noch eingehende Angaben gemacht hatte über das Vorhandensein der Wagen in der Hauptförderstrecke, die für den Betrieb des Tages gebraucht wurden. Bald nach? Uhr wurde oben bekannt, daß ein
Unglücksfall in der Grube sich ereignet haben mußte. Es fuhr eine
Anjahl von Beamten ein. Et wurde festgestellt, daß eine umfassende Schlagwetter⸗ resp. Kohlenstauberplosion stattgefunden haben mußte. Es wurde nun sofort mit den Arbeiten jur Rettung etwa noch debender bezw. zur Bergung der Leichen begonnen
Was die Frage betrifft, inwieweit die Wettermänner und Vorfahrer ihre Pflicht getan haben, so möchte ich folgendes sagen. Es besteht für das Saarrebier die poltieiliche Vorschrift, daß vor der Belegschaft in angemessener Zeit — es sind hier drei Stunden gewesen — die sogenannten Wettermänner vorfahren, von jeder Ab⸗ teilung einer. Nach den allgemeinen Vorschriften liegt diesen Wetter- männern ob die Prüfung der großen Betriebsstrecken und der Wetter⸗ wege auf das Vorhandensein schlagender Wetter. Dagegen liegt die Prüfung der Strebstrecken, die von den Strecken und Brems bergen ju den Arbeitspunkten führen, im Saarrebier den Ortsältesten, d. h. den sogenannten Vorfahrern ob, die ihrerseits, bevor die Belegschaft die Strebstrecken und Arbeitspunkte betritt, diese ableuchten sollen. in vorliegenden Fall war aber den Wettermännern außerdem jur Pflicht gemacht worden, auch die Strebstrecken und die Arbeltspunkte iner Prüfung zu unterziehen; sie waren dazu, wle durch Befahren ud Nachmessungen seitens des Revierbeamten festgestellt ist, auch uttande. Inwieweit sie es am Tage des Unglücks getan haben, kn nicht Ktsskt werden; die Beteiligten find sämtlich ver= unglückt. Fest steht allerdings, daß der eine Wettermann, Ningel, ber lo Minuten vor 6 Uhr die Meldung erstattete, daß alles
Ordnung sei, nicht, wie vorgeschrieben, um 3 Uhr, sonder at Uhr 50 angefahren sst und 5 Uhr 50 bereits wieder über
ge war. Es steht ferner fest, daß auch der zweite Wettermann mit einer allerdings geringeren Verspätung, von etwa einer halben kunde, eingefahren ist. Was die Betreffenden unten gesehen, und sie nicht gesehen haben, was sie versaͤumt haben, können wir nicht feststellen. Auch wie weit ihnen eine unbedingte Schuld an dem nslück beigemessen werden kann, vermögen wir nicht zu ermessen. 6 ist denkbar, daß das Unglück auch geschehen wäre, wenn die Be⸗
Inden hre Pflicht erfüllt hätten.
Ursache des Unglücks kann zwelfellos eine Explosion von schlagenden Wettern festgestellt werden. Die Cxploston hat statt⸗ gefunden in der Strebstrecke 6 des Bremsberges 20. Es ist durch eidliche Vernehmung von Zeugen, Arbeitern und Beamten festgestellt,
in dieser Strecke vor dem Unglücksfall Schlagwetter nicht beobachtet
d. Es hat auch der Revierbeamte nach dem Unglücksfall an dieser Stelle zunächst Schlagwetter nicht feststellen können; erst bel wiederholten eobachtungen ist es ihm gelungen, Schlagwetter in gefahrdrohender Be ⸗ affenheit und Menge festzustellen, aber nur vorübergehend und kcchselnd. Daß die Explosion sich an dieser Stelle ereignet hat, n aus wei Gründen mit ziemlicher Zuverlässigkeit angenommen verden. ; 2 ist eine bei anderen Gelegenheiten beobachtete Eigentümlich⸗ leit daß der Kohlenstaub, der durch die Explosion zur Entzündung bezw. selbst zur Explosion gebracht wird, sich in sogenannten Koks derlen an der Zimmerung und anderen hervorragenden Gegenständen sestsetzt, daß sich aber diese Koksperlen fast immer an der der Ezplostonsstelle abgewendeten Seite befinden. Nun ist festgestellt, daß diese Kokperlen sich auf den nördlich der Strebftrecke 5 befind lichen Stempeln ustb. nur auf der Nordseite der Stempel und auf den südlich davon stehenden, nur auf der Südseite befunden haben, also beiderseits auf den der Strebstrecke abgelehrten Seiten. Es ist ferner festgestellt, daß gerade an dieser Stelle eine ziemlich starke Flammenentwicklung gewesen sein muß, da dort stark angebrannte Rladungẽstücke vorgefunden worden sind. ⸗
Muß nun hier angenommen werden, daß sich das Unglück in der jinften Strebstrecke ereignet hat, und berücksichtigt man, daß an R'ser Stelle vorher von niemand Schlagwetter ermittelt worden sind, so wird man sagen müssen, daß den betreffenden Beamten etwa der Vorwurf einer leichtfertigen Belegung dieser Stelle nicht gemacht werben kann. Man wird ihnen auch nicht vorwerfen können, daß sie sonst irgendwelche Vorsichtsmaßregeln außer acht gelassen haben. Alerdings find früher an anderer Stelle gelegentlich Schlagwetter konstatiert, und da möchte ich zunächst folgendes feststellen.
Die Saargruben find im allgemeinen ziemlich reich an Schlag⸗ wettern. Spestell das Thiele-Flön aber, um das es sich hier handelt, hat eine relativ geringe Schlagwetterentwicklung. Dem entsprechend waren auch die Mitteilungen und Aussagen der Beamten und des von mir gehörten Vertrauensmannes, daß im allgemeinen im Thiele⸗ Ilb⸗ sich nicht erhebliche Mengen von Schlagwettern entwickelten.
ur am Ende des Bremsberges 26 beim Uebergange in die andere Abteilung haben sich in den letzten Monaten vor dem Unglück Schlag⸗ wetteransammlungen gejeigt. Diese sind von den Beamten, wie die umfassenden Vernehmungen ergeben haben, ordnungsmäßig und korrekt andelt worden und waren seit Dienstag der letzten Woche berelts gan verschwunden. Es kann also auch aus dem Vorhandensein dieser chlagwettermengen und der Art, wie sie behandelt worden sind, der Do unf einer Vernachlässigung für die Beamten nicht begründet erden.
Eine andere Frage ist es: Wie liegt es mit dem weiteren
omente, welches jweifellos dem ganzen Unglücksfall seine weitgehende und verderbliche Wirkung gegeben hat, mit der Kohlen⸗ ftaubgefahr bezw. Kohlenstauberploston? Hier besteht die Be mmung, daß die Arbeitẽpunkte und die Strecken hinreichend be⸗ befeuchtet werden müssen, sodaß eine gefährliche Staubentwicklung aus⸗ eelchlossen ist. Wie die Autsagen des Vertrauensmannes bestätigen, nd die erforderlichen Apparate vorhanden gewesen. Das bestatigt peniell auch die Aussage des Revierbeamten, der unmittelbar nach der Eploston eine Befahrung der Baue vorgenommen hat und festgestellt ö. daß die Betriebzeinrichtungen den Vorschristen und den berg. wann ichen Normen entsprachen; insbesondere waren die im Interesse nah Wetterführung und. Kohlenstaubbekaämpfung getroffenen Maß 21 sahgeinäz und, auzreichenb. Auf eine genügende unterweisunß ; 9 Abbau tätigen Kameradschaft ließ der Umstand schlleßen, daß 26 6 Besichtigung nach der Erplosion an dret , en ee er Berleselungsschlauch an die Rohrleitung angeschlossen . . ferner festgestellt, daß einige Tage vor Cintritt des Un⸗ Khan e nicht neht enanfreis Befandte le zer Betecstlunge, gen ausgewechselt und durch neue ersetzt worden sind. In
der Beschaffenhelt der Berleselunggelnrichtungen kann also ein Mangel auch nicht festgestellt werden; es fragt sich, ob sie in hinreichender Weise und zweckentsprechend benutzt sind. In der Beziehung ist nun festzustellen, daß im allgemeinen eine Berieselung der Baue an Feler und Festtagen nicht üblich gewesen ist, und daß man sie nicht für erforderlich gehalten hat allerdings unter der Voraußsetzung, daß Wettermänner und Vorfahrer ihre Schuldigkeit tun. Wenn Wettermänner und Vorfahrer vorschriftsmäßig ihre Streden abgeleuchtet und festgestellt haben, das schlagende Wetter nicht vorhanden sind, so genügt es zweifelloz, wenn unmittelbar bel Beginn des Betriebs die Berieselung erfolgt. Wenn aber, wie es hier der Fall gewesen zu sein scheint, diese Feststellungen nicht mit der nötigen Sorgfalt gemacht sind, dann ist, wie der vorliegende Fall leider gezeigt hat, wohl anzunehmen, daß ein Auslassen der Be⸗ rieselung innerhalb 24 Stunden unter Umständen gefährliche Folgen haben kann.
Wag nun endlich die ordnungsmäßlge Bewetterung betrifft, die von seiten der beiden Herren Interpellanten in erster Linie in Zweifel gejogen ist, so kann ich folgendes feststellen. Die Wetter einrichtungen waren nach dem Unglücksfall betriebs fähig. Es ist durch die Messung der Wettermenge am 22., also 5 Tage vor dem Unglücksfall, festgestellt, daß mehr als das Doppelte der⸗ jenigen Wettermenge auf den Kopf der Belegschaft vorhanden war, als nach den bestehenden polizeilichen Vorschriften nötig war.
Was die Beschaffenheit der Wetterwege betrifft, so ist zu be⸗ merken, daß, wie das ja häufig geschieht, gerade die Wetterstrecken stark im Druck standen und darin schwer in Ordnung zu halten waren. Es ist aber seiteng der Bergpoltzeibeamten durch regelmäßige Be⸗ fahrung vor dem Unglücksfall festgestellt, daß die Wetterstrecke stets den vorgeschriebenen Durchmesser gehabt hat, und es ist speziell auch durch den Herrn Oberberghauptmann am Tage nach dem Unglücksfall durch Befahrung der Wetterstrecke festgestellt, daß auch nach dem Un⸗ glücksfall und, obwohl vielleicht Brüche und dergleichen infolge des Unglücksfalls nachtelligen Einfluß gehabt haben können, doch noch der erforderliche Querschnitt vorhanden gewesen ist.
Es ist ferner festgestellt, daß dauernd 8 Mann damt beschäftigt waren, die Wetterstrecke zu beaufsichtigen und eventuelle Unordnungen und Unregelmäßigkelten zu beseltigen.
Gz ist sodann darauf hingewiesen worden, daß der Wetter= weg oberhalb des Bremsberged 2c nicht in Ordnung gewesen sei. In der Beiiehung ist festgestellt, sowohl durch den Revierbeamten als durch Zeugen, daß hier dauernd der entsprechende Querschnitt vorhanden gewesen ist. Daß alle diese Feststellungen richtig sind, ergibt sich schon daraus, daß die Wetterführung überhaupt funktioniert hat. Denn wenn derartig starke Störungen, wie vorhin vermutet wurde, vorhanden gewesen wären, hätten die vorhandenen Wettermengen nicht vorschriftsmãßig
und regelmäßig zugeführt werden können.
Es ist endlich die Frage aufgeworfen, wie es mit der Temperatur gewesen wäre. Die Temperaturtabelle ergab, daß vor dem Unglüũck die Temperatur jwischen l und 28 Grad Zelstus in dem betreffenden Felde geschwankt habe. Erst nach dem Unglücksfall, der zweifellos auf die Wetterführung nachteiligen Einfluß gehabt, haben muß, ist vorübergehend eine Temperatur von 236 C. gemessen worden. Jedenfalls ist also, sowelt die Messungen das erkennen lassen, vor dem Unglücksfall auch gegen die Temperatur nichts einzuwenden ge⸗ wesen. ; ;
Ich glaube, meine Herren, das waren wohl die hauptsächl ichsten Fragen, die gestellt worden sind in bezug auf die Sicherheit der Baue und in bezug auf dle Ordnunggmäßligkeit des Betriebes. Ich glaube, auf Grund dieser Ausführungen feststellen zu können, daß, wie in der Interpellation gefragt worden ist, die vorgeschriebenen Einrichtungen zur Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Bergleute vor⸗ handen gewesen sind, und daß sie ordnungsmäßig funktioniert haben.
Meine Herren, eine derartige Feststellung enthebt uns selbstver⸗ ständlich nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob denn nun aber die be⸗ stehenden Vorschriften und die nach diesen Vorschriften getroffenen An⸗ ordnungen und Einrichtungen hinreichend gewesen sind, um Gefahren von der Belegschaft abzulenken; denn ich bin der Ansicht — und diese Ansicht wird geteilt von dem Herrn Oberberghauptmann und von den Beamten der gesamten Bergberwaltung —, daß eigentlich solche Unglücksfälle nicht vorkommen sollen, und daß, wenn sie vorkommen, durch eine sorgfältige Revlston aller in Betracht kommenden Momente zu prüfen ist, ob nicht vielleicht doch an dieser oder jener Stelle eine Vervolllommnung möglich und notwendig ist.
In dieser Beziehung ist nun selbstverständlich bereits das Er— forderliche in die Wege geleitet. Es ist richtig, wie seikens des Herrn Abg. Marx borhin bemerkt worden ist, daß bereits für den gesamten Bezick der Bergwerksdirektion Saarbrücken eine Reihe von An. ordnungen getroffen ist. Es ist darin bestimmt worden:
I) Vor der Anfahrt der Frühschicht, insbesondere in der Nacht nach Sonn ⸗ und Feiertagen muß sämtlicher trockener Kohlen⸗ staub gründlich befeuchtet werden.
Die Wettermänner haben bei ihrer Befahrung auch den Erfolg der Berieselung zu prüfen und vor der Anfahrt der Belegschaft darüber Meldung zu machen.
Zu Wettermännern sind nur ganz besonders zuberlässige Personen zu verwenden. ö
Y An den Abenden von Sonn . und Feiertagen muß genügende Auf⸗ sicht über und unter Tage vorhanden sein, um eine Kontrolle der An⸗ fahrt der Spritzer, der Wettermänner, etwa erforderlicher Rohrschlosser, sowie ihrer Tatigkeit in der Grube sicher zu stellen. Dem aufsichtführenden Beamten muß Gelegenheit gegeben sein, für ausbleibende Spritzer oder Wettermänner geeigneten Ersatz sowie etwa erforderliche Rohrschlosser aus den nächsten Bergmannsdörfern herbeiholen zu können.
Der Sonntagsnachtdienst soll wechseln. Er muß als eine Ver⸗ trauensstellung angesehen werden, und die betreffenden Beamten und Arbeiter müssen es als Ehrenpflicht betrachten, sich — wie dat schon heute bei der Staatsbahn geschieht — 6 Stunden vor dem Dienstantritt des Alkoholgenusses zu enthalten.
3) Der Bewetterung der Strebstrecken ist besondere Aufmerk⸗ samkeit zu widmen. Die oberen Stöße der Strebstrecken sind beim
Bergeversatz und Ausbau möglichst so zu gestalten, daß sich Schlag
wetter nicht stellen können.
I Für jedes Bremsbergfeld muß im ein und ausztehenden Wetlerstrom je eine nasse Zone vorhanden sein. Als natürliche nasse Zonen gelten Strecken, in denen dat Hangende, die Stöße
und das Liegende auf eine Erstreckung von wenigstens 10 m naß sind, sowle die Betriebe mit Spülversatz. In allen anderen Fällen sind eine oder mehrere Wasserbrausen erforderlich usw.
Damit ist ein Teil der zu Punkt 2 seitens der Herren Inter pellanten gestellten Fragen bereits beantwortet, sowelt es sich also um die vorläufig seitens der Bergwerkedirektion selbst getroffenen An= ordnungen handelt. Selbstverständlich wird eine Reihe welterer Prü= fungen erforderlich sein. Es wird zu prüfen sein, ob der Dienst der Wettermänner anders zu gestalten ist; es wird zu prüfen sein, ob man eventuell den Wettermännern wenigstens an den Tagen nach Sonn⸗ und Feiertagen noch Beamte beigibt; es wird zu prüfen sein, ob man ihre Zahl vermehren soll.
Ich komme bei dieser Gelegenheit dann auf die weitere Frage, die aufgeworfen ist, ob es ordnungsmäßig war und worin es seinen Grund hatte, daß bei dem Unglücksfall kein Beamter in der Grube zugegen war. In dieser Beziehung ist festzustellen, daß es in den Staatsgruben an der Saar und, sobiel ich weiß, vielfach auch in privaten Gruben üblich ist, daß der Steiger erst nach der Belegschaft einfährt. Der Steiger hat zunächst die Leute zu verlesen; fehlen ihm Leute, so ist er genötigt, die entsprechenden Anordnungen zu treffen, Er hat dann die erforderlichen Notizen zu machen über die ihm von den Wettermännern zugegangenen Meldungen; erst dann fährt er an, um die Mannschaften, die inzwischen die Arbeitgpunkte erreicht haben. bei ihrer Arbeit zu sehen und die sonstigen Kontrollen über den Betrieb, Be⸗ wetterung, Berleselung und dergl. mehr vorzunehmen. Diese Einrichtung hat sich bisher bewährt. Ob das Unglück vermieden worden wäre, wenn der Steiger, wie das anderwärts der Fall ist, in dem letzten Korbe mit der Belegschaft angefahren wäre, ist in hohem Maße zweifelhaft; und man kann sich fragen, ob seine Anwesenheit oben im Interesse des Dienstes und Betriebs nicht nützlicher gewesen ist als unten. Immerhin ist das eine Frage, die einer eingehenden Prüfung unterzogen werden muß.
Der Herr Abg. Goldschmidt hat gestern die Frage aufgeworfen, warum die elektrischen Lampen noch nicht durchweg eingeführt seien; und er hat weiter die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, daß auf den staatlichen Gruben gelstig minderwertige Leute mit der Instand⸗ baltung und dem Reinigen der Lampen beschäftigt würden. Ich will auf das Detail dieser Fragen nicht eingehen; ich halte es für jweck⸗ mäßiger, wenn sie nachher, soweit es erwünscht ist, von meinem sach= verstandigen Kommissar noch besonders beantwortet werden. Feststellen möchte ich nur daz eine, daß die Einführung der elektrischen Lampen nicht etwa gescheltert ist am Geiz der Verwaltung — wenn es sich um die Sicherheit der Leute handelt, können Geldfragen gar nicht in Betracht kommen — ; sondern sie ist deswegen unterblieben, well diese Lampen noch sehr schwer sind (Abg. Hilbck: Sehr richtig) — wir können nur Akkumulatoren verwenden — und weil zweltens die Brenndauer noch verhältnismäßig kurz ist und eine absolute Betriebssicherheit der elektrischen Lampen noch nicht gesichert ist. Es ist zu hoffen, daß diese Schwierigkelten mit der Zeit behoben werden können.
Es ist dann moniert worden, daß keine Erkennungsmarken für die Leute eingeführt worden seien. Meine Herren, daß diese Erkennungsmarken nicht eingeführt sind, liegt nicht an der Staatg⸗ verwaltung, sondern daran, daß ein großer Teil der Berg leute aus Aberglauben der Einführung der Erkennunge⸗ marken entgegentritt (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen); fie nennen die Dinger Todesmarken und haben keine Lust, sich mit ihnen in die Grube zu begeben. Im übrigen wird selbft⸗ verständlich geyrüft werden, ob nicht eine noch sorgsamere und schnellere Kontrolle der eingefahrenen Mannschaften möglich gewesen wäre.
Wenn dann moniert worden ist, daß es vorgekommen sei, daß Leichen an die falschen Angehörigen ausgehändigt sind, so teile ich die Empfindung des Herrn Abg. Marx, daß das für das Gefühl der beteiligten Famllien etwas sehr Schmerzliches gehabt haben muß. Auf der anderen Selte bitte ich die Herren aber, zu berücksichtigen, daß ein großer Teil der Leichen in einem Zustande war, der ein zuperlässiges Erkennen nicht mehr ermöglichte, sodaß die Angehörigen selbst Mühe gehabt haben, die Ihrigen herauszuerkennen, und ich muß sagen, ich bin erstaunt, daß es schließlich möglich gewesen ist, bis auf einen sämtliche Ver= unglückten zu rekognoszieren.
Ich glaube, meine Herren, daß ich bis auf einige Sachen, auf die ich noch kommen werde, die zahlreichen Fragen, die die beiden Herren an mich gestellt haben, entweder einzeln beantwortet habe, oder daß sie sich aus den Ausführungen, die ich im ganzen über den Hergang des Unglücks gegeben habe, wohl beantworten lassen. Ich komme bloß noch auf einen Punkt: das ist die Frage der Arbeiterkontrolleure.
Meine Herren, ich würde im Zweifel sein, ob gerade das Reden Unglück geeignet ist, das Institut der Arbeiter- kontrolleure altz eine besonders zweckentsprechende Einrichtung erscheinen zu lassen. (Abg. Dr. Voltz: Sehr richtigh Denn die Herren dürfen sich nicht darüber täuschen, daß, wenn im vorliegenden Falle Nachlässigkeiten eine Rolle gespielt haben, dlese Nachlässigkeiten nicht von den Beamten begangen sind, sondern von den Arbeitern, die in der Vertrauensstellung der Vorfahrer und der Wettermänner gewesen sind, und ich glaube nicht, daß, wenn diese Leute von ihren Kameraden gewählt worden wären, damit eine ab⸗ solute Garantie ihrer Zuverlässigkeit gegeben sein würde. Von den belden unglücklichen Leuten, die vermutlich oder angeblich in dem vor= liegenden Falle ihre Pflicht nicht getan haben und das mitz ihrem Leben bezahlt haben, habe ich durch Befragen ihrer Kameraden und speziell des Vertrauensmanns festgestellt, daß sie absolut zuverläͤssige und nüchterne Leute gewesen sind. Meine Herren, wir wollen unt doch über eins nicht täuschen: wir können die schönsten Anordnungen geben, wir können die schönsten Einrichtungen treffen, die Unvoll—⸗ kommenheit det Menschen wird ung immer einen Strich durch die wohlüberlegtesten Maßnahmen und Rechnungen machen. (Sehr
richtig! rechts und bel den Nationalliberalen.
Ich komme dann auf die Fragen, die mir vorgelegt sind, speziell in bezug auf das Institut der Arbeiterkontrolleure im Saarrevler. Die Herren wissen, daß dieses Institut dort bereits seit mehreren Jahren besteht, und zwar in der Wesse: jede Steigerabteilung wählt in geheimer Wahl einen Vertrauensmann in den Arbeiterausschuß, und dieser Vertrauensmann hat das Recht, einmal im Monat nach seiner Wahl im Beisein eines Beamten die Baue seiner Abteilung zu befahren und auf ihre Sicherhelt zu prüfen. Nun ist gesagt worden:; diese Einrichtung hat keinen Wert, wie der Fall Krämer be= weist. Ich will es dahingestellt sein lassen, ob es jweckmäßig ist, diesen einen Fall Krämer dauernd zu benutzen, um danach den Wert oder Unwert bestehender Einrichtungen zu beurteilen. Feststellen
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