zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Mn 9].
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Durch die Maidemonstration aber haben die Arbeiter diese Ab= machung außer acht gefetzt und die Gegenwirkung war die unfrei⸗ willige Pause, zu der fie gezwungen wurden, und dann wiederum der Versuch seitens der sonlaldemokratischen Organisation, die Annahme von Arbeitern zu hindern. Es ist damals eine aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehende Beschwerdekommission eingesetzt, die Arbeiter haben durch ihre Delegierten diese Einrichtung an⸗ erkannt, haben ihr aber sehr widerwillig gegenüber gestanden. Man hat dann eine Reihe von Verhandlungen geführt, die ich über⸗ Jehen will. Han hat sich schon früher darüber beschwert ben den rbeitern eine 36 ständige Arbeitszeit aufgezwungen sei und daß das der Grund des Konfliktes gewesen sei. Das ist eine Behauptung, durch die die öffentliche Meinung auf eine verkehrte Bahn geraten ist. Ich konstatiere hier, daß die 6 stündige Arbeits zeit soweit davon überhaupt die Rede gewesen sein kann, gar nicht Gegen tand des Kon⸗ flilts und der Ver . gewesen ist. Die Bestimmung, daß nicht über 36 Stunden gearbeitet werden dürfe, ist mit Rücksicht auf die befonderen Eigentuͤmlichkeiten des Schiffsverkehrs getroffen worden, wo es in Ausnahmefällen die schnellere Expedition der Schiffe erfordert. Diese Bestimmung wird im wesentlichen an. gewendet in dem Verkehr mit Cuxhaven und Krautsand. Darin ist aber die Beförderungszeit für die Mannschaft und eine größere Ruhe⸗ Hause mit inbegriffen. . Schichtwechsel dahin außerordentlich schwer durchführbar ist. Gerade von der AÄrbesterschaft wird der Schichtwechsel nicht gewollt, Der Hafenbetriebspverein bat im. Hamburger Fremdenblatt! eine Erklärung veröffentlicht, wonach die 36 stuͤndige Arbeitszeit niemals von den Arbeitgebern verlangt worden ist, auch gar nicht Gegenstand des Konflikts gewefen ist. Der Grund des Konflikts sei vielmehr, daß die Arbelterorganifation die Verweigerung jeglicher Nacht. arbeit nach 10 Ühr beschloffen habe. Es sei, wiederholt festgestellt worden, daß die Nachtarbeit in ihrer früheren Form bei den Ärbeitgebern' mindestens ebenfo unbellebt gewesen wäre, wie bei den Arbeitern. Der Verein habe deshalb beschlofsen, für die. jenigen Arbeiter, die bereit seien, in ein kontraktliches Verhältnis einzutreten, einen a ,,. Wechsel von Tag. und Nachtschichten einzuführen, was die Möglichkeit einer 36 stündigen Arbeitszeit aäberhaupt gueschließe; diese fegensreiche Einrichtung sei aber., von den Arbeiterführern direkt verhindert worden. Die Einrichtung verlange eine größere Anzahl von Arbeitern und das wollen die Arbeiterführer nicht. Man wolle verhindern, daß der Zuzug anderer Arbeiter den Verdienst der Hamburger Schauer. leute schmälere. Meine Aufgabe kann es nicht fein, Oel ins Feuer zu gießen, im Gegenteil, ich möchte durch meine Darlegungen dazu beitragen, allen Teilen, auch dem Reichstage, die Augen zu öffnen. Ich konstatiere, daß der Hamburger regelmäßig arbeitende Schauermann durchschnittlich 1900 —- 2000 6 im Jahr verdient. Das ist doch ein recht erhebliches Einkommen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten) Es ist, recht schade, daß Ihnen Gu den Sozialdemokraten) nicht sachkundigere Leute, wie der Generaldirektor Ballin, an dieser Stelle Rede und Antwort stehen können. Auf Jeden Fall ist es aber erfreulich, daß die Leitung ö. ragen in der Hand eines Mannes wie Ballin liegt. r ist ein absolut moderner Mann, er hat ein großes soziales Ver⸗ ständnis, was nicht unbedingt für alle Arbeitgeber in Deutsch⸗ land gilt. 2. ich gelingt es, die Ausprüche der Arbeiter auf ein vernünftiges Maß zurückzuschrauben. e jetzige Situation ist in hohem Grade beklagenswert. Dieser Streik kostet dem deutschen Handel und der Industrie täglich Unsummen. Allmählich r. sich das Geschäft daran, andere Häfen gufzusuchen, und das ist ein nationales Unglück. Ich kann für meine Person nur dem lebhaften Wunsche Aus⸗ druck geben, daß auf beiden Seiten das Bestreben vorliegen möge, diesem Konflikt keine weitere Folge zu geben, er könnte sonst zu weiteren Ausständen und Aussperrungen führen, was zu, verhindern vom nationalen Standpunkt auch die äußerste Linke eine heilige Pflicht hat. Der Kollege Raab hat auch auf den Konflikt zwischen den Reedern und dem Verein der Schiffzoffijiere hingewiesen. Auch hier möchte ich nichts sagen, watz diesen Konflikt, noch verschärfen koͤnnte. Der Abg. Raab ging aber von unrichtigen Auffassungen auß, wenn er unter anderem sagte, die Kapitäne würden durch Hunger gezwungen, sich den Beschlässen der Reeder zu fügen. Wenn man mit den Leuten selbst Fühlung genommen hat, so kommt man doch zu einer ganz anderen Auffassung. Ich will hier nur bei der Frage stehen bleiben, ob es berechtigt war, daß der Verein der Schiff zoffiziere und Kapitäne an die Reeder den An pꝛuch stellte: Wir wollen eure Schiffe regieren! Was würden Sie dazu sagen, wenn die Arbeiter und Beamten einer Fabrik etwa denselben An spruch bezüglich der Leitung der Fabrik stellten? Wenn die betreffenden Derren glauben, Grund zur Beschwerde zu haben, so siegt es für fie doch fehr nahe, sich an die See⸗Berufegenossen= schaft zu wenben. Der Verein hat sogar eine gewise Politische Stellung nach; der sozialdemokratlschen Seite hin eingenommen; daz hat allerdings keine Konfequenzen gehaht. Ich möchte aber betonen; der Schiffzofftzier ist Vertreter des Reeders, und zwar nicht nur der n, des Reeders, sondern in erster Linie der öffentlichen ten des Reeders. Der Verein hat 19807 eine Resolulion, beschloffen, die den Needern im Grunde genommen das Recht nimmt, auf die Führung ihrer Schiffe und auf den Vienft an Bord einzuwsrken. Vielleicht hat der Verein das micht babfichttgt, aher feine Leitung Hat schüichs ih n wfnig glüc, sicher Form einen Grundsatz proklamiert, der die Disziplin zu ge fährden geeignet ist. Die Kommandogewalt der Offijlere an Bord soll ja nicht angetaftet werden; aber die Sfftziere werden sich selbst sagen, daß sie mit folchen Forderungen über das Ziel hinaus ießen. Der Redäer fragt schlie ßlich, wie es mit der Enquete über Fabriken, die giftige Stoffe verarbeiten, stehe.
Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! In einigen Fällen wird es durchaus richtig sein, die Beruftzgenossenschaften zu hören, aber für denselben Industriezweig be stehen häufig sehr verschiedene Berufsgenossenschaften. Daher ist es nicht immer möglich, diese sämtlichen Berufsgenossenschaften zu hören. Die Anhörung der Berufsgenossenschaften würde auch nur geboten sein, wenn es sich um Aufklärung über technische Verhältnisse handelt.
Wag den Betrieb in den Fabriken betrifft, die mit giftigen Stoffen arbeiten, so sind bereits für solche Fabriken eine Reihe von
undegratsberordnungen erlassen worden, und eine Reihe von anderen, ü. B. für den Betrieb in den keramischen Fabriken, sind in Vor⸗ bereitung. Die Erhebungen haben zu dem Ergebnig geführt, daß bei einzelnen derartigen Fabriken Verordnungen nicht notwendig sind, Indern daß es genügt, Merkblätter zu erlassen über das Verhalten der Arbeiter bei der Fabrikation, da hier der Schutz gegen nachteilige Jelgen der Fabrikarbeit lediglich in dem persönlichen Verhalten der beiter liegt.
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Die Z6 stündige Zeit ist zugelaffen, weil der
entsprechend seine
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 15. April
Was speztell die Superphosphatfabriken betrifft, so ist das eine Saßlsonindustrie, in der nur einige Wochen im Frühjahr und Herbst Arbeit verrichtet wird. Das Superphosphat wird jetzt überwiegend in Maschinen hergestellt, bei denen ausreichende Vorrichtungen vor⸗ handen sind, daß da Ausströmen von giftigen Gasen nicht erfolgen kann. Die erwähnten Erhebungen haben stattgefunden und haben bei den Superphosphatfabriken dahin geführt, daß der Erlaß einer be⸗ sonderen Verordnung für dieselben nicht notwendig ist, um so weniger, als die Fabriken unter die Konzessionspflicht des 5 16 der Reichs- gewerbeordnung fallen, und in der Konzessionzurkunde schon die Vor⸗ schriften enthalten sind, welche notwendig sind, um die schädlichen Folgen des Betriebes für die Arbeiter zu beseitigen oder möglichst zu vermindern.
Hierauf (es ist bereits nach 35 Uhr) beschließt das Haus die Vertagung.
Persönlich bemerkt der
Abg. Raab . Vgg.); Ich kann natürlich in persönlicher Bemerkung dem Abg. Semler nicht antworten; ich habe mich von neuem in die Rednerliste eintragen lassen. Wenn er aber meinte, bei mir wäre eine gewisse Nichtliebe für den Reederstand vorhanden, so habe ich vorgestern erklärt, 3 ginge zwar in der deutschen Schiffahrt zum Teil hart und rücksichtslot her, im ganzen gefielen mir aber die Leute recht gut, auch wäre ohne diesen harten Zug die deutsche Schiffahrt vielleicht nicht geworden, was sie geworden set, Stürmischer wollte ich meine Liebeserklärung gegenüber der Reederei nicht fassen, schon aus der Befürchtung herauß, daß mir von der i gen . nicht das gleiche Maß von Zuneigung entgegenge—⸗
racht wird.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Ich habe die 36 stündige Arbeitszeit nicht als Regel, sondern als Ausnahme bezeichnet, und sie genügt mir auch als Ausnahme schon. Tatsache ist, daß die Hafenarbeiter für die Maifeier von 1966 im März 1907 bestraft worden sind. Ueber Löhne habe ich überhaupt nicht gesprochen, um die handelt es sich gar nicht. Ist Ballin der große Mann, alt den ihn der Abg. Semler hinstellt, so möge er nicht die Verhandlung mit Arbeitern so schroff zurückweisen, dann wird auch eine Verständigung möglich sein.
Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 Uhr. (Fortsetzung der Etatsberatung.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. . Sitzung vom 13. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das 5 setzt die erste Bergtung der Gesetzentwürfe, betreffen Abänderung der Penslonsgesetze von 1872 1882, 1890 und 1896 und des Gesetzes über die orge für die Witwen und Waisen der unmittel⸗ aren Staatsbeamten, fort. 6 Abg. Lusens ky (nl): Die Vorlagen werden eine Ausgabe von jährlich 16, Millionen verursachen. Wenn wir auch dagegen, daß sie juerst dem Herrenhause vorgelegt worden sind, keine Bedenken erheben wollen, so müßte doch von Fall zu Fall im Interesse der Steuer⸗
Für⸗
zahler festgestellt werden, ob es sich um ein finanztechnisches Gesetz handelt oder nicht. Die vorliegende ö Novelle . den Pensionsgesetzen bringt für die Beamten den Vorkell,
daß ihre Pension nach jehn Dienstjahren von 15sco auf 20ss0 des Gehalts erhöht wird bis zum Höchstbetrage von eo; weitere Vortelle liegen darin, daß an die Hinterbliebenen statt des fogenannten Gnadenmonats ein Gnadenquartal des vollen Gehalts gewährt und daß die Mindestpenston für Witwen auf 390 S6 erhöht wird. Diese Höhe entspricht durchaus der gestiegenen Lebenshaltung, ebenso die Erhöhung der Höchstpenstonen für die höheren Beamten, wodurch der Unterschied zwischen deren Pension und derjenigen, die rechnungs⸗— mäßig zu erreichen wäre, nicht mehr so bedeutend wie früher ist. — Der gegenwärtige Rechtszustand ist nun weiter der, daß, wenn ein pen⸗ sionierter Beamter wieder in den Reichs oder Staatgdienst eintritt, sein gesamtes Ginkommen aus Pension und Gehalt nicht Höher sein darf als sein frühere? Gehalt und daß dem⸗ a en; r n gelürzt. . . [. esetzentwurf will diese Bestimmung nun auch auf Beamte . i e im , eine Stellung bekleidet haben, während bisher dies nur für den Privatdienst galt. Wir müssen in der Kommiffion prüfen, ob nicht diese Bestimmung zu ändern ist und ob ferner nicht mindestens für einen gewissen Tell der Beamten die rückwirkende Kraft des . auegesprochen werden soll, Mit Kom. misstongberatung, gleichviel in welcher Form, sind wir einverstanden. Abg. Pektafohn fr. Vgg. ]: Meine ö stehen den Gesetzentwürfen im ganzen ir att g gegenüber. Was die Kompetenzfrage betrifft, so habe ich zu erklären, daß auch meine Freunde diese Gesetzz als Finanigesetzæ ansehen, die eigenlich zuerst dem Abgeordnetenhause hätten vorgelegt werden müssen. Die höheren ö erreichen nach dem Militär= penstonsgesetz die 6 . früher als die Zibilheamten, es ist daher ju erwägen, daß bei den ,, die Anrechuung der Dienstzeit schon mit dem 18. Lebensjahr beginnt, bei den Zivilbeamien erst mit dem 21. Jahre. Rückwirkende Kraft des Gesetzes sollte man wenigstens für die Benstonäre aus den letzten Jahren zulassen. Mit den Bestim⸗ mungen Über die Hinterbliebenenversorgung können wir im allgemeinen einverstanden sein, und wir stimmen auch dem Antrage auf Kommisstongz⸗ beratung zu. ö
Darauf wird die Debatte geschlossen. Die beiden Gesetz⸗ entwürfe werden der Budgetkommission überwiesen.
Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Richterbesoldungsgesetzes.
Abg. Keruth (fw. Volksp.): Meine Freunde stehen diesem Gesetz⸗ entwurf durchaus sympathisch gegenüber und . ihn mit Freude. Die Lösung der Frage der Einführung des Bienstaltersstufensystems für die Landrichter und Amttrichter ist in dieser Vorlage eine durchaus geschckte, Fragen könnte man allerdings, ob nicht die Karentzek für den Beginn des Besoldungedienstalters von 5. Jahren auf 4 Jahre ermäßigt werden und die überschießende Zeit bis zum Höchstbetrage von 3 Jahren statt der vorgeschlagenen 2 Jahre erstteckl werden könnte, Dem Assessor, der seine Bewerbung selbst verzögert, soll die Zeit dieser Verzögerung nicht zu seinen Gunsten gerechnet werden. Hier könnte man meinen, daß diese Bestimmung gegen mißllebige Assessoren angewendet werden könnte, indem ihnen kein Urlaub für andere Beschäftigung vor der Bewerbung erteilt werden könnte; ich habe aber, zu dem Justijminister das Vertrauen, daß zu einer Fsolchen Befürchtung kein Anlaß vorhanden ist. Der Gehalteplan entspricht jedoch nicht unseren Wünschen, wir wünschen die Gleichstellung der
Freunde
hier ausgelöst, namentlich die de
Staatsanzeiger. 1907.
Richter mit den Verwaltungsbeamten nicht nur im Höchstgehalt, sondern auch im Anfangsgehalt. Ich möchte fragen, ob nicht das Anfangsgehalt der Richter von 3000 M auf 3600 Se erhöht werden könnte und dann das e ne. in 7 Stufen nach 18 Jahren statt in 8 Stufen nach 21 Jahren erreicht würde. Man muß bedenken, daß der Assessor schon vor der Anstellung 5 bis 7 Jahre oder noch mehr unbesoldet oder für Diäten dem Staate dient, so daß er tat= sächlich zum Höchstgehalt erst nach etwa 28 jähriger Tätigkeit kommt. Die Kommisston muß recht wohlwollend diese Frage prüfen, aber eine politische Streitfrage wollen wir nicht daraus machen. Die Er- höhung des A , würde wenigstens einen angemessenen Ausgleich gegenüber den Verwaltungsbeamten schaffen., Einzelne Ober= landesgerichtsräte und Landgerichtsdirektoren werden allerdings mit dem Gehaltsplan nicht einverstanden sein, da es infolge der Erhöhung des Höchstgehalts der Land, und Amtsrichter vorkommen kann, 36 sie weniger erhalten gls diese Aber in dieser Stellung bel höheren Gerschten muß man sich mit dem Bewußtsein der höheren Wertschätzung abfinden. Es kommt hinzu, daß das Mindestgehalt der Landgerichtsdirektoren und Oberlandesgerichtsräte hon Fab auf 6000 „ erhöht wird, und jwar mit rückwirkender Kraft. Das wird schon eine Mehrautgabe bon insgesamt 670 000 66 verursachen, man kann also nicht sagen, daß für die Qberlandesgerichtsräte und Landgerichts direktoren gar nichts geschähe. Meine ; beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine beßß er! ommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Pallas ke (kon): Nachdem die Königliche Staatsregierung selbst in den Fragen, die in der Vorlage behandelt werden, die Initiative . hat, und zwar ohne durch eine Agitation aus dem Richterstande heraus dazu gedrängt zu sein, sind auch wir Konservative zur Mitarbeit bereit. Aber wir sind ebenfalls der Ansicht, daß die Vorlage eine gründliche Prüfung, bezüglich ibrer Einzelheiten, ihrer finanziellen Wirkungen und ihres Einflusses auf die bevorstehende Umgestaltung deg gesamten Befoldungz⸗= wesens erheischt; eine Prüfung, die nicht im n n,. erfolgen kann. Wir sind deshalb mit der Verweisung an eine Kommisston einverstanden. Bestimmte. sachliche Erklärungen abzugeben, dazu ist bei der ersten Beratung eines . wenn eine Kom missionsberatung ins Auge ehh ist, nicht der Platz. Aber ich kann erklären, daß meine politischen Freunde mitarbeiten werden an der Vorlage mit dem ganzen Interesse, welches die Wichtigkeit der Vor= lage und die Bedeutung des Richterstandes rechtfertigen und erheischen.
Abg. Reinhard sentr): Auch für meine Freunde gibt der Gesetzentwurf zu erheblichen Äusstellungen keinen Anlaß; wir sind im großen und ganzen damit einverstanden und hoffen, daß die Kom= missionsberatung, der wir zustimmen, Einzelheiten prüfen wird. Der Umstand, daß das Höchstgehalt auch für Amts, und Landrichter auf 200 e, erhöht ist, die sich somit den Oberlandesgerichttzräken im Höchstgehalt , wird die Richter seßhafter machen, da sie ja bei einem Uebergang keinen materiellen Vorteil zu erwarten haben.
Abg. Mathis (ul) spricht sich ebenfalls im allgemeinen für die
Vorlage aus, beantragt aber lÜleberweisung an eine besondere Kom
mission von 2l statt 14. Mitgliedern. Abg. Lüdicke (freikons.): Auch meine Freunde stehen dem Gesetz= entwurf durchaus sympathisch gegenüber. Das System der Dlenstalterks⸗= stufen ist von uns wiederholt für die Richter gefordert worden, ebenso die Gleichstellung der richterlichen Beamten mit den Verwaltungsbeamten. Aber wir fassen das Richterbesoldungsgesetz nicht als ein abgeschloffeneg Gesetz auf, sondern nur als den ersten Schritt für die neue Gehalts⸗ regulferung der höheren Beamten. Der G.-⸗C. 6st eine Reihe fehr wichtiger Gehaltsfragen aug, vor allem die Frage der Besoldung der Landraͤte. ,, Gesetz hier am 1. April 1968 in Kraft tritt, werden die Landrätg im Höchstgehalt um 600 M geringer stehen als die Richter. Dag Landratzamt hat durch die sozialpolitische Gesetz⸗ gebung und die Ausgestaltung der preußtschen erwaltung⸗ gesetze eine Bedeutung erlangt, die weit über das hinausgeht, was das Landratsamt früher war, Deshalb muß das Landrats gehalt anderg reguliert werden, und wir freuen uns auch, daß endlich einmal durch diese Vorlage der alte Unterschled zwischen den lokalen und provinzialen Beamten purchbrochen ist. Es steht nun nichts mehr dem entgegen daß die Landräte so besoldet werden, wie cg dem Amte r ,. wir meinen sogar, daß ihr Höchstgehalt über das der Richter hinaus⸗ gehen muß. Auch die . ie r. ö. Beamten wird r Oberlehrer, der Bauinspektoren, d berförster, der Kreisschulinspektoren und vieler ö ö llassen. Die Regierung muß weitere Konfequenzen ziehen und die Gehälter anders regulleren. Nur in diefem Sinne fassen wir das Richterbesoldungsgesetz auf. Im einzelnen ist die Vorlage nicht leicht verständlich; das kommt daher, daß c sich an das altere Gesetz vom er ö sind wir mit den a
Assess estimmte Richterstellen ersitzen können. Das wird auch einen . Zustrom zur gl e ela! . halten. Dagegen scheint uns nicht unbedenklich die Regelung der Ge— hälter der Oberlandesgerichtsräte und Landgerichts direktoten. Ez
verwaltung und der Bauverwaltung gegeben werden.
betraut sind ungieren, wird enn
oder eine
auch
würde
. die Gehnst i 6 . und der Senatspräsidenten 3 iter i,,
chon in einigermaßen jüngeren Jahren in die höchste G . kommen können. Es ist zu erwä hr e ren r gestaltet werden . he ,, dem Antrag auf Ueberwe gliedern an.
Abg., Peltasohn (frs. Vgg: Es wäre in diesemm Falle viel. leicht das Beste gewefen, un er Ln l hf für dag 6. baduch n e e enn n r ,,,, . erung de über die
ssessorendienstzeit wird ner nötig sein; bei dem Gesetzentwurf von 1896 wollte unsere Kommission 9 die Zeit über Sr. statt 5 Jahre schon angerechnet woissen. Die Bellimmung des 5 über die Anrechnung des Wlenstalters beim Uebertrtit in eine ant . Gchaltsklasse wird in ber Praxis schwer augzuführen . Gegenüber Herrn Lüdicke möchte ich bemerken, baß es bei dieser Gelegenheit nicht angebracht ist, andere e , . zum Vergleich heranzuziehen. Gg fell benltzfsent Sösetzke icbigkih zum Musdrugt kommen daß das Höchstgehalt ber Richter demjenigen der Verwaltungsbeamten gleich⸗ geftellt wird. Wir missen das ergehen für andere Beamtenklassen der Regierung . es ist nicht angebracht, hier einzelne andere Kategorien hineinzuziehen. ;