zum Deutschen Reichsanzei M 99.
(Schluß aus der Dritten Beilage.)
Zunächst kommt im allgemeinen nicht mehr der dreijährige Durchschnitt zur Anwendung, sondern das Ergebnis des letzten ahres; dann sind die Abzüge für die Kinder zugelassen, die Abzüge wegen der Grund- und Gebäudesteuer usw.; auf der andern Seite ist die Besteuerung der Gesellschaften m. b. H. neu hinzugefügt. Wie sich danach das Ergebnis in Kne Kinals stellen wird, läßt sich noch nicht ibersehen, zumal in erheblichem Maße auch mit Berufungen ge— rechnet werden muß. Aber das glaube ich jetzt schon sagen zu können, daß das Ergebnis sicher ein günstiges sein wird, und daß man wohl damit rechnen kann, daß 6, 7, vielleicht auch noch etwas mehr Millionen über den Etatsansatz verfügbar sein werden.
Meine Herren, wir wollen Ihnen vorschlagen, diese Summe den Millionen hinzuzufügen, und wenn wir dann den Pensionsfonds, was vohl angängig fein wird, um eine Kleinigkeit kürzen, würde sich ein
etrag von insgesamt 1— 12 Millionen Mark ergeben, der genügt, allen Unterbeamten, soweit sie nicht an sich schon aufgebessert sind, in Ricsem Jahre eine antizipierte Gehaltszahlung von 100 M zuteil nden zu lafsen. Damit würde dem Antrag der Abgg. Fischbeck und
n. hinsichtlich seines ersten Teils entsprochen werden. Ich fen mich, daß es möglich ist, weil ich gerade den Unterbeamten dir Aufbesserung in diesem Jahre besonders gönne, und ich glaube,
as ganze Haus wird derselben Ansicht sein.
Meine Herren, nun geht der Antrag Fischbeck und Gen. weiter; sie wünschen auch den mittleren Beamten in diesem Jahre eine Zu⸗ lage von 150 S½ς zu gewähren. Meine Herren, so erwünscht es mir ein würde, auch den mittleren Beamten noch in diesem Jahre eine Gehaltaufbe sserung zuteil werden zu lassen, so stehen dem doch sehr erhebliche Schwierigkeiten im Wege.
Ich darf zunächst erwähnen, daß die Gewährung einer solchen Gehalts zulage einen Kostenaufwand von 18 bis 20 Millionen ver⸗ ursachen würde (hört, hörth, und daß es doch schlechterdings an Deckungsmitteln dafür fehlt. Meine Herren, wir sind nicht in der Lage, so wie im Reich zu operieren und einfach die Ausgaben auf un⸗ gedeckte Matrikularbeiträge zu verweisen, sondern nach der strengen und sollden Finanzwirischaft in Preußen müssen die Deckungs— mittel für die Ausgaben sofort beschafft sein, und ich
würde genötigt sein, noch in diesem Jahre mit einer Erhöhung
der Einkommensteuer an das hohe Haus heranzutreten (hört, hört), der im nächsten Jahre eine abermalige Erhöhung der Einkommen steuer folgen würde. Denn daß die Gehaltserhöhung in dem nächsten Jahre nur auf Grund einer nennenswerten Erhöhung der Einkommen steuer erfolgen kann, das habe ich hier schon wiederholt ausgesprochen. (Ddört, hört) Wir würden in die, wle ich glaube, im allgemeinen sehr unerwünschte Situation kommen, jetzt eine partielle Erhöhung der Einkommensteuer vornehmen zu müssen und dann abermals im ächten Jahie in noch weiterem Maße eine solche. (Sehr richtigh glaube, meine Herren, man muß bemüht sein, ein derartiges, für * Land unerwünschtes Ergebnis zu verhüten. uche kommen einige weitere Umstände, die, wie ich glaube, der de nischen Regelung für die mittleren Beamten entgegenstehen; ze n meine Herren, ich muß es als eine mechanische Regelung be⸗ . wenn jedem mittleren Beamten ohne jede Unterscheidung der w ul nen Klaffen von Beamten dieser Satz von 160 M gewährt erden soll. . ist in der Budgetkommission und, wie ich glaube, auch in diesem doch ö . der berechtigte Wunsch ausgesprochen worden, man möchte keit un. ö Aufbesserung der Gehälter endlich mit der Mannigfaltig= Wir . verschiedenen Beamtenklassen aufräumen. (Sehr richtig h flasen nm wie ich glaubt, nicht weniger als l30 verschiedene Gehalts n dem Etat, allein für die mittleren und oberen Beamten alteklassen. Unser Streben muß dahin gehen, bei der ö. der Bezüge der mittleren und sowelt sie in Betracht ne auch der oberen Beamten die unendliche Mannigfaltigkeit einigermaßen zu beseltigen und größere einheitl iche Klassen widerst seser organischen Regelung würde es natürlich sehr reben, wenn jetzt alle Klassen gleichmäßig mit einem Satz von ; . bedacht würden. g iu kommt, daß sich im Augenblick noch nicht übersehen a m, welcher Grundlage und in welchem Rahmen im nächsten und überhaupt eine Aufbesserung der Bezüge der mittleren a . es erforderlich ist, der oberen Beamten sich wird beffe⸗ ähren lassen, und ob man inchesondere diese Auf⸗ ales an die Gehaltssätze oder an den Wohnungegeldzuschuß an— Ste H, Bekanntlich läujt ja am 1. April deg nächsten Jabres die nuch ella sene nteilung im Reiche ab, und es sind im Reiche und n Preußen eingehende Erhebungen darüber veranlaßt worden, elessch die tatsäͤchlich bezahlten Mieten zum Wohnungsgeldzuschuß api glaube, man wird dazu kommen, eine Reviston der kellasseneintellung vorzunehmen. Schließt man sich an die Fellassenelntellung oder, wie man künftig richtiger sagen wird. . Wohnungeklasseneintellung an, so würde man den großen und ö. erreichen, daß die Gehaltzaufbesferung nicht ganz gleichmäßig maßen fen i durch die Monarchie erfolgt, sondern daß man elniger= sihiigt ie große Verschiedenheit in den Teuerungeverhältnissen berück eleae Es würde sich ferner vielleicht ermöglichen lassen, bei dieser ö J. einem Antrag stattzugeben, den der Herr Abg. Schmedding zus J mit ihm schon bei der Aufbesserung des Wohnungsgeld⸗ scheꝛ ie der Unterbeamten gestellt haben, daß nämlich eine ver⸗ erjen e Behandlung derjenigen Beamten, die Familie haben, und 6 die keine Famille haben, eintritt; denn daß bel Beamten on semilie, namentlich bei Beamten mit einer erheblichen Amahl bei . das Aufbesserungsbedürfnis unendlich viel größer ist als im erheirateten Beamten, liegt auf der Hand. (Sehr richtig! ö ntrum) ice n ne Herren, das sind sehr schwerwiegende Fragen, die der ein⸗ en Prüfung bedürfen, und ich glaube, Sie alle werden mit
Vierte Beilage
Berlin, Mittwoch, den 24. April
uns den Wunsch haben, daß wir nun nicht ein flüchtiges Werk schaffen, sondern ein Werk, das sorgfältig durchdacht ist und eine Reihe von Jahren und hoffentlich länger halten wird. Dieser sorgfältigen Durch⸗ arbeitung der ganzen Sache würde es hinderlich sein, wenn man jetzt mechanisch mit einer Gewährung von 150 S½ vorgehen wollte. So sehr ich nun auch wünsche, für die mittleren Beamten noch etwas weiteres tun zu können, so glaube ich doch, daß es aus dringlichen, sachlichen Erwägungen geboten ist, dies, wenn ich so sagen darf, nicht aus dem Handgelenk, ohne Prüfung der Verhäl tnisse im einzelnen zu machen, sondern dies einer sorgfältig durchgearbeiteten Aufbesserung für das nächste Jahr zu über⸗ lassen. 23 Millionen plus 8 Millionen, die hinzutreten werden, also im ganzen 31 Millionen in den Etat eingestellt. Diese stehen im Ctat, ob die Jahre gut oder schlecht sind. 31 Millionen sind doch eine recht erhebliche Sache, und wir werden auch im nächsten Jahre auf Grund sorgfältiger Vorarbeiten mit der Aufbesserung der mittleren Beamten an das hohe Haus herantreten können. Ich glaube, das empfiehlt sich in höherem Maße, als jetzt mechanisch mit der Auf— besserung der mittleren Beamten um je 150 „ vorzugehen.
Ich kann also nur sagen, daß dem Antrag Fischbeck hinsichtlich seines ersten Teiles entsprochen werden soll, daß aber sachliche Be⸗ denken ernster Art entgegenstehen, den Antrag auch hinsichtlich seines zweiten Teiles durchluführen, daß wir aber bestimmt dle Aufbesserung der Bezüge der mittleren Beamten für das nächste Jahr in Aussicht genommen haben mit der Erhöhung der Einkommensteuer, die not— wendig ist, um die nötigen Mittel hierfür zu verschaffen. (Bravo
Abg. Freiherr von Er ffa Cons); Die Nationalliberalen hatten seinerzeik beantragt, eine besondere Kommission für die Frage der Beamten⸗ aufbesferung einzufetzen, und es wurde bon dem Abg. Dr. Schroeder⸗ Cafsel gesagt, daß in einer solchen Kommission die Beamtenpetitionen ganz anderg behandelt werden würden. Das heißt also, daß sie bisher n der Budget kommission falsch behandelt seien. Als lang— jähriger Vorsitzender derselben muß ich dem widersprechen. Herr Schroeder hatte sich auf das Material eines Jahres gestützt, man muß aber doch eine Reihe von Jahren die Tatigkeit einer Kommission verfolgen, um sie beurteilen zu können. In einem Jahre konnten die Petitionen nur aus besonderen Gründen nicht erledigt werden. Im Jahre 1904s05 hat die Kommission 1410 Petitionen er⸗ ledigt und nur 90 nicht erledigt. Im Jahre 1906 hat die Kom misston auch zwischen Ostern und Pfingsten, wo man lieber in den Zoologischen Garten oder in das nasse Dreieck geht, 7 Sitzungen ge— halten. Im Jahre 1906 wurden allerdings nur 284 Penttionen erledigt und 344 nicht eiledigt; das waren aber sämtlich Petitionen von Eisenbahnbegmten und darunter 249 von Telegraphisten alle mit, demselben Wortlaut. Damals wurden begründetermaßen die Petitionen der Eisenbahnbeamten zurückgestellt, weil diese alljährlich Vorlagen, und nun einmal erst die anderen Ressorts herankommen sollten. Im ganzen sind in den beiden letzten Jahren nur die Petitionen von 14 Beamtenkategorien von der Kommission nicht erledigt worden. Es kann nicht . der Kommission sein, jedem einzelnen Beamten das Gehalt zuzudlktieren; wir erwarten eben eine Vorlage mit einer organischen Regelung, die hinsichtlich der Unmenge von dabei in Betracht kommenden Gesichtspunkten: Bildungsgang, Lebentzgang, Minimal⸗ und Maximalgehalt, Wohnungsgeld, Stellen zulagen, nur von einer Stelle gus, der der Verwaltung, einheitlich übersehen werden kann. Ich kann die Befriedigung meiner Freunde darüber aussprechen, daß nach der heutigen Erklärung des Ministers nicht nur die Beamten des Außendienstes, sondern wenigstens auch die unteren Beamten bereits in diesem Jahre mit einer Gehaltsaufbesserung be⸗ dacht werden sollen. In der Deckungsfrage sind wir ja nicht jn der angenehmen Lage wie das Reich, dag einfach die Matrikular⸗ beiträge erhöht, aber die angekündigte Einkommensteuererböhung um 56 o' müssen wir uns erst doch noch einmal ansehen. Ble höheren Beamten dürften aber bei der vorläufigen Gehaltsaufbesserung, wenn diese noch weitergehen sollte, nicht Jö werden. Den Antrag Fischbeck bitten wir abzulehnen, der unseren vertraulichen Besprechungen bon neulich nicht entspricht.
Abg. Gyßling (frs. Volkep) bemerkt, daß er die Beurteilung der Besoldungsfrage vom Standpunkt des Steuerzahler aus nicht ver⸗ sennen wolle, aber der Antrag seiner Freunde sei lediglich eine Konsequenz der bom Reichstag einhellig ö Haltung, und eine differentielle Behandlung der preußischen gegenüber den Reichs, beamten wäre doch durchaus grundlos. In der Budgetkommisston müsse man . ob der Finanzminister nicht doch noch etwas
itergehen könne. wette men ding Cent): Ih win dem Vortechner nicht dat Recht absprechen, den vorllegenden Antrag zu stellen, aber der Antrag hat mich doch gewundert, da nach den vom Finanzminister erwähnten vertraulichen Verhandlungen erwartet werden mußte, daß diese An= gelegenheit nicht eher im Plenum zur Sprache gehracht werden würde, als big alle Partelen dazu Stellung genommen hätten. Im übrigen befteht wohl kein Zweifel, daß der vorliegende Antrag, der dem urfprünglichen Antrage des Reichstagszentrumg entspricht, der Vor= beratung in der Budgetkommission bedarf. Dieser liegt aber schon ein Äntrag meiner Parteifreunde vor, wonach persönliche Zulagen in
rozenten des Diensteinkommeng für mittlere und untere . verlangt worden sind. Darüber hat die Kommission noch nicht beschlossen, und deshalb ist ein neuer Antrag überflüssig, der höchstens als Amendement zu unserem Antrag gestellt werden könnte.
Um 4/ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf
Mittwoch 11 Uhr (außerdem Wanderarbeitsstättengesetz, Wahl⸗
prüfungen, kleinere Vorlagen, Anträge).
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten sind die Entwürfe eines Geseętzes wegen Abän derung des Gesetzes, betreffend die Pen sionierung der Lehrer und Lehre—⸗ rinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 und B. eines Gesetzes wegen Abänderung Des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Lehrer an den öffentlichen Volks— schul en, vom 4. Dezember 1899 nebst Begründung zugegangen.
Der Gesetzentwurf A wegen Abänderung de betreffend die Pensionierung der Lehrer und e re, an den öffentlichen Volksschulen, vom 5. Just 15855 lautet, wie folgt: ;
Artikel J.
An die Stelle der ss 2 5, 18, 25 und 265 des Art! Gesttzes, betreffend die Pen sionietung! der Lehrer . . 9
Wir haben im laufenden Jahre an Beamtenaufbesserungen
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1907.
den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 18385 (6 S. treten folgende Vorschriften: CGesebsernml. & ph)
Die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Ruhestand vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem elften . g g r f osgo und steigt mit jedem weiter zurückgelegten Dlenstsahre big zum vollendeten dreißigsten Dienstiahr um Is60é und von da ah um ü, des im 8 4 bestimmten Diensteinkommeng. Ueber den Betrag bon äösso dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht flait. In dem im 8 1 Ab. 2 erwähnten Falle beträgt die Penston 20 zo, J des 51 Abs. 4 höchstens cseo des vorbezeichneten Bienst⸗
ng.
Die Dienstzeit, welche vor Lebensjahres fällt, bleibt außer jedoch nur ss
8.
dem Beginn des einundzwanzigsten
t Berechnung, die Il ffr e f oweit sie vor dem Beginne des achtzehnten Lebeng—
jahres liegt.
Im Kriegsfalle wird die Milltärdienstjeit vom Beginne des Krieges, beim Eintritt in den Militärdienst während d vom Tage des Eintritts ab 36 f ö
Für jeden Krieg, an welchem ein Lehrer im preußischen oder Reichsheer oder in der preußsschen oder Kasserlichen i ge oder ö den Kaiserlichen Schutztruppen teilgenommen hat, wird demselben zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr zugerechnet; jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahres zulässig.
Wer als Teilnehnier an einem Krieg anzusehen ist, unter welchen Jö bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurechnen sind, welche milstärische Unternehmung als ein Krieg im Slnne dieses Gesetzez anzusehen und welche Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn kein. Mobilmachung oder Semohil machung falt! , d Gel e ner G ge n werd,
3 gesetzbl. S. und 593) in jedem Fa h n . ö. . ö * kal zr
ür die Vergangenheit bewendet es bei den hierüber dur ig⸗ liche oder Kare ff, Erlasse . , .
3 . aj . . . ö a. enn ein Pensionär das Deutsche Indigenat v j 3 , n n J j . J wenn und so lange ein Pensionär im Reichs, ode g⸗ dienst, im Dienst einer Gemeinde oder eines . ö Verbandes, im öffentlichen Schaldienst oder im Kirchendlenst ein Diensteinkommen bezieht, , der Betrag dieses neuen Dienst⸗ J,, iner nung 6. Pension den Betrag deg von er vor der Pensionierung bezogenen penstongfä st⸗ wn, i ö. 3 benstonefehig en Dien 3 Reichs, oder Staatsdienst sowie als Dienst einer oder eines sonstigen kommunalen Verbandeß im Lie em . schrift . außer dem Militär⸗ und Gendarmerledien ie jede Anstellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten im Dienste des Deutschen Reichs, eines Bundesstaats, eines deutschen Kommunal verbandes, der Versicherunggan falten für die In⸗ validenversicherung und ständischer oder solcher Institute, welche ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reicht, ein- Bundesstaattz ober eines deutschen Kommunalverbandes unterhalten werden.
Bei Berechnung des neuen Diensteinkommeng find diejenigen Be⸗ träge, welche für die Bestreltung von Repräfentaliong. ober DBienst. aufwandskosten sowie zur Entschädigung für außergewöhnliche Teuerungsperhältnisse gewährt werden und die Srtszulagen der Aus= landsbeamten nicht in Ansatz zu bringen; die Dien stwohnung ist mit dem pensionsfähigen oder sonst . festgesetzten Werte, der Woh⸗ nungsgeldzuschuß oder eine entsprechende Zulage mit dem penstong⸗ fähigen Betrag oder, sofern er nicht penstongfählg ist, mit dem Durch⸗ schnittssatz anzurechnen. Ist jedoch ber wirkliche Betrag des Woh⸗ . oder der Zulage geringer, so ist nur dieser
rechtigende Stellung im öffentlichen Volksschulbienste ö getreten ist, erwirbt für den Fall des Zurücktreteng i ,, den Anspruch guf Gewährung einer neuen Pension nur dann wenn die neue Dienstieit wenlgstens ein Jahr betragen hat. ; Bei der Henstonierung aus der neuen Stelle ist dem Lehrer eine . von isso, insoweih aber die der früheren Pensionlerung zu runde gelegte alte und die neue Dienstzeit zufammen dreißig Dienst⸗ ö . e , , n pensiongfähigen Sienst⸗ ns für jedes na er früheren Pen i . . . ; pen ficnserin zur chene Insoweit der Betrag der neuen Penston und der früher Penston zusammen ** des höchsten Fir gn dne ih , , . eine dieser Pensionen berechnet sst, übersteigen würde, fällt das Recht auf den Bezug der früher bewilligten Penston hinweg. Erdient ein pensionierter Lehrer außerhalb bes öffentlichen Volkg. schuldienstes in einem der in Nr. 2 genannten Dienste eine Penston, so ist daneben die alte Pension nur big zur Grreichung deg⸗ e ie, . zu ö. ö. sich für die alte und die zusammen aug dem der Festse zu Grunde gelegten Dlensteinkommen . tung det alten Penffon
5§ 20. Ein penstonierter 2 welcher in eine an 1h zur Penston be⸗
Hinterläßt eln penstonierter Lehrer el , enden dre dihbl ig 64 t n, ö lettehi n geiahlt. Die er gleiche Anspru eht d Witwenstande verstorbenen e e n , , , ciner im
An wen di i . . Effect bestimmt die Schul aufsichtgbehhrde.
stattfinden, wenn der be n f n, 3 k 3 Geschwister, Geschwisterlinder oder ie e ,,
gan oder überwiegend gewesen ist, in Yer
wenn und sowett ; edürftigkeit hinterläßt, oder
Krankheit . ke, r niere din um die Kosten der letzten Artikel II.
Dieses Gesetz tritt mit Wirt
Die auf gesetzlichem da gn , ell , . in. fu; oder vor diesem Zeitpunkt in den Ruhrstand gettckenen Lehrer fn . diese an elnem der hon deutschen Staaten bor 1571 ober von z Deutschen Reiche geführten Kriege teligenommen haben, auf Grund des Krtiitels j s uit. Wirt ang vom 1. pri 136 anden! weltig festzusetzen. Unter der gleichen , ng eg und in der gleichen
eise können die auf Grund des Ärtitels 1 8 1 Abf. 4 des esetzes vom 6. Juli 1885 bewilligten Penstonen erhöht werden.
Die auf Grund diefes Gesetzes festgesetzten Penstonen werden gemäß Artikel 1 5 26 des ö, vom 6. Juli 1885 mit der Maß⸗ gabe aufgebracht, daß die Zahlung aus der Staatskasse bis zur ö. 1. . e . des Artikels 1 8 19 find ;
e orschriften de ritte n j vor dem K Uhr söo, ir de, Räheftan, ö R. wendung; desgleichen die Vorschriften des Artikels J Fz 20, wenn die . dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aug den neuen Stellen