vorgelegten Gesetzentwürfen eigentlich nur für den Fall des Zuftande⸗
seits bereit diese Steuer einziehen zu können. Zu dem Zweck haben sie
3k oo beschlossen worden, aber mit der Bedingung, daß bis zur Aug⸗
Qualitat ; 1808 urden gering mittel gut Verlaufte Z. Durch chnitte. * e. ö 3 auftz⸗ prels ö 1 Jun M ĩ . M Spalte 1j arktor Geiahlter Preis für 1 Doppelientner 23 . 1 gie Durch⸗ nach überschläglicheꝛ — oppel⸗ ä vert ag niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppel jentner zentner . dem 3 ö . 33 160. 6 *. 6. 160 f. 4. ((Preis unbekan * ] Noch: Ger ste. 27. 8, 13,00 13, 40 13,80 14,20 . 165,00 s K 6585 18 h 16 Oß 1655 16.55 16565 3 . Dar g/ . 630 jb, 1g 5s. sb 1765 17566 ; ; ; J n. 15 26 16 46 15.665 15, 5 16 60 ö ; ö k 16 6 1766 17 66 1756 1755 18, 5 . 8 J 16 36 16 d 175 18 9 18 6 18 56 ; . ; s . Is. õõ Id, õ 18. õ 1g oõ 20 066 20 56 8 ö 16.55 15 56 16 55, 18.55 17 06 1766 3 ; . lll ö 17906 186 vo 1896 1856 15 36 20 66 ; ! ; . ö , 17 56 17 55 18 56 1866 15 S 18 56 ? ; ⸗ ; ; KJ 68 ch 8 — K ! ö . . . 8. // ö Fs. 63 g, mo, robo ; . ö ⸗ ; ö . J 1700 ö. ö . 3 ö . . ; ; ö ru al ; ö ; ; ; ö 2 2 0 1 84 1 , Alten hurt; . 17,40 17, 40 6 . 3 . ; ; ; 3 ; Safer. ; ; 27. Tilsit de / 13,00 14,00 14 00 15 00 15 00 n,, / / 6 ien n, 1456 168 ö ö 6 Jö ; d t 2, , g, , ,, 6 36 6 . — dd . 6 . 6 69 . 275 46 17 65 1757 306.5 ? n n ·-··-,·,·, 16 6 1856 16 66 16 36 16 6 . 3 ; . . J w, . , . 2 39 163. 1856 20.6. ; -. 6 J 3 . J 2 1450 1 ö 1. 1 1 ** ö. . ö Hmmm,, 16.50 16,60 16 00 1620 16. 15 16 69. 45 666 1665 16 9 — ; dd 2 — 14. 6 Ig, S — — 5 156 14 9 1485 74. 5. . 1 143 1433 ad iss eg, ggg ( 53 13,6 1636 3963 ; . Rummel shurg i. Homm... 2 2. 17 00 170 00 . . * . 163 3 . Film t. woinn t. 18 9 1890 166 1, sg 38 9 93 39 *. Lauenburg i. Pomm. ö k ö 15.56 1556 2. 6. 1656 36 45 690 16, 24 16, 10 24. 6 g ei K 66 14.36 14,50 14 50 14.56 14. 36 eh w 1 6 * — ö ät n , , , , * dd g . J i 1. iu 14 36 15, 56 . ! . . . , . . 3 hh n ; ; . ö ü 1468365 1 1 16 3. ö. , ö ; ; JJ 53 3 2 1d ö. 26 . d . ö. . 53 . auer ö ö 14.50 14,50 16,00 16,90 15,50 15,50 ; ; z ö Kw J 14 20 1440 14,60 14 80 15 05 15 36 ; U . . 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Fabeln,, 795659 17 66 18 50 15 o I8 d 1836 38 774 Id b Ir. 35. 5. ö n,, — — 1430 15.30 15.40 15, 80 ; . ; * ; ö Panna . . . 15,00 15,20 16,30 16.40 15 50 15,60 ö . . . hlneni⸗, =. ö. — — 16,00 16,00 16,50 16,50 . ; d nnen, . — — 15 66 15,10 1985 1595, 15,19 1515 20. ⸗ Fe nnn, 29. * ö. ö 308 1896 3 dos 13 8 163 36.6. - . ö J — — 16,80 1700 ö. . . . 16985 ! 3 ö sidenhen u — — — — — J 19,090 7 ö hen eb nee,, 17.80 18.00 18.30 1832 1850 1909 26 1741 1833 . 1 . . . . , 6 . 1760 17. 80 18, 00 I8,/ 60 174 3 104 17.8] 198 30. 6. n,, . . ö 535 83 . * ö . Kd . * 1809 1899 is 50 1850 ; d . wen m — — ; x . ; 6. kJ, e ö 3. 1a e, g lch dp ibi z 6 goo ö nn,, . — — 16 40 1640 16.80 1680 11 183 16,62 16. 62 20. z Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur itt ö Gin 6 Strich (— in ben Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preig nicht vorgekommen ift, ein Punkt ?.) in K n, den mmnabgerundeten Zahlen berschnzt. palten, daß entsprechend Berlin, den 29. Juni 1908. galserliches Statistisches Aut 2 aiser 8 mt. van der Borght. Preuszischer Landtag. kommens dieser Entwürfe vorgesehen waren, bereits für das Etats. Notverordnungen erlassen. ö jahr 1908 zur Umlage zu bringen. Maßgebend hierfür war zunächstᷓ bereits erwähnt, der ö. ö . . k Haus der Abgeordneten. die Erwägung, daß in diesem hohen Hause bon allen Seiten überein ü ae el chen Beftitigung, soweit durch die au ; ‚ ; ; ⸗ geschriebene Umlage die Steuer sich über das gesetzliche Maß von 6 oso er= 2. Sitzung vom 27. Juni 1908, Nachmittags 2 Uhr. stimmend betont war, daß das Pfarrerbesoldungsgesetz in diesem Herbst höht. Dies ist der Fall bei den Beschlüũffen , allen (Bericht von Wolfftz Telegraphischem Bureau.) 6 Vorlage und zur Verabschiedung . müßte, und jwar mit Provinzen, für die evangelisch lutherischen Kirchengemeinden in det ö rũckwirkender raft vom 1. April 1908. Dieser letztere Umstand be⸗ Provinz Schleswig ⸗Holstein und im Konfistorialbenirk Cass d zwar dat Der K. . . e, n . stimmte die Kirchengemeinden, die Grhebung der Umlagen spfort einzu. iüberschteitet die Umiags sene gesetzliche Grenze ö. 2 3 J ;. lend aß gegen ahlen die Abteilungen Fe 8 n, führen, damit nicht durch eine spätere Einziehung eine doppelte Rate um doo. Bei den übrigen Lander ht b ö en ren dg cbabt und diese Wahlen für vorläufig gültig von den Steuerzahlern eingezogen werden müßte. Daneben stand aber der Probinz Hannover, der ev r . ö ö. , rr lar nh . der evangelisch⸗lutherischen ; eli Darauf findet die Wahl des Präsidiums statt, die als zweiter Grund der Wunsch der kirchlichen Vertretungen, durch reformierten sowie bei der Landeskirche im , durch Zuruf erfolgt. Es werden gewählt: zum Präsidenten diese Umlagen Mittel zu bekommen, um an die Geistlichen in be, baden tritt eine Erhöhung über das gesetzliche Maß nicht . sodaß Abg. von Kröcher (kons), zum Ersten Vizepräsidenten sonderen Fällen Vorschüsse auf die künftige Besoldungserhöhung leisten diese drei Landeskirchen ohne weitere gesetzliche Besti ur Gin ö. ö ch een . i ö . he n zu können. Gedacht war da namentlich an bedürftige Geistliche und jiehung der Umlage schreiten können. k r. Krguse (nl). ußerdem werden ristlührer an solche, die in der sicheten Erwartung, daß die Pfarrerbesoldungt⸗ Daraus ergib ĩ r hr! a. . ö , . bereits . April d. J. kommen würde, . Gesetzes starke a. . J . Hr an Praͤsident von Kröcher dankt dem Alterspraͤfidenten 6 kö 6 6 . ohne Beihilfe dadurch in . den k Verwaltungen gleichmäßig Mittel jur Ge⸗ für . , Das Haus erhebt sich ihm zu Ehren Es ie , de n e en, ö Erhöhung der Besoldung ö ö. . e, n. 3 ch von den Sitzen. ö er Bestätigu ber au . von Kröcher teilt ferner mit, daß von Seiner der Geistlichen auf einem ganz anderen Boden steht als diejenige der in keiner Weise Ihrer ann ,,, vor. Kaiserlichen und Kön lichen Hoheit dem Kronprinzen ein Beamten und Lehrer. Während diejenige der Beamten und Lehrer Sollte bei der Beratung dieseg Gesetzez daz Verhältnis zwischen der ., für die n n. che des Hauses zu Höchstdessen nur . K erfolgt, ö. e,, ,. der Besoldung der kirchlichen und der staatlichen Leistung gegenüber der Bestimmung, die eburtstage eingegangen sei. . evangelischen Geistlichen eine Angelegenheit der evangelischen sich in dem Entwu ̃ en, so Alsdann ö. die erste und zweite Lesung des Gesetz⸗ Landeskirche und gehört zur Zuständigkeit der kirchlichen . kann diese , J 29 J ein en twurfs, betreffend die Erhebung neuer ümlagen 9 U gebung. Auch das geltende Pfarrerbesoldungsgesetz von 189s ist ei8n Plus oder Minus ausgeglt ,, / landes kirchlichen Zwecken für das Etats jahr 1908. Kirchengesetz. Selbstverständlich bedarf dieses Kirchengesetz der Die große ne rf n, ö bedingte schon jetzt Minister der geistlichen 2c Angelegenheiten Dr. Holle: Ergänzung durch ein Staatsgesetz, sowelt staatliche Mittel in Frage seine Vorlegung, trotz der erwünschten Kürze wer Sesston. Die kürch, Meine Herren! Wie dem hohen Hause belannt, hat sich die kommen, oder sowelt jur Beschaffung erhöhter kirchlicher Mittel die lichen Behörden haben jwar die Ginziehung der Umlagen schon vor- staatsgesetzliche Verabschiedung der von den Synoden der Landeskirche Umulässigkeit einer Erhöhung der Kirchensteuer über die geseklich bereitet; soll aber die Erhebung mit den nächsten fälligen Raten der beschlofsenen Kirchengesetze zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. bestimmte Grenze durch anderweite Gesetzesbestimmung herbeigeführt Kirchensteuern überall erfolgen, so ist alsbaldige Verabschiedung dieses der Geistlichen in der abgelaufenen Session nicht ermöglichen lafsen. werden muß. Das weitere in der Beftehung wird sich bei der Be— Gesetzes unerlaͤßlich. Ich darf auf ein Beispiel hinweisen, das der ᷣ Dies führte ju Erwägungen belt den zuständigen landeg.! ratung der Pfarrerbesoldungsgesetze ergeben. Bei diesem Gesetz Beschluß des Stadtsynodalperbandes von Berlin bietet. Dort ist ju J kirchlichen Organen, und. zwar mit dem Grgebnig, daß handelt es sich nur darum, die evangelischen Landeskirchen in die Lage den im vorigen Jahre bereits erhobenen und den ju den sonstigen beschlofssen wurde, diejenigen Kirchensteuern, die in den zu bringen, bis zum Inkrafttreten des Pfarrerbesoldungegesetzes ihrer⸗ kirchlichen Zwecken erforderlichen Umlagen elne Mehrsteuer don