Angriffe nicht nur gegen diesen Entwurf, sondern gegen die Staakte⸗ regierung überhaupt zunächst genommen das Duell, das sich zwischen dem Herrn Oberberghauptmann und dem Herrn Abg. Hilbck abgespielt hat, und darüber anscheinend einige Ausführungen vergessen, die in der schriftlichen Begründung des Entwurftz stehen und die ich selbst vorher gemacht habe.
Herr Abg. Dr. Crüger hat darauf hingewiesen, es sei von der Staatg⸗ reglerung zu Unrecht behauptet worden, daß man bel Verabschiedung der lex Gamp in diesem hohen Hause darüber einig gewesen wäre, daß ein Gesetz kommen müßte, das zu einer Reservierung der Kali, und Kohlen⸗ schätze zu Gunsten des Fiskus führe. Ich bitte den Herrn Abg. Dr. Crüger, auf den letzten Satz der Seite 11 der Begründung aufmerksam machen zu dürfen, worin ausdrücklich gesagt ist, daß das Abgeordnetenhaus darüber, wie es sich die anderwelte gesetzliche Regelung nach Ablauf der Gültigkeitzdauer der lex Gamp denke, eine bestimmte Aeußerung nicht von sich gegeben habe. Ich bitte, daran erinnern zu dürfen, daß ich im Eingang meiner Rede denselben Gedanken zum Ausdruck gebracht habe; ich habe gesagt: die einen haben dies erwartet, die andern haben jenes erwartet, eine bestimmte Meinungsäußerung von seiten des Abgeordnetenhauses lag für die Regierung nicht vor.
Der Herr Oberberghauptmann hat gegenüber den Ausführungen eineg der Herren Abgeordneten — ich glaube, es war der Herr Abg. Hilbck — nur gesagt: der Vorwurf, daß die Staatgzreglerung den Landtag mit dieser Vorlage habe überrumpeln wollen, ist unbegründet. Denn nach dem Laufe der Verhandlungen im Abgeordnetenhause und nach den Erörterungen, die die Sache nachher gefunden habe, sei doch im allgemelnen eln großer Zweifel darüber nicht mehr möglich gewesen, in welcher Richtung sich diese Vorlage bewegen würde. Meine Herren, ich kann das aus den Erfahrungen, die ich gemacht habe, seit ich im Amte bin, nur bestätigen. Ich habe mit einer großen Anzahl von Abgeordneten der verschiedenen Parteien diese Frage besprochen und bin da auch immer einer communis opinio deg eben charakteristerten Inhalts begegnet.
Der Herr Abg. Dr. Crüger hat dann auf eine Aeußerung des Herrn Oberbergbauptmanns Bezug genommen, wonach der Fiskus in seinen wirtschaftlichen Betrieben schwerfällig fei, und hat auf diese Aeußerung Bedenken gegen die jetzige Vorlage konstrulert, die eine Vermehrung der wirtschaftlichen Betriebe des Fiskus im Gefolge haben würde. Ja, meine Herren, es handelt sich doch bei dem, waz der Herr Oberberghauptmann gesagt hat, nicht um das Eingeständnis eines Mangels, sondern lediglich um die Feststellung einer Tatsache, die für jeden, der mit staatswissenschaftlichen Verhältnissen vertraut ist, klar zutage liegt, nämlich, daß eine fiekalische Verwaltung mit Nücksicht auf die Kontrollen dieses hohen Hauses, mit Rücksicht auf die Kontrollen der Oberrechnungẽ' kammer, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der Geldbeschaffung nicht die Beweglichkeit besitzt, die einer privaten Verwaltung innewohnt (Zuruf links), ein Moment, das ich meinerseitis auch schon mir anzuführen erlaubt habe, mit Rücksicht darauf, daß es immerhin nötig sein würde, auch in Zukunft ö. dem Staatsbetrlebe die Privatindustrie zum Bergbau zuzu⸗ assen. -
Der Herr Abgeordnete ist dann auf die allju hohen Preise ein⸗ gegangen, die nach seiner Auffassung der Fiskus stellte, und bei seinen Ausführungen, die sich an diese Betrachtung anschlossen, ist er von einem Gedanken beherrscht gewesen, der sich wie ein roter Faden durch seine ganzen Ausführungen hindurchzieht, nämlich: daß der Fiskus eine Person ist, die im wesentlichen bestrebt ist, Geld einzunehmen, ohne dabei auf die Allgemeinheit die nötigen Rücksichten zu nehmen. Meine Herren, so liegt die Sache nicht. Der Fiskus vertritt doch die All⸗ gemeinheit, und die Mittel, die wir einnehmen, geben wir doch mit Ihrer Genehmigung wieder aus, und die Verhandlungen nicht nur über meine Etats, sondern über die Etats aller anderen Ministerien bewelsen, daß der Fiskus, d. h. die Staatsregierung, melstens nicht so viel Geld beschaffen kann, wie die Herren in diesem hohen Hause augz= zugeben wünschen. Daß wir uns also bei Bemessung der Preise für die Produkte des Fiskus von gewissen wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen, liegt doch in der Natur der Dinge; denn was wir ver⸗ dienen, kommt anderen Zweigen der Staatsberwaltung und anderen Interessen der Allgemeinheit zugute. Wir müssen bel der Festsetzung unserer Preise gewissen wirtschaftlichen Grundsätzen folgen; denn wir verwalten fremdes Vermögen und nicht eigenes.
Wenn dann speziell auf die Höhe der Preise der fiskalischen Kohle hingewiesen worden ist, so möchte ich Sie, meine Herren, bltten, doch einmal zu berücksichtigen, wohin es führen würde, wenn der Fiskus seine Preise unter demjenigen Betrage hält, den er nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten fordern zu müssen glaubt, wenn er mit seinen Preisen erheblich unter dem bleibt, was die Privatindustrie fordert, selange die Privatindustrie ihre Preise nach gesunden wirt⸗ schaftlichen Gesichtspunkten stellt, solange sie im Steigen und Fallen ihrer Preise nicht über die Grenze hinausgeht, die die wirtschaftliche Entwicklung der Dinge mit sich bringt. Wenn wir in einem solchen Fall zu billigeren Preisen verkaufen würden, so würde das zu dem Ergebnis führen, daß wir einzelnen bevorzugten Unternehmungen und Keelsen, bestimmten Kreisen des Zwischenhandels, Geschenke machen. Ein Teil der Saarkohle wird in Süddeutschland in Konkurrenz mit dem Ruhrrevier verkauft. Wir müssen ung bei diesen Verkäufen im Ausland naturgemäß der Händler bedienen. Wenn wir also im Saarrevier diese Kohle aus Menschenfreundlichkeit billiger verkaufen wollten als die Herten aus dem Ruhrrevler, so würden wir damit nicht der Allgemeinheit, sondern den Händlern, die unsere Kohle in Süddeutschland ver⸗ treiben, ein Geschenk machen. Wenn der Fiskus mit seinen besten Marken in Oberschlesien, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffen« helt immer einen eiwas höheren Preis haben als andere Marken, die die Privatindustrie produziert, plötzlich ohne zwingenden Grund unter dem Prelse bleiben würde, den die Privatindustrie festlegt, so würde das dahin führen, daß wir bestimmte Händlerbereinigungen, bestimmte Fabrikvereinigungen, bestimmte Fabriken zu Ungunsten derjenigen be⸗ vorzugen, die mit Rücksicht auf ihre geographische Lage oder mit Rück⸗ sicht auf die Beschränktheit unserer Produktion genötigt wären, die teureren Produkte der Prlvatindustrie zu kaufen. Meine Herren, das kann doch unmöglich im Interesse der Allgemeinheit liegen, und es ist unmöglich vom Standpunkt einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu rechtfertigen, daß der Fiekus seine Stellung dazu benutzt, um einzelne Kreise, einzelne Abnehmer gegenüber der Gesamthelt in eine bessere Situation zu bringen. Eingreifen kann der Fiskus in die Preis⸗ bildung doch nur erst dann, wenn eine mißbräuchliche Ausnutzung der Konjunktur dazu führt, die Preise weit über den reellen Wert
der Sache in die Höhe zu drängen, wenn der Versuch gemacht wird, die Preise bei einer welchenden Konjunktur auf einer Höhe zu halten, die nach Lage der Verhältnisse nicht mehr zu rechtfertigen ist. Und ebenso wird der Fiskus stets Hand in Hand gehen mit den Syndikaten, wenn sie bestrebt sind, in Zelten einer niedergehenden Konjunktur Schleuderpreise, die der Allgemelnwirt⸗ schaft schädlich sein müssen, zu inhibieren.
Herr Abg. Crüger hat dann gesagt, das vorliegende Gesetz sähe einer Expropriation außerordentlich ähnlich; denn der Fiskus wolle etwas für sich erwerben, was ihm keinen Pfennig kostet. Herr Abg. Crüger übersieht dabei eins, daß heute jeder aus dem Volke in der Lage ist, das, was dem Fiskus reserviert werden soll, auch in Anspruch zu nehmen, ohne daß es ihm einen Pfennig kostet, abgesehen von den Bohrkosten, die der Fiskus auch aufzuwenden hat, und ohne daß er genötigt ist, dem Privateigentümer, auf dessen Grund und Boden er schürft, irgend etwas dafür zu bezahlen. Es findet nicht eine Expropriation statt, sondern der Fiskus beabsichtigt, gewisse Teile der Kohle⸗ und Kallvorkommen, die noch frei sind, für die Allgemeinheit in eigene Bewirtschaftung ju nehmen, um dadurch regelnd auf die Entwicklung des Kohle⸗ und Kalimarktes einzu⸗ wirken. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied gegenüber einer Expropriation.
Der Herr Abg. Crüger sagt dann, die Vorlage habe nach seiner Empfindung etwas, waz stark nach den Erwägungen der Mittel standspolitiker einerseits schmeckte, und andererselts beinahe einen kommunistisch-sozialistischen Zug. Ja, vielleicht hat der Herr Abg. Crüger damit gar nicht ganz unrecht. Denn, meine Herren, die Entwicklung des vorigen Jahrhunderts hat doch zweifellos festgestellt, daß wir in vielen Dingen, in der Entfesselung des Verkehrs, in der Mobilisierung des Grundbe⸗ sitzes, so zweckmäßig und so nützlich sie im Prinzip gewesen ist, über das Ziel hinausgegangen sind. Die Erfahrung des vorigen Jahr hunderts hat gejeigt, daß die Entäußerung des Grundbesitzes beispiele— welse von seiten der Kommunen weit über das notwendige und nützliche Maß hinausgegangen ist. Wir sind uns heute darüber alle klar, daß eine große Kommune, die ihren Aufgaben gerecht werden will, über ein gewisses Maß von Grundbesitz verfügen muß — ich erinnere an die Wohnungspolitik — und wir sind jetzt genötigt, in den Kommunen mit vlelem teuren Gelde das wieder zu kaufen, was unsere Vorfahren für ein Butterbrot weggegeben haben. Meine Herren, das soll hier hermieden werden. Wir wollen uns ein gewisses Maß von wirtschaftlichen Schätzen für den Staat reservieren, damit wir nicht in die unangenehme Lage kommen, ste später für vieles Geld zu kaufen.
Meine Herren, in der Lage sind wir ja schon jetzt. Der Herr Abg. Hilbck sagt: Ich bin mit dem Herrn Minister ganz einer Meinung, der Einfluß des Fiskus auf dem Gebiete der Produktlon muß gestärkt werden, aber durch Ankäufe. (Abg. Hilbck: Durch andere Mittel) Das will ich dem Herrn Abg. Hilbck glauben, daß er dafür ist. Denn bei diesen Ankäufen jahlt der Fiskus der Privatindustrie viel Geld. Er bezahlt die Werke, die er kauft, weit über den Markt⸗ wert; und wenn man nun noch berücksichtigt, welche Schwierigkelten sonst für den Fiskus bei solchen Käufen gemacht werden, meine Herren, dann kann man es ihm nicht übelnehmen, wenn er sagt: statt daß wir die der Allgemeinheit nach der Theorie der Bergbaufreiheit reservierte Kohle erst durch drei oder vier Hände gehen, teurer werden laffen und dann kaufen, ziehen wir es vor, ohne diese hohen Kauf preise anzulegen, uns von vornherein, und zwar für die Allgemeinheit, nicht für den bösen, habgierigen Fiskus, einen Tell dieser Bodenschätze zu reserpieren.
Der Herr Abg. Crüger hat dann die Begründung der Vorlage dazu benutzt, um dem Fiskus nachzusagen, er wäre einer Vervoll⸗ kommnung und Entwicklung der Technik feindselig, während es doch eigentlich im Interesse der wittschaftlichen Entwicklung eines Landes läge, jede Vervollkommnung der Technik mit Freuden zu begrüßen. Gewiß, ich stehe da ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Crüger, und ich glaube auch, alle übrigen Mitglieder dieses hohen Hauses, die für die Vorlage sind, werden diesen Stand⸗ punkt teilen. Des Pudels Kern ist aber der, daß die Bestimmungen über das Muten und Verleihen, die Bestimmungen über die Bergbau⸗ freiheit zu einer Zeit erlassen sind, die mit einer minder vollkommenen Technik arbeitete, und daß die Vervollkommnung der Technik, die in⸗ zwischen eingetreten ist, zu Mißständen geführt hat, die die Bestim⸗ mungen des Gesetzez nicht vo raussehen konnten und die infolgedessen auf diesem oder jenem Wege beseitigt werden müssen.
Der Herr Abg. Crüger ist dann auf die voraussichtliche Wirkung des Gesetzes eingegangen; er hat gesagt: Was will der Fiskus denn überhaupt? Er hat ja selber schon eingeräumt, daß die Schätze, die augenblicklich in erreichbarer Tiefe sind, minimal sind. Wozu soll er sich die überhaupt noch reservieren? Meine Herren, es wäre mir lieber gewesen, wenn ich mir mehr reserbleren könnte; daß nur noch wenig da ist, dafür kann ich nichts. Ich finde es immerhin nicht un⸗ verständig, das zu nehmen, was zu bekommen ist.
Der Herr Abg. Crüger hat dann gesagt: Wie kann der Staat auf den Gedanken kommen, Kohlenschätze, die erst in Generationen eventuell gehoben werden sollen, schon jetzt dem freien Verkehr zu entztehen? Die Erfabrungen auf anderen Gebleten unseres wirtschaft⸗ lichen Lebens, die ich vorhin geschlldert habe, nämlich daß spätere Generationen meist genötigt sind, Schätze des Bodens,
das Grundeigentum usw. für schweres Geld zu kaufen, die ihre Vorfahren für ein Butterbrot aus der Hand gegeben haben, veranlassen die Staatsregierung eben zu sagen: Wir
wollen diese in der Zukunft einmal wichtigen Schätze extra com- mercium bringen, um zu verhindern, daß diese Schätze, die zwar nicht gewonnen, aber mit der modernen Technik erbohrt werden und verliehen werden können, von vornherein ein Gegenstand der Olkupation und der Spekulation werden und dementsprechend mit Preisen belastet werden, die ihrer zukünftigen Verwertung für die Allgemeinheit nach⸗ teilig werden. (Sehr richtig h
Herr Abg. Crüger kommt dann auf die Frage, wie es überhaupt möglich sein sollte, daß der Fiskus mit dem Recht, die ihm reser⸗ vierten Kohlenfelder an andere zu verpachten oder ju vergeben, etwa anderes als Mißbrauch treiben könnnte. Er sagt: Der eine wird zu wenig bekommen, der andere wird es teuer bezahlen müssen, und daz wird sehr bald zur reinen Willkür führen. — .
Meine Herren, so liegt die Sache doch nicht. Wir verpachten seit Hunderten von Jahren in Preußen Domänen, ohne daß behauptet werden kann, daß das ju einer wilden Willkür geführt hätte. Der Herr
an diesen parttzipiert.
Abgeordnete ist auch der Meinung, man würde gar nicht in der Lage sein, die Leute in bezug auf den Pachtzins richtig heranzu—⸗ ziehen. Ein Bergwerk wird doch nicht so verpachtet, daß man für den Morgen so und so viel Tausend Mark nimmt, sondern die Ver= pachtung erfolgt in der Weise, daß man zunächst einmal eine mäßige Abgabe von der effeltlven Förderung erhebt. Solange also das Werk nicht in Förderung ist, so lange nicht gewonnen wird, ist überhaupt nichts zu zahlen, und dieser zunächst festgesetzte Förderzins ist nichts weiter als eine Rekognitionsgebühr. Dann setzt man fest, wenn die Erträge einen gewissen Betrag überschreiten, erhäͤlt der Verpächter von dem Ueberschusse soundsopiel. Das heißt also, abgesehen von dem Förderzins, der eine geringe Gebühr darstellt, hat der Unternehmer die Sicherheit, daß er, ohne durch Abgaben an den Fiskus beeinträch—= tigt zu werden, sein Geschäst zur Rentabilität entwickeln kann und der Flökus nur dann, wenn er tatsächlich zu höheren Ueberschüssen gelangt, Diese Teilnahme des Fiskus, das heißt der Allgemeinheit an diesen höheren Ueberschüfsen ist das Korrelat
dafür, daß der Unternehmer dadurch vor anderen beborzugt wird, daß ihm der Fliskuös das Recht, die betreffenden Mineralien zu gewinnen, als einem einzelnen und ohne
die allgemeine Konkurrenz, wie sie das Allgemeine Berggesetz vorsteht, überträgt.
Abgesehen davon, ift es noch immer nicht gesagt, daß wir nicht in der Lage sind, in Gegenden, wo wir wissen, wag für Mineral⸗ schätze vorhanden sind, eine Art beschränkter Konkurrenz zuzulassen, indem wir sagen: Bitte, ihr und ihr, wollt ihr euch beteiligen? und was bietet ihr? Auch das ist vollständig hinreichend, um die Garantie ju geben, die der Herr Abg. Dr. Crüger wünscht, daß der Fiskus keinen Unfug treiben möge — wenn ich mit dieses kurzen Ausdrucks bedienen darf. Außerdem ist doch der Zweck der Vorlage nicht, den Betrieb in die Hand des Fiskus zu bringen, sondern wir wollen einen allgemeinen Einfluß auf die Markt⸗ und Produktions verhältnisse. Das können wir einmal erreichen indem wir selbst Gruben betreiben. Ich möchte, um Mißverständnisse zu ber melden, gleich feststellen, daß weder ich noch mein Kommiffar gesagt hat, der Fiskus wolle in Zukunft nur die reservierten Felder ver⸗ pachten, sondern ich habe nur gesagt: es kann für den Fiskus aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig sein — und das wird oft der Fall sein — nicht selbst zu betreiben, sondern an Dritte zu ver⸗= pachten, und für diesen Fall soll dann die vorhin näher erörterte Be= stimmung des Entwurfs in Wirksamkelt treten. Kann der Fiskus aber eine solche Uebertragung auch im Wege des Vertrages vornehmen, dann kann er auch einen viel größeren Einfluß ausüben, als eg bei den jetzigen Bestimmungen möglich ist. Er kann beispielsweise die Pächter oder Erwerber der Gerechtigkeiten vertraglich verpflichten, bei Prelsabgaben beim Eintritt in Syndikate, jzunächst dem Figkus die Entscheid ung vorzubehalten, ob und wo er sich anschließen soll. Ich greife dies als einen von vielen Fällen heraus, die bei der vertrag⸗ lichen Regelung dem Fiekus die Möglichkeit geben können, pro futuro die Entwickelung der Dinge zu beelnflussen.
Dann hat Herr Abg. Crüger gemeint, daß die Begründung des Entwurfs unvereinbar sei mit der bisherigen Haltung der Staats regierung gegenüber den Syndikaten. Ich kann wirklich nicht an erkennen, daß wir uns einer Inkonsequenz schuldig gemacht haben, und glaube, daß Herr Abg. Crüger aus unserer Begründung Dinge heraug= gelesen hat, die gar nicht darin stehen und die zu hegen uns völlig fern gelegen hat.
Meine Herren, welche Haltung hat die Staatgreglerung gegen⸗ über den Syndikaten eingenommen? Der Herr Finanzminister hat sich wiederholt wohlwollend und günstig über die Syndikate geäußert. Damit stimmt auch meine Stellungnahme zu den Syndikaten überein, die vielleicht um eine Kleinigkeit günstiger gewesen ist, als die meines Herrn Amtsborgängers. Nun habe ich heute nicht gesagt und auch in der Begründung des Entwurfs nicht zum Auedruck gebracht: die Syndikate sind schädlich; fie müssen vernichtet werden; die Konzen⸗ tration des Kapitals ist ein Unglück, sie muß verhindert werden. Wir haben gesagt: die Erfahrung lehre, daß so gewaltige Konzentrationen von Geld und Produktion in einer Hand zu Aue wüchsen führen können. Dlesen Auswüchsen glauben wir zum Nutzen der Allgemein. heit besser die Spitze bieten zu können, wenn wir ung — waz wir bel Kali und Kohle sehr gut können — angemessen an der Produltlon betelligen, als wenn wir versuchen, die Syndikate durch Gesetz elnzu= schränken. Ich verstehe nicht, wie man diese Haltung als syndlkats= feindlich ansehen kann. Ich halte im Gegenteil, wie ich schon früher ausgeführt habe, die Syndikate für einen notwendlgen Be⸗ standtell unserer ganzen gegenwärtigen! Entwicklung. Ich halte die Konzentration des Kapitals für unvermeidlich, wenn wir im inter= nationalen Wettbewerb oben ble ben wollen. Umsomehr müssen wir aber zweckentsprechend dafür sorgen, daß die wohltätige Wirkung der Syndikate und der Kapitalskonzentratton nicht durch eine Uebertrelbung und, durch eine unangemessene Ausnutzung der gewonnenen Macht geschädigt und hintangehalten wird.
Der Herr Abg. Crüger hat dann darauf aufme ksam gemacht. daß gegen die Annahme der Vorlage ganz besonders die Haltung präche, die der Fiskus in der Ausübung des Salfregals und bei der Feststellung der Preise eingenommen hahe— Ich darf Herrn Crüger bielleicht daran erinnern, daß das Saliregal bereits 1867 aufgehoben ist, daß also das Verhalten des Fiskuz beä der Festsetz ung der Preise unmöglich eine Folge des Saljregals sein kann. Ich will nur be= merken, daß der Fiskus, sowelt er Salzproduzent ist, in den westlichen Prodinzen in einer Konvention ist, und daß in den östlichen Provinzen der Markt in der Hauplsache beherrscht wird durch das föökalische Werk in Hohensalza, durch ein Privatwerk in Hohensalja, durch einen Teil der westlichen Salinen an der Clbemündung und mit geringen Mengen von den Salinen in Schönebeck.
Ich darf vielleicht hinzufügen — ich nehme an, daß man sich über zu hohe Prelse beschwert — daß ich neulich in der Budgetkommission schwere Vorwürfe habe erleiden müssen, daß der Fiskas fein Salj im Osten zu billig verkaufte.
Der Herr Abgeordnete ist dann übergegangen auf den Spirltus, ring. Ich glaube, ich kann die Frage hier unerörtert lassen. Er zum Schluß auf einen Punkt eingegangen, den ich bereits vorher wm streifen mir erlaubt habe. Er hat nämlich gesagt: liegt nicht d eine Schädigung des Grundeigentümers darin, wenn bei Aufgabe der Bergbaufreiheit an Stelle der Allgemeinheit der Fiskus tritt? Ich möchte demgegenüber noch einmal darauf hinwelsen: in dem einen dem andern Fall tritt eine Beschränkung des Grundelgentümers ein
zu Gunsten der Allgemelnheit. Im ersteren wird ble Allgemeluhet