1908 / 273 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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und

Deutscher Reichsanzeiger

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Aer Kezugspreis heträngt vierteljährlich s M 40 3. auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

*

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Insertionapreis für den Naum einer Aruckhzeile 320 8. Inserate nimmt an: die Königliche Gxvedition

der Aeutschen Reichs nnzeigers und Kön iglich RKreußischen taataanzeigers Berlin SW. , Wilhelmstraße Nr. 2.

LXz4.

did Juhalt des amtlichen Teiles: end verleihungen ꝛc.

ich. nen ö Deutsches Reich e ur erieilun . ; öchster eln, betreffend Aenderung des deuischsstafrika⸗

nischen Mun wefens ., ke d Aenderung des deutsch⸗ostafrikanischen

An inöwesens. . ; bug aus der abgeänderten und von der Aufsichtsbehörde e h migien Sahung der Molive Pflanzungsgesellschaft in

eilung, betreffend die Eröffnung einer Reichsbankneben⸗ kie in Scherchers her Berkgl. ze Erste Beilage: anntmachung, betreffend die Posischeckordnung. . gFöönigreich Preuszen. . . ö Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und P a en. Ze ersonalveränderung Verleihung des Dr, Hugo

nntinachung, betreffend. die

e n ende rg . dem Gebiet der Bildhauerei. kannimachung, betreffend die Ver keihung den Preises der

Run Rohrschen, Stiftung uf dem Gebiet der Architektur.

n dordnung für die nächste Sihung des Landeseisenbahnrats.

mnalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aun en Fürsten zu Wied, Durchlaucht, in Neuwied den

lichen Kronendrden erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben auer ib gern, em Generalarzt z. D. Dr. Tim ann zu Berlin, bis= n Inf cer gen 4 Sanitätsinspeltion, den Stern zum 9 Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub. R San mn Direktor der Probinzialheilanstält in Treptow a. llälgrat Ir, Au gust Mer cklin, dem Wberlfhrer an der e eg ren, in Iyfen, rofessor . e 3 ra ' dert . 1 2 ic n den Roten Adler⸗ . . lasse t Kehler, vor⸗ ̃ i srat von er, .

gem eheimen ö 3. , Notar, Geheimen Justizrat

bei Berlin

Sunbem Lehrer ius Friese zu Chrisiburg im Kreise . dem J D. Btk Mayerhoff zu m u Lübeck, dem

an, dem Telegraphenselretär Hesse ; ick, an eisekrelär . F Robert Linfer zu Berlin, dem meister ersier Klaßse g. D. 6H ermann Wart en⸗= Ute ohn Deuisch⸗Wiimerzdorf bei Berlin, dem Eisenbahn⸗ ö u . ä. D Karl, Strelow zu Spandau. ben . assistenten . D. Ehr ĩstian Karau zu r , n gemmäctteise Niederbarnim Emil Gehm anngh Pankem Reisftngnnten relse, Abolf Trillhefe zu Bug lim 54 * Hide hus, bisher in Berlin, und Hermann Winkler . on cbtic im Landkreise Wiesbaden den Königlichen J rden vierter Klasse, . 9. ö Reise Heshrern Äugust Bauckloh zu Mengede im Land⸗ Tree Sartmund, Johann Mettker zu Saarwellingen im Nach szarlguis nd, dem Gehrer a., B. Theodor Ho ß'= saben zu W üben im e. . . der

öniglichen Hausordens von Hohenzollern, enden n Friedrich July, dem Schlosser⸗ aun Heinrich Engels? dem Fabrilboten Wilhelm ; Han tian ng sämtlich zu Rheydt, dem Glasermeister Gustav . ihkerd Görlitz un 9 pensionierten fehr g ehe Klaus . allen enen Ih. bisher in Brunshaufen, das Kreuz des

renzeichens, .

e en en, e, feen Karl Kowolik zu Pniowitz im tei ernowitz, dem Kreigchausseeaufsfeher Ernst Klante ele chenbach im Landkreise Görlitz, dem Stadttheater⸗ nd Af Henn ic Walter zu Görlitz, dem städtischen Pförtner gang wufseher Hermann Grande zu Breslau, dem Bade⸗ J kane er und Krankenkontrolleur Eduard Bu schmann dert wiß, den penfionierten Essenbahnzugführern Ru dolf ö ann zu Berlin und Heinrich Krüger zu Lichten⸗ Sar Kreise Niederbarnim, den pen sionierten Eisenbahn⸗ mn isten Karl Menzel zu essau, bisher in Berlin, und pen Kühn zu Lichtenberg im Kreise Niederbarnim, 6 sinierien . Theodor Bonz lin nau im Kreife Teitow umd Hermann Luckow zu innem'em pensionierten Gisenbahnstationsdiener Wilhelm . ann zu Berlin, ö pensionierten Bahnsteig⸗ ann Dumm zu Biebernheim im Kreise St. Goar, Eisenbahnschrankenwärter Sebastian Anthes Landkreife Wiesbaden, dem bisherigen Eisen⸗

Berlin, Donnerstag, den 19.

——— ——

Reichsbank

bahnrottenführer Wendelin Dahlem zu Trechtingshausen im Kreise St. Goar, dem Fahrsteiger August Meißner zu Julius Schacht im Kreise Waldenburg, dem Berghauer Karl Fiebig zu Nieder⸗Hermsdorf im genannten Kreise, dem Schuh⸗ machermeister Johann Raabe zu Oppeln, dem Wirkmeister Karl Billmann zu Naumburg g. S., dem Zimmerpolier Johann Goldschmidt zu Tiegenhof im Kreise Marienburg W.⸗Pr,, dem Kassenboten Christian Wegener zu Altkloster im Kreise Stade, dem Gutsobergärtner Gustar Neumann, dem Gutshofmeister Ernst Heidemann, beide zu Buslar im Kreise Pyritz, dem Gutsschafmeister Au gu st Buß zu Groß⸗Küssom im genannten Kreise, dem früheren Guts⸗ schafmeifter Wilhelm Bergemann zu Stargard i, Pomm., bisher in Prillwitz, Kreis Phyritz, den herrschaftlichen Kutschern Zutius Brietzké zu Plönzig im Kreise Pyritz und Au gu st Zeidler zu Vinzelberg im Kreise Gardelegen, dem Holzklafter⸗ chläger Joseph Dy cas zu Birkenthal im Landkreise Kattowitz, 6 früheren Gutsschäfermeister Friedrich Kadow, dem früheren Gutsstellmacher Karl 6 cher, beide zu Ducherow im Kreise Anklam, dem Gutsförster Albert Teßmann, dem früheren landwirtschaftlichen. Arbeiter Ludwig Rusch, beide zu Schmuggerom im genannten Kreise, dem Eisenbahnschmied Peter Müller zu eilbach im Land⸗ kreise Wiesbaden, dem bisherigen Eisenbahnschlosse Fra . Look zu Potsdam, dem städtischen Vorarbeiter .

ake zu Osnabrück, dem Fabrikarbeiter Gottlieb irke zu gel ben i. Schl. und dem bisherigen Eisenbahnarbeiter August Prenzlow zu Nowawes im Kreise Teltow das Allgemeine Ehrenzeichen sowie ;

dem Leutnant zur See Harald Ritschl vom Stabe

S. M. Schulschiff „Charlotte“, dem DOherfeuerwerksmaaten RWilhelm Stolze von demselben Schiff und dem früheren Gefreiten im Hannoverschen Pionierhataillon Nr. 10, jetzigen Bautechniker Paul Scherner zu Magdeburg die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen. .

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Großherzoglich mecklenburgischen Geheimen Legationsrat, außerordentlichen Gesandten, und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Brandenstein zum Mitgliede des Kaiserlichen Disziplinarhofes auf die Dauer des von ihm zur Zeit be⸗ kleideten Staatsamts zu ernennen.

Dem Konsul von Panama Paul Krause in Kiel ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bei der ,, treten vom 1. Dezember d. J. ab olgende onalveränderungen ein: ö ; ö. der . Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle in Hannover, Bankrat . ist zum ö Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Elbing ernannt; .

6 Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Braun⸗ schweig, Bankrat Behrendt ist in gleicher Eigenschaft an die Reichsbankhauptstelle in Hannover versetzt; ;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Stolp i. P, Bankassessor . ist in . Eigenschaft an die Reichsbankstelle in Braun cen n,,

der Bankvorstand Stahl in Hof ist mit der interimistischen Verwaltung der Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten bei der . in Stolp i. P. beauftragt worden.

Allerhöchster Erlaß,

betreffend Aenderung des deutsch⸗ostafrikanischen Munzwesens.

Vom 2. Oktober 19608. Auf Ihren Bericht vom 19. September d. J. will Ich

hierdurch genehmigen, daß für das deuischrostafrilanische Schutz

gebiet Fünf⸗ und Zehnhellerstücke nach den Mir vorgelegten

Mustern ausgeprägt werden. z Rominten, den 2. Oktober 1998. Jag᷑han Wi rhe km, R. Dernburg.

An den Reichskanzler (Reichskolonialamt).

Verordnung des J ; s deutsch⸗ostafrikanischen vet efern erde ie ret i netten Vom 29. Oktober 1908.

des 8 15 des Schu a e. Reichs⸗

te 8I3) und der Allerhöchsten Erlasse vom ,, das Münzwesen des deutsch⸗ostafrika⸗

November, Abends.

1908.

nischen Schutzgebiets vom 28. Februar 1904 (Kol⸗Bl. S. 223), abgeändert, wie folgt:

Die nachstehenden Paragraphen erhalten folgende Fassung:

§ 3. Für das deutsch⸗ostafrikanische Schutzgebiet werden ausgeprägt: I als Silbermünzen: wei Rupien Slücke, in. Rupien⸗Stücke, ; Einhalb⸗Rupten⸗ Stücke, Einviertel⸗Rupien⸗Stücke, Y) als Nickelmünzen: Zehn⸗Heller⸗Stücke, 3) als Kupfermünzen: ünf Heller Stücke, in⸗Heller⸗Stücke, ,

Dle in 5 3 genannte Nickelmünze soll aus einer Zusammensetzung von 75 Teilen Kupfer und 25 Teilen Nickel geprägt werden. Auß dem Kilogramm dieser Zusammensetzung sollen geschlagen werden:; 160. ... Zehn⸗Heller ⸗Stücke. Die Nickelmünze trägt auf der einen Seite die Kaiserliche Krone, die Inschrift Deutsch⸗Ostafrika“ und die Jahreszahl, auf der andern eite die Wert⸗ bezeichnung und eine aus zwei Lorbeerzweigen gebildete Verzierung. Sie wird durchlocht und im glatten Ringe geprägt, sie erhält ö. beiden Seiten einen erhabenen, aus einem flachen Stäbchen mi Perlenkreis bestehenden Rand. Der Durchmesser der Nickelmünze soll betragen 26 mm, der des Loches 6 .

Die in 3 genannten Kupfermünzen sollen aus einer Zusammen⸗ setzung von 95 Teilen Kupfer, 4 Teilen Zinn und 1 Teil Jink geprägt werden. Aus dem Kilogramm dieser Zusammensegung sollen geschlagen werden: .

50 Fünf ⸗Heller⸗Stücke,

260 Ein⸗Heller⸗Stücke,

400 Einhalb⸗Heller ⸗Stücke. Die Kupfermünzen tragen auf der einen Seite die Kalserliche Krone, die Inschrift ‚Mutsch⸗Ostafrika' und die Jahreszahl, auf der andern Selte die Wertbezeichnung und eine aus einem Lorbeerzweige gebildete Verzierung, Sie werden im glatten Ringe geprägt und ö auf beiden Selten einen erhabenen, aus einem flachen Stäbchen mit Faden⸗ einfassung bestehenden Rand.

Der Durchmesser der Kupfermünzen soll betragen:

für das Fünf⸗Heller⸗Stück 37 mm, . GWKin · Heller⸗Stück 20 mm, . i ,,, 17,5 mm.

Die Ausprägung der im 8 3 genannten Silber“, Nickel und Kupfermünzen erfolgt für Rechnung des deutsch-ostafrikanischen Schutz⸗ gebletes nach Maßgabe des . Bedarfs.

Die in § 3 genannten Landegmünzen des deutsch⸗ostafrikanischen Schutzgebietes sind bei allen Zahlungen, sowohl bei den öffentlichen Kassen als auch im Privatverkehr, anzunehmen, die Nickel⸗ und Kupfer⸗ münzen jedoch nur bis zum ö 2 Rupien.

Der Gouverneur wird diejenigen Kassen bezeichnen, welche Silber münzen der Rupienwährung gegen Einzahlung von Nickel- und Kupfer⸗ münzen in Beträgen von mindestens 50 Rupien auf Verlangen ver⸗ abfolgen. Derselbe wird zugleich die näheren Bedingungen det Um⸗ tausches festsetzen. .

Die Verpflichtung zur Annahme (5 9) und zum Umtausch (5 10) findet auf beschädigte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht berringerte, desgleichen auch auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. ;

i , , stkantsch Landessilbermünzen, Nickel- und Kupfer⸗ münzen, welche infolge längeren Umlaufs an Gewicht und Erkennbar. keit erheblich eingebüßt haben, werden zwar an den öffentlichen Kassen angenommen, sind aber auf Rechnung des Schutzgebietz einzuziehen.

Berlin, den 29. Oktober 1905.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dernburg.

Auszug aus der Satzung der Molive Pflan ö

Gesellschaft in Ser. nach J , n. 2.

rungen, welche in der Feneralversammlung vom

7. Oktober 19038 beschlossen und von der Aufsichts⸗ behörde genehmigt worden sind.

Artikel 12. Der letzte Saß; „Die Legitimation der Vor⸗ tandsmitglieder wird durch Attest des art bie, irie, n ͤ j uswärtigen Amtes

tikel 26. Unter 4 ist hinzugefügt: „sofern die General⸗ versammlung nicht anderweite Ve ö ;

Berlin, den 2. November VW endung nichl

K m Auftrage: Dr. .

. Am 23 Februar g. J. wird in Schöneberg bei Berli ö ö. der Reichsbankstelle in , , ahr n. ! eich sb anknebenstelle mit Ka seneinrichtung und

eschränktem Giroverkehr eröffnet werden.