Dritte Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
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(Schluß aus der Zweiten Beilage)
Die Heeresberwaltung hat geglaubt, aus dem Umstande, daß eine Aenderung in der Stellenzahl weder bei der Erhöhung des donde, trotzdem jwei neue Stellen hinzutraten, noch bei der späteren
lussung der erhöhten Summe nach dem Tode der beiden
ziere, obwohl dadurch die Besoldung einer erheblich größeren Zahl
bon Offtzieren ermöglicht wurde, eingetreten ist, schließen zu dürfen,
der Fonds in gewissem Sinne als ein diskreltonärer anzusehen
sei und daß demgemäß eine Bindung an die Zahl 94, sofern die
teressen des Heeres die Besoldung einer größeren Zahl forderten, nicht nötig sei, wenn der Etatsbetrag nicht überschritten würde.
In einem die Rechnung von 1902 betreffenden Schreiben vom * Juni 1904 brachte der Rechnungshof zum ersten Male selne Ansi—cht dahin zum Augbruck, daß ibm die stattgefundene er— zelliche heberschreltung der durch das Ctatsbispositis des . 21, 3 festgesetzten Zahl etatsrechtlich nicht unbedenklich
chene.
Hierdurch wurde das Kriegsministerium in der vorstehend er⸗ liutetten Auffassung in gewissem Sinne bestärkt und gab dieser Auf⸗ fun in einem an den Rechnungshof gerichteten Schreiben vom 2 Mal 1905 Auesdruc.
Der Rechnungshof äußerte sich in einem weiteren Schreiben bom 14. Zuni 1965 dahin, daß er seine Stellung zu der Frage, ob der Fonds alt ein diskretionärer anzusehen sei, in einer Bemerkung zur allgemeinen Rechnung 1901 bei der Verwaltung eines anderen Rtontingentz in verneinendem Sinne zum Augdruck gebracht habe. Er wolle das Ergebnis der hierüber bei den gesetzahebenden Körper⸗ schaften stattflndenden Verhandlungen abwarten.
Bei der Verhandlung in der Rechnungskommission des Reichs⸗ tags 1306 wurde die Angelegenheit, welche in erster Linie sich auf die Verwendung eines im Ctatsdigpositiv nicht vorgesehenen Dienst⸗ grades bezog, erledigt, ohne daß die Frage des diskretionären Cha—= rakterß des Fonds bei Kap. 21, 3, die hierbei seitens der Militär⸗ verwaltung ausdrücklich betont war, zur Erörterung gelangte.
In Anbetracht der die Stellungnahme der gesetzgebenden Körper⸗ schaften abwartenden Haltung des Rechnungohofes glaubte das Kriegs ministerkum annehmen zu dürfen, daß die etatsrechtliche Frage auch dem Rechnungshofe nicht ganz zweifelsfrei gewesen sei.
Ich darf hervorheben, daß ich selbst von vornherein in der Budgetkommission das bisher gehandhabte Verfahren als vielleicht budgetär nicht ganz einwandfrei bezeichnet und zum Ausdruck ge— bracht habe, daß es mir von besonderem Werte sei, bei Gelegenheit der Schaffung der 13. Hauptleute hier reinen Tisch zu machen und ganz klare Verhältnisse zu schaffen.
Ich darf des weiteren darauf hinweisen, daß bei genauer Inne⸗ haltung der Zahl 94 nur eine beschränkte Anzahl höherer Offhtziere aus dem Fondt hätte besoldet werden können, während das dringende Bedürfnis der Armee auf die Verwendung einer möglicht großen
zahl von übersähligen Stabzofftjteren drängte. Sobald diesem
Dnrfnis durch die Ctatisterung der 13. Hauptmannsstellen, deren
Demsigung ich von dem hohen Hause erhoffen darf, genügt ist
ann der Fonds des Kapitels Al, 3 seinem eigentlichen Zwecke als
Inti für vorübergehende Bedürfnisse und außergewöhnliche Fälle
üätgegeben werden. z
Bereits in der Budgetkommission ist ja ein allseitiges Ein- derständnig der beteiligten Faktoren darüber erzielt worden, daß
uch den Ctat 1908 das Digpositiv bei Kapitel 21, 3 eine neue,
ner Zweckbestimmung entsprechende und jeden Zweifel ausschließende afsung erhalten soll.
heec ch gebe diese Erklärung im vollen Cinverständnig mit dem
. ab unb darf mit dem Ausdruck der Erwartung
di 3 daß das hohe Haus die Ueberzeugung gewonnen hat, daß
ö llitãrverwaltung, wenn auch formell vielleicht nicht völlig
. so doch völlig bons Kids gehandelt hat. se „keine Herren, ich möchte hier noch ausdrücklich erklären, daß k das Jahr 1908 . anderweitige Regelung eintreten soll, die dem 9 dause unterbreitet werden wird, und die weitere Erklärung
un söbließen, daß, wenn diefe Regelung erfolgt, oder wenn über.
ö die 13. Hauptleute bewilligt werden, unter keinen Verhältnissen ein ein Offhzier, der eine Kompagnie führt, das Gehalt dieser
nicht bezieht. (Bravoh
beg Medleichen möchte ich, um den Gerüchten wegen Verwendung
vs Aggregierten Fonbt entgegenzutreten, hier nochmals, ebenso wie
werd Budgetkommisston, ganz formell erklären, daß irgend eine Ver⸗
6. . zu anderen Zwecken alg zur Besoldung aggreglerter Offiziere
kesem Fonds nicht stattgefunden hat.
3 ist noch hingewiesen worden auf die Reisen des Prinien dun lich Leopold von Preußen und des Prinzen Karl Anton lh Hohenzollern nach dem Kriegsschauplatz. Ich kann hierzu er. nog daß diese beiden Prinzen weder aus dem Aggreglerten Fonds we aus irgend einem anderen Fonds der Heeresderwaltung irgend che Bezüge für ihre Relse erhalten haben.
De Meine Herren, ich möchte dann noch einige wenige Worte sagen. 3 . Abg. Erzberger hat hingewlesen auf die Angabe des Herrn Uchktanmletg, daß er an Grjparniss im Mihstireiat dente h
dorltẽe . ist doch wohl klar, daß der Herr Reichskanzler den hier g egenden Etat 1907 nicht gemelnt haben kann; denn als er die
3. hielt, in der er auf etwaige Ersparnisse hinwies, lag dieser Ctat . bereltz vor, hatte also die Bllligung des Bundesrats und
t auch des Herrn Reichskanzlers gefunden. hin iner der Herren Vorredner hat ja auf die schwierige Lage ö gewtesen, in der sich die Militärverwaltung befindet. Es handelte in kurzer, gedrängter Zeit unter nicht leichten Verhältnissen um völlige Umbewaffnung ber Feldartillerie und der Fußartillerie um eine Neubewaffnung der Infanterie, die letztere kompliziert
eine sowie dadur
All ch, daß einc völlig neue Munition eingeführt werden mußte.
diejenigen Beträge, die wir dem hohen Hause genannt hatten,
Berlin, Mittwoch, den 24. April
um dlese Umbewaffnung durchzuführen, reichen nicht nur aus, sondern wir werden wahrscheinlich damit noch weiter kommen, als wir ursprünglich geglaubt hatten. (Bravo! rechts.) Daneben fällt ein Umbau unserer Landesbefestigungen. Es ist in der Kommission vielfach nach⸗ gewiesen worden, wodurch dieser Neubau der Landesbefestigungen absolut notwendig geworden war. Heutzutage ist ein Neubau einer Landes befestigung nur möglich durch gewaltige Summen; die Summen der früheren Zeit kommen nicht in Betracht. Alle diese verschiedenen Verhältnisse komplizieren den Etat in einer unerhörten Weise. Wir haben getan, was wir konnten, um die Forderungen nur allmählich in das Budget hineinzubringen und die finanziellen Verhältnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ich glaube, daß es uns gelungen ist, und ich glaube, daß wir die ganze An gelegenheit durchführen werden, ehe wir zu einem Kriege kommen, ehe wir diese Waffen und diese Befestigung tatsaͤchlich gebrauchen. Aber ich kann hier sagen, daß ich sehr lebhaft gedrängt worden bin, ein schnelleres Tempo einzuschlagen; ich habe es nicht getan in Rück= sicht auf die finanziellen Verhältnisse und in dem vollen Vertrauen in unsere große Kraft, die wir im Heere auch hatten, ehe diese Be⸗ festigungen und ehe diese Umbewaffnung vorhanden war. (Allseitiges Bravo.) Denn all diese Waffen, die wir bis dahin besaßen, waren völlig kriegsbrauchbar und wir hätten mit ihnen einen Krieg führen können. Auf die Waffen allein kommt es nicht an, es kommt in erster Linie auf die Moral an und auf den Geist, der die Truppe, die Armee beseelt. (Gravoh Und auf diese Moral und auf diesen Geist habe ich daz vollste Vertrauen gehabt. Aber wir haben uns auch gesagt: der deutsche Soldat muß das Beste an Waffen haben, wag eg überhaupt gibt. (Lebhafte allseitige Zustimmung) Deshalb sind wir zu dieser Umbewaffnung geschritten in dem Ver⸗
trauen, daß uns die nötigen Mittel bewilligt werden würden. Dies
Vertrauen hat sich vollkommen gerechtfertigt: der Reichstag hat uns alles gegeben, wag wir in dieser Beilehung gefordert haben. (Leb⸗ haftes Bravo) Wenn diese Umbewaffnung durchgeführt ist, dann bin ich überzeugt, daß wir ju einem Herabsinken des Militäretats kommen können. Aber kein Mensch hier im Reichstag, kein Abgeordneter irgend einer Partei wird wollen, daß wir in dieselben Zustände kommen, in welche vor ein oder zwei Jahren die Französische Republik gekommen war, d. h. daß sie in dem Moment, wo der politische Hortzont sich bewölkte, zugreifen mußte, um Hunderte von Millionen an die Grenze zu werfen, um sich erst kriegsfertig zu machen. Wir müssen in jedem Augenblick kriegsfertig sein und es wird unser Be—⸗ streben sein zu aller Zeit, die Armee in dlesem kriegsfertigen Zustande zu erhalten. (Lebhaftes allseitiges Bravo.) Abg. Lehm ann (ul) beschwert unter großer uses ,, da . 986. ko har bei 3 . 9 ruppen etwas stiefmütterlich behandelt werde; so sei z. B. ein Kommando nach Erfurt, nicht nach Weimar gelegt worden. Gegen 6i/ a Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 50. Sitzung vom 23. April 1907, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt zunächst die Beratung des Etats der Aan ü , e if n der 3 über die KRusführung des Ansiedlungsgesetzes in West— preußen und Posen fort. .
Hierzu liegt der bereits im Wortlaut mitgeteilte An⸗ trag' der Abgg. Dr. Arendt (freilons) und Genossen vor, nach dem in der in der nächsten Session zu erwartenden Vorlage, zur wirksamen, Fortführung der Bodben⸗ politit zum Schutze des Deutschtums in den 2st⸗ marken insbesondere 1) auf die Erhaltung des deutschen größeren und kleineren Grundhesitze, namentlich durch Ge= währung billigen Kredits und durch Verhinderung des Uebergangs deutschen Besitzes in polnische Hand, unter Vermeidung einer ungefunden Preissteigerung, auf die stärkere An⸗ iedlung deutscher Arbeiter auf dem Lande und in den Städten . zu nehmen und 3) die Organisation der Ansiedlungs⸗
die allen Staatgangehörigen gleiche Rechte gibt. Die fh. , den preußischen Staat erffillen wir. Der größte Teil der polnischen Bevölkerung wünscht nichts anderes als den
tigt würden, wie bt e ., auf die
en wir heute führen, ist uns aufgejwungen die Gefetzgebung und die Maßnahmen der Regierung. Wir e Hoffentlich ut
wünsche von Herzen, daß diese Mißverhälinisse aufhören. Die e r g diese Maßnahmen zurückzunehmen. Im Jahre 1892 sagte n , z f meine Aeußerung: wenn die olen
ch darüber beschwerten, daß die Regierung gegen sie mit zu Hen den An⸗
1907.
fang machen und dem Staat geben, wag die Staat
verlange, dann werde die Regierung nachfolgen. Wir haben ö. . Die Polen haben seinerzeit die Mittel bewilligt für die Staͤrkung der Wehrkraft. Der Dank dafür war die Ankündigung des Fürsten Bigmarck in Varzin, daß die Polen auf Leben und Töd bekaͤmpft werden müßten. Der Monarch versprach den Polen Erfüllung ihrer Wünsche auf dem Gebiete des e ,, Was inzwischen geschehen ist, wiffen Sie. Die Antwort auf unser Entgegenkommen waren Augnahmegesetze darüber ist unsere ruhige Bevölkerung unwillig geworden. Seien Sie doch eb , und glauben Sie nicht, daß wir des Kampfes wegen kämpfen, dieser Kampf muß doch schließlich die polnische Bevölkerung . nur durch Milde und . eit können Sie die Polen gewinnen und den Frieden wieder herstellen.
Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:
Meine Herren! Die Rede des Herrn von Jadzeweki spitzte sich auf die Frage zu: Wer hat angefangen? Ich glaube, es hat keinen Zweck, sich über diese Frage zu streiten; wir werden darüber nicht einig werden.
Wohl aber möchte ich auf den Vorwurf des Herren Abgeordneten zurückkommen, ich hätte die Geschichte der von der polnischen Be⸗ völkerung bewohnten Landesteile nicht genügend studiert. (Rufe links: Lauter) Meine Herren, zunächst möchte ich darauf aufmerksam machen, daß er mich falsch zitiert hat. Ich habe nicht von den Jahren 1863 bis 1885 gesprochen, sondern von den Jahren 1840 bis 1885. Es ist bekannt, daß mit dem Regierungzantritt Friedrich Wilhelms IVI. das äußerst milde und entgegenkommende Re— giment den Polen gegenüber einsetzte (sehr richtig! rechte), und daß dieses Regiment eigentlich bis zum Jahre 1836, allerdings mit einigen Schwankungen, aber immer mit derselben Grundtendenz, angehalten hat. Ich erinnere Sie, daß in dieser Zeit der Minister von Mühler von 1862 bis 1872 Kultusminister war, und daß unter seinem Regiment das Polentum geradezu begünstigt wurde. (Hört, hört! rechts) Meine Herren, ich habe gestern auch nicht gesagt, daß wir die Gunst des Polentums erworben hätten, sondern ich habe ge⸗ sagt: wir haben uns zeitweilig um die Gunst des Polentumg be— worben (Zuruf bei den Polen: Aber wie h, und ich habe auf diese Zeit bezug genommen. Und, meine Herren, wenn vom Kulturkampf die Rede gewesen ist, so richtete sich dieser nicht gegen die Polen, sondern er war ein Kampf gegen das Zentrum.
Nun möchte ich auf eine Frage zurückkommen, die Herr Abg. bon Kardorff gestern angeregt hat. Herr Abg. von Kardorff tadelte es, daß die Regierung sich mit den Parteien in Verbindung setzt und über einzubringende Gesetze verhandelt. Melne Herren, das sst eine Prinzipienfrage, und ich muß dazu Stellung nehmen.
Die Aufgabe der Regierung ist nicht nur, Gesetze einzubringen, ste hat auch die Aufgabe, die Gesetze durchzubringen. Ich halte es im Interesse des Staates und im Interesse der Gesetzgebung für richtig und für förderlich, daß sie sich mit den Parteien in Verbindung setzt, auf die sie sich stützt, und mit denen sie zusammen arbeiten soll. Die Regierung ist darauf angewiesen, mit den Parlamenten zusammen ju arbeiten, und dieses Zusammenarbeiten wird zwelfellog gefördert, wenn sie mit den Führern der Parteien, auf die sie sich stützen kann und stützen muß, Fühlung erhält.
Ich komme nun zu den Ausführungen des Herrn Abg. Aron sohn. Der Herr Abg. Aronsohn hat der Regierung vorgeworfen, daß sie das Deutschtum in den Städten in keiner Wesse stütze⸗ Meine Herren, ich habe gestern schon erwähnt, daß wir selbstverständ= lich das Bestreben haben, das Deutschtum in den Städten ebenso zu stützen wie auf dem Lande, daß es aber wesentlich leichter ist, auf dem Lande durch die Anstedlungen vorzugehen als in den Städten, in denen wir derartige Mittel nicht haben. Wir haben dort nur Mittel, die mehr oder weniger auf dem kulturellen Gebiete liegen, und dlese haben wir auf die verschiedenste Weise angewendet. Vom Lande au aber findet die Bestedlung der Städte statt, und von einer deutschen Landbepölke—= rung haben gerade Handel, Wandel und Gewerbe in den Städten ganz besondere Vorteile.
Meine Herren, ich beziehe mich da auf das, was ich schon in der Kommission gesagt habe; ich sehe mich aber genötigt, da die Frage hier nochmals angeschnitten ist, zurückzukommen auf das, was ich dort zur Kenntnis gebracht habe.
Seitens der Bürgermeister der Städte, die in dem Ansitedlungt⸗= gebiet liegen, ist uns auf eine Anfrage der Ansiedlungs kommisston allseitig mitgeteilt worden, daß Handel und Gewerbe, soweit sie sich in deutschen Händen befinden, ganz außerordentlich zugenommen haben. Ich nenne hier die Bürgermelster der Städte Gnesen, Briesen Mogilno, Jannowitz, Wongrowitz und Schönsee, die sämtlich in Ansiedlungsgebiet liegen, die sich cinstimmig anderg und zwar ö , aussprechen als der Abg. Aronsohn.
un gebe a ju, daß durch die Ansiedlunggtätigkei Kreise des Handels geschädigt worden sind, 3. . ö. Schãdigung einmal dadurch hervorgerufen worden, daß in den An⸗ fiedlungsgebieten das Genossenschaftzwesen sich ausgedehnt hat, und ö . , der im Besttz der An⸗ mmission befin en Gü Betriebeg vorgenommen ö. . ö ne e fe,,
Meine Herren, was zunächst das Genossenschaftgzwesen anbelangt so glaube ich, ist darüber wohl nur elne ,. 1 überall . landwirtschaftliche Genossenschaftswesen außerordentlich fördernd auf die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebeg, auf seine Gesundung und besonders auch auf die Gefundung der finanziellen Verhältnisse der Landwirtschaft eingewirkt hat (sehr richtig! rechts), und es also Aufgabe ist, diese Entwicklung überall zu fördern. Wir haben im Deutschen Reich, wenn ich nicht irre, über 14000 solcher ländlichen Genossenschaften, die in der segengreichsten Weise wirken. Es liegt also kein Grund vor, diese Entwicklung in den Ansiedlungspropinzen zu hindern oder sie nicht zu fördern. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß die Polen ein ausgezeichnet organistertes Genossenschaftswesen haben (hört! hört! rechte), und daß schon, um hier ein Gegengewicht zu schaffen, es notwendig war, das Genossenschaftswesen in den Anstedlungsprovinzen zu unterstützen.