Deutscher Neiehsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Aer Seꝛngspreis beträgt vierteljährlich 8 4 0 3. Alle Nostanstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außer den Rostanstalten und Zritungsspedilenren fur Kelbstabholer
auch die Ezpedition 8Ww., Wilhelmstraste Nr. 32.
Einzeln Aummern kosten 25 8.
M G2.
Juhalt des amtlichen Teiles: DOrdensverleihungen ꝛc.
Dentsches Reich.
Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten.
Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen.
Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 3. Juni 190.
Bekanntmachung, betreffend die d af ung von Systemen von e nähern zur Beglaubigung durch die elektrischen
rüfämter.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 41 und 4 des Reichsgesetzblatts.
FRönigreich Preufzen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalverãnderungen.
Erlaß, . die Zahlung von Gebührnissen an Personen im Ausland, die nicht am Sitz einer Konfularbehörde wohnen.
Bekanntmachung, betreffend die Vorbildung von Nahrungs⸗ mittelchemikern in den hygienisch⸗chemischen Untersuchungs⸗ stellen der Armeekorps.
Bekanntmachung, betreffend die Auslosung von Prioritäts⸗ obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft. Bekanntmachung, betreffend das Stipendium der Karl Haase⸗
Stiftung. Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten Freiherrn von Lützow genannt von Dorgelo, Kommandeur des Königsulanenregiments (1. . 2 Nr. 13, und dem bisherigen Vorsteher der Bau⸗ und ., . der Reichsbant, Geheimen Rechnungsrat Otto Thude zu Berlin den Roten Adler⸗ orden dritter Klasse mit der Schleife, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Halle a. S., Geheimen Medizinalrat Dr. Karl Fraenkel, dem Oberlehrer a. D, Professor Karl Knoop zu Hanau, dem Amtsanwalt a. D. Reinhard von Dewitz genannt von Krebs zu Weitenhagen im Kreise Naugard, bisher in Dortmund., und dem Zollinspektor a. D. Paul Weise zu Ratibor den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem bisherigen Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ hauptstelle in Straßburg i. E, Geheimen Regierungsrat Otto Stage und dem bisherigen Ersten Vorstandsbeamten der Reichshankhauptstelle in Mannheim, Geheimen Regierungsrat ,. 6 zu Heidelberg den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, . dem Fideikommißbesitzer von Waldow und Reitz en⸗ . auf Königswalde im Kreise Offsternberg, dem Geheimen aurgt Albert Brandt zu Liegnitz, bisherigem Vorstande der Eisenhahnmaschineninspektion n Hamburg, dem Geheimen Daura Heinrich Jacdbi zu Südende in Kreise Teltow, bisherigem Mitglledẽ der Eisenbahndirektion in Cassck, und dem Oberlehrer 9. D. Professor Dr. Friedrich Decker zu Blankenburg 9. H, bisher in Magdeburg, den Königlichen Kronenorden dritter Klaffe, dem Oberleutnant von Oheimb im Königsulanen⸗ regiment (. Hannzverschen) Nr. I3, dem dirigleren en Arzt des Johanniterkrankenhguses in Sonnenburg Dr Kurt Hot— nef fer, dem Tierarzt , Neug ebauer zu Berlin, dem
Bureauvorsteher und Kassenkontrolleur des Johanniterordens Julius ginn bers, dem Nendanten des Johanniterorbens Albert Heffe, beide zu Berlin, den Geheimen Kanzlei⸗ ekretãren
rund Bartsch und Gottlob Erpel im Reichs⸗ marineamt und dem len, Dohnaschen Sbersäger. .
oppen zu Altstadt im Kreise Mohrungen den Königlichen
ronenorden vierter Klasse, ꝛ „ Dem Lehrer und Kantor Nikolaus Quehl zu Asbach ö Kreise Hersfeld den 3 der Inhaber des Königlichen
aus ohenzollen tt
. ken g , , ar für die der Tg gn, Reniner Jüllus Frömmichen zu Tornau im Kreise Bitter= eld, den pen ion ieren ce n fn, Balthasar Bellmann zu Berlin und Friedrich Grütz zu Hannover, dem pensionierten Zollauffeher Wilhe lm Scholtz zu Breslau, bisher in Gutschdorf, Kreis Striegau, und dem pensionierten fer neben. Ernst Schneider zu Posen das Kreuz des
gemeinen Ehrenzeichens,
dem 5. . Rentner Karl Teschen⸗
dorf zu Garnfeedorf im Kreise Marienwerder, dem früheren Gen el ee Ernst Obst zu Schwiebedawe im Kreise
Insertionapreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an? die Königliche Expedition
den Aeutschen Reichs anzeigers nud Königlich Rreußischen Ktnata anzeiger Berlin SW., Wilhel mstraße Nr. 822.
Berlin, Sonnahend, den 11. Juli, Abends.
Militsch, dem 5 Johann Klein zu Roden⸗ lirchen im Landkreise Cöln, dem Webermeister Louis Lüder * Altenhagen im Landkreise Bielefeld, dem Gãrtner Ernst Duch, dem Krankenwärter Robert Blawert, beide beim Johanniterkrankenhause in Sonnenburg, dem Kaffen⸗ boten und Kontordiener Karl Bathke zu Schöneberg bei Berlin, dem Zimmerpolier Johann Keila, dem Vor⸗ arbeiter Konrad Baden, beide zu Cöln, und dem Vor⸗ arbeiter Joseph Boemerich zu Eöln⸗-Chrenfeld das Allge⸗ meine Ehrenzeichen sowie =
dem Steinhruchbesitzer Alfred Fischer zu Zabern und dem Friseur Michel Schmitt zu Hagenau die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen. =.
Den tsches Reich.
Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, nach . Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel. Die Gewerbeordnung wird, wie folgt, geändert: Im § 35 Abs. 2 werden vor den Worten: der Trödelhandel“ eingeschoben die Worte: der Handel mit lebenden Vögeln‘.
Urkundlich unter erer Hö enhändigen Unterschrift und beigedru einn. en . 3. ö. ö. Kiel, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 29. Jum 1908. (. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Verordnung,
betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten.
Vom 29. Juni 19608.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., ; . verordnen auf Grund der die Konsulargerichtsbarkeit in Aegypten betreffenden Gesetze vom 30. März 1874 Reichsgesetzbl. 23) und vom 5. Juni 1880 (Reichsgesetzbl. S. 1457 mit Zustim— mung des Bundegrats, im Namen des Reichs, was folgt: Artikel I. ö
An die Stelle des 8 5 der Verordnung vom 23. Dejember 1875
(Reichsgesetzbl. S. 381) treten nachstehende Beflimmungen:
§5.
In r der Berufskonsuln, ihrer Familienangehörigen, der ihnen unterstellten Berufesbeamten und deren Familienangehdrigen sowie in Ansehung der Wohnungen dieser Personen bleiben die fe. herigen Gerichte barkeileberbältniffe un derändert. Infowejt jedoch diefe
ersonen Handel oder Gewerhe treiben oder Liegenschaften in Aegypten szen oder qusnutzen und dabei nicht ihre amtliche Cigenschaft in Frage kommt, sind sie für alle Rechtsstreitigkelten aus dem Han belz. oder Ge werbebetrlebe sowie für alle das Grundstück betreffenden dinglichen Klagen der Gerichtsbarkeit der Landesgerichte unterworfen.
Die lonsularlschen Beamten, die nicht Berufebegmte find, sowie Tie Kawassen sind in allen Angelegenheiten, die nicht ihre amtliche Tätigkeit betreffen, der Landesgerichtsbarkeit in demseiben Umfang unterworfen wie andere Deutsche oder Schutzgenossen.
§ 5a.
Die Bestimmungen des 55 Abf. 1 finden entsprechende An= wendung auf die deutsche evangelische Kirche in Alexandrien, die deutsche evangelische Kirche in Kairo, die deutsche Schule in Alexandrien, die deutsche Schule ig Kairo, das deutsche evangesische Hospital in Alexandrien, das Diakonifsenkbospttal Vittoria in Kalro, die Niederlaffungen der katholischen Schwestern von der Kongregation des Heiligen Karl Borromäus in Alexandrien sowie äberhaupt auf alle in Aegypten errichteten oder künftig zu errichtenden und unter deuischem 84 stehenden religiösen Anstalten ohne Unterschied des Bekenntnisses, soweit diese Kirchen und Anstalten als Körperschaften in Betracht kommen. ö
Die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen gone in , vom 15. Februar 1897 (Reichsgesetzbl. S. 17)
wird aufgehoben. Artikel III.
Diese Versrdnung tritt mit dem Ablaufe von zwei Wochen nach dem Tage ihrer Verkündigung im Reichsgesetzblatt in Kraft.
Urkundlich unter Unserer n n n, Unterschrift und heigedrucktem Kaiserlichen In e..
Gegeben Kiel, den 2. Juni 1958.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
1908.
Bekanntmachung, betreffend gesundheits schädliche und täu schende Zusätze zu Fleisch und dessen . Vom 4. Juli 1908.
Auf Grund der Bestimmungen im 5 Al des Gesetze treffend die Schlachtvieh⸗ und gif chau, vom 8h . 1900 (Reichsgesetzbl, S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, den nachstehenden Abänderungen der Bekanntmachung vom 18. ö 1902 (Reichsgesetzbl. S. 483) mit der H n, zuzustimmen, daß die Aenderungen am 1. August 1966 in
Kraft treten. saa . Im ersten Absatz ist hinter dem Worte Formaldehyd einzu⸗ alten:
. . Stoffe, die bei ihrer Verwendung Formaldehyd
abgeben,
b. Der zweite Absatz erhält folgende Fassung:
Dasselbe gilt für Farbstoffe Jeder Art, jedoch unbeschadet ihrer Verwendung zur Gelbfaͤrbung der Margarine und der Hüllen der- . r r rt, . . ö. e ng, 5 und als
n ohne weiteres erkennbar sst, w anderen Vorschriften zuwiderläuft. ö Berlin, den 4. Juli 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.
; Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh⸗ und — Fleischbeschau vom 3. Juni 1966.
Vom 4. Juli 1908.
Auf Grund der Bestimmungen im 5 12 Abs. 2, 8 15 des Besetes, betreffend die e , vom 3. Juni 1900 . 547) hat der Bundesrat beschlossen, der na stehenden Abänderung der Belanntmachung vom 10. Juli 1903 (Reichsgesetzbl. S. 2427) mit der Maßgabe i n men daß die Aenderung am 1. August 1908 in 2
ph . e Nr. ö n ; er Einfuhr von frischem Fleische du die O sonstigen Körperteile, auf k sich die , zu en e i nicht angeschnitten sein, bei der Einfuhr bon zubereitetem . ö. n ,, zu ar , n e, , . nicht fehlen
r angeschnitten sein, jedo arf in i das Herzfleisch je ein Schnitt gelegt sein. ö ,,
Berlin, den 4. Juli 1908.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 10 des Gesetzes, betreffend die ele trischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1858, sind die folgenden Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen wan en für im Deu tschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden:
N Induktionszaähler der Jormen AMW. K) und B W für einphasigen Wechselstrom, . M Induktionszähler der Formen RED und Gp für mehrphasigen Wechselstrom, beide her w. von der Attiengesellschaft Mix u. Gen 4 in Berlin. Die Systembeschreibungen werden in der Elektrotechni eitschrift veröffentlicht, von deren . Julius E n ih . ö A, Monbijouplatz 3) Sonderahdrůcke bezogen werden nnen. Charlottenburg, den 1. Juli 1908.
Der Prãsident der ikalisch⸗ isch i er Prasi nh l e snischen Reichsanstalt.
Die von heute ab zur Aus des . ella id er . . Nr. die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten, vom 29. Junl 19068, unter , n ,, n ,, voin 4. Jull Jhösd, unb . n ,, Nr. Z509 die Bekannima ung, betreffend das Gesetz über . und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, vom
Berlin W., den 11. Juli 1908. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krü er.
die