Bohkottß bedienen, so gut muß den Arbeitgebern die Aus⸗ sperrung von Arbeitern zustehen, aber nur für den Kriegszustand; ist der Friede einmal geschlossen, dann sollen solche Maßregeln verpönt sein. Wenn ich mich recht entsinne, hat der Herr Abg. Sachse im November vorigen Jahres ähnliche Ausführungen gemacht. Ja, theoretisch mutet der Gedanke gewiß an; ich weiß nur nicht, wie er praktisch ausführbar sein soll. Unsere großen Lohnbewegungen vollziehen sich nicht so genau nach dem Vorbild von Krieg und Frieden, daß der Gesetzgeber eine ganz bestimmte Cäsur machen könnte. Es mag wohl zutreffen bei ganz großen Lohnbewegungen, welche sich auf große Gewerbszweige in weitem Umfange erstrecken, wo es bei dem drohenden Ausbruch eines Streiks vielleicht noch im letzten Moment zu einer Einigung kommt — Gott Lob, es ist ja neuerdings mehrfach auf Grund eines Tarifpertrages zu einer solchen Einigung gekommen — oder wo nach ausgebrochenem Kampfe auf dieser oder einer ähnlichen Grundlage der Friede geschlofsen ist. Aber neben diesen Lohnbewegungen laufen doch in der Praxis tagtäglich zahlreiche andere Lohnbewegungen her, bei denen man ebenso gut von einem latenten Frledengzustand wie von einem latenten Kriegszustand sprechen kann, wo die Aussperrungen von der einen und der anderen Seite, von hüben und drüben, sich unauggesetzt fortsetzen. (Sehr richtig! rechts.) Ich halte also diesen Gedanken, so sympathlsch er mir zuerst schien, für gesetzgeberisch nicht zu verwirklichen.
Meine Herren, ich komme zu dem Fazit, daß der Weg der Spenalgesetzgebung nicht gangbar ist. Will man den materiellen In⸗ halt deg Koalitionsrechts regeln, dann kann man dies nur in all⸗ gemeinen Formeln tun, nach denen gewisse Handlungen, die dem Ein⸗ zelnen nicht verwehrt sind, verboten sein sollen, strafbar sein sollen, sobald sie von einer Mehrheit von Personen ausgeübt werden. Das wäre also ein allgemeines Gesetz über den materlellen Inhalt des Koalttiongrechtß. Das aber wird von Ihnen in diesem Augenblick nicht verlangt.
Dag Ergebnis, ju dem ich gekommen bin, soll aber keinegwegs besagen, daß ich bezüglich des Systems der schwarzen Listen nun alles, wie es ist, schön und gut fände. Meine Herren, abgesehen von dem Prinzip im Ganzen, richten sich die Hauptbeschwerden, wie mir scheint, dagegen, daß untergeordnete Beamte, welche vielleicht an den Begeben helten, die ju dem Kontraktbruch geführt haben, unmittelbar und Persönlich beteiligt sind, darüber entscheiden, wer auf die Liste kommen soll, und daß eine unpartelische Prüfung nicht stattfindet. Und die iweite Hauptbeschwerde gilt der Heimlichkeit des Verfahreng, dem Umstand, daß dem Arbeiter nicht mitgeteilt wird, wann und weshalb er auf die Liste gekommen ist, daß ihm damit die Möglichkeit ge⸗ nommen wird, vor einer unpartelischen Stelle sein Recht ju suchen.
Melne Herren, wenn den Vorwürfen, wie ich sie eben bezeichnet habe, die Tatsachen entsprechen, so stehe ich nicht an, diese Verhäͤlt⸗ nisse als scharfe Mißbräuche zu bezeichnen.
Melne Ansicht dazu ist, indem ich zugleich einiges Vorangegangene 1iusammenfasse, die folgende: Schwarje Listen und darüber hinaus alle Maßregeln, welche von einer zur Verfolgung gemeinsamer Jlele ge= bildeten Organisatlon ergriffen werden, sind nur dann zu rechtfertigen, wenn sie wirklich einem großen und gemeinsamen, vom Einzelnen nicht zu erreichenden, staatlich an sich vertretbaren Ziele dienen. Aber auch wenn solche Ziele vorliegen, wird es ohne Härten für den Einzelnen nicht abgehen. Das geben ja auch die Herren von der sozialdemokratischen Seite ohne welteres zu. Sie gestehen die Härte, die im Boykott des einzelnen Gewerbetrelbenden liegt, unzweifelhaft zu; aber sie sagen: wir verfolgen das große Ziel der Befreiung des Arbelterftandeg; wo Hol gespalten wird, da fallen auch Späne.
Und, melne Herren, genau so ist es auch auf der andern Seite: Wenn sich die Unternehmerschaft sichern will gegen systematische Angriffe der Arbeiterschaft, dann können auch hier Härten im Einzelnen nicht vermieden werden. Aber man soll bei allen derartigen Maßregeln bedenken, daß sie eigentlich nicht gegen den Cinzelnen gehen, sondern daß es sich um ein allgemeines wirtschaftliches oder sozlales Ziel handelt, das erlangt werden soll. Nicht der einzelne Kontraktbruch, nicht die einzelne Wider- setzlichkeit, nicht die einzelne Tätlichkeit, nicht die Zugehörigkeit dez Einzelnen ju einer gewerkschaftlichen Organisation soll bestraft werden; sondern es handelt sich um das gesamte entgegenstehende System, gegen das Front gemacht wird. Weil dem aber so ist, muß bei der Anwendung all der Mittel, die dem gemeinsamen Ziel dienen, auf dag strengste darauf Bedacht genommen werden, jedes Element des persönlichen Hasses, der persönlichen Verfolgung, der persönlichen Rachsucht auszuschalten. Man muß das Verfahren so gestalten, daß diese Vorwürfe nicht erhoben werden können.
Wer, meine Herren — ich komme dabel noch einmal auf den Kontraltbruch zurück —, wer die alltäglichen, ich möchte sagen, die gemeinen Gründe kennt, die zum Kontraktbruch, zu Widersetzlichkeiten, zu Beleidigungen, zu Tätlichkeiten im einzelnen führen, wer weiß, wie da die Schuld von der einen nach der andern Selte hin und her schwankt, wer weiß, wie oft die kleinlichsten und nledrigsten menschlichen Leidenschasten dabei eine verhängnisvolle Rolle spielen, der wird sich allerdings — den einzelnen Fall genommen — fragen, ob denn eine Aussperrung von 6 Monaten noch in irgend einem Verhältnis zur Tat steht.
Meine Herren, der Instinkt gerade des weniger gebildeten Ar⸗ belters für Gerechtigkeit, für Gerechtigkeit, ich möchte sagen, im Slnne des Naturrechts ist besonders fest und jähe ausgebildet (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten). Ueber diesen Instinkt kann man nicht ungestraft hinweggehen. Der deutsche Arbeiter, nicht als Ideal⸗ individualität gedacht, sondern als Träger aller derjenigen deutschen Charaktereigenschaften, mit denen auch der realste Politiker und
Gesetzgeber rechnen muß, verurteilt ebenso, wie wir alle, den Kontraktbruch (sehr richtig! rechts), die systematische Hetzerei und Aufwlegelei. Er billigt ez, wenn er nicht
gerade in einer Volkgversammlung ist (Zuruf: Auch in der Volks⸗ versammlunglh, daß das Unternehmertum gegen diesen Kontrakt⸗ bruch usw. energisch und mit aller Kraft Front macht. Er würde
ga sonst alle Achtung vor dem Unternehmer verlleren. (Abg. Hue:
Ist das ein idealer Arbeiter? — Jawohl! — Aber er hat eine Empfindung der Empörung gegen jede Ungerechtigkeit. (Abg. Hue: Da kenne ich die deutschen Arbeiter besser, Herr Staatssekretär!) Und, meine Herren, well dem so ist, trotz der Widersprüche des Herrn Abgeordneten Hue, durch die ich mich in keiner Weise irre machen lasse, so ist es durchaus notwendig, daß bei dem Sperr⸗ system der schwarzen Listen die Vorfrage, ob der einzelne Arbeiter auf
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die Liste gesetzt werden soll, auf das gewissenhafteste geprüft wird, daß die Entscheidung hierüber den untergeordneten Aufsichts⸗ beamten möglichst abgenommen wird, daß das Verfahren von jeder Heimlichkeit entkleldet wird, damit der Arbeiter vor einer unpartellschen Stelle eine Nachprüfung veranlafsen kann, ob er zu Recht auf die Liste gesetzt worden ist. Und, meine Herren, eine derartige Publhiität des Verfahrens würde den sichersten Schutz gegen Mißgriffe und Uebertreibungen bilden, auch ohne daß der einzelne Arbeiter genötigt wäre, den für ihn unjwelfelhaft äußerst beschwer⸗ lichen Weg der rechtlichen Klage zu beschreiten.
Was aber die Dauer der Sperre anlangt, so sollten die Arbeit- geber bei ihrer Bemessung immer bedenken, daß der Arbeitgeber als einzelner stets gegenüber dem einzelnen Arbelter der wirtschaftlich Stẽrkere ist.
Ich bin in allen diesen Beniehungen namentlich mit dem Zechen berbande in Essen ins Benehmen getreten. Sle wissen, daß seine Bestimmungen in Essen insoweit das Priniip der Aussperrung ab⸗ schwächen, als derjenige Arbeiter von der Liste wieder gestrichen wird, welcher auf der Arbeitzstelle, wo er mlt Kontraktbruch sich entfernt hat, die Arbeit wieder aufnimmt. Ich weiß sehr wohl, es wird be stritten, daß die Sache immer so gehandhabt wird. Falle, in denen das Gegentell behauptet wurde, sind mehrfach durch die Presse gegangen. Es ist hier selbstverständlich für mich nicht der Ort, auf diese Cinzelhelten einzugehen.
Weiter weiß ich: die Forderung wird bemängelt, daß der Arbeiter zu derselben Stelle zurückkehren soll, wo er unter Kontraktbruch davon⸗ gegangen ist, weil dieser Kontraktbruch häufig unter Verhältnissen stattgefunden hat, an denen der Beamte mit beteiligt gewesen ist, sodaß es von einem ehrllebenden Arbeiter nicht gefordert werden könne, zu derselben Stelle zurückzukehren. Das mögen Einzelfälle sein; an dem Prinzip selbst ändern sie nichts.
Nun hat mir der Zechenherband mitgeteilt, daß schon bisher in der Praxis der Arbeiter von seiner Aussperrung Kenntnis erhalten habe, daß aber für die Zunkunft ausdrücklich Vorsorge getroffen sei, daß jedem Arbelter von der Zeche, wo er abgelehnt werde, mitgeteilt werde, weßhalb und wo er auf die Liste gesetzt sel. Ich würde es für einen wesentlichen Fortschritt und für ein praktisches Ergebnis auch unserer heutigen Verhandlungen halten, wenn dieses Ver⸗ fahren überall, wo das Sperrsystem in Anwendung kommt, tatsächlich gehandhabt würde, und für einen weiter dringend zu er⸗ strebenden Fortschritt, wenn die Entscheidung darüber, wer auf die Liste kommen soll, aus den Händen betelligter Beamter herausgenommen würde. Damit komme ich jum Schluß meiner Ausführungen. Ich ge⸗ wärtige, daß mir wiederholt der Einwurf gemacht wird, weshalb ich nicht zu gesetzgeberlschen Maßnahmen rate, wo ich doch das Vorliegen gewisser Mißstände anerkennen muß. Meine Herren, die speniellen Gründe, welche es mir nicht rällich erscheinen lassen, den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten, habe ich Ihnen dargelegt. Ich bitte, hier noch eine allgemeinere Bemerkung anknüpfen zu dürfen. Wiederholt habe ich meine Meinung dahin ausgesprochen, daß man Sozialpolitik nicht allein mit Gesetzen macht; im Gegenteil, ein Zuviel an Gesetzgebung diskreditiert die Sozialpolitik (sehr wahr! rechte — Lachen bei den Sonlaldemokraten) und schädigt sie namentlich dann, wenn die Gesetze sich an Probleme heran⸗ machen, die ihnen an sich unzugänglich sind. Die wittschaft⸗ lichen Gegensätze jwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird kein lebendiger Mensch, noch viel weniger ein toter Buchstabe aus der Welt bringen (sehr wahr! rechts), und diese Gegensätze werden auch immer jum Kampf führen. Eine weichliche Betrachtung ist da nicht am Platze; aber was gefordert werden muß, ist das, daß mit anständigen Waffen gekämpft wird (sehr wahr! links), daß fair play ist. Jedoch auch darin kann die Gesetzgebung nicht alles tun: nimmt sie heute die eine Waffe — morgen ist eine andere jur Stelle; und darüber, in welchem Geiste der Kampf geführt wird, ob mit dem Willen, den Gegner niederzuzwingen oder mit dem Ziele der Verständigung, kann keine Gesetzgebung disponieren. Meine Herren, die schwarzen Listen werden zum guten Teile ver⸗ schwinden; sie werden reduziert werden, sie werden sich nicht vor der Oeffenlichkeit halten können, wenn sich berufgmäßige Kampf⸗ organisationen in berufgmäßige Interessenorganisatlonen verwandeln (sehr wahr! rechts), wenn auf beiden Selten die Notwendigkeit der Ver. ständigung anerkannt wird (sehr richtig! rechts), nicht auf dem Boden eines erträumten Zukunftsstaateg, sondern auf der Erde, auf der wir leben und aibeiten. Ich halte diesen Gedanken, den ich neulich in einer anderen Richtung mit einem bestimmten Zlele ausgeführt habe, fest; er wird uns wie dort so auch hier vorwärts führen. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) beantragt die Bes . der Interpellation. Der Antrag wird vom ganzen Hause unterstützt.
Abg. Dr. Stresemann (ul.): Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Bllligkeit, daß ein Arbeitgeberverband die Aussperrung eines Arbeiters auf längere Zeit höchstens dann vorschreibt, wenn es sich um, sehr schwere Verfehlungen des Arbeiters handelt, und diese nic festgestellt sind. Damit ist alles ausgedrückt an Bedenken gegen die schwarzen Listen, wie sie jetzt in der Bergbauindustrie ge. handhabt werden. Wenn die Zechenverwaltung es für ihre Pflicht und, für ihr Recht hält, sich dadurch gegen den Kontiaglt⸗ bruch zu schützen, so muß sie auch diese Ästen veröffentlichen. Das hat ein Urteil des Reichsgerichtz ausgesprochen, und damit decken sich auch zum großen Teile die Ausführungen det Staatssekretärs. Würde diesen Bedenken Rechnung getragen, so würde den schwarzen Listen vieles von der verbitternden Wirkung, die sie ausüben müssen, genommen sein. Es handelt sich ja nicht um einzelne oder vereinzelte Fälle, die die Sicherheit und Sittlichkeit des Betriebes nicht zu stßren vermögen; das Bedenkliche ist eben die außergewöhnlich große Zahl der unter Kontraltbruch Entlaffenen. 51H Entlaffene auf einer Liste sind doch der Beweis für eine Fluktuation, die den Betrieb tatsächlich in die allerschlimmste Mitleidenschaft ziehen kann. Woher stammt dieseg sort esetzte Wandern von einer Arbeitsstätte jur anderen? Man ele von nicht ge⸗ haltenen Versprechungen. Da kommt aber nur ein kleiner Prozentsatz in Betracht; bei elner größeren Jahl kommen doch wohl die Gründe in Betracht, die früher schon mein Kollege von Schubert und die heute der Staakzfekretär angeführt hat. An sich hat doch der einzelne Arbeitnehmer kein Interesse daran, von elnem Werk zum anderen zu wandern. Die Lohnsäͤtze allein können nicht der Grund dafür sein. Wir haben viele Gegenden in Deutsch⸗ land, wo die Lohnsätze geringer sind als im Bergrepier, und wo man doch eine solche Wanderung nicht kennt. Sie wirtschaftlichen und
glialen Zustände, die zu der auch von uns als bedenklich erachteten aßregel geführt haben, . also ganz besonders gewürdigt werden. Das Vorgehen deg Verbandes der bayerischen Metall⸗
industriellen ist von dem Interpellanten behandelt worden. Es etroffenen vor, die von unt den
liegen zahlreiche Petstionen der
Ausbau des Koalttiongrechts fordern. Metallindustriellen bildet nur einen Teil eines Fachberbandes. Sein Vorgehen hat in der deutschen Industrie abfolut kein Echo gefunden; die Industriellenverbände haben sich im Gegenteil agegen ausgesprochen. Weiter muß berückshtigt werden, ö der bayerische Verband wenige Tage nach dem Erlaß dieser Kund⸗ ebung bereits selbst den Beschluß sistierte und ihn nachher aufgehoben at. Ich glaube nicht, daß es sich dabei nur um eine formelle Auf— hebung handelt; zahlreiche Mitglieder des Verbandes haben nicht nur den Erlaß, sondern auch die Tendenz, aus der er hervorgegangen war, gemjßbilligt. Der Deutschnationale Leipziger Handlungsgehllfen⸗ derein und der Hamburger Vereln von 18658 haben Zehntaufende bon Prinzspalen in ihrer Mitte, die sich ganz energisch gegen jene Maß= nahmen verwahrt haben. Psychologisch erklärt sich dag Vor— gehen, nur dadurch, daß der Bund der technisch- industriellen Verbände zuerst, den gewerkschaftlichen Charakter hineingetragen hat in die Pribatbeamtenbewegung, und damit eine Regköton auslöste bei jenen, welche in der Betonung der gemeinfamen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Ziel erblicken. Noch haben wir erfreulicherweise in jenen anderen Vereinen dag Zusammenwirken beider Teile. In jeder Beziehung möchte ich mich den Ausführungen des Staatssekresärs über den Ausbau des Koalitiongrechts anschließen. Wenn einseltig dem Arbeitgeber etwag untersagt sein soll, so würde ein ,, gegen die Arbeitgeber geschaffen. Bie Einseitigkeit der schwarzen Listen findet ganz gengu bei jedem Boykott wieder. Diese Einfeitig⸗ kelten werden sich aus dem wirtschaftlichen Kampfe nicht herauß« bringen lassen; sie werden sich welter ausdehnen, und gerade in ihrer Ausdehnung liegt die Gewähr, daß auch ohne Ausbau der Gesetze die wachsende Organisation beider Teile zur Verständigung führen muß und wird. Sobald es sich nicht mehr um lokalifterte Streiks handelt, um so größer wird auf beiden Selten das Ver⸗ antwortlichkeitsgefühl werden, und man wird sich auf der mittleren Linie der Verständigung zusammenfinden. Wir glauben an eine kommende Verständigung, wir hoffen, daß Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer ihre gemeinsamen Interessen erfüllen werden. Abg. Dr. Wagner (d. konf): Auch wir bedauern sehr die wirtschaftlschen Kämpfe zur Anwendung. von. Plittein geführt haben, die in hohem Maße bedenklich sind. In den Fällen der BoykotttJ und Außsperrungen werden . Exlstenzen vernichtet, die mit dem Kampfe an sich nichts zu tun haben, und das ist das Traurigste an der ganzen Sache. Der heute schon zitierte Staatsselretar Graf Posadoewsky hat sich nicht nur gegen die Aussperrung, sondern mit derselben Schärfe gegen den Boykott ausgesprochen. Der Abg. Giesberts regte die Frage an, oh nicht die Jelt gekommen wäre, das Koalitionsrecht in anderer Weise zu regeln altz bisher. Wir sind gern berelt, in die Erwägung darüber einzutreten, aber nur unter der Voraus— etzung, daß die Regelung durchaus parltätisch erfolgen muß ür AÄrbeiter und Arbeitgeber, sodaß nicht etwa ein Ausnahme gesetz gegen die Arbeitgeber zustande kommen kann. Wir billigen weder den Boykott noch die schwarjen Listen. Geht man den Gründen nach, die zu beiden Erscheinungen geführt haben, so erkennt man zunächst, daß bei uns diese Kämpfe viel schärfere Form angenommen haben als etwa in England. Der Hinwess auf die frelere Institution in England erklärt nichts, denn in dem noch viel freieren Amerika übt das System der schwarzen Listen eine noch viel unbedingtere Herr schaft aus als bei uns. In England denkt eben lein Arbelter an die Anstellung solcher Machtproben; dort sind die, Tarifverträge eine praktische Errungenschaft der Trades Unions, während sie bei uns von den Gewerkschaften nur als eine Etappe auf dem Wege zur weiteren Vergesellschaftung der roduktiongmittel angesehen werden. Die englischen Gewerk- aften sind aber auch sonst lediglich auf praͤktische Zwecke gerichtet, und sie eien, sich nur mit den Interessen ihrer eigenen Mitglieder. ekt uns liegen die Sachen wesentlich einen Teil der
Der Verband der bayerlschen
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elig J tes wieder auch im wirtschaftlichen Leben den Ginfluß gewinne 9. Ich schließe mit dem Wunsch; mögen alle a,, Karteien dazu beitragen, daß wir uns auf diesem oben zusammenfinden ; den englischen Gewerk schaften ein Loblied gesungen; diefe aber kämpfen ö - deuischen, sie haben Streiks durchgeführt, die , . und kommen immer mehr zu der lleber zeugung, da sie sich auf den KLlassenstandpunkt stellen mässen, wenn fie die Arbeiter fördern wollen Auch wenn wir die englischen Hewerkschaftobestrebungen hätten, müßte man der Jugend gengu dasselbe sagen und ihnen ebenfo ihr Clend por Augen stellen. Wenn die Arbeitgeber etwas menschlicher wären 2 würden solche Kämpfe gar nicht sigtwendig sein. Daß nach olchen usführungen hier im Hause die Arbeitgeber nicht einlenken werden zumal keine gesetzlichen Maßnahmen in Auesicht gestellt find, liegt auf der Hand. Daß fremde Arbeiter unter V! prechungen, dle , nicht gehalten werden, massenhaft namentlich nach dem Westen gelolst werden, ist die . Wir haben erst in r neuesten Zeit erlebt, daß JJ ö ulicherung ein nes von ö. ö 6 e fr 3 o0 * arbeiten, . die e , ger, und Schlafräu nein mußten und, als sie aufmuckten, dur
Zechenhi die Unternehmer i gn inan leben wie isahe r haben in früheren Jahren wäederhs. senkirchener und andere é den 1 . Ibn f en be. Zutritt zu den ge f g6trägern tn . le . . ö. Kruppsche, sinnd dazu 6 n,
zu machen. n wir n
ö gan hn ee. Venstong affe an, der n ie. wenn sie e werd en siblehten oder abqekehrt werden, shrer Rechte an die i 1. en. Wenn die Arbeiter darauf hingewicsen werden, ö fon chtüngen nur zur Herstlähn! führen, so ist das eine jugeben, daß tierung der Talsachen . Be taats fekretär wird selbst af n de, wenn Arhelter einer foichen Fabrst wie Krupp nach dret, * lhre Bäshheen abkehren; sie dieß nicht ahne Grund tun nachdem eiträge zur Penfiong, und Unterstitzungskafse geJahlt haben.
(Schluß in der Zwelten Beilage.)