der Rechtspflege dadurch nicht abhelfen können. Der Gedanke, den Adickes seinen . zu Grunde gelegt hat, ist deshalb ganz richtig., Wir werden ähnliche Wege wandekn müssen. Es kann fich hier nicht um eine Prüfung aller einzelnen Fragen handeln, denn die Cntscheidung liegt bei dem Bundesrat und Reichetag, aber es ist durchaus Anlaß vorhanden, die Punkte, über die ein gewisses Ein ˖ . herrscht, hervorzuheben. Der englische Prozeß ist für uns viel zu teuer. Unsere Rechtepflege soll vor allem eine solche für den kleinen Mann bleiben. Aber darüber wird man einig sein, daß unsere heutige Rechtspflege daran krankt, daß der Einzelrichter nicht so auggenutzt wird, wie er autgenutzt werden könnte. Bie Be— fürchtung, die man namentlich in füddeutschen Stagten hegt, daß durch eine Erhöhung der Zuffändigkelt der Amtsgerichte die kleinen Landgerichte nicht mehr lebensfählg bleiben könnken, teile ich nicht, ebensowenig die Bedenken wegen der Anwaltschaft. Es werden ohnehin guch ohne Anwaltszwang die meisten Prozesse durch An⸗ wälle geführt. Die Kaufmannzgerichte haben sich deswegen so be⸗ währt, weil sie ein schleuniges, einfaches und billiges Verfahren bieten, welches gestattet, einen Prozeß in kurzer Zeit zu Ende zu bringen. Wir sollten uns deshalb auch bei den Amtsgerichten bemühen, ähnlich zu verfahren, dann werden auch die ö aufhören, Sondergerichte zu bleiben, und die Amtsgerichte wieder in nähere Fühlung mit der Bevölkerung kommen. Äuch die Frage der Gewährung es Armenrechtes wäre einer Prüfung wert. Bie melsten Armenrechtz? sachen betreffen heute Gegenstände, die eines Prozesfes kaum wert sind. Es ließe sich auch die Frage aufwerfen, ob man nicht dazu übergehen sollte, die Strafkammern guf dem Lande durch Schöffengerichte zu er= setzen, denn bei den Strafkammern wird durch die Schnelligkeit, mit der da vielfach verhandelt werden muß, auch dem Publikum gegenüber oft der Anschein erweckt, als ob nicht mit ber nötigen Sorgfalt vor⸗ gegangen würde. Nachdem die Schwurgerichte einmal eingeführt sind, müßten schon sehr erhebliche Gravamina dafür beigebracht werden, daß sie ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden sind, um ihre Abschaffung zweck= mäßig erscheinen zu lasfen. Es mag viesleicht sein, daß der einzelne Vorsitzende die Rechtshbelehrung in allzu n n, ,., Weise erteilte, er muß den Geschworenen die Rechtsbegriffe entwickein im An schluß an den konkreten Fall und ihnen auseinandersetzen, wie sie die Sachen zu beurteilen haben, wenn fie dem einen Zeugen glauben, oder wenn sie dem anderen Glauben schenken. Erwägengwert wäre auch, ob nicht Unterschlagungen im Amte und ahnliche Del lkte, namentlich solche, die aus zahllosen Cinzelhandlungen bestehen, beffer bon den Strafkammern als von den Schwurgerichten abgeurtellt würden. Die tunlichste Be⸗ freiung der Richter vom mechanischen Schreibwẽerk sollte weiter be; trieben werden. Es sollte dem Richter nberlaffen sein, ähnlich wie die Regierungsbeamten zu entscheliden, ob er die eine ober die andere Sache durch feinen Sekretär bearbeiten lasen will. Ich kann es als dem dienstlichen Interesse entsprechend nicht erachten wenn, wie es jetzt tatsächlich der Fall sst, 140 Fichter in höheren und nlederen Stellen sind, die das 79. Lebensjahr bereits Üüberschritten haben. Über dem Inter⸗ esse der Beamten steht doch das dienstliche Intereffe. Man sollte deshalb darauf hinwirken, daß so alte Beamte zur gegebenen Zeit ausscheiden, und eine Altersgrenze einführen. Cine obligatorische würde ich borztehen, wenn auch erft mit dem 70. Jahre. Der Redner befürwortet schließlich ebenfalls eine Gleichstellung der richterlichen mit n Verwaltungsbeamten.
Justizminister Dr. Beseler:
Nach den Worten des Herrn Vorredners könnte es scheinen, daß ich hier eine Stellung eingenommen hätte, die der Annahme Raum ließe, als ob Gegensatze im Staatsministerlum beständen. Ich muß herborheben, daß ich im Namen des ganzen Staatsministeriums meine Erklärung abgegeben habe und daß der Herr Finanzminister dabei nicht mlnder vertreten ist als die anderen Herren.
Es ist dann auch meines Herrn Amttzvorgängert gedacht worden. Ich kann voll bestätigen, daß er bei dem großen Wohlwollen, welches er, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, seinem Ressort stets entgegen · gebracht hat, unausgesetzt in dankenswertester Weise bemüht gewesen ist, alles zu erreichen, was zum Besten der Rechtspflege und der Justij⸗ beamten dienlich sein konnte. Bravo)
Abg. Lü dicke ffreikons): In letzter Zeit ist erfreulicherweise hon der
. Begnadigung erheblicher Gebrauch 9
bewa ückfall. Gerade die
daß es dem ö gelin . en
ch ju bestimmen, daß jeder
verfügungen. j. ö. Gia nba e im Lauf namentlich bei der
werden nicht in der ge⸗ scbten Frist erledigen, und sie arbeiten deshalb über ihre Raft. Schließlich bitte ich den Minister, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem Fonds für Teuerungszulagen auch den Unterbeamten der Justiz— verwaltung Zuwendungen gemacht werden, damit sie nicht hinter
den Arbeitern zurückbleiben, deren Lebenshaltung sich so ge— hoben hat. . Geheimer Oberjustizrat Fritze: Bei der Verteilung des Fonds
ü runggjulagen werden selbstverständlich die Unterbeamten der , . demselben Verhältnis berücksichtigt werden, wie . die der übrigen Verwaltungen. Die Beschleunigungsberfügungen rühren nicht vom Justizminlster her, es kann sich nur um Ver— fügungen einzelner Landgerichtspräsidenten handeln, die keineswegs den Intentionen des Ministers entsprechen. Abg. Cassel (frs. Volksp.):, Die Frage der Strafvollstreckung . tößt infofern guf gewisse Schwierigkeiten, als ein Teil der. Ge⸗ . er gg dem Minifter des Innern, ein anderer dem Justimminister . untersteht. Die Gründe für die Vereinigung beider Arten von An, stalten in einer Hand, wie es wiederholt beantragt wurde, liegen auf der Hand; die Vereinigung müßte bei dem Ressort erfolgen, in dessen Hand das Verfahren aht bei . , . 3. ä Diäten an en und Ge . , Maßnahme; daß die Auswahl der Personen . der Ürliste sich dadurch nicht verschlechtern wird, braucht n dargekan zu werden. Daß anderselts durch die Teilnahme . von Arbeitern und anderen unbemittelten Personen an der ., shrechung das Ansehen der Justlj im Volke gestärkt werden muß, wir nicht bestritten werden können. Bezüglich des Hilfsrichtertums darf ich mich nur den Anschauungen des Kollegen Tourneau anschließen. Bie sehr interessante Statistik in der Deutschen Juristen⸗Zeitung“ über
die Zunahme der Prozesse und die Zunahme der Richterstellen ergibt aus den letzten 24 Jahren eine ganz koloffale Vermehrung der Zahl der Prozesse vor den Gerichten aller Instanzen, wogegen sich die Zahl der Richter in demselben Zeitraum nur von 4529 auf 4996 vermehrt hat. Daß in Zukunft etwa eine Verringerung der Projeßzahlen eintreten wird, ist gar nicht abzusehen; die Richter werden also allmählich in ganz unerträglicher Weife belastet werden, was gleichmäßig für ste wie für bas recht⸗ suchende Publikum einen schweren Schaden bedeutet, Die Uebertragung englischer Rechtseinrichtungen nach Herrn Adickes auf Deutschland balte auch ich für völlig ausgeschlossen. Man verspricht sich den Vorteil einer Verminderung der. Nichterzahl von der Luedehnung der Befugnisse des Amtsrichters. Verlegt man die Berufungen dann an die Landgerichte, so wird eine bedenkliche Ungleichheit in den Entscheidungen der Berufungsinstanz die Folge fein. Man würde auch bei der Ausdehnung der Amtsgerichtstompeten; mehr Richter nötig baben, ohne viel in der Landgerichtsinstan; zu ersparen. Cin welteres Bedenken gegen diese Kompetenzausdehnung läge in der wesentlichen Beschränkung des Lalenelements in der Zivllrechtspflege, nament.; lich nachdem die Absplitterung der Kaufmanng., und Gewerbegerichte von den ordentlichen Gerichten erster Inflanz diese Kompetenz ohnehin schon außerordentlich eingeschränkt hat. Die Mitwirkung der Laien ist im Gegenteil noch viel größerer Ausdehnung fähig, so in Bausachen, Mietssachen usw. Bezüglich der Schwur⸗ und Schöffengerichte stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Abg. Röchling. Leider kann ich die Wünsche des Kollegen Röchling nicht darin unterstũtzen, daß der Schwur gerichtsvorsitzende seine Rechtgbelehrung nicht allzu zach und vorsichtig er⸗ teilt. Es geht nicht an, daß der Vorsitzende den Geschworenen sagt: Glauben Sie dem Zeugen, so herurtellen Sie; glauben Sie dem anderen Zeugen, so sprechen Sie den Angeklagten frei. Herr Röchling scheint zu glauben, energische, schneidige Schwurgericht gborfitzende machten größeren Eindruck auf die Geschworenenbank. muß das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus durchaus beffreiten. Reprãsen⸗ tationsgelder und Dienstwohnungen für die richterlichen Beamten wollen auch wir gewähren, * wie sie anderen gleichgeartelen Funktionären zustehen. Die neue Einteilung des Gerichts sprengelt von Berlin bringt für Anwälte und Publikum große Erschwerungen mit sich. In etwas könnte da Remedur geschaffen werden, wenn eine ge⸗ meinsame Annahmestelle für Zuftellung von Brieffachen eingerichtet würde. Auch wir wünschen eine Gleichstellung der Richter mit den Re⸗ glerungsbeamten nicht nur im Gehalt, fondern auch im Range. Unsere preußischen Richter unterziehen sich ihrer mühevollen Aufgabe mit seltener Pflichttreue, mit Fleiß und Einsicht, und ab esehen von einzelnen Fällen, verdienen ste durchaus das Vertrauen der e nen, Dieses Vertrauen würde noch zunehmen, wenn polttische Prozesse vor den Schwurgerichten verhandelt würden. Jedenfalls werden unsere ö. in bejug auf Integrität von keinem Lande der Welt über⸗ roffen. Abg. Dr. Mize rski (pole) kommt auf die Gerichtzentscheidungen
in Posen und Westpreußen zurück, durch die n, , i der Zwangserziehung überwiefen worden sind. Hierdurch feien den Eltern ihre Kinder konfisziert worden. Die betreffenden Gerichts⸗ beschlũsse, die nicht nur in Deutschland, sondern auch vom Auglande verurteilt worden . widerspräͤchen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen dem Wort aut und Geist des g 16650 B. G. B. Der Redner be⸗ schwert sich sodann über einzelne Fälle, wo gegen Polen, die des Deutschen nicht mächtig gewesen seien, von den betreffenden Richtern . an . . . und . ob es mit dem esetz vereinbar sei, da erliche Beamte Erziehungsbeihilfen aus einen Stiftungsfonds erhielten. ö
Justizminister Dr. Besel er:
Wenn der Herr Abgeordnete über Fälle gesprochen hat, in denen das elterliche Eriiehungsrecht durch richterliche Verfügungen beschrãnkt worden ist, so hat er das wohl mehr getan, um darzulegen, daß er die Gründe dieser Entscheidungen nicht billige, als daß er gerade von mir erwartet hat, ich sollte in irgend einer Weise eingreifen. Da der Herr Abgeordnete, wie ich höre, selber als Jurist durchgebildet ist, so weiß er ja, daß es sich dabei um richterliche Entscheldungen handelt, die nicht der Aufsicht der Verwaltungsbehörde unterstehen, sondern gegen die ein Rechtgmittel im Instanzenzuge gegeben ist. Aus dem eigenen Vortrage des Herrn Abgeordneten habe ich ersehen, daß von diesem Rechtsmittel auch in mehreren Fällen Gebrauch gemacht worden ist, und, wie er selbst vorgetragen hat, mit Erfolg. Ich kann also in der Tat nicht absehen, was ich über diese Angelegenheit heute weiter erklären sollte.
Die Angaben, wie man in Oberschlesten verführe, um festzustellen, ob ein Zeuge der deutschen Sprache mächtig sei, kann ich in keiner Weise beantworten. Denn es ist mir vollständig unbekannt, daß ein derartiges Verfahren eingeführt sei. Es kann sich, soweit ich die Sache überhaupt übersehen kann, nur um einzelne Fälle bandeln, in denen ein Richter vielleicht zu weit gegangen war in seinem Bestreben. den Zeugen zu veranlassen, daß er die deutsche Sprache gebrauche, Erfahrungtmäßlg sind allerhand Schwierigkeiten damit verbunden, die Zeugen zu veranlaffen, von ihrer Kenntnis des Deutschen Gebrauch zu machen, sie verstecken sich dahinter vielmehr häufig, daß sie nur polnisch sprechen könnten. (Sehr wahr! rechtg. Widerspruch bei den Polen) Ich weiß dies aus eigener Erfahrung; in Wahrheit können sich viele recht gut in deutscher Sprache ausdrücken, wie das nicht selten in recht krassen Fällen festgestellt worden ist. (Sehr richtig! rechts.)
Ich würde es trotzdem nicht billigen, wenn in der Art vor— gegangen wäre, daß die Zeugen unter Eideszwang hätten erklären müssen, sie könnten nicht anders als polnisch sprechen. Ich kann mir aber, wie gesagt, nicht denken, daß eine solche Anordnung von irgend einer Justizberwaltungsbehörde getroffen wäre; von hier aus ist sie jedenfalls nicht erfolgt.
Endlich ist gesprochen von den Zulagen, die einzelne Richter aus einem Fonds erhielten, der nicht von der Justiz verwaltet wird, son⸗ dern, soviel ich weiß, vom Herrn Finanzminister. Diese Angelegen. heit ist gesetzlich geregelt. Ich bin darüber aber nicht näher orientiert; ich bitte, meinem Herrn Kommifssar noch ein ganz kurzes Wort darüber zu gestatten.
Geheimer Oberjustirrat Fritze weist darauf hin, da die Bei⸗ hilfen an Richter für Schulzwecke usrp. durchauz ! den ef, r g. des betr. Fonds entsprechen. Bei diefen Beihilfen handle es ö. nicht um regelmäßige Bezüge, sondern in jedem einzelnen Falle, auch wenn es sich um eine wiederholte Bewilligung handle, werde geprüft, wie Lern ögcnelahe de Hetrffenden i, wie doch en, nenn. Kinder sei ufw.; jedenfalls müsse es sich um ein au erordentliches Be⸗ dürfniß handeln; nach dem Amt werde nicht gefragt.
Abg. Peltafohn 9 Vag ): Die Verbefferung der Gehalts⸗ verhãltnifse der Richter ent pricht dem jahrelang geäußerten Wunsch des Hauses. Dag Anfehen der Justiz selbst wird dadurch gehoben. Ich weise aber noch auf einen Auffatz in der Krenn zeitung? hin, der befüär⸗ wortet, daß Sengtepräsidenten, Staatsanwälie ufw. nicht mit dem niedrigsten Gehaltssatz, sondern glesch mit der zweiten Gehaltsklasse ein treten mögen, weil sie in einem After in daz Amk kommen, daß sie erst fehr spät das Höchstgehalt erreichen. Die Richterstellen werden wieder ber= mehrt, aber eine schematisch Vermehrung nach dem au enblicklichen Be⸗ dürfnis sollte doch nicht stattfinden, sandern die e e n muß vielmehr durch innere Qrganisation eine Verringerung der Richter zahl erstreben, denn die Schattenselten eines solchen Heeres von odo Richtern liegen auf der Hand. Die Vermehrung der Richterstellen hat bisher auch gejeigt, daß durchaus nicht in demselben Maße
Hilfsrichtern überflässig wurden. Wir müssen immer mit 8 co hilfs⸗ richtern rechnen, und das ist berfaffungswidrig. Für die , der Referendare wird in der Deutschen Juriften. Zeikung ! die . 9. von drei verschiedenen Klassen von Referendaren vorgesch . Die Sache hat eine gewiffe politische Bedeutung, und es muß . ine * solch. Dreitellung beizeiten Protest? erhoben. wer ö. Auf diese Weise wird durchaus nicht entschieden, ob der . sich zum Gerichtsassessor quaftftziert. Es wird vielleicht nig 3 die Qualifikatian, sondern es werden auch pPerfönliche un 32 fessionelle Rücksichten maßgebend fein, die sich nicht mit der . sassung vereinbaren lassen. Der Verfasser des AÄrtikels will ar, Wirkung nicht herbeiführen, aber sie ist eine logische gen ea wn 3. Vorschläge. Der Minister steht zwar diesen Bor schlägen nich . aber ich will doch beizelten auf das Bedenkliche Dieser . schläge aufmerksam machen. Eine anderweitige ir un, 2 Ausbildung der, Referendare kann allerdings auch ich y. . Akut ist die Frage geworden durch die Anf ührun geh inn . des Ministers des Innern zu dem Gesetz vom vorigen Jahre über ie . bereitung zum höheren Verwaltungsdienst. Allerdings sind die .
anders gelagert, da eine große Anzahl von Referendaren vorha . Dankenswerte Anregungen gibt aber auch diese Anweisung ö. rn Fall, so bezüglich der Errichtung von Seminaren, der 5 ie, Ueberwachung der Tätigkeit der Referendare und dergl, a ig bildung der Referendare an den Gerichten läßt zu . . namentlich sollten sie nicht so viel mit der . ,. schäftigt werden. Die Klaufurarbeit ist ö n, . If Thal. Arbeit 36 könnte. Was 3 e , des Studienganges der Juristen betrifft, so hat . , . Semester vorgeschlagen. Es hat sich dag ger aber erh al en uber re, ,,,, ,, l rkungen der sächsischen Ver n 3 ö 39 Juristen auf den praktischen Vorbereitungsdienst
gerechnet werden kann. . des Gegen 5 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung hr vertagt.
Justizetats auf Sonnabend 11
ties), des Eifenbahn⸗Verordnungs bla rr, . . Minifterium der öffentlichen Arbelten, bom 2.
ar . it: Allerhöchfier Srlaß vom 21. Jann 9.
6. r, . der Frist für die Herffellung der Eisenbahn Elmshorn über
trag jwischen Barmstedt nach Oldesloeh.⸗— Staate det 9 ig wegen Herstellung einer du *
Preußen und Braunschwe n g gi ij n bah za bindung. . i , gif. . .
ie,. eden ee, , Heber lor ef, g nehmetarf Saatgul. = Nachrichten.
Land⸗ und Forstwirtschaft. ö j teresse zune
angreichen, alljährlich an In i,,
J ö. Deutschen Tandwrtschaf D
ö der . Al E r ff 5 die Ver⸗ der auptversammlung, Schorlemer st. r eröffne * 86 Oberprãsident von 3 ĩ⸗ Er olge der Ge führte der für 6 f ; mt
deti ußt, Platz , . ö der Hersummg ng, ,, .
ßende Wort Ihm galten e hen . a, e n elne,
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ig ch des Vor tande sentdeg rf, . . ö. ö ommer , en e dl engen aut 6 ltr n en soll. Die . —⸗ ö 3 , egelun 2 . 9 3 . verfũüzbar. ist , ,, . Rafen, der leider innerhalb des ere, ö, nn des Reckar Liegt und in den letzten Jahren
Mar Gyth, den im Auqufst, kur nach Vollendung seines 70. Lebensjahre, aus hem Leben
ein feffelndes Lebengbild ] des Ver ; wigten, der, aus schlichten bürgerlichen Verhälmi end, e m ng i n win h. ee n n Ilsth n
ein Sohn der schwäͤbischen Erde, di ñ gte i i. 6 3 tres ie uns so viele geroen deg Ge
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h Ein⸗ . Mann in aller Herren Länder telne ,, Lande, dag kennen zu ei Wesen fich der strergk * Ber s — Rinstle mischte, dem die 5 ö n , mn, n. 1 leich hold waren. 4 owler kehrte Cyth Vaterlande jurůũch und nun begann der in seinen äußeren Verhältnissen ganz unabhängige, in den besten Lebensjahren stehende Mann, gent auf dis Grfahrungen und Eindrücke, Le g, energische Tätigkeit, die in aller Erinnerung * 7 u. werhälknis, das ihn . ermochte deshalb
. Enthufias mus für die Jlele einer umfassenden gemeinnützigen
landwirlschast⸗ Jahres,. Wer dam den kurz vorher an feinem 0. Geburtstag biel Gefeicrten sah und
eines sei se be ö . t gesetzt werden, als w . 9. je elf . enn e Hesellschaft in seinem GHeffte fort säh't' wenn die bon ibm g
ührte. .
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