Deutscher Reichsanzeiger
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1908.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Drdensverleihungen 2c. Denutsches Reich. rungen ac. . tteillung, betreffend die nächste Seeschiffer- und Seefteuer⸗ Eilanne prüfung in Rostock. eilung eines Fiaggenzeugnisses. Erste Beilage:
Die Ein und ; . Ausfuhrwerte des Spezialhandels des deutschen ö in den einzelnen Ländern im Jahre 1907.
Königreich Preußen. . ungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und lh nstige Her scnal veränderungen ; et, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn⸗Dampffähren⸗ ee ninbunz zwischen Saßnitz und Trellehorg. glanntmachung, betreffend den etatsmäßi en Ueberschuß der slalischen Boömänen und Forstgrundstücke für das laufende z teuer jahr. . betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der Preußischen etzsammlung.
, Seine Majestät der Kön ig haben Allergnädigft geruht: dem Pfarrer Wilhelm Schim mel zu Stiepel im Kreise ö. ö der slädtischen höheren Mädchenschule ' I l ehen Dr. Wilhe lm Tesdorpf, dem kommissarischen 6t ninardirektor Franz Rzegnitzek 9 Rogasen, dem 5 adtrat ind Sladtältesten, Rentner Adolf her tzer zu benedlinburg, dem Bürgermeister Matthias Schmitt und n sllten kirekior Er ch Karcher beide zu Billingen im reise Saarlouis, den Roten Adlerorden vierter Klasse. a dem Landschaftsdireltor, Rittergutgbesitzer von Dewitz . Meesow im Kreise Regenwalde, dem Pfarrer, Super⸗ ntendenten und Kreisschulinspektor Heinxich Meier⸗Peter 9 attingen, und dem früheren Hüättendirektor, Gutsbesitzer dato Wein lig zu Burg Lede bei Beuel im Landkreise Bonn en Königlichen Kronenorden dritter Klasse, ; dem i ierungsbaumeister Rudolf Gölitzer, dem Bei⸗ ordneten, Fleischermeister Richard Lorenz, dem Ratmann, sufmann Ifa ag Ja tram. amtlich n Rogasen, dem ordent⸗ lichen Lehrer an ber stäbtischen höheren Mäbchenschule in bildes hein Gust av Burgtorf und dem bisherigen Amts⸗ . Gemeindevorsteher Hermann Ebert zu Niesky im ö Rothenburg SL. ben Königlichen Kronenorden vierter e,
Kla dem L a. D. Eduard Erber zu Glatz, bisher in be fe he; Adler der Inhaber des Königlichen Haus—
ardens von Hohenzollern, . 3 dem Had f. Ernst Kappler zu Poischwitz im Kreise auer, em Buchbindermeister Karl Knothe zu Görlitz und
m 6 Nörddeutschen Vloyd Adolf 6 K i, . Ehren⸗
uck zu Geestemünde das Kreuz des ö b Rentner Wil dem Ehrenmitgliede des Presbyteriums, Rentner dll hem en zu ir n im Kreise Hattingen, dem bigherigen Standesbeamsen Au gust Peukert, pu Oberau n Kreise üben, den Gemeindevorstehern Karl Leh feld zu Holz⸗ ich im Kreise Lauban und Ludwig Schmidt zu Bartikow 9 Kreise Greifenhagen, dem Expeditions vorsteher beim Stettiner eneralanzeiger Fürchtegott Fischer zu Stettin, dem Privatier Franz Lefch zu Koschentin im Kreise Lublinit dem Straf⸗ instgllagnfsehers geil eln Hübscher, dem Strafan talt; verkmeister Gustav Stu hbe, beide zu Rawitsch, dem Kreis⸗ el er auffeher Au gut Tittmann zu Nelcha im, Kreise Leihen bug O. L., dem Eisenbahnzugführer Diedrich bee tgen zu Reumünster, dem pensisnierten Eisen⸗ ahnlotomotibheizer Johann Jönck zu Rendsburg. den denston serten Gifenbahn weichen tellein Friedrich Stahl nd Witz eln eübeperdiei zie Kiel, dem. Hhensis nierten Gisenbahnnstalionsdiener Wilhelm Scha Enweber ü Lauenburg a. d. Elbe, bisher in Büchen, dem pensionierten rm srter Christian Franke zu Elbenburg im Kreise estprignitz, dem Provinzlalstraßenwärter einrich Albus riesemert im Kreise y 35 ö ächter ristop 5öttler zu ,,, Harter Christian Franke zu Lauengu im Kreise Springe,
EłI Kemmnitz, dem Sattler⸗ Gaswerkgqufseher Kar, 6 a , m.
Böõttchermeister im Landkreise Johann Mielke zu
lenghu ; ö. 3 den geb , , . dem Gastwirt Moritz
a ; j blinitz, dem Handels⸗ an ug nn , , 51 Guts⸗
bur SC., August Rothe . ö im Kreise Heiligen⸗
eil, dem lter Wilhelm Virgils zu Leppin im Kreise Ln e re t n ene hirlachter . Strübing
u Vanselow im genannten Kreise, den landwirtschaftlichen rbeitern Heinrich Klüper und Ernst Westphal zu Wensin im Kreise Segeberg das Allgemeine Chrenzeichen, sowie bem Hilfswärter Eugen Maher zu Sigmaringendorf, Oberamt Sigmaringen, die Rettungsmedaille am Bande zu
verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haden
Allergnãdigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden
zu erteilen, und zwar:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:
dem Kapitänleutnant Boy⸗Ed, Vorstand des Nachrichten⸗ bureaus des Reichsmarineamts; der Königlich Bayerischen Dienstauszeichnung zweiter Klasse: dem Marineoberkriegsgerichtsrat Schoen;
ferner: des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens erster Klasse: dem Vizeadmiral z. D. Sie gel zu Braunfels a. d. Lahn.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. der Schutztruppe für Deutsch⸗Oflafrika die Erlgubnis zur Anlegung der ihnen ver⸗ siehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:—
des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ h 5 9
dem Major beim Stabe Johannes; des Ritterkreuzes mit der Krone desselben Ordens:
dem Hauptmann Werner von Grawert und dem Hauptmann von Stuemer;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
den Oberleutnants Knecht und Schulz und dem Leutnant Wintgens;
der Großherzoglich , silbernen Medaille:
dem Feldwebel Mierswaj; sowie der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen bronzenen Verdien stmedaille: den Sergeanten Meyer und Hagemann, dem Unkeroffizier Czeczatka.
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marinebaurat für Schiffbau Schmidt zum Marine⸗
oberbaurat und Schiffbaubetriebadirektor, . den Marinebaurat für Maschinenbau Krell zum Marine⸗
oberbaurat und Maschinenbaubetriebsdirektor,
den Obermarineintendanturrat Fischer verwaltungsdirektor, 4
den charakteristerten Obermarineintendanturrat Mehlisch zum etatsmäßigen Obermarineintendanturrgt,
die Marineintendanturassessoren von Stein und Pelte zu Marineintendanturräten,
die Marinemaschinenbaumeister Domke und Klage⸗ mann zu Marinehauräten für Maschinenbau,
den Marinehafenbaumeister Brune zum für Hafenhau, J ;
zen Gewerbeassessor Dr. von Finckh zum Marine⸗
gewerberat und . den preußischen Gerichtsassessor Kamm erich zum Marine⸗
lriegsgerichtsrat zu ernennen sowie . . . Bberfekretäͤren bei dem Reichsgericht, Kanzleiräten
Barthel und Sprockhoff, in Leipzig den Charakter als Ge⸗ heimer Rechnungsrat zu verleihen.
zum Werft⸗
Marinebaurat
Der Marinestabszahlmeister a. D. Schröder ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im hielß
marineamt ernannt worden.
In Rostock wird am 18. Mai 1908 mit einer See⸗ schifferprüäfung für große Fahrt und einer See⸗ steuermannspräfung begonnen werden.
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Das in Hoboken bei Antwerpen aus Stahl neu erbaute Dampfschiff 6. elfingen“ von 2193,25 . Netto⸗ raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Seetransportgesellschaft m. b. H. in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigentümerin Hamburg als Heimats. hafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Antwerpen unter dem 4. April d. J. ein Flaggenzeugnis erteilt worden.
Königreich Preußen.
35 ö der König haben Allergnädigst geruht: den Rittmeister der Landwehr außer Dienst und Guts⸗ besitzer Philipp Richard Schade zu Georgshöhe im rb Beeskow⸗Storkow unter dem Namen von Cottenet in den Adelstand zu erheben.
Seine Maßjestät der König haben Allergnädigst geruht⸗
die Wahl des Gerichtsassessors a. D. Dr jur. Julius
. in Hannover zum Bürgermeister der Stadt Peine zu estätigen.
Gesetz, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn⸗Dam pf⸗ fährenverbindung zwischen Saßnitz und Trelleborg.
Vom 18. März 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landt der Monarchie, was n. . ,,
81. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Herstell einer Eisenbahndampffährenvvmrbindun i e Sc . Trelleborg die Summe von e og 4 zu verwenden.
§ 2.
Der Finanzminister wird ermächtigt, den im 5 1 be⸗ eichneten Betrag im Wege der Anleihe durch i h! von
taatsschuldverschreibungen aufzubringen.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorüber⸗ een Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fällig⸗ eitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgahe von neuen Schatz⸗ anweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforber⸗ lichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanwelsungen n , ,, 3 . c Schatzanweisungen oder tuldverschreibungen, di Einlösung von fällig werdenden ö ban n, sind, hat die Hauptverwaltung der Siaatsschulden auf An—= ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Faͤllig= keitstermine zur Verfügung zu halten. Die Ver insung der . n h. nicht 3. . Zeitpunkt . mit dem die Verzinsung der einzulösenden ĩ g e zulösenden Schatzanwesfungen
83.
Wann, durch welche Stelle und in welchen B welchem Zinsfuße, zu welchen J der ö ö . anr n bn e hu ner ch ungen und die ö ; . gabt werden sollen, bestimmt der in übrigen kommen wegen Verwalt Anlelhe die Vorschriften des Gesetzes ne ,,, 1869, ö die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml, S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, be⸗ , die Tilgung von Staatsschulden (Gesetzsamml. S. 45 . . . ö. betreffend die Bllbung ie ee e hen def isenbahnverwaltung (Gesetzsamml.
§ 4. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
und beigebrucktem kn fl 6 ten Unterschrift
Gegeben Berlin im Schloß, den 18. März 1968. ¶ . 8.) Wilhelm.
Fürst von Bülow. von Bethmann Holl ö von , rl er nd . von Arnim. ; ö von Moltke.