1908 / 45 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

die in verschiedenen bei dem Reichztage eingegangenen Resolutionen ausgesprochen worden sind, Rechnung tragen. Tie Strafproꝛeßreform se, wie si im Reichgiuftizamt aufgestellt worden ist, enthält solche Bestimmunqen, und ich glaube, big auf welteres können die dahin gehenden Anträge als durch meine Erklärung erledigt betrachtet werden ( Gravoh

Abg. Dove (fr. Vgg.): Die letzte Erklärung des Staatg- sekretärs können wir mit Freude begrüßen, da sie die Aussicht eröffnet, daß wir die Reformwvorschläge jur Strafprozeßordnung in absebbarer

eit erhalten. Auch die Reformen auf dem Gebiete des Zipilprojesses ollen ja nunmehr in allernächster Zeit an uns gelangen. Die Gr⸗ Fhung der Rebistonsfumme wurde von uns schweren 3 uugestanden; aber schen ustand = Reiche gericht wieder 3 damals zu dieser Erhöhung veranlaßt selbst hat sich ur Erörterun welterer Abhilfemitte! eine besondere ommission gebildet, die aber berelts zu dem Ergebnis sekommen sein soll, daß eine weitere Vermehrung der Zahl der Zivil⸗ 863 unmöglich ist. Auf die Dauer wird aber an eine Reform deg . Nebistongrechtes gegangen werden müssen. Wenn also auch ne Lollständige Räepiston der Zivilprojeßordnung erwünschter wäre, so läßt doch unsere gegenwärtige politische und Geschäftslage eg mehr als jweifelhaft erschelnen, ob man damit ans Jiel gelangen könnte. Der von dem Abg. Müller Meiningen und mir im borigen Jahre eingebrachte und elnstimmig vom Haufe angenommene Antrag baß denn

jetzt ist der unerträgliche eingetreten, der un bat. Im Reichsgericht

auch bloß auf eine Reform des Vetfahreng im Sinne der Beschleunigung

gedrungen. Vag hat aber nicht geholfen; es liegen uns heute wieder neue Anträge von allgemeiner Tragweite vor. Da ist der Antrag Albrecht wegen Errichtung von Sondergerichten auch für die ländlichen Arbeiter. An ich erscheint diese Forderung immerhin begründet, nachdem elnmal die Gewerbegerichte errichtet sind. Dennoch bleiben die großen Bedenken gegen eine weitere Zersplitterung unserer Gerichtaorganisation bestehen. Auch mir erscheint der Ge⸗ danke elver erweiterten Mitwirkung des Latenelements bei den ordent⸗ lichen Gerichten an als richtig, aber seine äußersten Konseguenjen würden für jeden n . eine Garnitur von Laien erfordern, wie sie praktisch nicht mehr zu beschaffen wäre, j. B. bei Miets« streitigkeiten einen Beisitzer aus den Hautwirts, und einen auß den Mieterkreisen usw. usw. Bas würde praktisch schließlich nicht mehr durchführbar sein, wie wir ja schon bel der Beratung der Vorlage wegen der Interessen gegen sätz? auftreten sahen, denen

nur recht zu werden war.

mit Mühe

ülle von Gerichtsurteilen und Einzelfällen an, welche bas thema probandum der Klassenjustiz erhärten sollten. Er kann sich doch aber

nur auf Zeitunggreferate stützen, die diese oder jene subjektire Färbung erbalten baben können. Gewiß wird sich da und dort üiß gewisse 1 Beeinflussung der Richter nachweisen assen. allerdings frei ju machen suchen. Die juristische Ausbildun bielfach sehr einseitig nach der Ausbildung deg Verstanden, n dessen werden Ve Verbältnisse des praktischen Tebeng sehr oft überseben. Em Fall aus meiner Praxis kann dag belenchten. Ez wurde ein Kind geboren, für weiblichen Geschlechts gehalten und Karoline getauft. Alg später entdeckt wurde, daß das Kind ein as war, wurde beantragt, das Standegamtsregifter zu ändern und

den Namen in den männlichen R Da

amen Kail uwandeln. 33 die zuständige ö des Ham e,, e bee ve⸗

t sei ju andern, aber der Name nicht, denn eg läge beim Namen ein Irrtum in den Motiven vor, und * 6 nicht 2 Grund des Paragraphen soundso wurde es abgelehnt, den weiblichen Namen in den männlichen ju ändern. So sehr wir Ünqrͤffe auf den Richterstand 3 so sehr

Ueber lieferung getreu für die Mitwirkung des Lalenelementz immer und immer wieder unsere Stimme erheben.

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Sensationssucht blamiert, mehr als die von dem Kollegen Wagner so sehr getadelte Sensationgpresse. Unserem Standpunkt haben wir durch die Resolution Ausdruck gegeben, die zur Ermöglichung der Heran⸗

ziehung aller Kreise zum Schöffen. und Geschworenenamte die Ge— währung von Didten verlangt.

Von überkommenen Anschauungen muß der Richter fich

Auf mässen wir unserer

In dem Hau und Wolke. Harden -⸗Proseß hat sich am meisten das Publikum mit seiner

Die Erklärung des Staatgsekretärsz

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. .

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darüber befriedigt mich insofern nicht, als ich nicht einsehe, warum

nun erst wieder big zur Reform der Strasprozeßordnung gewartet werden soll. Sehr wichtig erscheint uns die Resolution, die endlich

ein einbeitliches Strafvolljusggesetz für das Reich fordert. Seit den Die Anregung wegen Reform der Rechtepfleze mit ; bekannten, zwischen den Einzelstaaten vereinbarten Grundjügen“ 3 hee gn pe fte keing auf die 1

1895 haben wir in dieser Materie nichts ju hören bekommen.

taucht nun plötzlich der Antrag des Abg. von Liebert auf, die Deportation au wiegenden Teils meiner Freunde kann ich Antrage absolut ablehnend gegenüberstehen. ; daß uns eine Denkschrift über die Frage mitgeteilt wird, daß diese aber die Deportation empfehlen wird,

agen, daß wir diesem ir baben nichts dagegen,

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.

glaube ich nicht. polnischen Kinrern ertellt wird? Wenn in el Gerade dieser Antrag würde mit erheblichen Kosten verbunden sein, 8 e ö

denn eg käme danach ein sehr beschränkter Kreis als Obiekt der Deportation in Betracht, es würden also viele Trangvorte und eine

kostspiellge Ueberwachung notwendig sein

erfüllt allerdings nicht genügend den Strafjweck, und deshalb wäre eine

Unser Gefängniswesen

wohl diskutabel. Gerade im Interesse unserer Kolonien und ihrer Ein

stärkere Heranzlehung der . zu Landeskulturarbeiten ehr

n müssen wir die Deportation zurückweisen. Es könnte darin ö Att seitens 2 Nationen geseben werden. Den Anträgen wegen Aenderung des Strafverfahrens gegen Jugendliche

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ir durchaus sympathisch gegenüber, denn unser Straf. 64 ; . nich was im Interesse der Rechtspflege und der Gesellschaft wünsckenswert wäre. Mancher sach⸗

verständige Amtsrichter hat allerdings: auf diesem Gebiete schon gut

rafrichterlichen Täligkelt in Ginklang brachte.; enn / dafür sorgen sollen, so in nichts dagegen zu sagen, aber etwas Wesentliches wird durch die einfache Uenderung der Geschäftgverteilung nicht erreicht werten. Amerska bietet die Stellung des Richters eine Voraugsetzung für die Jugendgerichte. Wir müssen der Jugend zum wußtsein böelngen, daß sie durch Strafraten

die Mlichten, die sie gegen die Gesellschaft bat,

Wenn jetzt die

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.

In (nter dlesen Äaständen können die ganz andere

gegen verstößt.

Selbstverständlich siimmen wir auch der Resolution auf k der

Gebühren für Jeugen und Sachverständige zu. Ich babe mi als Richter manchmal geschäm ibre Zeit wirtschaftlich beffer ö.

Sätze jumuten ju mössen, die keineswegs mehr pen gegenwärtigen Verhältnissen enisprechen und schon seinerzeit bei ihrer Festsetzung niedrig bemessen waren.

ö. frũher Zeugen und Sachverständigen, die

t 1 hãsien anwenden können, so niedrige

.

.

Wollen wir zu einer wirklichen Reform

kommen, so müssen wir uns bewußt werden, daß wir lo nicht weiter

fortwursteln können, sondern daß wir zu einer ener ischen . kommen müßsen, denn jedes Volt hat die Justüj, die es verd Abg. Bruhn Mp):

f anwälte willen die 2 erköhen. Die Gesetzgebung hat auf das

] ind so fraphant allgemeine Bedürfnis des Volkeg RKücksicht zu nehmen, und das Voll schwer wird noch an den guten Glauben ö. ,. eee 3. ( in rr R

ist voll.

fordert eine Verhilliung ker Juftizöflege. Die Gebührensätze für Zeugen und Sachvderständige zu erhöhen kommen berichtigt. In Berlin werden Vormittags so jahlteiche Termine angesetzt, daß Zeugen und stunzenlang warten müssen, well der Richter falsch disponiert. Der Forderung für die Selbst belöstizung und Selbstbeschäftigeng, der Untersachungegefan genen und Gefangenen stlmmen wir ju. Die ö ist für den Gebildeten fast immer ungenießbar. Die Anregung wegen der Devortation verdient Beachtunz und nähere Erwägung. Ven Staatssekretär möchte ich bitten, dahin zu wirken, daß dem sesbsländigen Handwerk Durch die Gefangenenarbeit keine unlautere Konkurrenz gemacht wid. Dem Antrag Albrecht wegen der Schiezs.

ichte können wir nicht zustimmen; wir können ung nicht für eine Fe ele , der Rechtepflege erklären. Der Resolution Albrecht

ent. Wir können nicht um einzelner Rechtz.! Üterschiede der Bestrafungen, je nachdem

.

nur aus höheren politischen Gesicht 66 indem er seine vormundschaftlichen Funktionen mit der r an ften

wegen der Verweigerung des . können wir nur so weit n nf als sie dle Redakteure schützen will. Der Iminunttäte— forderung für die Reichstags. und Landtagsabgeordneten können wir zustimmen, nicht aber für die Angehörigen der kommunalen Körperschaften. Selbstverständlich sind wir auch für die Gewährung von Tagegeldern für Schöffen und Heschworene. Den Anträgen Ablaß 2 Beseitigung der Härten, die gut der jetzigen Fassung der Geburtzurkunden vorehelicher Personen sich ergeben, und wegen einer Novelle zum Gesetz von 1900, durch die das Rechtegut der eclektrischen Energie mehr gesichert wird, stimmen wir zu. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß ein Vertreter einer bürgerlichen, der nationalen

müssen wir uns mit aller Entschiedenheit wehren. Bei manchem Richter herrscht allerdings eine gewiss. Weltfiemdheit, auch Für⸗ nehmheit; in der Behandlung der Zeugen sollten die Richter denn doch vorsichtiger sein, als es vielfach geschieht. Ich will 65 noch einen Fall zur Sprache bringen. Eine Agitaion des sollal-, demokratischen Bäckereiverbandes hatte die Gesellschaft gegen die Bäckerei aufgewiegelt, ein Bäckermeister wurde dadurch geschädigt und strengte einen Projeß auf Schadenersatz an und gewann den Prozeß. Die Beklagten erklärten nun, der Bäckezmelster kößane gewinnen sopiel er wolle, wir haben nichts. Die Mittel, den Projeßz durch— zuführen, hatten sie mit Hilfe des Verbandes. Das in doch Ian unhaltbarer Zustand. Ga müßten solche Verbände selbst hafibar gemacht werden können. Abg. Seyda (Pole): Der Abg. Stadthagen hat angeregt, eine Instan; ju schaffen, die darüber wacht. daß die Landesgeseßg-bung der Ginzelstaaten und die Verwaltung die e n. gebührend beachte, und er beiog sich in dieser Beziehung auf den Erlaß des preußischen Ministers des Innern bejüglich der Legitimationepapiere der aus. ländischen Arbeiter. Auch wir sehen in diesem 8j eine flagrante 3 * des Gesetzes über das Paßwesen und die Handelzderträge. Dieser Gilaß führt eine Art Stlaverei über die ausläͤndischen Arbeiter ein, und er beschränkt die Freizügigkeit. Daß riese Frage zur Kompetenz des Reichtamts des Innern gehört, kann ich dem Staatssekretär nicht zugeben. Als 1877 über die Schaffurg eineg e bständigen Reiche justijamts verhandelt wurde, wurde ibm auch die ufgabe zugewiesen, über die Ausführung der Reichsjustligesrtze zu wachen und dafür zu sorgen, daß Verordnungen jur Ausführung der Reichs justizgesetze erlassen werden. Der Stastasekretãr Dr. Fries berg

sagte damals, eg müsse sich im Reiche justijamt eine Art Reichz= Kaufman nsggerichte fyndikat bilden.

Der Abg. Stadthagen führte gestern eine

Es ist danach auch Aufgabe des Reicht justijamts, dem Reichskanzler da zur Selte ju stehen, wo es sich um die Ueberwachung von Reichsgesetzen in den Einjelstaaten handelt. Wie notwendig eine strengere Kontrolle seiteng des Reichs ist, be⸗ welssen unsere wiederholten Klagen darüber, daß die preußische Ver⸗ waltung die Reichsgesetze in der offenkundigsten Weise mißacktet. In diesem Hause haben wir ja noch erst vor kurzem unter Zastimmung der Mehrheit nachweisen können, daß die neueste preußische Ent⸗ eignunçs vorlage absolut nicht mit den Reichsgesetzen in Ginklang zu bringen ist. Auch hier hat sich der Staatssekrefär für „n zuftaͤndig erklärt. In der bisherigen Debatte hat sich eine merkwürdige Ucher— einstimmung aller Parteien darin herauägestellt, da gebung und Justijverwaltung nach den

verschledensten ist. Auch wir

Rich⸗ der

und erwarten

mit U Verfolgung von und zwar durch von der Siaatzanwalt⸗ ende Praxis verfolgt und eine Beleidigung eines Nachtwächterg oder Schutzmannes wird das öffentliche Inter-⸗ffe als selbst verstaͤndlich angesehen; es ist aber vorgekommen, daß die Staataan wal färaft einen Strafantrag des Grzbischofs von Gnesen und Pofen, Färstpeimas von

osen, wegen mangelnden zffentlichen Intereffes abgelcbat bai

nsere Genergtion kat offenbar vergesser, welchen hoben Wert da; gen der Oeffentlichkeit des Verfahrens für die gane FJustij be itzt, sie hat vergessen, welche Kämpfe die Erringung diefes kostbaren

utes gekostet hat. Dieses Prinzip kann' nie und nimmer anfgegeben oder auch nur eingeschränkt werden; dem Tatt des Ge— richis ist es zu überlassen, ob im einzelnen 2 eine Ausnahme ge⸗= macht werden soll. Die Neform der Strafgesetzgebung und des Straf⸗ volljugs ist dringend notwendig; aber gegen die Hie dere e re, der ö müssen wir ung aufs nachdrückst ;

rsonen ist besonders dankengwert; gerahe

Rationalität hat an dieser Reform ein lebhaft-g Inieresse. 57

Gute

für Deutschland einzuführen. Namens des über⸗ Eäönlss it ee l Mittig rt Herebletzung r gr inch, i

kann aber eine Schule heilsam wirken, wenn die Lehrer di S

der Kinder nicht verstehen? Wenn ein Lehrer, ö sich be nn, zu machen, das Dlenstmädchen hinzuziehen . Wenn selbst auf der untersten Stufe der Religiongunterricht in deutscher Sprache

ner Klasse 150 oder

jusammengepfercht sind und gemeinsam unterrichtet werden? Wir stimmen den vorgelegten Resolutsonen saämtlich zu mit der einzigen Ausnahme der Peportationgresolurion

. des Abg. von Liebert. Wir könnten ja beinahe dleser ir selatlkn

schon wegen des Namens ihres Urheberg entgegen sein nach dem pruche: Timeo Danaos et dona ferentes. Daß die Richt-

Hern auch darunter leiden muß, daß die Richter Sprache und itten ihrer Gerichtgeingesessenen nicht kennen, versteht sich von selbst;

das hat im preußischen Abgeordnetenhaus ein konservat ver Richter,

der Abg. Böhmer,

für Wort unterschreibe, an deren Schlusse

berausschaute, als es hieß, Ausnahmen von de

lange Richter in ihrer Heimat ar gestellt m Verlangen, daß die

werden müßten, könnten

. ugelassen werden. Gibt es denn eine polnische, eine deutsche, eine . . . keit? Es gibt nur eine Gerechtigkeit, und eg ist unerhöit, daß ein Richter einen, loschen Unterschied gemacht hat. Seit 1851 ist' kein Pole als Richter mehr in der Provin; Posen angestellt worden. Gerichte ihre Aufgaben dort nicht

so erfüllen, wie es geboten ist; auch unter den deutschen Richtern sind

derjenigen, die Polnisch können, nur eine veischwindend eringe Zahl. Bei uns kann, man nicht sowobl 38 einer gi sustiz, als vielmehr vielfach von Grscheinungen (einer Rassen. alt sprechen, seittem die Hakatisten nicht mehr bieß vo! ber Reagserung tolertert, sondern bevorzugt werden und als Schrittmacher

der Regierungspolitik zu gelten haben. Ei ĩ ö eine Zuschrift an einen Raolporlen * . . 6

An den Großpoles - Agstater, N. NM. Im Gisenbahnjuge sind Polen die sich polnisch unterhielten, deswegen von be di apft ung aufs argfte mihbandelt ,

orden; die Strafe, auf die

infolge der Anklage erkannt wurde, tete auf 50 „!

sie ausgefallen, wenn der Fall um ,.

gekehrt gelegen hätte? Jahr Gefängnis wäre der Pole nicht . Heiß oder polnische Angeklagte handelt, es sich um deutsck

daß es

Dem edakteur wir? bei der Preßankla ; 193 ebenso regelmäßig versagt, als er 6 369

gebilligt wird. Kann man da noch bon Einjelerfahtun gen sprechen?

Die Ostmarkenzulage ist eine Aufforderung an bie Hen n politischen Kampfe Stellung zu nehmen. Dadurch 6 6 it Richter zum Teil verleitet worden, das Polentum zffentlich ju be— kämpfen Im Posener Tigeblatt wurde gestern ein Artikel verbffent licht, in dem von hervorragender richterlicher Seite Vorschläge gemacht werden, wie das Enteignungegesetz am eme, er, zu zestalten sei um das Zit a err rn, dern Deutschtam ein fol hz Übergewicht 8 geben, daß & ein Ballwerk gegen das Polentum sein fönne' Gin bter, dem das Gefühl für Recht undd Gerechtigkeit so abhanden . ist, kann auch nicht unter den Verhaütnissen be ung echt sprechen. Im „Goniec Wleltopolski⸗ wurde mitgeteilt, daß

solchen Richter Vertrauen haben? Partei, wie der Abg. Heinze neulich, von Klassenjustij gesprochen hat. für die Vergiftunz d ussij in unseren Landeste Wir sind ja auch 3 mit allen Urteilen inversianden, aber dagegen n

Regierungen.

ualere Gesetz⸗

mit goldenen Worten anerkannt, die ich Wort leider der Pferdefuß

i der Reichsgewalt es gestatten, aber darüber hinaus chste verwahren.

dem Hause Rede ju flehen, aber auch nicht weiter über

gestellt werden, aber unsere Pflicht ist et,

ein Richter sich dahin geäußert habe, es 6 . . ö 4. h i an würde in der m erst w ( baben, nachdem das e ch. Glement auge gt 39 Amiß⸗ der Pole sei dorl der Grbfeind des Deutschen. Der d. Pier Den ) richfer bestritt zwar, daß die Aeußerung so ehe g. u rojcß diese bekundeten aber in dem angeftrengten. Beleld 7 e il. b Das Gericht ließ in seinem Urteil 9 9 Aeußerung so gefallen sel, e, aber 2 . ann leidigung zu 150 * Geldstrafe! 36 29 ,, Auch teiligung der Richter an Jen polttischen Kämpfen? mundschaftsrichter haben sich während e dn en der Verwaltungzbebörden, denn als 8 nommen, iner polnischen Mutter wurde das Erziehungsre . ln polnische nach dem Toze deg Vaterg, eines Deutschen, da icht den anch Unterricht erbielt! In Königehütte lehnte da; Ger d ben 6. der polnsschen Schresbweise von Ramen mit den p was Re zeichen ab; danach müßte auch, dem Grafen P ü Daß genommen werden, den Accent in enen ar e ann Hericht bat dat Verlangen als grehhalnische nb, ggher Gegen diesen Vorwurf wurde Beschwerde 1 gegeben. wurde erst in der dritten Instan. Mech par feiisch oberen Instanzjen urteilen immerhin . 99 der & die niederen Instanzen haben nicht den Beariff n, D die sie der Bepölkerung gegenüber einzunehmen kültnisse an n. Gebiete derschlimmmnern sich enn sst in der Geschicht, immer für die Staaten sch n h die Justi; sich zu einer Magd der Politik , ( Inzwischen ist noch eine weitere Resolution; Abg. Dr. Görcke⸗Brandenburg (nl. beantragh tage ö. 4 . 4 49 er ue . hl. Denkschrift borzulegen, in welcher die 0 Staaten 23 dem überseeischen Strafv

behandelt werden. seberding:

Staatssekretãr des Reichs justizamts Dr. Nie ub

Der Hert Vorredner bat im Eingang seiner . songe Behauptung aufgestellt, daß die preußische Regierung 1 so noch neuesteng in offenkundigster Weise die a, und hat appelller! an die r. we, . Reichajustljamtt, daß dem Abhilse geschaffen werde.

Meine Herren, wenn dem Herrn Vorredner für seine schwere pn verletzende Behauptung, daß sich die preußische , ten am ibu zekennieichneten Weise verhalte, ligen. ein auf R ö . Ber erlanntes MNioment jur Seite stände ich will mal ö 94 schluß des Reichatags (Zuruf bel den Polen: 2 x Abwarten! (Heiterkeih , der des Vorgeben de Nieglerung in einer bestimmten . e ö. zeichnet, so würde ich derartige Ausdrü '! und entschuldigen. Wenn er aber trotz 2 el.

9

Ruhe, mit der er gesprochen hat, bier einen Mut

preußischen Rrglerung ins Gesicht schleudert und , paß .

an das Reiche justüamt zu appellieren (Lachen bei den hehaupt .

ibm jur Selte stebe in der Bekämpfung der bon entschie

Mißbräuche und Rechisverletzungen, dann muß ĩ

jurũckweisen. ö gegen Meine Herren, wenn der Herr Vorredner gen heben ain

Reiche verwaltung oder gegen die preußssche NReglerun f bend

urn dann mag er bestlmmte Tatsachen bier vorbringen 8 en

Polen: Enteignungh, sich aber nicht in solchen he das ij wegen, wie er es im Eingange selner Rede getan bat. Giellurg i. würde ver dert Reichzlan ler seiner verfassungt mäß ar (Oh! bel

sen jederjeit bereit sein, dem Reichttage Rede zu ste a gen Gren Sojialdemokraten und Polen), sowelt die dern srrhn Sobald d

sich um preußtsche Angelegenheiten handelt, 2 . kaniler sich nicht dabei betelligen, wenn preußische

im Reichttag der Diekusston unterjogen werden. aver J wenn die Angelegenhelten eineg anderen Dundee ste tn e. sol⸗ Daqsens oder eines sonstigen Landes, hler dloluthe Relchꝛccht . in Fragen, die mit der Reichagesetzgebung und dem Denen, vir n haupt nicht in Verbindung stehen. Immer, meine dige s s err Reicheteniset cr ablebren. in ane verfafsuh een ewt d sich einjulassen. (Bravo! recht) Meine Herren rer haltungen Reichekanzler persönlich an derartig berechtlaten r ng 1 da, nicht beteiligt, so weit sind die Reichzämter , dasu ö pflichtet, dag ju tun, so weit ist auch dag NReichej / dlese Gren

hinaus.

Was hat nun der Herr Abgeordnete dem über an Tatsachen angeführt, auf Grund dessen . verlangt werden lönnte7? (guruf von den Po . vorlage) Der Herr Abgeordnete bat die Entclgn j drücklich vorbehalten für eine andere Dtn son geschb. D Abgeordnete hat, sowie gestern eg von anderer e. ae, w. ter genommen auf die Frage der Legittmatton der po ö. h Preußen. Da kann ich nur dag wiederholen, wan ichen, und jeder oblektiv denkende Mann wird mir re geben la Reichsjustijamt nur in den Grenjen hler Auskunft der Leg ibm figemiesen find, darüber hinaus nicht. Die sengse der der polnischen Arbeiter und die Frage, wie welt . ; Regierung getroffenen Maßnahmen zulässig sind.o un, in erster Reibe mur Kompetenz des Reichtamts det mi. eh von mir, der ich von diesen Dingen absolut . Tatsachen ; bei den Polen, dem weder die Motive, noch die

gsvorlas

d, n, . . Grunde liegen, noch die Vorschfften, die erlasten Cn. ien .

ein Mitglied darüber Auttunst verlenssn, , wich doch völlig unmnglich. (Sehr richtig! reckt! diesem Fall, hat der Herr Abgeordnete, sorie führungen erinnere, nut BeschwGerde gefübrt üh haͤltnisse der preußlschen Richter, iche de e n. nl polnisch sprechenden Richter in den . t nicht in Bevölkerung angestellt würden. Auch das gehö⸗ Sehr ilch des Reicht usthhamte (Helterkelt bei den Pele he m das gebört nicht einmal zur Kompelen dez i ier Regierung braucht sich nach dleser Richtung 1m Lande Weise, wie sie die Stellen ihrer Beamten . t vom: keine Vorschriften von irgend einer Seite, , nicht in ö machen jn safsen. Ich bin also in dieser . n r ju rsolse die Aus sũhrungen des Herrn Abgeordneten ve e wen, Glaußen Sie doch nicht, daß zs unmösct ( Bragen

rag. immer ablehnende Antworten zu ertellen 2 n,

eingegans .

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2

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