Deutscher Reichsanzeiger
und
2
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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
ger Gezug⸗preis beträgt vierteljährlich 8 M 0 8. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Aummern kosten 25 8.
n 156.
Insertionspreis für den Raum riner Aruckzeile 30 9. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
den Jeutschen Reichsanzeigers
und Königlich Rreußischen Staatganzeigern
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Sonnabend, den 4. Juli, Abends.
1908.
Juhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzig⸗ pfennigstücke der älteren Geprägeform.
, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckver⸗ ehre.
Bekanntmachung, b end die Genehmigung von Aenderungen im ö New Vork 3 K 2 in New York.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 40 des Reichs⸗
gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalverãnderungen. Mitteilung, betreffend die Einziehung von Diphtherieheilserum. Bekanntmachung, betreffend eine Preisaufgabe der Königlichen Akademie des Bauwesens. Personalverãnderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hüttendirektor Georg Crusius zu Groß Ilsede im Kreise Peine und dem Hilfspfarrer Johann Nikolaus Richet zu . im Kreise Chateau⸗Salins den Roten Adlerorden vierter Klasse, ; ;
dem Oberlandesgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Ern st Briesen zu Celle und dem Renimeister a. D., Rechnungsrat . Clerck zu Borken den Königlichen Kronenorden dritter
e,
den Hauptlehrern Robert Mittmann zu Ruda im 3 Zabrze . Wilhelm Pfeiffer zu Frankfurt a. O.
Adolf
Eschweiler im Landkreise Aachen, dem Kocher Friedrich ö. zu Platkow a Kreise Lebus, dem Hofstatthalter
Seine Najestãt der König haben Allergnädigst geruht: Alert hochs hre Dberhof⸗ und Hausmarschall und Ober⸗ 1 rafen zu Eulenburg die Erlaubnis zur nlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oester= reich, Koͤnig von Ungarn ihm verliehenen Großkreuzes bes St. Stephanordens mit. Brillanten und, des don Seiner Majestãt dem König von Schweden ihm verliehenen Seraphinen⸗ ordens zu erteilen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: * r
den nachbenannten Offizieren . die Erlaubnig zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er= teilen, und zwar:
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern
des Königlich Wärttembergischen Friedrichsordens:
dem Leutnant von Döhn in der Schutztruppe für Süd⸗ westafrika;
der 6 Württembergischen silbernen ilitãrverdienstmedaille: dem Sanitätsunteroffizier Keitel in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, n Unterzahlmeistern Hauer, Hoche und Wilhelm, den Unteroffizieren Krauskopf und Hepfer, dem Reiter Odenwald, r sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens: dem Leutnant Keil in der Schutztruppe für Deutsch⸗ Ostafrika;
des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Militär verdienstkreuzes zweiter Klasse:
dem Oberstleutnant Quade, Stabsoffizier in der Stellung eines Regimeniskommandeurs im Kommando der Schutztruppen im Reichskoloniglamt,
dem Oberstleutnant von Estorff, Kommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika,
dem Major Maercker, in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika, Kamerun und des Nordbezirks,
dem Hauptmann Jördens im Kommando der Schutz⸗ truppen im Reichskolonialamt, .
dem Hauptmann von Zülow in der Schutztruppe für Sůũdwestafrika, ;
dem Gefreiten Böttcher in derselben Schutztruppe;
des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen . ö lasse am roten ande:
dem Feldlazarettrendanten Lagem ann in der Schutztruppe für Südwestafrika;
des Ehrenritterkreu n ,,, e mit Schwertern des . ldenburgischen Haus⸗ und Herzogs Peter Friedrich
Verdienstordens des Ludwig: dem Bekleidungsamtsassistenten Strodthoff Schutztruppe für Südwestafrika;
des mit demselben Orden verbundenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Gloe in der Schutztruppe für Süd⸗ westafrika; des mit dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen verbundenen Verdienstkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Diebol dt und dem Gefreiten Lembrecht, beide in der Schutztruppe für Südwestafrika;
in der
des Komturkreuzes . Klasse mit Schwertern
des Herzoglich Sachsen⸗-Ernestinischen Hausordens: dem Major Pierer in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika; sowie der Fürstlich Lippischen goldenen Verdienstmedaille mit Schwertern auf dem Bande:
dem Unterzahlmeifter Racke lm ann in der Schukztru für Sudwestafr a. chutztruppe
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im N Reichs den Konsul in Riga, Generalkonsul Chn e fn ö. Generalkonsul in Odessa zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnäͤdigst geruht:
dem Geheimen Rechnungsrevisor bei dem Rechnungshofe des 2 Reichs Möller den Charakter als ke n en zu verleihen.
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des ö
Vom 25. Juni 1908. !
Auf Grund der Vorschrift im 8 4 Ziffer 1 der Ver⸗ ordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein⸗ und 3. 4 vom 4. Juli 1883 (Reichsgesetzbl. S. 153) be⸗
mme ich: Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht ge— hörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshaͤusern der an der internationalen Reblauskonvention beteiligten
Pan)
des Reichs Nr.
Staaten stammen, darf fortan auch über das Großherzog⸗ lich luxemburgische Nebenzollamt ö Klein ö, ö. folgen, wenn die Sendungen mit vorschriftsmäßigen ö papieren — vergleiche 4 Ziffer 3 der vorgenannten Ver⸗ ordnung — versehen sind.
Berlin, den 25. Juni 1908.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jongquiores.
Bekanntmachung,
betreffend die , der Fünfzigpfennig⸗ stücke der älteren Geprägeformen.
Vom A. Juni 1908.
Auf Grund des Artikel 1è Ziffer II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs⸗ esetzbl. S. 212) hat der Bundesrat die nachfolgenden Be⸗ mmungen getroffen:
§1. Die Fünfiig , der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe „50 Pfennig“ gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab . den init der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
2.
Die Fünfzigpfennigstücke der im § J bezeichneten Formen werden bls zum 50. September 1910 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichsmünjen umgetauscht. ö
Die Verpflichtung jur Annahme und jum Umtausche (5 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den nt gi. ff im Gewichte verringerte sowte auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung,
Berlin, den 27. Juni 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Sydow. (
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. Vom 1. Juli 19608.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom , 19608 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat 6 . be⸗
schlossen Abrechnungsstellen im Sinne des Scheckgesetzes sind die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in . i die Bank des Berliner Kassenvereins zu Berlin. Berlin, den 1. Juli 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 15. Juni 1908 die von der New Vork Life Insurance G5m- in New York vorgengmmenen Aenderungen in dem Geschäftsplane des Betriebs der Versicherung zu feftem Termin und ber Erlebensfall versicherung genehm igt.
Die Aenderungen betreffen für beide Versicherungsarfen Versicherungsbedingungen, Tarife, Gewinnbeteiligung ünd die im Falle einer Einstellung der Prämienzahlung zu leistenden Gegenwerte.
Berlin, den 380. Juni 1968.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Pri ö .
Die von heute ab zur Ausgabe gelan a, . 3 ,, ; de Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗ af, e f. e ü nn , 3. . r en Verkehr ; n Deu 6j 2 i . . chlands und Luxemburgs, vom 1. ie Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗ stelln im Scheckverkehre, vom ö 3 6 und . ; Ar, 3606 die Bekanntmachunz, betreffend bie Gestattung des Feilbietens von Bier im Ümherziehen, vom 1. Juli 1968. Berlin W., den 4. Juli 1906. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krü er.