1908 / 274 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ordnung seiner Finanzen braucht, darauflegen, so würde sich die Ein= kommensteuer um fünf Siebentel vermehren; wir kämen dann unter Berücksichtiung der Gemelndesteuerzuschläge auf eine Einkommensteuer, die unter Umständen über 25 oso des Einkommens augmachte, woneben Grundsteuer, Gebäudesteuer und Gewerbesteuer beftehen blelben. Daß das einer partiellen Konflekation des Vermögens gleichkäme, braucht wohl nicht näher be⸗ wiesen zu werden. Es ist dabei weiter in Betracht zu ziehen, daß ja ohnehin die Bundesstaaten für ihre eigenen Zwecke genötigt sind, mit einer Erhöhung der Cinkommensteuer vorzugehen. Die Vorlagen in Preußen, ähnliche Vorlagen in anderen Bundesstaaten sind Ihnen bekannt. Aus dem Ganzen kann ich wohl den Schluß ziehen, daß die Einkommensteuer schon aus dem dargelegten Grunde keine Heran⸗ ziehung zur Deckung dieser Ausgaben des Reichs verträgt. . K nm die Vermögensstener. Ich will mich mgenbficfic nur mit der Frage beschäftigen, ob sie allein den Bedarf dez Reicht decken kann. Das ist mit zwei Worten erledigt: die Vermögenssteuer ist eine Ergänzungssteuer auf das fundierte Einkommen, sie kann nur neben der Einkommensteuer in Betracht kommen und kann nie deren Höhe erreichen. Was schon von der Einkommensteuer gilt, gilt also in diesem Sinne noch mehr bon der Vermögentsteuer. Auf die Frage, ob die Vermögengsteuer aushilfgwelse herangezogen werden kann, will ich mich später einlassen. Auf der anderen Selte werden aber auch die neuen Lasten nicht dem Konsum allein auferlegt werden können. Auch der Konsum ver⸗ trägt eine Belastung, wenn sie einen finanziellen Zweck errelchen soll, nur bis zu einer gewissen Grenze. Bel einer Ueberspannung, bei einem Ueberschreiten der Grenje setzt der Rückgang so stark ein, daß der finanzielle Vorteil, der erwartet wird, ausbleibt. (Sehr richtig! links,) Daju kommt aber, daß wohl unbestreltbar von den Verbraucht⸗ abgaben die breiten minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung zwar nicht absolut, aber doch relativ, d. h. im Verhältnis zu ihrem Cin= kommen, stärker getroffen werden als die Besitzenden. Das liegt schon in der bekannten Tatsache, daß ihre Ausgaben für den. notwendigen Lebenzunterhalt einen höheren Projentsatz ihres Einkommeng aug⸗ machen als bei den bessergestellten Klassen. Außerdem ist bei allen Verbrauchzabgaben eine Abstufung nach der Leistungsfähigkeit nur be⸗ dingt und beschränkt möglich. Nach der Melnung der verbündeten Regierungen verlangt es die soziale Gerechtigkeit, der auch im Steuer system zu entsprechen die Aufgabe deg Staats ist, daß der Aus—⸗ gleich, der durch die relativ stärkere Belastung der Minderbe⸗ sitzenden bei den Konsumabgaben eintritt, herbeigeführt wird, indem gleichteitig die besitzenden Klassen durch Abgaben von dem Besitz herangezogen werden. Auf diese Weise soll verhütet werden, daß sich das bestehende Gleichgewicht zwischen direkten und indirekten Abgaben zu Ungunsten der minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung merk⸗ lich verschiebt.

Also der Grundsatz ist, Verbrauch und Besitz beide zur Deckung der Ausgaben, die das Reich zu machen hat, zur Deckung der neuen Mehreinnahmen heranzuziehen. Soll nun die Last der Verbrauch. abgaben auf möglichst weite Krelse verteilt werden, so bleibt nichts übrig, als die Besteuerung der Massenverbrauchzzartikel, und hier stehen in erster Linse die Genußmittel, insbesondere diejenigen Genuß⸗ mittel, deren Besteuerung das Reich den Bundesstaaten beschrãnkt und versagt hat.

Wenn ich nun dazu übergebe, mich über die einzelnen Steuer oblekte auszusprechen, so muß ich dabei drei Gruppen unterscheiden. Ich bespreche zunächst die Steuern der Massenberbrauchgartikel, Brannt⸗ wein, Tabak, Bier und auch Wein, danach komme ich zu den St euern die hauptsaächlich Industrie, Handel und Verkehr treffen, das ist die Gas. und Elektrizttätssteuer und die Anzeigensteuer, und endlich werde

ich ju den Steuern auf den Besitz übergehen.

Also zunächst die Besteuerung des Branntweins! Daß der Trink⸗ branntwein, den man wohl als ein Volksgift bezeichnen kann, eine größere Steuerlast tragen kann, dürfte nur selten bestritten werden. Ich habe den Zahlen, die der Herr Reichskanzler vom Auslande er⸗ wähnte, nicht viel hinzuzufügen. Dle jetzige Belastung in Deutschland macht kaum ein Drittel derjenigen in anderen Ländern wie England, den Niederlanden, Rußland auß. Nun kommt dazu, daß das be= stehende System der Branntweinbesteuerung ohnehin der Aenderung bedürftig ist. Die Maischbottichsteuer bröckelt von Jahr zu Jahr ab. Seit dem Jahre 18938, in dem sie noch 20 Millionen Mark Rein⸗ ertrag brachte, ist sie auf 13 Millionen im Jahre 1807 herabgegangen. Es ist bekannt, daß die Steuer von 12 6 durch die für den Export und für den gewerblichen Spiritus zu zahlende Vergütung von tat— sächlich 15 M überschritten wird; die Versuche, darin etwas zu bessern, sind in einer Kommission dieses hohen Hauses hängen ge⸗ blieben.

Die Brennsteuer erlischt im Jahre 1912 von selber.

Die sogenannte Liebeggabe, d. h. der Unterschied von 20 4 jwischen dem im Kontingent liegenden und dem anderen Branntwein,

ist alg nicht mehr zeitgemäß zu bezeichnen. Ursprünglich als Zuschuß ju den Produktionskosten gedacht, hat sie einen wesentlichen Teil ihrer Berechtigung verloren, seitdem durch das Wirken der Spirituszentrale die Splrituspreise nicht unerheblich gestiegen sind. Nun ist es garnicht ju leugnen, daß vom Standpunkte der Finanzwer⸗ waltung die einfachste Lösung des Problems, darin bestände, ohne allen Unterschied eine Fabrikationgabgabe einzuführen, von der man den gewerblichen Spiritus freilassen würde. Es würden dann alle Vortelle des Großbetriebs sich geltend machen, es würden technische Verbesserungen vorgenommen und die Herstellung verbilligt werden; aber es würden auch alle Nachteile des Großbetriebe damit eintreten. Ingbesondere würden, wenn wir diesen Weg, den England beschritten hat, wählten, auch die dortigen Folgen eintreten, d. h. der Großbetrieb würde den mittleren und den kleinen Betrieb töten. Es würde damit das Bestehen der landwirtschaftlichen und der Materialbrennerelen gefährdet sein. Das aber müßte eine verderbliche Rückwirkung auf die Landwirtschaft als solche ausüben. Das Ver— schwinden der landwirtschaftlichen mittleren und kleinen Brennerelen würde ju einer Einschränkung im Kartoffel, und Getreldebau nötigen, das Fehlen der Schlempe aus den Brennereien würde eine Verminde⸗ rung des Viehstandeg, einen Mangel an Düngung jur Folge haben. Die weltere Konsequen wäre eine Einschränkung der Ackerbau—= fläche und schließlich eine Zunahme der Waldwirtschaft. Dles alles zu verhüten liegt im Interesse der Landegkultur. Es handelt sich dabel nicht um die Interessen einjelner Landwirte, sondern um die Interessen der Landwirtschaft und des Ackerbaues alt solche. Alleg, was dafür spricht, daß unser Staat, der zum Teil

der Branntwein in den freien Verkehr tritt.

Industrie und Handeltstaat geworden ist, daneben auch Ackerbaustaat bleiben muß, verbietet es, zu dieser Methode der reinen Verbrauchtz⸗ abgabe überzugehen. Dazu kommt aber noch ein welteres Moment, nämlich die Rücksicht auf die süddeutschen Staaten, die reservatsmãßig berechtigt sind, zu verlangen, daß das Kontingent an sich, ich sage nicht, die gegenwärtige Höhe des Kontingents, bestehen bleibt. Das Reservatrecht der süddeutschen Staaten ist durch das Gesetz von 1887 sicher gestellt worden, und für eine glatte Abschaffung des Kontingents und die Einführung einer solchen Verbrauchgabgabe, wie ich sie vorhin dargestellt habe, würde die Zustimmung der süddeutschen Regierungen ganz gewiß nicht zu haben sein. Aus diesem Grunde habe ich zu erklären, das ist ein Weg, auf den die verbündeten Regierungen nicht treten können, selbst wenn er, was ich bezweifle, die Mehrheit dieses hohen Hauseg finden sollte. Eine Reform der Branntwein⸗ besteuerung kann sich, wenn sie nicht mehr schaden als nützen soll, nur an die bisherige Entwicklung anschließen. Die Branntweinbesteuerung hat sich als eine Art von Fürsorge⸗ gesetzgebung entwickelt. Der Zusammenhang zwischen Brennerei und Landwirtschaft kann auch in Zukunft nicht außer Betracht bleiben. Wenn also Mehreinnahmen aus dem Branntwein gejogen werden sollen, so kann das nur in der Weise geschehen, daß dabel das Fort⸗ bestehen der landwirtschaftlichen Brennereien sichergestellt wird. Es wird ferner dafür zu sorgen sein, daß die Steuer vereinfacht wird, daß nur eine Abgabenart an die Stelle der drei tritt; auch wird auf eine Beseitigung der sogenannten Liebeggaben hinzuwirken sein. All diese Aufgaben sind nur zu erfüllen, wenn, wie vorgeschlagen wird, das Reich den Ankauf und Verkauf des Branntweins in die Hand nimmt, wenn also ein Monopol für den Zwischenhandel zu Gunsten des Reichs eingerichtet wird. Auf diese Weise kann der Absatz geregelt, es kann aber auch den Brennern der Verkauf ihrer Produktion gesichert werden. Es ist möglich, auf diese Weise zu erreichen, daß die Land⸗ wirtschaft trotz der erhöhten Abgaben keinen Schaden leidet. Der Ankaufepreiz soll nach der Größe der Brennereien gestaffelt, der Grundpreis unter Zujiehung eines Beirats festgesetzt werden. Der leltende Gedanke ist der, daß den Brennereien ein Ersatz der Her⸗

stellungskosten gewährt werden soll bek freier Schlempe. Die Einstellung eines festen Grundpreises verbietet sich schon darum, well die Herstellungskosten von der jähr⸗

lichen Kartoffelernte und dem Kartoffelpreise abhängig sind. Die Liebesgabe soll beseltigt werden. Allerdings ist eine zehnjährige Entschädigung für die jetzt an dem Kontingent beteiligten Brennereien vorgesehen, und das hat seinen Grund darin, daß tatsächlich bisher die Vergütung aus dem Kontingent den Wert der Güter, denen sie zugute kam, erhöht hat, und daß es also billig schien, auf die⸗ jenigen Rücksicht zu nehmen, die in den letzten 20 Jahren solche Güter erworben haben. Das Reich soll auch die Brannt⸗ weinreinigung und die Reinigungsanstalten übernehmen. Es soll damit für den Vertrieb eines möglichst gut gereinigten, fuselfreien Getränk Sorge getragen worden. Es ist ferner vorbehalten worden, Vorschriften zu erlassen, wonach auf den zum Verkauf des Trink= branntweins verwendeten Behältnissen der Alkoholprozentsatz der darin enthaltenen Mischungen angegeben sein muß, um im Interesse der Gesundheit das Beimengen von schädlichen Verschãrfungsmltteln, die den Branntwein stärker erscheinen lasfen als er ist, zu verhüten. Endlich soll das Reich auch die Denaturkerung des Branntweins in die Hand nehmen, teils um sich gegen Hinterziehungen zu sichern, teils um die Denaturierung selber zu erleichtern.

Dem gewerblichen Spiritus wird entgegengekommen, indem die Verkaufspreise auf nicht mehr als 25 6 für das Hektoliter Alkohol festgesetzt werden sollen. Endlich ist den Interessen der süddeutschen Staaten weitgehende Rücksicht dadurch gewährt, daß auch nach Ab= lösung der Liebesgabe noch eine Vorzugszahlung von 7 6 an die Brenner der Reservatstaaten vorgesehen ist. Wir glauben, das Interesse der süddeutschen Staaten so gewahrt zu haben, daß sie Be= denken tragen werden, einem derartigen Gesetzentwurf nicht zuzu⸗= stimmen.

Es hat in den Zeitungen wiederholt gestanden, neben diesem Gesetzentwurf hätten die verbündeten Regierungen oder das Schatzamt noch einen anderen in Reserhe. Daz ist nicht der Fall. Es beruht wohl darauf, daß ich mich im Sommer ernstlich bemüht und mit Sachkennern in Verbindung gesetzt habe, um über die Frage ins Relne zu kommen, ob es nicht möglich wäre, alle berechtigten Inter- essen zu wahren, auch ohne den Weg des Monopols ju betreten; denn das kann man ja nicht verkennen, daß das Monopol mit der Siche- rung des Absatzes der Brenner immer ein gewisses finanzielles Risiko auf die Schultern des Reiches legt, wenn auch durch die Möglichkeit, das Bꝛennrecht vorübergehend einzuschränken, ein Ventil gegeben ist.

Ich bin ju dem Ergebnis gekommen, daß eine allseitig be— friedigende Lösung auf einem anderen Wege nicht wird gefunden werden können. Macht man den Versuch mit einer Staffelung der Verbrauchs. abgabe nach der Größe der Brennereien, so kommt man direkt oder indirekt wieder zu einer anderen Form der sogenannten Liebesgabe; denn die Branntweinsteuer kann immer erst eingezogen werden, wenn Der Branntwein würde also zunächst in den Brennereien mit der höchsten Abgabe be⸗ lastet werden, und nachher eine Vergütung, etwa in Form von Kon⸗ tingentscheinen, oder wie Sie das nennen wollen, jedenfalls in einer Form gewährt werden müssen, die ziemlich auf dasselbe hinausläuft. Dazu kommt die Rücksicht auf den Absatz des gewerblichen Spirltus, an dem ja die Landwirtschaft ein großes Interesse hat. Wenn das Reich nicht selbst den Verkauf in die Hand nimmt, muß, um den Absatz an denaturiertem Branntwein sicher zu stellen, irgend ein Ersatz für die Brennsteuer geschaffen werden, und dann sind wir schließlich mutatis mutandis, vielleicht unter der Erhöhung der Sätze, an der selben Stelle angelangt, von der wir ausgegangen sind, und es würden die Klagen, die das jetzige System zur Folge hat, dadurch nicht auf gehoben werden.

Im großen und ganzen erwarten die verbündeten Regierungen aus der Besteuerung des Branntwelns einen Mehrertrag von 100 Millionen Mark. Das erhöht den Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung um nicht gans 2 66. Nach unseren Berechnungen würden sich der Verkaufspreis für das Liter gewöhnlichen Trink— branntwein um 15 bis 20 8 erhöhen. Ich glaube, daß, wenn man bedenkt, wie viel Gläser aus so einem Liter geschenkt werden, das im einzelnen keine derartige Belastung ist, um davon einen erheblichen Konsumrückgang zu befürchten.

Der jweite Gegenstand der Besteuerung, den die verbündeten Regierungen vorschlagen, ist der Tabak. Man wird nicht

Unrecht tun, den Tabak als das entbehrlichste Heu in zu bezeichnen, und ich kann persönlich der Meinung um 3 1 Ausdruck geben, als ich selber Raucher bin. Der Tabal . Deutschland, wie schon der Herr Reichskanzler angeführt bat, 1 ö. gewöhnlich schwach belastet. Ich will hier keinen Vergleich m Monopollaͤndern ziehen, sondern nur zwei andere Länder n bergleichswweise erwähnen, dag sind England und die Verelntz Staaten. e Wihrend in Deutschland 14 b auf den Kopf der Verällee n kommen, treffen in England 643 6, in den Vereinigten 5 387 auf den Cinielnen. Nach der neuen Vorlage soll die . steuerungequote für den Kopf der Bebzlk-rung in Deutschland 2,74 S6 erhöht werden. set Wie Sie wissen, meine Herren, ist an der Tabakbe teren j dem Jahre 1879 nichts geändert worden, während die Zelten ö. ganz andere geworden sind; insbesondere hat sich die Wohlhaben 6a seit jenem Jahre erheblich gesteigert, und diese Wel ltd abe auch in dem Verbrauch des Tabals ihren Ausdruck gefunden. 3 mne mäßig läßt sich dies zwar nicht nachweisen; aber es treffen ö. Menge Erfahrungstatsachen zusammen, welche das Bild in der mir angedeuteten Weise beleuchten. iche Jeder von ung weiß, daß der Preis der Zigarren, die die ale Klasse der Bevölkerung damals rauchte und bie sie jetzt raucht, heblich gestiegen ist, daß Zigarren, die man vor 30, vor 25 Jahlen schon als eine Art Luxus ansah, Zigarren im Preise von 10 K, 2 vielen Leuten, die gar nicht zu den reichen gehören, alltäglich . werden, und daß sich eine allgemeine Steigerung überhaupt in de Beziehung zeigt. Gin Symptom für die gleiche Entwicklung ist ; Rückgang des billigen Rauchtabakkonsumg, ein welteres die n des Imports der ausländischen, also doch teureren Tabalsarten . ungefähr gleichbleibendem Verbrauch an Inlandstabak, endlich auch Steigerung des Verbrauchs an Zigaretten. Nun kommt die berme ; Geldaufwendung für den Tabak in der Steuer, wie sie jetzt beslebt nicht voll zum Ausdruck; denn der Eingaagszoll sowohl wie die In⸗ landssteuer tragen dem Werte der Ware keine Rechnung. Man hat gegen die Erhöhung der Besteuerung des Tabakg gelten gemacht, es sei ein Satz der Erfahrung: ein Volk verausgabe für Genußmittel jährlich nur eine annühernd gleiche, nur mit der Bt⸗

völkerung steigende Quote; ich glaube, dieser Satz ist grundfalsch⸗ ich

glaube, er widerspricht aller Erfahrung, und am Tabak kann man am allermeisten merken, jeder an sich selbst und an der Gesamth So ist denn die Meinung der verbündeten Regierungen, daß der

des Fürsten Bismarck, der Tabak müsse mehr bluten, jetzt zur piu.

tischen Anwendung gebracht werden müsse. Es fragt sich, welche Steuersystem dabei anzuwenden ist.

Das allgemeine Tabakmonopol ist seinerzeit ich glaube, dir meisten Leute werden jetzt sagen: leider nicht zustande gekommen. Die verbündeten Regierungen sind der Meinung, daß der Zeitpunkt der⸗

paßt ist und daß es jetzt nicht mehr an der Zeit ist, es einzuführe!

tells weil inzwischen die Tabakindustrie noch weiter dezentralisiert und infolgedessen die Abfindungen auch noch welter erhöhen würden man hat die Abfindungen, die zu zahlen wiͤren auf etwa anderthalb Milliarden Mark veranschlagt tells a auch, weil seine Durchführung längere Zeit beanspruchen, bor allen der Nutzen daraus dem Reiche erst in einem Zeitpunkte zuflicssn würde, auf den es nicht warten kann. Die Einnahmen des müssen sobald als möglich erhöht werden.

Es ist wohl auch davon die Rede gewesen, ein Rohtabakuonopa einzuführen. Auch dleser Weg scheint mir nicht gangbar. Wenn

Reich über die Arten des einzukaufenden Rohtabakg bestimmen , .

ohne selbst die Fabrikation auszuüben, fo gibt es ganz unlös Schwierigkeiten zwischen der Fabrikation und dem Handel. Soll

Neich sich nach dem Geschmack der Fabrikanten richten, sollen bi

Fabrikanten besthmmen, welche Arten von Rohtabak das Reich . kaufen soll? Ich glaube, das eine wie dag andere wird schwer!

machen sein. Den jetzt bestehenden Gewichtszoll zu erhöhen, bat die verbündeten Regierungen dem Reichttage im Jahre 1966 3. 1 schlagen; der Reichstag hat es damals abgelehnt, und ich glaube, 9

einem gewissen Gesichtzyunkt aus mit Recht abgelehnt; denn die Form der Besteuerung paßt sich dem Werte deg Tabatg zu wenig n Es ist eine, man kann wohl sagen, rohe Form der Besteuerung. größer der Steuerertrag ist, der vom Tabak gezogen werden mu und unter dem Betrage von 76 bis 80 Millionen kommt man

nicht

fort desto stärker macht sich beim Gewichtszoll die unverhůltniß.

mäßig größere Belastung der billigeren Sorten geltend, da ja .

billigeren Sorten weitaus den größten Antell an kem Zlgarrenkon un J

haben.

Der Vorwurf, eine rohe Besteuerungsform zu sein, würde . .! Wertioll nicht treffen; aber hier setzen die Schwierigkelten in . Wenn man weiß, daß auf den Tabakauktlonnn.

Schätzung ein. Amsterdam der wirkliche Preis, der Preis, der gezahlt wird, oft 9 mehr als 1000/0 von dem Preise abweicht, der vorher durch Schier gefunden ist, so erhält man ein Bild dabon, wie sehr die Bewertu⸗ des Tabaks von subjektiven Momenten abhängt. Bloß die über den Ankauf des Tabaks ju Grunde zu legen, wird auch n aer gehen, denn abgesehen dabon, daß eine solche Jatturenbesteuerung 56 Umgehung durch Verabredungen zwischen Verkäufer und Käufer sen und Tor öffnet und eine Fakturenfabrikatsteuer gerade aus ö. ren Grun, arc bereltt zweimal dom NReichetag abgelehnt it, o lee bei cinet Neibe von solchen Tabaklzufen, wie sic s. B. in Amfte gemacht werden, Fakturen überhaupt nicht. ab⸗ Nun könnte man dazu kommen, den Wertzoll nach gi nul mustifen. Aber auch dag wird gewiffsc. Momente der B ein⸗ eutbehren, und vor allen Olngen an ben brenn, wo die Sn ung setzen recht ungleich wirken. Bel der Unsicherheit der Sn gt in kann der Tabak mit einer gewissen Garantie der Richtigteit . der die eine oder andere Klasfe gebracht werden, sobald der Bert Nähe der Grenze zweier Klassen liegt. ͤ wähnt So bleibt also nur die Jabrikatsteuer. Wie ich bereit . ist eine Fabrilatsteuer als Fakturensteuer in den Jahren 165 1809498 vom Reichetag abgelehnt worden. Eg wird Ihnen Fabrilatsteuer in der Form der Banderolensteuer vorgeschlale n. Be der Meinung der verbündeten Regierungen wohnt dieser 1 ger gin steuerung eine Relhe von Vorzügen inne, die ste n=

icht an.

ab empfehlenswert erscheinen läßt. Die Steuer trifft . e. ;

erst, wenn es die

Fabrik verläßt; da sechsmonatige Stundung gewährt wird, wird fe lich in der Regel erst ehoben, wenn d

Zaltuten

= ö 2 z J. * / / 2 85 6 , 6 , 8 0 , n 8 2 a , , d i rr r T 2 & —̃ꝗ—ꝗ 2 5 8 2 —⸗ Q 8 535 g 0 8 0 ö *

ö —si 2 —— 18 m —— ö /