über das Vefinden des Kgisers Franz
dehnun nimmt
Die ei enbahnfachwissenschaftli en Vorlesungen finden im Winterhalbjahr 190/08 in 6 gender Weise statt:
In Berlin werden in der Universität Vorlesungen über Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarif⸗ wesen, sowie über die Verwaltung der preußischen Staats⸗ eisenbahnen und im technologischen Institut der Universität über Technologie gehalten. Das Nähere, namentlich auch über die Anmeldung zu den Vorlesungen, ist aus dem Anschlage in der Universität ersichtlich.
In Breslau erstrecken sich die Vorlesungen auf Eisen⸗ bahntecht, Eisenbahnbetrieb Ind Elektrotechnik, in Cöln auf Eisenbahnbetriebslehre und Hlektrotechnik, in Elb er feld auf Technologie, in Halle a. Saale auf Elektrotechnik, in Hannover auf Eisenbahnbetriebslehre und Nationalbkonomie der Eisenbahnen, insbesondere Tarifwesen.
Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Wirkliche Geheime Rat Fürst von Radolin ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf feinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kau f⸗ mann ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Laut Meldung des, W. T. B.“ ist S. M. S. 4 Freyg.
vorgestern in Venedig eingetroffen und geht am 25. Oltober
von dort nach Corfu in See. . . S. M. S. „Stein“ ist vorgestern in Valencia ein⸗ 64 und geht am 24. Oktober von dort nach Barcelona in See. S. M. S. „Panther“
. ist vorgestern in Duala (Kamerun) eingetroffen.
Banern. ; ö.
In der Kammer der Abgeordneten wies der Minister⸗ präfident Freiherr von Pode wils in der geßern fortgesetzten Generaldebatte über das Budget nachdrücklich den Vorwurf are, daß die Regierung k und Nachgiebigkeit gegen as Jentrum zeige, und wandte sich ferner gegen den Vor⸗ wurf) daß die Thronrede keinen Hinweis auf die Sozialpolitik
enthalte. mn et klärte der Ministerpräsident 1 e der * Auf sosialpolitischem Gebiet, so . 3. Ven h gegn rer
nach dem Bericht des . W. T. B. ö Erkenntnis der hohen fittlichen Pflicht, für die wirtschaftlich Schwãcheren zu sorgen, Bahnen eingeschlagen, die für die übrige Welt mustergültig geworden sind. Auf diefen Bahnen wird weltergegangen; wir hahen dafür die bündigsten Versicherungen, und die bayerlsche Regierung be⸗ telligt sich daran stets mit Freude. Bayern genießt im Deutschen Reich eine geachtete Stellung. Die Besorgnis, daß unser Einfluß zurück⸗ ehen könnte, besfeht nicht. Bayern hat feinen Cinfluß durch aktive starbeit an den Arbeiten des Reichs, reichliche Irfüllung. seiner Pflichten, gegenseitiges Vertrauen und durch gegenseitige Rücksicht⸗˖ nahme. An diesem System wird nichts geändert. In der Frage der Mainkanalisterung hängt alles ab von der Lösung der Frage der Schiff ahrtsabgaben. Zum Schlusse betonte Freiherr von Podewilg, das Jiel der baverlschen Negierung sei die Wohlfahrt, die nationale Macht und das Gedeihen Bayerns unter Wahrung felner vollen staat⸗ lichen Bedeutung. Der Finanzminister von Pfaff kam im Laufe einer längeren Rede auf die Frage der ungedeckten Matrikular⸗
beiträge zurück und führte aus-
Daß die Finanzlage des Reichs nicht so ist, wie sie sein sollte, läßt sich nicht bestreiten; der Grund hierfür sind aher nicht überflüssige Ausgaben, denn solche hat das Reich nicht gemacht, sondern die Nichtbewilligung ausreichender Steuer⸗ e, , Die Regierung muß daher aus den Ueber⸗ Rr eferven bereitstellen zur Begleichung von ungedeckten Matrikularbelträgen. Wir müssen dafür sorgen, daß dem Reiche neue Einnahmequellen eröffnet werden, aber gegen eine Reichz⸗ einkommenstener und eine Fdeichösvermögengfieuer hat die bayerische Regierung sich von jeher ausge Prochen, weil sie unvereinbar ist mit dem föderativen Charakter des Reichs und well sie den Einzelstaaten
die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglich machen würde. Der
Minister besprach dann die Hauptzüge der bayerischen Steuerreform. Der Verkehrsminister von 6 endorfer gab eine Uebersicht uͤber die bekannten Versuche, zu einem Abkommen über eine Betriebsmittelgemeinschaft beziehungs⸗ weise Wagen gemeinschaft mit den übrigen Eisen⸗ bahn verwaltüngen zu gelangen und legte dar, weshalb die bayerische Verwaltung hließlich zu dem Vorschlag einer Güterwagengemeinschaft gekommen wäre.
Ber Minlster sprach die Hoffnung aus, daß die ganze An⸗ , wenn auch vielleicht in anderer Form, noch zu einem ge, delhlichen Ziele führen werde. Ein Verhältnis jwischen Bayern und
reußen gleich dem zwischen Preußen und Hessen würde die Selbst⸗ tändigkeit der . Bahnen fast vollständig aufheben. Bei bem bisherigen Spftem selen die Interessen der baverischen Bevölke⸗ rung steig gewahrt, so beispielswelse in den Tariffragen bei der dritten . Bie Grgebniffe der hayerischen Bahnen seien besser, als ost behauptet werde. Das baverische Verkehrgwesen zeige keinen Rück= gang, sondern vielmehr Fortschritt.
— Sachsen.
Gestern ist die erste Prälim inarsitzun der Ersten Kam mer eröffnet worden. In seiner Eröffnungsansprache . der räsident Graf Vitzthum von Eckstädt, „W. T. B.“ zufolge, u. a.:
Unter den bereits i nn Vorlagen nehme der Wahl . entwurf das größte Intereffe in Anspruch. Die Geduld des Volkes müßte auf eine harte Probe 8 werden, wenn es wiederum nicht gelange, ein volkstümliches ahlrecht zu schaffen, das die Bevölkerung in ihrem überwiegenden Teile befriedige.
. Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen Präliminarsitzung die Wahl des Präsidipums vor. Nach der oben angegebenen Quelle wurde der bisherige Präsident Dr. Meh ner mit 80 von 82 abgegebenen Stimmen wieder⸗ . lt. . Mit. Zuruf, wurde züm Ersten Vizepräfidenten
r. Schill⸗-Leipzig und zum Zweiten Vizepräsidenten Opitz⸗ Treuen Vogtland) wiedergewa lt. Das Präsidium ist 1 wie im vorigen Landtag besetzt.
Desterreich⸗ Ungarn.
K. K. / meldet oseph:
Der Kaiser war gestern abend fieb 6 ri . ** i . ö nicht e feen , e e :
Das
freiwillig zugestandenen ermäßigten
Die offiziöse „Korrespondenz Wilhelm“ teilt mit, daß der Kräftezustand des Kaisers gestern ununterbrochen in i und der Appetit ziemlich gut war. r, mh
— Gestern sind, wie bereits gemeldet, im österreichischen und ungarischen Parlament die auf die Ordnung J schaftlich en Verhältnisses zwischen den beiden Stagtsge bieten bezüglichen 3 eingebracht worden. Die Vereinbarungen der beiden Reglerungen erstrecken sich, nach dem Bericht des W. T. B.“ nicht nur auf die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrsbeziehungen, sondern haben außerdem die Lösung bedeutsamer Fragen staats⸗ finanzieller Natur zum Gegenstande. So ist es insbesondere
elungen, in der Angelegenheit des ungarischen Staats— chuldenblocks, deren Lösung im Jahre 1903 vertagt werden mußte, zu einer Einigung zu gelangen. Da überdies zwischen den beikden Regierungen eine Verstandigung in der Angelegen⸗ heit der Notenbank und ein Einverständnis in der Quoten⸗ rage sowie über einige wichtige Eisenbahnfragen erzielt worden ist, so liegt ein Komplexausgleich vor, der in voller Ueberein⸗ inn, . ö. ,, . ehre 1867 die vertrags⸗ e Bindung des an sich selbständigen ü ö. ö. , gen Verfügungsrechts e eigentliche Gesetzesvorlage umfaßt: 1) den E . setzes, womit der Vertrag, betreffend die zie ih eg gf Handels⸗ und Verkehrebeziehungen zwischen beiden Staaten, ferner dag Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppel besteuerungen solcher Untecnehmungen, die ihren Geschäftsbetrleb auf beide Staaten ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der Rirekten Besteuerung und das Additionalühereinkommen in betreff der Beltraggleistung der Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld genehmigt und in Kraft gesetzt werden 3 Den Entwurf des Gesetzeg, betreffend die Äusdehnung der Wirk samkeit der in einem Ländergebiet errichteten Akttengesellschaften (Kommanditgesellschaften auf Aktien), Versicherungsgesellschaften und ö . ö auf, das andere Staatsgebiet . . = andelspoliti ĩ geh . i. . . ir w,, esetzgebung vom Jahre 1867 ĩ Vertrag auf der Basts der ungeschmälert , säs , bers, e, Win drtnehzike ses sehn, . ,, . n . e . 3 andelspolitik. Da eie hilt Berben, Tes sihelthkent bern bh,, w ö. J ,. J. nunmehr unter den Bindung gestellt, und die ,, are m e r . und des zwischenzollfrelen Verkehrg durch n 6 3 ig rn. gewährlelstet. Eine eigene Anlage des Vert 9. . n f, e inn, Text der innerhalb des Zollgebieteg nr , ,, , eblete e der auch die Grundlagen für die e g er . ef fl k wird. Dieser Tarif ist in seinem ganzen ö. einschließlich jeder einzelnen Tarifposttion im Verhältnis der ei ö Staaten zueinander gebunden, fodaß Abänderungen nur in ö nsamem Einverständnig durchführbar sind. Gbensg find alle H eff, daß die Anwendung und Auslegung dieseg Tartfes ö. g einheltlich erfolgt. Die baldige Einbringung eines einheitlichen esetzentwurfs über das Zollverfahren ist vorgesehen. Der sogenannte Tiroler Getreideaufschlag wird für die Dauer bis 1917 aufrechterhalten. , den g e de n d ne,, rem Wesen n n der bisherigen We ö ö da insbesondere auch die Unterhandlungen über 336 ur i aer gn,
Kündigung der wirtschaftlichen Verträge, wie die Handels- und
Schiff ahrtg verträge, Konsularkonventionen 2c. für beide Staats gebiete
Reich bindende Kraft haben. Bezüglich der bis 1 Mär 1916 in Gellung stehenden neuen Handels verträge wurde vereinbart, daß die in diefen Verträgen vorgesehene Cpentuallündigung bis 31. De⸗ zember 1915 von seiten Sesterreich⸗Ungarns einseitig nicht erfolgen wird. Desgleichen wurde festgestellt, daß die Kündlgung von Ver“ trägen ohne festen Ablauftermin während. der Dauer des Vertrags, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels⸗ und Ver⸗ kehrsbeztehungen, weder bon Oesterresch noch von Ungarn einseitig gefordert werden kann. In den Vorschriften über das Konsulats⸗ wesen, über die Fachberichterstatter und die Zoll und Handels konferenz ist eine Aenderung nicht eingetreten.
Für ben Bereich der Gewerbe—⸗ und Industriepolitik gewãährleistet der neue Vertrag nach wie vor bei Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit der gewerberechtlichen Ordnung die Gleich stellung mit den einem Staate Angehörenden auf Grundlage ber formellen Reziprozität; die gewerbliche Frelzügigkeit, das Recht der Niederlaffung sowie die Freiheit des versönlichen und Waren ⸗ verkebrs, der Geschäfts betriebe, der Handlungsreisenden werden nach Analogie der einschlägigen Vereinbarungen und Verträge neu geregelt.
är den Gewerbebetrieb im Umherziehen einschließlich des Hauster⸗ heel. dann für das Apotheker⸗ und Sensalengeschäft wurden gleich⸗ internationalen Vertraggrechten sowie dem eigenen Rechtszustand entsprechend Ausnahmebestimmungen getroffen. Durch eln besonderes Ueberelnkommen über die Vermeidung don Doppelbesteuerungen wird. der frele Warenverkehr vor Belastungen unter dem Titel der Besteuerung geschützt. Des gleichen wird durch die vereinbarte Aufhebung der ungarischen Trangportfteuer auf der Donau, durch welche die Benutzharkeit dieses Stromeg für den nach Osten gerichteten Warenverkehr erschwert und die bestehende wirtschaftliche Frelzügigkelt unterbunden war, die öster⸗ relchische Industrie von einer empfinblichen Belästigung befreit.
Glne eingehende Neuregelung erheischte das Patent / Marken⸗ und Musterschutzwesen. Ble Veresnbarungen über din Patent⸗ schutz entsprechen den Grundsätzen, die bereltg durch die Gesetze vom Fahre 1595 aufgestellt wurden. Bas zwischen Oesterreich und Ungarn bestehende Ürheberrechtübereinkom men vom Jahre 1887, dag fich auch, auf die Urheber van Werken der i n, und deren Rechtsnachfolger einschließlich der erleger er⸗ streckt, bleibt während der Dauer des Vertrage insolange auf⸗ recht, als nicht Bestimmungen der Berner Konvention für das Ver⸗ hältnis der beiden Staaten zueinander Whksamkeit erlangen. ö. Aktiengesellschaften, Gejellschasten mit ö hen n er⸗ sicherungggesellschaften, Erwerbe⸗ und wirtschaftliche Genossenschaften find, unter Beschränkung auf die in jedem Staatsgebiet gesetzlich zu⸗ gn Geschäfle, die Vorausetzungen für die Ausdehnung ihrer Wirksamkeit auf das andere Staatsgebiet; für die Gründung von Jweigniederlaffungen sowie für deren Geschãafts betrieb ech worden.
Lin bichllumstrittene Angelegen belt des Ausgleichs bildeten die , der Gif K Während die allgemeinen Normen ür die Äbwickelung des Dienstes, deren Einheitlichkeit aus den ge⸗ meinsamen Verkehrßinteressen geboten ist⸗= so insbesondere Verkehrg⸗ vorschriften für Hauptbahnen, Gifenbahnbetriebsreglement usw. im Wesen underändert bleiben, haben der Tarif sowie die polttischen Vereinbarungen einschneidende Aenderungen erfahren. Von diesen Vereinbarungen sind? in den neuen Vertrag blaß die Bestim, mungen über den Auzschluß geheimer Tarkfbegünstigungen und über die parstätische Behandlung der belderseltigen Probenienzen im Sinne des AÄrtikels XV des deutschen Handelsvertrages aufgenommen worden; die in diesem Artikel dem Beutschen Reich gemachten Zu⸗ geflaͤndniffe werden auch dem ungarischen Verkehr zugute kommen, wogegen fich Ungarn verpflichtet hat, . in den interessierten Krelfen wiederholt besprochenen Beschwerden wegen nicht ganz einwandfreier Handhabung dieser Vereinbarungen Rechnung zu lragen, hingegen. sind alle übrigen Desterreich empfindlich ädigenden Bestimmungen im neuen Vertrage gänjlich be⸗ eltigt, Dies gilt von der Bindung der Tarifsätze der österreichischen Siaattbahnen für den ungarlschen Transitverlehr na Auslande, ferner von der nn wonach die bis zum Jahre 1899
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falls den
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des Ausgleichs als Maximalanteile festgelegt werden sollen,
von der Verpflichtung der österreichlschen Staatsbahnen, die 6j se. e
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gleichartigen Gesetzen und Vorschriften zu ver Einhaltung dieses Grundsatzez f jedoch weg schiedenheit der landwirtschaftlichen und finn, beiden Ländern schon während der a gelaufenen wiederholt auf Schwierigkeiten. Die neuen e tre 6 schlagen einen Mfttelweg ein, indem sie nicht mehr o gebung und Verwaltung unter gegenseltige Bindung ste ein übereinstimmendes Vorgehen bezüglich jener h. steuerungsbestimmungen festletzen, wo dieg jun 8 artigen Konkurrenzverhältnisse notwendig ist, le Bindung gestellt: Steuersysteme, He ihrung ö begünstigungen, Verwendung J. und anderen Zwe bel der
abgabenfrele industriellen
darin, daß vom 1. Janna! yon Jucker uckerlonbentton bei Verfendung va Serj wie in dem 1963 eingebrachten, eit, als allgemein, sondern nur innen
9 der Verhãltnissen mfan eie.
sind nach Un beim Desterrei wi ö schäftebeieh hindert r e eitehungen verhindert. u den wichtigsten Vereinbarun verkehrt, denn die österrei
durch Tierseuchen, die auß den Läaͤndern der ungarischen Krone eln. geschleppt werden könnten, gefährdet wird. Daz neue Veterinäh Übereinkommen kennzeichnet sich hauptsächlich dadurch, daß nunmehr auch die Vorkehrungen vorbeugender Natur fur die öfkerreichlschel Interessen eine bedeutungsvolle Ausgestaltung finden sollen, w 2 bisher im großen und ganzen mit Reyresstomaßnahmen e kommen gefunden werden mußte. Die Vorlagen schildern einge die diesbezüglichen Abmachungen, insbesondere die zur Verhinderungẽ der Einschleppung der Schweinepest durch Nutz! und Zuchttiere airoff sind, Um jeder Gefahr einer Einschleppung von Tierseu ö. Auslandsstaaten, aufs denen die Ein, und Durchfuhr vo ; Fleisch und tierischen Rohstoffen in velerlnärpolizeilicher B ⸗ bedenklich erscheint, vorzubeugen, ist, die Vereinbarung geten . daß hinsichtlich der Ein, und Durchfuhr solcher Artikel ganz g ere 2 arg vorzugehen sei. In betreff deg Verkehrs mit. Wein mhnannng, Börsenverkehrs übernimmt die ungarische Regierung die Berpfi ben 4 esetzgebung anzupassen, ln ßhe onze * er Böͤrse zu lefon tes in un /⸗
PVereln⸗ ragen ö. ch urg! sollen. 2 en . 4 ragen, betrger, e fich; den V
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meinen Staats schuld ergeben nft du gericht erledigt 5. , n,,
Von den das finanzielle Gebiet betreffenden kommt die herborragendste Bedeutung dem Ueberelnko Angesegenhelt des un gar ischen Staattschu lden blo Vereinbarung, die nun im Vergleichzwege zustande kam, daß im Falle, daß die Kapftalserstattung seteng Ungarns Jahren nach Konvertierung des ungarischen Ble Kapitalisterungszinsfuß 4,325 G beträgt; im . spät fre n lich. ö abstattung hat aber der Zingfuß jährlich 9 en a,, sinken, Kiez der schiiclichs nach wlihtren zwölf Hahäeng bessh! erreicht. Der wesentlichste Punkt des neuen licherginlon if ei . aher darin, daß sich Ungarn nunmehr verpflichtet innerha 3 et⸗ stimmten Frist, und zwar längstens binnen 22 h, sion deäz ungarischen Blocks, seinen Zinsenbeltra abstattung abzulösen, während höäher nür das Fecht U Kapltalsabstattung bestand. In der Bestimmung, Ablauf der jehnjährigen ö Ungarn Ablösunggkapital von Jahr ]
4 prozentige ö
Umstande, daß am Ende
frist der Ablösung der
. legen ift, kommt ver öfterreichs che ätzlich zur , Mit der Einigun Kapitalsabstattung entfällt auch der ö. selbständige Konbersion des ungärischen Blocks we komsmen auch bie weitere Bestimmung enthält, re. reich jederiest frelsteht, die Konverston der rest jentigen Rente durchzuführen, 1 da ei
derun Aenderu gin