1908 / 150 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Ausfertigung. w ö

das Kontor für Wertpapiere der Reichshauptbank der Königl. . h. Staatsbank)

mn n. Die Reichsbank Königl. Seehandlung benachrichtige, daß

h dn Denne, i. k . . w für eigene Rechnung dort in Verwahrung gegebenen RB. aptere und . er Reichsbank Königl. , gegenüber zustehende Rückforderungs recht der Königlichen... ...... ....

ie . Wertpapiere nebst Zinsscheinen und Anweisungen fortan E dle genannte Behörde zu verwahren und nur dieser gegen deren uittung herauszugeben.

(Unterschrift.) Der Königlichen... ... K

bestätigen wir, eine gleichlautende Ausfertigung erhalten zu haben;

uli erklären wir uns bereit, dag bezügliche Depot gegen Uebernahme

bezeichneten quittierten Depotschein .. und . Bescheinlgung

n e neee, auszuhändigen. e nn,, 15 Kontor für Wertpapiere

der Reichgzhauptbank Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank)

(Unterschrift.)

* *

Bedingungen für die Bewerbung um Leistungen Arbeiten und Liefe⸗— rungen für Garnisonbauten.

§1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für ihre tüchtige und pünktliche Ausführung die erforderliche Sicherheit bietet.

8 2.

Ginsicht und Bezug der Verdingungsunterlagen.

Verdingungganschläge, Zeichnungen, Bedingungen usw. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzufehen. Verviel⸗= fältigungen werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbftkosten verabfolgt, soweit sie vorrätig sind oder durch die berfügbaren Hilfs- kräfte neu angefertigt werden können. Die allgemeinen Vertrags bedingungen werden den Bewerbern unentgeltlich verabfolgt. Ber Name des Bewerbers, an den die Verdingunggunterlagen verabfolgt sind, wird nicht belannt gegeben.

§ 3. Form und Inhalt der Angebote.

I) Die Angebote sind unter Benutzung der eiwa vorgeschriebenen Vordrucke von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- schrelbung geforderten Ueberschrift versehen, verschloffen, porto. und bestellgeldfrei bis zu dem gi gegebenen Zeltpunkte einzureichen. :

3 Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be—⸗ —ᷣö. die der Ausschreibung ju Grunde gelegt sind, unterwirft; j

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl der Preise für die Einheiten als auch der Ge⸗ samtforderung in Zahlen und Buchstaben; stimmt die An⸗ gabe der Einheltspreise in Zablen mit der in Buchstaben nicht überein, so soll die Angabe in Buchstaben maßgebend sein; die Gesamtforderung wird aus den Einheitspreisen rechnerisch festgestellt;

e. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. von gemeinschaftlich bietenden Personen die Erklärung, daß sie 6 für das Angebot als Gesamtschuldner verbindlich machen, sowle die Bezeichnung eines zur Geschäfte führung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erfordernis gilt auch für die Gebote von Gesell⸗ lter und juristischen Personen;

6. nahere gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor der Verhandlung zur Eröffnung der Angebote eingesandt und derart bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören:

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugequellen

. 386 ir * die zu deren Herstellung verwendeten Roh—⸗

un offe.

3) Angebote, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, die bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen oder in den Prelsgeboten Radierungen aufweisen, haben keine Aussicht auf Berüͤcksichligung.

§ 4

Wirkung des Angebots.

1) Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreihenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zu— schlagsfrist an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots wegen aller für sie daraus entstehenden Rechte und Verbhindlichkeiten der Zuständigkeit der Gerichte des Ortes, an dem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat.

§ 5.

SGrteilung des Zuschlags.

I) Der Zuschlag wird von dem mit der Ausschreibung beauftragten Beamten oder hon der ausschrelbenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder in der von dem gewählten Unter⸗ nehmer mit zu vollziehenden Verhandlungeniederschrift oder durch be= sondere schriftliche Mitteilung erteilt.

2 Letzteren falls ist der Zuschlag mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagtzfrist alt Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

3) Diejenigen Bewerber, die den Zuschlag nicht erhalten, werden benachrichtigt, und jwar erfolgt die Nachricht als portopflichtige Dienstsache. Proben werden im Falle der Ablehnung des Angebots nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben ausdrück= lich verlangt oder ein dahin gehender Antrag innerhalb vier Wochen nach Eröffnung der Angebote gestellt wird, vorauegesetzt, daß dir Proben bei den Prüfungen nicht verbraucht sind. Bie Rücksendung erfolgt alsdann auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rück= abe findet im Falle der Annahme des Angebotz in der Regel nicht . wertvolle Proben können ee, auf die zu liefernde Menge an⸗ gerechnet oder, soweit angängig, nach beendeter Lieferung dem Ünter⸗ nehmer auf seine Kosten wieder zugestellt werden.

4) Eingereichte Entwürfe werden geheim gehalten und auf Ver—⸗

langen zurückgegeben. 5) Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer

umgehend schriftlich zu bestätigen.

*

Angaben über die Bejeichnung der etwa mit ein⸗

8 6. Beurkundung des Vertrags.

1) Der Bewerber, der den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, au ö über den durch die in . ß . kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu dollftehen.

Y) Sofern dle Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, ihre Beglaubigung zu verlangen.

3) Die der Ausschreihung ju Grunde siegenden Verdingungs⸗ anschlaͤge, Zeichnungen. Bedingungen usw., welche bereits durch dag Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Ver= trages mit zu unterzeichnen.

9. Giqherbcͤhielsti ng Innerhalh 14 Tagen nach der Ertellung des Zuschlags hat der Unternehmer die , Sicherheit zu . a e ft die Behörde hefugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden- ersatz zu beanspruchen.

88. Kosten der Ausschreibung.

Zu dem durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen. a selbst entstehenden Kosten ha

Nr. 26 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitzamtz' vom 24. Juni hat solgenden Inhalt: Gefundhestz= fand und Gang der Volkskrankheiten. Zeltwenl ige Maßregein gegen Pest; Desgl. gegen Cholera. Sterbefälle im preußischen Staate, 1966. Desgl, in den Vereinigten Staaten. Gesetzgebung ufw. (Preußen,) Diakonissen. Irrenanstalten. Autan derfahren.

eg. Bez. Minden). Aussändisches Fleisch. Reg. Bej. Eöln.) esgl. tel if e gf n Pocken. (Oldenburg.) Arznel⸗ mittel, Gifte. (Sachsen Meiningen) Leichenträger. Reuß J. ) Schlachtpiehbersicherung. (Frankreich). Bi Sämerelen ꝛc.

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Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der Wettbewerb in Butter und Käse in der landwirt⸗ chaftlichen Ausstellung zu Stuttgart.

In der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafagesellschaft in Stuttgart⸗Cannstatt im Jahre 1896 wurde zum ersten Male der Versuch gemacht, . einen Wettstreit milchwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen der jährlichen Wanderausstellungen der wachsenden Be= deutung der Milchwirtschaft Rechnung zu tragen. Dieser Gedanke at sich alg überaus fruchthar erwiesen. Die Beteiligung an diefem Wettstreit ist von Jahr zu Jahr, abgesehen von Schwankungen, die in der örtlichen Lage des , begründet sind, größer geworden und weist in der diesjährigen Stuttgarter Ausstellung eine bisher nicht erreichte Höhe auf. Die Zahl der Ausfteller und der ausge⸗ stellten Proben betrug:

Aus Milch Butter⸗ Käͤse⸗

steller proben proben lose in Cannstatt. . 226 289 204 Hamburg. 309 403 180 Dreg den 997 441 304 Frankfurt a. M. 329 419 217 Phbien 199 285 48 ,, 440 657 67 Mannheim 561 425 246 Hannober . 545 545 Danzig. 550 486 119 inn, 6 Berlin. oz 663 121 Düsseldorf . . 686 35 516 104 . Stuttgart.. 843 31 676 375

Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in der gleichen he⸗ währten Weise, wie in den Vorjahren. Bei Butter ist jedoch die Unter⸗ scheidung Butter aus ungesäuertem Rahm“ und Butter aus gesäuertem Rahm gefallen, weil in Wirklichkeit nirgendz Butter aus süßem Rahm bereltet wird, weil es sich auch bisher nur um Unterschiede zwischen mehr oder weniger stark gesäuertem Rahm handelte und diese Unter⸗ schiede immer mehr zugunsten schwacher Ansäuerung des Rahms sich ausgeglichen haben. Cine Unterscheidung wird diesmal lediglich zwischen ungesalzener und gesalzener Butter getroffen. Die Beurteilung ber Proben erfolgt wie bisher nach Wertmalen in der Weise, daß auf 18 bis 0 Wertmale ein erster Preis, eine große bronzene Preis- münze, auf 45 bis 47 Wertmale ein zweiter Preis, eine kleine bron jene Preismünze und auf 40 bis 44 Wertmale eine Anerkennung zuerkannt wird. Bie einzelnen Cigenschaften der Butter werden, wie folgt, bewertet; für Geschmack (Reinheit, Aroma, Sal) 25, für Geruch 5, für Autarbeitung (Wasser⸗ und Milchgehalt) 10, für An— sehen (Reinheit, Farbe, Schimmer) 5 für Gefüge (innerer Jusammen⸗ hang, . Streschbarkeit) ? Wertmalẽ

Die Anteile der einzelnen Landesteile an dem Preisbewerb in Butter ergaben sich aus folgender Zusammenstellung:

Klasse 3 Klasse 4 Zusammen

Landesteil Ungesallene Gesaljene Butter⸗ Butter Butter proben

Schleswig ⸗Holstein ...... 13 265 268 Württ mber 169 1659 Bahnen 710 4 74 Meclenburn;s 7 50 57 Had? K 44 44 Wesipreußen .... ö 2 26 26 n ,, /- 1 8 9 Westfalen .. w 2 3 5 Yom meennn 4 4 Großherzogtum Hessenn..... 3 3 Sn nn,, 3 3 ö,, . 1 1 2 Bran nch wei; 1 1 2 wer . 2 2 ,,, . 2 2 ropinz Sachsen k 2 2 Rheinpropin ...... k 1 1 Di , = . 1 1 Sachsen⸗Altenburg ...... ** 1 1 ,, 1 1 313 363 676.

d ehr ungleich. i erster elle wir er e Sam mesaußstellungen land. und milchwirtschaftlicher Körperschaften

ausgefochten. Es sind beschickt mit Butter: Butter Butter erf ut ungesaljen gesalien Proben Sr n erung 33 ö aftskammer für die Provinz Schleswig ⸗Holsteein .. 12 233 245 Sammelausstellung des Verbandes landwirtschaftl. Genossenschaften in Württemberg... . 9. Baherische Sammelausstellung .. 62 4 66 Sammelausstellung der Milchwirt⸗ schaftlichen Zentralstelle für Meck⸗ nn, . 7 49 56 Sammelausstellung des Milchwirt⸗ schaftlichen Vereins des württem⸗ bergischen Algãän !... . 52 52 Sammelausstellung des Verbandes badischer , 44 44 Sammelausstellung der württem⸗ bergischen Molkereigenossenschaften und Molkerelen =. 41 41

Sammelausstellung des westpreu⸗ ßischen Butterverkaufsverbandes. 23 33

An erster Stelle steht, wie gewöhnlich, Schleswig -Holstein, das auf dem mitteldeutschen Markt mit den flbdenischen Molkereien im Wett, streit steht und mit bewundernswerter Zähigkeit darum kämpft, den Vorrang ju wahren. Württemberg hat große Anstrengungen gemacht, fich zur Geltung zu bringen. Bayern, Mecklenburg und Baden sind sehr würdig vertreten, und erfreulicherwesse ist auch eine der östlichen Provinjen, die sich sonst zurückgehalten hatte, West. preußen, durch den westpreußischen Butterperkaufgberband in den Wettstreit eingetreten. f

Die Beteiligung am Wettbewerb in Käse mit 375 Losen! diesmal erfreulich groß, größer noch als in München, das biohg ] erster Stelle tand. Bie elnzelnen Landestesse sind an dem Wett bewerb in Käse, wie folgt, beteiligt:

Kãäselose Württeinberg 572 Bahren 81 Mecklenburg 141 Cr hee e H oistein . Pommer n⸗o 6 RKheinyrohin . Großherzogtum Hessen . 3 en,, 3 Ostpreußen .. ;. 3 2 Westfalen.. 1

, Auch in dieser Abteilung stehen an erster Stelle nilchwae ch l r, nnen mlt Sammelautstellungen im Wettstreit. Es find be e j an mit Sammelausstellung des Milchwirtschaftlichen Vereins ö. Alg llosen Sammelausstellung des Milchwirtschaftlichen Vereins im württemberglschen Algäu mit..... . . 246 Sannmelausstellung der Vereinigten Käsereien des württembergischen Algäu mitttäꝛäꝛäꝛäꝛ.. olg: Auf die einheinen Klassen verteilt fich die Beschickung, wie fol

Lose Klasse 5 Vollfette und fette Schweizerkäse in Laiben im Ge⸗ wicht von mindestens 65 kg.... . 8 Schweizerkäse, halbfett⸗.. J . 7 Vollfette und fette Käse nach Holländer, Tilsiter und ähnlicher Art (Wüstermarsch“, Steppenkäse usw.) . 22 8 8 Dieselben Käse, halbset..... ö . ) Magere Hartkäse (Holsteiner usw.). K 410 . und fette Münster⸗Schachtel⸗ und ähnliche 10 ö n Fre, bamfeir 12 Vollfette . W. . nach Limburger Art 1 omadur, ö 1nd ähnli . 13 gi r . engen sse und ihnliche 116

; Art (Hervaig, Imperial, Reuschatelle⸗

94 94 5 ö 13 Frühstücks, und ähnliche runde Käschen, halbsektt⸗ 165 Magere Weichkäfe aller Art , ö.

(Mainzer, Harzer, Thüri 2 . 18 Fräͤuterkaͤse Gr er in . . ö ö ö . // 777

Als vollfett gelten Käse mit mehr als 45 v. H. Fettgehalt 9. , . mit 25 bis 35 v. Q. und als magere Käse mit weniger als 35 Ren Fettgehalt in der Trockenmasse. Die Bewertung erfolgt nach ad malen unter Berücksichtigung des Alter her Ware. Für Gj schn 5 kerden in, Masse s und s biz is WHertmafe, fir Lochung ebgtfe, ki 1g für Teig biz 10 und für lenßeres bis 10 Wertmgie zherllanh Für Käse der Klaffen 13 und 13 merden abgestust: für Sen 15 Wertmale, Inneres 29 und Aeußereg 15 Wertmale, in den Rle 16 r , 10 „14 14, 158 für Göschmack 265 Werimale, Innerf 19 Aeußereg 10, Geruch 10 Wertmale, in den Klaffen , 16, 17, zo g. für Geschmack 15, Inneres Ib, Aeüßeres 15 und Geruch 5 ö ä. Um den Fachleuten Gelegenheit u geben, dag Ürtell der Rich nachzuprüfen, ihr eigenes Urtell an jenem zu eh. findet ig nnn, sondere Kosthrobe am Donnergigg, den 25. Juni, Morgens 3 = 10 lter für Käse, am Freitag, den 26. Junk, er, , s = 10 uͤhr, für Bu h gegen Lösung einer Karte stast. Itach diefen Kestproben wird die Kätwage von Dr. Herz zur annähernden raschen Feststellung die en bh. der Trogtenmaffe im Kaͤse erläutert werden, nhalle reiten Massen der Befucher werden in der neben der Butter wle errichteten HMöolkereikofthalle Proben der ausgestellten Grzeugn f fee, von 9 Auzftellungekühen gewonnene Milch gegen billiges Geld

abfolgt. ö zren Lie Butterhalle, deren kahle Butterwände in früheren 54 ö einen wenig befriedigenden Eindruck machten, wird diesmal zur . stellung wissenschaftlicher und statistischer Da rt glhensthen dienen. Das milchwirtschaftliche Institut der Königlich bah g un. Molkrelschule Meihenstephan stellt große Wandtafeln zur har, schaulichung des Meiteng, der reinhfichen Gewinnung und der Ha . keit der Milch bel verschiedener Behandlung und Alusben ahr grp Die Benrkemeiereiverbände der Landwirtschaftskammer für di vinz Schleswig- Holstein bringen vergleichende Darstellungen ze nn schnitteguktion zergehniffe mit der Hamburger und Berliner No er en bDergleichende Darstellungen der Einfender aus den bersch Meereiperbänden und der Beschickung der Auktlonen nach ö smtiahl. Der Vorstand der Peuischen Lanzwirtsch ĩ. stelt ein, msängliche Tafelwerẽ übe den. Stand een dec rhsh, Milchwirtschaft . daz Ergebnis einer in Arbeit , er⸗ . . den „‚Arbelten der Beutschen Landwirtschaftsgese eint, aus.