1909 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

M 34.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 9. Februar

Berichte von dentschen Fruchtmärkten.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1909.

Qualitãt Am vorigen Außerdem wurden 180 Durchschnitt⸗ an Marktt 8 gering mittel gut Verkaufte Verlauft⸗. . Markttage . Februar Marktorte Geiahlter reit für 1 Doppelientner Menge ö. 11 ne . 2. . Tag niedrigfter höchster niedrigster bhöchster niedrigster höchster Doppelentner preis r* . . 1 2 * * . 6 * * * * Weizen. i. 1870 18, 8o 190 19 80 20 60 ei,, :::: , , h 3 63 e090 68x io, io wd 9 . . 5 ; ö , 83 . * 18 80 6 6 16 314 193650 1910 1.2. ö w ; ; 26, 25 55 ; ; . 3 J . . zii z,. i 460 8 246 2o, 10 19590 6.2 20 Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 8. Babenbausen .... are , g zig z, t 36 2d 1 4564 21,83 2l. 26 ; ; i ifen w 2 . 3163 1 50 3 ö 7 161 2l, 0 2.20 1.2 ö = ge lungen . 20 40 0 6 30 86 2l, 00 2l, 60 177 3729 Il, 0 75 25. 1. ; . Roggen. 8. eh . 16.69 15.60 . . 50 186 1610 16,62 5.2 ; . ö 1620 15.30 15, 10 5. ; ; J . 3, . 16 56 16, 35 16 5 e ig 320 o 216 1630 1630 8.2. . Grunberg . Schlee. . . z . ö . 30 18.80 16 oo 16 0 . 36 ö . k 1 1 3 I i. . 37 629 1700 1700 1.2. ; ; een d ö 1 1630 16 s 66 380 6 oso 16 bo 1600 6.2. 18 w i . ü ieren w 1 . 3 16 1 16 46. 16 16 36 oJ6 16 2 1609 285.1. ; Ger ste. 8. osen w 1680 17 00 ö. 10 169 16 0 1670 85.2 ; = ö d , , 66969 ; . ; ; . w·· / / // ! B raugerste 9 2 880 1, e, iso . ; Stehlen . GJ 15 50 16 5 15 go 16 175 350 b 48 16 60 16, 60 5.2 ; = wen erg , n, w 17866 1756 1 6 18 96 18 d ; ; SDSpyeln e g ih 16 10 16 660 16 S 1635, 15 0 26 452 16 60 16 60 1.2 ; ,, 66665 16 6 1706 Ib 18, o 18 66 ; ; ; ; ; ; S af e r. ö, 1400 1480 1490 16,10 15,50. 1600 . ö 23 . ; . ,, s boo 15. & 15. 35 15635 16.565 15 56 160 1 630 16 30 1530 5.2. g . Grünberg i. Schl. . ĩ6 10 16 50 6. 2. ; ; , Bwenberg i. J ö 15 5 165, io 1520 1620 ; ö . ; JJ 1690 15 00 16.16 16 46 1h. 0 16 56 ol 9g 160 1610 12. . J 15 65 16 66 16 go 16 ho 17 06 17 05, 36 ; J u K 15 50, 13.55, 14 J 14 95 1650 15. 65 70 1020 14 67 1400 62. 5 J 66 1550. 1530 15 36 16 46 16 460 ; ; wd 16 6 16 56 16 35 16 56 16 56 16 266 1606 16, 9o 1.2. ; K /// 1620 16,20 ö 26 418 16 35 16 66 1.7. J Bemerkun gen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelientner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreig wird aus den unahgerundeten Zahlen heres 6 ö ericht fehlt.

Berlin, den 9. Februar 1909.

liegender Strich ( in den Spalten für Prelse hat die Bedeutung, daß der betre

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

ende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt () in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

Deutscher Reichstag. VI. Sitzung vom 8. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tages ordnung steht die Fortsetzung der zweiten gear des err , eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stelkung des Reichshaushaltzétats für das Rech⸗

nungsjahr 19609, und zwar: „Etat für das Reichs amt des Innern?

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

. Abg. Irl. (Zentz fortfahrend: Der Staatssekretär sollte die ntwicklung, die alle staattzerhaltenden Kreise dem Handwerk wünschen, dadurch fördern, daß die Handwerkekammern als solche bei er Regierung mehr Entgegenkommen finden, damit auch die Hand⸗ werter mehr Vertrauen zu den Kammern fassen. Bisher mangelt es recht sehr an diesem Entgegenkommen, obgleich ich nicht zögere anzu⸗ lernen daß einige Regierungen, fo namentlich die bayerische, fich urchaus in dieser Richtung verdient gemacht haben. Namentlich wird ibre Tätigkeit in der Richtung der Erstaitung von Gut—= achten über allgemeine Fragen fast gar nicht in Anspruch genommen. (Der Staatesekreiär des Innern Br. von Beth= mann Hollweg erscheint am Tische des Bundesrats) Wenn er Polizespraͤsident von Berlin sich bei der Ernennung von 8. chverständigen die Vorschlägt der Handwerkskammern nur zu nem kleinen Teile zu eigen macht, so ist das nicht geeignet, das all⸗ 66 Vertrauen zu den Handwerkskammern zu erhöhen. Tarifverträge ö mit Nutzen für beide Teile nur abgeschlossen werden, wenn beide 8 organisiert sind; daher auch das Bestreben der Innungen, n Arbeitgeberperbänden korporativ beljutreten. Dagegen ist nun , u, a. eine Verfügung des preußischen Handelsministers ein . gttess wonach ein solchez Vorgehen der Innungen mit dem Ge fen Widerspruch stehen foll. Während einige andere Regierungen eln Vorgehen nichts in den Weg gelegt haben, schlägt also gerade ch. elf Regierung hier ein Verfahren ein, das den be— nden wirtschafilichen Verhältniffen direkt widerspricht. Auch der en eis, daß den Innungen noch zahlreiche andere Aufgaben ob— n kann nicht verfangen; denn diefe anderweitigen Aufgaben 23 durch die Innungen und die Innungeverbände keineswegs ver⸗ er . Leider haben sich auß diesem Anlaß bereits einige kee. sche Innungen aufgelöst. Ich itte den. Staatssekretär, s . hinzuwirken, daß dieser Preußlsche Erlaß außer! Wirk . esetzt wird. Es laufen in diesem Jahre eine ki. * enge von Tarifverträgen ab; der Abschluß und 3 rneuerung solcher würde wesentlich geförderk werden, 3 8. Berufbereinen die Rechtsfähigkeit gegeben würde. * unruhigung im gewerblichen Leben, eine Masse von Strests unh ussperrungen könnten dadurch vermieden werden. Bei der n,. Ausdehnung von Tarifverträgen, die für das ganze 2 gebiet Geltung haben, macht fich der Mangel eines Reichs⸗ i mes, einer obersten schiedsgerichtlichen Behörde zur Gut- * n von Streitigkeiten aus Tarssverträgen, immer mehr fühlbar. . ö. 36 ö . ,,. d ö en des Reiche en. ie Beschwerden über ie Bleiwelßverwen dung sind ja zum großen Teil berechtigt, aber von

dem Abg. Zubeil doch übertrieben worden. Das Lithopon ist kein ausreichender Ersatz dafür; auch das Diamantweiß ist nur eine Art Lithopon. Die Forderung des Abg. Zubeil, daß die Arbeit- geber Arbeitskittel liefern sollen, geht zu weit; diese Lieferung würde ein ordentlicher Gehilfe gar nicht annehmen. der Resolution Lattmann bezüglich des 5 34 des Gewerbeunfall⸗ Versicherungsgesetzes sind wir nicht einverstanden, denn er geht uns zu weit; wir beantragen unsererseits, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei der bevorstehenden Aenderung des Unfallversicherungs. gesetzes eine Bestimmung dahin vorzusehen, daß bei Ansammlung des Reservefonds in den Berufsgenossenschaften in besonderen Fällen der Bundesrat Erleichterung gewähren kann.

Sächsischer Wirklicher Geheimer Rat Dr, Fischer: Der Abg. Zubeil hat am Sonnabend eine lange Rede gehalten. Ich bin seiner Rebe eine Stunde lang gefolgt; ich habe meine Aufmerksamkeit, um ein biblisches Wort ju gebrauchen, zwischen Gerechten und Ungerechten gleichmäßsg verteilt. Nach einer Stunde war ich des krockenen Toneg sart, der trockene Ton soll nicht auf den Abg. Zubeil gemünzt fein. Aus dem Parlamentshericht des Vorwärts. er— fehe ich nun, daß der Abg. Zubeil sich direkt an mich gewandt und sein Bedauern ausgesprochen hat, daß ich nicht da sei. Er griff meine Regierung wegen einer Verlegung des Reichtvereins= gesetzes an. In Leipzig besteht ein sozlaldemokratischer Wahl vereßn, der mehr als 25 600. Mitglieder hat und sich über 60 Ort schaften erstreckt. Selbstverftändlich wechselt ein solcher Riesenverein immerfort selne Mitgiiedschaft, und von einem, abgegrenzten ge—= schloffenen Kreis von Personen, wie das Reichsgericht ihn für Berelnzpersammlungen verlangt, die nicht als öffentliche angesehen werden sollen, kann da keine Rede sein. Es sind da Tanz- vergnügungen veranstaltet worden, wobei jedem Tanzlustigen, der fich in eine Liste eintrug und den hohen Betrag von 10 erlegte, der Zutritt gestattet war. Das war leine geschlossene Vereins⸗ versammlung mehr. Meine Regierung übernimmt die volle Ver antwortlichkeit für die Entscheidung, die sie getroffen hat, und mit welcher der Staatssekretãr in keinem Zusammenhang steht. Ueber den Vorwurf ö . des Vereinsgesetzes brauche ich danach kein Wort mehr zu verlieren.

Abg. B. Raumann fr. Vgg): Wir haben trotz der Aus- führungen des Staatssekretärgß über die Auswüchse des Koalition,. rechtes immer noch Üürsache genug, für das Koalitionsrecht derjenigen einzutreten, die es noch nicht haben oder denen es wieder genommen wird. Wir haben anderseits nicht in Abrede stellen wollen, daß sich gewisffse Grscheinungen gezeigt, haben, die ihm für seine Darlegungen eine gecignete Unterlage zu bieten schienen. Ber Staatsfekretär hat auf Cöln hingewicsen, um zu ieigen, daß auch dort, wo rein gesetzlich juristisch ein Eingriff nicht möglich ist, dennoch die Autorität deg Staats sich als ein Bestandtell der öffentlichen Meinung zur Verurteilung derartiger Uebergriffe erwesst. Ble Frage des Koalitionsrechts lähi sich heute vielfach so aus. sprechen: Wo ist der Schutz der schwächeren Verbände gegenüber ben stätkeren? Wir befinden uns dabel in gewissem Sinne auf der zweiten Stufe des Kampfetz um den Arbeiterschutz. Auf der ersten handelte es sich um den Schutz des einzelnen Arbeiters als Individuums gegen übermäßige, Ausnutzung, auf der jweiten Stufe wird es sich darum handeln, diejenigen Verbände, die auch als Ver, bände von fo und so viel Schwachen wieder zu schwach sind, so gut wie vorher der einzelne dem einzelnen Unternehmer gegenüber, durch

den Staat in ihrer Existenz zu schützen. Ebenso wie es früher hi

der Schutz der arbeitenden gl ge för fien f durch 36 l g gebung sek unmöglich, die Industrie werde ruiniert, er gehe über die Staattgufgaben hinaus, so wird man auch hier wieder sagen, der

diese Fälle sind wird uns nahe gelegt durch die Vorgänge in Augt— burg und in Oberschlesien hinsichtlich der technischen Angestellten. Der Generaldirektor der Giesche⸗ Grube, Geh. Oberbergrat Üütemann, erwiderte in einer Unterredung dem diensfältesten Beamten auf deffen Erklärung, daß er seine ganze Kraft der Firma widme, sich aber sein Koalitionsrecht und seine persönliche Freiheit nicht nehmen lassen würde: „Ach was, Koalitionsrecht und persönliche Freiheit sind Phrasen; wag bietet Ihnen der Bund? Das Vermögen des Bundes heträgt höchstens 1 C“ des Vermögens von Giesches Erben. Was liegt Ihnen näher: die Interessen der Gewerkschaft, in denen Glesche steht, oder die Interessen des Bundes, der sich gegen diese Gewerkschaft richtet? Als der Angestellte seine Ansicht wiederholte, erwiderte ihm der Generaldirektor: „Dann sind Sie entlassen; verlassen Sie ö die Grube.“ Dann bemühte er sich, den Angestellten noch einmal seine ersten Ausführungen klarzulegen, und als verschiedene Ingenieure ihm nacheinander erklärten, daß sie auf dem Standpunkt des zuerst befragten ständen, sagte er nacheinander zu jedem: Raus, Ste sind entlassen.“ Sb ging es eine ganze Weile weiter. Die Form, in der sich dieser Vorgang abgespielt hat, geht über das Landesübliche hinaus. Aber der Sachverhalt kommt trotzdem nicht nur einmal vor und verdient eine mindestens ebenso scharfe Zurückweisung, wie sie der Stagtssekretär dem Cölner Vorgang hat zuteil werden lassen. Auf der Versamm⸗ lung des Bundes der technischen Angestellten am Sonntag vor acht Tagen äußerte, der Vertreter des Staatssekretärs, dieser würde, wenn er sich informiert hätte, auf die Dinge näher eingehen. Wir erwarten nunmehr ein bestimmteres Urtell ju hören, alt seine all. gemeinen Ausführungen über das Koalitionsrecht. Rein juristisch be— trachtet wird sich nichts machen lassen. Auf Grund des heutigen Rechts kann der Generaldirektor mit seinen Beamten so umspringen; aber es fragt sich, ob es hier nicht ebenso gut am Platze wäre, daß der Vertreter“ des Staats, in diesem Falle der Staatzfekretät des Innern, an den preußischen Handelsminister heranträte mit der Anfrage, ob nicht den unter solchen Formen von der Pelvat— industrie Gemaßregellen eine Staatsstellung eröffnet werden könne. Daß heutige Koalitionsrecht ist unfertig. Was nützt ein Recht, wenn man niemanden belangen kann, der es einem nimm? Es ist fozusagen ein vogelfreieg Recht. Die freisinnigen Parteien haben schon wieder— holt Anträge gestellt, daß Bestimmungen getroffen werden, es mache sich derjenige strafbar, der jemanden durch Zwang, Drohung oder äußere Cinflässe hindert, in einen Berufaperein einzutreten, in . zu verbleiben, oder ihn jwingt, aus ihm auszutreten. Es scheint, daß damit noch nicht die ganze Angelegenheit getroffen ist. Das Wesent⸗ lichste ist die Feststellung, daß eg sich um ein Prhvatrecht handelt, welches im Arbeitsvertrag nicht berührt werden darf. Es muß ver⸗ boten sein, bei Abschließung eines Arbeitsvertrages die Frage zu stellen: Gehören Sie einem Berufgberein an und welchem? Es muß ver⸗ boten sein, während der Dauer des Arbeittpertrages einen Revert vorzulegen, daß die Angestellten oder Arbester unkerschreihen sollen, sie gehören diesem oder jenem Verbande nicht an. Ez muß verboten

sein, daß die Verbandszugehörigkeit als Entlassungsgrund Infofern teile ich die Anstcht des Staatesckreturh, ih k zwe.

Schutz der schwächeren Verbände habe dieselben Gefahren. Wie dringend