, hat . ö der er⸗ orderlich ungen über die ehnung zu . 6 und dem eln eren das Ergebnis zu
und Ersatz ihrer Auslagen nach billigem Ermessen zu gewähren.
V. Der hie de spruch.
eröffnen. Hält er sie für unbegründet, fo enk⸗ . scheldet auf den von der ablehnenden artei vor Das ehr n, faͤllt selnen Schiedsspruch auf Eintritt in die Verhandlun gestellten Antrag das Grund des gesamten mündlichen und schriftlichen
über die Ablehnung. II. Die Verhandlung.
Partei kann sich durch einen mit schriftlicher * versehenen Bevollmãächtigten vertrelen
n ern in
Jede Vollma lassen.
5 14.
Das Schiedsgericht kann eine Partel auffordern, Verhandlunggtermine persönlich zu erscheinen oder einen nach § 13 dieser Ordnung Bevollmäch⸗ tigten zu entsenden. Lesstet die Vartei dieser Auf. forderung nicht Folge, so kann das gesamte tat⸗ ächliche Vorbringen der Gegenpartei als zugestanden
angesehen werden. ;
S 15.
Der Kläger ist jederzeit berechtigt, die Klage zu⸗ rückjuzlehen. Dlesfall hat er die gefamten osten des Verfahreng, einschließlich der dem Gegner er⸗
wachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Schließen die Parteien zur streitö einen Vergleich, so baftet mangels ander weltiger Vereinbarung gegenüber dem Schiedsgericht Lede Vartel für die Hälst: der Kosten des Ver⸗ jahreng; ihre Auslagen hat jede Partei, soweit nicht im Vergleich andere Vereinbarungen getroffen worden sind, selbst zu tragen.
§ 16.
Das Schiedsgericht kann die Verhandlung auf be⸗
ründeten Antrag einer Partel, auf übereinstimmenden
ntrag beider Parteien und erforderlichenfalls auch von Amts wegen vertagen. Es kann ferner jederjeit nach Maßgabe der Vorschrift des 8 8 Satz 3 dieser
1dnung einen Schriftwechsel anordnen.
Der Vorsitzende hat die Parteien zu dem neuen Termine von Amis wegen zu laden.
17.
In der Verhandlung hat der Vorsitzende zuerst der flagenden, alsdann der beklagten Partei dag Wort zu ertellen. Er hat erforderlichenfallg durch Fragen auf die Klarstellung des Sachberhalts hin juwirken. Er soll den Schiedsrichtern gestatten, selbst Fragen an die 36 zu richten.
Die Auslegung der Vartelerklãrungen unterliegt dem freien Ermessen des Schiedsgerichlz. Hat eine Partei sich geweigert, auf etne Behauptung ners rer auf die Anfrage eines Richters eine Erklãtung abzugeben, so kann die Behauptung als zugestanden, die Frage als in dem für die Partei ungünstigen Sinne beantwortet angesehen werden. V. Das Bere, en 'ne enn
Der Beweis wird durch mündliche oder schriftliche Bezeichnung eines bestimmten Beweigmittels unter Bezugnahme! auf das Beweigthema angetreten. Die
nung des Beweismittels hat so genau zu erfolgen, daß dag Schiedsgericht in den Siand ge⸗ setzt wird, die Erhebung . Beweises anzuordnen?
Dle Anordnung der emelzerhebung erfolgt durch einen we
n. Der Beweigaufnahmetermin ist den Parteien vom Vorsitzenden anzuzeigen.
5 21. Der . braucht zum Beweis aufnahme⸗ termin keine chiedsrichter zuzunehen. Werden Schledzrichter ju dem Bewelgaufnahme⸗ äne nicht zugezogen, so ist über diesen ein aus; führliches Protokoll aufzunehmen.
8 Das Schiedsgericht kann unter Fristsetzung an= ordnen, daß der , . einer een, . ihm überrelcht oder zugänglich gemacht w
§ 23.
Das Schledegericht hat Zeugen und Sacherstän⸗ dige, deren Vernehmung es angeordnet hat, um ihr
ccheinen oder um schriftliche Erstattung der Auz⸗ sage und um die erforderliche Einnahme eines Augen⸗ chetng zu ersuchen.
Erscheint ein ie oder Sachverständiger nicht freiwillig, oder hält das Schiedsgericht feine Ve eldigung für erforderlich, so kann es elner Partei aufgeben, dle Vernehmung oder Beeidi lung des
ugen oder Sachverständigen bel dem na, S 5 der
nung zuständigen Gerichte zu beantragen.
524. Das Schledzgericht kann unter Fristsetzung die Neberreichung einer Bewelgurkunde anordnen. Bestreltet eine Partei, im Befitze einer Urkunde zu seln, so kann daz Schiedggericht ihr oder der Gegen⸗ . n . . . gn ö. des nge ei dem na er Ordnung zu⸗ ständigen Gerichte zu stellen⸗ n
S5 25. Das Schiedsgericht Kann Eide nach freiem Er— messen auferlegen. as Schiedsgericht kann den Partelen aufgeben die Abnahme eines auferlegten Gideg bei den na Fz 5 der Ordnung n. Gerichte zu beantragen.
Ist einer Partei nach Maßgabe der 55 23 . 2d Ubsatz 2. 25 Absaß dieser Ordnung aufgegeben worden, die Vornahme einer richterlichen Handlung zu beantragen, so kann das Schiedsgericht eine an. 6 rist für die Beibringung der vom ordent⸗ ichen Gerlchte gefaßten Entschließung und des De welgaufnahmeprotokollg fetzen.
§ 77.
Das Schiedsgericht entscheldet nach freier Ueber- zeugung über die Wahrheit oder Unwahrheit der Be hauptungen der Parteien fowie darüber, ob die Be⸗ weltaufnahme dle Wahrhest oder die Unwahrheit einer Behauptung dargelan hat.
Insbesondere entscheldet das Schiedsgericht nach frelem Crmeffen über die Echtheit einer lirkunde und über die Beweigkraft ihreg Inhalts sowte darüber, ob auf Grund der. Versäumung einer der nach Maßgabe der Sz 22 und 26 diefer Orbnung gesetzten . der Verweigerung einer Eideeslelstung der Heraus. gabe einer Ürkunde eine Behauptung für wahr oder für unwahr zu halten fei.
Durch die Leistung eineg Eides seiteng einer
ö . Beweg für die beschworene Tatsache er. ncht.
828. Vas Schiedsgericht ist befugt, den Zeugen und Sachverstandigen Vergütung ihrer ö
Beilegung des Rechts T
S wu. der von Amts wegen erlassen d
Vorhringens der Parteien und des Ergebniffes etwaiger Beweisgaufnahmen.
Daz Schiedsgericht kann Über eine Teil des geltend gemachten Anspruchs vorweg entscheiden.
Ein Schiedgzspruch kann auch gefällt werden, wenn w im Verhandlunggtermin vertreten ewesen ist. ! Die Abstimmung erfolgt nach dem Alter der Schiedsrichter in der Weise daß der jüngste Schiedz⸗ richter zuerst stimmt. Ale rf re. des Schiedsgerichts erfolgen nach einer Mehrheit von mindestens drei Stimmen.
Der Schiedsspruch braucht nicht berkũndet zu werden, er soll aber in jedem Fall den Parteien sofort schrifilich mitgeteilt werden
§ 30.
Der Vorsitzende hat den Schledzspruch schriftlich festzustellen, mit Gründen zu versehen und unter Angabe des Tages der Abfassung — d. i. des jenigen ages, an, welchem die Einigung über den Inhalt des entscheidenden Teiles des Schledsspruches zustande gekommen ist — von sämtlichen Schiedsrichtern unter⸗ schreiben zu lassen, auch selbst zu unterzeichnen.
Ein Schiedsspruch äber einen Anspruch, dessen streitiger Teil cinen Wert von weniger als 100 , hat — Zinsen und Kosten aller Art 6. einge⸗ a. — braucht nicht mit Gründen versehen zu werden.
§ 31. Der een. hat dafür Sorge zu tragen, daß eine allen rfordernissen des F 30 dieser Ordnung entsprechende bon ihm bolliogene Ausfertigung dez Schieds spruches = . i. eine AÄbschrift des Schieds⸗ spruchesz einschließlich der Gründe und der Angabe des Tages der 3 nebst abschriftlicher Wicher⸗
gabe der Unterschristen der Schiederichter, versehen mit dem Vermerke Ausgefertigt zu...... mmi ö
und vom Vorsttzenden eigenhändig
auf der Gerichts schreiberei dez nach zuständigen Gerichte niedergelegt wird.
Die Zustellung und Nlederlegung des Schieds⸗ spruches soll spaͤtestens innerhalb Monats frsst nach dem letzten Verhandlungs lermine erfolgen.
Im, Schiede spruche isf zugleich über die Kosten des
Verfahreng und über dle etwaige Erstattung der der Anl
obsiegenden Partei erwachsenen notwendigen Auglagen
zu entscheiden.
Die Höhe der zu entrichtenden Kosten des Ver⸗ fahrens und der der obfiegenden Partei zu erstattenden notwendigen Auglagen bruch, oder nachträglich, ohne
grteien, vom Vorsitzenden allein durch Beschluß estgesetzt werden. Eine vom Vorsitzenden unter An?
Gerschtsbollnieher zuzuflellen und unter Beifügung
er Beurkundung der Zustellun
schreiberei des nach 5 5 der
Gerichts niederzulegen.
VI. S lu hůes im mungen. 3
Dlese Ordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Berlin, den 25. September 1907. Die Kommission der Textilindustriellen. von Beckergth-Crefeld. Dierig ˖ Oberlangenbielau.
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50772 Die Firma:
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zuzulassen. Augsburg,
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thekenpfandbriefe Serie XXI der Bayeri⸗ schen Vereinsbank in Münch
Handel und
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am 4. Ortober Tivoli (Rosenfale),
Tagesordnung: und à der Statuten. III. Festsetzung des Gehalts.
Leyh
; vor der Generalversammlung belm Vorstand der hiesigen Hörse jujulassen. e Gesellschaft, Tien , 46], vor⸗ September 1907. gezeigt sind.
Bekanntmachung. err & Co., hier, age der Baherischen Vereingbank in München Antrag gestellt,
O00, — 4 0
zur Notierung an der hiesigen Börse
den 23. September 1907.
elle für Wertpapiere an der Börse zu Augsburg.
Max Schwarj, Vorsitzender.
cutschen Bank hler ist der Antrag
6 4000009, — 1 0so Crefeld, Rückzahlung auf Grund verstärkter oder Hesamtkündigung bit zum J. April
1917 ausggeschlossen jum Börsenhandel an Berlin, den 33.
gsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.
Filiale der Deutschen Bank rag gestellt worden,
Nie Inlassungsstelle der Dresdner KGorse. Hugo Mende.
n. Unterstützun as Verein ¶ G. H. Mr. 149). rordeniliche Generalpersammiung findet 1907, Abds. 8 Windmühlenstraße 14116, statt. 1. . des § 18 Absatz 2 1
bloꝛz] hat bei ung im
verlosbare Sypo-
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Anleihe der Stadt
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Uhr, im
ahl des Vorsitzenden.
der Moliwe
Laut Artike Antelle stimm
„Erste Stettiner Dittmer in Stettin“ 1907 aufgelst. 7 Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Unter zeichneten zu melden.
Stettin, den 19. September 1907.
den 9. Ottober 1907, hr, im
Tagesorduun Berichts, der
Berlin, den 24. September 1907.
Der Aufsichtsrat. I. Woermann, Vorsitzender.
Die „Dampfwãsch
nominal M 10060 900, neue, auf den J. . Inhaber lautende, vollgezahlte, vom 1. April anstalt ,, i ,,,, Kg rab. dividendenberechtigt Airtien al Saftung.“ Hobert Han 39 der Schubert 655 Salzer Maschinenfabrit in Liguidation getreten. Die Gläubiger u At ten ges schafs in Chemnitz, Güclerhs; Geselischßst werten? af orders fg lch ie,, a se Me ihbö,= Nrn. zol 3 zo, n n, ,, , 1909
, und zur Notiz an der Dretzdner Börse ert d. . Seyt. .
zuzulassen. 5
Dresden, den 2. September 1907. (49751 Bekanntmachung.
Durch Heschluß der Gesenschafter vom 11. Sey. . ,, ,,, . etwalgen
Hugo Friedländer, Liquidator,
Kronprinzenstr. 35.
318441 Berlin W. 30, Zietenstr. 22
erei . Chemische Wasch⸗
H. in Fumg
Am der Anstalt, Mols ordnung statt:
1) Er . 8* 3) Errichtu
Montag, den 30. Se heimerstr. 8
b. Mit Rücksicht
glieder gebeten.
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ng zweier Filialdirektionen a. Für den
Reg. Bez.
tember. Nachmittags 6 Uhr, findet in eine K. Geueralversamm lung
q des Statuls. . des Sargntiefondg (Grundkapital) von 15 ooh auf Mp 25 000 Kö k rier, eines Teileg go
St. Johann ⸗Saarbrücken. emen int .
Für das Qberelsaß und Oberbaden.
er geschästs führende Borftand. Borbereitungs an stalt Herzog. Lang. von Dir. Dr. Fischer,
Iõ9h0oh] 1888 staatl. konzess. für alle Milit. n. Schulexaming. Durch Beschluß ist die Bank für Kapital- Ünterricht, Vis iplin, . Wohnung vorzüglich ö. nlagen G. m. b. H. in Frankfurt aufgelßst empfohlen von den höchsten Krelsen. Unlber⸗ ö
Event. Forderungen sind ) an den Liquid. troffene e . , fn ,
ö ö. Hausmann in Mainz, Erthalstr. 3, zu 10h dib, Ef , , *r , 9
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am Mittwoch, mittags 3 ü Taubenstr. 461.
I) Vorlage des und Verlustrechnung (Betrsebekonto am 30. Juni 1907 abgelaufene 8.
2) Entlastung des Vorstands und Abänderung der Artikel 4,
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20 des Statuts sind nur diejenigen berechtigt, welche mindestens 3 Tage
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