1909 / 33 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

den Arbeiterinnen verkaufte und die zerkleinerten dann wieder von ihnen zurückkaufte; das Gericht ist auf Beschwerde der organisierten Arbeiter dagegen eingeschritten, aber Schröder scheint jetzt neue Tricks zur Umgehung des Gesetzes in Anwendung zu bringen. In der Granit! und Marmorschleiferei sind allein etwa 20 000 Arbeiter be⸗

schäftigt; da sollte es doch wohl verlohnen, andere Be⸗ stimmungen zu erlassen, als sie bis jetzt zu ihrem Schutz bestehen. Noch immer ist ferner in Veutschland die Ver—⸗

wendung von Bleiweiß nicht verboten, während andere Staaten und Kommunen hierin immerhin einen Schritt vorangegangen sind. Die Statthalterei in Niederösterreich und der Stadtrat von Wien haben den Gebrauch von Blelweiß auf staatlichen bezw. kommunalen Bauten verboten. Die Profitwut der Aktiengesellschaften setzt sich namentlich in Berlin über die an sich schon sehr unzulängliche Bundesratsperordnung hinweg, und zwar nicht allein auf Privat bauten, sondern auch auf Staatsbauten. Der Direktor Caspar erklärte im vorigen Jahre, die Bundesratsverordnung habe sich vollkommen be— währt. Woher hat er denn seine Information bejogen? Es müßte eine ungusgesetzte, scharfe Kontrolle der Bauten zum Schutze der Arbeiter durchgeführt werden. Die Akkordarbeit mit ihren niedrigen Sätzen zwingt die Arbeiter geradezu dazu, alle Rücksicht außer acht zu lassen, um nur das Notwendigste für ihre Familie zu erwerben. Wie gefährlich die Ver⸗ wendung von Bleiwelß ist, zeigt der Fall, daß drei Mitglieder einer Familie an Bleivergiftung erkrankten. Es sttellte sich heranz, daß die Stube, in der sie wohnten, mit einer bleiweiß⸗ haltigen Tapete bekleidet ist. Leider konnte guf Grund des bestehenden Gesetzes gegen den Tapetenfabrikanten nicht vorgegangen werden. Nachdem in dem Diamantweiß ein vollkommener EGrsatz des Blei- weißes gefunden ist, sollte die Gesetzgebung nicht länger zögern, den Gebrauch von Bleiweiß zu verbieten. Mindestens müßte die Er⸗ krankung an Bleiweißvergiftungen unter das Unfallversicherungegesetz 1 werden. Stirbt heute ein Arbeiter an Bleiweißvergistung, so st seine Familie auf die Mildtätigkeit der Kommunen angewlesen. Die Verhältnisse in den Ziegeleien sind ebenfalls verbesserungsbedürftig. Die Arbeiter müssen heute noch 14 bis 16 Stunden den Tag arbeiten. Auch steht in den Ziegeleien noch das Trucksystem in voller Blüte. In den Thomag⸗Schlackenmühlen ist die Erkrankungsziffer be—⸗ sonders hoch; die Arbeit ist in ihnen geradezu mörderlsch; kein Arbeiter bleibt länger als fünf Jahre in diesen Betrieben. Hier in Schöneberg in der Nähe von Berlin herrschen auf einem Werk ganz unglaubliche gesundheitgefährende Zustände. Für mehrere hundert Arbeiter gibt eg dort nur zwei Klosettz. In einer Zeit der zunehmenden Arbeitslosigkeit sollte man meinen, daß der Staat das Selnige tun würde, um die Arbelter zu schützen und sie nicht selbst auf die Straße zu werfen. Die preußische Cijenbahnverwaltung tut das Gegenteil, sie entlaßt Arbeiter. Ber Eisenbahnminister hat ja zu leben, er erhält sein Gehalt von den Steuerzahlern. Im staatlichen Tiefbau verwendet man ausländische Arbeiter, während die einheimischen Arbeiter beschäftigungslos zusehen müssen. Noch ein Wort über die Handhabung des Vereinsgesetzez. Der Geheimrat Fischer verteidigte die fächsische Dandhabung des Vereinggesetzez und meinte, daß es ohne Schikane, opal ausgeführt werde. Vor mir liegt ein Akienstück des säͤchsischen Ministeriumz des Innern, welchez beweist, daß die sächfische Regierung jede lohale Gesinnung in der Ausführung des Vereinsgesetzes wermissen läßt. Der Vorstand der soziald. mokratischen Partel des 13 sächsischen Wahlkreiseß hatte eine Versammlung ein⸗— berufen, die nicht eine öffentliche fein sollte und deshalb auch der . nicht angejeigt wurde. Die Polizei hielt diese Versammlung ür eine öffentliche und entsandte zwei Beamte dorthin. Sie wollten das Lokal nicht verlassen, und eine Beschwerde an die vorgesetzte Behörde war erfolglos. Das Ministerlum stellte sich auf den Standpunkt, daß das Gesetz selbst keine Bestlmmung enthalte, wann eine Nersammlung einetz Verein eine geschlosene oder öffentliche sei. Deshalb könne das Verhalten der Leipziger Polizei nicht miß= billigt werden. Eine solche Autzlegung wäre unmöglich, wenn unser Antrag angenommen worden wäre, daß eine Versammlung eines Ver⸗ eins, der nur Mitglieder beiwohnen, auch dann nicht als öffentliche zu bezeichnen ist, wenn sie in einem öffentlichen Lokal stattfindet. Die unklare Bestimmung des Gesetzes und die ebenso unklare Aus legung, die der Staatssekretär dem Paragraphen gegeben, hat in Sachsen dazu geführt, daß die Arbeiter um ihr gutes Recht gekommen sind. Wir wollen abwarten, wie sich Preußen zu der sächsischen Auf⸗ assung stellt. Der Redner setzt sich dann mit den Ausführungen des Abg. Carstens auseinander, die dieser am 3. Nobember v. J. im Reichttag gemacht hat. Er hespricht dabei die Zustände in dem Be, triebe des Abg. Carstens und seines Bruders. (Der Redner wird dabei von dem Vizepräsidenten Dr. Pa asche darauf hingewiesen, daß es bisher nicht Sitte im Reichstage gewesen sei, die Privatverhältnisse eines Abgeordneten zur Sprache zu bringen.) Der Redner erwidert darauf, daß er nur die Firma“ Carstens einer Kritik unterziehen wolle. Im Betriebe dieser Firma gingen die Arbeiter wie in einem Taubenschlage aus und ein, und eine normale Arbeitszeit gebe es dort überhaupt nicht. (Der Redner wird von neuem durch den Vizepräsidenten 866 che mit der Bemerkung unterbrochen, daß er einen Zusammen⸗ hang zwischen den Verhältnissen der Firma Carstens und dem Gehalt des Staatssekretärg nicht erkennen könne.) Der Redner schließt mit der Versicherung, daß er die Abrechnung der Firma Garstens nicht schenken werde (Vizepräsident Paasche ruft den Redner zur Sachez, darauf bei Gelegenheit zurückkommen und nur noch milteilen wolle, daß der Arbeiter, der in der sozialdemokratischen Norddeutschen Zeitung‘ die unwahren Angaben des Abg. Carstens im Reschs tage richtigzustellen gewagt habe, von diesem und seinem Bruder drei Tage vor dem Fest der Liebe auf die Straße geworfen sei. Abg. Carsteng (fr. Volkep.): Ich werde Sie mennerscits mit Sachen verschonen, die nicht vor das Forum des Hauses gehören. Der Abg. Zubeil mag in meinen Wghlkreiß kommen und dort öffentlich mit mir abrechnen. In unseren Betrieben herrschte eine absolute Ruhe,. Seitdem ich mich politisch betätige, und die Verhetzung der Soztaldemokratie eingesetzt hat, ist ein geregelter Betrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten. Diesen Zusammenhang kann ich überall nachweisen. Die Behauptung, daß Reich und Kommunen geflisfentlich die Arbeitslosigkeit vermehrten, ist vollkommen haltlogä. Gerade die Sozialdemokratie ist es, die das tut. Durch sie ist es uns in der Kommunalverwaltung schwer ge= worden, daß durchzuführen, was wir im Isteresse der Arbeitslosen für notwendig gehalten haben. Als wir Polksküchen einrichten wollten, um den Arbeitslosen eine gesunde und kräftige Nahrung zu bieten, haben die Sozialdemokraten uns geantwortet, sie verbäten sich der⸗ artige Bettelsuphen. Dafür, wie durch die Hetze der Sozialdemokratie Arbeitéscsigkelt entsteht; nur ein Beispiel. Ich konnte in einem meiner Bekriebe keine Maler bekommen, weil die Malerei vom sozial⸗ demokratischen Verband gesperrt war. Erst als ich drohen mußte, daß ich Hunderte von Arbeltern entlassen würde, da ich sie nicht mehr beschäfligen könne, weil die Maler fehlten, wurde die Sperre kelegraphbisch aufgehoben. Was die Einbeziehung der Gifterkrankungen in die Unfalvelsicherung anbetrifft, so hat gerade mein Kollege Mugban im Namen der liberalen Fraktionsgemelnschaft wiederholt auf bie Notwendigkeit der Schaffung eines Gesetzes nach englischem Muster hingewiesen, da ja die Gifterkrankungen nicht eigentlich ein Ünfall sind. Wenn es wahr wäre, daß die Sozialdemekratie auch heute noch unter einem Auznahmerecht stünde, so verstände ich nicht ihre Erregung über die mögliche Einführung von Ausnahme⸗ bestimmungen. Sollten Sie im Ernst behaupten, daß Sie noch heute unter einem Ausnahmerecht sich b finden, dann muß ich Ihren guten Glauben bezweifeln. Was die Resolutionen betrifft, so lehnen wir die Konzessionepflicht für Flaschenbierhandel ab, weil da, durch der mitilere und kleinere Gewerbetreibende geschãdigt und eine überflüssige Stärkung der Großhrauerelen eintreten würde. Man foll nicht um einzelner Mißstände halber den ganzen Stand strasen, fondern fich an die bestehende Gesetzzebung halten. Die sozlaldemokratische Resolution, betreffend, die Arheiteperhältnisse in' den Glashütten, scheint aus bestimmten Gründen nicht sachlicher . ö zu in 2 . k a6 Sozialdemokratie berechtigt wären, fo müßten die Ünfall, Und Kranken berhältnisse erweisen. Der Geschäfts⸗

bericht der Glasherufsgenossenschaft gilt aber ein ganz anderes Bild dabon. Auch die Löhne haben in den letzten zehn Jahren eine Steigerung don 35 09 erfahren. Gegen die erste Forderung der

Resolution, Schutzworschriften gegen Augenerkrankungen, haben wir an Die Glashütten sorgen aber schon von Die wejtere Forderung von ausreichender

sich nichts einzuwenden. selbst für solche Anlagen. Ventilation müssen wir als überflüssig ablehnen, ebensowenig können wir der Forderung des Achtstundentages zustimmen. Bei der schlechten Geschäftslage und dem daniederliegenden Exportgeschäft kann man nicht die Produktion um 2h oso, verteuern; denn die Löhne sollen doch auch bei verkürzter Arbeitszeit dieselben bleiben. noch kaum konkurrenzfähig. In Nordamerika hat man Glagblaͤfer⸗= maschinen erfunden, die viel billiger arbeiten. Bie Glashüttenwerke haben beschlofssen, im Interesse der Arbeiter, die zum Teil entbehrlich werden würden, mit der Einführung solcher Maschinen in Deutschland sehr langsam rorzugehen. Da wäre es außerordentlich bedenklich, den Fabrikanten einen achtstündigen Arbeitstag aufzudrängen, da dies das Tempo der Ein⸗ führung von solchen Maschinen nur beschleunigen würde. Die Sonn. tagsruhe ist fast bollständig durchgeführt, sie ist durch die Verordnung vom Mai 1996 nur noch in beschraͤnktem Umfange für eine begrenzte Zahl von Glashüttenbetrieben zugelassen. Wir bitten die Sozial⸗ demokraten, von der Stellung solcher Anträge abzusehen, die nur einen agitatorischen Wert haben. ;

Gegen 6 Uhr wird hierauf die Fortsetzung der Beratung auf Montag 2 Uhr vertagt.

Preußzischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 24. Sitzung vom 6. Februar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die Beratung des Etats der Justiz⸗ verwaltung und zwar die allgemeine Besprechung bei dem Titel „Gehalt des Ministers“? fort.

Abg. Cassel (fr. Volksp. ): Die Justizverwaltung bedarf keines besonderen Ansporns zur Sparsamkelt; sie ist in den letzten Jahren eher stlefmütterlich bedacht worden, von Opulenz kann schon gar keine Rede sein. Besonderg ware es nötig, um die Amtsrichter in den kleinen Städten seßhafter zu machen, diesen ein ordentlicheg Heim zu geben. Das wäre eine notwendige Entschädigung für das, was sie an kleinen Orten vdermissen; sie würden sich auch weniger genötigt sehen, wegen der Er ziehung ihrer Kinder sich in größere Stäpte versetzen zu lassen. Ich glaube, daß auch nach den geplanten Veränderungen beim Instanzen⸗ zuge und nach der Uebertragung vieler Schreibarbeit der Richter auf die Buregubeamten die Vermehrung der Richterstellen noch nötig sein wird. Besonders der Krebsschaden des Hilfsrichtertums muß vermieden werden. Der Minister könnte sich ein dauerndeß Verdienst erwerben, wenn er im Sinne mancher Vorgänger in der Vermehrung der Richterstellen nicht nachlassen würde. Bezüglich der Ernennung der Richter sollen die Rechte der Krone gewahrt bleiben, aber ebenso muß die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der zu Ernennenden anerkannt werden. Wir wollen nicht hoffen, daß der Assessorenparagraph in irgend einer Form wieder ur Geltung kommt. Wir werden daher solchem Vorschlage niemals zustimmen. Dle Be— vorzugung der Prädikatsassessoren ist bemängelt worden. Es kann

ch in der Praxis allerdings jemand nicht bewähren, auch wenn er

ein gutes Examen gemacht hal, aber man kann es boch der Justiz—

verwaltung nicht verdenken, wenn sie solche Kandidaten bevorzugt,

welche ein gutes Examen gemacht haben. Natürlich darf nicht eng.

herzig verfahren werden, sondern wer sich in der Praxis bewährt, darf

nicht des halb ö werden ramen nicht so gut U.

weil er im gewesen ist. Was die so meine ich, daß

enburg. Hrozeff e betrifft,

die Kritik auch vor Gerichtzurteien nicht Halt zu machen hat, aber es

muß auf jeden Fall die nötige Reserve dabei beobachtet werden. Ich mißbillige auch die deplacierte Verteidigungsrede eines Staalzanwalts für einen Zeugen. Der Minister hat dies in der Kommffston auch mit Recht gemißbilligt. Damit ist aber nicht gesagt, daß nicht ein Staate⸗ anwalt das Recht haben soll, für einen in seiner Chre zu Unrecht an egriffenen Zeugen in der öffentlichen Verhandlung einzutreten. Der i. selbst kann dies unter Umständen nicht tun, um nicht in den Verdacht der Parteilichkeit zu kommen; dann ist es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staatsanwalts, seinerseits mit einer Chrenerklärung einzugreifen. Selbstverständlich dürfte das nicht bloß einseitig für Zeugen geschehen, welche die Staats⸗ anwaltschaft geladen hat, sondern ebenso auch für solche Zeugen, die von der Verteidigung benannt sind. In der Behandlung der Angeklagten ferner muß volle Gleichmäßigkeit herrschen. In der Gulenhurg⸗ Sache hat das Gericht richtig gehandelt, wenn es den Prozeß ö weit führte, wie es der Gesundheitszustand des Angeklagten nur irgend erlaubte, zumal dieser selbst die Fortsetzung wünschte. Auf der anderen Seite muß aber eine Prozeßberhandiung abgebrochen werden, wenn der Arzt den Angeklagten für nicht mehr verhandlungefählg erklärt. Das ist manchmal nicht geschehen. Ob die Begründung von Urteilen zu lang oder zu kurz ausgefallen ist, darüber können wir uns hier nicht unterhalten. Die Unabhängig. keit der Richter muß nicht nur von der Justijwerwaltung, sondern auch von uns in dem Sinne anerkannt werden, daß wir nur die gröbsten Mißbräuche jur Sprache bringen, aber nicht jeden Fall, wo eine Urteilsbegründung etwa zu lang gewesen ist. Mit dem Ausschluß der Deffentlichkeit muß vorsichtig verfahren werden. Verhandlungen, die das Staatswohl oder die Sittlichkeit gefährden, dürfen nichk öffent. lich sein. Ich gehöre auch zu denen, die meinen, daß es nicht gut ist, wenn die Kinder in den Zeitungen Prozesse lesen, die die Sitüichkent gefährden. Aber der Ausschluß der Oeffentlichkeit darf nur insoweit gehandhabt werden, als die Sache selbst es wirklich rechtfertigt, damit nicht an der Errungenschaft der Oeffentlichkeit unseres Verfahrens gerüttelt wird. Der Abg. Viereck bemängelte die vielen Vertagungen; ich weiß nicht, ob er den Rechtsanwälten die Schuld daran zuschob. Gewiß kann guch einmal ein Anwalt daran schuld sein, aber sonst liegt die Möglichkeit der Vertagung auch an der Gesetzgebung, die es gestattert, immer wieder neue Tatsachen vor= zubringen. Ver Rechtsanwalt muß alle neuen Tatsachen naturlich be— . und dann ist eine Vertagung nicht ju bermeiden. Dag wird nicht ohne weiteres geschehen können, aber es ist gut und es geschieht auch schon vielfach wenn der Richter vorher von der Notwendigkeit einer Vertagung in Kenntnis gesetzt wird. Viele Ver= tagungen werden dadurch herborgerufen, daß der Anwalt wegen der weit auseinanderllegenden Gerichtsgebäude nicht selbst erscheinen kann, sondern einen Vertreter entfenden muß, der natürlich den Stoff nicht so beherrschen kann. Einzelne Reibungen jwischen Richtern und Anwälten find vorgekommen, sie werden aber durch uten Willen auf beiden Seiten immer ausgeglichen werden können! Jedenfalls sind . Dinge in der letzten Zeit schon besser geworden. Herr Kollege Dr. Böhmer hat neulich von der sentimentalen Schön⸗ rednerei einzelner Rechtsanwälte in ihren Plaidoyers gesprochen. Aber es gibt auch Staaltzanwalte, die fehr wohl oratorisch zu wirken wissen; da darf man sich nicht wundern, wenn auch auf der anderen Seite alle Apparate angewandt werden. Ich erinnere nur an den Fall, wo neulich die Richter ein Geschworenenurteil kassierten, weil sich die Geschworenen zum Rachteil des Angeklagten geirrt hätten, Herr Kollege Dr. Bell bat dabon gesprochen, daß die Inter essen des Auwaltsstandes Hier im Haufe nlcht genügend gzwaßrt würden. Mit solchen Reden wird nicht viel erreicht. Die speziellen Interessen der Anwälte werden im Reichstage vertreten; wir haben hier überhaupt nicht Intereffen eines Standes zu vertreten, sondern die der Allgemeinheit. Ich fürchte auch nicht, daß die Interessen der Amtsgerichts anwälte durch die Justizreform beeinträchtigt werden, cher die der Landgerichts. und? Yber. landes gerichteanwälte. Der Andrang jum jurisuͤschen Studium ist ia jetzt allerdings sehr groß, und die Zahlen der Durchgefallenen geben zu manchen Bedenken Anlaß. Ich

will aber dabei den Umstand nicht unerwähnt lassen, daß manche I

Wir sind schon

Eraminatoren bloß deshalb unzufrieden mit elnem pris z . säind, well er in Rechtsfragen vielleicht die Anschauungen eng Vollegen, vertritt, der gerade an dersel ben Univeisität ö ; Bezüglich des Zwilprozeffes bin ich der Meinung, daß er im . versttärsstudium überhaupt nicht zu erlernen ist, sondern ig s; durchgemacht werden muß. Gegen die Klaufurgrbeiten sind biele denken erhaben worden; ich will ein abschließendes Urteil ö. noch borkehalten, zdeniallg ist aber nicht zu leugnen. daß eine sehr erhebliche Erschwerung des Examens bedeuten. Der Ern nand bekommt nur den Gefetzezert ohne jeden Kommentar borgg und soll nun daraus die gestesfte Frage beantworten. Das win selbst alten Praktikern Unter Umffänden fehr schwer fallen. meine, auch, daß es nicht richtig war, daß man die dlaustgarhz . bons finem Termin ab Plötzlich eingeführt hat; häir man sie ihn hanpt, für, hüßlict dann bätte man sie erst in ciner spätertn eintreten lassen ollen, damit der Examlnand. sich auf diese i Arbesten vorbereiten kennte. Daß in der Ausbildung der Stupentzn (iwas nicht kongruent ist mit den Anforderungen, die an ste f Examen gestellt werden, beweisen auch die RKeyctttorien. Man ha kehauptet, nur faule Studenten gingen da hinein, um dort zum Eramen einige Kenntniff' zu fammelt? Dag mag früher biswellhn vorgekommen sein, jetzt gehen die meisten Studenten, und zwar mi unter schon vom jweilen und dritten Semesser an in Repetitorium, und es kommt kaum noch vor, daß ein Student ing Examen in steigen wagt, ohne vorher ein Fepetitorium« besucht zu baben Unter, den Repetitgren finden Sie zahlreich? Träger von Namen die einen bohen Klang habn, Glen von gelehrten Professoren die nicht etwa vom Stamme gefallen sind, fondern die glänzend ; Eraming gemacht haben. Wo soll datãz nun hinführen? Ge . döch dafür, gesorgt werden, daß dem einzelnen bie Möglichkeit s, schaffen wird wenn er sieißig und normal begabt ist, din 1h forderungen des Exameng zu genügen. Ste wollen doch nicht au dem Studenten don vornherein einen Duckmäuser machen, der den ganzen Tag hinter seinen Büchern sitzt; Sie wollen doch nicht, . das frische, fröhliche Studentenleben ganz und gar deischwin 6 Meiner Ueberzeugung nach kann man sich das juristische Ver nn nicht anelgnen nur durch Nachschrelben und Ausarbeiten der Sell es bedarf unbedingt auch einer Durchsprechung des Stoffes. Die f. aufsichtigung, der Repetitorien und jhre Einführung in den Lehrp ut ist daher dringend ju raten. Die Beschaftigung der Referendare a der Protolollführung möge eingeschränkt werden; es fehlen an vn z Gerichten die Bureaubeamten, und die Richter sind daher gen ihren Referendaren lolche Bureaugrbesten zu übertragen; beohen. müßte vor allen Dingen eine größere Zahl von Protokollanten 9 . sestellt werden. Ick möchte den Justifmnintsttr iim Schluß min Ausführungen den Vorschlag machen, eine Kommission aus p, sessoren, Craminatoren und Prattikern alier Art zu bilden, die . eignete Vorschläge über die Ausgestaltung der Vorblldung n Juristen und ihre Zeitdauer machen möge, damit nicht unssere ung Juristen erst in einem Alter ins Amt kommen, in dem es in Englan schon Unterstaatssekretäre gibt. der Abg. Peltasohn (fr. Vgg): Der Minister würde sich . Tat ein Verdienst erwerben, wenn er eine Vorlage über den Stu gang der Juristen zustande brächte. Die Stellenvermehrunß ui. Richter erschejnt bei einem Etat mit einem Defisst von 1656 Mihh kaum angängig, aber die geforderten 120 neuen Stellen für 7 verursachen nur 166 000 S Kosten, und das kommt bei den d,

40 . Düsseldorf und Hamm, und die ä e. 10 Sber land ee ger shicben 3

J be⸗ twa 500 lfsrichter etwa Hilft ö. n ff

ie Zabl. Erfreulich ist der Zuftand allerdings nicht, daß wir mit , g enn

ndustriebezirken des Westens kommt man bei einzelnen Amtsgerichten mit einer Richtervermehrung überhaupt nicht mehr aus, sondern man r an eine andere Einteilung der Bezirke und Vermehnnj

Von den Affessoren geht ein Te

Prioaldienste

essören mit gutem Examen bevorzugt werden, kann man verwaltung nicht v ; ö nee bee n s ,, wenn auch mn anche sich in der Prapls en e

: och das Examen i b Brauchharkelt. Aber es werden d nnn inn , Hio· ; r g stat an ger ider wird, . nicht auch die Konfession un gem Gesichts punkte nicht ausgegan 6 de n csen t ist: le rg gin it .

Gerichten abbängig, und bei diefen mag nicht ima

n In manchen d, de, ,

Tätigkeit, des Affessords .

e g schäͤdigt. werden, c kann die ech sl unn ungünstig ausfallen könnte,

es unterlaffen, dein Vorflßzene n nze o . n , n n e de in,, en,

Ansicht bilden, wenn die schematische Arordnung ken s h ch . Zei einigem Geschick wird der Landgerichts präsident auch ohne il m eg le seine Affessoren kennen lernen; sagt man doch von elnm e g ztichigpr denten in Berlin, daß er alle feine Richter Cr eren genau gekannt hätte. Ich frage weiter an, welch Renmrgen nnn, init der Ginrichting gemacht bat, ö. . die nicht daneben Rechtsanwälte sind; eri 1 deren Cinnghmen nicht solche sein sossen, die eingi, . eiz zu solcher Anftellung bieten. Bezüglich der am 3 be⸗ ö. . urg geübten Kritik, der Angeklagte ses anders als andere n. worden, weise ich darauf, hin, daß der Bor sizende ger ö auf den sich allein die Kritil beziehen kann, einer un 9 igsten und gewichtesten Richter mit großer Objektivität ist, sollte mit solchtn Vorwürfen itwas vorsichtiger sein, zumal ö Shlagwort der Klaffenjustin, gilt. Vol der Rechten ist den. . Shhkicht ng der. Sugen dagrichte höf, saeptesch behandelt B. en ider ist diefe Einrichfung s. 3. nicht in dem von uns gewonj

aße n . worden; selange wir ung noch dabel in silsen. llebetgangs tadium befinden, bitte ich, jede Kritit darüber uri r r r Abg. Dr. Miierski (Pole) führt aus, daß sene grunde Jahren lebhafte Flagen über das verhängnisgdolle Cinzrin gen, zen Politik in die Fustiz zu führen bärten Der Redner schildert enen Fall, in dem wegen Aufrelzung zu Gewalttätigkeiten eine Stra arm V0. M verhängt worden sei; eg handele sich um ein hen Witfelspiel, went eln Bb gebraut Herz , das et Mann mit elnem Schwerte und dem welßen A

2er Redner zesgt ein größereg, weißes. Blatt ter 9 eihnungen vor)! Bel der? Vechandlung habe ein Rich Boden ußert: Wenn der Pole N. M. auch fagt, er stehe auf dem 3 . der Verfaffung, fo hat er gelogen !! = Wann habe man den selt gehört, daß eln polnischer Rechtzanwalt zum Notar ernannt wor

(Schluß in der Zweiten Bellage.)