1908 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ferner erhält im 5 1 der Abs. 2 nachstehend e Fassung: Im Sinne dieses Gesetzeg sind unter Beutschen die Personen zu verstehen, die dem Geltungsbereiche des Gefetzes 36 Auf

diese Perfonen finden die Bestimmungen im S7 deg Ge n gn . 1. Nopember 1867 (Bundeggesetzbl. Anwendung.

II.

Im § 10 ist an Stelle der Worte: nach iurückgelegtem acht zehnten Lebensjahre zwei Jahre lang. zu setzen: nach juruckgelegtem sechzehnten Lebengjahr ein Jahr lang“.

Im § R ist unter Ziffer 2 an Stelle der Worte: ununterbrochene Abwesenhelt nach jurückgelegtem achtzehnen Lebens⸗= jahre zu setzen: . ununterbrochene Abwesenheit nach zurück- gelegtem sechzehnten Lebensjahre“.

Im § il Abs. 1, 8 12 Abs. 1. 2, § 14 Abs. 1, § 23 Abf. 1, s 24 Abf. 14. 2. und s 27 Abs. 1 ist an Stelle ber Worfe: wel! Kihrige Frist., beliehungswesse zwelsährigen Frist ju setzen: „ein.

. Frsstꝛ.

etzes über die 56) keine

zweijährige

jährige Frist! beziehungoweise

Dem § 19 wird folgender Abf. 2 angefügt:

Sind. in der örtlichen Abgrenzung der Orttarmenverbän de während des Laufes der . Frist Aenderungen eingetreten, so wird deren Wirkung auf den Beginn der Frist zurückbezogen.

Dem 22 wird folgender Äbf. 3 angefügt:

Die Vorschrift des 8 10 Abf. 2 findet auch in den Fällen der

Nr. 2 des vorstehenden Absatzes Anwendung.

Der §z 29 erhält nachstehende Fassung: .

Erkrankt eine Peron, die an cinem Srte mindestens eine Woche hindurch gegen Lohn oder Gehalt in ein Und demselben Dlenst⸗ oder Arbeitgberhältnisse gestanden hat, während der ö dieses Dienst⸗ oder Arbeilzperhältniffeg oder innerhalb einer oche nach seiner Be⸗ endigung, so hat der Ortzarmen verband dez Dienst oder Arbeltgortg die Kosten der erforderlichen Kur und Verpflegung für die erften sechg⸗ undzwanzig Wochen nach dem Beginne der Krankenpflege endgültig zu tragen oder, wenn die Krankenpflege von einem ar deren Armenberbande gewährt worden ist, diesem zu erstatten.

Die Verpflichtung des Ortzarmenverbandes dez Dienst⸗ oder Arbeltgorts erstreckt sich auch auf die Fälle der Erkrankung derjenigen Angehörigen des Dienstnerpflichteten oder Arbesters, welche sich bei ihm befinden und seinen Unterstützungswohnsttz tellen, sofern nicht nach Abs. J eine Verpflichtung eines anderen Orttzarmenberbandeg dadurch begründet wird, daß die Angehörigen felbft im Dienst⸗ oder Arbeitg⸗ verhältnisse gestanden haben.

Wird im Falle der Erkrankung einer der in den Abs. 1, 2 be⸗ zeichneten . Kur und Verpflegung auf Kosten einer Kranken⸗ kasse gewährt, und . bei Beendigung der Leiffungen der Kasse die Armenpflege eintreten, fo sind die Kosten der letzteren von dem Srts⸗ armenperbande des Dienst⸗ oder Arbeitzort sn derselben Weise zu tragen oder zu erstatten. wie wenn die Armenpflege schon in dem ö . wäre, in welchem die Leistungen der Krankenkasse

egonnen haben. ö . Vorschriften der Abs. 1, 3 finden auf Lehrlinge entsprechende nwendung.

Schwängerschaft an sich ist nicht als eine Krankheit im Sinne der vorstehenden Bestimmung anzusehen.

i.

Der § 33 erhält nachstehende Fassung:

Wird ein Deutscher, der keinen Unterstützungswohnsttz hat, auf Verlangen einer auslandischen Staatsbehörde oder auf Antrag eines Konsuls oder Gesandten bes Reichs auß dem Ausland übernommen, so liegt, wenn bei der Uebernahme der Fall der Silfsbedürftigkeit vorhanden ist oder innerhalb sieben Tagen nachher eintritt, die Ver— pflichtung zur Erstattung der Koffen der Unterstützung nnn,

uur Uebernahme deg Hilssbebürftigen demjenigen. Bundesstaat ob,

nnerhalb deffen der Hilfsbedürftige

seinen letzten Unter stũtzungt⸗ wohn

gehaht hat, mit der Maßgabe, daß etz jedem Bundesstaat

überlaffen bleibt, im Wege der Landeggesetzgebung diefe Verpflichtung

auf seine Armenberbände zu Übertragen. Artikel 2.

Soweit die im 8 33 deg Hefetes über den Unterstüͤtzungwohnsttz den Bundesstaaten auferlegte Verpflichtung durch Landẽsgesetz einem Armenherband übertragen ist, gilt diese Uebertragung, wenn ni t durch Landesgesetz ein andereg beftimmt wird, auch für, die Fäßte, auf

welche bas gegenwärtige Gesetz bie im S 33 vorgesehene Verpflichtung erstreckt.

Artfkel 3. Die Vorschriften der Artifel ü und 2 treten am 1. April 1909 raft.

in Kraft Sle finden auf alle nach diesem Zeitpunkt eintretenden neuen

Unterstũtzngsfälle Anwendung. a, e .

Der Reichekanzler wird ermächtigt, den Tert des Gesetzes über den Unterfstützungswohnsitz ,, 1894 S. 269), wie er sich aug den im Artlkel J borgesehenen Renderungen ergibf, unter Fort- lassung der Randbemerkungen durch dag Rei ggesetzblatt bekannt zu

machen.

Paz tg zb de e monat, ett; Glsaß

as Gesetz über den Unterstützungswohn r n aß⸗

Lothringen am 1. April 1910 in Kraft. ö

Für Clsaß⸗-Lothringen treten an Stelle der im 65 dieses Ge⸗ setzes getroffenen Zeithestimmungen des 1. Jul 13571 und 30. Jun 1871 der 1. April 1910 und der 31. , . an Stelle der dort vorgeschriebenen jwejährigen Frist die cin hrige Frist.

Urkundlich unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen m ö! erschrit Gegeben Potsdam, den 30. Mai 1908.

. 8.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

Auf Grund des 5 754 des Krankenversicherungsgesetzes in der en, des Gesetzes vom 10. . 1892 85 8⸗ Eseßblat! S. 379) ist der Allgemeinen Hastedter . eiter⸗Krankenkasse (. H) in Hastedt von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der gt des Krankengeldes, den Anforderungen bes J 75 des

rankenversicherungzsgese zes genügt.

Berlin, den 15. Juni 15908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

1. Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnäͤdigst geruht:

den bisherigen Kreisschulinspektor Dr. Cramer aus Völk— lingen zum Seminardireltor zu ernennen und 3

dem Landesgewerbergt und ordentlichen Mitglied des Landesgewerbeamis von Czihak den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Schmelm getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts assessor Dr. . Fri erte, aus Cöln als besoldeten Beigeordneten der Stadt Schwelm für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. .

Verordnung wegen Einberufung der beiben Häufer des Landtags.

Vom 17. Juni 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ꝛc,, verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungsurkunde vom 31. . 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt: -.

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der bgeordneten, werden guf den 26. Juni 1908 in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin .

Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem ain b. df ö ff

Gegeben Neues Palais, den 17. Juni 1908.

Wilhelm R.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. Don Einem Delbrück. Beseler. Breitenb ach. von Arnim.

von Moltke. Holle. Sydow. Finanzministerium.

Das Katasteramt Quedlinburg im Regierungsbezirk Magdeburg ist zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe—

Der Bergrevierbeamte, Bergrat Adams zu Hamm ist

zum Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Waltrop ernannt worden.

Minist erinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Direktor des Instituts für Hygiene und Bakteriologie Dr. Hayo Bruns in Gelsenkirchen ist das Prädikat . beigelegt worden. ; Dem Seminardireltor Dr. Cramer ist das Direktorat des Lehrerseminars in Ratingen verllehen worden.

Nichtamtliches. ; Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Juftizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr die vereinigten Ausschüffe für Zoll- und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Laut Meldung des, W. T. B.“ ist S. M. S. „Seeadler“ am 14 Juni in Kasswere eingetroffen, am selben Tage von dort wieder abgegangen und vorgestern in Daressalam ein⸗

getroffen. S. M. S. „Planet“ ist gestern von Sydney nach Brishane abgegangen. ;

S. M. Flüßtbt. ‚Tsingtau ist vorgestern in Canton eingetroffen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumber⸗ land ist, „W. T. B.“ io ße gestern mit seinem zweiten Sohne, dem Prinzen Ernst Aug ust, der in das baherische Heer elntreten wird, in München ein etroffen. Abends fand fi Ehren des Herzogs von Cumberland bei Seiner König⸗

ichen Hoheit dem

Residenz eine Galatafel statt.

Groskbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat, wie das W. T. B.“ meldet, in der gestrigen Sitzung in zweiter Lesung das Alter spenfions⸗ 64 * angenommen. Der Abänderungsantrag Cu zu Gunsten *. ; eitragssystems wurde mit 417 gegen 23 Summen abge⸗ ehnt.

Frankreich. Auf einem

ö gestern von der Alliance Républicaine⸗Dsmo— cratique in Paris veranstalteten Bankett sprach der Minister des . Pichon über die auswärtige Lage und führte, „W. T. B̃⸗ sife e, aus: ;

Bie durch enge und solsöe Freundschaften gestärkte große Allianz

Frankreichs hat Frankreich neue Autorhtaät verliehen, die es cinzig für den Frieden. und die Versöhnung benutzt hat. Kein Krlegsgedank? hat sich in die volliogenen An⸗

näherungen und geknüpften Ententen gemischt. die anderen hatten Fein anderes Ziel als zur Frhaltung des Friedens heljukragen, ohne in einer Bildung bon Grupplerungen, die von übel wollenden, auf die Schädigung dieser oder . Macht hintielenden Gedanken erfülll sind, augendlidliche, ffihrt che, unnüte Genugtuungen zu suchen. Wir haben nur im Hinblick auf bie inter= nationgle Eintracht gehandest und mit dem aufrichtigen Wunsche, die Garantien zu vermehren, ohne irgendwo Unruhe oder Feindschaften hervorzurufen. Wir haben nur den einen Wunsch, geschützt vor Kom- plikationen und iadem wir uns vor Äbentuern hüten, unsere demo⸗ krgtische Arbeit sortzusetzen. Wenn unsere Truppen zeitweilig in Marokko, wo sie unser Prestlge erwarben und unser Land ehrten, engagiert waren, fo war daß nötig wegen des Schutzes unserer Interessen, wegen unserer internationafen Verpflichtungen, un erer Autorität, und unserer Würde und wegen der Sicherheit unserer Afrikanischen Besitzungen. Wir sind uns aber unserer Pflichten und Obliegenheiten bewußt und wiffen, was wir ung und Europa schulden, und keine Gefahr kann für den Weltfrieden aus unferer provisorischen Intervention entstehen, die sich auf unbestreitbare Rechte . und die wir in der Unabhängigkelt und in der Ausübung unferes echts be⸗ grenzen werden.

Die einen wie

Prinz⸗Regenten Luitpold in der

. eisung ein, ö für männliche Perfonen wurden 8367 durch r, .

Nu ßlaud. u⸗ Die Reigsbang hat, bie Verlag: wess, . . 4 9 een fle. Millionen er sibirischen Bahn, dessen Koste 9 ern Rub(i betragt. eincr heiden bes ü. L. B. zufolge, ge angenommen. ichsdum Der Finanzminister Ko kowtzow hat in der e i e einen Gesetzeniwurf eingebracht, der den ö. Ermächtigen soll, bereits dor Genehmigung des ö etwa für 1908 eine innere Anleihe big zur Höhe 200 Millionen Rubel aufzunehmen.

Schweiz. = uf Ein⸗ Der kürzlich im Nationalrat gestellte Antrag a B. zu⸗ üährung des Getreidemonopols ist. „W. t so rasch olge, dahin abgeändert worden, daß der une , Huh wie möglich Bericht darüber erstatten soll, ob . umb pr verfassung im Sinne der inf gh des . . sei. für den Handel mit Getreibe und Mehl zu revidier

Amerika. Cher

Im republikanischen Nation a lk on gent gr ih hie

gab der Bundessenator Burrom einen Ueberbli n ö Errungenschaften der letz

ahre. ö aul, bie Wie das W. T. B., berichtet, führte 8 il ber republikanische Partel begünstige sosche Tarifrevlsion, w iz lande en änderten industriellen Zustände in Amerika und im z de⸗ heischten, jedoch unter Beobachtung des haupl rsicht zun fern ö e jetzige Weltmachtestellung Amerika, eren Einfluß z des Friedeng und der Veredelung der Menschheit ausgeübt werde

Afrika. atigl

Nach Meldungen aus Fez vom 11. d. M. hen, an das Gerücht von der Wiedereinführung der Steu Tabak und der Türsteuer. fid g Wie das W. T. B. meldet, hat Mulay . daß die Gesandischaften einen Brief gerichtet, in dem er bi . ten. die Europäer sowie die Konfuln nach Fez zurückkehren hen da Wie ferner gemeldet wird, find Mi helligkeiten zwij empotl Fhefs der Mahalla Abdul Afis', die sich' gegen ihn enn

hatte, ausgebrochen. Australien. einer Der . Rat von Papua hat, nach ange⸗ Meldung des „Dailn Chronicle“, eine er or dn n nsgg auf nommen, nach der jeder Eingeborene verpflichtet sein . sein den Regierungsplantagen zu arbeiten, wenn er nicht se helle eigenes Land bebaut oder für andere Arbeitgeber 6 gam Die Verordnung, die in Australien auf starken W stößt, bedarf der Bestätigung des Generalgouverneurs.

Statistit und Volkswirtschaft.

6 a Die deutsche überseeische Auswanderung im Monat .

6. 1808 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahre Gs r ,,. deutsche mn n, im Monat über

1907

, 1II665 1601 Hamburg. 17 1006

deutsche Häfen zusammen TJ m fremde Häfen (sowelt ermittelt) 193 66

überhaupt IJ 77753.

Aus deutschen Häfen wurden im Monat Mal 1908 . 1883 deutschen Auswanderern noch 9647 Angehörige fremder 3. befördert, dawon gingen über Bremen 508, über ö 5

chen

Die Tätigkeit des stahti lg, ndert samt in 24

ö ünchen⸗

Nach dem Geschäftsbericht des städtischen Arbeitsamts in en,

der Hauptgrheitsbermittesungeftele des Regierungsbezirk . des

für das Kalenderjahr 1967 ist in der Vermittelun get i enn

Amts gegenüber dem Vorjahre wieder eins bedeutende 7 gu,

Aingetreken; zahlenmäßig stellt sich daz Verhaltnis der Stelle . Stellenangebote und besetzten Stellen m Vergleich mit

sprechenden Iiffern für das Vorjahr, wie folgt:

Stellengesuche Slellen angebote tele te 1906: 63 693 71 985 53 . J Igor: 74 415 78 55 60 Ib2.

39 9b. In Fahre ldo amen von sämtlichen 74 416 Stellengsuchs; n ,, i . van den 789 383 Stellenangeboten 39 51 = 49,9 bo auf m to fon 3060? —= 50,169 auf weibliche Personen und bon den] * . 33 607 6,5 9 auf männliche und . jamen 447 j auf weibliche Personen. Auf 1060 Stestenangebo erfolch bel den männlichen Perfonen 101,5, bei den welbli . n Pe dagegen nur 7.2 Stellengefuche. Während bel den männ uche fi sonen Angebot und Nachfrage fich fast gegenfeitig deckte, 5 häu; bei den weiblichen Personen ein großer , besonder ran 36465 lichen Dienstboten bemerkbar. Von 155 offenen Stellen wu Vol bel den mannlichen und 65,7 Fei ben wel lichen ,,, , FRihielten Sal der inänntichen ünß 73 8 der, weiblichen Persone—. BVorfgkze weng nls ä iz Be bäsl nz, wen aussle Von den 33 so besetzten Stellen für männliche Person 15533 13 766 40,9 /o auf ungelernte Arbeller (Laglöhner ö. auf lun 103 o auf gelernte Arbelter (Handwerker), 135 n ö. 565 und forstwirischaftliche Arbeiter, 1660 4,7 Yo auf Le 36 auf lun, 1,7 oo auf Hotel und . und 44 0, yon ] ; männische Angestellte. Bei den wesblichen Perfonen tenen zn lichen 27 150 besetzten Stellen die meisten Vermittelung 1 ene. ,, . rinnen reg sodann folgten die ungelernten Anbeit inn 4. ä. 28,6 wo, Sas Pripatpeisonal (Dlenftimädchen) mit 690 nn rl schas⸗ die gewerblichen Arbeiterinnen mit 1987 = 73 dio, die 1a, lichen Arbeiterinnen mit 643 20 c, die gehtn ch che O, g o/ g und das laufmännische Perfonal mit 335 gn benen hso Von der Gesamttätigteit des Ämts im Jahre 19 2 äh. 12419 CGsg0 männl, 520 weibl. ,, 185i nuf Iz sts Ciactßd männl. Clss weibl Stellcnangebot——= 1334 oel Kön whännl isl, weibf Steslenbeschungen zb Sieh, den auswärtigen (Üinterlolalen Verkehr. Von den j

eitskräften erledigt; boch konnte von S850 auswä suchenden nur 7569 eine . überwiesen werden, er, A ö , autzwärtigen Stellen untergebracht wurden; letztere . '. noch deshalb, weil bon ben Fog befriedigten au en hen 21 gesuchen mehrere durch Annahme von Arbeit in iris für pe Ortgberkehr entfallen. Bon . ö be. . . ersonen angemeldeten offenen Stellen en

werden, . von 31 3620 auswärtigen Stencsuch

lichen Geschlechtz 2zl4 Heschäftigung erhielten, eatfallec tha tätigkeit 1 Eine nicht unerhehliche n, ,,, 26. , ö 4 3

stãdtische Arbellgamt im Jahre 1907 e . r ö Von 68 , . 6 tellen für landwirtschaflliches 2c. Personal