Deutscher Neichsanzeiger
und
Koniglich Preußischer Staatsanzeiger.
Ber Kezugspreis beträgt nirrteljährlich 8 M A0 5. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Jeitungaspeditenren für Kelbstabholer
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die Königliche Expedition der Arutschen Reicht anzeiger
ud Königlich Rreußischen Ktaatnanzeigern
Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 82.
M 149.
Juhalt des autlichen Teiles:
Eröffnung des Landtags. Drdensverlelhungen ꝛct.
. Deutsches Reich. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 des Reichs⸗ gesehblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
onsti onalveränderungen. . 90 ee n Abänderung der Wegeordnung für die Pro⸗
vinz Sachsen.
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Berlin, den 26. Juni 1908.
n Gemäßheit der Allerhöchflen Verordnung vom 17. Juni
d. 3 gi, , S. 147 — fand heute vormittag 11 Uhr
im Sitzungssagle des Hauses her Abgeordneten die Er⸗ öffnung 1 Landtags der Monarchie statt.
Nachdem die Mitglieder des Landtags sich versammelt
atten, erschienen die Staatsminister unter Vortritt des Präsi⸗
6 des Staatsministeriumz, Reichskanzlers Fürsten von Bü low, welcher die nachstehende Erklärung verlas:
„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags!
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich zu be⸗ auftragen geruht, den Landtag der Monarchie zu eröffnen und am Beginn eines neuen Abschnitts der parlamentarischen Arbeiten in Seinem Namen willkommen zu heißen. Seine Majestät hoffen, im Herbst dieses Jahres den Landtag Persön⸗ lich begrüßen zu können. ;
Nachdem das Haus der Abgeordneten durch die Aller⸗ höchste Verordnung vom 1. Juni 1908 aufgelöst worden ist, sind in Ausführung des Artikels 51 der Verfassung die beiden Kammern gegenwärtig versammelt worden.
Ein Gesetzentwurf über die Erhebung von Abgaben durch die evangelischen Landeskirchen wird Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden. Er soll dazu dienen, innerhalb der von den kirchlichen Instanzen beschlossenen Gehalts aufbesserungen bedürftigen Geistlichen schon jetzt Vorschüsse zuwenden zu können.
Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs er⸗ kläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.“
Hierauf brachte der Präsident des Herrenhauses in der letzhkn Session der vorigen degislaturperiode, Wirklicher Deheimer Rat Freiherr von Manteuffel, ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in das die Ver!
sammlung begeistert einstimmte.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: dem Geheimen Kommerzienrat Dr. jur. von Caro zu Berlin den Roten Adlerorden dritter Klasse . dem Landrat Max Duderstadt zu Diez im Unterlahn⸗ 6 die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter asse
dem geistlichen Vor teher und Leiter der Heil- und Pflege⸗ anstalt . J Karl Steil zu . . im Kreise Lenneß, dem Königlich sächsischen Hofmusika 3. handler Franz Ries, dem Musikberleger Willibal hallier, beide zu Berlin, und dem Fabrikanten Gust av
C lin ghauns zu Barmen den Roten Adlerorden vierter affe
den Reichsgerichtsräten Karl enderichs, Adolf von ichen Ubert cer Sener Ehermayer, Cäfar Predari, sämtlich zu Leipzig, und dem Regierungs⸗ Rat Hermann von Lucke zu Piezbaden Den Königlichen n mr, . if it lienh em Königlichen Hofmusikalienhändler Arthur Hainauer
zu Breslau, . , Gu sta v E n zu Hale S, Dem Amtsböigegrdneten und Gemelndevorsteher, Enie besiher Anzregs Behrens zu Ampen im Kreise Fort. dem Gutsbesitzer Theodor Kujath zu Usch— . cudorf im Kreise Kolmar Posen, dem Eisenbahn⸗ bett iebẽsekretar a. D. Ernst Topp zu Hannover, dem Eisen⸗ e i erden eher gr D. Karl Böttcher zu Uelzen und dem ien bahn lolomoi vf ihrer . T. ih Sun remer zu remen den Königlichen Kroönenorden vierter Klasse, ; dem Hauptlehrer a. D. Anton Wälter zu Nieder⸗ 5 ger 1 Iserlohn, den Lehrern a. D'? oh ann r zu Hinsbeck im Kreise Geldern, bisher in galhoff, Mörs, und Hermann Vogel zu Neustadt O. Schl
den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, 3 ;
dem Schneidermeister Emil H erbst zu Mühlhausen i. Th., dem Schuhmachermeister Heinrlch . zu Bottrop im Landkreise Recklinghausen, dem Steinmetzmelster Philipp Wolff zu Olsbrücken, Bezirksamt Kaiserslautern, dem Holz⸗ hanermeister Karl Preh m zu Arendsee im Kreife Osterburg, dem Hofmeister Fritz Ah lborn zu Holten en im Landkreise Göttingen, dem Tischler Bilhelm Hänsch zu Liegnitz, dem Büdnen Wilhelm Kalbe I. zu Alt Geltow im 8 sthavelland, dem pensionierten J Johann Norden zu ö im Kreise Se froh dem fruheren Hausdiener Pau Hassel⸗ bach zu Berlin, dem Gießhallenarbeiter Bern ard Möll⸗ mann zu Oberhausen (Rheinland) und hem andwirtschaft⸗ lichen Arbeiter Karl Dietrich zu Neu-⸗Muͤnsterberg im Kreise Pr.⸗Holland das Allgemeine Ehrenzeichen sowie ;
em Zahntechniker Wilhelm Kitzig zu Winsen a. L. und dem K Otto Baldin zu Me ri bisher in . ei Stettin, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: dem Königlich . Kapitän zur See van Gelsdorp, Inspekteur des Lotsenwesens in Amsterbam, und dem Königlich niederländischen Kapitän zur See Termytelen, Kommandanten des Panzerschiffs „Nordbrabant“, den Roten Adlerorden zweiter Klasse, dem Königlich niederländischen Leutnant zur See erster Klasse F. J. Go ed koop, Erstem Offtzier des Panzerschiffs „Friesland“, den Roten Adlerorden dritter Klasse, dem Komponisten Dr. phil. Wilhelm Kienzl zu Graz in Steiermark den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Fürstlich montenegrini chen Ministerpräsidenten, Minister der Justiz und Vertreter des Ministerg des Uenßern, Dr. Tomanowitsch und dem Präsidenten des itallenischen Historischen Instituts in Florenz, Senator, Profeffor Pas⸗ quale Villari den Königlichen Krönenorden erster Krlla e, dem Königlich niederlänbischen Polizeipräfekten Baron Baud zu Anisterdham und dem Fürstlich montenegrinischen Direktor im Ministerium des Aeußern Sla vo Ramada⸗ ' owitsch den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem tern, dem Königlich niederländischen Kapitänleutnant zur See Dullemon d, Chef des Stabes des Kommandanten der Marine in Amsterdam, dem Professor Dr. Jonkheer Jan Six van Hillegom zu Amsterdam und dem Vorstandẽè der in griechischen Flottenkasse Nikolas Thewcharis zu Athen den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse sowie dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Hauptmann Derfflinger im 23. Landwehrin , Marburg, dem Direktor der Dampfschi ahrtsgese schaft „Zeeland“ in Blissingen de Meester zu ddelburg, dem Sekretär des italienischen Historischen Inssituts in Florenz ö nazio Giorgi zu Rom, dem Alexander Mercati zu then und den Vorstehern des Waisenhauses in Amsterdam, Bankdirektor Jakob Erommelin und Dr. med. Jo ha. Jitta den Königlichen Kronenorden dritter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht: der. Ohergouvernante Ihrer Königlichen Hoheit der , Viktoria Luise von Preußen Fräulein von aldern die Erlaubnis zur Anlegung des ihr verliehenen Kaiserlich⸗Keöniglich Oesterreichischen Güsabethordens zu erteilen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Direktor des Mommsen⸗Gymnasiums in Charlotten⸗
burg Dr. Przygode und . . he l r, am Luisenstädtischen Realgymnasium in
Berlin, Professor Witschel; der Großherzoglich Badischen Friedrich⸗Luisen⸗ medaille:
der Frau Josefine vom Rath zu Bonn;
ürstlich Schwarzburgischen Ehr enkreuzes J , . . Arzt Dr. Stein, dirigierendem Arzt der chirurgisch⸗ ertzh e g, Abteilung am Auguste Victoriabade in . C schen Eh eichens für Kun st ürstli ippischen Ehrenz ) zun st . 6 , die „Lippische Rose“ am Ringe: dem Tonkünstler und Fürstlich lippischen Kammervirtuosen
Stabern ack zu Charlottenburg;
1908.
ferner:
des Of s zr ir en es des Königlich Italienischen t. Mauriti us⸗ und Lazarusordens:; dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in 5 Dr. Körte; sowie Nieder⸗
des Kammgndeurkreuzes des Königli ländischen Ordens von Sranien Na sau: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in . Geheimen Ren , , Dr. Kehr, kommissarischem Bircktor des Königlich preußischen Historischen Instituts in Rom.
Deutsches Reich.
Die von 1. ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37 des Reichs gefetzblatts enthält unter
Nr. IM hd die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien, betreffend den Schutz an Werken ber Literatur und Kunst und an gots en fen, vom 16. Oktober 1907, und unter
Nr, 3199 die Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung der inländischen privaten Rückversicherungsunternehmungen, vom 18. Jun 1908.
Berlin W., den 26. Juni 1908.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
ies⸗-
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den vortragenden Rat hei der Oberrechnungskammer, bis⸗
herigen Geheimen Regierungsrat Hoeppener zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen.
Gesetz, betreffend ö der Wegeordnung für die Provinz Sachsen.
Vom 11. Juli 1891.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit J der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für die Provinz Sachsen, was folgt: ; Artikel 1. Der letzte Satz deg § 25
der Wegeordnung für die Probin; Sachsen vom 11. Juli 1891 (Gesetzsamm. S. Is) wird, wir folgt, abgeändert:
Bei der Abschätzung des , rechts wird der der Ab- schätzung vorausgegangene se 3) ig 36 zu Grunde gelegt. riikel 2.
Auf Observanjen ozer besonderen Titeln beruhende Wegebau⸗ verpflichtungen des Staates, welche durch 58 16, 17, 42 Abs. 1, 43 Abs. 1 der Wegeordnung für die Probinz Sachsen auf HJemelnden ¶ Gutsbezirke) ohne Rö übertragen sind, und für wesche auch nachträglich staatzseltig keine Entschädigung geleiftet ist, werden mit rückwirkender Kraft vom 1. April, 1862 wiederhergestellt vor behaltlich ihrer Abligbarkeit gemäß 8 25 dieser Wegeorbnung.
Soweit eine solche Wegebauberpflichtung vom Staate 3 mäßig auf eine Gemeinde (einen Gutsbezirk dauernd übertragen sst, liegt ihre Erfüllung nur der Gemeinde (dem Gutsbezirke) alg öffenl⸗ lich rechtliche Verbindlichkeit ob.
Urkundlich unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschri und heigedrucktem Königlichen 8 . it
Gegeben Neues Palais, den 6. Juni 19608.
8 Wilhelm R. Hollweg.
ürft ö 6 e , von Tirpitz. Freiherr von einbaben. von Eine Delbrück. dn. Breitenbach. von Arnim. ö.
von Moltke. Holle. Sydow.
Justizministerium.
Der Rechtsgnwgst Arthur Knust in Sommerfeld ist n Notar fuͤr den Bezirk des Kammergericht, mit Änweifung eines Amtssitzes in Sommerfeld, ernannt worden.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 26. Juni.
In der am 25. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministerlums, Staats⸗ selretärs des Innern Dr. von Beihmann Holiweg ab⸗ ehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem
twurfe von Bestimmungen über die Statistik dez Verkehr