1908 / 269 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Q 14 1 rr rrtr˖pꝓrr tr ualltãt ( . dem wurden idos Durchschnitt, An vorigen an er fg r. . gering mlttel gut Verkaufte Verlaufs 6 Marktta; ö ö obember ktor J Ur . ach überschläg Maꝛktorte Geiahlter Preis für 1 Doppelientner Menge . 11 *pxelC . e ,, Tag niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner zentner preis dem 5 ö eng, 36. 1. 16 . 66. 6 g. 6. 16 . bre . Fernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 192. Langenau i. Wrtibgt. .. . 2000 2040 ] 36 so *s zg go ff fing, g' 122 1 3966 1 2067 ] 2069] 53.11. R o e n. 12. rl,, 2 . . ö s g 16,50 . . . ö . wn, 16,90 1690 17, 25 6 17,50 17.50 30 517 17,23 17,23 5 ö ö. Wongro witz wN 15 40 15,50 15,60 15,80 15,80 16,00 80 1264 15,80 15. 60 5. 11. 2 ,, 15,20 16, 10 16,20 1667 16,70 17.30 . ö ö . . .,, 1610 1630 16.50 1670 16, 930 17, 10 ö ? ö n,, 1620 16,20 1680 16.86 17, 30 1720 . ; . Ratibor ö . ö . 16, 70 16,80 1710 28 643 1675 16,70 5 11. 30 -. ,., 1600 16 40 168) 17,29 17.50 1800 . ö . . ö. , 16, S0 16,80 17,30 1739 . . Gel herii . 16,50 16, So0 16, So 17,10 17, 10 1740 100 1700 1700 17,40 5. 11. 20 5 , . 1600 16,00 17.090 17.00 430 7095 16,50 16,50 1 1 35 * Döhren . 16.00 1640 16.80 17,00 ; . ,,,, 17, 00 17, 00 43 2331 17,00 16, 90 5. 11. 9 Neubrandenburg ö 16,50 16 50 900 14 850 16,50 16,20 5.11. 1800 . Chĩteau⸗Sallnz . . . 17,20 17, 40 = . ; . ; Ger st e. ,,, 1760 17650 ö ö P Wong; o nw; 15,49 15,80 16 00 1620 1640 1660 20 320 16, 00 16.00 5.11. . ö i nah,, 1400 1430 1440 14,70 1480 15,00 ö ? . . . J Braugerste 1750 17,90 1800 18.50 = . ö. . Shea 16, 80 17.00 17, o 18,00 18 80 1900 ö h be ,,, 15. 00 16.00 18,50 18,50 2 34 17902 16,50 5.11. ö. ,,,, 1660 16099 17.70 17,70 2150 36 228 16, 85 16,83 5.11. 40 . e ,,, 15,20 1660 17.00 17,40 17.80 18,20 = ( k . ,,, 1625 1625 17, 00 1700 . . 2 Geldern J 13,70 14,00 14,00 1430 14.39 14,70 30 425 14,17 . ( 10 K, ö * 86 1356 260.60 3 ; ; . , nn,, 18.90 18 40 18 60 18, 80 19.00 1900 257 4824 13377 18,87 5.11 . Rastatt J 17 50 17,50 18,50 18,59 19 00 198,00 14 2659 18.50 18,90 5. . . 9 , 1700 1700 18.20 18.20 400 7040 17, 60 17,20 28. 160. 80) ö Chůteau · Salins . 18 56 19,66 2 . . = a fer. e 12. nd nhng e,, ö * ö 16,00 . . . , 16,25 1625 1650 16,50 1675 16,765 50 825 1650 1633 5. 11. ö. ⸗‚ ö 15, 59 14 66 1476 1450 1456 15.60 50 757 1474 1450 5. II. ; . ,, . 14,00 1480 14,90 15, 40 15 50 1600 B . = . . . ö . . . ö. . 15,59 . . 2s z6 146 1466 . . irschberg i. ꝛ? ö ö ; 4 469 14.60 x . . ; 11. = ,,,, . * . 3 15.35 15 49 680 lo 404 156. 30 1540 5. ii. 20 . ,, . ö 1440 14,60 14,80 15 00 15 20 15 490 ( . ö . Göttingen. ö. 16,25 16.25 1660 1660 9 w 16 50 15 h 16 56 16 9 16 56 69 59 15333 1553 5. 11. 29 ‚. ,,, alter ö . 33. 6 16.566 16 50 20 330 16,50 1650 11.11. 5 . Sn, neuer 130 1300 1459 1459 18590 1859 169 . 1659 1458 11. i. 16 s St. Wender . . ö 1690 1699 ĩ: 23 16 99 16509 5.11. . ,,, 16.32 1632 1640 1640 1680 16 80 15 16,37 1650 5. 11. ; = R 9 6. I õ5 15.99 1359 1579 3 3 880 . nnn, 16.60 18 80 ĩs 66 15 660 16 20 16 30 . . 6 15.33 29. 19. . . ,, 1600 1626 . 3 71 15. 61 1610 5.11. . ann ee 1 is h 66 y, uhren nne, , . 15 55 15, 80 1630 16.30 1000 1605 185,86 5.11. 2000 . hs len mini 15,50 1600 . Bemerkungen. Die verkauft: Menge wörd guf volle Doppelientner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschntttspreig wird aus den unabgerundeten ablen berechnet.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preife hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß enlsprechender

Berlin, den 13. November 1908.

Kalserliches Statistisches Amt. van der Borght.

ericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 160. Sitzung vom 12. November 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Nach Ueberweisung der Rechnung der Kasse der QAberrechnungskammer für das Rechnungsjahr 1906 bezüglich des die Reichsverwaltung betreffenden Teils an die Rechnungskommission tritt das Haus in die erste Beratung der Rechnung über den Haushalt der afr . Schutzgebiete, des Schutz gebiets Neu⸗

uinea, der Verwaltung der Karolinen, Palau⸗ inseln und Marianen sowie des Schutzgebieis Samog für das Rechnungsjahr 19600 ein.

Abg. Erjberger (entre): Jetzt bekommen wir erst die Rech— nung über die Schutzgebsete für 1960. Acht Jahre . darüber hin. gegangen. Was hat es für elnen Zweck, wenn der Rechnungshof uns nach acht Jahren bescheinigt, ob nach dem Etat verfahren ist. Es finden sich in den Rügen des Rechnungshofg wörklsche Kuriosttäten von Perstößen gegen den Etat. Es wird j. B. in Ostafrika noch ein Offisier aufgeführt, der schon laͤngft aus dem Heer auf- geschieden und Mitglied deg Hauses geworden ist. Cine solche Rechnungslegung ist ein offtnkundiger hol auf eine geordnete Buch führung. Cz muß vor allem rascher Rechnung gelegt werden. Wann sollen ung die Rechnungen für die Jahre 1961 bis 1904 vorgelegt werden? Die Budgetkommission hat im letzten Winter die dankens. werte Anregung , Laß für den sühwestafrikanischen Krieg wenigstens eine verkürzte Rechnung vorgelegt werde. Wir müffen Ldentuell durch! ein Gesetz solche. Verschleypung verhindern. Man hatte geglaubt, daß daz neue Rzgime Dernburgs, etwas rascher arbeiten würde, Besonderg muß ich die Rüge des Rechnungshofes

uber die ostafrikanische Verwaltung erwähnen, Man hält den Rechnungt hof immer für eine bureaukratische Behörde, aber man sollte dankkar sein, daß wenigftens eine Institution borhantken ist, welche die Verstöße gegen die Gesetze rügt. Im Auswärtigen Amt wird ein schuldiger Beamter einfach zur Disposisson gestellt, aber der Gouverneur von Ostafrika verletzt offenkundig strikte Vorschriften der Gesetz gebung. Gs müßte ein Dösziplinʒgrverfahren gegen! bie Beamten dort ein. geleltet weiden. Das liegt im . des Budgelrechts des Reichs. lags. Wozu plagen wir uns in der udgetkommission damit, einen sachmäßlgen Grat fertig ubrigen, wenn vater die Beamten gerade die Arbelten ausführen und Gelder dall aufgeben, die wir in der Fonnmnisstzn abgelehnt faken? Yian bekommt en Cindeuc, daß die erhältnisse in den Kelonien noch gan; unresf und unfertig sind. Da könnten wir lieber den Etat gan; aufheben und der Regierung ein Pauschquantum bewilligen. Im bstefrikaniscken Etat wird s. ein Beamter, geführt, der hier an ber Zentralstelle in Verlsn beschäftigt ist, Und ebenso wird im Etat fas Kamerun ein, Haupt ; mann gesührt, der gar nicht in Kamerun war, sondern beim Dber⸗ tog mando in Berlin. Des ist. eine offenkundige Verletzung des Budgetreghtes des Reicht 3. Vie Vera altung in Dffafrits erfährt wie ein Viz könig und hält sich gar nicht an die Vorschriflen des Etats. Daz ist ein ostafrikanischer Ableger dez gestein hier kritisierten persönlichen Regiments. Es ist geradern unerhbrt, daß ber damalige Gouverneur von Ostefrikg sich an Beslüsse dez gleiche tage gar nicht kehrt. Solche Tatsachen sind auch nicht Geelguet, die Berustzftendigkeit der Beamten im Rechnungshof zu erköben, Bezeichnend ift es auch, daß der

Was gedenkt nun die Verwaltung zu kun, um die betreffenden Beamten zur Rechenschaft zu ziehen? Gedenkt sie die Disz pl inaruntersuchung gegen die Beamten einzuleiten und sie zivilrechtlich zur Zurückbezahlung der betreffenden Summen anzuhalten? Die Beralung der Rechnungz= kommission müßte so lange warten, bis darüber eine bestimmte Aus⸗ kunft gewährt ist. Auch in Südwestafrika muß nach den Rügen des Rechnungshofs merkwürdig gewirtschaftet worden scin. Dieser hat festgestellt, daß es an Nachweisen für die den deutschen Anstedlern bewilligten Unkerstützungen fehlt. Es läßt sich gar nicht mehr fest—= stellen, wer die Beihilfen bekommen hat. Dadurch wird den aller⸗ schlimmsten Vermutungen Tür und Tor geöffnet, die ich gar nicht aug. sprechen will, weil es Vermutungen sind. Es fehlt auch die Führung des Verwendungznachweises der bewilligten 2 315 5860 0 für Eisen⸗ bahnbauten material. Man komme uns nicht damit, daß es sich um afrikanische Verhältnisse handelt! Man muß mindestens nachweisen koͤnnen, wo das Material in Europa bezogen ist, und wohin es in Afrika gelangt ist. Es würde die Wirkung diefer nackten Tat- sachen ungemein abschwächen, wenn ich noch längere Betrachtungen daran knüpfte. Aber die Frage ist wohl berechtigt, was die Regierung gegen die betreffenden Beamten ju tun gedenkt. Es wird überhaupt bier viel zu wenig über diese Dinge debattiert. Ich möchte den Herren von der Rechnungskommisston dringend nahe legen, auf diesem Gebiete hart zu bleiben, absolut nicht nachzugeben, um dem von den betriffenden Beamten so schwer gefährdeten und verletzten Budget⸗ ö. des Reichstags mit allem Nachdruck zu seinem Rechte zu ver elfen.

Dircklor im Reichtkelonialamt Dr. Conze: Die Verzögerung der Vorlegung der Rechnung ist ja sehr bedauerlich. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß von 1896 biz 1900 die ganzen Rechnungen in sehr kurzer Folge in anderthalb Jahren vorgelegt worden sind. Die Rechnungen von 1801, 1802, 1563 sind schön seit längerer Zeit vorgelegt, und die von ig64 sst jetzt zuzegangen. Der Rechnungshof kann die Prüfung der Rechnungen nicht ab- schließen und sie nicht an die gefetzgebenden Körperschaften gelangen lassen, bevor die gesetzgebenden Körperschaften ihrerfeifß den ent- shrectenden Hauthast erledigt baben. Cs ist daher erklärlich, daß die Rechnungen langsamer vorgelegt worden sind. Manche Fehler in, der früheren Buchführung n. sich vielleicht auch damit er⸗ klälen, daß die Ausbildung des Etats bon Anfang an keine sehr vollkommene war. Vieles trug den Charakter tncs Pauschquantumzg. Solange ein Reserdefondz in dem Etat stand mil dem augdrück— lichen Vermerk Ju unvorhergesehenen Ausgaben“ und mit dem Dis. Posilivpermerk, daß diesem Resetvefonds alle Mehreinnahmen und Min del ausgaben zufließen sollten, war ibm allerdings der Charakter eines Panschquankums aufgeprägt. Daher ist es erklärlich, wenn sich die Gouverneure nicht mit der Strenge, wie es wohl hätte gescheben müssen, an die einielnen Kapitel und Titel und deren Zweck⸗= bestimmungen gehalten haben. Ich will damit nicht alles ent- schuldigen, waß vorgekommen ist. Der Vorredner hat elne ganze Reihe einzelner Fälle angeführt, auf die ich bier nicht eingehen kann. Es wird aber über jeden emneluen Fall die ausführlichste Auskunft in der Rechnangskommission gegeben werden. Bei der Gelegenbeit wird auch geprüft warden, ob nach irgend einer Seite ein verfolgbareg Ver— schulden eines Beamten vorliegt. Es wird dabei sowohl die Dig⸗ zwblinarfragt wie auch der zioilcechtliche Anspruch nötigenfalls Gegen- stand der Erörterung bilden.

Abg. Nos ke (Soz): Der Steuer abler muß daran erinnert

Reichstag 200 900M für Bauen bewilligt, und daß die Verwaltung in Gier 6b0 0O)0 S ars ibt. Der Rechnungehof hat auch 3 einer anderen Position festgestellt, daß die Rechnungen zum Tei

werden, in wie unerhört. Weise mit den Betragen gewirtschaftet rden it die er Lat aufbringen müsen,. Ganz entschleden muß ich dir Meinung entgegentreten, daß die Gouherncure zu der Auf⸗

z

sehr mangelhaft aufgestellt und daß keine Belege vorhanden sind. fassung gelangen konnten, die vom Reichstag bewilligten Gelder

tellten eine Art Pauschquantum dar, mit dem sie so wirtschaften a, wie es ihnen in den Kram paßte. Dem Steuerzahler muß das Verständnis absolut abgeben, wie es möglich gewesen ist, daß jahrelang hindurch hier in Berlin Kolonialbeamte mit Kolonial gehältern haben sitzen können, die niemals die Kolonie gesehen haben. Das erinnert an die allerschlimmsten Zeiten der Kolonialschlamperei. Charakteristisch ist es, daß in Ostafrika Gelder verausgabt sind, die von der Kolonialperwaltung ursprünglich verlangt waren, deren Be— willigung aber der Reichztag abgelehnt hatte. (Juruf bei den Sozial demokraien: Wer war der Gouverneur 5 Es t von Interesse fest. zustellen, daß der damalige Gouverneur von Ostafrika unser jetziger Kollege von Liebert war, Wir haben das zweifelhafte Vergnügen gehabt, ihn sich uns hier als Sachverständigen vorstellen zu sehen— Was der Rechnungshof festgestellt hat, ist geeignet, auf die ech. verständigkeit und die ganze Amtsführung des Gouverneurs von Lieber ein außerordentlich bejeichnendes Licht zu werfen. Ich frage mit dem Kollegen Erijberger! Was gedenkt die Kolonialverwaltung angesicht⸗ dieser standalösen Feststellung zu tun? . ; . Präsident Graf zu Stolberg: Ich bitte, in bezug auf einen Reichstagskollegen nicht den Ausdruck „standalöse Feftstellung“ ju gebrauchen. 1 Abg. Nos ke (fortfahren): Jedenfalls kann ich das Urkei darüber, wie die Amtsführung des Gouverneurs Liebert nach diesen Feststellungen zu charakterisieren ist, ruhig dem Hause äberlasstn. Cs wäre von auherorden tlicher Wichtigkeit, jetzt zu erfahren, ob dat Disziplinarrecht nicht Bestimmungen darüber enthält, daß ein Se amter, der in jo schroffen Gegensatz zu Beschlüsfen der Volks vertretung sich gestellt hat, unter Antlage gestellt werben kann, wie es

sich gebört. Abg. Irbr. von Gamp (Rp): Das Urteil ü Abg. von Liebetl kann der Vorredner wirklich ö Hause 1. ö. 39 Kc

de lg, igt in keiner Welle billigen mätd. Bie Verblenste

damaligen. Gouverneur waren so groß, tag?“ Cin athsse des Hauses unter allen än kahle . r e, Wi ae, doch vernommen, daß jetzt in er kr zen! eist von 2 . Rechnungen vorgelegt worden ö. 1 Die Herren wollen och ein milderes uͤrtell fällen sollen

Hollen gerecht sein; s ist keine Gerechtigkeit, ö an zugre fen, die gar nicht mehr ö . er , ö 3. ih det eechnungskommission finbet' beim Haufe volle Anerkennu 8 geht ihr so wie nn die besten find Fiesenigeng bo] Der Reichetag ist ja auch ö. Uebersichten fur e coll ebe einem ug. über alle berausgabten Gelder ij 1. 8 ein Un n) Abg. 9 ur Ab other, Ich nebme . ke, . 34 der fehlenden ö. ist der richtige guch ö nel ann, und ob eyeantue 6. ung en erlassene Verfügungen J Ich bin d ll hat⸗ g. . Gouverneure, wenn es sich um große Ausgeben gi ane h. e der Zentralbehörde angefragt und deren Zustimmung erlangt J 9 Oberrechnungs kammer ist, wenn si? KRleinigkellen herpo 3 die Gesetzgebung dazu genötigt. Wir müssen, andsätzen nnn göleghng Hir die Kojonten durchaus zuñ ʒnderen Sirus nt d eigeben. Der Staats feketä re! Reicht kolonialamtè hn, ye er DOberrechnung kamm in Verbindung setzen, um eine an