1909 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Personalver änderungen. Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. rungen, Versetz ungen. nua r. Befördert:

Ernennungen, Beförde⸗ Im Beurlaubtenstande. 23. Ja⸗ enge (. Dresden), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum ö Lodde (J Leipzig), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, jum Oberlt; zu Lts. der Res.: die Viiefeldwebel bejw. Vijewachtmeister: Ahlig, Eichler (1 Dresden), des 1. (Leib,) Gren. Regts. Nr. 100, Oster (U Dresden), des 2. Gren. Regtg. Nr. 101 Katser Wilhelm, König von Preußen, Richter (Großenhain), des 4. Inf. Regtg. Nr. 163, Pflugbeil (Pirna), des 5. Inf. Regts. Kronprinz i 104, Berger (üé Leipiig), Kiebitz ( Dresden), des 8. Jnfanterieregiments Prinz Johann. Georg Nr. 107. Nagel, Desterhelt Bresden), des Schützen. (Füsilier⸗) Regis. Prinz Georg Nr. 108, Härtling (L Dresden), des 10. Inf. Regts. Nr. 134. Steglich (Borna), Kirsten (Döbeln), des 11. Inf. Regts. Nr. 139, Venus 9 Vregden), des 12. Inf. Regts. Nr. 177, Bernhard, Weber (Leipzig), des 14. Inf. Regts. Nr. 1798, Birckner (1 Dresden), des 15. Inf. Regt. Nr. I81, Geor 91 (I Leipzig, Flaccus (Freiberg), des 1. Jäger. Batg. Nr. 12, Rommel ([I Dresden), des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, Röhringer (Borna), des Karab. Regts, Gadeg ast (Döbeln), des 4 Hit Regtgz. König Albert Nr. 18, Freiherr v. Milkau L Dresden), des 1. Ulanenregimenig Nr. 17 Kaiser Franz oseph von Oesterreich, König von Ungarn, Poege (Glauchau), des 3. Ulanenregimentgß Nr. 21 Kaiser Willhelm II., König von Preußen, Loewenherj (II Dresden), Gerbing (Pirna), des 1. Feldart. Regtz. Nr. 12, Bierling (Rudolh, Wägner II Dresden), des 2. Feldart. Regts. Nr. 28, Becker, Sim on II Dresden), des 4. Feldart. Regis. Nr. 48, Seidel (Pirna), ier ling (Johannes) UI Dregden), des 5. Feldart. Regts. Nr. 6ä, Becker (Döbeln), des 6. Feldart. Regts. Nr. 68, Schr oe der, Alt vater (1 Leipzig, des 7. Feldart. Regts. Nr. 77, Kothe (Il Dregden), dez Fußart. Regts. Nr. 19, Steljer (II Dregden), deg 1. Tralnbatg. Nr. 12. Blau, Stübinger (I Leipzig), des 2. Trainbatz. Nr. 19; Schul ze, Schenk (Chemnitz, Hanisch Döbeln), zu Ltg. der Landw. Inf. 1. . Pfotenhauer II Leipzig), zum Lt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebott.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 11. FJa—⸗ nuar. Güttler, Maßor beim Stabe des Fußart. Regts. Nr. 12, mit Penston der Abschied bewilligt.

33. Januar. Die Majore: Frhr. v. Fuch 8 Nordh off beim Stabe des 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm 11, König von Preußen, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Penfion und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des J. Huf. Regtz. König

Albert Nr. 18, Graf v. Schimm elm ann beim Stabe des 2. ÜUlan Regts. Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgefucheg mit Pension und der Erlaubnig zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disp. . v. Regse, Lt. im Schützen. (Füs.) Regt. Prin; Georg t, 108, mit Penston und der Erlaubniß zum Tragen der Armee= uniform der Abschied bewilligt. m Beurlaubtstande. 23. Januar. Wangemann, Dauptm. der Res. des 7. Inf. Reglz. König Georg Nr. ios, behuftz ö zum Landsturm 2 Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeunsform, Nöllker, Hauptm. der Res. det Jägerbats. Nr. 17, Hultz ch, Hauptm. der Res. des 3. Feldart. Regts. Nr. 28, mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bigherigen Uniform, Grisle, Müller ü rtur), Oberlts. der Res. des Schützen⸗ Füs) Regts. Prin; Georg Nr. 1038, wegen sberkommener Feld. und Tarnisondlenstun fähigkeit, er Abschied bewilligt. Ruoff (1 Drez den), Oberlt. der Landw. Inf. JI. . behuftz Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebols mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Ste gel (Jittau), Tt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, wegen überkommener Feld. und Garnifondienstunfähigkeit, Kälian (Plauen) Oberlt., der Landw. Inf. 3. Aufgebotg, behufs Üeberführung jum Landsturm 2. Aufgebots, Inhülsen ( Leipzig), Lt. der Tandw. Inf. 2. Aufgebots, der Abschled bewilligt. Seidel ( Dresden), Niedner, Schu ster (Plauen), Oberli. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Morast (Iittau), Oberlt. des Landw. Trains 3. Auf⸗ ir mill ue Ueberfuͤhrung zum Landsturm 2. Aufgebots der Ab⸗ ed bewilligt. Im Sanitätskorps. 23. Januar. Dr. Clausntzer ö Unterarzt der Res., unter Anstellung im aktiven Sanitäts- orpg, und zwar bei dem 15. Inf. Regt. Nr. 181, zum Assist. Arzt befördert. Dr. Schmidt (Bautzen), Stabtzarzt der Ref., mit der Erlaubnig jum Tragen der bisherigen Unlform, Dr. Iben er II Dresden), Dr. Schütt (Leipfig), behufs Ueberführung zum Land⸗ urm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchsten Beschluß. 10. Januar. Buchner, Regierung baumeister, technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des V. (. R. Armeekorps, gleichzeitig beauftragt mit. Wahr—= nehmung der Geschäfte des Milltärbaukreises Freiberg, Ziller, Regierungtbaumeister, zugeteilt dem Milttärbauamt J Trunkel, Regierungzbaumeister, technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des XiX. (3. K. S.) Armeckorpß, mit Wirkung vom J. Januar 1909 zu Militärbauinspektoren ernannt.

Durch Verfügung des Krie gsministeriumz. 1. Januar. Nehse, Schmidt (6 Dresden), Friedländer, Hartmann

Il Lespüigs. Unterapothefer der Ref, zu Oberapotheiern des

Furlaubtenstandes besördert. ; 15. Januar. Dr. Fischer, Oberveterinär vom 2. Ulan. Regt. Nr. 183, vom 1, Februar d. J. ab auf ein Jahr zum Kaiserlichen Gesundheitgamt in Berlin kommandiert. Scholz, Oberveterinär vom . 5 . ö. 77, zum 2. Ulan. Regt. Nr. 18 unterm 1. Fe⸗ ruar d. J. versetzt. 21. ö Baum gaertner, Intend. Sekretär bei der

Intend. der 3. Div. Nr. 33, der Titel Obermilitärintend. Sekretär

R Januar. Schum ann (Pirna), Oberveterinär der Landw. 8 eh , wegen überkommener Feld- und Garnisondienstunfähig⸗ keit der Abschied bewilligt. )

Durch Verfügung des Generalkommagndos,. Polster, Zahlmstr. vom III. ö 3. Inf Regts. Nr. 102 Prinz Regent Luit⸗ Fold von Bayern, unterm J. Januar 1909 zur Unteroff. Schule versitzt.

XII. (RÆniglich Württembergisches) 3 ;

Offiziere, Fähnriche uswn. Ernennungen, Beförde⸗ ö und k Im aktiven Heere. Stuttgart, 27. Januar. v. Steinhardt, Oberstlt. und Abteil. Chef im Kriege minssterium, v. Gagstet ter, Oberstlt., beauftragt mit der Führung des Füs. Regt. Kaifer Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn Nr. 122, unter Ernennung zum Kommandeur dieses Negte. u Obersten befördert. v. Ferling, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, behufs Vertretung

des erkrankten Kommandeurg deg Inf. Regis. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 nach Stuttgart kommandiert. v. Schroeder, Major und Flügeladjutant, kommandiert

nach Preußen behufs Dlenstleistung beim Militärkabineit Seiner Majeslät des Deutschen Kaiserß und Königs von Preußen, zum Dberstlt. befördert. Kölle, Pasch ke, Oberlts. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, ju Überzahl. Haupt leuten, Reinhardt, Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, zum Oberlt., vorläufig ohne Patent, befördert. Hegelmagier, Dberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Aich hol, Lt. im Inf. Regt, König Willhelm J. Nr. 124, vom 10. Februar bis 15. August 1909 zur Dien tleistung beim Kriegsministerlum kommandiert. Bopp, Major und Kommandeur deg Westsäl. Drag Regts. Nr. 7, zum Dberstlt. befördert. Baun, Rltim. und Adjutant der 26. Kap. Brig. 1. K. W), als Ezkadr. Chef in das Drag. Regt. Königin Olga r. 265 verfetzt. v. Graevenitz, Oberlt. im Drag. Regt. Königin

QAlga Nr. 25, zum Adjutanten der 26. Kap. Brig. (I. R. W. ernannt. Schnitzler, Frhr. vom Holtz, Hauptleute und Battr. Chefg im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, ne, Oberlt. im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, v. St ockm ayer, Hauptm. und Komp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, ein Patent ihres Dienstgrades erhalten. Lucke, Zeugoberlt. beim Act. epot in Königsberg 1. Pr., behufs Ver⸗ wendung beim Art. Depot in Erfurt in dem Kommando nach Preußen

belassen.

Befördert: zu Lts. mit Patent vom 28. Januar 1907. Goßrau, Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von . Nr. 125, dieser unter Versetzung in das 8. Inf. Regt.

r. I26 Großherzog Friedrich von Baden, Heldbek, Fähnrich im Drag. Regt. Tönigin Olga Nr. 25, v. Mardal, Fähnrlch im Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20; zu Lt. mit Patent hom 14. Juni 1967; Hartmann, Fähnr. im Inf. Regt. Kalser Wil helm, König von Preußen Nr. 120, Holtzmann, Fähnr. im 8. Inf. Regt. Nr. 125 Großherzog Friedrich bon Baden; Morneburg, Fähnr. im 9. Inf. Regt. Nr. 1277, zum Lt.; ju Fähnrichen: Frhr. v. Lupin, Unteroff. im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn Nr,. 127, Ru dolf Graf v. Schae gb erg, Unteroff. im Drag.

Regt. König Nr. 26.

Im Beurlaubtenstande. Stuttgart, 27. Januar. Be⸗ fördert: Hailer, Laemmert (Stuttgart), Obersts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zu Hauptleuten; zu Qberltg.: Frhr. v. Neurath Stuttgart), Lt, der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Feurer (Hall), Lt. der Ref. des Pion. Bats. Nr. 153, Stein müller (Stuttgart), Lt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots; zu Ltg. der Res.: die Vijefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Ben der, Wil helm Si n, des Gren. Regtgs. Königin Olga Nr. 19, Bläser

Stuttgart), Fach, Nägele (Halh, des Inf. Regt. Kalser flhelm König von Preußen Nr. 120, Wörner (Stutt. gart), Kreeb Rabenaburg), des Gren. Regtg. König Karl Nr. 123, Göz (Stuttgart), des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124 Bulling, Kett (Stuttgart. Vogel (Heilbronn), des Inf. Regtg. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125. Stein et . des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von aden, Ergnz (Stuitgart, Kapff (Reutlingen), des g. Inf. Regts. Nr. 137, Pektzer (Eudwigsburg), des Drag. Regtg. Königin Olga Nr. 25, Plieninger, Kun ath (Stuttgarth, des 3. Feldark. Regt. Nr. 29, Prinz⸗Regent Lultpold von Bahern, Simon (Stuttgart), Köpf (Horb), Lang (Ulm), des 3. Feldart. Regts. Nr. 45, Unger (Stuttgart, Ackermann (Heilbronn), Hoehl Eudwigshurg), des 4. Feldart. Regts. Nr. hö; Widman (Stuttgart), Vizefeldw, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Stuttgart, 27. Januar. Schwarzkopf (Stuttgart), Tt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zu den Res. Dfftzieren des 5. Inf. Regts. Nr. 127 versetzt. Schneider (Stuttgart), Lt. der Res. a. D. zuletzt in der Res. d. Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, alg Lt. mit Patent bom 16. Janugr 1507 bei den Offtzie ren der Landw. Inf. 1. Aufgebots wiederangestellt.

Im Sanitätskorps. Stuttgart, 22. Januar. Dr. Zeller

(Heilbronn), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung Stuttgart, 16. Januar. Glock, Garn. Verwalt. Direktor in Ludwigsburg, Deininger, Lazarettinsp. bei dem Garn. Lazarett . . ihren Antrag mit der gesetzlichen Pension in den Ruhe—⸗ and versetzt. Stuttgart, 22. Januar. Fuß, Proviantamtgrendant in Um,

seinem Anträge entsprechend mit der gesetzlichen Penston in den Ruhe= stand versetzt.

Deutscher Reichstag. 196. Sitzung vom 29. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Interpellation des kürzlich verstorbenen Abgeordneten Grafen von Hompesch, be⸗ treffend Sicherung der Freiheit des Arbeitsvertrags und des Koalitionsrechts.

Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Giesberts (Zentr.) fortfahrend: Auf Grund des Statuts des Arbeitgeberverhandes Duisburg⸗Ruhrort sind den Arbeitern dieses Bezirkeg vielfache Schwierigkeiten nicht nur bezüglich des Wechsels der Arbeitsstälten, sondern auch hinsichtlich ihrer Organisation gemacht worden. Die Werke werden zu strengster Innehaltung dieser Vorschriften geiwungen, wie sich urkundlich beweisen läßt. (Der Redner verliest einen hierauf bezüglichen, an eine Werk direktion gerichteten Brief) Hauptsächlich in der Bergbau⸗ und der gesamten schweren Industrie ist die Einrichtung allgemein. Was wird nun mit diesem neuen Sperrsystem bezweckt: Nach der Angabe der Arbeitgeber will man einem häufigen Arbeite wechsel vor beugen. Die organisierten Arbeiter bedauern ihrerseits ebenfalls einen starken Wechsel in dem Arbeiterpersonal durchaus; käme es nur auf die Erhaltung eines tüchtigen Arbejterstandes an, so wären die organisierten Arbeiter durchaus bereit, daran mitzuhelfen und mitzuarbeiten, ingbesondere im Bergbau, wo sich auch Elemente be= finden, die es mit der Pflicht der treuen Arbeit, der Einhaltung der Kündigungsfristen usw. nicht sehr genau nehmen. Oh die Zahl dieser Leute aber sehr groß ist, möchte ich sehr bezweifeln. Ber Beleg⸗ schaftswechsel ist keineswegs Schuld der Arbeiter; die wechseln nicht aus Uebermut ihre Arbeilsstellen. Die Statistik zeigt uns, daß ganz andere Gründe für den häufigen Belegschaftswechsel maßgebend sind. 1908 betrug der Wechsel im Durchschnitt 123 auf 109 Mann Beleaschast. Ueber diesem Durchschnitt stehen 12, unter ihm 7 Reviere; die eingelnen Repiere aber zeigen eine außerordentliche Differenz, auch bei derselben Gewerkschaft. Die Zeche Hugo im Bezirk Oherhausen hatte 149 0 Belegschafts—⸗ wechsel, anderg nur 105, 100, 85 o, also bei einer und derfelben Gewerkschaft Differenzen von über 50 o9. Beim Kölner Bergwerk⸗ verein variieren die Prozentzahlen von 69 bis 2331 Der Belegfchafts= wechsel liegt also nicht an den Arbeitern, sondern an dem Cinreißen einer Betriebs methode, die alle Arbeiter gleichmäßig unzufrieden macht. Von den hier ausgelegten schwarzen Listen behaupten nun die Arbest. geber, es handle sich durchweg um kontraktbrüchige Arbeiter. Diefe Behauptung ist schwer nachjuprüfen; es läßt fich doch kaum an— nehmen, daß eine Liste, die über 5060 Namen aufzählt, lauter Kontraktbrüchige enthalten sollte. Aber die Haupkfache ist: was verstehen denn die Arbeitgeber unter Konttaktbruch? Es liegt schon in der Beslimmung eine Pression, daß der Arbeiter biz zum 10. Tage über das Gedinge einig werden muß; so lange wird er mit 2s entlohnt. Kommt eine Ginigung nicht zu. stande, so kann man doch noch lange nicht von bewußtem Kontratt= hruch reden. Es fehlt uch ein Minimallohn, und dieser ÜUmstand führt, ebenfalls zu Differenzen zwischen dem Steiger und dem Arbeiter. Auch die, Kündigungsfrage führt zu jmmer häufiger werdenden Zwiespältigkeiten. Nicht zul̃itzt tragen zur Hãͤuftgkeit des Kontraktbruchs guch die maßlosen Versprechungen bei, die man neu zuziehen den Arbeltern macht, womit man die Leute aus dem Osten nach dem Westen herüberlockt. Findet der Angekommene, daß das alles Vorspiegelungen waren, so üt es kein Wunder, wenn (k sich in seinem Gewissen nicht verbflichtet fühlt, den Vertrag ein⸗ zuhalten. Das Schlimmste aber ift die ganje Methode des heutigen Belgiebes, wie, sie jetzt ganz allgemein eingerissen Ki. Gerade im Ruhrgebiet ist in abgefeimter Weise die Paroll maß gebend: Kohle fördern und wieder Kohle fördern. Das gute Ver⸗ hältnis zwischen Beamten und Arbeitern ist längss verschwunden. Die Steiger behaupten, daß das Prämienwesen hierbel elne große Rolle splele, um auf die Arbeit zu drücken. Die Arbeit im Bergbau

ist so gefährlich, daß man alles vermelden sollte, um die Arbést her=

Arbelterß in

mäßig zu steigern. In elner Sitzung des Verbandes des Vereins deuischer Grubenbegmten in Dortmund sagte ein Steiger nach dem Protokoll, daß es Prämien gäbe, die zu rechtfertigen, andere aber, die absolut perwerflich seien. Im allgemeinen hatten in jener Versammlung die Steiger nicht gerade einen großen Mut, ihre Beschwerden horzu⸗ bringen, um so bemerkengwerter ist die eben angeführte Aeußerung eines Steigers. Die erste Frage ist nun: was ist zu tun, um diesen Mißständen entgegenzuarbeiten? Arbeitssperren in dem Umfange und in dem System, wie es gezeigt worden ist, find jeden falls gegen den Sinn der Koalltionsfreiheit und der Freizügigkeit. Dle Kohlen sind doch schließlich Natlonalschätze, und bei einem so lostbaren Gut müssen wir verlangen, daß diesenlgen, die die Kohle fördern, guch dafür sorgen, daß gute Arbeitzberhältniffe bestehen. Zunächst ist für Schaffung eines tüchtigen Beamtenftandeg zu sorgen, der mit sozialen Anschauungen zu erfüllen ist. Nicht bloß eine gute technische Vorbildung muß man von diesen verlangen, sondern auch, da e verstehen, wie man Leute behandelt. Ebenso wichtig ist, dafß zum Bergbau ufw. tüchtige Kräfte heran- gejogen werden. Die erste Voraußsetzung ist, daß die Arbeiter als gleichberechtigte Faltoren betrachtet werden, daß sie in der Lage sind, in ihren Organisationen mit ihren Vertretern die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Löhne beraten zu können. Vlelleicht findet dieser Gedanke Unterstützung durch die Errichtung von Arbeits, kammern. Dann erhebt sich die Frage: kann dle Gesetzgebung dulden, daß eine solche Üebermacht, eine Ueberspannung des Autoritätsprinzips der Arbeitgeber bestehen bleiben kann Das Sperr⸗ system widerspricht, wie schon gesagt, dem F 113 G. S. Wie weit die Gesetzgebung einschrejten kann, überlaffe ich der Beurteilung des. Staatssekretärs. Die Arbeiter haben zwelfelloz einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, die Zechen haftbar zu machen, pa diese gegen die guten Sitten veiftoßen. Aber die armen deute können sich nur schwer dazu entschließen, diesen Schritt zu tun. So viel steht fest, daß die von den Zechen verhängte Strafe der Sperre nicht im Verhältnis steht zu den Strafen im Strafgesetzbuch. Die bisherigen gesetzlichen Beftimmungen reichen nicht aut, es muß den Arbeitgebern gesetzlich untersagt werden, die Leute so ohne weiteres ohne ihr Vorwissen, ohne gerichtliches Urtell, ohne UÜnterfuchung zu boykottieren und ihnen den Arbeitzmarkt unmöglich zu machen. Es wäre zu erwägen, ob nicht auch im Bergbau Tarifverträge zu ver einharen wären. Die Freiheit des Arbeirsbertrageg muß garanttert werden; das ist, der Wunsch auch der christlichen organisterten Arbeiter, namentlich der Bergarbeiter, Solche Stimmen foͤllten hier nicht unerhört verhallen. 1505 sagte der Graf Posadowsky hler, er mißbillige den Verruf in jeder Form, von welcher Selte er komme. Die Regie lung und die Gesetzgebung kann auf diefem Gebiete nicht porbei, daß die Arbeitsfreihest voll und ganz garantiert wird, um so mehr, als die Beschränkung der Freiheit fich auch geg⸗n Beamte richtet. Der Kampf gegen die Organifationen wurde bisher nur gegen die Gewerkschaften geführt, und die Beamten nahmen leider an diesem Kampfe teil, Heuke sind wir so weit, daß auch die Organi= sationen der Beamten bekämpft werden. Der

männischer Angestellten boykottiert. Die Begründung dieses Er⸗ lasses ist eine so jammervolle, ch man an dem gefunden Menschen⸗ verstande der Leute zweifelt. ie angegriffenen Verbände stellen Forderungen auf, die ganz harmloä sind und zu elnem solchen Ein schreiten gar keinen Anlaß bieten. Der Erlaß der bayerischen In- dustriellen ist nun inzwischen doch aufgehoben worden, weil man ihnen nahegelegt hatte, daß man auf Grund so vager Beschuldigungen die Verbände nicht maßregeln könne. Die Mitglieder eines Verbandes wurden nicht nur gemaßregelt, sondern auch in i , Weise durch das Angebot einer Gehaltszulage zur Preisgabe eines Rechts veranlaßt. In ähnlicher Weise hat die Torpedowerft die Mitglieder des Technikerbundes zu maßregeln versucht. In Oberschiesten ver⸗ folgt man die Mitglieder des Bundes der kechnischen Angestellten ebenfalls. von Giesche's Erhen haben Beamte entlassen und 15 gekündigt, weil sie den vorgelegten Revers nicht unter— schrelben wollten, Dasselhe gilt von den Steigern im Ruhrgebiet. (Der Redner verliest den Wortlaut mehrerer derartiger Reverse von der Stinnes-Zeche, der Zeche König Ludwig usw . Wie wollen denn unsere heutigen Werkbesttzer eine Pflichttreue Arbeit verlangen, wenn ste so selbst jede persönliche Selbständigkeit ihrer technifchen An— gestellten unterdrücken helfen? Wenn die letzteren erst alle organistert ein werden, wird sich der Kampf noch viel einster und erbitterter ge— stalten. Wir hahen ein Interesst daran, die Unternehmer draußen zu warnen, die Sache nicht auf die Spitze zu treiben. Von der Gesetzgebung aber müssen wir Schutz der Freizügigkeit, des Koalitions⸗ rechts und Schutz gegen die Beschränkung des Arbeitsmarktes ver⸗ langen. Die Unternehmer umgehen die gesamte Gesetzgebung durch diese schwarzen Listen und maßen sich ein Strafrecht an, das ihnen nicht zusteht und im höchsten Grade unmoralisch ist.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Bevor ich auf das Tatsachenmaterial, das der Herr Vorredner soeben behandelt hat, und auf das Material eingehe, das mir verschiedene der Herren Abgeordneten in dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt haben, streife ich kurz die rechtliche Selte der Sache.

Meine Herren, die Vorschriften der Gewerbeordnung, welche das Koalltionsrecht regeln, enthalten keine Bestimmungen dahin, daß sich die Koalitionen in dem Lohnkampfe bestimmter Mittel gegenüber der Gegenpartei nicht bedienen dürfen. Die Verbote bestimmungen der FS§ 152 und 1563 betreffen nur die Maßregeln, welche gegen die Mit- glleder der eigenen Partei angewendet werden. Man wird dies nach dem Gange der neueren Rechtsprechung sagen dürfen. Juwleweit Maßregeln, welche von einer Koaliion gegen die andere seoalltion angewendet werden, unzulässig sind, bestimmt sich nach den allge— melnen Bestimmungen, sei es des Zivil, sei eg d

, ö es Strafrechts. u diesen Maßreg ren auch die Aus ͤ sind generell nach unserem Zivil. oder Strafte zt J ö diesem Standpunkt steht die heutige Judikatur, wenngleich eg cine Zelt gegeben hat, wo man den durch Arbeiter gegen bestimmte Ge⸗= werbetreibende ausgeübten Boykott als groben Unfug bestraft hat. Die Ansicht des Herrn Vorredners, daß das Sperrsystem, von Arbeltgebern angewendet einen Verstoß gegen den FS Us der Gewerbe als richtig nicht anerkennen. Wenn chen wird, welche dem Zeugnis fen, so mag eg in der Rechts 3 ö noch streltig sein, ob . ur positipe oder au negatlbꝛ zu verstehen ö ö. bei den sogenannten schwarzen ö handelt es sich un⸗ ie. also . kee lite welche neben den Zeugnisfen hergehen, Ber ien . Verbote des 5 113 nicht getroffen werden. ist die Frag on der generellen Erlaubtheit des Sperrsystems

ob seine Anwendung nach den Besonderhelten des einzelnen Falltgs den Tatbestand elne . . der Be⸗ sie als Verstoß gegen dle guten Sltten Bürgerlichen Gefetzbuchz einen Schadeng⸗= Beldes ist vielfach möglich. So wird man sprechen können, wenn der Aufnahme eines eine schwarme Liste eine besonders abträgliche

leidigung darstellt oder

; ; b auf Grund des § 826 ö ersatzanspruch gewährt. von einer Beleidigung