 21. Januar d. J. in Berlin cher hen g
Durch ein Versehen der Redaktion ist dieser Vertrag ni wie beabsichtigt, bereits gestern veröffentlicht ö ö
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnäbigst geruht: den Kriegsgerichtsrat Dames zum Oberkriegsgerichtsrat, den Militärintendanturgff or Ziegler von der Intendantur des Gardekorps zum Militärintendanturrat und den früheren Großherzoglich badischen Referendär Säger zum Kriegs⸗ gerichtsrat 9 ernennen, dem Obermilitärintendantursekretär Grober von der ntendantur des III. Armeckorps und dem She ahlmeister Sidon vom 2. Rheinischen Feldartillerieregiment 5 23 bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als . ae set . em Sberkriegsgerichtssekretär Herber, Militär erichtz⸗ chreiber beim Stabe des Generalismmandos ir rg gt orps, diesem ebenfalls bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension, den Charakter als Kanzleirat zu verleihen und infolge der von der Stadtvgr ordneten dersammlung zu Stargard i. Pomm. getroffenen Wahl den big erigen be⸗ soldeten . weiten rh ee seh Albert Kolbe daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Stargard
i Pomm. für die gesetliche Amtsd ö bestatigen. t gesehlich auer von zwölf Jahren zu
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: dem Besitzer des Hotels Danziger Hof zeinrich Teute
2 das Prädikat eines Königlichen oflieferanten zu