1907 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

arbeiten heranzlehen wird. Es würde sich auch empfehlen, die Ge⸗

angenen mit Arbelten zu hbeschäftigen, deren Produkte wir jetzt aus

dem Auslande befsehen, mit der sog. Teppichknüpferei und ⸗Weberei.

habe im Kunstgewerbemuseum gesehen, daß im Mittelgller die deutsche Teppichweberei bedeutend höher stand wie jetzt. Infolge der gestelgerten Arbeitglöhne ist dieser Industriezweig ber uns vollsfändig erloschen. Die Justtzperwaltung könnte felbst Unternehmer sein, und sie sollte die Arbeiten nicht an Unternehmer vergeben. Das sieht allerdings nach Staalssoziglizmus aus, aber in diesem einzelnen Falle würden die Vorteile die Nachteile aufwiegen.

Abg. Gamp sfreikons): Wir haben uns im Reichstage wiederholt über diese Frage unterhalten. J nur meine volle Anerkennung dafür aussprechen, daß es ihr gelungen ist, eine wesentliche Einschraͤnkung derjenigen Gefangenenarbelten ein- treten zu lassen, welchg mit dem Handwerk in Konkurrenz treten. Es ist in Aussicht gestellt worden, daß in absehbarer Zeit noch eine wesentliche Einschränkung erfolgen wird. Der Grundfatz ift zu billigen, daß die Gefangenen zunächst für die Verwaltung selbst beschästigt werden. Die Heschäftigung in der Landwirtschaft macht dem Hwank= werk keine Konkurrenz. Der Vorschlag des Abg. Tourneau, daß die Verwaltung die Teppichweberel in eigene Regle nehme, halte ich doch für recht unpraktisch, Zur Ausübung Viefer Braucht gehhrt eine ge= wisse Tradition, große Kenntnis und? Gewandtheit. hellt sch vor

Abg. PalL(la3ke (kons.). Die konserpatiwe Fraktion behäh ö ö beim Etat des Minifteriums des Innern ausführlich zu

weln.

Ein Regierun gskom m issar bemerkt, daß er über die Verhält-

r Breslau im 3 . . nicht geben könne. Um

nsa n .

ie hee. 6 . daß die Angaben der pet

hm von den Vorsitzenden der Handwerkekammer, einem ganz be⸗ sonderg zuperläfftgen Manne, bestäligt worden seien.

Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest der Einnahmen.

u dem ersten Titel der Ausgaben, Gehalt des Yin en 656, sst der Antrag der Abgg. Dr. Arendt u. en. (freikonf) gestellt, dem Landtage alsbald eine Vorlage zu machen, durch welche unter Abänderung des Gesetzes von 1857 die Gehälter der Landrichter und Amtsrichter sowie der Staatsanwälte nach Dienstaltersstu fen geregelt werden. Die Erörterung der Gerichtsvollzieherfrage und der Gerichtsschreiberverhäͤltnisse wird auf Vorschlag des Referenten bg. von Hagen von diesem Titel ausges ö ö Abg. Viereck ffreikons): Wir haben vor zwei Jahren die Regierung ersucht um eine Prüfung der Frgge, ob sich für die Richter die Ein- führung des Dienstaltersstufen systems empfehlen würde. Wir hofften auf das Wohlwollen des Justiz- und des Finanzministers auch für die Verbesserung der sozialen Lage des Richterstandes, haben aber trotzdem den Antrag wieder eingebracht, weil die Einführung dieses Systems immer dringlicher wurde, weil die Unsicherheit des Auf⸗ rückens in höhere Gehälter sich immer mehr verschärft. Wir haben damit auch den Wünschen dieser Beamten zu entsprechen geglauht. Diese Wünsche sind vorhanden. Wenn sie nicht in Petitionen, in roschüren ufw, an den Tag kamen, sondern, nur n, , . vereinzelt und in bescheidener Form in juristischen Fach;eitschriften auftauchten, fo liegt dag an der Zurückhaltung, welche sich diese Beamten verinöge ihrer Steslung glauben auflegen zu müssen. r waren berufen, diefen Wunschen Üusdruck zu geben. Bie Richter haben es ebenso wie andere Beamtenkategorien als ihrer unwürdig ge⸗ funden, daß sie auf den Abgang von Vordermännern warten müssen, um er en zu können; zudem befanden sie sich in steter Ungewißheit, wann aufrücken würden. Durch die gestrige Erklärung des Finanzministers, 64 das Dienstaltersstufen ystem unter Erhöhung des Höchstgehalts zur Einführung kommen werde, ist ja anscheinend unser Antrag erledigt. kann nur unsere Freude und Befrledigung darüber aussprechen, daß die Regierung auf die Wünsche des Hauseg eingegangen ist und auch die Frage erledigt hat, deren befriedigende Lösung bisher stets an unüberwindlichem Widerftand scheiterte, die Frage der Gleich= stellung der Richter mit den Verwaltungsbeamten? Grwünscht wäre eine Mitteilung, wann die hierauf bezügliche Vorlage zu erwarten sein wird, und, soweit zulässig, eine Mitte lung über deren Grundsäͤtze. Wann wird j. B. nach dem neuen Gesetze das Einrücken in das Höchstgehalt erfolgen? Bisher ging die hauptsächlichste Klage dahin, daß es in einem sehr . Lebensalter erfolge. Ferner ist die Frage, ob vom Zeitpunkt der etatsmäßigen Anstellung an gerechnet werden soll, oder ob eine Wartezeit Platz greifen soll. Bei der An stellung der Richter und Staatsanwälte liegen ja ganz besondere Gründe vor, welche es kaum tunlich erscheinen lassen, das Besoldungs⸗ dienstalter von der ersten Anstellung an zu rechnen. Es wurde schon von dem früheren Minister Schönffedt betont, daß die Individualität der einzelnen Persönlichkeit und die Anforderungen, die an einzelne Stellen gestellt werden müssen, das nicht zulassen; 1903 erfolgte durchschnittlich die Anstellung nach etwa. 55 Jahren. In der Tat kann die definitive Anstellung nicht nach der Anciennität erfolgen, weil die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kandidaten sehr verschieden ist, und an die Aemter, die schon an sich, ie nach dem sie ländliche oder städtische sind, sich unterscheiden, sehr ver⸗ schiedene Anforderungen gestellt werden. Die Anstellung nach der Reihe wird darum nicht durchzuführen sein. Wird ein Gerichts- gssessor unter dem Durchschnitt früh angestellt, so wird das in der Regel seine Begründung darin finden, daß er gusnahmsweise an und daß er in der Wahl des Ortes sehr bescheiden gewesen ist. Es gibt aber viele, welche aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen, viel später als nach dem Durchschnitt zur Anstellung gelangen. Ich spreche nicht für diejenigen, welche durch Ablehnung elner Stelle oder wegen fehlerhafter Führung oder aut sonstigen persönlichen omenten nicht alsbald angestellt werden können, denen geschieht nicht unrecht, wenn sie später angestellt werden; aber gegen ie übrigen würde es eine Ungerechtigleit sein, wenn man e erst in einem späteren Zeitpunkt in das Besoldungsdienstalter einstellen wollte. Es wird da zu einer gewissen Anrechnung, zu einem gewisfen Durchschnitt gegriffen werden müssen, vielleicht bon 4 Fahren. Aufklärung wäre auch darüber erwünscht, ob Ueber= angsbestimmungen vorgesehen werden sollen, nach welchen keiner in . bisherigen Einkommen geschädigt wird. Wie soll es mit dem Besoldungedienstalter Bei Beförderten gehalten werden? Heute tritt bei einem Stellenwechsel durch Beförderung der Befordert in . Reueg Besofdunggdien kalter und eist in 3 Jahren in dle nächste tufe in Dies wird von den Beförderten als ein Uebelstand schwer empfunden; es sollte ihnen ein hesserer Anschluß an das Auf⸗ rücken im Gehalte erwirkt werden. Vielleicht wäre der nnn, zu srwägen, man den Befzrderten nicht von der Zeit . e⸗ förderung an ien Pensionzsahige Stellen hulage bewillszen sollte.

Justizminister Dr. Beseler; 94 Meine Herren! Schon bei den Kommissionsberatungen in . ihre habe ich erklärt, daß die Staatesreglerung in Beratung darüber getreten sei, wie die soeben von dem Herrn Abgeordneten behandelte tage gelöst wer den solle. Die Beratungen haben das Ergebnis ge⸗ at. daß die Staatsregierung die Ansicht gewonnen hat, die jetzige rt und Weise, wie die Besoldung der Richter und Staats anwẽl te geregelt wird, sei nicht die richtige. Erhebliche Unzuträglichkeiten Hen fich dae täglich. Es ist häufig unvermeidlich gewesen, daß

ker eine Beamte verhältnismäßig früh, der andere wesentlich nter

eki häöhet besalbete Stellung gekommen ist. Gs kam dict daher, g gekommen ist. . wir bestimm te Gehaltsgruppen haben, in denen die einzelnen ; llen sestelegt sind, sodaß ein Aufrücken in eine höhere 6 . stattsinden kann, wenn ein Beamter au den , gten nun elwa in el Stellenvermehrungen, ĩ a in einem Jahre große men die aneinen Richter schneller in eine höhere Besoldung,

kann der Verwaltungsbehörde

anderenfalls mußten sie oft lange warten. Viel richtiger ist das sonst in der Regel eingeführte System der Dienftalterestufen, welche von 3 zu 3 Jahren steigen. Dieses System bringt eine regelmäßige Er⸗ höhung des Gehalts mit sich und läßt infolgedessen llebelstẽnde der erwähnten Art nicht aufkommen. Das Staatsministerium hat aner⸗ kannt, daß die Neuregelung der Richtergehälter in dieser Art erfolgen müsse. In Anbetracht nun, daß den Richtern eine hochbedeutsame Amtzpflicht obliegt denn sie haben die in der Verfassung vorgesehene richterliche Gewalt auszuüben; sie haben Frieden und Ordnung im Lande zu wahren, eine hochwichtige Aufgabe! ist es nach der Auffassung der Staatsregierung einzig und allein richtig, daß sie auch in ihrem Einkommen nicht anders gestellt werden als diejenigen Beamten der allgemeinen Verwaltung, welche eine gleiche Vorbildung und eine gleichartige Ausbildung bei den Behörden er fahren. (Bravo) Infolgedessen wird die Staatsregierung dem hohen Hause den Vorschlag unterbreiten, die Dienstaltersstufen für die Richter mit einer neuen Stufe von 7200 M abzuschließen. Es würden dadurch sieben Stufen gebildet werden mit einem Zeitraum von zusammen 21 Jahren für das Erreichen des Höchstgehalts.

Diese Auffassung wird also nach der Meinung der Königlichen Staatsregierung im nächstjährigen Etat zum Ausdruck zu bringen sein, und dazu bedarf es einer gesetzlichen Vorbereitung, welche in einer Aenderung des Richterbesoldungsgesetzes bestehen muß. Die Justiz⸗ verwaltung hat die Ausarbeitung dieses Gesetzes alsbald in Angriff genommen (bravoh, und ich hoffe, daß es dem hohen Hause noch in dieser Sesston vorgelegt wird. (Bravo Ist das der Fall und nimmt das hohe Haus das Gesetz an, so werden sich im Etat für 1908 die neu geregelten Stellen finden. Ich glaube, daß damit im großen und ganzen den berechtigten Wünschen der Richter und Staatsanwälte bet den Amts und Landgerichten voll Rechnung getragen sein wird, und ich bin der Meinung, daß durch die Neuregelung dem allgemeinen staatlichen Interesse nur gedient wird.

Meine Herren, ich bin gern bereit, auf Anregung des Herrn Vor⸗

redners noch zu sagen, wie die Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen gedacht ist. Ich erwähnte schon, daß eine neue Stufe von 7200 4 eingerichtet werden soll. Es kommt aber noch in betracht, daß nach den besonderen Verhältnissen der Justizverwaltung bei der etatsmäßlgen Anffellung der Gerichtgaffessoren die Dienstaltersfolge nicht in dem- selben Maße innegehalten werden kann wie in andern Verwaltungen. Es soll deshalb zum tunlichsten Ausgleich von Härten für solche Be⸗ amte, die bei der etatsmäßlgen Anstellung hinter dien stjngeren haben zurückgestellt werden müssen, der über das gegenwärtige durchschnitt⸗ liche Anstellungsalter von 5 Jahren hinausgehende Teil der Assessorendienstzeit bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden, sodaß einem Assessor, der nach 7 Jahren angestellt wird 5 Jahre lang arbeiten ia alle Assessoren als sogenannte unbesoldete nur gegen gelegentliche Diäten in der Regel zwel Jahre an⸗ gerechnet werden; wenn ein Jahr angerechnet wird, würde also die erste Stufe in iwei Jahren durchlaufen. Die bisherigen Zulagen von je 600 s für jede Stufe sollen beibehalten werden; die Fristen für das Verbleiben auf den einzelnen Gehaltstufen werden wie bei allen übrigen Beamten auf je drel Jahre bestimmt, sodaß das Höchstgehalt von 7200 ½νς mit einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren erreicht wird. Nun eine weitere Eigenart, die auch noch Berücksichtigung finden muß. Die Einführung der Dienstaltersstufen für die Landrichter, Amtsrichter und Staatganwälte wird die Beseitigung der jetzt als Mißstand empfundenen Möglichkeit zur Folge haben, daß ein Beamter in der Stellung des Oberlandesgerichtgratg, Landgerichts direktors oder Ersten Staatganwalts zeitweilig ein geringeres Gehalt bezieht, als ihm in der Stellung des Landrichterg, Amtsrichters oder Staats- anwalts zustehen würde. Um aber die Beförderung zum Oberlandesgerichtsrat, Landgerichtsdireklor oder Ersten Staats anwalt regelmäßig mit einem Vorteil im Gehaltsbezuge zu verbinden, soll das Mindestgehalt für diese Beamtenklassen nach der Meinung der Königlichen Staatzregierung anstatt bigher auf 4500 auf 6000 406 festgesetzt werden. (Bravoh

Dann werden natürlich Uebergangsbestimmungen nötig sein. Dabel soll beachtet werden, daß niemand etwas von dem verliert, was er bereitz erreicht hat, sondern daß Aenderungen nur zu Gunsten der einzelnen Stelleninhaber eintreten.

Dann möchte ich jum Schluß noch bemerken, daß es nicht die Absicht der Königlichen Staatsregierung ist, bei diesem Gesetz wieder auf die früher auch erörterte Frage zurückiukommen, ob eine gesetzliche Einschränkung der Ernennung zum Assessor eingeführt werden soll. (Bravo Also der damalige 58 wird in der Vorlage nicht erscheinen.

Wie gesagt, diese Vorlage wird ausgearbeitet, und ich hoffe, sie dem hohen Hause bald unterbreiten zu können. Ich spreche die Hoff⸗ nung aus, damit den Wünschen sowohl der Beamten, als des hohen Hauses in jeder Hinsicht entgegenzukommen. (Lebhaftes Bravo

Abg. Vier eck ffreikons) beantragt mit Rücksicht auf diese erfreuliche Erklärung der Regierung, den Antrag Arendt für erledigt zu erklären.

Abg. Pallaske (kons. : Die Erklärung des Ministerg erfüllt einen don mir wiederholt ausgesprgchenen Wunsch. Ich möchte aber im Anschluß daran noch auf die Vorbildung der Richter hinmeisen, Wir haben im vorigen Jahre ein Geletz über die Vorbildung der höheren Verwaltungsbeamten gemacht. Ich würde dem Justizminister dank⸗ bar sein, wenn er uns Augkunft gäbe, wie die Entschließung der Re—⸗ gierung bezüglich eines Gesetzeß wegen der K der höheren Gerichtsbeamten ist. Auch für diese müssen wir zu demselben Ziel gelangen. In dem vorliegenden Etat bleibt die Vermehrung der Richterstellen hinter derjenigen in früheren Jahren zurück. Die Richterbermehrung ist aber dringend. Es bedarf ferner einer organischen ern fall lng unserer gerichtlichen Behörden. Mit diefer Frage hat sich auch das Herrenhaus, dag zahlreiche hervorragende Zuristen zur Verfügung hat, beschäftigt. Befonders hervorgetreten ist die Rede des Oberbürgermeisters Adickesg, die er dann auch in einem besonderen Buche niedergelegt hat. Dieses Buch ist bedeutung voll und interessant, aber meine Freunde sind mit mir im Zweifel, ob die Idern des Herrn Adickes für die künftige Gestaltung unserer Rechts Pflege brauchbar sind. Er stebt nicht mehr in der juristischen raxis und beurteilt die Dinge nicht mehr ganz ausreichend. Selne orschläge beruhen hauptsächlich auf den englischen Rechts, und Verfa ssngh⸗ zuständen, für welche bei uns die Vorautzsetzungen nicht vorhanden find. Die Ausführungen des Oberbürgermeisters dickes sind schon in der Viteratur unszre Vaterlandes vielfachen Kritzken begegnet, namentlich in der Hinsicht, daß die tatsächlichen Unterlagen, aut denen er seine Schlüsse ziebt, nicht sehr zuperlassig sind. Es wird in die fen Schr ften auch ausgeführt, daß die Zustände und Einrichtungen Englands sich auf die unseres Vaterlandes nicht übertragen laffen, und zwar um fo weniger, als man in England selber an der dortigen Jufttzpflege allerhand auszusetzen hat. Anderselts ist ja der Fteichskanzler und mil ihm die preußische Verwaltung der Meinung, daß Verbesserung,

namentlich eine andere Begrenzung der Kompetenz am Platze ist. Die englischen Zustände können wir jedenfalls nicht übernehmen. Niemand kennt die Fehler unserer Justtzeinrichtungen besser wie wir selber. Cine Befserung wird aber angestreht, Hoffentlich gelangen die Vorschläge der verbündeten Regierungen recht bald an den Reichstag.

Justizminister Dr. Beseler:

Die von dem Herrn Abgeordneten behandelte Frage wegen der Vorbildung zum höheren Justizdienst wird gerade gegenwärtig im Ministerium eingehend erörtert. Eg ist erwogen worden, ob es an⸗ gezeigt sei, eine andere Art schriftlicher Arbelten, als wie sie jetzt üblich sind, einzuführen. Die Meinungen darüber gehen sehr aus⸗ einander; aber die Sache wird, wie gesagt, in ernste Erwägung ge⸗ nommen, und ich hoffe, daß sie zu einem befriedigenden Abschluß führen wird. Nähere Angaben kann ich zur Zeit nicht machen, weil ich selbst noch nicht klar sehen kann, welcher Plan der beste sein mag.

Der Herr Abgeordnete hat ferner die Anregungen behandelt, die im Herrenhause im vorigen Jahre von einem seiner Mitglieder ge⸗ geben worden sind, und ich will mit ein paar kurzen Worten mich darauf einlassen, wenngleich eine Vollständigkeit bei der Etats beratung unmöglich ist; denn es handelt sich um Fragen von einer Breite und einem Umfang, daß ihre gründliche Erörterung tagelange Verhand⸗ lungen erfordern würde.

Die Ausführungen des genannten Herrn Oberbürgermeisters sind schon in der Literatur unseres Vaterlandes vielfacher scharfer Kritik begegnet, namentlich auch in der Hinsicht, daß die tatsächlichen Unter. lagen, aus welchen er seine Schlüsse zieht, nicht zutreffen, sondern daß ganz andere statistische Ergebnisse vorliegen. Ich könnte in dieser Beziehung und für die Herren Jurlsten des Hauses will ich es hiermit tun auf die Schriften verweisen, die von Assessor von Lewinski und von Professor Stein veröffentlicht worden sind; in ihnen ö ö nach meiner Ansicht sehr gründlich und sorgfältig be⸗

andelt.

Daß wir die Einrichtungen Englandg auf unser Vaterland ohne welteres übertragen sollten, will ja auch Herr Adickes nicht. Ez würde das auch platterdings unmöglich sein. (Sehr richtig) Es kann gar keine Rede davon sein, daß wir dasjenige übernehmen, was dort besteht, und war um so weniger, als den Herren bekannt sein wird, daß man in England selber allerhand an den eigenen Einrich- tungen autzusetzen hat, und es auffallend findet, daß man die dort nicht gerade gelobten Einrichtungen hier uns zur Nachahmung empfehlen will. Also ich glaube, daß die Reformen, die ja auch in unserem Vaterland auf dem Gebiet der Rechtspflege im Werden sind, sich nicht auf die Grundlage werden stellen lassen, die bei jenen früheren Verhandlungen des Herrenhauses angedeutet worden sind. Andererseits ist aber auch der Reichskanzler und mit ihm die preußische Reglerung der Meinung, daß allerhand Verbesserungen wohl am Platze seien, wenn auch nicht gerade in der äußeren Organi- tion, der Gruppierung unserer Gerichtsbehörden, sondern vielmehr in einer anderen Abgrenzung der Kompetenzen, sodaß in dieser Hin⸗ sicht eine ganz bedeutende Verschiebung stattfinden kann, die nach wohlerwogener Meinung eine wesentliche Verbesserung bedeuten würde. Im allgemeinen kann ich hier nur meine persönliche Ansicht auesprechen; denn etwas ferlig Vorliegendes ist noch nicht gegeben. Aber in der Vorbereitung ist vieles und Bedeutsames, und es wird auch seinerzeit in die Erscheinung treten.

Ich möchte diese Worte nur gesprochen haben, um die Anfrage kurz dahin zu beantworten, daß, soweit ich persönlich die Dinge über, sehen kann, englische Zustände nicht übernommen werden sollen (Grabo h, daß aber eine Besserung unserer Justizeinrichtungen, deren Fehler doch niemand besser weiß als wir selber, angestrebt wird, und daß man auf gutem Wege ist, dies Ziel zu erreichen, wenn, wie ich nicht bezweifle, die begonnenen Arbeiten ihren Fortgang nehmen, und wenn,

wie ich hoffe, der Reichstag später diese Vorschläge annehmen wird. (Bravoh.

Abg. Tourneagu: Die Steigerung der Einnahmen aus

und Strafgeldern sind ein Bewels dafür, daß . die , Behörden eine größere Mehrarheit zu bewältigen haben. Dies gist namentlich von den Zivil prozessen. Die Vermehrung der Richter= stellen steht mit der Erhöhung ihrer Arbeitslast nicht im Cink ang. Das Hilfsrichtertum muß möglichst beseitigt werden. Der Zeit⸗ punkt, wann eine Reorganisation der Rechtspflege eintreten kann ist aus der heutigen Erklärung des Minifterg nicht zu ersehen. Bel der in Aussicht genommenen Reorganisation müßten die Oberlandes⸗ gerichtspräsidenten und Landgerichtspräsidenten entlastet werden, dann würden die schematischen Verfügungen berschwinden, über vielfach geklagt wird, und die Landgerichtsprästdenten würden die Amtz⸗ gerichte öfter revidieren können. in der Justiz ist erfreulich. Die Weglassung der Titulaturen usw. eff .

ichter sind durch die Abfassun 4 e n ann

etriff

er Gehälter, der Landgerichtepräfidenten und die Grrei ung ihres Höchstgehaltt in sechs 36 erner wünschen wir eine Verbesserung der Rangverhäffnisse fämtlicher richterlicher

Beamten, sie gestellt werden. beamten unter sich und mit den Offizialbeamten stattfinden, endlich wünschen wir, daß für die katholischen Justizbeamten auch in Gegenden mit nicht überwiegend katholischer Bevölkerung an katholischen Feiertagen die Arbeit ruhe. Möge der Justiz. minister hierin Parität üben: Gleiches Recht für alle Konfesstonen

. Dr. Röchling nl); Auch wir haben die heutigen Erklärungen des Justizministers mit Freude begrüßt. Es wäre aber ein Mangel der Etatsberatung, wenn wir an den großen Fragen, die die Juristen⸗ welt heute hewegen, stumm vorübergehen würden. Der Standpunkt unserer Justizverfassung, die in den 70er Jahren entstanden ift, läßt sich auf die Dauer inf aufrecht erhalten. Unsere heutige Auffassung geht dahin: nicht viele Richter, sondern möglichst gute Richter; die⸗ F'nigen, die entscheiden müssen auggesuchte Persönlichkelten sein. Der Peg, auf dem mir bigher der beständigen Geschäftsvermehrung häben Herr werden wollen, ist nicht gangbar, denn wir haben den Mängeln