Justizminister Dr. Beseler:
Der vorliegende Gesetzentwurf dutspricht den Erklärungen der Staatsregierung bei der zweiten Ctatsberatung. Es handelte sich nun bloß darum, den gesetzgeberischen Gedanken auszugestalten und in die Form eines Entwurfes zu kleiden. ;
Der Grundgedanke ist, den Richtern erster Instanz die Dienst⸗ altersstufen zu gewähren, weil diese Art der Gehaltsregulierung, wie allgemein anerkannt wird, wesentliche Vorzüge hat vor der jetzigen Einrichtung. In dem Gesetz ist dies nur mit wenigen Worten aug— gesprochen, und deshalb ist die Denkschrift beigefügt, welche die Herren Redner heute schon mehrfach erwähnt haben. In dieser Denkschrift ist dargestellt, wie die Gehaltsstufen nach der Meinung der Staats, regierung zu regeln sein werden, und es wird davon auszugehen sein, daß, indem das hohe Haus sich jetzt auch mit dieser Darlegung befaßt, dies für den nächsten Etat grundlegend sein wird.
Neben der Einführung der Dienstaltersstufen ist aber auch das Bestreben maßgebend gewesen, die Richter erster Instan;
im großen und ganzen den Verwaltungsbeamten, welche die⸗ selbe Vorbildung wie sie erfahren, gleichzustellen. Deshalb ist das Höchstgehalt von 7200 ½υ in Vorschlag gebracht.
Nachdem sämtliche Herren Redner sich im allgemeinen zu dem Gesetzentwurf zustimmend ausgesprochen haben, werde ich nur mit wenigen Worten noch auf Einzelheiten zurückkommen, die ihre Erledigung in den Kommisstonsberatungen finden werden. Es ist da hervorgehoben worden, daß die Anrechnung der Assessoren⸗ zeit von 5 und 2 Jahren vielleicht nicht glücklich gewählt wäre und anders geregelt werden könnte: etwa auf 4 und 3 Jahre. Die Vor—⸗ lage ist gefertigt auf Grund der Erfahrungen, die sich in den letzten Jahren ergeben haben. Es wird in der Kommission zu erörtern sein, ob eine Aenderung angezeigt sei.
Ferner ist bemerkt worden, es wäre vielleicht besser, das Anfange⸗ gehalt der Richter auf 3600 M6 zu erhöhen, Ich möchte darauf erwidern, daß die Gesetzesvorlage nicht die Bedeutung einer allgemeinen Gehaltsaufbesserung für die Richter haben soll, sondern daß sie die Gleichstellung der Richter erster Instanz mit den Verwaltungs beamten bezweckt, und daß die Einführung der Dienstaltersstufen unter Er⸗ höhung der letzten Gehaltsstufen diese Gleichstellung herbeiführen soll. Dadurch erledigt sich vielleicht manches, was heute von einzelnen Herren Rednern an Wünschen geäußert worden ist.
Eins möchte ich noch hervorheben. Der Gedanke, daß den Senatepräsidenten, Oberstaatsanwälten und Landgerichtepräsidenten schneller, als jetzt, höhere Gehaltastufen zu gewähren seien, ist mir durchaus sympathisch. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Beamtenkategorien viel zu spät in den Genuß der Höchstgehaltsbezüge gelangen, nicht wenige überhaupt nicht. Es ist deshalb erwägenswert, einen Modus zu finden, um Besserung zu schaffen. Dazu ist aber das jetzt zu be⸗ rateade Gesetz nicht bestimmt, dagegen wird sich vielleicht im Rahmen des Etatsgesetzes ein Weg finden lassen, etwa in der Weise, daß die erste Gehaltsstufe von 7500 „ gestrichen wird. Jedenfalls wird die Justizverwaltung die Frage in ernsteste Erwägung nehmen.
Es ist auch betont worden, daß die Staatganwaͤlte nicht besser zu stellen seien, als die Richter. Das ist auch nicht beabsichtigt, und ich glaube nicht, daß es nötig sein wird, dies im Gesetz besonders zum Ausdruck zu bringen. Die Justijperwaltung steht auf dem Standpunkt, daß hier durchaus Gleichheit herrschen soll, und es werden daher bie Dienstaltersstufen der Staatsanwälte demnächst, wenn das Gesetz zur Annahme gelangen wird, im Etat ebenso vorgeschlagen werden, wie es jetzt für die Richter vorge⸗ sehen ist.
Eine Erhöhung des Anfangsgehalts, wie sie angeregt worden ist, auf 3600 M würde eine Mehrautgabe von 25 Millionen bedeuten. Das würde eine wesentliche Gehaltsaufbesserung sein, und an solche ist in dem vorliegenden Gesktzentwurfe nicht gedacht.
Wenn die Vorlage in die Kommission gehen wird, so darf ich hoffen, daß dort eine Vereinbarung über die einzelnen Punkte, über die noch keine Uebereinstimmung herrscht, zu erreichen sein wird, und ich vertraue, daß auch die Kommissionsberatung demnächst ein Er⸗ gebnis fördern wird, daz dann hier im hohen Hause allseitige Zu stimmung finden wird. (Bravo . ;
Damit schließt die Debatte.
Die Vorlage wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
In erster und zweiter Beratung werden der Gesetz⸗ entwurf zur Abänderung des Gesetzes über den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Ueber⸗ tretungen von 1883, der lediglich die formale Be⸗ deutung hat, daß die Polizeiverwaltungen auch gegen Militär⸗ onen Geldstrafen eventuell in Haftstrafen umwandeln können, wie der Gesetzentwurf, betreffend die Bildung von arochialverbänden in der Provinz Schleswig Holstein, ohne Debatte angenommen.
Darauf setzt das Haus die Beratung des Etats des NMinisteriums der geistlichen, Unterrichts- und Hiebia tn atar'ge ke dendeihtn in dem Kapitel der höheren Lehranstalten fort und verhandelt zunächst über den Antrag der Abgg. Cassel (rf. Volksp. . Dr. Friedberg (nl) und Br oem el frf. Vgg):
die Regierung zu . eine Gleichstellung der Obergehrer an den höheren Lehranstalten? im Gehalt mit . g5beamten und Richtern zu be— Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lafa (kons. beantragt dafür folgende Fassung: 5666 die Regierung zu ersüchen, im Rahmen der demnächst beyorstehenden allgemeinen Neuordnung der Beamtengeb älter eine
Gleichstellung der Oberlehrer an den höheren Lehranstalten im
Gehalt mit den Verwaltungsbeamten und Richtern zu erwirken.
Berichterstatter Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) teilt aus den Kommisstonsberhandlungen mit, daß der Antrag Cassel bereits der Kommifsion vorgelegen, und man sich dort entschlossen habe, die Entscheidung darüber bis zur . der gesamten Gehaltsfrage
len auszufetzen aller ginn f gf, 8 e . Unser Antrag stellt keine neue und unenhörke Forderung. Bekl der Wichtigkeit der Frage kann ich nur , ed rb gig Könteliche Staatsregierung Jicht zertreten n, ent g, mee ht, e'. der Ministertisch unbesetzt, jedoch ginn der Rede dis Abg. Gassel ist Ninifter der geistlichen ꝛc. betreten nach einigen Minuten der Minister Fon i fe len den ᷓ Br. von Studt und selne Komm isarg , , dr Es . von dem Lehrerstand für die höheren J J ffn verlangt, um diese Wsss ) Schulen nicht bloß Kenntnisse und ĩ ine müh⸗ kel der Jugend zu verbreiten; bieser Stand setzt nicht nur ein ch für selige und geduldige Arbeit voraus, sondern er muß sich au
die verantwortungevolle Bildung der Jugend auf der Höhe der Zeit nach allen Richtungen hin mit seiner Gesamtbildung befinden. Schon der Unterrichtsminister Eichhorn hat deshalb die Gleichberechtigung der Lehrer und Richter anerkannt, ebenso der Minister Flottwell 1845 und seit dieser Zeit eine Reihe von verschledenen Ministern; vor
35 Jahren hat die Staatsregierung in ihrer Gefamthest diesez Verlangen als
berechtigt ausgesprochen. Im Verlauf der Entwicklung ist s aber leider anders mit der Anerkennung geworden. Die Oberlehrer wurden 1879 sogar im Maximum
gegenüber den Richtern zurückgestellt, nachdem sie bis dahin nur im Minimum des Gehalts eine Verschiedenheit aufgewiesen hatten. Der Unterrichtsminister Bosse hat in einem Schreiben es sich späͤter zum Vorwurf gemacht, daß er es wegen der Nichtgleichstellung der Oberlehrer mit den Richtern nicht habe zum Bruch kommen lassen, und er meint in bezug auf den Finanzminister von Miquel, der die Lehrer mit ihrem Idealismus vertröstet habe, daß sie doch nicht als Schuhputzer behandelt werden sollten. Auf der Schulkonferenz von 130 hat Geheimer Rat Hinzpeter die Forderung als eine überreife bezeichnet. — Was nun das Argument anlangt, daß Richter und Verwaltungsbeamte. Hoheilsrechte im Gegensatz zu den Lehrern auszuühen hätten, so gehe ich darauf nicht weiter ein; Ae Aufgabe eines höheren Lehreräf für die Bildung unserer Jugend sst eine gleichwichtige, sie ist auch ebenso schwer, wenn guch der Qberlehrer nur ein Examen zu bestehen hat; denn die ses eine Examen ist . schwieriger, Unsere Forderung ist eine so alte und gerechtfertigte, daß man sie nicht weiter verschieben kann; wird mein Antrag erneut an die Budgetkommission zurückverwiesen, fo ist es doch besser, daß das vom ganzen Haufe aus geschieht, als wenn es sich nur um einen von mir in der Kommission gestellten Antrag handelt, Es ist nötig, daß unsere Lehrerschaft nicht bloß ideell hoch— geschätzt wird, sondern daß das auch materiell anerkannt wird. Der Minister Eichhorn hat schon in den 40 er Jahren gesagt, daß ihn diese Angelegenheit 3 eher schlafen lasse, als bis der gedachte Zweck erreicht fei; es handelt sich um eine Chrenschuld, des Preusfschen Staats, die nicht bloß im Interesse der Oberlehrer, sondern des ganzen Volkes erfüllt werden muß.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons); Nach den umfangreichen Ausführungen des Vorredners kann ich mich auf eine kurze Erklärung beschränken. Die Erregung unter den Oberlehrern geht auf eine längere Reihe von Jahren zurück. Die Beschwerdepunkte der Heeren richten sich wohl weniger auf die materielle Lage, als darauf, daß ihrem Stande nicht diejenige Bedeutung zuerkannt wird, die ihm nach seiner ganzen Vorbildung und Leistung zukommt. Ich habe für ein derartiges Empfinden ein gewisses Verständnis. Es hat viel Wahrheit für sich. Wir sind in Preußen allerdings gewohnt, diejenige Tätigkeit, die von der Obrigkeit der Verwaltung ausgeübt wird, als ganz besondere zu betrachten, das wird bis zu einem gewissen Grade auch immer so sein, aher die Entwicklung der neuen Zeit hat ja auch der Tätigkeit in Handel und Industrie eine unendlich viel größere Bedeutung für unser ganzes Volkswesen zuerkannt als früher; ich erkenne das durchaus an; aber dann müssen wir dieselbe Anerkennung auch gegenüber jenen Faktoren betätigen, die die geistige Ausbildung und die Gesamterztehung unseres Volkes zu fördern haben. Wenn man dieser Frage so gegenüber⸗ steht, so ergibt sich daraus die grundsätzliche Konsequenz, daß im
rinzip für die Oberlehrer und für die Richter eine gleiche orm geschaffen werden muß; es ergibt sich aber nicht daraus, daß eine absolut zahlenmäßige Gleichstellung erfolgen muß, es soll nur rundsätzlich diese Gleichstellung ausgesprochen werden. . wir unseren Antrag eingebracht, nach dem im Rahmen“ der beporstehenden Neuordnung der Beamtengehälter eine Gleichstellung der beiden Beamtenkategorien erfolgen soll. Die Annahme des Antrages Cassel wird schon deshalb nicht gut möglich sein, weil wir dadurch für die beahsichtigte Neuordnung etwas Bestimmtes festlegen würden, und wir haben ja die Regierung ersucht, uns über diese Neuregelung einen organischen Gesamtvorschlag zu machen. Unser Antrag könnte eine vielleicht einstimmige Annahme der Tendenz des Antrages selbst herbeiführen, und ich glaube, daß das von großem Werte sein würde. Sie sehen aus meinen Worten, daß über die Wertschätzung der Oberlehrer hinsichtlich ihrer Ausbildung und sozialen Wirkung keine Meinungsverschledenheit herrscht.
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. von Studt:
Meine Herren! Daß ich in der vorliegenden wichtigen Frage die Interessen meines Ressorts stets mit Nachdruck und nicht ohne Erfolg vertreten habe, das wollen Sie gefälligst aus der Tatsache entnehmen, daß ich in den Jahren 1901 und 1902 und dann wiederholt Maß⸗ nahmen herbeigeführt habe, die im Wege der fortgesetzten Ergänzung des Normalbesoldungsetats sowie der Bestimmungen über die Pflicht- stundenzahl, das Dienstalter, die Rangverhältnisse und die Verleihung des Professortitels Schritt vor Schritt eine Aenderung zu Gunsten der Oberlehrer zur Folge gehabt haben.
Meine Herren, die von der Königlichen Staatsregierung hier in Aussicht genommene Neuordnung der Besoldungsverhältnisse der Richter hatte zur selbstverständlichen Folge, daß die Frage der Be⸗ soldung der Oberlehrer von neuem in Fluß kam. Es set mir ge⸗ stattet, in einem kurzen geschichtlichen Rückblick zunächst hervorzuheben, daß die jetzige Höhe des Anfangs⸗ und Endgehaltes der Ober⸗ lehrer auf den im Jahre 1897 bei der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter von diesem hohen Hause gefaßten Beschlüssen beruht. Ich möchte dies namentlich hervorheben gegenüber einer Be⸗ merkung, die vorhin der Abg. Cassel hinsichtlich des historischen Ent⸗ wickelungsganges dieser Frage gemacht hat.
Damal hatte die Königliche Staatsregierung für die Oberlehrer ein Gehalt von 2700 6 bis 69000 M einschließlich der festen Zulage und für die Richter ein solches von 3000 bis 6300 46 vorgeschlagen, sodaß sowohl im Anfangs⸗ wie im Endgehalte der beiden Kategorien nur ein Unterschled von 300 M sich ergeben haben würde. Nun, meine Herren, wurde bei der Erörterung der Vorlage in diesem hohen Hause eine Aenderung zum Nachteile der Oberlehrer vorgenommen. Es wurde nämlich beschlossen, daz Höchstgehalt der Richter statt auf 6300 auf 6600 MS zu bemessen, während es hinsichtlich der Oberlehrer bei dem Satz von 6000 S6 verblieb. Seit 1897 sind nun mehrere Nachträge, und zwar die von 1899, 1901 und 1902 zum Normal⸗ besoldungketat zu Gunsten der Oberlehrer hinsichtlich der festen Zulage von 800 M und der von 24 auf 21 Jahre herabgesetzten Aufsteige⸗ frlst beschlossen worden; unberührt sind aber stets dabei die An= fangt und die Endgehälter der Oberlehrer geblieben. Nunmehr ist für die Richter die Einführung des Alterszulagesystems und die Er höhung des Endgehaltz von 6600 auf 7300 S nach den Verschlägen der Königlichen Staatgregierung in Aussicht genommen.
Es ist Ihnen bekannt, daß über anderweitige Gehalts— regulierungen für weitere Beamtenkategorlen verhandelt wird. Die Unterrichteberwaltung hält sich dabei gegenwärtig, daß im Zusammenhange hiermit auch bejüglich der Oberlehrer eine Neuregelung stattzufinden haben wird. Welche Vor⸗ schlage in dieser Richtung demnächst zu machen sein werden, darüber vermag ich leider heute eine Erklärung nicht abzugeben, da die Verhandlungen der Königlichen Staatsregierung über diesen Gegen⸗ stand noch schweben. Zunächst wird sich Gelegenheit bieten, diese Frage
Neuordnung der Beamtenbesoldung zu prüfen.
in der Budgetkommisston bei den Beratungen über eine allgemeine
Ich bitte Sle, sich
Deshalb
dessen versichert halten zu wollen, daß ich, wie in früheren Jahren, auch jetzt das berechtigte Intereffe der höheren Unterrichtsanstalten in dieser bedeutungsvollen Frage im Einvernehmen mit der Königlichen Staatsregierung sorgfältig vertreten werde.
Ich darf den Ausdruck der Hoffnung hinzufügen, daß die heutigen Verhandlungen diesez hohen Hauses die diesseitige Stellungnahme zu
der. vorliegenden bedeutungsvollen Frage wesentlich unterstützen werden. (Bravo)
Abg. Dr. Dittrich (Zentr): Ich will nicht nut ein nderset j warum Een het in diefem Haufe ein gleicher Antrag gescheitert ist, um nt alte Wunden wieder aufzureißen, zumal sich unsere Anschauungen ö diesem Punkte allmählich genähert haben. Noch i. J. 1900 spra Ministerialdirektor Althoff von unerfüllbaren Wünschen der . lehrer, er sprach aber doch die Hoffnung aus, daß in der ö vielleicht die Gleichftellung mit den Verwaltungsbeamten und Richtern herbeigeführt werden könne. dazu gekommen sei. Meine Freunde sind mit dem Antrage i im Prinzip vollkommen einperstanden, wir gehen aber noch we und verlangen, daß alle Beamten mit gleicher Vorbildung g. gleicher Vorbereitungszeit gleichgestellt werden müßssen. Mit per Übrigen Rednern erkennen wir die hohe Bedeutung des Stande 9 höheren Lehrer an, und weil meine Freunde diese hohe ,, allen höheren Beamten beimessen, wünschen wir die Glelchste . der Beamten mit gleicher Vorbildung. Nach den Er sã run e des Abg. von Heydebrand können wir dessen Antrag nicht pollen, folgen, denn wir wünschen eine Gleichftellung nicht nur im Hb 3 ( gehalt, sondern auch in den anderen Gehaltssätzen. Wenn wir . auch für die gleichzeitige Behandlung dieser Frage und der alle ie , Behaltsfragen sind, so empfehlen wir damit keine dilatortsch. ssch handlung, im Gegenteil, die Regierung muß sobald wie, möglich⸗ mindestenz im nächsten Herbst alle diese Gehaltsfragen regeln. An Abg. Dr, Röchling (nl): Meine Freunde sind von jeher ten hänger der Gleichstellung der Oberlehrer mit den Vera ltunß e n, und Richtern gewesen, wie unsere Redner schon bei früheren Ge i, heiten, z. B. 1896 der Abg. Seyffardt und später Herr Schmit ausgeführt haben. Leider ist damals ein solcher ö ding abgelehnt worden, aber der damalige Kultusminist
j . ierung hat sich doch sympathisch darüber ausgefprochen. Die Hdegictunß zat alfo big grund sähliche Gieichfte lung als Ferechtit. n,
erkannt. Bisher konnte man gegen die Gleichstellung nur einwen daß es an dem nötigen Geld fehle, und daß es bei den lichter . Dienstaltersstufen fehle. Die Richter erhalten jetzt die ien, en, stufen, und nun ist kein Grund mehr, die Gleichstellung zu ven . Allerdings kommen die Oberlehrer etwas früher zur Arlt nn war. die Richter, aber es hat auch Zeiten gegeben, wo es umge it h Die Nebenverdienste, die literarische Tätigkeit, die wer Pensionären usw, seitens der Oberlehrer kann nicht ange ührt ö solche g im Gegenteil, die Lehrer sollten so gestellt werden, daß . Neben verdienste nicht brauchen. Sie biclen Ferien der r on lediglich eine Kompensation dafür, daß der Bienst der hier ein besonders scharfer ist. Man weist auf die geringe Stun ige der Oberlehrer hin; gewiß, in der Schule sitzen fie nur wisfen.˖ Stunden, aber sie haben doch sehr viel Hausarbelt bei der. . der haften Korrektur der Schülerarbelten, zumal bei der Ueberfüllu tige Klassen mit 50 und mehr Schülern. Das ist eine ganz. i ger Arbeitsleistung der Sberlehrer, die man mit berücksi i muß, wenn man von der geringen Stunden ahl e g, alt haben im ganzen nur 649 höhere Stellen für die Ober big en Schulräte, Direktoren usy. In dieser Hinsicht stehen die re viel günstiger. Wenn man davon spricht, daß die Sache wel 5 Konsequenzen haben würde für andere Beamtenkategorten, wie Ba J inspektoren usw., so müsfen eben auch die Gehälter dieser Kategorie verbeffert werden. Uebrigens wird jeder Beamte daz Bestreben haben, in eine höhere Stelle aufzurücken, auch wenn damit kein höbere Gehalt verbunden ist; so glaube ich auch nicht, daß es für die Stellen der Oberlandesgerichtgräte und Landgerichtsdirektoren an Bewerbern fehlen wird. Wir können also die Bedenken gegen die Gleichstell 4 der Oberlehrer mit den Richtern nicht teilen. Der Abg. von He ö. brand hat seinen . etwas eingeschränkt, wenn er sagte, daß ih. eine unbedingte Gleichstellung nötig sei, daß man vielmehr auf n. geschichtliche Entwicklung Rücksicht nehmen 366. Ich bin . etwas bedenklich, wenn man etwas mit der geschichtlichen Enn] begtündet; man muß sich doch viel mehr nach den i order ni f f hic Gegenwart richten. Der Antrag von Heydebrand an sich if un wont hisn aber meine Freunde meinen, daß die Forderung der Gleichstellung , Oberlehrer so dringend ist, daß diese Frage auch gelbst werden müßte, 31 ; es nicht zu einer allgemeinen Gehaltsregulierung für alle Beamten . h Aber praktisch ist der Unterschied gegenüber dem Antrag Cassel un bedeutend, beide Anträge werden auf dasselbe hinguskommen, ane deshalb können wir anch dasür stimmen. Jeder Stand hat Bürde, aber man muß sagen, die Richter entscheiden Üüber Frege . Gegenwart, in der Hand der Lehrer liegt die Zukunft der n. pie Die Lehrer bilden ung die Truppen für die Zukunft aus, fie sin Führer deshalb müssen wir sie auch besser stellen. ich Ministerialdirekior Förster; Dem Antrag Heydebrand kann durchaus zustimmen, daß die Frage nur im Rahmen der euch gemeinen Gehaltgregelung gelöst werde. Es wäre beden ni n diesem einen Punkte hier einen ganz bestimmten Bel en fassen, ehe man weiß, welche Konfccluenzen er für die übt si Beamten haben wird, und mie weit es überhaupt möglid fe wird, bei der allgemeinen Gehaltsgufbesserung die d e der Beamten zu befriedigen. Der Antrag erhöht das Ende pie Rr. Dberlehler n 1206. c; sie bekominen jct sbhh0. e pan Käeglerungsrgte 2b e, Ez wäre fassch, sich der Jlluston Mae zugeben, daß eine so bedeutende Aufbefferung um Nö (lo . Folgen für die übrigen höheren Beamten fein würde. Die Dh, lchrer Kind heute außer den Richtern die bestbesoldeten Benmtes e TVberen Instanzen; nur die Nichter sind heute besfer gesie bien Oberlehrer, und der Beschluß des Haufes von 1897 hat sogar uz Unterschied noch um 309 6 verschärft, denn die Regierun . die damals ein Endgehalt für die Oberlehrer von S666 6, füt e,. Richter von z06 e vor, das Haus beschloß aber für die . e, sbbd „e erhöhen Sie daz Gadgehalt der Döeriehrer um lahmen o, werden auch die übrigen Heamten erhebliche Verb. sseru i wütnschen, und dann werden auch die mittleren Beamten weitern zelse hbesserungen verlangen. Ein solcher Beschluß für eine ein pie Beamtenklasse kann also ganj chormè Fonsequenzen haben sogar eine Erhöhung der Steuer notwendig machen können im auch eine, Verhesserung nölig sst, so ist es doch bedenkli ö öenwärtigen Siadlum, wo die Konfequenzen! auch Steuerkraft des Volkez noch nicht zu übersehen find, einen 3m käfassen, der zudem auch onfeguenzen für Ae Kommunen haben e Gt⸗ Die Kommunen sind schon überl'stet. Beschließen Sig die . höhung; sosmüüssen Sie auch die Gehälter der teglerungöräte n und dann kommen wieder die Nichter und wollen wieder gleich ver⸗ sein, und wenn die Richter erhöht sind, kommen die Lehren . Ende. langen Gleichstellung; so ist das schlleßtich eine Schraube 6 en, Abs; Rorster Frlonf): Die icht, aht im Haufe wird ginsen, daß die Bedenken det Finanzkammiffars ung nich: abhalten auf dem Wege der Anträge boranzuschreiten. j Li, er . damit übernehmen, , . viel . ; ung. 1 e e, sbesenhig i Kommunen tun Fera 368
z er Kehrergehäster und werden ; Erklärung des Kommiffarg n, bange machen lassen gen Her⸗
Freunde halten die Gleich⸗ Ober cher ⸗ waltungebeamten und inder, win ger . . . . nicht auf dem Wege . . fl, ö Em nher haupt. ; ist erh, , ih . ö i ge,. ut, ie, heranzgebilbet als
die Hehälter in allen . 9 Lehrer mit derjenigen sihepoller mn t aur i ch elen Rreise
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