Sitte, Hartung, Walther (I Leipzig, zu Lts. der Ref. des Ri Inf. Hegig. König Georg Rr. ö. Sim ns . Lespnig, Dietrich l' Dresden), zu Ltg. der Ref. des 3. Inf. Regts. Prinz Johann. Georg Nr. 155. Sch tefer ( Dresden), Rennert . Leipzig, zu? Lcuinants ber Reserde des 16. Infanterleregiments Ar. Iöt,. sabn em gnn, Stohwaffer (i Leipnigh, zu Leutnants ber Ref. des JI. Jaf. Regis. Rr. Isg, Pä cke l Telbzig), zum Et ber Ne. des 14. Inf. Regts. Nr. 175, . (l Leipzig), zum Tt. der Res. des I3. Inf. Regts. Nr. 181, Gontard (Cl Leipzfg), zum Lt. der
s. des 2. Hus. Regts. Königin Carola Rr. d' Bethmann Il Lelpzig), zum Lt. der Ref. des 4. Feldart. Reglg. Rr. 48,
eiche lt (il Leipnigz, zum Lt. der Res des 7. Feldart. Regt. Ur. 77. Morten; GI Leipzig), zum Lt. der Res. des 8. Feldart. Kfgts Nr. 8, Denen (tttath, zum zt. der Jies. des 1. Train hats. Nr. 12, Sim on (il Leipzig, jum Lt. der Re. des 2. Train- batz. Nr. I5, Kürsten (Annaberg), Knoth (Döbeln), Seemann, . 9. Jeß (1 Leipzig), zu Lig. ber Landw. Inf. 1 Aufgebotg, =
rder
Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 19. No⸗ dember. Windel, k und Komp. Chef im 10. Inf. Regt. Ur. 134, v. Sch dub erg, Dberlt. im 6 Inf Regt. Nr. Jos König Wilhelm JI. von Württemberg, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuntiform, v. Wol ff, Lt. im Schützen (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. J68, Pre u ßer, t. im 3. Inf. Regt. Jir. é6, mit Venston der Abschied bewllligk. Sr. v. Einf ieder, Lü, im i. Jägerbat. Tir. 13 wegen überkommener Feld, und Garnisondlenftunfähigkeit der Abschied bewilligt. v. Schrabisch, t. im 7. Inf. Regt. König Georg Nr. 1066, mit Pension zu den 3 der Res. dieses Regts., Bachzmuth, Lt. im 1. Trainbat. Nr. 12, zu den Offizieren der Res. diefes Bats. — übergeführt.
Im JBeuriaubtenst ande. 19. November. v. Auen⸗ müller, Rittm. der Res. des Gardereiterregts., 5. anz ( Dret den), Hauptm. der Landw. Inf. J. Aufgebots, — diesen beiden mit der Srlaubnis zum Tragen der bisherlgen Üiniform, Geyler (Zwickau),
uptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebotg, behufs Ueberführung jum
andsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armegunsform, — der Abschied bewilligt.
Den Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Lehmann
(Döbeln), wegen überkommener Fest⸗ und Garnfsfondienstunfähigkeit,
Im ann ( Dresden), behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots, Werlisch (IJ Leipzig), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Auf⸗ ö behufs Ueberführung zum Landsturm 2. w, Winter,
der Res. des 1. Feldart. Regts. Nr. 12, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitätskorps. 19. No vem ber. Dr. e f. Unter⸗ arit beim J. (Leib Gren. . Nr. 100, zum Assist. Arzt befördert. Dr. Afbrecht (Hlauen), Oberarzt der Landw. J. Aufgebots, zu den Sanität zoffizleren der Res. zurückberfetzz. Den Stabzsärzten der Ref.: Dr. Langer (Bautzen, Dr. Febauer (Chemnitz) diesen beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Fichtner G1 Dregden), behufs Ueherführung zum Landsturm 3. Aufgebots, Dr. Hennig (Emil) ¶I Leipng), behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebot mit der Erlaubnis jum Tragen der bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militärverwaltung.
Allerhöchsten Beschluß. 3. November. Keller, Oer i r 6 ß bei seinem Ausscheiden aus dem Dienft mit Penston der Charakter als Rechnungsrat verliehen.
Deutscher Reichstag.
55. Sitzung vom 2X. November 1907, 2 Uhr.
h ö 9 ö der Sitzung ist in der gestrigen Nummer Bl. berichtet worden.
Auf der Tagegordnung stehen lediglich 26 Berichte der Petitions kommission.
Eine große Anzahl von Ortsgruppen des deutsch⸗natlonalen Handlungsgehilfenverbandes fordern einen Ausbau und die Welter⸗ ührung der Versicherungsgesetz gebung, insbesondere die baldige Schaffung einer ausreichenden Penstons. und Hinterbliebenen⸗ versicherung der Privatangestellten, sowie den Ausbau des
nfall., und Krankenversicherungsgesetzes, ferner eine besondere Standeg= dertretung. Die Kommission beantragt einmütig, diese Petition, die
oziakreform im Handelsgewerbe betreffend, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg. Molkse nb uhr (Soz) unterzieht unter großer Unruhe des Hauseg die Soztalreform im Deutschen Reich, soweit sie von der Mehrheit des Reichstags beschlossen worden ist, einer Kritik und
wveist darauf hin, daß die sozialdemokratische Partei schon vor der Kaiferlichen Botschaft' von 1851 die in der Cisgabe des Verbandes er deutschen Handlungsgehilfen niedergelegten Forderungen in Form on Anträgen jur Gelkung zu bringen bersucht habe. Alle diese An⸗ trãge, so namentlich auch der bezüglich der Penstonen für die Hinter⸗ hliebenen der Handlungsgehilfen, seien jedoch abgelehnt worden. müsse nun eigentümlich berühren, daß jetzt auf einmal der natio⸗ nale Handlungsgehilsenverband mit diesen Forderungen hervortrete en Schein zu erwecken versuche, als ob er als der erste solche orderungen' stelle. Alle ähnlichen Versuche, auch die des damaligen ertreterg des fozialen Königtums, seien an dem Widerstande des entralperbandes deutscher Industrieller und an dem Widerspruch des reiherrn von Stumm gescheitert. Jetzt, da der Zentralperband wieder zu Ehren gelangt sei, fei erst recht nicht an die Erfüllung der be rechtigten Förderungen der Handelsangestellten zu denken.
Abg. Schack (wirtsch. Vgg.): Der Angriff des sozialdemokra; tischen Redners gegen den natsonalen Handlungsgehilfenverband ist döllig bei den Haaren herbeigezogen. Der Vorredner mag es für not⸗ wendig gehalten haben, den Handlungsgehllfen einmal zu erzählen, was sein⸗ Parte für die Handelsangestellten getan habe; im Reiche
wußte man bisher noch nichts dabon. Jener Hinweis war
bl. auch um so nötiger, als in verschiedenen Orten des Deut schen Reichs Wahlen ju den Kaufmannsgerichten abgehalten warden. Es int verständlich, daß ein sozialdemokratischer Abgeord⸗ neter 6 unangeneßin empfindel, wenn irgend eine. Organisation m. Uuegange hun gte ihter Forderungen eine Kaiserlich- Bot. Haft nimmt. Si d sifen aber, die auf deutsch⸗ nationalem 83 ihc ben, ö ni ar r der , an die Mitwirkun . Botschaft an der Sozialreform durch 5 . 83 f der Sozialdemokratie nicht verckeln lassen. Ft Ie en, sersichen Botschast von der Sopzialdemokra ie gestz ö ö. . enstn it, erwiesen sich als gänzlich unbrauchbar. ne e , denhf aer scherun der Privatangestellten ist aber . . erat e h noch niemals ein Antrag geftellt worden. 5 3 . en, ie anderen Parteien, befonderg die fonsservative, die 65 . Entrchztennd We kctiengiiibetalen, die izöt inte in, mei in. daju ß fen. Wenn der Vorredner geglaubt hat, durch . e 7 demo em tragen, daß die 5oJ 500 Handlungsgehllfen der ö kiel zuseführt werden, fo bewegt er sich in Illusionen. ö den a f e in, . l le diangefteilen wollen mit der Sozial zu tun haben. Mol kenbuhr (Soß) erwidert, daß, wenn man hraußen im * ge. Behauptung aufflellen würde, ö. die Sojial demokratie e n Gebiete nichts geian hätte, diefe auf Grund. der steno, . Berichte nachweifen könnte, daß man damit wider besseres gt, Unwahrbsst gelagt babe, Die Cerastn ekraile habe ie; hr arh e e t alle beschaftigten Leute fuͤᷣr Ken Fall, daß fie nicht Verl Sfähig seien, durch BPension erung ficherzuflellen. Ein. Baue irt dem Kommisfionzanträge einftimmig bei. dar cn ä tien. betreffend den . g. mit Zelluloid- viesen rd ohne Debatte dem Reichskanzler zur Erwägung über⸗
Duonse hein des Verbandes der batheli sne der . 2. wird, soweit sie die 67 e rere ter,
torischer Arbeiterausschüsse durch Gesetz verlangt, dem Reichskanzler zur Erwägung, die darin ö statutarischen Bestimmungen für Arbeiterausgschüsse werden als Material überwiesen.
Die baldige Schaffung eines Gesetzes, betreffend Anstellung von Handelsinspertoren, wird von dem Verbande deutsch⸗ nationaler Handlungsgehilfen in Hamburg, Potschappel und Hannober sowie vom Verband katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutsch⸗ lands in Essen⸗Ruhr erbeten. ;
Die Petitionskommission beantragt die Ueberweisung dieser Petitionen zur Berücksichtigung an den Reichskanzler und den Ueber⸗ gang zur Tagesordnung über eine Reihe von Petitionen, die einen entgegengesetzten Standpunkt vertreten.
. Hoch (Soz.) spricht sich zu Gunsten der Anstellung von Handelsinspektoren auß, da die bestehenden Schutzvorschriften für die Handel sgehilfen in bezug auf Sonntagsruhe, Arbeitszeit usw. in der Tat nicht beachtet würden, obwohl die Ortspolizeibehörden eine Kon⸗ trolle über die gil rr r. zu üben befugt seien, und führt ver⸗ schiedene krasse Fälle von Verstößen gegen die Schutz vorschriften an, die selbst im Organ des Handlungsgehilfenverbandes mitgeteilt seien. Es sei auch nötig, den Handelsinspektoren Handelsgehilfen als Assistenten zur Seite zu stellen bei der Aufsicht, eine Forderung, die allerdings der Handlungsgehilfenverband wieder fallen gelassen habe. Wie berechtigt aber diese Forderung sei, das lehrten die praklischen Erfahrungen, die mit der Zuziehung von Arbeitern bei der Bau kontrolle gemacht seien. Die Sozialdemokratie hätte schon 1895 An⸗ regungen in diesem Sinne , . —
Abg. Schack (wirtsch. er Die Se en ü fer Partei hat sich erst neuerdings für diese soziale Reform interesstert. a der deutschnationale , das Verlangen, da
andelsgehilfen als Assistenten angestellt würden, fallen gelassen fi . nicht richtig. Die Sozialdemokratie hat allerdings Anträge gestellt, aber sie sind unbrauchbar gewesen. An der sozialpolitischen Gesetzgebung hat die Sozialdemokratte überhaupt keinen Anteil, denn sie hat immer dagegen gestimmt, j. B. auch gegen das Gesetz über die Kaufmannsgerichte. Auf probinzialen Parteitagen ist offen aus⸗ gesprochen, daß es mit einer der größten Fehler der Sozialdemokratie in den letzten Jahren gewesen sel, daß ste gegen die Kaufmanng⸗ gerichte gestimmt habe. Zu einer solchen Partel können die Handels« gebilfen kein Vertrauen haben. Aber sie hat gewissenlos mit der Behauptung agitiert, daß wir die Interessen der Handelsgehilfen verraten und uns durch die Zustimmung zu den Kaufmannsgerschten ein Denkmal der Schande gesetzt hätten. Die sozialdemokratischen Anträge für die Handelsgehilfen sind so ziemlich das beste Agitation material für uns gegen die Sozialdemokratie.
Abg. Hoch (Sog): Wir sind es tatsächlich gewesen, die 1897 zuerst die Anregung zur Schaffung von Handelsinspektoren gegeben haben. Bestreiten kann das der Abg. Schack auch nicht; darum unterschiebt er mir, ich hätte gesagt, wir hätten eine solche Anregung schon 1891 egeben. Mit solchen Unrichtigkeiten ist leicht operieren. Unsere Er g zu dem Gesetz, betreffend die Kaufmannsgerichte, ist eine negative gewesen, well die für die Handelsangestellten schädlichen Vor⸗ schriften desselben die Vorteile schließlich überwogen; dieser Erwägung ist der Vorredner nicht gerecht geworden. Das Gesetz war eine un⸗ aufschiebbare Notwendigkeit geworden, und die Regierung hätte es nicht schelitern lafsen, wenn jene schädlichen Bestimmungen vom Reichstage aus dem Gesetz fi , worden wären.
Abg. Schack (wirtsch. Vag): Diese Entschuldigung schafft die Tatsache nicht aus der Welt, daß die Sozialdemokratie auch nach dem Zeugnig von hervorragenden Anhängern mit der Ablehnung dez Ge— a. eine der größten Dummhelten gemacht hat. Wenn der Abg. Hoch mir logisch Anerkennung gezollt hat, so freue ich mich darüber, bedauere aber, ihm das Kompliment nicht zurückgeben zu können.
Der Kommisstonsantrag wird hierauf angenommen.
Die Petition des Allgemeinen Handwerker—⸗ gereins in Dresden und des Dresdener Innunggausschusses, die sich aufs entschiedenstt gegen jede weitere mit der geplanten Arbeiter⸗Witwen⸗ und Walsen⸗, wie namentlich mit der , versicherung verhundene Neubelastung der Arbeitgeber J, soll dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme überwiesen werden.
Abg. Giesberts (Zentr.): Die Lösung der Frage der . wersicherung ist ja äußerst schwierig. ir können aber an der gefetz⸗ lichen Regelung dieser Frage nicht vorbeikommen angesichts der im Schwanlen begriffenen, ja zum Teil schon rückläufigen wirtschaftlichen Konjunktur und der damit unausbleiblich verbundenen Arheitslosigkeit. Wenn es zu einer vollständigen Krise kommt, dann fen ittel und Wege gefunden werden, um das Elend der Arbeiterklaffe möglichst zu lindern. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir in Deutsch⸗ land in den letzten Jahren eine Unmenge agusländischer Arbeiter in unser Vaterland hineinbekommen haben, vielfach Elemente der aller⸗ iweifelhaftesten Art, wie in den Proꝛessen der jüngsten Zeit festgestellt worden ist. Darum ist es Pflicht des Reichstags wie der Regierung, diese ganze Sache im Auge zu behalten.
Die Petition wird dem Antrage der Kommission entsprechend dem Reichskaniler zur Kenntnisnahme überwiesen. ;
Die Petition der Knappschaftsältesten des niederschlesischen um Aenderung des Invaliden
; aber nach meinen Gr⸗ Landesbersicherungganstalt der heinprobinz ist es notwendiger, erst einmal das Prinzip der Beruftz⸗
indalibitãt bei der Privatbeamtenbersicherung durchzuführen, als hier den Begriff der Erwerhg unfähigkeit von Z auf heraufzusetzen. Die Bedingung, daß der Erwerbgfähigkest verloren gegangen sein müsse, ist allerdings keine ausreichende Fürsorge für die Arbeiter, bie ihre gesunde Arbeitskraft eingebüßt haben, und wir werden auf die Dauer über 6 Prozentsatz hinguskommen müffen. Wenn wir hier den Prozentsatz der Erwerbsfähigkeit heraufsetzen, so schieben wir das Ziel im allgemeinen erst recht hinaus. Ich lege Wert darauf, daß nicht ausschließlich daz Gutachten der Aerzte für die Bemessung der Erwerb fähigkeit maßgebend sein darf. Heute ist immer baz Gutachten des Arztes ausschlaggebend, und nur in verschwindenden Fällen wird gegen dieses Gutachten eine Rente festgefetzt. Ez mußten daber ö. die im Berufe befindlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit⸗ wirken.
Abg. Sachse (Soz):; Wir wünschen für alle Berufe, daß bei 50 oso der Erwerbs fä ö. der Betreffende für inbalibe 523. wird. Das ist der erste Schritt, um . Berufsinvalidität zu kommen. Die Ansicht des Zentrums bedeutet bloß, der Sache aug dem Wege zu gehen. In der Berggesetzgebung hat gerade das Zentrum mit den Konservativen und Nationalliheralen im preußlschen Landtage den be= dauerlichen Akt vollzogen, den Bergarbeitern das Wahlrecht zu nehmen. Wenn 50 og als Grenze für die Rente feftgesetzt werden, werden die Aerzte bei ihren Gutachten noch viel vorsichtiger sein. In einem Rundschreiben ist ja vor einigen Jahren zur Vorsicht bei der Renten⸗ i aufgefordert worden, und seltdem sind gerade in Nieder⸗
lesten die Renten geringer geworden. Wenn ein Hauptmann im Manöver eine Dummhelt begangen hat, wird er penstoniert, auch wenn er noch 100 oder 119 0 Leistungs fähigkeit besitzt.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der bgg. Erzberg er (Zentr.) und Sach se (Sor) lehnt dag Haus den Antrag Sachse ab und stimmt dem Kommisstonzantrag auf Ueberweisung als Mater al zu.
Die Petition des Vereins der Amftsgerichtganwälte in Harburg, betreffend 6 der Rechtsanwaltsordnung Simultanzulassung der AmtsgerichtJzanwälte) wird nach dem An⸗ trage der Petilionskommisston ohne Debatte dem Reichskanzler als
Material überwiesen.
Die Petition, betreffend Aufhebung der Gesinde⸗ ordnung und Gewährung des Koalitionsrechteg an die ländlichen Arbeiter, beantragt die Kommission dem Reichskanzler zur Erwägung zu übtrweifen.
Abg. von Dirk sen (Kp) beantragt, diesen Gegenstand von der Tagezordnung abjusetzen, west er tief in die ländlichen Verhäͤltnifse eingreife und heute, am ersten Tage, nicht eingehend erledigt werden Lönne, und weil in wenigen Tagen ein auf diese Materie kill e K an das Haus gelangen werde.
bg. Breisk!i (Pole) empftehlt dagegen die Erledigung des Gegenstandes im Sinne des Kom misstongankrages.
Abg. Noske . meint, daß der Antrag auf Abse ung nur angebracht wäre, wenn schon feststände, daß in dem Verelng⸗ und Versammlungsgesetz das Koalitionsrecht den ländlichen Arbeitern ge⸗ währt werde, so aber sei es angebracht, daß der Reichstag den Wunsch ausdrücke, daß das Koalitionsrecht den ländlichen Arbeitern
gewährt werde. Absetzung des Gegenstandes wird mit großer
Der Antrag auf Reh eg renn, , n der Te e Hetttion de; Vereins der Destillateure on Dresden und Um gegend, betreffend die Abänderung der Kaiserlichen Verordnung * den Ver kehrmmit Arzneimitteln vom 37. Oktober 1901, soll als . i , . s6. g. Dr. Bu rd hgrdt (wirtsch. Vgg) setzt auteinander, da nach dem jetzigen System, wonach die Mistel bezeichnet Ie g die nur in Mpotheken abgegeben werden dürfen, toße Unzuträglich⸗ keiten entständen. Stelle sich heraus, daß ein Mittel schädlich sei, so hätten es sich die Gewerbetreibenden oft schon angeschafft und ver⸗ ln, 3 . ö. ., oi, zu a e ö. Uebrigens erspreche die jetzige Praxitz der Regierung n em Gesetz. a sollte die Mittel aufzählen, die freigegeben . 5 J Direktor im RNeichsamt des Innern von Jonguisreg: Eg ist dem Bundesrat vollständig überlassen, welche Fyrm er wählt, ob er die verbotenen oder die freigegebenen Mittel nennen will. ür das von ihm 6 System war maßgebend, daß es außerordentlich a et stz ein Verzeichnis derjenigen Mittel aufzustellen, die dem reien Verkehr überlassen werden dürfen. Bel den jetzt schwebenden Verhandlungen wird übrigens erwogen, ob man nicht den vom Vor— redner bezeichneten Weg wählen soll; ob dies aber geschehen wird,
nn, n, n, , en,, g. Dr. Burckhar wirtsch. Vag.): Wa in der kleinen Schwein möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.
Es wird nach dem Kommissiongantrage beschlossen.
Der Bund deutscher Barbier, Frifeur⸗ unb Perückenmacher⸗ Innungen petitioniert um Abänderung des S 1004 der GSewerheordnung und schlägt folgende Fassung vor! Die Innung ist berechtigt, für gleichbleibende Leistungen Mindestpreife if en, Die festgesetzten Preise bedürfen der Zustimmung der
ufsichtsbehörden. Weller wird die Aufhebung der hhygienischen er= ordnungen für das Barbier⸗ und Frifeurgewerbe bel? den örtlichen . ehörden zu erwirken, oder die Konzessionierung des Gewerbes n m, i ie n . ] e Kemmission wi e Petition im ersten Teile dem Reichg« kaniler als Material überwelsen, über den Reft soll zur . ergegangen werden,
Abg. Irl (Zentr.) beantragt Ueberwelsung zur Berücksichtigung.
lbg, Lattmann (wirtsch. Vgg.): Dag Handwerk wird immer auf die Selbsthilfe verwiesen, aber diese muß ihre Grundlage in der Staatshilfe finden, und dazu ift hier ein Mittel gegeben. Es handelt sich heute nicht um die Einzelheiten einer Gesetzesborlage, sondern nur um einen Grundsatz, und den wollen wir durch die Ueberweisung dieser Petition zur Berüicksichtigung ausfprechen.
Abg. Malkewitz (kons. ): Wir stimmen dem Antrag Irl zu, wollen aber nicht damit bekunden, daß wir unt auch an' die orm der Petitian binden. Hier handelt es sich nicht Um einen einseitigen Wunsch des petitionierenden Verbandes, fondern des gesamten organisierten Handwerks. Auch die Handwerktzkammern haben sich im allgemeinen fast einstimmig auf den Standpunkt des Verbandes ge⸗ stellt. Wir tun auch einen wichtigen Schritt auf sossalem Gebset, wenn wir ben Antrag guf Berfcksichtigung annehmen.
Abg. Brühne (Sol): Nirgendz macht fich die Rückständigkeit mehr bemerkbar als im Handwerk. Die Handwerker wollen auch nicht mit den Arbeitern zusammengehen. Die Gesellenausschüffe sind ja im Gesetz garantiert, werden aber gar nicht beachtet.
Abg. Dr. ö (fr. Volksp.): Wenn man einer Zwangtz⸗ innung dag Recht gäbe, Mindestpreise fesljustellen, so würde ö geradezu ein öffentliches Unrecht fein. Jeder, der Mittelstands politi treibt, muß sich dagegen wenden. Die Handwerkerkammern sind auch überzeugt, daß daz Handwerk nur noch auf dem Wege der Selbsthüfe . . ag.
; g. ring LZentr.): Eine gewisse Klasse von Aersten arb mit besonderem Na druck darauf hin, r fene, ,, Was den Aeriten als wünschengwert zu, ihrer Extstenz erscheint, wird auch den kleinen Handwerkern zugebilligt werden müffen. Es kann kein Grund bestehen, bei den Ein chränkungen, die vorgesehen sind den Antrag auf Ueberwelsung zur erücksichtigung abzulehnen. ö
. Rad (wirtsch Vgg): Dag Hanbwerk bemiht sich jetzt, die Rückständigkeit, die ihm der Abg. Bruͤhne zum Vorwurf gemacht hat, aufjugeben und moderner zu werden. Auch daß die Handwerker Ich von den Arbeitern zurückhielten, ist unzutreffend. Der Abschluß von Tarifvertraͤgen hat doch das Verhandeln mit den Arbeitern zur Voraussetzung. Daß der Älberalismuß sich dagegen wehren würde pa es sich darum handelt, ein Stück Manche fertum zu besestigen, . . al . ' hier nicht mit einem Gef,
estimm ü be, en Richtung zu tun, für die man sich eg , Fa hnm ann (nl): Wenn zur Feststell t
preise die Zustimmung der oberen e ff f hi er . Handwerkerkammer notwendig ist, und wenn auch die andelg emal