Deutscher Reichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Aer Bezugspreis heträgt vierteljährlich L 4 50 3. Alle Rostanstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außer den Hostanstalten und Zritungsspediteuren für Kelbstahholer
auch die Ezprdition 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Insertionapreis für den Raum einer Aruckzeile 30 9. Juserate nimmt an:; die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs anzeiger und Königlich Rreunßischen Ktaatsanzeigerz Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
M 22.
Berlin, Freitag, den 25. Januar, Ahends.
1907.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛ
Wilung, betreffend den Niederlassungsvertrag zwischen dem
iche und den Niederlanden. ven, die Gebühren für die Untersuchung
inland eingehenden Fleisches. . ve,, . die i ng einer Eisenbahn⸗ strecke. Erste Beilage:
Nebersicht des auswãrtigen Handels Deutschlands mit Getreide , f in der Jeit vom 1. August 1906 bis zum
20. Januar 1907. Königreich Preuszen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kgiser haben im Namen des i den Schiffsagenten A. C. Horne zum Vizekonsul in Queenstown (Irland) zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Reichs amt des Innern, Rechnungsrat Johannes Klink⸗ müller den Charakter als Geheimer . und dem Bureauporstand bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun Philipp Schubkegel anläßlich seiner Ver⸗ . in den Ruhesiand den Chärakter als Kaiserlicher echnungsrat zu verleihen.
Am 2. d. M. tritt der am 17. Dezember 1904 abge⸗ schloffene, im Reichsgesetzblatte von 1996 S. 879 veröffent⸗ lichte Nie derlassungs vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden in Kraft, . .
Nach Artikel ! Abs. 2 müssen die Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles, um das Recht der stãndigen Niederlaffung oder des dauernden oder zeitweiligen Auf⸗ enthalts in dem Gebiete des anderen Teiles beanspruchen zu können, mit gültigen Pässen oder anderen genügenden . weispapieren über ihre Person und ihre an,, , verfehen sein. Als genügende Ausweispapiere werden außer den Pässen — nach einer zwischen beiden Teilen getroffenen Verstandigung vom 29. Oktober v. J. — vergl. . vom 6. Dezeinber 1906, Reichsgesetzbl. S. S587 — J die von den zuslaͤndigen deulschen Behörden ausgeftellten Heimatscheine, sofern sie innerhalb der letzten fünf rn äͤusgeftesst oer mit einem Erneuerungsbermerke versehen ind und die Unterschrift des Inhabers tragen; die von den . ländischen Kommisfaren der Königin ausgestellten Nätionalitei 8 bewiszen, fofern sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus⸗ 6. oder mit einem Erneuerungsvermerke versehen sind und
ie Unterschrift ahabers tragen. ; 26 . de d der agen. Niederlanden nieder⸗ ffen haben ober? aufhalten, oder welche die Absicht abe, sich dort niederzulassen ober aufsuhalten, werden ö. Er zweckmäßig mit gültigen deutschen Pässen sder eimatscheinen, die ken vorstehenden Bestimmungen n, , 3 . haben. Ebenfo werden . a ee . . ö. niedergelassen haben oder uf, . ; K Riches zu tun gut tun, sichh felt ge wee e , . oder Nationaliteits bewijzen,
,,, , ener ia. vertrags jedem ver n hl e Vids freisteht, solchen d , e oder aufhalten oder welche die bfr 3 tun, mit den der Gesezgebnng ihres Heimatlantes entsprechenden Ausweisen über ihre Milltärverhältnisse ver ehen sind.
Durch den Niederlassungs vertrag . übrigens die Vorschriften nicht berührt, wonach von Ausländern? wahrend ihres Aufenthalis oder ihrer Reisen innerhalb des Reichs= gebiets ein Reisepapier nicht gefordert werden soll, sie indes verpflichtet bleiben, sich auf amtliches Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen, Eine Verschärfung diefer, wie der fremdenpolizeilichen Vorschriften überhaupt hat durch den Vertrag nicht herbeigeführt werden sollen. —
Bekanntmachung, betreffend die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches, vom 24. Januar 1907.
Auf Grund des 32) Nr. 3 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 547), hat der Bundesrat beschlossen:
Die Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches, vom 12. Juli 1902 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 238) wird his auf weiteres abgeändert, wie folgt:
ö. 5 2 Abs. L erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühren betragen, abgesehen von den in den gehn bis 6 für besondere Untersuchungen festgesetzten ebühren, A. bei frischem Fleische: für ein Stück Rindvieh (ausschließlich der Kälber) oder ein Renntier.. 1509 M6, 368 wd 66h 3) für ein Schwein oder Wildschwein G60 3 5 ein Schaf oder eine Ziege O40 „ 5) für ein Pferd oder ein anderes Tier des Einhufergeschlechts (Esel, Maul⸗ r, Mann,, . ; B. bei zubereite tem Fleische (ausgenommen Feth 6) von Därmen für jedes Kilogramm. 9005 (, 7) von Speck für jedes Kilogramm COIL. , s) von sonstigem zubereiteten Fleische für jedes Tilßstanim. 2.
II. Die im 8 4 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzte Gebühr für die Untersuchung eines ganzen Schweines oder Wildschweines wird auf 975 6 herabgesetzt. ĩ .
II. Die im 5 5 Abs. 1 Satz 1 festgesetzte Gebühr e. die chemische Untersuchung von zubereitetem Fett, einschließlich der ,, wird auf 005 MS für jedes Kilogramm einer gleichartigen Sendung herabgesetzt. !
22 Bekanntmachung tritt am 15. Februar 1907 in Kraft.
Berlin, den 24. Januar 1907.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadswsky.
. *
Bekanntmachung.
Im Bezirk der Königlichen Eisenbahndirektion in Münster i. W. wird am 28. d. M. die bei Dülmen zwischen den Strecken Münster i. W. — Dülmen und Dortmund — Dülmen hergestellte, 15 km lange eingleisige Ver⸗ bindungsbahn als Hauptbahn für den Güterverkehr er— öffnet werden. Berlin, den 24 Januar 190) Der Prãsident , . u lz.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der . 3 Allergnaͤdigst geruht: Oberstleumnant z. D. Maximilian Knoch in and 2 S. ai erblichen Adelstand zu erheben. h
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staalsanwalt Mu siol von der Staatsanwaltschaft 1 in Berlin zum Landrichter bei dem Landgericht J in Berlin, den Gerichtsassessor Prüf ner in Stendal zum Landrichter
in Saarbrücken, . . -. * den Gerichteassessor Wilhelm Broicher in Düsseldorf
um Landrichter in M-⸗Gladbach, . den Gerichtsassessor Seemann in Berlin zum Amts⸗
ichter in Köpenick, . . den Gerichtsassessor Adolf Ernst in Berlin zum Amts⸗
ter in Beeskow, ; 36. 36. Gerichtsassessor Adolf Schmidt in Hildesheim zum
tsrichter in Gransee, 4 h Gerichtsassessor Dr. Blumensath in Berlin zum
tsrichter in Schkeuditz, ; ; . 66 Gerichtsassesser Roever in Suhl zum Amtsrichter
j b. Ma deburg, ö ö . . 331 Genre ef Riedel in Erfurt zum Amtsrichter
j dorf und . ; . e e r sesor Kraft in Wattenscheid zum Amts
ĩ i zu ernennen sowie ; richt. Hegner, Uändgerichtesettetär Roepcke in
Berlin den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Stadtbauinspektor Dr.-Ing. Ro wald in Hannov den Charakter als Königlicher 3 8 ö (dem Zuchdruckereibesitzer und Redakteur Heinrich Möller in r, den Charakter als Kommissionsrat und
den Kon istorialsekretären Ernst Sellin in Stettin und Paul Weihtag in Frankfurt a. M. den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen heiten.
Dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Berlin . ist das Prädikat r for beigelegt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
ö. Titel Hegemeister ist folgenden Förstern verliehen worden: I) Regierungsbezirk Potsdam: Dalchow in Rehmate, Oberförsterei Liebenwalde, Engel in Wensickendorf, Oberförsterei Dranienhurg, Maß igs in Breitefenn, Oberförsterei Freienwalde, Ohnesorge in Reiherholz, Oberförsterei echlinerhütte, Wahrenberg in Tiefensee, Oberförsterei Eberswalde, Wruck in Senftenthal, Oberförsterei Chorin. Y) Regierungsbezirk Trier: Heisig in Ueberscheid, Qberförsterei Gerolstein, Knippel in Bettingen, Oberförsterei Saarlouis Schäfer in Wildenhburg, Bbersörfterei . Schloßer in Lauterbach, Oberförsterei Karlshrunn.
Die neu zu begründende Oberförsterstelle Willen— berge mit deim Amtssitze ebendaselbst, im Regierungsbezirk Allenstein ist voraussichilich zum 1. April d. J. zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. März d. J. eingehen.
Ju st izmi nisteriu m.
Der Rechtsanwalt Isbary in Berlinchen ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, al . ung . n . in 5
Der Rechtsanwalt Nathan in Görlitz zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, . In ff. seines m . ng ff 9
Der Gerichtsassessor Clerren in Neumagen zum Nota fi den Bezirk des Qberlandesgerichts in . J 33 n , jf er en, .
er Gerichtsassessor Baum in Düsseldorf zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Lrf . er ne, n, nhl, 3 66.
er Gerxichtsassessor Gedenkoven in Däüsseldor Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts 4 3 mit Anweisung seines Amtsitzes in Ratingen,
der Rechtsanwalt Fügner in Oldenburg i. Holst. zum Notar für den Bezirk des Oberlandeggerichts Kiel, mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Oldenburg i. Holst, und
der Nechtsanwall Stgudacher in Halle i. W. zum Notar für den Bezirk, des Oberlandesgerichts Hamm, mit in weisung seines Amtssitzes in Halle i. W, ernannt worden.
Dem Notar Bru ckhaus in Wipperfürth ist der Bezirk des Oberlandesgerichts in Düsseldorf als Amtsbezirk und der Amtssitz in Düsseldorf,
dem Notar wf, in Nideggen der Bezirk des Ober⸗ landesgerichts in Düsselborf als Amtsbezirk und der Ämtsfitz in Mettmann, ;
dem Notar Reuscher in Trier der Amtssitz in Lechenich und .
dem Notar Greiß in Waxweiler der Amtssitz in Ott⸗
weiler angewiesen.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König em n heute im hiesigen Königlichen Schloffe in k i Staatssekreiärs des Auswärtigen Amts von Tschirschky und Bögendorff und des am hiesigen Hofe beglaubigten Bot⸗ schafters der Vereinigten Staaten von Amerika Tower eine . Abordnung zur Vorbereitung eines Handels⸗ vertrages, bestehend aus den Herren North, Gerry unh Stone.
2 ö 8 5 4.