1908 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Horlie gen, also wenn das Grundstück die Eigenschaft eines land- o i dieren , Grundstücks verloren hat, oder . . aus irgend welchen Gründen aufhört, für die . re ; anstalt beleihungefähig zu fein. Auch wenn das Grundsti 6 in das Eigentum des Staats oder einer Gemeinde übergeht, oder wenn eg Fidelkommlißeigenschaft erlangt, besteht an ie , der Verschuldungsgrenze kein Interesse mehr. Ferner kann 4 un der Verschuldungsgrenze gewilllgt werden, wenn der ö . . beachtengzwerten Gründen beahsichtigt, die im 8 1 des 9 etz tf forderten Voraussetzungen zu befseltigen, wenn er z. B. das Grun . anz oder teilweise zu u lid flnr oder baulichen Zwecken zu . en e en Auch wird die Genehmigung zu erteilen sein, wenn . stücke abberäußert werden, die im Verhältnisse zur Gesamtbeit . . der Verschuldungsgrenze . n ,, von gerin Werte und Umfange sind. n von ö. ir e, m,. ungsbehörde beim. von Ler Landschaft (Ritter. schaft) etwa erteilte ö . ö. , ,, an erührt, für die Entscheidung ö. . 6 ist in diesem Falle dahin . daß in die Abschreibung der ,,, . ohne über⸗ tr ulbungegrenze gewilligt wird.

. * . der i r f auszustellenden . Gs 2, 5 sowie die von dem Kommissar men n,, 3 ö . gungen und Genehmigungen find in der Form des Artike .6.

j. G. B. O. zu erteilen.

ü desselben Gesetzes hat ferner der Justiz⸗ ö ,, mit dem Minister für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten unterm 22. April 1908 eine allgemeine Verfügung erlassen, die nachstehende Bestimmungen enthält:

; J. Allgemeine Vorschriften.

§ 1. i i einem Grund⸗ Wird die Eintragung der Verschuldungsgrenze bei e ü dbuchamt nach dem Inhalte des e e e ee le n , ] sowte nach den Beleihungsbe⸗

Grundbuchg und d =. . ssti sändigen Kreditanstalt zu prüfen, ob die . , . rfordernisse der Eintragung vorliegen.

ist dem Eigentümer die Beibringung der im 52 Ihe en nn , kern ee Bescheinigung aufzugeben.

§ 2. ten 1 der Verschuldungsgrenze erfolgt in den Spal bis Tier e r gf fr, des Grundbuchhlatts . We ten; Verschuldungegrenze nach dem Gesetz vom 2b. August ;

ichtlich zu vermerken. . , f . jufländige Freditanstalt zu be=

nachrichtigen. 8 intragung der Verschuldungggrenze die Ein- ,, . . 6 ö. 6 besfändi gen oder für eine bestimmle Zei . trage nach bestimmten (festen) Geldrente ö . ,, oder einer Vormerkung zur Sicherung eine t, fo hat dat. Grundbuchamt nach, de in,, und der Grundakten ju prüfen, , dle beantragte Beldstung nach der im 8 6 des Gesetzes J J enen d ü welches nach . , , n, für die Beleihung des Grund- ü 7 end itt. ö Wi, k Sicherung hypothek im . der Zwang hollstreckung wegen einer Geldforderung 6 so l . zu prüfen, oh die ,,, nicht ö ß 64 2 des Gesetzes ohne ü ! ungsgrenze zu ; nin 6 . Belastung die Verschuldungsgrenze

nicht, so ist dies in der Eintragung zu bemerken.

86* . llt für die Belastung, deren Eintragung heantragt wird, die . flat i Il i efn, 49 k ru 2. 48

23 ,, , zuständigen Kredttanstalt zu Prüfen. g Falle des 3 Abf. 4 des Gesetzes sind in dem J die Kreditanftalt die Größe, der Grund seuerreinertrag und der Ge⸗ une tener newer, . . . . . ö. 3

e der vorhe ĩ

ee r nn,, Ein Vorschuß ist von dem Antrag⸗

5 Satz 1 des Gesetzes). steler ich g srl dern . 5 5 in der . anzugeben,

Ist die Belastung zulässig, j ö. alb des für die Verschuldungsgren te in , ,, . ziffermäßlger Bezeichnung des Betrags

ist abzusehen. ö . tensyeise i i lastung über die Verschuldungsgrenze n , ö. 6 tie elf gegebenenfalls nach § 18 der

Grundbuchordnung elne Frist zur Beschränkung des Antragg zu bestimmen.

85. e n, k ö. . . ,, h ell ich an . ö . bestimmten Stelle der zweiten ö. ist der Kommissar sowie die zustãndige Kredilanflalt zu benachrichtigen.

Auf Lie Löschtung der VerschEldiingzgrenze fnden die Vorschriften

. 1, Abs. 3 entsprechende Anwendung. . l. ö . den Spalten 7. 8 der e n, Gleichzeitig ift der Vermerk über die Eintragung der Verschuldung grenze in der Aufschrift rot zu unterstreichen.

. die Zwangs⸗ der Gintragung der Verschuldungsgren ze die , 1 angeordnet, so soll die J 39 Verstelgerungstermins auch eine Angabe über die Eintr rn nn. Verschul dungtgrenze und den diese bestimmenden Höchstbetrag e tf . Zur Fesistelkung des Höchstbetrags hat das Vollstreckungsger e! ustãndige K um die im §8 Nr. 3 des Gesetzes vorge ersuchen. .

eich e, na en. von der Zwangsbersteigerung . berührt, so hat das Vosstreckungzgericht den sie beftimmenden Höchst. betrag bei dem im § 150 des Gefetzes über die Zwangsversteigerung und bie Zwangeverwaltung borgeschrlsebenen Erfuchen dem Grundbuch- amte milzutellen. Bei der Eintragung der Sicherungshypotheken für die Forderung gegen den Ersteher soll, soweit sie nicht zu Gunsten der in 5 10 Rr. 1 bis 4 detzselben Gesetzes bezeichneten Ansprüche erfolgt, im Grundbuch auch ersichtlich gemacht werden, inwieweit die Hhpothek die Verschuldungsgrenze überschreltet.

II. Befondere Vorschriften.

8.

d die Verordnung vom 25. März 1303 bestimmten gend oed et . , vom 29. August 1906 sind für die Prüfung, ein Grundstück von der Ostpreußtschen Landschaft beliehen werden darf, die in der Anlage wiedergegebenen Bestimmungen maß—⸗ gebend. ;

t befähigte Beamte der Ostpreußischen Landschaft Hal. i e t fe die bei deren Generallandschaftsdirektion

angestellten Syndizi.

Anlage. ;

Von der Ostpreußischen Landschaft dürfen beliehen werden:

a, alle im Landschaftsbezirke belegenen Landgüter, einschließlich der Königlichen Domänen und Forsten, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 1500 6. beträgt und sie sich außerdem ohne Rück sicht guf Nebenverdienst des Besitzers zu einer selbständigen Acker. wirtschaft eignen; J

b. Grundstücke, welche in einer städtischen Feldmark liegen und sich zu einer selbständigen Nahrungsstelle durch Bodenbenutzung eignen, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 1500 6 beträgt;

e. städtische Ländereien, welche mit ländlichen zu einer selbständigen Gutswirtschaft vereinigt sind, insofern der landschaftlich ermittelte Wert des Gesamtgutg mindestenz 1560 6 beträgt.

Wiesengrundstücke, die nach dem Verzeichnisse der Niederungs⸗ güter zur Niederung gehören, dürfen auch ohne Gebäude und Inventar

iehen werden. H der Grundsätze über die Beleihungsfähigkeit können

nur durch eine Aenderung der Satzung der Landschaft erfolgen. Vie Satzungsänderungen werden in den Amtsblättern der Regierungen zu Königsberg i. Pr., Gumbinnen, Allenstein und Marienwerder bekannt

gemacht.

Während des Vierteljahrs vom 1. Januar bis 31. März 1908 haben 5919 6 (gegen 5546 Schiffe in demselben Vierteljahr 1907) mit einem Nettoraumgehalt von 1169 743 Registertons (1907: 1603012 Registertons5) den Kais er Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 5gs C27 6 (1907: 541 Sa ) entrichtet. Davon entfielen auf den Monat März 19808. 2607 Schiffe (1907: 2508 Schiffe) von 449 397 Registertons (1907. 416 383 Register⸗ tons) und 232 830 S6 (1907: 212 046 M6) Gebühren.

Im Rechnungsjahr 1907 haben 34 998 Schiffe gegen 33 158 Schiffe im Rechnungsjahr 1906) mit einem Netto⸗ raumgehalt von 6 423 441 Registertons (1906: 5963 125 Re⸗ gistertons) den Kanal benutzt und nach Abzug des Elblots⸗

geldes an Gebühren 3 109 595 S6 (1906: 2 871 699 ) ent⸗

richtet.

Bayern. .

Der Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow, der am Sonnabend in München eingetroffen war, ist, W. T. B. zu⸗ folge, vorgestern von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Luitpold in Audienz empfangen worden.

Sachs en. ö Seine Majestät der König Friedrich Au gust empfing, „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag im Residenz⸗ schlosse zu Dresden den Staatssekretär des Neichsschatzamts Sydow und im Anschluß daran in Gegenwart Ihrer Koͤnig⸗ lichen Hoheit der Prinzessin Mathilde den Statthalter in Elsaß⸗-Lothringen Grafen von Wedel nebst Gemahlin in Audienz.

Großbritannien und Irland.

Gestern früh fand in der Westminster-Abtei zu London ein , für den verstorbenen Premier⸗ minister Campbell-⸗Bannerm an statt, dem, W. T. B.“ zufolge, der Prinz von Wales in Vertretung des Königs, alle Minister, die leitenden Politiker beider Parteien, der französische Ministerpräsident Clemenceau und das diplomatische Korps hei⸗ wohnten. Der Botschaftsrat von Stumm legte in Vertretung des Deutschen Kaisers einen großen Kranz 6 Füßen des Sarges nieder. Nach dem Gottesdienst begab sich das Trauergefolge nach der Euston Station. Die Lelche Campbell-⸗Bannermans wird nach Schottland übergeführt, um dort bestattet zu werden.

Das Unterhaus versammelte sich gestern nach den Osterferien wieder und wurde nach einer Gedächtnisrede des Premierministers Asquith für den verstorbenen Premier⸗ minister Campbell ⸗Bannerman zum Zeichen der Trauer bis heute vertagt.

Amerika. er Präsident Roose velt hat eine neue Botschgft an ö. . eßz gerichtet, in der er wieder auf eine Gesetz⸗ ebung zur Vermehrung der Vollmachten der Bundesregierung in. und die, laut Meldung des, W. T. B.“, unter anderem unkte enthält:

F des hal nüt Handelshverkehrs der großen Korporationen, Prüfung des Tarife durch eine Parlamentskommisston und Regierung erperten, um die für eine Tarsfreplsion im nächsten Herbff nötigen Informationen zu sichern, Schaffung zestweiliger finanzteller Maßregeln zur Vorbeugung einer Krisis im nächsten Jahre und endlich Einsetzung einer Jom missign von Sachverständigen zur

gründlichen Prüfung der Finanzfrage in Amerika und im Auslande.

Der Hauptteil der Botschaft behandelt die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit. Der Präsident verurteilt die Demagogen, die Haß dem Reichtum predigen, brandmarkt aber auch in den stärksten Ausdrücken jene Multimillignäre, die ihr Vergnügen in einem geschmacklosen J sehen und ihr Lebenswerk in einer Anhäufung von Macht und in deren Jebrauch in der schmutzigften Form.

Im Senat ist gestern der .

it einem Ergänzungsantrag versehen war, vier neue . u n n, in Uebereinstimmung mit dem Wunsche des Präsidenten Roosevelt nochmals zur Beratung gestellt worden. Der Entwurf ist, wie das „W. T. B. meldet, abermals mit 50 gegen 23 Stimmen . worden.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten Diaz hat das mexikanische Ministertum gestern eine zweistündige Sitzung abgehalten, in der die Gua tem ala⸗Krisis erörtert wurde.

Asien.

n den Organisator der Räubereien an der russisch⸗ ver Grenze , und die räube⸗ rische Nomadenbeyölkerung ist, W. T. B.“ zufolge, von Tiflis eine Strafexpedition abgegangen, die aus dem 2 und 4. Schützenbataillon, zwei Schnellfeuergeschützen der Ge⸗ birgsartillerie und einer Sotnie, Köosalen besteht. 5.

Aug Urmia wird vom 22. d. M. gemeldet, daß Ein⸗ äll' von Kurden nun auch im Bezirke von Salmas be⸗ en haben und mit jedem Tage zunehmen. In der letzten e wurden acht Dörfer geplündert, wobei fünf Personen . und viele verwundet wurden. Die Wiederherstellung der . aphenlinie Urmia = Salmas wurde durch Kurden vereltelt. Telegr ah Kurden sind ferner in den Bezirk Dola eingedrungen. 3 nem Dorfe ist die ganze Bevölkerung unter Zurück⸗ . us ei lh rer gefamien ö entflohen. Ein zweites Dorf in nststt, wohei achtzehn Menschen erschlagen wurden. gin, heren Dorfe, in dem die Kurden auf Widerstand

stiehen, wurde ein Teil der Bevölkerung getötet und ein anderer ist in einer Moschee, die von den Kurden in Brand esteckt wurde, umgekommen oder gefangen genommen worden. ki r Dörfer werden von den Kurden belagert.

Die chinesische Regierung hat, nach einer Mel⸗ dung des Reuterschen Bureaus“, formellen Protest gegen die Ausdehnung der japanischen Ver waltung auf das Chientao⸗Territorium zwischen Korea und China erhoben, da dessen Zugehörigkeit zu Korea von China be⸗ stritten wird. China erklärt, daß Japan diese Ausdehnun seiner Verwaltung in aller Stille vorgenommen und dadur die Stellung des Marquis Ito verstaͤrkt habe, der dort brei ständige Vertreter eingesetzt hat. .

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ versuchten vor⸗ gestern in Fez fa na tisch ö Volkshgu fen, welche die Straßen durchzogen, die aus ändischen Postämter zu zerstören. Das deutsche und das englische Postamt waren geschlossen, sodaß die Menge nur die außen angebrachten

riefkästen zertruͤmmern konnte. Auf der e f,, Post wurde alles in Stücke geschlagen. Ein Briefträger und ein Soldat des französischen Konsulats wurden mit dem Tode be⸗ droht. Die Behörden sprachen auf dem französischen Konfulut ihr tiefes Bedauern über das Geschehene aus und verhafteten die Schuldigen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige 144. Sitzung des Reichs tags wurde von dem Präsidenten Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode mit der Mitteilung von dem am 15. April erfolgten Tobe deg Abg. Zindler oͤkons) eröffnet. Das Haus ehrte das An⸗ denken an den Verstorbenen in der üblichen Weise.

Auf der Tagesordnung standen 62 Berichte der Petitionskommi sion. Auf Vorschlag des Präsidenten wurden diejenigen Petitionen vorab erledigt, zu welchen keine Wortmeldungen vorlagen.

Die Petition, betreffend Einschränkung der Einfuhr und des Handels mit Alkohol in den afrikanischen Kolonien, überwies das Haus dem Reichskanzler als Material.

Die Petitionen, betreffend Abänderung des Münz⸗ gesetz es, werden Ei Antrag des Abg. Bafsermann 6 in Verbindung mit der zweiten Beratung der Novelle zum Münzgesetze erledigt werden.

ls Material überwiesen wurden die Petitionen, betreffend rei ger n Regelung des Apothekenweseng.

Die Petitionen, betreffend Stempelabgabe auf Er⸗ laubniskarten für Kraftfahrzeuge, sollen auf Antrag Bassermann in Verbindung mlt der ersten Lesung des neuen, dem Hause jüngst zugegangenen Gesetzentwurfs betreffend die Automobile, beraten werden.

(Schluß des Blattes)

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die seit Donnerstag im Bürgersaal des Rathauses geführten Einigungeverhandlungen für das deutsche Baugewerbe haben, wie hiesige Blätter melden, gestern abend ihr Ende erreicht. Um 73 Uhr verkündete der Vorsitzende, Magistratsrat von S chul j, folgenden, von den dre Unparteilschen einftimmig heschlossenen Schiedespruch; I In keinem Lohngebiet darf irgend eine Ver⸗ schlechterung der Lohnbedingungen eintrelen. I In den Lohngebieten, wo zwischen den Parteien Lohnerhöhungen für die Vertragsdauer vereinbart sind, sind diese aufrecht ju erhalten. 3) In Lohn⸗ gebieten, wo von der zuständigen Arbeitgeber organisatlon anläßlich der gegenwärtigen Bewegung im Baugewerbe Lohnerhöhungen schtiftlich oder mündlich angeboten wurden, sind diefe Erhöhungen ohne Einschränkung durchzuführen. 4 In Lohngebieten, wo nach dem 1. April keinerlei Lohnerhöhung vorgenommen und auch nicht zum L. April 1909 vorgesehen ist, it mit dem 1. April 1959 der Stundenlohn um 1 8 zu erhöhen. 5 Für jeden Be⸗ zirk, jedes Lohngebiet und erforderlichenfalls für s'den Srt wird ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz eines Unparteilschen durch die zuständigen Organisgtionen eingesetzt, dag Über die außer der Lohn⸗ rage bestehenden Streitigkeiten bls zum 16. Mat endgültig ent⸗ chelden muß. Die Partelen haben bis Montag, den 4. Mal, dem Kollegium der Unparte sschen in Berlin (Gewerbegericht die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruchs anzuzeigen. Dr. Prenner⸗ München herlasz hierauf eine eingehende Begründung des Schiedg⸗ spruchs und schloß mit der Mahnung an die Parteien, im Interesse des gewerblichen Friedens für die Annahme Leg Schieds sprucht zu wirken, dann werde man 1919 dem Ziel des Reichs vertrages nahe ge⸗ kommen sein. Der Verband Fer bau gewerblichen Hilfg, arbeiter Deuschlands, Zweigverein Gro Berlin, hat, der Poss. Itg. zufolge, beschloffen, mit dein Verband der Bau⸗ geschäfte einen neuen Tarispertrag für die Zest vom 1. April 1908 bis zum 31. März 1919 abzuschließen gemäß den bei den Einigungg⸗ verhandlungen im Bürgersaal des Rathauses getroffenen Ver⸗ k fel

e Arbeitgeber Berlins haben folgende Anordn ü

den 1. Mai erlassen: I) Das Plakat . Benne n g ö Teilnahme an der Malfeier sst an sichtbarer Stelle augzu⸗ hängen und der Aushang ist zu kontrollieren. 3. Die Arbeiter sind spälestens am 30. April auf die Folgen der Maifeler aufmerksam zu machen und auf das Plakat hinjzuweifen. 3) Maifelernde gelten ohne weitereg als entlaffen und dürfen vor dem 6. Mai nicht wieder singestellt werden, ) Entschuldigungen gelten nur, wenn ein ärztliches Attest borgelegt wird, aug dem hervorgeht, daß der Ar= heiter am 1. Mai hauskrank und arbeitgun fählg war?? 5 Malfelernde sind spätestens am 2. Mai bei der Krankenkasse abzumelden. 6) Lohn⸗ zahlungen für die. Maifeiernden sind nicht am 2. Mat sondern am 9. Mai vorjunehmen. Akkordarbester, die sich am. Mittwoch, den 6. Maß, nicht zur Fortsetzung ihrer Arbeit einfinden und nicht wiedereingestellt werden, . nur dann Anspruch guf rückständigen Lohn, wenn nach Fertigflellung des Akkordes ein Ueberschuß verbleibt. 8) Einstellungen bon neuen Arbeitern dürfen vor Montag, den 11. Maß, nicht vorgenommen werden. I Die Fabrlkordnung ist won neuem zu unterschrelben.

33 * . . . 9. . die

uhmacherge en wegen Lohnstreits in den Äusstan . ür. . . . 9 stand geireten

Ein Leipzig in elner von etwa 500 Brauereiarbeiter der verschiedenen Gruppen besuchten Versammlung, der pz. . zufolge, vom Gaulelter berichte wurde, haben die weiteren Tarf⸗ berhandlungen zur Einigung geführt. Zwischen den Vertretern der Arbeiterschaft und des rauereibesttzervereing ist ein Tarlf vereinbart worden, der 5 Jahre Geltung haben soll. Die Ver! sammlung war mit dem Tarif zwar nicht allenthalben einder= standen, beschloß aber doch aus Zweck mäß gkeitsgründen, ihm zuzu⸗ stimmen, und beauftragte die Tarifkommssfion mit dem endgültigen Abschluß deg Tartsvertrageg mit dein Brauerelperein! Vgl. Nr. 75 d. Bl) Eine starlbesuchte Versammlung der Leipziger Schuh⸗