Deutscher Reichsanzeiger
und
aatsanzeiger.
. Einzelne Anmmern kosten 25 .
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den PFostanstalten und Jeitungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Erpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Insertionspreis für den Raum reiner Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an; die Königliche Expedition
J des Nentschen Reichsanzeigers
und Königlich Preußischen taatzanzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 168.
Berlin, Dienstag, den 16. Juli, Abends.
1907.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Kaufmännische Krankenkasse für die Unterweserorte Bremerhaven, Geestemünde und Lehe (E. H) in Bremerhaven.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Wanderarbeits stãttengesetz.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 29 und 30 der Hiri rr, Gesetzsammlung. ͤ . . in der Armee und in der Kaiserlichen
arine.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Reichskommissar bei den Seeämtern in Flensburg und Tönning, Kapitän zur See z. D. 3 von Treuen⸗ feld den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Eugen Kuhne zu Kottbus, dem Rechtsanwalt, Justizrat Arnold Wegh⸗ mann zu Kleve, dem Pfarrer a. D. Wilhelm Treplin zu Mühlhausen i. Th, bisher zu Borne im Kreise Kalbe a. S, dem Bberbahnhofsvorsteher Carl Schottmann 7 Siegen, dem Amtmann Ludwig Schmidt zu Erndtebrück im Kreise Wittgenstein, dem Stiftsoberförster Albert Neumann zu Fathlow im Landkreise Kottbus und dem Rentier Eduard Schwartz zu Berlinchen im Kreise Soldin den Roten Adbler⸗ orden vierter Klasse, , dem Marineintendanturrat Bruno gi cher von der lihelmshaven den Königlichen Kronenorden dritter
in Wi ,,,, Schmidt, zu Charlott zu G Riedenbrück, dem Polizeisekretär Kar! Ku . dem Ratsregistrator Wilhelm Scheidt, beide . iegnitz, dem Rittergutspächter Eugen Sors che zu iesau im Kreise Bunztau und dem Architekten Gustav Liebig zu Schöneberg bei Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, , ö ; ö 96 herrschaftlichen Oherförster Leo Thiele zu Heidenau im Kreise Krossen, dem Botenmeister und Kastellan 4 D. Johann Wilhelm Hanisch zu Berlin, dem Guts—⸗ administrator Julius Frey ö Trebichow im Kreise Krossen,
e
dem Gutsbrennermeister Wilhelm Horn zu Rostin im Kreise Soldin und dem Werkführer Otte Lindenberg zu Magde⸗ Furg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens; den Regierungskanzlisten, Kanzleisekretären Otto Strecker und Bernhard Wiltenbecher, den Regierungskanzlisten ulius Hache und Otto Katzke, sämtlich zu Liegnitz, den teuerkanzlisten Hermann Moldenhauer und Friedrich Schwarze zu Magdeburg dem Fürstlich Solms⸗-Braunfels⸗ chen Förster Bernhard Esch zu Braunfels im Kreise har den Feuermännern Herrmann Kottwitz, Wilhelm ar ffenbeeg, Oltmann Heinemann, Paul Faudach und Friedrich Doppleb, sämtlich zu Berlin, dem Vorwerksverwalter Heinrich Strehlow u Rostin im FKreise Soldin, den Hofmeistern en,, chulze und August Kahle zu Weteritz im Kreise Gardelegen, dem Presbyter, Ackerer und Winzer Peter 6 u Andel im Kreise Berncastel, dem Wirtschaftsvogt Ernst Kinn zu Sergen im Kreise Kottbus, dem Hausdlener und Krankenwärter Wilhelm Barth zu Erdmannsdorf im Kreise Hirschberg, dem Schlosser Wilhelm Dannhauer zu Ilsenburg im Kreise Grafschaft Wernigerode, dem Schmiedegesellen Karl Hackert zu Daehre im Kreise Salzwedel, dem Bandpacker Andreas Kleinau u e im Kreise Wolmirstedt, dem Vorarbeiter akob Schmidt zu Ausackerbrück im Kreise Schleswig, dem Tabakarbeiter in. Schubert zu Greiffenberg im Kreise Löwenberg, dem Waldarbeiter Friedrich . zu Münchendorf im 2 Naugard, dem Gutsstellmacher Hein⸗ rich Krüger zu Rostin im Kreise Soldin, dem Gutsarbeiter . Fischer und dem Hirten Johann Krause, eide zu Vorwerk Gr-Quittainen im Kreise Pr-Holland, dem irten Gottfried Jädtke zu Gut Schlodien im genannten reise und dem Gutsfütterer J Podlech zu Vor⸗ werk Spitzen im genannten Kreise das Allgemeine Ehren⸗ ö rig 66 em Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Bernhard a . , , enge, utscher Johann ang, sämtlich zu Cöln, die . medaille dritter Klasse zu ö ⸗ .
z ĩ * 3 ,
nter eiten ind zu herwalten,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hofmarschall Grafen von Zedlitz⸗ Trützschler die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Kommandeur⸗ kreuzes erster Klasse des Großherzoglich Badischen Ordens Berthold J. und des Großkreuzes des Fürstlich onacoischen Ordens des heiligen Karl.
8 Deutsches Reich.
Auf Grund des 3 75a des . es in der (Gun des Gesetzes vom 10. April 1892 Neichs⸗ 6 blatt S. 379) und des Abänderungsgesetzes vom 2. Mai 03 (Reichsgesetzblat! S. 233) ist der Kaufmännischen gran er fe für die Unterweserorte Bremerhaßben,
Geestemünde und Lehe (6. H) in Bremerhaven von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt. Berlin, den 13. Juli 190. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Koch.
Königreich Preußen.
Wanderarbeitsstättengesetzꝛ. Vom 29. Juni 190. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.,
verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
⸗ . 1 . 6 ;. dur H 1 ö s; ö . arbe t
Ver Beschluß erfordert eine Mehrheit . wei Drittel 8 i nn wenigstens zwe n
5 2. .
Wanderarbeltsstätten haben die Aufgabe, müttellosen arbeits- faͤhigen Männern, die außerhalb ihres Enn, er suchen, Arbelt zu vermitteln und vorübergehend gegen Arbeitsleistung Be⸗ köstigung und Obdach zu gewähren. J
83.
Der Provinziallandtag erläßt eine Ordnung über die Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Wanderarbeitsstätten.
5 4.
Kreise, in denen keine Wanderarbeitsstätte eingerichtet wird, denen aber die bon anderen Kreisen derselben Provinz eingerichteten Wander. arbeitsstätten zugute kommen, können durch Beschluß des Provinzial sandtags verpflichtet werden, zu den Kosten dleser Wanderarbeits stätten beizutragen.
Die Höhe des Beitrags setzt der Probinzialausschuß fest.
§ 5.
Die Provinzen haben den Kreisen jwei Drittel der Kosten der Wanderarbeitsstätten zu erstatten.
Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten, welche durch die Be⸗ en, von Gästen der Wanderarbeitsstätten innerhalb der Provinz erwachsen.
Die den Kreisen zu erstattenden Kosten setzt der Provinzial⸗ ausschuß fest. ;
on den Kosten der mit Wanderarbeitsstätten verbundenen Aibeilsnachweise übernimmt der Staat nach Vereinbarung mit den Probinzen einen angemessenen Bruchteil.
§ 6.
Gegen die Festsetzungen des Probinzialausschusseg in den Fällen des 5 und des 55 steht den beteiligten Kreisen n e n, Frist von zwei Wochen der Cinspruch zu.
Ucher den Einspruch beschließt der Propinzialausschuß.
ö. 164 2 n,, é! . 1 34 2 . *
e Klage im Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Zu n erster Instanj sst der Benrtgaug schuß. . k 5857. ;
Mit e, des Provinzialausschusses können sich die Kreise bei der Clnrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Wander- arbeitsstätten der Mitwirkung Dritter bedienen.
Die . kann nur versagt oder zurückgenommen werden, wenn und insoweit die Mitwirkung Dritter die Erfüllung des Zweckes der Wanderarbeitsstätten gefährdet. .
Im Strestfall entscheidet der Provinzialrat.
§ 8.
Gemeinden (Gutsbezirke), in denen eine Wanderarbeitsstätte ein⸗ gerichtet wird, sind auf. Erfordern des Kreisausschusses zur Mit⸗ wirkung bel deren Verwaltung und zur Hergabe i . Räumlich i, ö solche schon bisher einem glei wecke dienten, ver⸗
et.
ö Die Kreise haben den Gemeinden (Gutsbezirken) hierfür eine an ⸗ gemessene Entschädigung zu gewähren, über deren Höhe im Streitfalle der Bezirksausschuß f e
§ 9.
Die Bezirksverbände der Propinz Hessen⸗Nassau und der Landes- kommunalderband der Hohenzollernschen Lande gelten im Sinne dieses Gesetzes als Provinzen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem . di ß
Gegeben Travemünde, den 29. Juni 19.
(Il. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow, von Bethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Befeler. Breitenbach, von Arnim. von Moltke.
Ministerium der nn. Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Dem Oberlehrer an der Kaiserin Auguste re r in Dirschau Dr. Edu ard Strickstrack und dem Oberlehrer an der mit einer Lehrerinnenbildungsanstalt verbundenen städtischen höheren . in Dortmund Wilhelm Korte ist der Charakter als Professor verliehen worden. Am . zu Wipperfürth ist der bisherige Lehrer Dr. Schulte vom Seminarnebenkursus in Münster=
maifeld als ordentlicher Seminarlehrer ange tellt worden.
Die von heute ab zur 3 gelangende Nummer 29 der Preußischen Gesetzsammlung enthalt unter
Nr. 15 831 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg⸗Lippe wegen Fortführung des Rhein⸗Weser⸗Kanals durch das Färstentum Schaumburg-Lippe vom 19. Oktober 1906. 30. Oktober 1906.
Berlin W., den 16. Juli 190.
Königliches n, , ,
Ratt.
Verl WM der 16. 3 io,. ale , , eoeenn
Rant.
Per son alveränderungen.
4 6 Preußische Armee.
ziere, Fähnriche usw. reden sborg, 5. Juli. Trappe, Lt. im Feldart. Regt. von Hane p H er hei Nr. 5“, auf sein Gesuch zu den Res. Offizieren des Regts. übergeführt.
Beamte der Militärjustizver waltung.
Durch Allerhöchste Kabinettsorder. 1. Juli. Diehl, Platenius, Kriegsgerichtsräte der 11. bzw. der 29. Div., der . 2 . r 43 . ,, , verliehen.
urch er e Bestallung. 1. Juli. Gerichtsassessor, zum Kriegsgerichtsrat . 2
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 4. Jul
Schubert, Kriegsgerichtsrat, der 9. in zugeordnet. .
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Allerhöchsten Abschied. 11. 3 Sperling, Remontedepotsekretär vom Remontedepot Sperling, beim Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat
bei der . des V. Armeekorps, Reisewitz, Kes sel, Arnold, Streu
. Raiserliche Marine. ergen, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern, 9. i. Befördert; Kirchner, Oberlt. zur ö — 13 Elle, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzers 6 — zu Kapitänlts.,, Pungs (ain Lt. zur Ste vom S. M. Lintenschiffs Mecklenburg“, Karkowa, Lt. zur See vom . S. M. Torpedoboots Takun, — zu Oberlts. zur See, R 1 1 vom Stabe S. M. kleinen Lübeck 86 a, . 8. M. — rn. . erg“, — zu rjähl. Marinestab euren, ever Em il), Marineingen. vom Stabe S. M. . Vineta, iddecke, Marineingen. vom Stabe S. M. Schul schiffs ‚Char= lotte', Schulz, Lindemann, Marineingenleure von der 2. Werft⸗ div, — letztere belde unter Verleihung des Charakters als Marine= oberstabgingen,;, — zu Marineoberingenieuren. v. Bülow, Fähnr. zur See von der Marineschule, scheidet behufs Uebertritts zur Armee aus der Marine aus.
Die von h ab. —— gabe gelangende Nummer 30 . n, i me. k X. Jun