1907 / 160 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jul 1907 18:00:01 GMT) scan diff

befugten Personen in der Hauptversammlung vertreten, auch wenn ß i 33 der . . . nur gemeinschaftlich mit einer anderen Person zur Vertretung befugt ist.

Gin Mitglied kann, soweit nicht gesetzliche Vertretung oder Ver⸗ tretung durch einen Handlungsbevollmächtigten oder, die Vertretung von Ghefrauen durch ihre Ehemänner und von Witwen durch ihre volljährigen Sohne in Frage kommt, durch jeden Dritten in der . thersammlung vertreten, werden. Die Vollmacht bedarf der chrlftlichen Form. Sie sst spätestens am Tage der Hauptversammlung dem Vorstande zur Prüfung vorzulegen.

3h.

Nach Vollzahlung der gart können nur solche Mitglieder in der . dag Stimmrecht ausüben, deren Anteile auf den Namen umgeschrleben und in das Stammuch der . eingetragen sind G 13 46 2) oder welche ihre auf den Inhaber lautenden Antellscheine späteftens am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung big 4 Uhr Nachmittag, sofern aber dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter e gr, ist, spätestens an dem diesem borangehenden Werktage bei dem Vorstande oder bei anderen vom Auffichtzrat zu beftimmenden und in der öffentlichen Bekannt⸗ machung zu bejeichnenden Stellen unter Beifügung eines doppelt aus⸗ gesertiglen, sahleninäßzig geyordnelen Kerzeichniffes der Numméern der An⸗ keilschelne hinterlegt haben und die i ,. big zur Beendigung der wauptversamt fung daselbft belaffen. In gleicher Weise konnen statt der Antellscheine hon der Reichsbank oder einem deutschen Notar ausgestellte Depotscheine hinterlegt werden.

; §5 36. In der Hauptv teil einer . Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu

§ 37. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsttzende dez Aufsichtsrats oder im Falle . , sein gi . oder, wenn auch dieser verhindert sst, ein anderes der anwesenden Mltglieder des Rufsichtgrats, von denen immer dag an Jahren älteste Mitglied vor den übrlgen daz Vorrecht zur Uebernahme des Vorsitzes hat. Der Vorfitzende leltet die Verhandlungen, bestimmt die Nelhen⸗ folge der Gegenstände der Tages orhnung iir die Ärt der Ab- stimmung und ernennt die Stimm ähler. Ueber Gegenstände, welche nicht auf die Tagesordnung 6 worden . können Beschläffe nicht gefaßt werden; hiervon sst edoch der Beschluß üer den in einer Hauptverfammfung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordenilichen Hauptbersammlung ausgenommen. Mitglieder, welche in der Hauptverfammlung zufammen minde— stens den zwanzigsten Teil des Gefamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt find, können in einer won ihnen unterzeichneten Cingabe ver. langen, daß Gegen stände, die zur Zufländigkeit der Hguptversamàmlung e ren zur Beschlußfassung angekündigt werden. Diese Gegenstände nd auf bie Tagetzsrdnung der nächsten Hauptversammlung lu setzen. Wird das Verlangen nach erfolgter i e mn, der Hauptber⸗ sammlung gestest, fo müsfen solche Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Tage der Hauptver⸗ sammlung bei dem Vorstande eingereicht sein. Sie 6 alsdann nach- träglich auf die Tagegordnung der anberaumten auptversammlung zu . und es ist dies mindestenz am vierten Tage vor dem Tage der Hauptbersammlung, sofern dieser Tag ein Sonnkag oder staatli . Feiertag f, am nächstborhergehenden Werktage bekannt zu machen.

5 38.

ellschafter, der n Stammbuch (63 Abf. *. Fin, er, ,,, Antellschein bel der Gesellschaft hic leben, . verlangen, daß ihm auf seine Koslen die Berufung zus Haupt. verfammlung und g Tagegorbnung, sobald deren öffentliche Bekannt, machun 33 t, durch eingeschriebenen Brief besonderg mitgeteilt wird. Pi e Mitteilung kann er auf seine Kosten über die in

ber Haupthersammlung gefaßten Beschlüsse berlangen.

9.

dem Jahre findet eine ordentliche Hauptversammlung vor wh . Monats Juni statt. Fine außerordentliche Hauptversamm⸗ lung wird berufen, so oft es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. Sie ri unberzüglich gemäß den Bestimmungen des 5 za Abf. werden: , . , ein dahingehender Beschluß

ät 2 . aefatz, . Mitglieder, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Tell bes Grundkapltals erreichen, und welche diese keln bei dem Vorstande hinterlegt haben, die Ginberufung' fordern und dem Vor⸗ stande zur Vorlage an die Hauptversammlung einen schriftlichen An= lrag einreichen, dessen Gegenstand innerhalb der Zuständigkeit der

tung liegt; dun or rn nn e einn des Gegenstandes des Unternehmens, die . der Gesellschaft oder die erwertung des Gesellschafts⸗

dermögens durch Veräußerung des Vermögens im ganzen beschlossen werden soll. o

8. . ; ir ordentlichen Hauptdersammlung werden der Geschäfts⸗ berg 9 Vorstands und die Bemerkungen des Aufsichtsrat über den Abschluß des abgelaufenen Rechnung jahres zur Erörterung gebracht. Alsdann wird über die Genehmigung des Abschlufses und Über die Vorschläge über die Verteilung inez Reingewinns Beschluß gefaßt. Sobann werden die fälligen Wahlen vollzogen.

Pie Bilanz nebft Gewinn: und Verlustrechnung mit dem Ge= schäflsberschte des Vorstands und, den Bemerkungen des Aussichts rats knnen zwe Wachen par ber Versammlungzinsben Geschäfts. rau nen ber Geselischaft zur Einsicht eine jeden itglieds ausgelegt werden.

rr. verlangt vertritt, der den Anspruch

it ver⸗ pruchs pon der. Mine b . langt. so kznnen die von ihr berelchnelen begsohen burch das Ger als deren Vertreter zur ge 9 Rech lostreits bestellt werden.

begründenden Handlung oder ,, an

41. ö Die Haupthersammlung peüzi hi ferner ber Abänderungen ö. Ergänzungen der Satzungen.

ö f eit Die Besqhlüfse der Hauptversammlung bedürfen. er Mehrh der bel der ile . ebenen Stimmen ,,, mehrheit). Bel Gir neh heit gibt die Stimme des Vor den Ausschlag. Die Abänderun Iösung der Gesells durch Veräußerun

etzung des Grund 6 Pieeleln des Gesellschaftgtapitalt in der einer Mehrheit von 6 zwel

stgantelle. . itals nicht drel Viertel des Grundkap n apt.

stand besonders bin ume g fi alelt . . pedůrfen en de Sonstige Abänderungen . . , gar ern be er

Die Wahlen finden, sofern sie nicht durch Zuruf einstimmig er⸗

en, mittels Abgabe von Stimmzetteln nach einfacher Stimmen (. heit statt. 67 diefe bei der ersten Wahlhandlung nicht zu er⸗ reichen, so findet eine engere Wahl unter denjenigen stalt, welchen die beiden höchsten Stimmzahlen zugefallen sind. Bei gleicher Stimmen zahl in der engeren Wahl enischeldet das Los.

§ 45.

b bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer gui an daß die Hälfte des Grundkapitals verloren ist, so ist unverzüglich eine Hauptversammlung zu berufen und dieser dabon An⸗ zeige zu machen. laubt der Vorstand, daß die Vorgussetzung der porstehenden Bestimmungen vorliegt, so hat er unverzüglich die Be⸗ rufung einer Aufsichtsratẽsitzung .

otololl der Hauptversammlung wird von ginem Netar . und ist von hem Vorsitzenden und den Stimmiäblern zu unterzeschnen. In dasselbe werden nur die Ergebnisse der Ver handlungen aufgenommen.

5) Auflösung und Herabsetzung des Grundkapitals.

45. Auflbsung der Gesellschaft erfolgt: a . der Hauptversammlung; 2 bei Eröffnung des Konkurseg über das Vermögen der Ge—

n , ., die Zahl der Mitglieder auf weniger als drei herabsinkt. 6.

46. ür die Liquidation ö die Vorschriften der 48 und 49

des Mer chen , Der Verbindlichkeiten der Gesellschaft ver=

Tilgun J . i. . den Mitgliedern nach Verhältnis ihrer Ein⸗

lagen ausgezahlt.

47. teilung darf nicht de volljogen werden als nach Ablauf . von 6 Tage an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter geg erf rue, der Gläubiger, sich bei ihr R melden, in. Deutschen Reichganzeiger bekannt gemacht worden ift, Weit! Hiä riger, find, auch ang se hestieh gen nen stß fich nicht

nmelden. Im übrigen wird nach 5 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verfahren. 846. Auf Grund einer Herabsetzung deg Grundkapltals dürfen

srglieder der Gesellschaft nicht eher erfolgen als

el li gn. Li von dem Tage an . an welchem er, Beschluß auf Berabsetzung den Grundkapitals unter Aufforderung i, bir Gesellfchaft, sich bei ihr ju melken, im „Reichs. gemacht ist, und nachdem die Gläubiger, die sich befriedigt oder sichergestellt sind. Eine durch Herab⸗ . bejweckte Befreiung der Mitglieder von der Einzahlungen auf die von ihnen über vor dem bezeichneten Zeitpunkte in

etzung des

schtung jur Leistung von . inte tritt nicht Wirksamkeit.

. 8 49. ĩ is zur Beendigung Ter Liquidation verbleibt es! bei der bis- . ö der Gesellschaft.

) Auf sichtsbehörde. 50

ie Aufsicht über die Ge . wird von dem Reichskanzler e, ,,, ö ) geführt, der zu diesem . inen oder mehrere Kommiffare bestellen wird. Die Kommissare sind berechtigt, auf Kosten der esellschaft an den Sitzungen des Aufsichts⸗ rats und an, den Hauptbersammlungen teiljunehmen, die Aufnahme bestimmter Gegenstände in die Tagesordnung der Hauptversammlungen lordentlichen wie außerordentlichen) sowie bon dem Vorstand oder dem ussichtsrate jederzeit Berichterstattung über die Angelegen⸗ helten der Gesellschaft zu verlangen, auch deren Bücher und Schriften einzufehen oder durch einen Bevollmächtigten einsehen zu lassen, oder gleichfalls auf Kosten der Gesellschaft eine Revision der Geschäftsführung durch einen oder mehrere Sachverständige an zuordnen, sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen dazu berechtigter Mitglieder der Ge an auf Berufung der Haupt versammlung em Fs 39 Nr. 2 nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine Sitzung des Aufsichtsrats oder eine außerordentliche Hauptversammlung berufen. .

51. Die Aussicht beschränkt sich daß die Geschäftgführung der

8in . im Einklange mit den gesetzlichen Vorschriften und den

Beslimmungen der Satzungen erfolgt.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erforderlich:

I zur Aufnahme von Anleihen und zur Ausgabe von Schuld- verschreibungen;

Y) zu allen Abänderungen oder Ergänzungen der Satzungen, zur Auflbfung des Unternehmens sowie zur Verwertung des Gesellschafts⸗ dermbgeng durch Veräußerung im ganzen.

ird vom Aufsichtsrat eine Erhöhung des Grundkapitals gemä— s 8 Absatz J beschlosfen, soH bat er von diesem Beschlusse der Auf⸗ sichtebehörbe Anzeige zu erstatten.

7) Nebergangsbestim mungen. 8 Bz.

ltelbar nach der notariellen Volliiehung des Gesellschaftz. bern li nit ftr n, sich die anwesenden hejw. vertretenen 3. chafter ohne weltere Formalitäten als erste Hauptpersammlung, um , die Mitglieder des , . zu wählen. Dieser hat lobeld die Genehmigung des Gese r , beim Reiche kanzler (Aug wärlige Amt Kolonialabteilung und die im Schutzgebietsgeset horgesehene Verleihung der Rechtafähigkest durch den Bundegrat nach zusuchen. Der Aussichtsrat wird, ermächtigt, Abänderungen oder Er änzungen dieser Satzungen welche etwa von der Aufsichts behörde ge⸗ . werden könnten, r isgültig vorzunehmen.

——

Bekanntmachung,

die im Rechnungsjahre 1906 eingelösten va e r gf. ,

orschrift des 39 des Gesetzes üher die Landes= . vom 19. Juni 6j (Gesetzbl. Seite 45) ird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am ö. April b. J. die im Rechnungsjahre 1906 eingelgsten elsaß⸗ lothrin ischen andesschulbverschreibungen, und zwar 9 II Auszüge über eingeschriebene Renie im Betrage von 366 S Jahresrente, j ) Ib Rentenbriefe Über 7017 6 Jahregrente, einschl. tenscheine, ; 3) . e weisungen für Rechnung der Landes⸗ verwaltung über 3 ho0 O00 183 Schatzanweisungen für Rechnung der Staats⸗ depositenverwaltung üher O00 00 .νυ, deren Litera, Nummer und Geldbetrag in den nachstehenden 4 Nachweisungen verzeichnet sind, in Fi e Ver⸗ luß der Lahdesschuldenkommission und der Landesschulden⸗ verwaltung genommen worden ind. Straßburg, den 3. Juli 190. Landesschulden verwaltung.

Der Vorsitzende: Koehler.

I. Nach wei sung

der im Rechnungsjahre 1906 eingezogenen und entwerteten Renteneinfchreibungsauszüge (Eit. .

Jahres⸗ Jahreg⸗ Jahres⸗ Jahres Nr. rente Nr. rente Nr. rente Nr. rente 66 60. 6 60. 177 . 6 4217 3 49790 15 595 6 3367 15 4218 3 4977 36 596 6 13389 33 4219 3 4990 15 597 6 3490 6 4220 3 5031 15 1203 693 3493 6 4221 9 65062 24 1362 6 13514 6 4222 12 5095 75 1624 30 3550 6 4223 12 5164 45 1649 450 3551 6 4224 12 5182 34 767 1981 15 3552 6 4225 12 55184 36 2220 6 3553 6 4226 1 233 15 2422 13 3575 6 4244 15 5242 15 2423 18 3589 6 4400 120 5247 180 2426 18 3615 6 4475 15 5294 30 2707 6 3802 15 4528 15 5326 648 2860 30 4022 225 4553 120 5401 6 , 007 6 14 3a, 6 Loss is 4554 J hd 3027 6 4143 3564 4703 30 Stüc 3039 6 492 6 4750 15 uc. 3085 6 4209 24 4775 15 3095 66 4219 24 4567 3 3096 60 4211 24 4864 3 3239 6 4215 3 4867 3 3295 6 14216 3 4961 15 II. Nachwei sung der im Rechnungsjahre 1806 eingezogenen und en twerteten Rentenbreefe. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Lit. B zu 306 15 935 24 568 5180 6798 1014 54 / 99 63240 707/10 800 16128 44 6 099 100 263 Lit. O zu 30 17 0958/9 740 2 1604 8 590 7256 4 6123 38/9 0 18 231 25 0690 / 2 28 34 63 5991602 418 79 4251 77134 141253 733 94 645 8 4502 23036 19253 99/100 6759 9261 601 3189 131 219 622 335 498 516 21 775 3220 596 28 334 10 375 403 850 25 559 161 645 11151 572 20 1089 6657 70 2256 804 999 70 749 762 625 21 2556 74s7 325 12036 720 6114 81 481 237 935 295 Summe 95 79 490718 450 134 Stück. 9719 989 60289 6589 Lit. Czu 15 M 502 91 339140 680 513 59 13 197 522 22 034 603 11 368 76 8h60 176 822 Summe 80 6 7062 247 1795 76 Stück 539141 8413 450 1 2042 Lit. G zu 3 q! 13551 9479 7812 223 5 679 565 8 10 6867 3863/4 872 862 / 3 84/91 11243 23 6934 78 2814 9418 854 / 6 24 014 994 3 096 60015 904 2253 3269 575 389 12 523 / 4 203/13 597 4235 927 45 222/30 880 5 268 45/8 718 324 4283 386 56518 * 7323 2947 567 5 41719 7418 13 01821 4126 5 102 5079 823 42 28136 249 63623 umme 788 38/41 650 417 109 Stäck Wiederholung. zu 30 MS B 1, C 184 185 5 550 M . 76 75 = 1140 , 2 ö. , , .

Se. Tod T 7

II. Nach weisung der im Rechnungsjahre 1906 für die Landesverwaltung

ausgegebenen und nach der Einlösung von der Landes schuldenverwaltung in . enommenen und mittels Durchlochung entwerteten atzanweisungen. Ausgegeben sind Schatzanwelsungen Serie . ĩ Nr. im einzelnen im ganzen 16. 6 1906 1416 100 obo 1 60) ooo 16 2000000 Se. . 3 ho0 600. IV. Nach wei sung der im , 1906 für die Staatsd epo siten⸗

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