besondere für Spejialartikel der Automobilindustrie (Karosserien,
Gummirelfen usw) entstanden, sodaß man nicht fehl gehen dürfte, wenn man die 3 der Automobilgesellschaften auf og und ihr effektives Kapital auf 4 Milliarde schätzt. Die Automobileinfuhr hat in den letzten 5 Jahren eine Vermehrung von 11 Millionen, die Aug⸗ fuhr eine solche von mehr als 6 Millionen Lire erfahren. Ein⸗ und Ausfuhr haben im Jahre 1905 bei einer Zahl von 1662 Ma— schlnen einen Gesamtwert bon 18 450 000 Lire ergeben gegen 6 Mil- lionen Lire bei 537 Maschinen im vorausgegangenen Jahre. Hin⸗ sichtlich der Einfuhr ist der Wert eines Automobils in den letzten 4 Jahren von einem Durchschnittspreise von 6000 auf 9500 Lire gesstegen. Hinsichtlich der Ausfuhr ist bei Beginn der , der Automobilindustrie der Durchschnittspreis zunächst von 5000 au 5000 Lire zurückgegangen, sodann aber nach und nach auf 10000, 13 000 und schließlich auf 14 000 Lire gestiegen. = .
Mit Abschluß des Jahres 1365 scheint Cbrigens die Blüte der Automobllindustrie ihren rn erreicht zu haben. Jedenfalls haben sich im laufenden Jahre schon Anzeichen eingestellt, die auf eine demnächstige Krisis in diesem Industrlezweig hindeuten. Drei Fabrikanten haben neuerdings ihren Betrieb schon einstellen müssen.
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Rom.)
Beteiligung Deutschlands am Außenhandel der Nieder⸗ lande 19806.
Die Betelligung Deutschlands am Außenhandel der Niederlande . 6. 1906 gestaltete sich in den wichtigsten Handelsartikeln, wie folgt:
Einfuhr aus Deutschland: Kartoffelmehl 26 562 1 — Soda 11958 1 — Bier 38 012 hl — Chemikalien, anderweit nicht genannt 7038 000 Gulden — Fabrik ⸗ und Dampfmaschinen 10 779 000 Gulden — Glagwaren, anderweit nicht genannt 1427 000 Gulden — Weizen 21 391 t — Roggenmehl 54 851 t — Rohes Gußeisen 67 223 — Schmlede⸗, Stab-, Band⸗ usw. Eisen 294 027 t — Eisen⸗ bahnschienen 15 606 4 — Eisenwaren, gegen geschmiedet usw. 11062 000 Gulden — Nägel 22 0987 t — Mustkinstrumente 1 338 000 Gulden — Mathematische, physikalische, chirurgische und optische In⸗ strumente 3 807 000 Gulden — Rohbaumwolle 24195 t — Stein kohlen 5 342 249 t — Kupferdraht 1457 t — Kupferwaren 1928000 Gulden — Krämerwaren 8 366 000 Gulden — Rohes Blei 2823 t — Manufakturwaren aus Seide 843 0090 Gulden — Desgleichen aus Baumwolle, gefärht oder bedrudtt 4285 000 Gulden Desgl. aus Wolle 5 566 600 Gulden — Gewebte oder gewirkte Kleidunge⸗ stücke 2 007 000 Gulden — Posamentierwaren 941 000 Gulden — Gemlschte Stoffe 2067 009 Gulden — Kalnit und Carnallit 127 787 t — Thomasphosphat 147438 t — Schwefelsaures Am⸗ moniak 8164 4 — Schwefelsaures usw. Kali 23 577 5 — Modewaren 3285 000 Gulden — Papier und Papierwaren 5 355 009 Gulden — Stahl in Stangen, Platten, Blechen go 98666 — Stahlschienen 79717 t — Zement, Traß u. dergl. 190 912 t — Pflastersteine u. dergl. 8 867 000 Gulden — Roher Rübenzucker 7477 t — Tau⸗ werk Tb t — Farbwaren, anderwelt nicht genannt 30 490 t — Wein in Fässern 11 235 hl — Wein in Flaschen 3310 hl — Kunstwolle 2033 = Zintwelß und grau agg t. 1 Aus fuhr nach Deutschland: Kartoffelmehl 298 840 t — Soda 1825 6 — Schmirgel, ungemahlen 60bß t — Weißblech 6952 t — Blumenzwiebeln, Knollen, und Wurzelgewächse 1645 605 Gulden — Borax, auch raffiniert 2 604 0090 Gulden — Butter 10730 t — Kakao 7845 t. — Kopra 28 864 t — Chinarinde 3661 t — Chemikalien, nicht besonders genannt 2170 060 Gulden — Kokosnußöl 3147 t — Gier 5632 t — Fabrik. und Dampf⸗ maschlnen 8 a8 0909 Gulden — Baumwollengarn, ungezwirnt 3649 t D Genever und sonstiger Branntwein 15 59 Ri — Weijen 3727171 — Roggen 399 393 4 — Gerfte 360 753 6 — Mals 142 665 6 — Hafer 502 108 8 — Reis 36783 * — Kleie 49 570 * — Weizenmehl 5735 t — Roggenmehl 37744 t — Reismehl ö86ß8 t — Erdnüsse 10 891 6 — Hanf, ungehechelt 14 608 6 —
are und Mischungen von solchen 32 138 6 — Schiffsbau, und immerholz, ungesägt 258 157 6 — Dezgl. gesägt 76h göd t — eines Werlholl 19 671 t — Farbholz, ungemahlen 19 845 t — Ge⸗ trocknete rohe Häute 563 t — Deggl. . S659 t — Rohes i . 262 685 t Schmiede Stab., Band. usw. Elsen 52 304 t ndigo 786 000 Gulden — Käse 10 751 4 — Rohe Baumwolle 14 987 * — Leinkuchen und mehl 27 833 * — Baumwollsamenkuchen und mehl 24159 t — Kaffee l 495 t — Stesnkohlen 3535 os t — Kupfererz 235 194 t — Rohes Kupfer 64 556 7 — Lumpen 25 442 t . Bleierz 12 445 t — Rohes Margarin Toß7 t — Chilisalpeter 99 067 t — Superphosphat 97 531 — Thomasphosphat 56 616 t Leinöl göo4 6 — Palmnußlerne 22 032 6 — Palmöl Soz7 t — Schmalz 20 270 t — Rohzink 7874 t — Stähl in Blechen, Platten oder Stangen 5499 t — Pflastersteine u. dergl. 14 631 Gh Hulden J Stroh, nicht besonders genannt zo 839 * — Talg und Fett 13 Ss t — Terpentin 37709 6 — Rohes Zinn 10 221 t — Gesalzene Heringe 67 034 t — Frische Seefische 580 * — Flußfische, frisch gesaljen usw. 2275 t — Vitrlolöl 7 091 t — Flachs, roh, au . 5138 t. - Frisches Schweinefleisch 930 t — Wachtz, au R
flanzenwachs 1047 6 — Wolle aller Ärt, lange 4034 t — Kohl⸗, apssaat und anderweit nicht genannte Delsaaten 25 981 t — Lein⸗
saat 77 919 t. Gtatistiek van het Koninkrijk der Nederlanden)
Britisch⸗Nordborneo.
Zolltarifänderung. Vom 1. Januar 1908 ab treten an die Stelle der bisherigen Zölle für Wein, Spirituosen und Malz getränke die folgenden; =
Spirituosen aller Art.. Gallon 2.40 Dollar, ö,, , ,,, K Alle anderen gegohrenen oder destillierten
Flüssigkeiten, außer Arrak und Samsoo,
die zum Gebrauch als Getränk bestimmt
sind und mehr als 2 Gewichtäprojent
reinen Alkohols entbalten . . (Daily Consular and Trade Reports, Washington D. G. Nr. 3028.)
Finanzreformgesetz in Chile.
Am 27. August d. J. ist in Chile ein neues Finanzreformgesetz erlassen worden, aug dem folgendes hervorzuheben ist: Eingangsiölle und Lagergelder.
Art. 1. Die Eingangszölle und Lagergelder können in Gold in der vom Gesetze vom 31. Juli 1398 festgeseßzten Form bezahlt werden ober in Papiergeld mit dem Zuschlag, der erforderlich ist, um 18 Pence für den Peso in Londonwechseln auf 90 Tage Sicht zu erhalten.
Der Prästdent der Republik wird den Zuschlag innerhalb der ersten 4 Tage jeden Mongts feststellen, wobel er den Durchschnitts— wert des internationalen Kurses während des vergangenen Monats zur Grundlage nimmt.
Emissionsamt.
2. Dat Emissionsamt wird Billets zu legalem Kurs in dem ver ft von einem Peso für jede 18 Pence gegen die Depolg aug. folgen, die ihm in gemünzteim Golde in Uebereinstimmung mit den rt. o und 26 des Gesetzes Nr. 277 vom 11. Februar 1895 oder in Zertifikaten übergeben werden, aus denen hervorgeht, daß dies Gold sn London an bie Order und zur Befriedigung der chllenischen Re⸗ gierung deponiert worden ist.)
nachträglich erlassenen
. inist vom Finaniminister F
N dem alan Trst?ẽ diese Golddepots nicht weniger als 1000 betragen.
Diese Depots sind unverzinslich und können erst 30 Tage nach einer dem Emisstonsamt erteilten Anzeige zurückgejogen werden. Sie bleiben ausschließlich zum Umwechseln von Billets in Uebereinstimmung mit Art. 3 bestimmt. .
Die Emissionskasse veröffentlicht alle vierjehn Tage im „Diario Oficial“ und in einer Zeitung von Santiago eine Aufstellung über die Bewegung ihrer Fonds.
rt. 3. Die Depositanten erhalten ein auf den Namen lautendes irn n um die Depots in Santiago oder in London mittels Aus⸗ olgung des betreffenden Betrages in fiskalischem Papiergeld zurück⸗ ziehen zu können.
Dle Zertifikate sind zum Zwecke der Erhebung des deponierten
Goldes übertragbar. Sal veterkreditkassfe. ;
Art. 4. Es wird die Ausgabe von langsichtigen Obligationen gegen Verpfändung der Salpeterterrenos und ihrer Offizinen zu⸗ gelassen. Diese Obligationen sind verpfändbar und verkäuflich und unterliegen, soweit das angängig, den Bestimmungen, die für die Caja de Crödito Hipotecario gelten.
Art. 5. Et wird ein Institut, das sich 986 de Crodito Salitrera nennt, gegründet, das auf Grund der Bestimmungen des Gesetzeg vom 29. August 1855 verwaltet wird, sowelt diese dem gegenwärtigen nicht zuwiderlaufen, und das den Zweck hat, Goldbonot gisch hvpothekarische Verpfändung von Salpekerfeldern auszugeben,
ie in Chile dominllierten Personen gehören oder Gesellschaften, die auf Grund chilenischer Gesetze gegründet wurden und deren Direktorium im Lande domiziliert ist.
Diese Bonos sind je nach dem jährlich mit 5, 6, 7 und 8 o/o zu verzinsen und spätestens innerhalb von 38 Jahren zu amortisieren.
Die Kasse berechnet neben Zinsen und Amortisation eine Kom⸗ missionsgebühr von JL 0½ jährlich, die zu einem speziellen Garantte⸗ fonds . wird, außer den übrigen Kosten der Anleihe, die der Schuldner zu tragen hat. =
Art. 6. Die zur hypothekarischen Beleihung angebotenen Güter müssen die erforderlichen Maschinerlen haben, in voller Bearbeitung stehen und alle anderen Eigenschaften vereinigen, welche der Kassenrat jur vollständigen Sicherheit für notwendig halt.
Art. 7. Die Kasse darf keine höhere Summe auf eine Offizin leihen als 30 0/0 des vom Kassenrate auf Grund von Taxationen und Erkundigungen, die er für notwendig erachtet, festgestellten Wertes; unter Offizin ist das Ctablissement mit allem jur Ausbeutung Not— wendigen zu verstehen.
Indessen kann die Kasse Anlehen auf Pampas ohne Maschinerten bewilligen, fie wird aber in diesem Falle die Bonos nur nach Ver- vollständigung der Einrichtung mur Zufriedenheit der Kasse ausfolgen, wobei sich der Rat das Recht vorbehält, den Betrag des zugestandenen . 6 nach dem Stande und der Leistungsfähigkeit der Offizin zu ermäßigen.
Art. 8. Unbeschadet der halbjährigen Voraugbezahlung, welche das g vorschreibt, kann die Kasse fordern, daß die auf Grund dieses Gesetzes verpfändeten Salpeteroffizinen ihre Produkte unter ihrer Geschäftsfirma exportieren und ebenso, daß sie nebst den entsprechenden Zollabgaben bei der Ausfuhr den bon der Kasse festzustellenden auf jedes Quintal entfallenden Tell der Annuität bezahlen.
Dieser Betrag kann, wenn die Kaffe das fordert, Veränderungen unterliegen, solange die hypothekarische Schuld noch bestebt. Falls die Zahlung der Quote, die für jedes Quüintal festgesetzt ist, in jedem Semester den für Amortisation und Verzinsung der Schuld erforderlichen Betrag übersteigt, kann der Rat, um die An—⸗ leihe ausreichend sicher zu stellen, den Ueberschuß zur außerordentlichen Tilgung der Schuld verwenden.
Zur Durchführung dieser Bestimmung werden in dem betreffenden Zollamte der Vertrag über die Verpfändung, von der dies Gesetz spricht, und die Digpositionen des Kassenrats betreffs des für den Schulddienst festgestellten Betrags verglichen werden.
Die fiskalischen Schatzämter haben der Kasse die Summen aus— zufolgen, die sie für deren Rechnung gemäß dem gegenwärtigen Artfkel empfangen haben. ;
Art. 9. Der Verstoß gegen irgend eine dieser Bestimmungen i. khn 9) Schuldners zieht unmittelbar die Kündigung der Hy
othek na .
Art. 19. Die Coupons der in diesem 4346 geschaffenen Bonos und der Wert der amortisterten werden an die Inhaber in Chile oder in London in der Form ausbezahlt, welche die betreffenden Reglements vorschrelben.
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes in bejug auf den Bono Salitrero sollen auf die auszugebenden Bonos gedruckt werden.
Art. 11. Der Stagt Übergiht der Salpeterkreditkasse 5 Millionen
esos in Papieren der Cajg de Ersdito Hipotecario. Dieser Betrag ildet einen Reserpe⸗ und Garantiefonds einschl. der Zinsen, welche er trägt nach Abzug der Verwaltungskosten der Kasse, der Kommissions⸗ gebühren und der Verzugszinsen, welche die Kasse sich von ihren Dar⸗ lehen bejahlen läßt. ö
Sobald die Kasse einen Reservefonds von 10 Millionen Pesos ie ge hat, wird sie dem Staate die 5 Millionen Pesos zurückzahlen.
Vie Bonos, die die Kaffe erhält, werden vom Garantiefonds auf Grund des e Nr. 1721 vom 29. Dezember 1904 zurückgezogen.
Art. 12. ie Salpeterkreditkasse wird durch einen Rat ver⸗ waltet, der sich aus einem Direktor, sechs Beisitzern und einem Fiskal jusammensetzt. =
Aufhebung der Rimessen nach Europa.
Art. 13. Solange der Kurs unter 16 Pence bleibt, wird die Remittierung von Geldern zur Komplettierung des Konversiongfonds eingestellt.
Ausgabe von Papiergeld. ⸗
Art. 14. Der vir en der Republik gibt im Zeitraume von 30 Tagen 39 Millionen Papiergeld zum legalen Kurse aus, die durch öffentliches Ausschreiben zum Ankaufe von Bonos der Caja de Crédit , verwandt werden, deren Preis den Paristand nicht Über- keigt, und von denen 6 Millionen im ersten Monat und 3 Millionen in jedem folgenden ausgegeben werden müssen.
Der auf jeden Monat entfallende Betrag wird um die Summe
vermebrt, welche vom vorhergehenden unbegeben geblieben ist.
Der Präsident kann außerdem durch öffentliches Augschreiben Bono der inneren Schuld amortisteren und folche des Anleheng der Munizipalität von Santiago ankaufen.
ö Aufnahme von Anlehen. Art, 15. Der Präsident der Republik wird ermächtigt, eine äußere Anleibe big zu 45 Millionen Pfd. Sterl. aufiunchmen, die bei einer jährlichen akkumulativen Amortisation bis zu 150 höchstens Soo Zinsen pro Jahr erfordern soll.
Der Ertrag dieser Anleibe soll ausschließlich dazu bestimmt sein, das vom Staat ausgegebene . zu garantieren.
Art, 186. Der Prästdent wird ferner zur Aufnahme einer Anleihe von 3 Millionen Pfd. Sterl. mit nicht über 5 olg Jinsen und einer Amortisation von oo , Hiervon sollen 1100 000 Pfd. Sterl. für Bauten im Hafen von Valparaiso, der Rest zum Bau deg doppelten Schienenwegs der Staatsbahn, zum Ankauf von Eisen- K zu Häfen, jum Bau von Querbahnen ufw. verwendet werden.
Garantie und Konversions fonds.
Att. 17. Der Garantie und Konversiongfonds der fiskalischen Emisstonen wird in folgender Form jusammengesetzt sein: 2. Aug den Fonds, die augenblicklich zu diesem Zwecke in fremden Banken deponlert sind, und deren Zinsen. E. Aus dem im Art. 15 des gegen. waͤ rtigen Gesetzes autoristerten Anlehen. . Aus den Hypotheken- briefen, die der Fiskus entsprechend Art. 14 gegenwärtigen Gesetzes ankaufen soll, nebst den Zinsen und der Amortisation. (Nach den Valparaisoer Nachrichten.)
währt. Alle diese
Canada.
ollfreiheit für getragene Kleidungsstüce, die als gesd en für Ansiedker eingehen. Laut in ar e ö. Heneralgouverneurg können getragene Kleidungsftücke, die als Geschen für Anstedler eingehen, zolifrel abgelaffen werden, wenn der Empfänger guf der Eingangsanmeldung die Erklärung abgibt, daß er ein 2 siedler in Canada ist, fowle daß die Kleidungsstücke bon einem mm Namen zu benennenden Freunde gesandt und für feine Familie oder ihn selbst bestimmt sind. Fhe Board of Rrade Journal)
Gründung einer chinesischen Handels bank in Schanghai. Nach Mitteilungen chinessscher Kreise hat die chinesische . kammer in Singapore heschloffen, einer an sie ergangenen Elnladuns der chinesischen Handelskammer zu Schanghai , rn, zwei Ah⸗ gesandte zwecks Festsetzung elnheitsicher Geschäftsordnungen für die chinesischen Handelskammern zu entfenden. ei diefer Gelegenhelt soll auch der Plan der Gründung einer großen chinefischen Händelk. bank mit einem Kapital von 10 Millionen Tals, ju der die Schanghaler chinesische Handelskammer 3, die Singaporer 1 Million Taels ö soll, befprochen werden. Dat Unternehmen soll die zahlreichen und wertvollen Handelgbeziehungen, die die Chinesen in bielen Ländern und namentlich in Ostasten haben, organisieren, zunä für chinesische Interefsen, und jwar mit zahlreichen Filialen auch an Auslandsorken, wo Chinesen in größerer Zahl leben, kätig sein don der chinestschen Regierung unabhängig sein und ganz nach den Grund saͤtzen moderner Großbanken arbeiten, späterhin aber namentlich auch die Fingnztierung chinesischer Staatsanleiben besorgen. ie aus den Krelfen der Singaporer reichen Straits bornchinesen verlautet, stehen diese dem Plane, der hier hauptsächlich von Swatom; incsen gefördert wird, zunächst, wenigftens offiitell, fern. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulatz in Singapore.) .
Der Bergbau in Korea.
Das koreanische Minenwesen ist durch Erlaß eines am 15. Sep= tember 1906 in Kraft getretenen Kaiferlichen CEdiktes nebst Aus⸗ führungsbestimmungen gesetzlich geregelt worden. J
uf Grund der neuen Gesetzes bestimmungen hat die Firma E. Meyer u. Co. für das ‚Deutsche Korea. Syndilat im Mär 1907 die Konzession für fünf in dem Biftritte Söntschön (Mord. Pyöngan · do gelegene Claims. von jusammen 2 Millionen Tfubo (1 Tsubo — 6 englische Quadratfuß) Flächeninhalt erhalten. Söntschön ist eine Station der Söul — Widschu Bahn. Das Goldbergwerk ist von der Bahn ungefähr 10 Em entfernt. Es sind alsbald nach der Konzessions⸗= erteilung deutsche Ingenieure zur Vornahme von Profpektlerungè arbeiten nach den Minenfeldern abgegangen. ⸗
Die Konzession für das in Rangkog im Oistrikte Kimsong (Kangwön⸗do) während einiger Jahre bis 1303 betriebene Bergwerkẽ⸗ unternehmen, das sich nicht alt lohnend erwies, wurde von dem Syn⸗ dikat . h d von
eichleitig wurden Minenrechte in Kuisöng (östli ö Söntschön) erteilt an den britischen hafen end, Hollowan als Vertreter der British and KBrean Gorporation, die auf ihre alte Konzession in Densan verzichtet hat. Der Amerikaner Deshler und der Japaner Tsudg erhielten die Konzessson fur Heul-tschon, dem Engländer Dr. Rutherford Harris als Vertreter der Magi fapanese Gompang Limited London) wurden Minenrechte in Tschosan 35
Goldminen, auch Sontschön, waren Kronmin:
und sind in Nord⸗Ppyöngan⸗do gelegen. int Seit. Inkrafttreten der Minengefetzgebung wurden auch an . größere Anzahl Japaner und Koreaner Konzessionen, namentlich sn Goldwãscherelen, bewilligt. so
Was die in früheren Jahren erteilten Konzesstonen anlangt, nimmt die mit einem Kapitale von 5 Millionen amerlkanische Do mn ausgestattete griental Consolidated Mines, bie in Unfan Gh, do mit 240 Pochhammern arbeitet, hei weitem die erste Stelle ö In Suan werden die im Jahre 1965 begonnenen Pin pettlerug arbeiten von den Korean Syndicate Ltd. (London) sortgesetzt. mer Goldbergwerk in Tschiksan (GGschungetschöng. do, das feüher von . japanischen Gesellschaft im kleinen Maßstabe bearbeitet worden 3 ist kürzlich von der Korean Exploration Gompany of Golumbis· 8 3 . die dupfen tyong. do
eber die Konzession für die Kupferlager in Kapsan (Ham ,. für die eine Reihe von Bewerbern 8 . 4j eine . scheidung noch nicht erfolgt. Der Kaiserkiche Haubhakt soll in letzte Jelt den Wunsch zu erkennen gegeben haben, Fiefe Minen auf eigene Rechnung bearbeiten zu lassen. es
Die Koblenminen bei Pyöngyang in der Nähe des Taidongfluñ harren ebenfalls noch einer systematischen Bearbeslung. a ö Aeußerungen eines japanischen Sachberstänbigen können die Lagerunge mit denen von Karatfu verglichen werden. Ez sollen 10 Millionen Tonnen Kohlen 600 6 unter der Erde lagern. ber
Was bis jetzt geschehen ist, reicht noch nicht aus, ein Urtell ü . . welche ifa f bil ns der koreanischen 3
e zu bieten vermag, ju fällen. e nächsten Jahre werden. dieser Hinsicht Aufflärung bringen. , seit 1900
ei
Im Jahre 1906 hat die Goldausfuhr 4 666130 Jen, das ungünstigfste Jahrezergebnis, betragen. Die einzelnen Häfen waren daran, 3 folgt, beteiligt: äfen
1803 1904 19805 1966 6
Tschinnampo 1ä752 200 1 980 2901 26082500 5674 Tschimulpo 2128 704 26094450 2082200 3270 63
Kunsan 6 840 13 490 8 25 1165 Morpo. 315665 3 456 1169 Ii 680 . ; 17 6365 A434 185 149 412 h h35 önsan 1467111 453 780 55 305 2719 189 Zusamncn D TD sd od Rs d s Fos Ts i580
Es steht außer i. daß nicht unbedeutende Mengen Gold ban Koreanern, die ein Interesse daran haben, ihre Äusbeute vor hab⸗ gierigen Magistrgten zu verbergen, heimlich ausgeführt werden. schai, 30 ö fo ih fr ei. e lern ü e, jogenen Golde rlich gegen onen Yen beträgt. (Na Bericht des Kaiserlichen Konsulats in . ,
Ausschreibungen. ö. Zwecks Frweiterung des städtischen Elektriiitä ts, werkes in Klagenfurt erfuchte der Verwaltungsrat den Gemeinde rat, einen Betrag von 5o0 05 Kronen zur Verfügung zu stellen esterr. Zentral · Anzeiger f. d. öffenũĩ. Lieferungswesen /
Lieferung ein gr Dampfwal ze und einer Boden scha n sescarificagoraj nach Barcelona (Span ien). EFrstere soll 36. kibenenichl gon 1 rd 8 baren, Leit, m mog, , bass . Erdreich pro Tag auflockern können. Anschlag: 26 660 Pen im Kaution: 10 so. Verhandlungstermin: 7. Januar 8 ö Auntamiento eonstitucional de Barcelona. Das Bedingung liegt im Negociado de Fomento de la Secretaria municip Barcelona zur Cinsicht aug.
t⸗ Die Lieferung des elektrischen Stromes zur öffen lichsn Beleuchtung von Aransuez (Spanien) wind ö 14. Januar 1968 guf o Jahre vergeben. Verlangt werden 210 . 3. lampen von je 37 Kerzen. ö pro Jahr: 11 340 De 3 Kaution: 5 o,o. Näheres beim Ayuntamiento constitu gi cha Aranjuen. (Gaceta de Madrid-
Au tomobilom)ibusbetzieb im Kaukasus. Vie . Amtsblatt ‚„Kaw kast mitgeteilt wird, hat der Stadthalter ene Kaukasug einem Konsortlum die Konzession zum Betrie ichen Automobilomnibugperkehrs auf folgenden Strecken verl . 1) Tiflis — Signasch — Lagodechi — Sakatalv = Nucha— 8 *. 3 Jewlach = Schuscha; 3) Eisenbahnstation giundamj . Ger = Ih Sisenbahn ffallon Atftafc = KRajach; Del ishan Jarakliß; D T