1907 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrat versammelte s

u einer Plenar⸗

sihung; vorher hielt der Ausf en eine Sitzung.

chuß für Justizw

In dem soeben im Verla buchhandlung und Hofbuchdr erschienenen, vom Auswärti zeichnis der Kaiserlich 1907“ wird auch diesmal im en, daß es sich empfiehlt, Tätigkeit einer Konfular ch genommen wi die Adresse in latein Vize) Konsulat inhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses n, daß Schreiben mit per aus dem Amte ausgeschiedenen o „erst eine verspä

ge der hiesigen Königlichen Hof⸗ C. S. Mittler u. Sohn gen Amt herausgegebenen „Ver⸗ Deutschen Konsulate“ von teresse des Pubiikums darauf Schreiben, in denen die des Reichs in de Konsular amt ches (General-, son des Stellen⸗

Hinweises kann soͤnlicher Adresse, der beurlaubten Konsul nach⸗ tete oder überhaupt keine Er⸗

rd, an das betreffen ischer Schrift: Deuts und nicht an die Per

gesandt werden ledigung finden.

Der Senat folge, den Antra havener Fischerei gewendet werden soll.

hat bei der Bürgerschaft g gestellt, daß für den Ausbau des C

hafens der Betrag von 760 006

Desterreich⸗ ungarn.

nister Polonyi hat gestern, einer ge, dem Ministerpräsidenten gsgesuch überreicht.

tspartei hat über den Rücktri

Meldung des sein schriftliches Entlassun ie Unabhängigkei ihr Bedauern

gedrückt und ferner die C in der Tatsache des Rücktritt

licke und m er Minister ang wurde von Koss. Verdienste Polonyis Graf Stefan er erklärten, den Ant ten namentlich, me der Partei für Polonyi ; pponyi bestritten hatte, da

irgendwie beeinflußt werde,

n ihrer gestrigen tt Polonyis aus⸗ g beantragt, daß die Partei S8 leineswegs eine Bestäti⸗=

richtshofs, den Die Erklärung

Ruhe dem Urteil des Ge erufen habe, entgegensehe. Apponhyi unter Hinweis auf die um die Partei auf das wärmste hi und mehrere andere hnen zu müssen, erichtshof durch die nicht beeinflußt werde. dadurch der Gerichtshof Antrag angenommen.

Groszbritannien und Irland.

Der Jahresbericht über die Mili United Service Gazette“ öchlusse des Berichtsjahr eitdem noch erheblich gestieg öhe erreicht hat.

A2 Mann an der 1966 soll diefe Ziffer

Parteimitglied daß der Geri

für 1905 zeigt, nach en von 9g61 Offizieren (. Oktober 1905), en ist und eine beu Ebenso fehlten am gedach gesetzlichen Stärke und am gar auf 44159 angewachsen sein.

Frankreich. Die Deputiertenkammer beriet g das vom Senat zurückgekomm „ihren vom ewilligung

in der gestrigen ene Budget und hielt, Senat abgelehnten Be⸗ eines Kredits von produktionsgesell⸗ Besteu erung aus mit 494 ne Taxe an, einem ö

ten, aufrecht. Bezüglich der gsgesellschaften nahm das mmen die vom

m Gegensatz zum

auf die Versächerten. Hie it, 442 gegen 8 Stimmen Weiterberatu

Senat beschl lieb aber, i z

betreffend V

lu, daß die borgestern veröffenth chãmt Der Ministerpr nicht zu sei

die Schlacht s Antrag Meunter angenomme der ihn vor den Senat bringe. die Politik der Regierung durch ein oder weil man des Kampfes müde fe mann erkenne an, welch Trennung von gkirche gegen, daß er seinen Freund Briand h nd für daß unternommene Werk un perließ hierauf mit Brland auf kurze Zeit lehr wurden beide vom Hause mit le eunier zog dann seinen Antrag zurück. ge über die Anmeldung von Versammlungen ganzen mit 550 gegen 5 Stimmen an⸗ itzung vertagt. Nach der Wiederaufnahme ahm das Haus die vom Senat beschloffene en über die Besteuerung der Ver⸗ das Budget im

dent Clemenceau

nun er da sei, ürden nichts er

ei noch nicht o werde er es ni agte, er wünsche n ö all in der Si i, eine Schlappe erlelde.

n großen Anteil Briand an dem We Clemencegu verwahrse ahe kränken wollen, deffen erläßlich sei. Clemenc'au den Saal; bei ihrer Rück. bhaftem Beifall begrüßt.

. ö ö . . J .

genommen und die S der Verhandlungen n jassung der Bestim icherungsgesellscha

ten und dann ganzen mit 487 gegen 98 Stimmen an.

Wahlen gewisse politische mit Hilfe der Presse über gen und Absichten der Re um den Erfolg Der Präsident des Min est, daß die Vertreter d t in den Kampf der Pa

Wahlen nicht beeinflussen dürfen, und erklärt zum wiederholten Male, daß die Generalgouverneure und Gouverneure die volle Freiheit bei den Wahlen sichern, stets nur gegen die revolutionäre Propaganda einschreiten und alle falschen Gerüchte über Handlungen und Pläne der Regierung dementieren sollen. Nach dem Bericht des W. T. B.“ heißt es sodann in dem Rundschreiben:

Obgleich das Programm der Regierung bekannt ist, ist es immer wieder nötig, darauf hinzuweisen, daß ihre Politik nicht durch zufällige und vorübergehende Umstände beeinflußt sein kann. Die Regierung gibt die Versicherung, daß die Reichs duma, die der Hauptfaktor der Regeneration der Skaatsordnung und der Staatsprinzipien set und die das Recht der Initiatibe auf dem Gebiete der Gesetzgebung habe, in der Regierung einen aufrichtigen Mitarbeiter an ihrer fruchtbaren, schöpferischen und bersöhnlichen Arbeit finden werde. Die Regierung ist sich der ungeheuren Schwierigkeit bewußt, die die Lösung der mit der Umwandlung der politischen und sozialen Ordnung ver⸗= bundenen Fragen unter den gegenwärtigen ungewöhnlichen Umständen bietet, deshalb ist die Reglerung sicher, daß die Umwandlung deg Reichs nur gelingen wird, wenn ihre Absichten in der Duma einer Kritik unterzogen und ihre Vorlagen dort eine eingehende praktische Erörterung erfahren. Unter voller Berücksich ligung der Rechte, der Reichs duma bezüglich der Gesetzgebung, der Budgetbewilligung und der Interpellation wird sich die Reglerung bei allen ihren Hand- lungen unwandelbar an die bestehenden Gesetze, halten. Die strenge Beobachtung der Gefetze bietet die einzige Möglichkeit, das Vertrauen des Monarchen in die Regierung sowohl wie in die Reichs⸗ dumg zu bewahren, sie ö daher die einzige Bedingung einer gemeinsamen Arbeit. Ez ist nolwend g, auf die Falschheit der Gerüchte hinzuwensen, nach denen die Regierung beabsichtige, die Reichs duma zusammenzuberuen, nur um sie guffulösen und dem vom Kaffer verwor enen Regierung? system zurückzukehren. Bie Regierung verfolgt das Ziel, die Selbstregierung der Sem stwos zu entwickeln und die Vittel der Semstwog und der Gemeinwesen vermittels finanzieller Reformen zu vermehren. Ihr Hauptziel ist die Bef serung der Lage der Bauern, nicht nur durch Schaffung von Bodenfonds, sondern auch dadurch, daß sie für jeden energischen und fleißlgen Ar⸗ beiter die Möglichkelt einer eigenen Wirtschafts führung schaffl, ohne daß das Recht von anderen verletzt wird. Die Regierung bereitet ferner Gesetzentwürfe zur Lösung, der Arbeiterfragen, zur Regelung der chulverhältnisse und der Lokalver⸗ waltung vor. Hieraus ift ersichtlich, welch' großes Werk der Relchsduma, dem Reichsrat und der Regierung be⸗ vorsteht. Die Umgestaltung des Reiches wird sich auf der Grundlage der Sicherung der Prinzipien der wahren Freiheit vollziehen, wie sie von dem Monarchen verheißen worden ist. Deshalb wird die Re⸗ gierung alle verfolgen, die Rechte antasten, wird Unruhen mit Strenge unterdrügen und iber die Ruhe des Landes wachen. Sie wird zu zizsem, Zwecke bis zur vollkommenen Beruhigung alle gesetzlichen Mittel anwenden, die ihr zu Gebote stehen.

= Wie das „W. T. B. meldet, ist gestern in der Haupt⸗ straße des Wasfili Ostrow⸗Stadtteiles von St. Petersburg der Direktor des Derzabin-Gefängnsfses, in dem sich hauptsächlich politische Gefangene befinden, von einem Un⸗ bekannten durch einen Revolverfchuß getötet worden.

Italien.

Die Deputierten kammer nahm gestern von dem Schreiben des Präsidenten Biancheri Kenntnis, in dem dieser von seinem Rücktritt Mitteilung macht, da er zum Sekretär des Ordensamts ernannt worden sei. ö

Nach dem Bericht des W. T. B. erklärte ber Ministerpräsident Giolitti nach Verlefung des Schreibeng Biancherls, er würde, wenn er die Hoffnung hätte, deh eine grefning⸗ Kundgebung

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aller Parteien des Haufes ncheri veranlassen önnte, seine Bemission zurückziehen, beantragt haben, diese nicht anzunehmen. eider wisse er aber, daß Blancherls Ent⸗

schluß mit Rücksicht auf feine Gesundheit und sein hohes Alter un⸗

erschütterlich sei. Darum bitte er das Haus, die Gefühle der Dank—

barkeit des italtenischen Parlaments, als des Sprecherg des ganzen

Landes, dem bisherigen Präftdenten Biancheri für die großen Ver⸗

dienste auszusprechen, die er sich um das Vaterlanb erworben habe. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.

Niederlande.

Die Zweite Kam m er hat, wie das „W. T. B.“ meldet, gestern die Errichtung einer diplomatischen Vertretung der Niederlande in Tanger beschlossen.

Montenegro.

Die Skupschtina beriet gestern in geheimer Sitzung über die Ministerkrife und beschloß, W. T. B.“ zufolge, dem Fürsten mitzuteilen, daß die Skupschtina wünsche, daß das Kabinett Radulowitsch am Ruder bleibe. Der Justiz⸗ minister Raitschewitsch dankte namens seiner Ministerkollegen für das ihnen bewiesene Vertrauen, erklärte jedoch, es sei dem Kabinett Radulowitsch unmöglich, die Regierung wieder zu übernehmen. z

Amerika.

Nachdem gestern die kalifornischen Kongreßmit⸗ glieder an einer zweistündigen Besprechung über die japa⸗ . Schul frage im Weißen Hause zu Washington teilgenommen hatten, haben sie eine Erklärung abgegeben, in der es, „W. T. B.“ zufolge, heißt:

Die kalifornischen Mitglieder des Kongresses haben eine Be— sprechung mit dem Prästdenten, Root und Metealf über die japanische

rage an der Paelfieküste gehabt, die einen durchaug harmonischen erlauf genommen und ste zu der Ueberzeugung gebracht hat, daß eine befriedigende Lösung der Frage gefunden werden wird.

Nach der „Associated Preß“ melden in New Nork ein⸗ gangene Telegramme aus verschiedenen mittelamerikanischen aͤfen, daß in San Salhader ern ernste Revolution drohe. Amtliche Depeschen aus San Salvador berichten jedoch lediglich davon, daß zur Unterdrückung von Räuber⸗

banden, die Morde und Verbrechen begingen, Truppen aufgeboten worden seien.

Asien.

Die Räumung der Mandschurei beginnt, der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge, heute mit der Ab= fertigung des 65. Moskauer Infanterieregiments.

Nach einer offiziellen Meldung aus Batavig ist die Meuterei in Kediri ava) unterdrückt. Die Auf⸗ stän dischen lind entweder gefangen genommen oder haben sich zerstreut. Die Truppen sind in ihre Quartiere zurückgekehrt.

Afrika.

Der Gouverneur von Tanger Bel Ghazi ist zum Großkaid der Beni⸗Der ernannt worden, die gestern ihre Unterwerfung angezeigt haben.

Die gestrige Nachricht, daß fich der Bruder des Kaids⸗ Zellal und mehrere Führer der Beni⸗Msaur dem Kriegsminister Gebbas unterworfen haben, wird von der Agence Havgg“ bestätigt. Man versichert, daß der Bruder . von Raisuli beauftragt war, anzufragen, ob er in

anger aufgenommen werden würde, falls er zu seiner Unter⸗

werfung dorthin käme. Die Stämme aus der Umgegend von Tetuan haben versprochen, Raisuli tot oder lebend aus— zuliefern, wenn er zu ihnen flüchten sollte.

Koloniales.

Der Kaiserliche Gouverneur von Deu tsch⸗Ostafrika meldet, „W. T. B.“ zufolge: .

Abdallah Mypanda, der bekannte Hauptführer der aufständisch ge⸗ wesenen Wangindo, ist am 15. Januar im Gefecht gegen die 14. Kom- pagnie gefallen, Der Rebellen führer Nasoro Mpanda wurde gefangen genommen. Diesseits sind Sergeant Biallowong und zwel Askarlg durch Streifschüsse verwundet. Die dritte Kompagnie Kionga er⸗ hielt auf Ersuchen 50 Mann Verstärkung, da Zusammenstöße zwischen portugiesischen Truppen und Madschembaleuten beporstehen!

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügun gen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 zugegangen:

Einziger Paragraph.

Der jweite Satz des 5 11 des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Ueberiretungen, vom 23. AÄprit 1883 (Gesßsammlung 1883 S. 65) wird aufgehhben.

Die Meinifter des Innern und, der Jussi; werden mit der Aus⸗ führung dieses Gesetzes beauftragt.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Das Gesetz vom 23. April 1883, betreffend den Erlaß poltzei⸗ licher Strafve ügungen wegen Ueberkretungen, bestimmt 6 . . Gegen Mllitaͤrpersonen dürfen die Pol ljeibehörden Strafen

nur wegen solcher Uebertretungen festsetzen, zu deren Aburtellung im gerichtlichen Verfahren die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Eine Fest Haft für den Fall des Unver-

estsetzung von mögens C 1 Abf. ) findet durch die Polizeibehörde

nicht statt.

änderungen, welche inzwifchen in den allgemeinen li Be⸗ stimmungen über die Festfe ung Polizeilicher Strafen . . eine Bedeutung verloren unk zu unhalt⸗

Die Grundlage für die durch das Gesetz vom 23. April 1883 in der Strafgericht ordnung für daz

behörden die Untersuchung und Entscheidung der Kontraventionen gegen Finanz und Poliieigesetze sowie gegen Jagd⸗ und Fiche rd ern nen

die Kontrabentionen nur mit Geldbuße oder Konfiskalton bedroht waren. Dagegen war für die Strafvollstreckung gegen die der Militärgerichts barkeit unterworfenen Perfonen burch § 18 verordnet, daß die Umwandlung einer rechtskräftig erkannten Strafe in Cine andere durch Refolut dez Milltärgrrichts geschehen sollte. Im Zusammenhange hiermit war in 5 26 die besonderen Fälle des 8 3 bestimmt, daß n b. von den Zivilbehörden innerhalß der ihnen überwöiesenen uständigkeit verhängt wären, im Nicht-

beltrelbungsfalle von den Militär erichten i ö ä Freiheitsstrafe umgewandel 2 fie .

Die Rechtelae rar jonchh, , n mnmenge sa t, die, da Zivil behörde eine Geldsirafe lh lie mn , et aber . falls die Umwandlung in eine Freiheitsstrafe vornahmm und. die Freiheits. strafe vollstreckte. An diefer klaren Regelung der Zuständigkeit wurde festgehalten, als durch das Gesetz vom 14. Mal 1852 den Poltzei⸗ behörden allgemein das Recht beigelegt wurde, für Uebertretungen vorläufig durch Verfügungen Strafen festzusetzen; durch 10 dieses Gesetzes wurden die 3 und 269 der Militärstrafgerichtsordnung ausdrücklich aufrecht erhalten. ;

Auch die Reichsjustizgesetzgebung und die anschließende Neu⸗ ordnung für Preußen durch daß Gefetz wom 23. April 1883 brachten nach dieser Richtung hin keine Veränderung. Die S 453 ff. der Reichsstrafprozeßordnung ließen die Befugnis der Polizeibehörden bestehen, nach den Bestimmungen der Landesgesetze eine in den Strafgesetzen angedrohte Strase für Uchertretungen durch Ver- fügung festzusetzen, und das Gesetz vom 23. April 1833 beließ den Polizel behörden das Recht zur ö von Strafen gegen Militärpersonen gemäß § 11 Satz J für alle diejenigen Ueber⸗ tretungen, zu deren Aburteilung im gerichtlichen Verfahren die ordent⸗ lichen Gerichte zuständig sind. Allerdings konnte die in S 1 des Gesetzes gegebene allgemeine Anordnung, daß zugleich mit der 3 der Geldstrafe die für den Fall des Unvermögen eintretende Hafistrafe zu bestimmen ist, für die besonderen Fälle der Straffestsetzung gegen J keine Anwendung finden, da die Umwandlung in

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diesen Fällen durch die preußische Nilitärstrafgerichts ordnung den Es wurde daher, um den bisherigen Be⸗ stimmungen verbleiben sollte, das geltende Recht nochmals ausdrücklich ch Satz s des 8 11 des Gesetzez vom 23. Aprit Feftsetzung von Haft gegen Millar personen durch die Pollzelbehörden nicht stattfinden sollte. ; Di dessen Bedeutung nach seiner vorstehend

den bleibt die Untersuchung und Entscheidun rgerlichen Behörden e r n nn nde, nhalts über⸗ Geldstrafe und Einziehung oder ; Vollzug der an die Stelle der Geldftrafe tretenden Freiheitsstrafe sst nike Ersucheng jderhandt die Vorschriften üb oh W re, 5. ö widerhandlung gegen ber die Erhebun entlicher Abgaßen und Gefälle durch Strafbescheld der H e mn, Umwandlung in eine Freiheitsstrafe durch

den zusländigen Gericht herrn nach Maßgabe de S 465.

welcher den bisherigen Rechte= ist im wesentlichen der, daß den Militär- in welchen die Zivilkehörden eine Mitwirkung nur noch bei der auf Er⸗ Vollstreckung eingeräumt ist. Die bisherige estimmung deß d 269 rer preußischen Milttãrstraf⸗ gerichtsordnung ist nicht Ubernommen worden; vielmehr ist die Unter⸗ , n und die gesamte Verfahren mit usnabmęe der Vollstteckung = augschließlich den Zivil behörden über⸗ Von dieser Regel weicht din Reichs militär ftrafgerichtgordnung nur in dem cinzigen Falle be Strafbescheide wegen Juwiderhand⸗ lungen fn die Vorschriften über vi- Erhebung öffentlicher Abgaben d Gefälle ab; aber uch biese Durchbrechung ist nur eine scheinbare; die Strafbeschesbe in Abgabenangelegenheiten därsen, im , zu den poltzeilichen Strafyerfügungen, Freiheit trafen niemalg fest⸗ setzen, und ez müßte deshalb in analoger Weife wie in dem bürger. lichen Strafberfahren, auf welcheg noch einzugehen sein wird, die

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