1909 / 26 p. 35 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Aufhindigung Shltsishher Vfandhriefk.

e Nr. J aufgeführten Schlesischen Pfandbriefe werden ihren Inhabern für den

Die in dem nachstehenden Verzeichniss etündigt, und die Inhaber dieser Pfandbriefe zur Einlieferung im

Fälligkeitstermin Johannis 1969, d. i. 24. Juni 1909 g

Fälligkeitstermine aufgefordert. . Die zum Umtausch gekündigten, durch Eintausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe einzulösenden altlandschaftlichen Pfand⸗

briefe A des Verzeichnisses) werden schon von jetzt ab gegen Ausfolgung der Ersatzstücke bei der Generallandschaftskasse

zu Breslau, Taschenstraße Nr. 1s, eingelöst. Die Portokosten für Umtauschsendungen trägt die Landschaft.

Die zur Barzahlung gekündigten Pfandbriefe . B des Verzeichnisses) sind im Fälligkeitstermine (26᷑. Juni 1909) bei uns oder bei einer der Fürstentumslandschaften zu Jauer, Glogau, Ratibor, Liegnitz, Frankenstein, Neiße, Sls und Görlitz portofrei einzuliefern, worauf Barzahlung des Nennwertes erfolgt. uͤber etwaige vorherige Einlieferung wird von der Landschaft Kassenquittung erteilt und gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine Barzahlung geleistet werden.

Mit den Pfandbriefen sind alle diejenigen Zinsscheine zurückzuliefern, die auf einen späteren als den vorbezeichneten fandbriefen auch die Erneuerungsscheine (ginsscheinanweisungen, Talons.

Diejenigen Inhaber gekündigter Pfandbriefe, die deren Einlieferung nicht im Fälligkeitstermine bewirken, haben zu erwarten, daß sie nach den betreffenden Vorschristen mit dem Pfandbriefsrechte oder mit dem Nechte der Sonderhypothek ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den bei der Landschaft zu verwahrenden Gegenwert verwiesen werden.

Die in dem Verzeichnisse Nr. Il aufgeführten Pfandbriefe sind schon für frühere Fälligkeitstermine bis einschließlich Weihnachten 1968 aufgekündigt und bisher nicht eingeliefert worden. Sie sind mit den vorhandenen Zinsscheinen, die Serienpfandbriefe auch mit Erneuerungsscheinen (ginsscheinanweisungen, Talons) zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes von den Inhabern unverzüglich

einzureichen. Gleichzeitig wird folgendes bekannt gemacht: Die Ausreichung neuer Zinsscheine zu Schlesischen landschaftlichen Pfandbriefen Lit. D für die Zeit von Weihnachten 1908

bis dahin 1918 erfolgt bei den Fürstentumslandschaften zu Jauer, Glogau, Ratibor, Breslau, Liegnitz, Frankenstein, Neiße, Sls und Görlitz in der Zeit vom 8. bis 20. Februar d. J. und bei der unterzeichneten Generallandschaftsdireltion zu Breslau, Taschen⸗ straße 18, in der Zeit vom 265. Februar bis 13. März d. I=, vormittags von 9 bis 1 Uhr. Zur Bequemlichkeit des Publikums werden ferner für eine noch näher bekannt zu machende Frist auch in Berlin, und zwar bei der Königl. Seehandlungs⸗Hauptkasse Markgrafenstraße 46a der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse, Wilhelmplatz 6 und bei der Preußischen Zentral · Genossenschaftsfasse, Am Zeughause 2 Ausreichungsstellen eingerichtet werden.

Behufs Erhebung der neuen Zinsscheine haben die Inhaber der vorausgereichten Zinsscheinanweisungen (Erneuerungsscheine) Nr. 2, mit diesen letzteren zugleich auch Verzeichnisse davon einzureichen, zu welchen Formulare von den Ausreichungsstellen unentgeltlich bezogen werden können. Die Zinsscheinanweisungen zu 3, 36 und 4prozentigen Pfandbriefen sind je in einem

besonderen Verzeichuisse und zwar nach Serien und Nummern geordnet aufzuführen. Über die von den Inhabern persönlich eingelieferten Zinsscheinanweisungen werden Empfangsbescheinigungen erteilt, in

n bezeichnet ist, von dem an die neuen Zinsscheine in Empfang genommen werden können. ungen und Verzeichnisse mit der Post einsendenden Inhaber haben gleichzeitig unter obige

Jälligkeitstermin lauten, bei Serienp

welchen der Termi

Die ihre Zinsscheinanweis Verzeichnisse folgende Quittung zu setzen:

Gegen Ablieferung der vorstehend verzeichneten. Stück Zinsscheinanweisungen (Erneuerungsscheine) Nr. 2 zu

en Lit. D habe ich die entsprechenden neuen Zinsscheine

Mark Schlesischen.... prozentigen Pfandbrief n 1908 bis dahin 1918 und Erneuerungsscheine erhalten.

(Ort, Datum und Namens unterschrift.) Nach dem 20. Februar d. J. werden Zinsscheinanweisungen von den Fürstentumslandschaften nicht mehr entgegen⸗ bei der Schlesischen Generallandschastsdirektion in Breslan anzubringen. An sie

genommen, derartige Gesuche sind alsdann nur sind auch alle Gesuche um Ausreichung neuer Zinsscheine auf den Kapitalbrief, von welchem die vorausgereichte Zinsscheinanweisung

nicht vorgelegt werden kann, unter Einreichung des Pfandbriefes zu richten. Breslau, ben 16 Janmat Js. Schlesische Geuerallandschaftsdireltion.

I. Verzeichnis gelündigler, au Johnnnis 1909 rinzulßsender Shltsishser Mfandhritft.

A. Durch Eintausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe einzulösende JJ 3 prozentige altlandschaftliche Pfandbriefe.

für die Zeit von Weihnachte

Kir. Rtr. Pty. . 6. 7 600 noch: Boberau LW. ... ..... 16. 17. 18 300 noch: Voberan LW. ..... ...... . . 35 100 ö 5. 1. 45 369 16. 23 2366 66 3 G 1 166 28. 2c. 26. 2. 16. s Ib ,,