1908 / 86 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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wenden, die auf Nr. 869 J der Drucksachen eingebracht sind. Es wird da verlangt, die Worte einzuschalten: oder Erhaltung“. Das sind Angelegenheiten, über die wir uns in der Kommission stundenlang unterhalten haben. (Zuslimmung bel den Blockparteien Wenn die Herren die Güte haben wollen, sich Seite 62 des Kommissionsberichts anzusehen, werden Sie finden, daß ich in der Kommission eine ganze Reihe von Erkenntnissen höchster Gerichtshöfe angezogen habe (sehr richtig), worin festgestellt ist, daß schon heute die Erhaltung günstiger Lohnbedingungen unter den 5 152 der Gewerbeordnung fällt, der jetzt in den 5 3a übernommen ist.

Dann hat der Herr Vorredner gemeint, was haben denn die technischen Angestellten, die kaufmännischen Gehilfen usw. verbrochen, daß man ihnen das Recht nicht gewähren wolle. Auch dieser Antrag ist überflüssig; denn unter den § 152, der wörtlich in den 5 3a übernommen ist, fallen auch die Unternehmer und Gehilfen im Handelsgewerbe, und es fallen darunter auch die Betriebsbeamten, die Werkmeister und die Techniker. Also alles, was der Antrag will, steht schon heute im 5 3a. (Hört! hört! bet den Blockparteien.)

Abg. Legien (Soz): Das trifft nicht zu; in der Praxls wird ö. die Sache anders gestalten. Es ist notwendig, daß eine präzise affung gewählt wird.

Der Antrag Preiß wird abgelehnt.

Ueber den Antrag Albrecht erfolgt namentliche Ab⸗ stimmung. ; ;

Der Antrag wird mit 205 gegen 167 Stimmen abgelehnt.

§z 3a wird unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen; ebenso die 8 4— 6. .

Zu §]7 und den dazu gestellten Anträgen bemerkt der

Abg Ledebour (Soz.) : Wir haben den Antrag Hanssen wieder aufgenommen, die deutsche Sprache nur für die öffentlichen politischen Versammlungen obligatorisch zu machen. Wir wollen ferner die gewerkschaftlichen Versammlungen aller Art von dem Sprachenpara—⸗ graphen überhaupt ausnehmen. Wir wollen auf diese Weise das Aus⸗ nahmegesetz schlimmster Art, mit dem wir es hier zu tun baben, wenigstens einigermaßen für die Polen und für die Gewerkschaften erträglich machen. Die Blodmehrheit behauptet immer, die große Mehrhest des deut. schen Volkes hinter sich u haben. Das ist falsch. Für die Block mehrheit sind 5 Milltonen, f die gegenwärtige Reichstag?aminderheit von den vernünftigen Wählern 6 Millionen Stimmen abgegeben worden. Die Wählermehrheit ist also auf unserer Seite. (Vize⸗ präsident Dr. Pgasche; Die Wähler sind durchschnittlich doch wohl alle vernünftig) Das habe ich auch nicht bestritten. Wir erwarten noch immer von dem Staatssekretär eine klipp und klare Antwort auf unsere ᷓ. ob die Gewerkschaften unter den ]? fallen oder nicht. Die Behauptung, daß der Reick skanzler der Deputation der christlichsozialen Gewerkschaften im Gespräch mitgeteilt habe, daß die eiste n m zum § 7 aus den Kreisen der national liberalen Großindustriellen des Westens gekommen sei, ist ja dementiert worden, aber nur durch den Staatssekretär, und auch durch diesen nur durch die Berufung auf eine Erklärung des Kollegen Behrens. Der Staatssekretär hat ausdrücklich nur die christlich / sozialen Gewerkschaften genannt, die nicht unter § 7 fallen sollen, und dann erklärt, daß dieser sein Vorbehalt sich keineswegs auf die christlich soßialen Gewerkschaften beschränkt; welche wäteren Ge werkschaften aber ebenfalls vom S7 ausgenommen sein sollen, darüber bat der Staatssekretär auf die Anfrage meines Genossen Hue sich diplomatisch ausge schwiegen. Deshalb unsere Antitäse zum 5 7. Unser Antrag erscheint uns besfer als der Zentrumsantrag; wir sind aber bereit, auch für ihn zu stimmen; doppelt genäht hält beffer. Ich möchte den Staatssekretär fragen, ob künstlerische, wössenschaftliche oder ähnliche Vorstellungen durch diese Paragraphen behelligt werden können. Hat die Polizei doch sogar Hochzeiten als überwachungs. bedürftige Versammlungen aufgefaßt. Auf das Wohlwollen der Re—⸗ ruh 2 die Gewerkschaften nach den gemachten Erfahrungen

nicht verlassen. ;

Abg. Seyda (Pole): Die Mehrheitsparteien haben gegenüber der vernichtenden Kritik kein Gegenargument vorzubringen gewußt, sie halten es auch nicht für nötig, diesen er ,, noch mit Argumenten zu rechtfertigen. Darum hat meine Fraktion von Abänderungsanträgen Abstand genommen; selbftverständlich lehnt sie den ganzen Para« graphen ab. Wenn der Abg. von Dziembowskt sich mit Spott und Hohn über das Gesetz geäußert hat, so ist das kein Beweis dafür, daß wir die Sache nicht mit dem nötigen Ernst behandelten. Die Erbitterung äußert sich eben bei den verschiedenen Menschen in ver⸗ schiedener Form. Das Gesetz zeigt, daß die Mehrheit den Sinn für Recht und Unrecht verloren hat.

Abg. Beh rens (wirtsch. Vgg.): Ich kann gegenüber dem Abg. Hue nur meine Erklärung vom 25. Desember 1967 wiederholen, wo⸗ nach, wie auch der Staatssekretär am 4. April festgestellt hat, der Reichskanzler gegenüber der Teputation des Zweiten deutschen Arbeiter⸗ kongresses die mir von der Presse untergeschobene Aeußerung, die Regierung habe den Paragraphen ursprünglich nicht gewollt, ihn aber auf Wunsch industrieller Kreise eingefügt, nicht getan hat. Ebenfalls ist es unrichtig, daß von den Mitgliedern der Deputation eine solche Mitteilung in der Presse veranlaßt wäre. Auch für den Abg. Wiedeberg, dessen Name in dieser An gelegenheit genannt wurde, kann ich dasselbe erklären. Er schrieb mir, daß er mit meinem Dementi einverstanden sei, die Mär stamme aus dem Berliner Tageblatt. Trotz allem hat der Abg. Korfansy die falsche Nachricht wiederholt, daß zwel Deleglerte die Aeußerung des Reichskanzlers bestätigen könnten. Ich weiß nichts davon, weiß auch nicht, daß der Reichs- kaniler auch nur etwas Aehnliches zu zwei Deputierten gesagt hätte. Um Klarheit zu schaffen und kein Mißverständnis im Lande entstehen zu lassen, sollte der Abg. Korfanty die Namen der belden Mitglieder der Deputation nennen.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister von Beth⸗ mann Hollweg:

Meine Herren! Ich habe bereits in der Sitzung vom 4. 8. M. die Behauptung über angebliche Aeußerungen des Herrn Reichs- kamslers jur Deputation des zwelten deutschen Arbesterkongresses in das Reich dex ⸗Fabel verwiesen. Trotzdem ist sowohl am vorlgen Sonnabend wie heute wiederum die Behauptung aufgestellt worden und die Richtigkeit meines Dementi bezweifelt worden. Ich nehme Veranlassung, im Auftrage des Herrn Reichskanzlers folgendes ju erklären:

Der Herr Reichskanzler hat im Oktober 1907 in Flottbek eine Deputation des jweiten Deutschen Arbeiterkongresses empfangen. Nachdem der Führer der Deputation eine Ansprache gehalten und der Reichskanzler diese Ansprache erwldert hatte, verweilte der Reichs kanzler noch einige Zeit im Gespräch mit den Delegierten, das sich um verschiedene politische und soziale Fragen drehte. Als von einigen Delegierten Bedenken gegen die in S] gesetzgeberisch formulierten Maßnahmen geäußert wurden, hob der Herr Reichskanzler einerseits herhor, daß diese Maßnahmen der von ihm selt seinem Amtsantritt stetig verfolgten Ostmarkenpolitik entsprächen, andrerseits aber seines Wissens auch von großen Parteien gewünscht würden. (Hört! hört! bei den Polen, bei den Sozialdemokraten und in der Mitte) Die angeftrebte Rechtgeinheit auf dem Gebiete des Verelng, und Ver⸗ lammlunggrechtg könne nur justande kommen, wenn alle Gruppen der Mehrheit für den Entwurf einträten. Der Herr Reichskanzler hat

mit kelner Silbe gesagt, daß 57 auf Einwirkung oder Wünsche industrleller Kreise und speztell rheinisch-westfälischer Induftrieller zurücksuführen wäre. Ein solche Aeußerung konnte der Reichskanzler schon deshalb nicht machen, weil eine derartige Einwirkung oder An regung weder direkt noch indirekt in irgend einer Form an den Reichs⸗ kanzler herangetreten ist. (Hört! hört! rechts)

Präsident Graf zu 24 teilt mit, daß ein Antrag auf Schluß der Hebatte eingegangen ist. ; z

Abg. . (So; , zur ,, Ich stelle fest, daß unmittelbar nach dem Vorredner mein Parteigenosse Hue gemeldet war. Man müßte es als selbstverständlich betrachten, daß ihm, da er vom Vorfedner angegriffen ist, das Wort zur Erwiderung gegeben wird. Ich beantrage über den Schlußantrag namentliche Abstimmung, um festzustellen, daß dieselben Parteien, die den Abg. Hue angegriffen haben, es nicht der Mühe für wert gehalten haben, ihm das Wort zu geben.

Der Antrag Singer auf namentliche Abstimmung wird von Sozialdemokraten, Polen und einigen wenigen Zentrums— abgeordneten unterstützt; die Unterstützung reicht aber aus.

Der Schlußantrag wird mit 201 gegen 163 Stimmen angenommen. 5 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung.

Persönlich bemerkt der ;

Abg. Korfanty (Pole): Nach der Erklärung des Reichskanzlers (Präftdent: Sind Sie genannt worden? Ja, der Abg. Behrens hat mich genannt. (Präsident: Sie dürfen reden über die Rede des Abg. Behrens) Ich bemerke, daß das in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung veröffentlichte verklausulierte Dementi sachlich so ziemlich meine ö bestätigt hat.

Abg. Hue (Soj.); Durch den Schluß der Digkussion ist mir jedes Eingehen auf die gegen mich erhobenen Angriffe unmöglich gemacht worden.

Ueber den Antrag Albrecht auf Einschaltung des Wortes politisch“ in Absaz 1 und über den Antrag Graf Hompesch finden namentliche Abstimmungen statt,.

Der Antrag Albrecht wird mit 199 gegen 170 Stimmen abgelehnt. Der zweite Antrag Albrecht wegen Befreiung der gewerkschaftlichen Versammlungen aller Art von den Vor⸗ f, des Sprachenparagraphen fällt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Polen, des Zentruius und der Frei⸗ sinnigen Potthoff und Neumann⸗Hofer. .

Der Antrag Graf Hompesch wird mit 197 gegen 169 Stimmen ebenfalls abgelehnt und darauf 7 un⸗ verändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

S 8 bis 10 passieren ohne Debatte. um § 102 mit den dazu vorliegenden Anträgen der Sozialdemokraten führt der

Abg. Dr. Frank⸗Mannheim (Soz.) aus: Die Regierung hatte keinen 5 10 a2 vorgeschlagen. a gouvernementaler sein als die Regierung? Sie hat geantwortet, das geschehe aus pädagogischen Gründen. So ungefähr sprach man auch, als die reaktionäten Regierungen sich gegen die freiheitlichen Be⸗ sttehungen in den studentischen Kreisen wendeten. Auch die Frei⸗ sinnigen scheinen sich jetzt im Stadium der Demagogenverfolgungen zu befinden. Sie reden von pädagogischen Gründen. Grist dieser Tage ging duich die Zeitungen eine Nachricht von der beah— sichtigten Gründung eines Schüler-Flottenvereins; da haben Sie keine pädagogischen Bedenken. Die politischen Bestrebungen der bürgerlichen Jugend nennen Sie nationale und erlauben sie, die nationalen Bestrebungen der sozialdemolratischen Jugend nennen Sie politische und verbieten sie, Wie denken Sie denn über den Byjantinismus in den Schullesebüchern, über die dort gelehrte Leut. seligkeit und Musterhaftigkeit aller Fürstengeschlechter? Dagegen haben Ste nichts; Sie wollen nur die Blldungsbestrebungen der proletarischen Jugend unmöglich machen. Die Unfaͤhigkeit, einen politischen Gegner ruhig anzuhören, ist nicht abbängig vom Lebens- alter; waren es Minderjährige, die den Abg. von Dziembowski vorgestern so behandelt haben? Der Abg. Müller, Meiningen hat vielleicht Erfahrungen verwertet, die seine Parteigenossen mit Blockbrüdern gemacht haben, vielleicht mit deutsch nationalen Handlungsgehilfen? Aber diese rren stehen doch über dem Gesetz, das wissen wir seit der Wahlnacht. Die Erziehung zum Arbesterschutz, zum Bewußtsein, daß es eine Schande ist, sich um die Wobltaten des Arbeiterschutzes bringen zu lassen, kann nur geleistet werden in den Gewerkschaften, in den Jugendorganisationen und

erade nur in den Jahren, wo Sie diese jungen Leute von den Ver- ammlungen und Vereinen fernhalten wollen. Sie tun der Arbeiter⸗ schaft ein Unrecht, wenn Sie formell gleiches Recht schaffn, in Wahr⸗ heit aber hler eln Ausnahmegesetz. Nun heißt es, die zungen Arbeiter dürften ja eintreten in die Gewerkschaften. Schwere juristische Zweifel steigen dagegen auf; werden politische Gegenstände in den Gewerkschafts⸗ k erörtert, so dörfen jeden alls auch nach Ihrer Ansicht die Jugendlichen nicht dableiben. Bleiben sie da, dann werden sie bestraft, zunächst mit Geld, aber, da sie meistens keins haben, mit

aft. Den Arbeiterturnvereinen, den Arbeiterradfahrvereinen wird der

Nachwuchs genommen. In die sogenannten nationalen Organisationen

werden die jugendlichen Arbeiter doch nicht eintreten, darauf werden Sle vergeblich hoffen; sie werden höchstens die sogenannten Klimbim vereine verstärken oder in die Animierkneipen gehen. Die Gewerbe⸗ ordnung betrachtet ja die Arbeiter von 18 Jahren schon als Erwachsene, und die Novelle zum Unterstützungswohnsitz cf ja das Alter zur Begründung eines Unterstützungswohnsttzes auf das 16. Jahr herab. Selbst die Rechte hat dem zugestimmt. Wo es sich um die körper liche und geistige Erziehung der Jugend handelt, wird das Alter auf 18 Jahre hinaufgesetzt! Was Studt und Schwartzkopff auf dem Ver⸗ ordnungswege vergeblich versucht haben, das wollen Sie, Herr Müller Meiningen, mit Ihren Freunden auf dem Wege durchsetzen. Die freien sozialdemokratischen Jugendorganifationen sind nicht antimilitaristischer als die Sozialdemokratie selber. Sie wollen, daß die Jugend sich ihre politische Bildung in der Kaserre hole, aber Sie können sich darauf verloassen, mit oder ohne 5 10a werden wir die Jugend für den Sozialigmus gewinnen.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt, § 102 un⸗ verändert angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Hierauf wird in der K, die nach dem Antrage Singer eine namentliche ist, die Vorlage mit 194 gegen 168 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen an en ommen. Die Verkündigung des Resultats wird von seiten der Mehrheit mit stürmischen Beifallsrufen, von der Minorität mit großem Lärm, Pfuirufen und Zischen aufgenommen. Der gran mn bittet, daz Pfuirufen zu unterlassen.

Die Resolution Gregoire, betreffend den Mitgebrauch des Französischen in Elsaß-Lothringen, wird angenommen; die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.

Es folgt die dritte Lesung der Börsengesetznovelle.

In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Singer (Soz); Sie haben eben die erste Frucht der Blodpolitik eingeheimst und sind im Begrfffe, die zweite einzuheimsen. Die jetzige Aufeinanderfolge beider Vorlagen beweist den Zusammenhang zwischen beiden. Dag Börsengesetz ist der Preis, der an Sle (links) gezahlt wird für die Verleugnung der liberalen Grundlätze. (Große andauernde Unruhe; der ö bittet um Ruhe.) Eg ist ganz be⸗ greiflich, daß Sie möglichst recht schnell mit Ihnen unbequemen Er- örterungen fertig werden wollen. Ihre Zwischenrufe beweisen, welches Tones Sie sich in Ihrem Siegesfubel beflelßigen. Dag Brabo, das wir vorhin gehört haben, war ein Bravo für den Verrat des Volkes. (Dräsident: Ich nehme an, daß mit dem Verrat des Volkes kein Mitglied des Hauses gemeint war.) Die Bedenken,

Warum will die freisinnige Partei

die ich namens meiner politischen Freunde in der ersten Lesun esprochen habe, sind durch die weiteren Verhandlungen ö. j . in worden; die Kommissionsbeschlüsse machen uns die orlage unaanehmbar. Der Handel in Getreide und Müblenfahrikaten ist nol⸗ wendig im Interesse einer billigen. Volksgernährung. Wenn der Liberalismus sich dem Verbot des Getreideterminhandels anschlich ö riacht er sich mitschuldig an der Verteuerung der Brotfrucht. Da; Börsengesetz ist in Ausnahmererteuenungegesetz ür die Arbelter 6

Große Unruhe; Präsident;: Bei vollbesetztem Hause ist eine Big. 6. nur möglich, wenn die Herren sich der Bar ie i ,, halten (Zwischenruf: Und sitzen) und sitzen; ich bitte, Platz zu nehmen.) Die Reglerungs vorlage hätten wir ja zur Not annehmen können Was aber die Kommsssiensbeschlüsse bringen, macht ung dieg un˖ möglich, denn sie enthalten Bestimmungen, die die Gleichherech. ligung aller aufheben. Mag. man zur Bötse stehen, wie man we das Ytecht hat man nicht, einen Teil anders zu behandeln wie den anderen. Es werden unter Autnahme gestellt der Handel, der den Agrariern unangenehm ist, der ihnen die Auspowerung dea Volkes einigermaßen erschwert. Es ist unbegreiflich, wie deute sich liberal nennen, einem ö Gefetz . Die Leute an der Produktenbörse, befinden ssich derselben Lage, wie einer,

. 29 e,. 8 i . um ei nahmegesetze, die e ockparteien in i 6 ., . a sie . . . Interesse für not= ich hrandmarken, Vas örsengesetz sowohl wle dag Nreinghen bedeuten den moralischen Zusammenbruch des geg das def re s fen, an, ö. . 8 dr. Ins, Termen Sie . vernünftiges Börsengesetz, das sonst doch bald hz . Vie belben heutigen Weschlüiss. weiden dg n ifm n ,, J Damit schließt die Generaldebatte.

In der Spezialdebatte werden darauf die einzelnen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ohne Ir cle! genommen, darauf in der Gesamtabstimmung das Gesetz * mit 203 gegen 168 Stimmen im ganzen.

Präsident Graf zu Stolberg: Meine Herren, wir stehen am Schlusse eineg ungewöhnlich arbeitsreichen Vierteljahrez. Ich wünsche Ihnen, daß Sie in den Osterferien die nötige Erholung finden werden, um demnächst die Arbeit mit erneuten Kräften wieder aufnehmen

zu können. ; Nächste Sitzung 28. April, 2 Uhr.

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Schluß 8 Uhr. Petitionen.)

Prensischer Landtag. Herrenhaus.

15. Sitzung vom 8. April 1908, Nachmittags 2 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Entwurfs eines Quellenschutzgesetzes in der vom Abgeordnetenhause abgeänderten Fassung. K

Die Handels- und Gewerbekommission beantragt durch ö ihren Berichterstatter . von Puttkamer die unver— . änderte Annahme des Gesetzentwurfs. .

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück: .

Ich welß nicht, ob ich den Beratungen des hohen Hauses werkt bis zum Schluß beiwohnen können, weil meine Anwesenhelt späͤter im Reichstage notwendig sein wird. Ich bitte deshalb, einige all. gemeine Bemeikungen zum Entwurf und iu den vom Hause der A geordneten gemachten Abänderungen schon jetzt machen zu dürf Der Entwurf hat ja im vergangenen Jahre in der Fafsung Regierungs vorlage Ihre Zustimmung gefunden. Das Abgeordn haus hat ihn in einer Reihe von Punkten abgeändert, doch ist h Abänderung von grundsätzlicher Bedeutung nur erfolgt als der Schutz von Tafelwasserquellen ausgeschlossen un den Heilquellen ein Schutz gegeben ist. Im übiigen Abgeordnetenhaus den allgemeinen Richtlinien des Entwursen Die lebhaften Erörterungen, die der Entwurf im Abgeordntlenhause hervorgerufen hat, werden erst verständlich, wenn man sich vergegen.˖ wärtigt, daß es die schwierige Aufgabe zu löfen galt, die diametral entgegenstehenden Interessen der Quellenbesitzer und der benachbarten Grundstücksbesitzer auszugleichen und miteinander zu verst hnen. Dit Quellenbesitzer haben seit Jahrzehnten einen Schutz für ihre Quellen verlangt, und das Abgeordnetenhaus hat diese Wünsche als berechtigt anerkannt. Die Quellenbesitzer sind aber der Ansicht gewesen, daß dieser Schutz, der ohne erhebliche Belastung der benachbarten Grundstücksbesitzer nicht durchführbar ist, ohne Entschädigung bewilligt werden müsse, während aadererseitg die Besizer solcher Grundstücke, deren Belastung auf Grund deg Quellenschutz, gesetzes einmal eintreten kann, naturgemäß mit Recht das Bestreben haben, sich eine angemessene Entschädigung für die Nachtelle zu sichern, die ihnen durch die Errichtung eines Quellenschutzbejirks Gunsten einer benachbarten Heilquelle erwachsen können.

Der Entwurf ist bestrebt gewesen, die Aufgabe in der Weise u lösen, daß er einerseltzt dem Quellenbesitzer die Möglichkeit eines außz⸗ reichenden Schutzes garantiert hat, anderseits aber eine billige Ent, schädlgung der zu belastenden Nachbargrundstücke vorgesehen hat, in der Weise, daß er eine Entschädigung in dem Umfengt des Minderwert des belasteten Grundstuücks vorgesehen kat. Diesen Grundsatz hat auch ohne wesentliche Abänderungen oder Ein- schränkungen das Abgeordnetenhaus akjeptlert, eine Ausnahme ist nur in einem Punkt erfolgt, nämlich in bezug auf das Großberzogtum Naffau. Das Abgeordnetenhaus hat sich dahin schlässtg gemacht, fir Nassau es bei dem bestehenden Gesetz zu belassen, welches eine En schädigung nicht vorsieht. Maßgebend für diesen Beschluß des Ab geordnetenhauses ist gewesen, daß es sich in Nassau um elnen gesetzich begründeter, seit beinahe so Jahren hestehenden Zustand handelt, i den einzugreifen ohne erhebliche und schwer übersehbare Störungen der bestehenden wirtschaftlichen Verhaäͤltnisfe nicht wohl möglich seln würde, und ich habe auch ju diesem Beschluß, well ich das Gewicht dieser Gründe nicht habe verkennen können, die Zustimmumng der Ktönig. lichen Staatsregierung in Aussicht gestellt. .

Nun haben sich aber inzwischen weitergehende Beftrebungen auf =

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Ausschluß der Eatschädigungpflicht geltend gemacht aug folgendem Grunde: Die Königliche Staatzregierung war davon ausgegangen, nach dem in Preußen geltenden Recht ein Schutz von Quellen re wirksam nicht durch Polizeiverordnungen begründet werden kõnne, un daß also, um einen derartigen Schutz durchführen ju konnen, ö gesetziche CGrwächtsgung der betreffenben Behörden erforderlich

(Schluß in der Zweiten Beilage)