1907 / 99 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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Großhaudelspreise von Getreide au deutschen und fremden Börseuplãtzen für die Woche vom 18. bis 20. April 1907 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) ö /

Woche Da⸗

15. 20 egen

April or⸗

. 1907 woche

Berlin. J Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1. 176.0 300 3 . . ö. J 6 154, 50 151.47 Safer. . (1656 & daz i. 183 85 17g 43 Mannheim. . Roggen, Pfäl er, russischer, bulggrischer, mittel.. 180575 1 9.26 Hir, . ar ger. amerik., rumän., mittel 200, 8090 200,55 Hafer, hahlscher, temberg ger, men, nter, f, h, Wan Gerste badische, Pfälzer, mitte!!! 183,75 182,50 zusfisch Free,, 145,00 141,25 Wien. . en, Pester Boden.... ...... 193,99 121, 3⸗ ar, n. d , r g ö,, 140,87 140,00 , wham n- . 141,70 ,,, 105,235 103,52 Bu dapest.

Reggen, Mittelwarrecc . 111, 7e 111,54 Welzen, (. d , i. . J

utter⸗ d , 5

geld J . Ode ssa. Gegen 71 bis 72 * 8 1981 115.99 Weljen, Usta, 75 bis 76 e dae nl,, 128,31 126, 28 Riga. Roggen, 71 bis 72 Kg daz M...... 136,54 134,97 J . k 146, 1 1460 en w 4 . lieferbare Ware des laufenden Monats 1839. , Antwerpen. Denn, mil . 133,55 131,58 . . i,, . w 156 83 154 80 hin,, . 137,13 135,62 ö 129,44 127,53 Am ster dam.

Asow d . 132,32 Roggen , Peteraburger- . . * Wehen ei,, . 141,19

ö ö w 144,72

Kn eenn umi 193,35 K 03 35

London.

engl. weiß 13424 134,38 Weiten rot ö Line) . 151, 15 ĩ 57 I4 Weljen englisches Getrelde, 126,29 1265,42 Dafer Mittelyrelz aus 155 Marktorten 134,33 133, 86 erste ( Gazette avsrages) 13109 134,04

Liverpool.

,,, . 140,966 141,10

nan, . 131.656 131,59 Weinen e ,, 14143 140, 16

iii 14049 140,40

, 137,57 137,81

Australier . R 6 6.

j K J 50,50 dafer, englischer, 36 134,33 133 s gern, dite b:: h K.

. d 196,590 193,47 Mals gm er fan hunt 11324 110,53

e , nr, 116,06 11218

Chieago. ,, 120, 94 120,650 Wehen, Lleferungsware Juli ⸗·⸗= 124,38 124,96

; September 127,11 126,17

Mals Mai 78,33 78 0 Neu Jork.

roter nete, 130,50 1390.69

Wen VR,, , 3 133.

*. Lieferungdware J Jull . 135. 39 135,01

IL September... 711 155, 8

Mal ö Mail . Buenos Aires.

Weljen 116,1 113, 14

, Durchschntttwar ...... . .

) Angaben liegen nicht vor.

Bei der Umrechnung der Prelse in Reichzwährung sind die anzeiger“

der erm.. Börse zu

eu Jork die Kurse auf Neu Jork, für . und Riga die 3

i e, ie Buenos Aires unter Berlcksichtigung . Goldprãmie.

Berlin, den 24. April 1907. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

sekretär habe auf

Deutscher Reichstag.

35. Sitzung vom 22. April 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Erste Beratung der Rechnung über den J. des Schutzgebiet Kiautschou für dat echnungsjahr 1904, erste event. zweite Beratung des Ver— trages zwischen dem Deutschen Niederlanden über die gegenseitige Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer kommerzieller, induffrieller ober sinanzieller Gesellschaften vom 11. Feb

Reiche und den

j ebruar 1907 und Forisetzung der zweiten Bergtung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Feststellung des Reichs aushalts⸗ eta ts für das Rechnungsjahr 1507, und zwar Etat für die Reichs justizverwaltung“ und „Etats für die Verwaltung des Reichsheeres“.

Die Rechnung über den Haushalt des Schutzgebiet Kiautschou für 1904 geht an die Rechnungskommission.

Der Vertrag mit den Nieder landen über die gegen⸗ seitige Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer . in dustrieller oder finanziesser Gesellschaften vom 11. Februar 1907 wird in erster Lesung ohne Debatte

erledigt und in zweiter Lesung ohne Debatte im einzelnen an⸗ genommen.

Darauf setzt das Haus die Spezialberatung des Etats der Reichs justizverwaältung ben deim Titel „Skaatssekretär⸗ mit . 3. . . ö.

g; Gräf cwirtsch. Vgg.): Der Abg. Stadthagen hat onst bemüht, die deutsche Rechtsp n. herabzusetzen. Diegmal hat der Abg. Heine statt seiner gesprochen und wir durften beinahe auf einen Shstemwechfel in der Soztaldemo— kratie schließen. Der Abg. Heine hat ihn aber noch weit übertroffen. Er hat unserer Rechtsprechung, auch der des Reichsgerichts, vorgeworfen, daß sie in einseitigen polltischen Vorurteilen befangen sei. Daz Reicht ericht hat sich ja von einem gewissen Formalismus nicht gänzlich rei machen können. Daß die Rechtsprechung aber irgendwie politisch befangen ist, dafür hat der Abg. Heine auch nicht den Schatten eines Beweises eibracht, Einzelheiten dürfen doch nicht gegen das Reichsgericht verallgemeinert werden. Ich schließe mich dem Protest des Staatssekrelärß und des Abg. Varenhorst gegen diese An⸗ griffe auf unsere Rechtsprechung auf das entschiedenste an. Was der Abg. Heine dem beutschen Richter vorgeworfen hat, wird kaum von den Sozialdemokraten selbst, sicher aher von keiner anderen Partei geglaubt. Seine ganze Rede war led glich eine demokratische und agitatorische. Der Abg. Heine erklärte ja selbst, er wüßte, der Staatg⸗ die Rechtsprechung keinen Einfluß. Wozu aber ist denn die Beratung des Reichs ustizamis da? Doch um die Amts⸗ führung des Reichsjusttzamts als solche zur Sprache zu bringen, nicht um Dinge zu erörtern, auf wesche dieses Amt und sein Chef keinen Einfluß haben. Es könnte mich ja relzen, näher zu unterfuchen, ob der Abg. Heine selbst das glaubt, wag er hier vorgetragen hat. (Präsident: Sie dürfen keinem Abgeordneten auch nur konditionell imputleren, daß er nicht glaubt, waz er hier vorbringt) Es handelt sich alfo nur darum, ob das Reichsjustizamt selnen ihm zuständigen Obliegenheiten voll genügt, hat; und da zeigt schon die Menge der vorliegenden Anträge, daß das Haus nach verschiedenen Richtungen nicht ganz zufrieden ist. Die Resolution wegen der Siche⸗ rung der Forderungen der Bauhandwerker liegt durchaus auch in der Richtung unserer Politik. Der betreffende Gesetzentwurf sollte doch, wenn irgend möglich, noch in diefer . vorgelegt werden, ebenfo derjenige wegen der Aenderung der Bestimmungen bezüglich des Wechselprotestes. Die Resolution Osann wegen deß Zwangsbergleichs können wir nicht jetzt schon akzeptieren, weil uns die Ver hältnisse noch nicht genug geklärt erscheinen, vielmehr erst die Darlegungen der darüber in Aussicht gestellten Denkschrift abzu⸗ warten sind, Freundlich gegenüber stehen wir ben Resolutionen wegen der Ersatzpflicht für Automobilschähen und wegen Abänderung des S833 B. G. B., in Ansehung der Haftung des Tierhalters. Die Forderung der Gewährung von Diäten an Schöffen und Ge⸗ schworene behufs gleichmäßiger Heranziehung aller Gefellschaftsklaffen zum Amt des Schöffen und Geschworenen müssen wir als berechligt anerkennen; das eine wie daß andere scheint uns en . er⸗ strebenswert. Der Zentrumsantrag wegen der Statuierung der Haftung der Reichsstaatsbeamten wird von ung nicht als durch die Verhãältnisse geboten betrachtet; wir sehen keine Veranlassung, von der 1896 bel Verabschiedung des Bürgerlichen Gefetzbuchs erfolgten Regelung dieser Materie abzusehen. Was' den Zeugnis zwang betrifft, fo sollte man der Presse, befonders der guten, nationalen Presse doch etwas mehr entgegenkommen und ihr wenigstenz Erleichterungen gewähren, wenn es nicht gleich mit einer radikalen Beseitigung des Zeugnis jwangeß geht. Den Antrag des Zentrum, der durch den Fall Erzberger verursacht worden ist, können wir ebensowenig wie den Antrag Albrecht akzeptieren. Professor Laband hat nachgewiesen, daß weder de legs ferenda, noch de 1l6ge lata ein solches Zeugnis⸗ verwelgerungsrecht des Abgeokdneten gerechtfertigt sein würde. Auch spricht die Verfassung nur bon „zur Verantwortung gezogen werden“, nicht von der Entbindung von den Zeugenpflicht. Ber Fall Erzberger hietet an sich auch keine genügende Veranlaffung, von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen; man würde lediglich einen Anreiz geben 'zu disziplinarischen Verfehlungen. Ich wende mich nun zu der Frage der Konkurrenzklausel, über die wir schon ausgiebig beim Reichs= amt des Innern gesprochen haben. Pie Sozialpolitik hat fich vor allem auf den gewerblichen Mittelstand zu stützen. Was“ von der Klausel noch Rechten ist, ist noch immer schlimm genug. Ein besonders krasser Fall betrifft die Firma Wertheim; hier wurde das doppelte K als Konventlonalstrafe borgefehen. Was den Verrat von eschäftsgeheimniffen anbelangt, so mag die Kontkurrenzllausel da am Platze sein, in allen übrigen Fällen aber ist sie überflüssig und unsozial. Ich möchte daher zur Erwägung geben, ob nicht eine Einschränkung in der Anwendbarkeit der Konkurrenzllausel vorgenommen werden sollte. Die Richter in den Kolonien sind vollständig abhängig von den dortigen Verwaltungs⸗ behörden. Die Vorkommniffe, die, ich nur anzudeuten brauche, laffen 3 als dringend erwünscht erscheinen, daß die Garantien, die im Mutterlande gegeben sind, auch in den Schutzgebieten gegeben werden, und den Richtern dert tas höchste Gut ihres Standes. ihre völlige Unabhängigkeit, gewährleistet wird.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubnis, gleich im Anschluß an die Worte des Herrn Vorrednerg einige Bemerkungen zu machen; ich glaube, meine Ausführungen werden dann verständlicher sein.

Der Herr Vorredner hat mich gefragt, ob wir nicht in der Lage wären, die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen Über die Konkurrenzklausel die nach seiner Meinung mancherlei Mißstaͤnde geschaffen hat, erneut einer Prüfung zu unterziehen. Ich muß dem Herrn Vorredner darin recht geben, daß in der Anwendung der Bestimmungen über die Kon⸗ kurrenzklausel manche Erscheinungen hervorgetreten sind, die zu Be— denken nötigen. Dlese Erscheinungen haben ung Veranlassung gegeben, die Frage in Erwägung fu ziehen, ob nicht eine Abänderung des be stehenden Rechtes eintreten soll. Ein weiteres kann ich zur Zeit nicht mitteilen. Ich kann dem Herrn Vorredner nur erwidern, daß wir mit ö dieser Sache unz widmen.

er Herr Vorredner hat dann die Frage des Zwangghergleichs außerhalb des Konkurseg berührt und da der ren ae ie. . schon Gegenstand der Diskussion am vorigen Sonnabend gewesen ist,

Ege und Recht sprechung nach Möglichkeit

so möchte ich mir einige Bemerkungen über das hinaus gestatten 2. der Herr Vorredner gesagt hat.

Der Herr Vorredner hat nämlich sein Urtell über die . öder Unmweckmäßigkeit des Zwangsvergieichs außerhalb des . davon abhängig gemacht, daß dem Reichstage die schon früher b en heel, Tentscheist iber dies, Cintichung ganen llc acht üg Rechtszustand in den verschiedenen außerdeutschen Staaten, ö ö. werde. Meine Herren, der Herr Vorredner befindet sich hler . rige Irrtum, der sich allerdings dadurch erklärt, daß er ö chetas Reichstage nicht angehört hat. Seine Meinung, daß der 9 iber eine Denkschrift von seiten der Regierung noch zu erhalten ha ha diese Frage, ist eine irrige. Diese Denkschrift ist im . . dem Reichstage vorgelegt; sie befindet sich also in den Arch pie Reichstags und der Herr Vorredner, wie alle Mitglieder des ss⸗ Hauses find in der Lage, sich über die einschlagenden Verh ö aus dieser sehr eingehenden Denkschrift des näheren r rientieren. Ich möchte aber den Herrn Vorredner bitten Zweifel, die er in betreff der Raͤtlichkeit des na ore g, hier ausgesprochen hat, doch nicht fallen zu lassen. , schon in der vorigen Sitzung von seiten eines Mitglieds des Zen ; und nach meiner Meinung mit vollem Rechte, ausgeführt wo f daß die Einführung des Zwangsvergleichs trotz der hofft in bielen kaufmännischen Krelsen an diese Institution geknüpft wird, Danaergeschenk für den Kaufmannsstand sein würde. (Sehr in der Mitte) Wenn wir, melne Herren, uns bis jetzt 2, führung des Zwangsvergleichs ablehnend gegenübergestellt , e das nicht aus irgend welcher bureaukratischen Schwerfalllgk 9 schehen, sondern es ist geschehen aus der ehrlichen neberteu nig übrigens in vielen kaufmännischen Kreisen geteilt wird, daß die führung des Zwangsbergleichs außerhalb des Konkurses lena e en Ansehen und die Solidität unseres Kaufmannstandes heben daß deshalb derjenige, der die Blüte unseres Gewerbe und ban standes und sein Ansehen wirklich fördern will, sehr vorsichtig an Frage herantreten sollte. ̃ fir die

Es ist in der vorigen Sitzung von einem der Herren, die rohes Einführung des Zwangsbergleichs sprachen, die Meinung ausgesp und worden, daß doch die Stimmen der Kaufmannschaft im grofe hen ganzen auf der Seite dieses Zwangsbergleichs sich befinden. une Herren, das ist ein Irrtum. Die Aeltesten der Berliner Kr ung schaft sind nicht für den Zwangsvergleich; ste stehen da im ir he zu der Berliner Handelskammer. Sle haben sich später als die nun liner Handelskammer geäußert, sie haben also die Sache auch denjenigen Gesichtspunkten prüfen können, die von der z Handelskammer aufgestellt worden sind. Die Aeltesten sind in. Ansicht gekommen, daß man die Einführung des Sr, n n außerhalb des Konkurses nicht befürworten sollte. (Hört! h der Mitte.) Diese Auffassung tellen die Handelskammern von h. burg, bon Bremen, von Königsberg, von München, große ali⸗ kammern, Vertreter großer kaufmännischer Interessen aus pn Teilen des Reiches in Aeußerungen, die wir nicht etwa . ihnen eingefordert haben, sondern aus eigener Initiative su⸗ ihnen der Oeffentlichkeit gegenüber abgegeben worden ga⸗ Dieser Umstand allein, meine Herren, sollte doch das hohe bedenklich machen, so ohne weiteres einer Resolution zu uftimmun deren Tragweite bei der Lage der Geschäfte des Hauses eine schöpfende Behandlung hier jetzt nicht mehr finden kann. r

Als die jetzige Konkurgordnung, die allgemein, in Deutschlan ar außerhalb Deutschlands, als ein ausgezeichnetes Gesetzgebunghwen per erkannt wird, hier im Hause beraten wurde, da war die . Einschaltung eines vor dem Konkurse möglichen Zwang bei per Gegenstand ernster Prüfung und in Uebereinstimmung 1 n, bündeten Regierungen hat sich damals der Reichetag dahin uhren den Zwangsvergleich nicht einzuführen. Als dann in den infolge des Bürgerlichen Gesetzbucht die Konkurgordnung f n nie, Aenderungen unterzogen wurde, ist auch bei dieser Gelege sse el die Frage aufgenommen worden, ob man nicht den außerhalb des Konkurses einführen solle, um damlt d h er Konkurses in vielen Fällen vorzubeugen. Auch damn galant d Kommission, die von dem Hause eingesetzt war zur 3 oiden m konkursrechtlichen Fragen, die Sache eingehend erörtert ö auch damals hat sich das Haus in Uebereinstimmung m bündeten Regierungen dahin ausgesprochen, daß man vergleich nicht einführen solle. . zige s

Was ist denn nun injwischen geschehen, das unh n euiste Gi⸗ eine Maßregel, die zu verschledenen Malen auf Grund seiten wägungen hon seiten der verbündeten Regierungen und bon al⸗ nen Reichstags abgelehnt worden ist, nun mit einem Male behrlich anzuerkennen? Nichts ist geschehen, alt lungen rührige Agitation sich entwickelt hat, der es 6 genie einen Tell der kaufmännischen Kreise für ihre Ansicht lachen hn mit Gründen aber, die nach unserer Ansicht nicht aus hieher cin um den Standpunkt, den Reichstag und Reglerungen mn n genommen haben, zu erschüttern. Und, meine Herren, . z dieser Richtung hin die Auffassung des Reichstags und der e Zhen mit eingehenden Gründen zu bekräftigen, war es ung vor d , . sehr willkommen, als aus der Mitte des Reichstage Ie On, Wunsch ausgesprochen wurde, man möge dem Reichstage e zich schist ber die Frage vorlegen. Dag ist geschehen. Ich daß die Herren bisher Zeit und Muße genug ge och ung die! Denkschrift zu studieren, und empfehlen, daß das Haus, bevor ez f hat, von dem Inhalt der Denkschrift am geben zu nehmen, sich für die eine oder andere . schon entschließe und sich damit seine fernere ö vor sestleg. Das würde aber geschehen, wenn Sle Resolution annehmen. h unter ein 9.

In den kaufmännischen Kreisen denkt man ö Cnrichn Zwangebergleich außerhalb des Konkurses bielfach en goki mit Hilfe deren der unglückliche Kaufmann, der vet steht, den Konkurs aber gern noch vermeiden ö. hne Arrangement mit seinen Gläubigern kommen könn haben Diffentlichtett dabon zrfährt, ahn daß alle Hlntigtz e, dapen ohne daß die Freiheit seiner geschästlichen Disposttionenmzr— einflußt wird usw. Meine Herren, auf diesem 8 dings ein sehr einfaches und bequemes Verfahren bon vornherein muß ich sagen und ich Zweifel, daß bei näherer Prüfung auch dieser Ansicht gelangen wird ein solch