1908 / 86 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

e en,.

n n m mn nm mmm m e e .

eee

n e·····

und fie gehen,

so den Ginst der Situation klar zu machen imstande war, fo waren es die billigen Witze des Abg. von

zeigen, daß seine Befürchtungen für die Polen gar nicht fo ernst gemeint waren. Der Schwerpunkt eines derartigen Gesetzes liegt in der Anwendung. Deshalb hahen wir es lebhaft begrüßt, daß mit der Anwendung des Gesetzes sehr schnell der Anfang gemacht werden soll, daß das G setz schon auf die preußische Wahlbewegung angewendet werden soll. Gerade in Preußen und Sachsen ift Vereins⸗ und Versammlungsrecht sehr oft in einer des Staats un würdigen Weise angewendet und dadurch Mißtrauen gesät worden. Diese schikanöse Anwendung war um so schlimmer, als sie unter der Voraubsetzung erfolgte, daz man der Zustimmung der vorgesetzten Behörde sicher war. In Sachsen ist auf diesem Gebiete bon den unteren Behörden früher viel gefündigt worden. Eine entschiedene Wendung jum Besseren ist aber eingetreten, als von den oberen Be— hörden eln Halt geboten wurde, Die Erklärung deg Staatssekretärs hat uns mit dem Vertrauen erfüllt, daß dies neue Gesetz völlig rück haltlos und loyal ausgeführt werden wird. So dürfen wir hoffen, daß das Gesetz dem . um Segen gereichen und den Einheits—⸗ gedanken fördern wird.

Abg. Heine 9. Meine Parteigenossen lehnen dieses Ge⸗ setz, wie es sich in zweiter Lesung gestaltet hat, ab. Der Abg. von Payrr sagte, es wäre ung nicht Ernst mit unserem Angriffe, wir wären froh, wenn das Gesetz mit dem Block unter Dach und Fach gebracht würde. Das war wenig höflich hon dem Abg. Payer. Wenn ich so spräche, wie ich denke, würde wohl der , . dajwischen fahren. Der Abg. Paver sagte, es bätte unseren Reden die Kraft gefehlt. Nun, wir befanden uns ciner Mauer, einer toten Masse gegenüber, an der die besten Gründe abprallen, weil Sie (nach links und rechts) fie nicht annehmen wollen und dürfen, denn Sie haben ihre besten politischen Grundsätz? auf dem Blockaltar geopfert. Wo ist denn mehr Freudigkeit des Kampfes, bei Ihnen oder bei uns? Ihre eigene Presse, Ihre eigenen Parteigenosfen haben Sie be⸗ schworen, dieses Gesetz nicht zu machen; der hochverehrte Kollege Schrader hat sich genötigt gesehen, öffentlich um Indemnität zu bitten! Ich nehme Ihnen das nicht übel, ich sehe im Gegenteil darin ein Zeichen Ihreg Mutes auch Ihren Wählern gegenüber; aber wie innere Kraft der Blockpolitik klingt das nicht. Der Abg. von Payer beiog sich auf Sachverständige“, die das Gesetz für besser erklären alt das bestehende Recht in Süddeutschland. Ich nehme für uns dieselbe Sachverständigkeit wie der Abg. von Payer in Anspruch, der aber wohl selbst nicht wird sachverständi] sein wollen in nord. deutschen Angelegenheiten. Ich persönlich bin sachverständig; seit 20 Jahren gehört ein großer Teil meiner beruflichen Tätigkeit dem vereinsgesetzlichen Gebiete in Preußen und den anderen deutschen Staaten an. Das Gesetz bedeutet für Süddeutschland unzweifelhaft eine Verschlechterung, für Preußen und Sachsen einige unbedeutende Verhesserungen, eine unzweifelbafte Verbesserung nur für die beiden Mecklenburg. Das Sprachenverbot für das ganze Reich ist ein reaktionäres Nopum. Der Abg. Junck meinte, die Verfaffung beseitige Poltzeiverordnungen nicht. Soll denn viel leicht die Polizeiverordnung die Verfassung beseitigen? Eine Verfassung steht doch wohl über einer Polizeiverordnung. Für Hessen tritt also unzweifelhaft eine Verschlechterung des Ver⸗ eins. und Versammlungsrechts ein; das hat auch der Freisinnige Gutfleisch in der hessischen Kammer aus drücklich hervorgehoben. In

reußen haben wir ein kodifiziertes Vereinsrecht und töotzdem die chlimmste Polizeiwillkür. Solche willkürlichen Auslegungen für die Zukunft auszuschließen, haben wir in der Kommission verfucht; da war man aber plötzlich nicht für die Reichseinheit, sondern für die polizeiliche Freiheit. Was die Bestimmungen über die Jugendlichen betrifft, so bedarf nach unserer Auffassung die AÄrbeiterschaft gerade in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule dem Elntritt in daz Heer der Ausbildung, nicht etwa einfeitig nach der politischen Seite, sondern der Unterrichtung über alles, was um sie herum vorgeht, und vor allem auch der körperlichen Ausbildung durch Turnen, Schwimmen, Sport usw. Das Verbot der Jugend⸗ lichen, an Versammlungen und Vereinen teilzunehmen, ruintkert ung die Arbeiterturnvereine, die Arbeitersportvereine und alles Aehnliche. In Preußen und Sachsen werden regelmäßig die Turn- und Sportvereine der Ärbeiterklasse als politische Vereine behandelt, aus den laäͤcher⸗ lichsten Gründen, z. B. weil sie ein Kommersbuch besitzen, in dem auch Arbeiterlieder stehen. Ich klage die Freisinnigen, die den § 102 bewilligt haben, an, daß sie damit die körperliche Ausbildung der Arbeiterjugend untergrahen. Sie haben es vorher gewaßt, auf Dummheit können sie sich nicht berufen. Der Abg. von Payer hat ins Horn gegen die Polen gestoßen. Ich will meiner, seits, daß unsere deutsche Kultur deutsch sei, aber ich halte es für undeutsch und für unwürdig einer deutschen Kultur, nationale Unter- drückungspolitik gegen unter uns versprengte fremdsprachige Besfand⸗ teile zu üben. Damit will ich nicht etwa alles billigen, was von polnischer Seite in den Ostmarken geschleht; die Augwüchse des nationalen Fanatismus sind widerwärtig, aber nicht wider⸗ wärtiger als die Auswüchse des parte politischen Verfolgungewahnes. Die Unfruchtbarkeit der preußischen Polenpolitik, dieser Gewaltpolitkk ist durch 100 Jahre erwiesen. Man sollte sich doch an England ein Beispiel nehmen, wo die Buren schon vier Jahre nach der Unter⸗ werfung Loyalitätszeputationen nach England schicken. (Jurufe rechts: Jlland! Irland paßt ihm nicht Der Abg. von Payer hat uns eine Vorlesung gehalten, daß man in der Politik mit dem Möglichen rechnen müßte. Neu war unz das nicht; aber wo ist denn der praktische Erfolg, den die Liberalen bel dieser Politik davon. getragen hahen? Warum zählt der Abg. Schrader sie in seiner In— demnitätgzuschrlft nicht auf? Es kann ein Volk auch mit geringeren Rechten auskommen; aber es müssen Rechte sein und nicht Willkür. Es ist ein unerträglicher Zustand, wenn man dem Volke Feechte gibt, aber der Pollzei die Befugnis, diefe Rechte jeder. Augenblick ins Gegenteil zu verkehren. Wir haben Ihnen uckundlich das Material über die Willtür der Pollzei in Preußen, Sachfen, Thüringen usw. vorgelegt; durchweg haben die Freisinnigen aber unsere Anträge ab⸗ gelehnt, ja der Poltzei für gewiffe Gebiete, z. B. die Verfammlungen nnter fresem Himmel, erst ein neues Willkürrecht gegeben. Ver Staatz. sekretät hat Vrsprechungen gegeben, aber er hat 7 nichts zu ver⸗ sprechen, denn die Pollzelbebörden der Ein zesstaaten handhaben das Gesetz, und ihn fehlt jede Macht, auf die loyale Ausführung der Einzelstaaten hinzuwirken. Bei den Fieistnnigen scheint sich jetzt eine gewisse Be⸗ sorgnis geltend zu machen, dafür spricht ihr merkwürdiger Antrag im Abgeordnetenhause, den Herr Geöber ja schon genügend charckter siert bat. Wem ist es nun Ernst mit der Opposttson gegen das Gesetz, uns oder den Freisinnigen, die ez jetzt da bekämpfen, wo sie nichts auzurichten veymögen? Ja der Fassung der Kommisszonsbeschlüffe erster Lesung hätte ich persönlich das Gesetz wahrscheinlich' an— genommen; wir haben die Liberglen also nicht im Stich gela en, das Umgekehrte war nachher der Fall. Die konservativen Ih freunde waren sehr wenig rücksichtsboll. Ich hatte in der ersten Lefung vorautz= gesagt, wie es kemmen würde, und der Abg. Müller⸗Meiningen meinte in der Kommission, das zu prophezeien, sei nicht schwer gewesen. Die Sache war ja damals schon perfekt; es war ein Spiel mit ver— teilten Rollen schon zur Zeit der Norderneyer Dinergespräche. Die Linke bestreltet ja, daß Vereinggesetz und Börsengesetz enen Zusammen⸗ hang haben; ist dies richtig, dann gibt es nur eine Erklärung dafür: Sie wissen überhaupt von nichts. Alle Welt weiß, daß die Kon servativen durch das Börsengesetz einen Druck auf die Fressinn gen Eübt haben, und die Konservativen wissen, was sie wollen.

er Widersinn der konservativ, liberalen Paarung muß folche gen haben. Die Konservativen ziehen mit der Reglerung nach

inten, die Freisinnigen ich hätte beinahe gesagt nach vorn aber nein, sie laufen nur der Regierung nach. Diese Politik kann für die Freisinnigen keine Früchte bringen, sondern nur den Kon servatlven. Die Worte des Abg. von Payer haben nur den

inn: unterwerfen, damit wir nicht hinausgeworfen werden. Bismarck pflegte als Rechtssänger zu sagen; entweder ich bleibe oder sie gehen und ich bleibe. Hätten Sie (iu den Fieisinnigen) mehr Kraft aufgewendel und gesagt? gut, mag

i n,,

Bike, des A Dziembows ki. Vlelleicht wollte er durch seine satirisch sein sollende Bemerkung

das

und

?

gegangen.

das Gesetz scheitern dann hätten Sie unendlich mehr errescht. Zuruf des Abg. Mäüäller⸗Melningen: Woher wissen Sie das?)

Ich frage Sie vielmehr, Herr Müller: Wie konnten Sie dag nicht wissen, was jeder Junge auf der Straße pfeift? Daß der Staattzfekretär und der Reichskanzler Ihnen nicht gefagt haben wird: wenn Ihr wollt, könnt ihr auch mehr betommen, ist doch selbstverständlich. Vz ist bei der Gesetzmacherei wie heim Pferdehandel. Wenn man sagt, welchen Preis man geben will, ist das Geschäft bald aus; dann ist es aber auch kein gutes Geschäft. Das Zentrum hat am Sonnabend zum § 11 eine Haltung Eingengmmen, die für uns nicht überraschend war, aber doch charakteristisch ist. Der Antrag Hanssen, der doch eine erhebliche Verbesserung bedeutet hätte, wäre vielleicht angenommen, wenn das Zentrum mst dafür gestimmt hätte. Damit hätte es dem Block, der einen Rütlischwur geleistet hatte, nichts an diesem Gesetz zu ändern, eine ernste Verlegenheit bereitet. Es wollte näher rücken an Fürsten Bülow, seine alte Liebe, und vorbereiten, was doch in absehbarer Zeit kommen muß. so⸗ bald die Freisinnigen dem Zentrum die Kastanten aus dem Feuer geholt baben. Ich nehme Ihnen solche Taktik in diesem Moment nicht übel, Sie sind immer klug gewefen wie die Schlangen und falsch wie die Tauben. Ich sage bloß: Armer Freisinn! Er hat nicht nur seine Grundsäͤtze, sondern auch die Zukunft der liberalen Partei in Deutschland geopfert. Die Kämpfe um Gerechtigkeit, Kultur, Bildung usw. sind nicht beendet, sie werden auch künftig aut= gefochten werden, aber ausschließlich unter der Flagge der Soꝛial⸗ demokratie. Die Kämpfe gegen das Zentrum werden wir sühren, und Sie, Herr Dr. Müller Meiningen, werden nicht mehr mitzählen.

Abg. Schrader (r. Vgg.): Der Abg. Heine hat bollkommen darin recht, daß die Kämpfe um die Freiheit nicht aufhören werden.

Aber die Sozialdemokratie führt diese Kämpfe unter einer falschen Fahne, nämlich der des Klassenkampfes. Dezwegen wird 'sie auch nie etwas errelchen, und deshalb ist auf sie auch kein sicherer Verlaß. Die guten Zustände auf dem Gebiete des Vereinsrechts in den süddeutschen Staaten beruhen nicht auf deren Gefetz gebung, sondern folgen aus der vernünftigen Handhabung der Gesetze. Diefe werden wir Ihnen nicht nehmen. Lägen die Binge so, wie es der Abg. Gröber dargestellt hat, so würden die süddeutschen Bundes⸗ vertreter nicht für dieses Gesetz stimmen. Daß es ein ideales Gefetz ist, wird niemand behaupten, und ich behaupte es am allerwenigsten. Aber das Vereing⸗ und Versammlungsrecht steht nunmehr unter dem Schutz des Reiches. Dieses ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß eg in allen Einzelstaaten der Erklärung des Staats sekrelärs entsprechend liberal gehandhabt wird. Dieses einheitliche Vereinsrecht muß nicht notwendigerweise in den Staaten, die früher eine freiheltlichere Handhabung ihres Gesetzes gehabt haben, eine ungünstige Wirkung ausüben. Es ist doch besser, daß wir die Gesetzgebung in die Hand nehmen, als daß wir sie den einzelnen Ab⸗ geordnetenhäusern, besonders dem preußischen, überlassen. Hätten wir das Gesetz scheitern affen, so wäre wleder auf längere Jahre hinaus eine Ordnung des Vereinsrechts hinausgeschoben worden. Meint der Abg. Heine, wir hätten die Zustände, über die er selbst so beweglich geklagt hat, wetter fortbestehen lassen sollen? Der Vertreter der verbündeten Regierungen erklärte, es könne nicht die Rede davon sein, dem Gesetze eine der bei uns bestehenden Auffassung widersprechende Auslegung zu geben. Sollte das doch geschehen, so werden wir eben eine Aenderung des Gesetzes vornehmen müssen. Wir haben unsere grundsätzliche Stellung gewahrt und ein Gesetz zustande gebracht, das in sehr vielen Beziehungen große Verhesserungen bietet. Die preußische Polenpolitik hat keine Ersolge aufzuwelsen, hat im Gegenteil zu immer neuen Anforderungen geführt. Ich habe immer die Ansicht vertreten, wenn es einem Teile der Bevösterung gut geht, so ist er viel eher geneigt, sich in das Ganze einzufügen, als wenn er ju leiden hat. Aber der gute Wille zur Verständigung muß auf beiden Seiten vorhanden sein. Vabei ist es nicht immer schön her⸗ Ich weiß nicht, wie der Weg der Polenpolitik zu Ende gegangen werden soll. Darum haben wir aber auch durchaus keinen Anlaß, für, das Sprachverbot einzutreten. Auch die Art und Weife, wie der 8 7 formuliert ist, scheint für eine klare Handhabung nicht geeignet zu sein. Wir hatten aber keine Möglichkeit, ihn anders zu gestalten. Das Gesetz waͤre überhaupt nicht zustande gekommen, hätten wir den 57 auch in der jetzigen Form abgelehnt, und die weitere Folge ware die größere Gewißheit gewesen, daß im preußischen Land- tage ein viel schärferes Gesetz gemacht wäre, dag den Polen fehr viel weniger gegeben hätte. Wir glauben, erwarten zu durfen, daß das Gesetz auch liberal angewendet wird.

Abg. Haas 4 geht unter sehr großer Unruhe des Hauses auf die in der jwelten Lesung gegen ihn als den Präsidenten der hessischen Kammer und ir persönliche Stellungnahme erhobenen Vorwürfe ein. Dem hessischen Bundesratshevoll mächtigten Dr. von Neidhardt könne er bestätigen, daß der größte Teil der hessischen Bevölkerung ihn hoch . und hoffe, daß der Wunsch des Abg. Köhler auf eine baldige Penstonierung auf Jahre hinaus nicht in Erfüllung gehen möge.

Hierauf wird ein Antrag auf Schluß der Debatte an⸗ genommen.

Persönlich bemerkt der

Abg. von Payer (. Volksp.): Ich habe allerdings vor Jahren in einer Beschwerde an den Oberberwaltungggerichtshof in Stuttgart, aus der der Abg. Gröber Stellen verliefen hat, bestrssten, daß der . ein Ueberwachungtrecht in Versammlungen zustehe. Der Oberperwaltungsgerichtshof hat aber rechtskräftig in letzter In⸗ stanz entschieden, . das Gegenteil richtig ist Wenn ich den heutigen Rechtszustand in Württemberg mit dem neu zu schaffenden vergleiche, so muß ich doch natürlich die rechtskräftige Entscheidung des Sber= verwaltungsgerichtshof zu Grunde legen, nicht meine fubscktive Meinung. Daraus erklärt sich sehr einfach der Widerspruch, in den mich der Abg. Gröber zu mir felber bringen wollte,

Abg. Dr. Spa hn (Zentr.): Der Abg. Dietrich hat aus dem Aufsatz meines Sohnes eine Respektlofigkeit gegen mich herauslesen wollen. Es liegt kein Erziehungsfehler meinerseitß vor. Wenn der zitierte Satz im Zus gesamten Artikel betrachtet wird,

den

usammenhang mit dem geht daraus hervor, daß mein Sohn glaubt, durch die Art, wie die preußische Regierung die polnische Bevölkerung behandelt, werde letztere zu einer Gefahr; dagegen habe ich meinerseits nichts zu sagen, ich würde den Satz selbst nur etwas anders gefaßt hahen. In der Gprachen frage steht mein Sohn ganz auf meinem Standpunkt.

Abg. Diet rich (kons): Es ist mir nicht beigekommen, den Vorwurf der 3 zu erheben. Dr. Spahn hat aber den Nationali—= täten kampf als eine immer brennender werdende Wunde im Stagtsißrper bezeichnet; er meinte, vom christlich - konserpativen Standpunkt könnte man nichts dagegen hahen, wenn die Polen wieder ein selbständiges Reich bilden wollten. Nur die inländischen Polen müßten bei uns , . ö die politische Weisheit, die er aus feinen Beobachtungen m Reiche zieht.

Abg. Fürst Radziwill (Pole) Wenn ich den Ausdruck gebraucht habe, die Polen wären zufällig Reichsangebörtge, so habe ich ez nur in Anlehnung an den Ausdruck des Abg, von Payer getan, daß die Polen preußische Stagtsbürger wären, die nur Polnisch sprechen.

bg. von Diiembowski (Pole): Ich bitte, mir in meinem Steno⸗ ramm die Stellen zu zeigen, die als Witze aufgefa t werden können. ch habe lediglich aus dem Bedürfnis, zum Schluffe noch ein letztes Wort zu dem Gesetz zu sprechen, an die Ueberschrift angeknüpft, weil es mir ,,, nicht anders möglich war n g Unrichtigkeiten aus der Debatte richtig zu stellen. Witz. m der Spitze gegen die deutsche Nationalität babe ich nicht ge⸗ macht, sondern lediglich im Laufe meiner Rede einen kleinen Seitenhieb gegen den Abg. Hieber gerichtet. Aber dieser ist doch nicht das deutsche Volk. Auf ein scharfes Gesetz eine scharfe Sprache.

Abg. Köhler (wirtsch. Vgg.): Ich nehme meine Aeußerungen, die ich in so schroffer Form gegen den hessischen Bundesvertreter ausgesprochen habe, zurück.

Abg. Seyda (Pole) stellt zur Geschäftgordnung fest, daß er durch den Schluß der Debatte verhindert sei, auf die zum Teil höchst eigenartigen Angriffe gegen seine Fraktion zu antworten.

Abg. Dietrich (kons. ): Wenn der Abg. von Dziembowski seine Aueführungen ernst gemeint hatte, so hätte er sie auch so vortragen sollen. Mein Eindruck war ein anderer. Ich habe Gewissengbisse, daß ich einen Konflikt zwischen dem Abg. Spahn und seinem Sohn betont habe. . .

Abg. von Dziembowski (Pole): Die Schuld, daß meine Ausführungen falsch aufgefaßt sind, lag nicht an mir, sondern an der Unruhe des Hauses.

In der Spezialdiskussion werden die 1 bis 3 ohne Debatte angenommen.

Zu 532 und den dazu vorliegenden Anträgen spricht zunächst der

Abg. Preiß (Gls.): Mein Antrag bezweckt nicht, der Ver⸗ abschiedung des Gesetzes irgend welche Schwierigkeiten zu beresten. Er will nur, daß in das Gesetz hineinkomme, was die Majorltät und die Regierung hineinbringen wollten. So, wie das Gesetz nach den Kommissionsbeschlüssen vorllegt, steht es im Widerspruch mit den Intentionen, die in der Kommission zu Tage getreten find. Es sollten öffentliche politische Wahlversammlungen zu Reichstagen und den Landtagen einer Anzeige nicht bedürfen. Es heißt in einem Äbsatz: Einer Anzeige bedarf es ferner nicht fär Versammlungen der Wahl- berechtigten. Dag hat aber die Kommifsion gemeint. Versammlungen der Wahlberechtigten sind nicht Wahlversammlungen, wie fie die Parteien und die Regierung im Auge hatten. Das sind nicht oͤffentliche politische Wahlversammlungen, sondern Wähler⸗ versammlungen. Davon sind alle diejenigen ausgeschlossen, die nicht wahlberechtigt sind, die nicht in die Wählerklifte aufgenommen worden sind. Leute, die 24 Jahre alt sind, würden unter normalen Verhältnissen außerhalb der Wahlen an öffentlichen politischen Ver⸗ lammlungen teilnehmen können, während sie zur Jejt der Wahlen von öffentlichen Wahlversammlungen ausgeschlossen sind. Das ist ein purer Unsinn und auch fo nicht gewollt, weder von der Regierung noch von der Kommission. Eine Kontrolle, ob nur Wahlberechtigte anwesend sind, ist überhaupt kaum auszuüben. Regierungen und Parteien wollten doch, daß auch Nichtwahlberechtigte an solchen Ver⸗ sammlungen teilnehmen. Da eine praktische Kontrolle nicht möglich ist, namentlich in großen Städten, fo werden die Veranstalter solcher Versammlungen auf Grund des z 11 zur strafrechtlichen Verantwortung gejogen. Daz ist nicht die Absicht der Regierung und der Majoritãt. Man hat sich nun mit der Tendenz meines Antrages einderslanden erklärt, aber gemeint, es sei nicht nötig, die von mir vorgeschlagene Aenderung vorzunehmen; es genügten Interpretationserklãrungen seitens der Regierung und der Parteien, an die fich die Gerichte zu halten hätten. Solche Interpretationserklärungen können aber an bem klaren Wortlaut und Sinn des Gesetzes absolut nichts ändern. Das Gericht wird sich über derartige Interpretationzerklarungen hinwegsetzen, als ob sie gar nicht existieren; es muß sich auch darüber hinwegsetzen. Solche Erklärungen könnten zulässig fein, wenn über den Sinn des 52 Abf. 2 Zweifel bestünden. Solche Zweifel be⸗ stehen aber nach dem Wortlaut des 5 2 Abs. 2 nicht; Wortlaut und Sinn des Paragraphen bleiben bestehen. Will man die gesetzgeberische Absicht wirklich ausführen, dann muß ein Rechtszustand geschaffen werden, der den Intentionen des Gesetzgebers entspricht, und dann muß mein Antrag angenommen werden.

Abg. Müller Meiningen ffr. Vollsp.): Die Frage hat kein eine große Bedeutung. Wir haben diese Bestimmungen aug dem bayerischen Gesetz wörtlich übernommen. Der Unterschled, den der Vorredner zwischen Wählerversammlungen und der Wahlversammlung konftruiert hat, lag uns in der Kommission vollkommen fern. Eine Wahl versammlung soll ihren Charakter nicht durch die Anwesenheit von Nichtwahlberechtigten, Frauen usw. verlieren. Ez handelt sich hier nur um die Anzeigepflicht, nicht um das materielle Recht, daz Recht der Teilnahme; die Frau hat das Recht, auch Wählerversammlungen beizuwohnen, das gilt auch von Fremden, Nichtreichsangehörigen; eine Bestrafung eines Versammlungöleiters kann unter keinen Üm⸗ ständen stattfinden.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ mann Hollweg:

Meine Herren! Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hat meiner Ansicht nach durchaus zutreffend darauf hingewiesen, daß das materielle Recht über die Tellnahme an Versammlungen in 51 geregelt ist, während es sich in 5 32 nur um Ausnahmen von der formalen Vor- schrift der Anzeigepflicht handelt.

Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hat des weiteren darauf hingewiesen, daß der Wortlaut dieser Vorschrift aus dem bayerischen Recht entnommen ist, und soweit ich informiert bin, sind in Bayern Schlußfolgerungen wegen der Strafbarkeit des Veranstalters einer Versammlung, an der tatsächlich (Zuruf in der Mitte: Auflösungh ich werde gleich auf die Auflöfung kommen Nichtwahlberechtigte tellnehmen, nie gezogen worden, und ich würde es auch gegenüber dem Reichsgesetz für unmöglich halten, diese Folgerung rücksichtlich der Strafbarkeit ziehen zu wollen.

Der Herr Abg. Erzberger ruft mir zu: Auflösung! Ja, meine Herren, in § 9 ist genau festgestellt, aus welchen Gründen aufgelsst werden darf. Darunter findet sich die Beteiligung Nichtwahl berechtigter an einer nicht angezeigten Wahlversammlung nicht; also von einer Auflösung aus diesem Grunde kann keine Rede sein. (Sehr richtig! links.)

Abg. Severing (Sor) befürwortet die Anträge Albrecht zu 5 32. In der zweiten Lesung, wo § 3 und 3a gemeinsam digkuttert wurden, sei den Antragstellern durch die Annahme eines Schlußantrages ver⸗ wehrt worden, die beantragte Erweiterung der Bestimmungen deg Abfatz 3 des 8 3a ju motivleren. Ez sei durchaus nötig, guch die Versammlungen von technischen und kaufmännischen Angestellten von der Anzeigepflicht zu dispensieren, ebenso auch Versammlungen, in

denen nicht nur um die n ng sondern eventuell auch um die Erhaltung günstiger Lohn., und Arbeitsbedingungen diskutiert werden soll. Der Nedner herweist auf die preußlsche Pelize praxis, die systematisch gegen gewerkschaftliche Versammlungen jeder Art, fogar gegen Werkstatt= dersammlungen eder Zahlstellen von Fachverbänden, wie 3. B. des Metallarbeiterverbandes, eingeschrltten sei. Seien eiwa dem Kollegen

zusicherungen gemacht worden, daß die deuischnational . nicht von . 56 4 26 ae, ge,

ußangeln „ehen shen vWerüslich zer Wrhaihng. Jänstiget an, eitsbedingungen kämen vor allem die Versammlungen von Aug— gesperrten in Frage. .

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ mann Hollweg:

Ich will auf die eisten Ausführungen des Herrn Vorredner nicht antworten, sondern nur das eine bemerken: Der Herr Vorredner hat, wle mir scheint, an verschiedenen Stellen seiner Rede die Fragen ver⸗ wechselt, ob es sich um eine Versammlung jur Erörterung öffent⸗ licher Angelegenheiten oder jur Erörterung politischer Angelegen

heiten oder drittens um eine öffentliche Versammlung handelt.

(Sehr richtig! linke.) Er hat meinen Zwischenruf, den ich ihm vorhin machte, indem ich mir erlaubte, ihn darauf hinzuweisen, daß es sich in Zukunft nicht mehr um die Ueberwachung von bestimmten Ver— sammlungen handeln würde, weil sie nicht öffentlich selen, nachher iu widerlegen versucht durch ein Gikenntnis eines obersten Gerichts. hofs, welches sich lediglich darüber aussprach, wann Angelegenheiten öffentliche und wann sie polltische sind. Also das war keine Wider⸗ legung meiner Bemerkung.

Ich will mich aber noch gan kur ju den Abanderungzantragen