Umwandlung der durch einen Strafbescheid gegen eine Milttärperson festgesetzten Geldstrgfe der Vyllstreckungskehörde überwiesen werden, Ein Ausweg für alle übrigen Fälle ist auch nicht durch den 5 465 der Reichsmilitärstrafgerichtsorbnung gegeben, welcher bestimmt:
Kann eine berhängle Geldstrafe nicht beigetrieben werden, und
ist die Festsetzung der für diesen Fall eintretenden Freiheitsstraf⸗ unterlassen worden, so ist die Gelbffrase durch Verfügung des , der höheren Gerichtsbarkeit in die entsprechende Frei⸗ eitẽstrafe umzuwandeln. ;
Diefe Vorschrift fügt sich vielmehr lediglich in den Rahmen des 7. Til ls im zweiten Te der Miitaͤrftrafgerichtẽordnung ein, welcher die Vollstreckung der mislttärgerichtlichen Strg urteile (8 459 4. a. O) regelt; sie gewährt ausschließlich für das Militärstrafperfahren die Meöglichkätt, cinen Gel dre fe, beräglich deren die Festsetzung einer sub= sidlären Freiheitsstrafe seltens den Militärgerichts unterlassen worden ist, nachträglich in eine Freihertsstrafe ummuwandeln.
Wenn danach die Umwandlung der von einer, Polizeibehörde gegen ein, w liltrperson fe , 4 rc, , n e,
in ni attfindet, so kann siz eb⸗ !
i n ,, ö Dem ordentlichen Richter ist die Be⸗ fugnig, eine von iner Verwaltungsbrehörze festgesetzte Geldhsrafe in eine Freiheltsstraf⸗ umzuwandeln, nur bezüglich der gegen Zivil⸗ perfonen erlaffenen Strafheschelde wegen Zuwiderhandlungen gegen bie Vörschriften üer die Erhebung öffentliche Abgaken und Ge— falle 38 169, 463 der Reichsstrafvrozeßordnung) gegeben; ber Grund hierfür ist in derselben Weife, wie dies beiüg⸗ lich der Milttärgerichte bereits angedeutet worden ist, lediglich in dem Umstande zu fuchen, daß die Strafbescheide in Abgabensachen sbeitsstrafen überhaupt nicht verhängen dürfen, Eine extensive terpretatton dieser Ausnahmebestimmung ist selbstöerständlich aus— eschlossen. ö. . . ordnet die Reichestrafprozeßordnung in dem 7. Buche, welches die Strafvollstreckung und die Kosten des Verfahrens behandelt, unter F 491 allerdings an: ;
Kann eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrleben werden, und ist die Festfetzung der für diesen Fall eintretenden Freiheitsstrafe unterlaffen worden, so ist die Geldstrafe nachträglich von dem Gerichte in die entfprechende Freiheltsstrafe umzuwandeln.
Diefe Bestimmung ist jedech für den Fall einer polizeilichen Strafverfügung nicht anwendbar. Wie aus dem Inhalte des ganzen Titels hervorgeht, handelt derselbe ausschließlich von der Vollstreckung gerichtlich festgesetzter Strafen. Die Vorschrift des § 491 setzt in ähnlicher Wesse, wie 5 453 der Mllitärstrafgerichtsordnung, unbedingt poraus, daß. das Gericht die ihm obliegende Festsetzung einer Freiheltsstrafe un terlassen, allo bei der vor= her gegeb nen Gelegenbeit von seiner Befugnis zu einer folchen Feftfetzung keinen Gebrauch gemacht hat; es soll aber nicht die
ufländigkeit der Gerichte, pollzeiliche Strafberfügungen zu ergänzen, pr e nn werden. Hätte das Gesetz, den 5 491 auf diejenigen Fälle ausdehnen wollen, in welchen Verwaltungshehörden wegen mangelnder Zuftändigkeit von der Fesffetzung einer subsidiären Freiheitsstrase ab, sehen müssen, so wärde die bereits erwähnte Bestimmung des 5 453 der Strafprozeßordnung überflüssig und sinnwidrig sein.
Rach allem dem find weder die Milltärbehörden noch die Gerichte befugt, die durch poltzeiliche Strafverfügungen festgesetzten Geld strafen in Frelheitsftrafen umzuändern; den Polizeibehörden selbst aber ist durch il Abf. 3 des Gesetzes vom 25. April 1883 die Festsetzung von Haft im Falle des Undermögens gegen Milttärpersonen allgemein unterfagt. Es ergibt sich hieraus die Konsequenz, daß überhaupt keine Behörde vorhanden ist, die befugt wäre, gegen Militärpersonen im Wege der poltzellichen Strafverfuͤgung substdiär eine Freiheitsstrafe festzufetzen oder eine polizeilich festgesetzte Geldstrafe nachträglich in eine Freiheltsstrafe umzuwandeln. 2
m diese Lücke zu heseitigen, ist geltend gemacht worden, daß die Bestimmung des 5 11 Satz 3 des Gesetzes vom 23. April 1883, die nur eine Deklaration des bestehenden Rechts beabsichtigt habe, mit der Veränderung dieses Rechtszustandes von selbst ihre Geltung verloren habe. Es sst ohne weiteres zuzugeben, daß die Enistehungs geschichte des 311 für diese Auffassung spricht. Im Eingange dieser Begründung ist der Nachweis versucht worden, daß die Absicht des Gesetzes in der Tat nur dahmn gegangen sein kann, den geltenden Rechtszustand festzulegen und das Strafrecht der Polizeibebörden auszubauen einerseits unter Aus- nutzung des durch das Reichsprozeßrecht gelafsenen Spielraumg, andererfeits unter Beachtuag der durch die preußische Militärstraf⸗ gerichtzordnung gezogenen Schranke. Es kann welter keinem Zweifel unterliegen, daß dlese Schranke beseitigt und durch kein anderes
indernis ersetzt 6 ih gi daß der zweite Satz des § 11 damit
rundlage verloren ha
1 stehen dieser Auffassung gewichtige formelle Be= denken entgegen. Es darf nicht übersehen werden, daß der § 11 iwar unjweifelhaft auf Grund der geschilderten Erwägungen aber doch formell unabhängig von demselben Gesetz geworden ist; nach allgemeiner Rechts theorle aber verliert ein Gesetz dadurch, daß die für seinen Erlaß be. sljmmend gewesenen Gründe fortgefallen sind, seine rechtliche Geltung noch nicht: Ces ante ratione legis non gest l= Es muß deshalb, wenn die Joltzelbehörden sich über den zweiten Satz dea 3 11 hinwegsetzen und gegen Milltarpersonen Haftstrafen substituieren wollten, mit der Möglichkeit and sogar mit der Wahrschelnlichkelt gerechnet werden, daß, die zur Entscheldung angerufenen Gerichte den pollzeilichen St afherf gungen, alg ner nach beste kenden gesetzlichen Bestimmung miwiderlaufend, die rechtliche Gütti keit derfagen würden. Die weltere Folge aber . sein, daß polizelliche Strafberfügungen gegen Militärperl onen . . e der Nichtbeitreißung der feslgefetzien Geldstraen Janz wirkungslos 3 . da . ö. . ö in Freiheltsstrafen zu ⸗
ändige Behörde nicht vorhanden ist.
Es Bleibt deshalb nur ärig, ben zweiten Satz des 8 11, nach. dem derselbe materiess feine Bedeutung verloren hat, auch formell zu befeitigen, und es wird die Aufhebung desselben vorgeschlagen, durch die alle entstandenen Schwierigkeiten beseitigt sein werden. Nach sz 453 der Strafprozeßordnung sieht den Polszeibehörden das Recht der Straffesffctzung bejüglich desselben Personenkreises zu, auf welchen die orden liche Strafgerichts barkeit sich erstreckt; dasselbe ergreift also auch die i ll berge, insoweit diefe der ordentlichen Strafgerichts⸗
rkei ind. .
. . gegebenen Rahmens werden die Bestim . mungen des Gesetzes vom 25. April 1383 nach Aufhebung des § 11 Satz Z uneingeschränkt Anwendung finden; es wird also gemäß 81 Abf. 3 dieses Gefetzes bei der ene n, don Geldstrafen auch gegen Milttäͤrperfanen zugleich die für den Fall des Undermögeng an die Stelle der Geldstrafe tretende Haft zu bestimmen sein.
Dem Herrenhguse ist ferner der Entwurf eines Gesetzes. ee . ö. g n von . verbanden in der Provinz Schleswig-Holstein, nebst Anlage und Begründung, ;
dem Hause der h ge grhneten der Entwurf eines Fesetzes, betreffend Aenderung des a Gesehes über die Zusamm en legung der Grund stücke vom 530. Juni 1842, nebst Begründung zugegangen.
Etatistit und Boltswirtschaft.
Die deutschen Häfen und ihre Reedereiflotte.
Nach den im ersten Teil des 174. Bandes istik des Deutschen Reichs, enthaltenen Nachweifungen . * Ser⸗ schiffloite vertellte sich diese am J. Januar 18663 guf insgesamt 25g Heimatghäfen. Weitaus die meisten dieser Häfen sinb kleine Küslen—⸗ orte, die ihren Platz in der Liste der Heimatshäsen deutscher See⸗ schiffe dem Besitze einiger weniger eegehenden Fahrzeuge berdanken. Nur 18 Häfen verfügen über eine Flotte, deren Bruttoraum gehalt 10000 Reg. Tons übersteigt. Ueber eine Brutiotonnage won 160 G60 Meg.
Tons erhoben sich nur drei deutsche gehen nämlich Ham burg mit 10974 Seeschiffen von 2026 300 Reg. Tons, Bremen mit 540 Seeschiffen bon 1001 500 Reg ⸗Tons und Flensburg mit 37 Seeschiffen von 104000 Reg- Tong. Die Tonnage Ter in Hamburg heimatsherechtigten Seeschifse hat sich seit dem 1. Januar i899, alfe seit7 Jahren, um rund 100 0 vergröhßert. Nicht ganz so steil ist die Entwicklungskurbe der Bremer Reederei in dem erwähnten Zeitraum verlaufen; sie zeigt eine Zunahme deg Seeschiffbestandes um 6100/9. Flensburgs Tonnage ist in der gleichen Zeit um 4500 estiegen.
ö Als zweite Gruppe kommen diejenigen deutschen Häfen in Betracht, deren Seeschifflotte einen Raumgehalt von 50 006 - 190 000 Reg.; Tons hat. In diese Rubrik gehören nur zwei Häfen, nämlich Stettin mit 141 Seeschiffen von 5 000 Reg.⸗-Tons und Lübeck mit 62 Schiffen von 80 500 Reg.-Tons. Ueberraschend ist die Zu⸗ nahme des Lübecker Schiffsbestandes, der am 1. Januar 1899 nur 14 500 Reg.⸗Tons zählte, demnach bis heute die ungewöhnliche Steigerung von 470 59 erfahren hat. Stettins Tonnage ist in den 7 letzten Hann um 78 0/9 gewachsen.
Die dritte Gruppe wird von den- Häfen gebildet, deren Tonnage sich zwischen 19 609 und 50 000 Reg. Tons bewegt. Hier ist die Reihenfolge diese: Bremerhaven mit 40 500, Kiel mit 36 500, Geestemünde mit 34 000, Oldenburg mit 25 500, Rostock mit 25 000, Apenrade mit 24000, Danzig mit 2000, Elsfleth mit 19 000, Em den mit 17 509. Wismar mit 15 500, Brake und Altong mit 11000 und Cöäöln mit 10000 Bruttoreg. Tons. Vergleicht man den jetzigen Schiffsbestand diefer Häfen mit dem des Jahres 1899, so zeigt sich, daß Oldenburg, Apenrade, Wismar und Altong eine Zunahme, Bremerhaben, Kiel, Rostock, Danzig, Elsfleth, Emden und Brake eine Abnahme ihrer Seeschifflotte er fahren haben. Die Verringerung des Schiffsbestandes ist besonders stark in den Segelschiffhäfen Elsfleth, Emden und Brake. Nahezu ö ist die Größe der Tonnage von Geestemünde und Cöln geblieben.
Die übrigen 241 deutschen Heimatshäfen, deren Tonnage 10 009 Reg. Tons nicht erreicht, weisen zusammen nur 1781 Schiffe mit einem Raumgehalt von 127 000 Reg.⸗Tong brutto auf.
Zur Arbeiterbewegung.
Es sind, hiesigen Blättern zufolge, jetzt schon mehr als 19 000 von 13030 in Berlin beschäftigten Holzarbeitern (Tischlern, Einsetzern, Maschinenarbeitern, Drechslern, Polierern, Hilfsarbeitern usw.) entlassen worden. An Unterstützungen hat jeßt der Holz arbeitewerband wöchentlich rund 2006 9060 Ss zu zahlen. — Eine Versammlung des Berliner Vereins der Kraft wagenbesitzer, die Dienstagabend stattfand, beschäftigte sich mit dem Vergleichsborschlage, den die Streikkommisston der Führer den einzelnen Unternehmern unterhreitet hat. Dieser Vorschlag wurde, wie die Vofsfs. Ztg.“ berichtet, als unannehmbar bezeichnet, bor allem deswegen, weil darin die, Benutzung des Arbeitsnachwesses der Führer gefordert wird. Die Mitglieder des Vereins ver⸗ pflichteten sich, an der beschlossenen Lohnkürzung festzuhalten und keine Einzelverhandlungen mit den Ausgesperrten zu führen. Wie es andererseits heißt, sind die Führer der Arbeitnehmer bereit, ihren Nachweis aufzugeben, wenn die Arbeitgeber dasselbe tun und sich mit der ung eines Paritätischen Arbeitsnachweises einberstanden erklären. — Die in den Ring brguer eien beschäftigten Maschinisten und Heizer erklärten sich, nach demfelben Blatte, gestern in zwel Versammlungen auf dringendez Anraten der Lohnkommission mit großer Mehrheit für die Annahme der zwischen den Vorständen des Vereins der Braue⸗ reien Berlins und Umgegend. und der Arbeitnehmerkommisston ge= troffenen Vereinbarungen,. In beiden Versammlungen wurde die Lohnkommisston bevollmächtigt, auf Grundlage dieser Vereinbarungen den Tarifvertrag, der bis zum 31. Dezember 1908 Geltung haben soll, mit den Ringbrauereien abzuschließen,
Aus Gerg wird der „Köln. Itg. telegraphiert: Die Lohn . der Appretur- und Färber eiarbeiter hat der Ver⸗
nd der sächsisch⸗thüringischen Färbereien jetzt dahin beantwortet, daß er Verhandlungen mit den ozialdemokrattschen Verbandgleitern ablehnt und nur mit den Ausschüffen der Fabrikarbeiter verhandeln will. Die Arbeiterschaft beschloß daraufhin, den Ausschüssen die Ver= tretung ihrer Interessen anzuvertrauen. 2
Kunst und Wifsenschaft.
Die Bilder der spanischen Schule, die bisher im Ka iser Friedrich⸗Museum mit denen der franzößsischen und englischen Schule in einem großen Saale vereinigt waren, sind jetzt in zwei neu hergerichteten Räumen getrennt aufgehängt worden. Ber Grund für diese Neuordnung entsprang verschiedenen Rücksichten: einmal wider sprach eine solche enge Nachbarschaft verschiedener Schulen der fonst im Museum streng eingehaltenen Verteilung der Bilder nach Zeit und Herkunft; zweitens drückten die schweren, dunkeln und groß⸗ fögurigen Spanier die teilweise recht kleinen und feinfarbigen Fran= josen'; endlich war durch die zahlreichen Neuerwerbungen und Schen. kungen der letzten Jahre der eine Saal viel zu eng geworden, der außerdem für die Sammlung Thiem und die flaämische Schule nötig we, gh, sch vit anscen Zl solssäz
etz eßen e spanischen er folgerichtig an das itallenische Barock an, von dem ste nur durch das . Tiepolo⸗ zimmer getrennt sind. Beim Betreten des Saales fällt zuerft feine . Helligkeit auf, die durch in das Oberlicht eingelegte Prizmen⸗ läser erreicht wurde; so hat man die tiefen, satten Farben der emälde, die unter unserem nordischen Himmel fast stets viel zu schwarz wirken, wenigsteng künstlich herausgeholt. Die Wand dem Eingang i wirkt durch feste Geschlofßfenheit; drei in Farbe, Format, Rahmen und Größenverhältnis der Figuren ziemlich ähn⸗ liche Bilder füllen sie fast ganz. Sehr intereffant ist die Ver⸗ gleichung der beiden Märthrergestalten des heiligen Sebastian und des hl. Bartholomäus von Ribera, die jetzt nebeneinander hängen. Wie viel edler und abgeklärter wirkt die feine Jünglinggestalt Sebastians, der schmerzlos an dem Baumstamm zufammengefunken scheint, als der derb realistisch wiedergegebene Akt des anderen Heiligen, dessen Modell ein Galeerensträfling sein könnte! An den besden Enden dieser Wand sind vier kleine Bilder untergebracht, drei Goya und ein Bücherstilleben, eine sehr feine Neuerwerbung aus englifchem Kunsthandel, die genau betrachtet sein will. Auf einem Tisch siegen vor dunklem Hintergrunde mehrere alte Folianten neben- und über⸗ einander, zuoberst steht eine Sanduhr. Die vergilbten Pergamentdeckel haben fich geworfen, die Ränder des Papierg sind hon der langen Benutzung weich und abgegriffen, ein lose gewordenes Blatt schiebt sich aus dem Buch= schnitt heraus. Man glaubt die vielen hundert Seiten zählen zu können, und doch ist alles nur breit und . mit dem Pinsel hingesetzt, jede dilettantische Einzelausführung ist vermieden. Ein warmer brauner Gesamtton liegt über dem Ganzen, zu dem die blaugrauen nig. sichtigen Schattentöne gut stimmen. Das Bildchen ist eine spanische Arbelt des 17. Jahrhunderts, die man Ern einem hervorragenden Meister dieser Zest zuschreiben möchte. Dle Mitte der nächsten Wand ist Velasquej eingerãumt, an den Flügeln hängen das Bildnis Philipps II. von Coello und der neuerworbene Zurbaran, ein Jüngling aus vor= nehmem Hause. Beide Maler haben ihre Figuren in sehr ähnlicher Weise hell beleuchtet vor einen tiefdunklen Hintergrund gestellt, aus dem die Gestalten scharfumrissen hervortreten. Die diitte Wand schmückt als Mittelbild die. ebenfalls neuerwerbene Anbetung ber Hirten von Murillo, während der „Hl. Antontus mit dem Christuskind. jetzt allein für sich auf dem schmalen Raum zwischen den beiden Türen selnen Platz hat. — Nebenan sind die Engländer, Franzosen und Deutschen des 17. und 18. Jahrhunderts untergebracht. Eine sonnendurchleuchtete Fluß⸗ lahbschaft von Wilson Gteuerwerhung) bedrängt in kühner Farben- hrillanz die Landschaften in ihrer Nachbarschaft, die in ihren dunklen, mehr blaugrünen Tönen t nicht gegen die goldgelbe Helligkeit dieses Bildes halten können. Nur der Claude Lorrain, der links von ihm
hängt, hat etwas von dem blonden Licht, dag uns an a
erinnert, Wie flott ist das alles heruntergemalt, ö. . . Horizont aufgelichtet; ein feiner Bunst verschleiert dle Baum⸗ gruppen des Mittelgrundes, nur das Rot born“ in dem Gemäuer der Ruine sowie der raumperttefende und zu sehr als absicht⸗ liche Staffage sich breitmachende Baum rechts scheinen noch in etwas konbentioneller Art Lbernommen zu sein. Unter dieser Landschaft hängt ein Selbstporträt von Sir Joshua Reynolds (Neu- erwerhung) und daneben von demfelben Melster das Hoppelbidnis einer bornehmen Dame mit ihrem Töchterchen, dag mit großen Reh⸗ augen nach Kinderart starr den Beschauer anblickt. Dig wertvolle Gemälde ist als Vermächtnis des verstorkenen Londoner Großkauf⸗ manns Alfred Beit ebenfalls erst it in unsere Galerie gekommen. Watteau, Laneret, de Troy, Pegne sind beieinander geblieben, um dag Porträt Friedrichs des Großen gruppieren sich die Werke der oben⸗ gengnnten Känstler. Das große Kardinalswappen quf dem venetia- nischen Samt, das rechts von diefen Bildern eine kleine Tür verdeckt, bleibt nur bis zu deren Vermauerung. Gegenüber ist eine Reihe von deutschen Arbeiten des 18 Jahrhunderts ausgestellt, die im Vergleich mit den prickelnden Franzosen flau und philiströg wirken. ö hier . als Meister zweiten Grade.
rden ere Neuerwerbungen n jene Lücken bald ausfüllen. ; , unn
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(us den Veröffenklichungen des Kaiserlichen G ö Nr. 5 vom 30. 5 . esundheltgzzamtg“,
Pest. Türkei. In Dje ddah waren bis zum 15. 8 ö . 7 J ö mmuat mne esamt eit dem 23. Januar wer ue, . . . en in Smyrna wieder reine Ge— egypten. Vom 12 bis 18. Januar sind 3 , an 6 Pest 83 ,, J aid und dem — ker, . . ezir ag Hamadi, 1 (25 in * Ostindien. Während der am 29. D . Januar abgelaufenen Wochen find in der Präs e fn Bom bay 1926 4 2489 neue Erkrankungen (und 1326 4 1715 Todetzfälle) an der Pest gemeldet, dabon 11 26 (11 4 23) in der Stadt Bombay, 18 26 (18 4 25) im Stadt. und Hafen . , 3 (UL 4 1 in dem vom Bh ap 1. n dem v . . ö ö 6. ö on Famnagar und 141 n Vegulmein sind in der Zeit vom 25. Nobember bis 22. De, zember v. J. 6 Pesttodes fälle festgestellt worden ; ö . . k det Hafen von apgn. InKobe sind vom 21. Nobember bis 5. . 8 vereinzelte Pestfälle, darunter 3 mit . Here en . gestellt worden; in Osaka kamen vom 16. Robember Biz 7. Dezember 34 nene Pestfälle und auf der Insel Schikoku vom 21. November bis 11. Deiember 2 solche vor. Die esamtzahl der im Wa⸗ kayam a⸗Ken bis zum 5. Dezember bekannt gewordenen Pest⸗ ö wird amtlich auf 185 beziffert, 132 dabon sind totlich ; rasil ien. In Rio de Janeiro sind vom 26. bis 23. Dezember v. J. an der Pest 63 . erkrankt 35 ö. sterben; Lich im Innern des Stag tes Rio de Janeiro würden während dieser Zeit noch vereinzelte Pestfälle beobachtet.
⸗ Pest und Cholera. Britisch⸗Qstindien. In Kalkuttg starben in der Woche
vom 16. bis 22. Dezember v. J. dannn ger Chaleh ejember v. J. 11 Personen an der Pest und Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in Havana am 31. De und in Cardenas (Cubah am X Dezember je 1 i,, . . Veracruz vom 2 bis 8 Dezember 1 Erkrankung und 1 Todesfall in Parg vom 1 bis 30 September 6 Todes fälle. z Nach den Veröffentlichungen des Gesundheltgamtg zu Rio de Janxgiro sind dort vom 25. Ropember big 33. . v. J. an Gelbfieber 3 Personen rant und 2 gestorben. ⸗
Pocken.
Desterreich. Vom 13 bis 1g. Januar 1 Erk 6 . 9 6, e ö . . n,, barten e r. e Janeiro ĩ ö 0 rkrankungen und 1 Todesfall an Fleckfie ber.
Oesterreich. Vom 13. bis 19. Galizien und Jin Cjernowitz in , ö
Genick starre.
Preußen. In der Woche vom 13. bi
25 Erkrankungen (und IJ Todesfalle) ö. Her fg ö. , . in Reg he rug gsbr fir gen und 3 (M, Dortmund and, Hamm Land . ch. . 1è (I, Reumarkt, Göln 1 3 IGuole Giach ü 5 Een ,,, je 1 , R 9
ctlinghausen Stadt], s Beuthen 5 8 Pleß, Rybnit je — 1). I. 5 ö hefe J
. esti, Schleswig 1 (6) Handset, Stade! (
Verschtedene Krankheiten.
Pocken, Warschan 3, Kalkutta 6. Todesfälle, N Pariz 14, St. Petergburg 4, W z Ntem Port 5, en . Sr reef rh n az (Krankenhäuser) 8 EGr⸗ Bien 136 Erkrankungen; Fl ech fie ber; Warschau Krankenhäuser 5 Er⸗
Berlin 28, Braunschweig 3, Leipzig!? ö Budapesl je 1, e g,, . , nn n n, e, Ei ert urg 1s, Ste ctiälfm. . Koteßfste ie be g Dam e, nie. n, , , . amn. Reg. Bez. Arnsberg 5 E — ein Zehntel aller Gestorbenen starb ö ei e bn g r , ; deutschen Berichts orte 1856,95: Ol i: in Beuthen, Buer Eike glei cb le g. S. — Erkrankungen wurden gemeldet in Her , Ergen seng in den Beg. Srsirken Arnet , ässel esehh, , 3 / . ur 2 z . . und Krupp rs n, , ; n n e ; rkrankungen kamen Zur Anzeige in Berlin 55 ! en dꝛegie zung hey lrken Düffeldorf 179, Merseburg 134, . big; J ö. ö Krank nhaufern 13! ü ; . etershurg 112, j J J e F n e . 9 ö . ; und , rügen . 9, ; Buda Ghrl r Nem Jork ib. Paris 135, &i . rn een.
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