den Bedürfnissen der Kolonien mehr an ö gepaßte Rechnungslegung herbei⸗ . Wir haben uns auch im borigen Jahre in der Budget mmission ausführlich darüber unterhalten und sind in voller Ucher= elm mnng darüber gewesen, daß für den sübwestafrlkanischen Auf⸗ and auch andere Gesthtspunkte aüfgeftellt werden müffen, als für die , mne rn alu, Es wurde die Anregung gegeben, diese Rechnungs⸗ Sung beiseite zu schaffen durch den Erlaß eines Spezialgesetzes. Der taatssekretär bat fich auch. wenn ich' nicht frre, für die Cin nnz eines solchen Gesetzes verbürgt. Wir wollen doch alle . Ausgaben bermindern. Wenn wir hören, daß die Abrechnung des ufstandez erst zu Mä, erledigt ist, daß noch ro fehlen, daß Fän meübtscbiung 1390 65. 6 kosten' würde. aber keinen DPfferling Wert hat, da sollten wir doch als verständige Menschen Ren Erlaß eines Gesetzes fordern, der uns diefe Summe erfpart. in Urteil über die angeführten Fälle kann an der Hand. der ö allein nicht gefällt werden, erst muß die Kommisston en.
Abg. Dr. G 6r cke (:): Die jetzige Kolonialverwaltung hat in anerkennenszwerter Weife Mißstände abgestellt. Db Qußttungen bei⸗ 1 gingen sind, darüber dürfen wir die Prüfung vertrauengvoll der Nechnungs kom misston überlass'n. Wenn der Abg. Erzberger sagt, der Reichstag sollte sich mehr auf den Standpunkt des Rechnungshofes stellen, so unterschreibe ich das; aber der Reichstag hat das auch
nicht immer getan, z. B. in der Frage des Aggregiertenfonds. , iich ned e hat der Rechnungshof gar keine Verbindung mit
ö Rechnungskommission; so wohnt nicht einmal ein Mitglied des Rechnung hofes den Sitzungen der Kommission bei. Die Prüfung ist den Kommisstonsmitgstedern ungemein schwer, wenn man z. B. bei
einer Ueberschrettung von 20 0560 6 bei einem Posten auf die Be— merkung als Begründung angewlesen ist: Der Anschlag reicht nicht aus Es muß auch deprimierend auf die Mitglieder der Kommission wirken, wenn nach monate und monatelanger Arbeit bier im Plenum n der jweiten Beratung zwei Minuten auf die Sache verwendet werden, und die Preffe gar nur schreibt: „Es wurden Rechnungssachen Itledigt“, ohne Von der Besprechung im 'einzelnen Rotiz zu nehmen.
ag muß ganz entschieden andeis werden; insoweit bin ich dem Roll egen Erzberger für feine Anregung dankbar. Gerade jetzt, wo wir em deutschen Volke große neue Tasten auferlegen müssen, müssen wir m auch die Beruhigung geben, daß die großen Summen, dig hinau⸗ . wirklich auf die Zulä sigkeit ihrer Verausgabung auch geprüft
en.
Abg. Erjberger (Zentr.): Die Darlegungen des Abg. Görcke, der Mitglied . hei d en le ist; werden wohl größeren indruck gemacht haben als die Gntschuldigungsbersuche des Abg. GSamp, mit denen er vlelleicht nur seinem etwas im Unglück sitzenden Fraktlonsgenoffen beispringen, wollte. Um den südpestafrlkanischen Aldzug handelt es fich gar nicht; es wäre aber Pflichtverletzung, die üge des Rechnungshofs sang und klanglos passteren zu lassen. Das Kolonialamt hat allerdings. nun einen vortrefflichen Finanjmann be⸗ ommen, und ich will nichts gegen das System sagen, aber es sind dech bei der Ausführung des Etats Versiöße vorgekommen. Der guverneur muß doch den Etat, gelesen haben und wissen, daß er nicht Geld ausgeben darf, wofür im Etat kein Verwendungtijweck ist.
oll ja heute noch borkommen, daß im Kolonialamt Offiziere und Beamte beschäfligt find, die Eröpengehölter aus dem Fiat für die
wnien beziehen. Der Abg. bon Gamh berlangt keine Quittungen, aber
enn den? AÄnfiedlern 105 550 6. Beihilfe gegeben werden, dann muß man doch unbedingt Quittungen verlangen, sonst könnte man ja auf die schlimmften Vermutungen kommen,. Quittungen find nicht da, nur das Geld ist futsch. Es handelt, sich ja nicht um
oßtionen, die wegen ihrer kolonialen Eigentümlichkest keine Buchung erfahren können, fondern um ganz einfache Dinge, über die genaue
echnunglegung nötig ist. Es muß einmal an den schuldigen Be— amten ein Grempel slatuiert werden. ;
Abg. Dr. Arning (nl): Der Vorredner hätte den Ausdruck, daß man guf Vermutungen kommen könne, nicht gebrauchen sollen, denn dieses Wort kann falsch verstanden werden, wenn er auch vielleicht keine hesondere Absicht dabei hatte. In Zukunft werden die
echnungen sicherlich besser gemacht werden önnen. Bei den Bauten handelte ez sich um solche, die im Interesse der Sicherheit des Landes und aus hygienischen Gründen notwendig waren. Ver Gouverneur v., Liebert hat sicherlich die besten Absichten gehabt, und wir halten es für unberechtigt, ihn hier aus polftischer Gegnerschaft so zu stempeln. Damit kommen wir zu einem politischtn Tohuwahohu, dessen Ende nicht abzuschen ist.
Abg. von Liebert (Rö); Ich finde es nicht sehr schön und der Sitte des Hauses nicht entsprechend, bei einem Bericht der Rechnungs« kommisston persönliche Sachen vorzutragen. Die Abgg. Erzberger und Roske haben melnen Namen in wenig schöne Verbindung damit gebracht; das brauchte wohl hier nicht zur Geltung gebracht zu werden. Aber ich bitte, nicht zu früh zu triumphieren, ich bin nicht mehr verantwortlich. Ich habe die Geschäfste in Daressalam Mitte
00 abgegeben, der Etat ist späͤter hinausgekommen, und ich kann nur zwek Mondte über die Ctatgzahl verfügt haben. Ferner hin ich als Gouverneur nicht allein dafür verantwortlich; ich hatte Finanz- Kamte und Finanzreferenten, und soviel ich mich erinnere, war ein eamter dau kommandiert, sein Votum bei den Ausgaben und Buchungen abzugeben. Bel den Bauten habe ich aus eigener Verant⸗ wortung, weil es geschehen mußte, Stationen gegen die vorschreitende Det angelegt. Ich bin nicht ö. darauf einjugehen, und kann nur önli egen verwahren. . ;
i e n dee wenn wnsen die Pflicht und das Rech in Hd nehmen, Über die Rechnungeführung Bemerkungen zu machen
zwei Monafe oder zwölf Monate, ändert an der Verantwortung des d, won Licher ehr hct üg, bon Faup sicht safst fein bers f Ju nie grin, . Sparfamkest zu mahnen; hier will er aber diese Een außerhalb der Deffentlichke t in di Komnmission verweisen Ueber n rl en an die Fflanzer müssen doch Quittungen da sein, und wie „ daß Tropen gehälter an Dffizsere geighst weiden, die hler
in B 6 ; va d niemals in Äfrika waren? Die
n n, ern ener, dez Etats läuft auf die Anekdote
300 hben . heraus, der eine aer r mrs legte: eingenommen E AUusge 360 000 S6; stimmt.
. r r , Ich habe den Namen des Abg. bon
Ab bt in dies Pekatte gäöbgen, sondern erst nach der Rede des
BSelber'f np trwähnk. Wer hat Senn die dom Heeichtkag abgelehrten hat ö. 1 ä bie ostafrikanssche n, ausgegeben? Graf Götzen
amp ligt pecciert, der Abg. Son Liebert war es. Wenn der Abg., von andere 9. große Verdienste um die Kolonie hꝛrvorhebt, dann reizt es dem gh as Gegentess zu fagen. Der Abg. von Lieberk kann sich also bei
. bon Gamp dafür bedanken. Interessant ist bas pfychologische ist ja . daß der Abg. von Liebert die Verankwortunga blehnt. Das Souver äs Elend; der Reichskanzler ist nicht berantwortlich, der Au Wrürur macht daß nach und schiebt es auf die Subalternkbeamken. da sind rmutungen kann man doch kommen, wenn keine Quittungen es mit der d ist daz Geld hingekommen? Der Abg ven Gamp will beraugt er Prufung nicht genau nehmen, well kein Pfifferltag dabei mmi! Gz schweken wei Prezeffe gegen die Firma
es . um mehrere Millionen Mark. Da sagte man diplomatisch,
um die Frage, ob Woermann Gelder vom Reich er rg für d es k die deutschen Soldaten für . h haben. Ig muß doch gegen diese Führung der Geschäfte
arfer Protest ein ; elegt werden. — nicht n , nil. Ich kann hier über die Resortverhäl inisse ß prechen, bin aber berelt, Rede und Antwort zu stehen, wenn amten vernommen werden. Selbstverständlich kann ich überall hit tehern, aber doch nur, wenn der Chef der Kolonialverwaltung
derkzht, Und mich von der Verschwiegenheit entbindet. Die Reffort= erf ni fe kann ich nicht genau kennen. Ich glaube doch, daß von 3. Anordnungen gekommen sind, und ich habe mich immer nach . entralsselse gerschtet. Ich werde nicht Unsummen verschlungen
nn ie Hahn ist nun gebaut, und eg wird an anderes Stelle
elegenh it fein, gan he, zu sprechen, *
Direktor j Für di anigl. d. r im Reichskolonialamt Dr. Conze: Für die Kolontal⸗ erwaltung ist e . Frage, daß die Belegung der Ausgaben mit!
bruch nicht schuldig gemacht haben. Die
tt ̃ läßlich ist. Selbstberständlich ist es die erste Frage auch JJ wo bleibt die Quittung? Ebenso selbstverständlich fragt der Rechnungshof nach den Quittungen und geht dieser Frage auf das äußerste nach. Es werden große Aus=
aben gemacht, nur um dlese Quittungen beizubringen. Wenn es . er ed er wird, daß es unmöglich ist, diese Quittungen beizubringen, dann bleibt eben nichts anderes übrig, als die
Rechnung ohne Quittung vorzulegen. In welchen ällen das un⸗ möglich gewesen ist, läßt sich wirklich hier im . nicht erörtern. Es ist gefragt worden, wie es möglich war, daß Beamte der Schutzgebiete auß dem Pauschalfonds bezahlt werden. Es ent— steht fehr häufig Mangel an Arbeitskräften im Kolonialamt, während Beamte der Schutzgebiee sich hier im Urlaub befinden. In diesem Falle ist es doch das einfachste, daß man den Urlaub des Beamten unterbricht und ihn bier heranzieht. Umgekehrt kommt es, wenn auch nicht gar zu häufig, vor, zur Erledigung bestimmter Arbeiten in den Kolgnien, daß Beamte in die Schutzgebiete hinaut— geschickt werden müssen, die auf dem Etat des Reschskoloniglamts steben. In beiden Fällen entsteht die Frage: wie sollen ihre Bezüge berechnet werden? In dieser Beziehung war bisher nicht gleich= mäßig verfahren worden, und deshalb ist in Uebereinstimmung mit dem Rechnungshof ein einheitliches Verfahren vom 1. April 1907 ab eingeführt. Die Grundsätz', die dabei beobachtet sind, finden Sie in den Bemerkungen des Rechnungshofs zu der Rechnung von 1900 im einzelnen dargelegt, Ich kann nur wlederholen, daß die Rechnungen von 1886 bis 1900 dem Hause vorliegen, und daß die von 19605 bis 1904 vollkommen fertiggestellt sind. Die Rechnung von 1904 wird in den nächsten Tagen an den Rechnungshof ge⸗ langen. Die Kolonialperwaltung hat alles geleistet, was sie leisten konnte. Die Rechnungen von 1904 bis 19606 sind im wesentlichen bei den Gouvernements auch bereits fertig⸗ gestellt. Die letzte Rechnung ist die des Haushaltsetats von 1965. Schließlich ist die Frage gestreift worden, wie es mit der Abrechnung für den südwestafrikanischen Feldzug wäre. Die Kolonialverwaltung hat es mit Freude begrüßt, daß in der Budgetkommissien im vorigen Jahre die Anregung gegeben wurde, in dieser Beziehung ein er seichtertes Verfahren eintreten zu lassen. In Verfolg dieser An⸗ regung war zunächst beabsichtigt, dem Reichstag vor seiner Vertagung
einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem vorgesehen war, daß man.
einer nach Südwestafrika zu entsendenden Kommission die Befugnisse des Rechnungshofes übertrage und dem Rechnungshof nur eine Art Nachprüfung vorbehalte. Bei näherer Erwägung ergab sich aber die Unzweckmäßlgkeit dieses Verfahrens. . die Erwägungen schwebten, lag das Material in vielen Kisten verpackt in den Hafenorten des Schutzgebietes. Es wurde schließlich . die Prüfung hier vorzunehmen, und der Befehl gegeben, das Material hierher ju senden. Als das Materlal hierher gelangte, war ungefähr der Herbst da. Es ist dann hier ein Bureau enngerichtet worden unter Leitung eines Mannes, der zum großen Teil die aufständische Bewegung mit erlebt hat. Dieses Bureau wurde mit der Sichtung des Materials befaßt. Es war unerlähliche Pflicht, einen Ueberblick zu gewinnen über das, was da sein sollte und nicht da war, um eine Decharge zu ertellen. Mit dieser Prüfung ist das Bureau noch hefaßt. Die Arbeit mußte unterbrochen werden, weil der an der 3 stehende Beamte wieder zurückgeschickt werden mußte. Heute war sein Nachfolger bei mir. Natürlich muß er sich erst einarbeiten. Wir hoffen, daß sich möglichst bald ein Ueberblich über das Geschehene wird gewinnen lassen, so daß wir das Material demnächst der Budget⸗ kommisston vorlegen können. Wie weit dann gesetzliche Bestimmungen erforderlich sind, ist der weiteren Prüfung vorzubehalten.
Abg. Noske (Soß); Der Abg. von Gamp hat kein Recht, sich hier als Hofmeister aufzuspielen, er braucht mich nicht darüber zu belehren, daß im Kriege, gelegentlich Rechnungen verloren gehen können. Nicht nur im Kriege, sondern im tiefsten Frieden sind in den Kolonien Gelder verausgabt worden, deren Verwendungsjweck nicht nachgewiesen werden konnte. Es sind viele Millionen verausgabt worden, für die eine Quittung nicht vorhanden war. Dem Abg. von Gamp muß ich bestreiten, daß Einstimmigkeit in der Budgetkommission darüber geherrscht habe, daß eine genaue Nachprüfung der für Südwestafrika verausgabten Millionen nicht stattfinden dürfe. Die Persönlichkeit des Abg. von Liebert ist uns viel gleichgültiger, als er annimmt. Für uns handelt es sich darum, daß ein Gouverneur von Ostafrika erhebliche Beträge, deren Bewilligung der Reichstag abgelehnt hat, trotzdem verausgabt hat. Interessant war es, zu erfahren, daß er von Berlin aus einen Wink erhalten habe, mit dieser Verausgabung vorzugehen.
Die Vorlage geht an die Rechnungskommission.
Es folgen 30 Berichte der Petitionskommission.
Auf Antrag Bassermann überweist das Haus ohne De⸗ batte die Berichte über Petitionen wegen Abänderung der Zivilprozeßordnung und der Gebührenordnung für Gerichts⸗ vollzieher der für die inzwischen in erster Lesung beratenen Vorlagen dafür eingesetzten XW XX., die Petitionen, betreffend . eines Automobilhaftpflichtgesetzes, der XXIX. Kom⸗ mission. ;
Darauf setzt das Haus die am 4 November abgebrochene und vertagte Diskussion über die Petition der deutschen Berg⸗ arbeiterverbände, betreffend Arbeitssperren und Ueber⸗ schichtenwesen im Bergbaubetrieb, fort. Die Kom⸗ mission beantragt, das Petikum, Erlaß eines gesetzlichen Ver⸗ bots der allgemeinen, die Arbeitsfreiheit beschraͤnkenden Sperr⸗ systeme der Zechenverwaltungen, Einführung von Straf⸗ bestimmungen und Verbot des gesundheiteschädlichen Ueber⸗ schichtenwesens, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu über weisen. .
Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Das schwere Unglück, das im weslfällschen Bergrevier stattgefunden hat, führt uns wieder einmal den schweren Beruf des Bergmanns vor. Hoffentlich gelingt es, die in Gefahr Schwebenden zu retten. Freilich wird jetzt schon mitgeteilt, daß man 300 Mann als tot aufgegeben hat. Dieses erschütternde Unglück sollte uns wiederum darauf herweisen, daß es unsere Pflicht ist, dem Bergmann seinen Beruf durch die Hesetzzebung zu er⸗ leichtern. Die vorliegende Petition ist ein Notschrei um Schutz für diejenigen, die arbeiten wollen, aber durch Willkür der Zechen⸗ besitzer daran verhindert werden. Die Petition ist heute aftueller denn je. Schon früher war ein solches Eperrsystem, vom Ausstands⸗ versicherungkberband praktiziert, in Wirksamkeit; 1906/06 konnten trotz der Hochkonjunktur viele Bergleute keine Ärbeit erhalten und mußten auswandern oder in andere Industrien übertreten. Aber diese Wirksamkeit des Ausstandsversicherunghverbandes genügte den Bergherren, den Zechenbesitzern noch nicht; sie haben in diesem Jahre den bekannten Zechen verband zu dem gleichen Zwecke begründet. Nun sind die großen Grubenbesitzer in Westdeutschland auch an den Hütienwerken in großem Umfange interesstert, und zwar nicht bloß im rheinisch-westfällschen Grubenbezirk, fondern auch im Siegerland, im Westerwald und in Lolhringen; daraug ergibt sich, daß die Wirk⸗ amkell des Zechen verbandes einen sehr weitreichenden Einfluß auübt.
as Statuf dez Zechenverbandes schließt den Arbeiter, der an einem Tusstande beieiligt war, auf drei Monate von der Beschstigung auf jeder Zeche des Verbanbez aus. Viefeg Sstem der Proskribierung von Wbeilern nach erledigtem Lohnkampf gleicht der Täligkeit . Hyänen dez; Schlachtfelkes. Wenn. Vertragsbruch vorliegt, so die Aussperrung? nach s 2 des Statuts auf. sechs Mongte ausgedehnt werben! Wollen die Grubenbesttzer nichts tun, um die UÜrfecken. der Unzufriedenheit zu befeitigen, so werden sie , , , ,,
ö beitslos gehalten, dit s⸗ gesperrt und monatelang arhei 9 . 36. . . 6 8 hn faft ausschließlich und hat. dort eine Ar , . . Gruben die Führer der Bergarbeiter organifattonen bei den Aeltestenwahlen aufforderten, nicht Qhersteiger, sondern Kollegen, Arbeiter, wie das Gesetz es will, ju wählen, sind
wird.
diese aus diesem Grunde gemaßregelt worden und haben noch heute nach mehr als einem halben Jahre keine Arbeit! Die Grube, die sich diesen Vorschriften nicht fügt, steht unter der An— drohung einer Konventionalstrafe von 1606 4 oder des Ausschlusseg. Es ist bersucht worden, dieses Sperrsystem bor den Staattanwalt zu bringen. Ver Handelsminister hat, abgelehnt, einzuschreiten, weil gesetzliche Handhaben dazu nicht vorhanden seien; der Staatsanwalt und die Oberstaatsanwaltschaft haben gleichfalls abgelehnt, weil die gesetzlich! Bestimmung, dazu nicht ausreiche! Hier kann alfo nur die Gesetzgebung helfen. Es liegt dem Hause ja auch eine Petitlon wegen Abaͤnderung des 8 153 der Gewerbeordnung, Verbots der schwarzen Listen usw. vor. Diese Forderungen der Berg arbeiterorganisation sind ein Ausfluß der Notlage, in die dur dieses System die Bergarbeiter und ihre Angehörigen gekommen sind. Dieses Sostem verstößt offenkundig gegen die guten Sitten und gegen den Willen der Gesetzgeber. n raffinierter Weise sind die bestehenden Bestimmungen umgangen und außer Geltung gesetzt. Im Bergbau läuft die Arbeitsperiode auf höchstens 6 Wochen. Läge also auch Vertragsbruch vor, so würde die Arbeits⸗ sperre an sich nicht länger als 6 Wochen dauern; der Zechenberband sperrt die Leute aber 6 Monate aus! Ueber die Gewerbeordnung setzt man sich somit ohne jedes Bedenken hinweg. Die schwarjen Listen werden geheim gehalten; der Bergarbeiter weiß gar nicht, daß er auf der Liste steht, daß ihm ein Makel angehängt ist. Ba der Selbstschutz versagt, muß eben das Gesetz helfen. In Lothringen ist dasselbe System schon seit 1905 im Schwange, genau so lange, wie dort Arbeiterorganisationen energisch den gewerblichen Kampf aufgenommen haben. Es werden davon hauptsachlich deutsche Arbeiter betroffen, die nach Lothringen gegangen sind. Diese werden durch das Sperrsystem über die Grenze nach Frankreich und Luxem- burg getrieben, während das lothringische Bergrevier von Italienern wimmelt. Das ist daz Germanisationssystem der Bergherren! Ich kann nur bitten, den , nn, ,, einstimmig anzunehmen. Abg. Sachse (Soz.): Die Petitionen fordern bor allem auch das Verhot des Ueberschichtenwesens und geben für dessen verderbliche Wirkungen ganz außerordentlich frappierende Zahlen an. Der wor 3 Jahren eingesetzte Gesundheitsrat ist meines Wissens noch gar nicht zusammengetreten. Durch ein geheimes Dokument wurden ae. 1906 die Besttzer der oberschlestschen Gruben darauf, hingewiesen, daß verschiedene Arbeitersekretäre sich in die Arbeiterfragen —
es war damals eine Lohnbewegung — gemischt hätten. In⸗ folgedessen wird nicht nur gegen die Bergarbeiterorgani⸗ sationen, sondern auch gegen die der Bergbeamten, der
Steiger usw. vorgegangen. Auch die Bergbehörde übt diese Sperre egen die Beamten aus. Ein Mann, der in Rheinland und West⸗ alen keine Stellung mehr bekam, fand eine solche auch im Saar brücker und dann im schlesischen Revier nicht mehr; die Bergbehörde hatte das auf Grund der S§ 73 und 75 des Preußtschen Berggefetzes Hgerhindert. Ich habe auf den Tisch des Hauseg die neueste ,. iste niedergelegt, die wieder 5200 Namen enthält. Die schwarzen Listen werden also trotz der Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft welter geführt. Die Staatzanwaltschaft findet keinen Paragraphen zum Einschreiten, aber gegen die Arbeiter würde sie schon einen finden. Ein ausländischer Arbeiter wurde lediglich deshalb ausgewiesen, weil er der einzige Zeuge in einem Prozeß war, der für den Verwalter einer Bergarbesterkolonie unangenehm war. Die Firma de Wendel hat 161 Arbeiter ausgesperrt und sich dann an die Bodelschwinghsche Anstalt um Nachwels von Arbeitskiäften gewandt. Wenn der Reichstag nicht einstimmig die Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überweist, macht er sich mitschuldig an dieser Miß= wirtschaft und diesen saumäßigen Zustäͤnden.
Abg. Nacken (Zentr.) : Das Grubenunglück, von dem wir heute Kenntnis erhalten haben, ist das größte, daß seit Jahren in Deutsch= land vorgekommen ist. Meine politischen Freunde ö. bereits Schritte getan, um eine Besprechung dieser ngelegenheit herbeizuführen. Im Namen meiner Freunde spreche ich den
S
so schwer Betroffenen die innigste und herzlichste Teilnahme aut.
Dieser Unglücksfall ist aber auch zugleich ein eindringliches Menetekel, den Wünschen der Bergarbeiter eine besondere Äufmerksamkeit zu widmen. In diesem Sinne, können wir heute nichts Besseres tun, als daß wir die Petition der Bergarbelter den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung Überweisen. Die Bergarbeiter verlangen kein Ausnghmerecht, sie verlangen aher, daß sie nicht von Ausnahmemaßregeln getroffen werden. Meine politischen Freunde halten an, dem Verlangen der reichg.= . Regelung unentwegt fest. Wir verlangen, daß die Arbeiter⸗ chutzbestimmungen der Gewerbeordnung auf die Bergarbeiter aug— gedehnt werden. Es muß auf diese Weise dem skandalösen Zustande ein. Ende gemacht werden, daß auf gewissen Zechen guch Frauen be—⸗ schäftigt sind. Auch dem gesundheltsschäblichen System ber Ueber= schichten muß energisch entgegengearbeltet werden. Wir sind keine grundsätzlichen Gegner der Ueberschichten, aber eg ist unerhört, wenn uns glaubhaft gemacht wird, daß einzelne Bergarbeiter im Monat 40 big 48 Schichten verfahren. Was die schwarzen Listen anbetrifft, so halten meine politischen Freunde es für unzuläffig, daß nach dem Streil die Arbeitgeber gewissermaßen Rache üben und durch geheime oder öffentliche Abmachungen die Arbeiter dauernd wirtschaftlich schädigen. Es handelt sich auch keinegwegß um einzelne Fälle, es sind auch nicht bloß unbotmäßige Arbeiter gemaßregelt worden, wir haben es vielmehr mit einem vollendet raffinierten
System zu tun, das die Zechenberwaltungen ausgegrbeltet und durch⸗
geführt haben, Diese schwarzen Listen werden periodisch erneuert und das Lebensglück von Tausenden von Arbeitern vernichtet, vielleicht von einem ganz untergeordneten Beamten. Der Arbeiter weiß gar nicht, daß auch er auf der Proskriptioneliste steht, und es gibt keinen Rechtsweg, keinen Schutz, um diefen Bann zu brechen. Derartige Sperren kommen auch in anderen Industrlen, z. B. in der Hüttenindustrie vor. Allen diesen Beschwerden muß ein für allemal dadurch ein Riegel vorgeschoben werden, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung quf die Bergarbeiter ausgedehnt werden.
. gen eh. (ir. Vgg.): Auch unserer Fraktion hat eg voll entsprochen, daß der Prästdent den schweren Unfall, der in Westfalen vorgekemmen ist, zum Anlaß genommen hat, den Betroffenen, den Verbliebenen die wärmste Teilnahme dieseß Hausegz aus zusprechen. Wir . wieder einmal daran erinnert worden, wie schwer der Beru des Bergmann ist, und wie er mehr wie jeder andere Unfällen ausgesetzt ist. Darum müffen wir doppelt dafür sorgen, daß ihm sein Leben nicht erschwert
ü Gewiß ist der Kontraltbruch etwas, durchaus Uner, wünschteg, zu Mißbilligendes. Aber ebenso gibt es erhãltnisse Ko manchmg nichts sbrig blelbt, als den Kontzakt vorzeiti auffulofsn. Die große. Gefahr ist nun, daß in solchen Fällen die Arbeitgebet m seitig darüber entscheiden, Eb der Nontratt durchbrochen ft. Wir wollen den Arbeitgebern nicht daz Recht nehmen, den Arbeitern zu . es gibt in jedem Beruf unfähige, minderwertige, auch moralisch minderwertige Arbeiter. Wir versiehen es guch, wenn der Arbeltgeber möglichst seßhafte Arbeiter zu haben wünscht. Anderscit muß man den Arbeitern das volle Recht lassen, ihre Stelle zu wechseln, wenn sie glauben, keinen entsprechenden Lohn zu bekommen. Es gibt Gruben, in denen die Arbeiter so gut wie gar
nicht wechseln, während eg auf anderen Gruben auch die St ö eiger nie . e gl des Vorsitzenden des Steigerberban det
außerordentlich wichtsge Fingerzeige. d ö das Vorgehen des oberschlesischen Berg ö Verelns gegen die den e ie er, we 9 er von einer Reihe von Werksberwaltungea posttib, daß sie 8s nicht Folge gegeben, fondern erklärt
welchem Verbande ihre Beamten, ihre ch bedauere aber ebenfo, daß kein Ver⸗ 966 st, , . daß die n eiger unmöglich gema abe, wieder Arbei ej fi Eine solche Maßnahme werde ich für einen 9. , wren Mißbrauch des Gesetzes und des Amtes erachten. Volle
n muß über den Fall gegeben werden. Wir halten dafür, daß man in Kriegtzzeiten, in Strelkzesten dem Arbeitgeber nicht verwehren