1909 / 34 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Albrecht (Sez) eiklärt dem Abg., Ri seb: ra gegenüber, daß er nicht von nationalen, fondern von gelben Gewerkschaften ge⸗ sprochen habe.

Es in weitere persönliche Bemerkungen der Abgg. Kulerski (Pole) und Rieseberg (wirtsch. Vgg.).

Schluß 6isJ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 2 Uhr. GFortsetzung der Ber tung ( . ;

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sitzung vom 8. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Dehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 3. März 1897 auf Grund des Berichts der WI. Kommission.

Die Kommission beantragt außer der Annahme des Gesetzentwurfs in der Kommissionsfassung eine große Reihe von Resolutionen und zwar betreffs a. Maßnahmen, um . Lehrer zunächst in mehrklassige Schulsysteme zu bringen, b. Besetzung der Stellen der alleinstehenden und ersten Lehrer an zweiklassigen Schulen nur mit Lehrern, die im Schuldienst bereits sich bewäͤhrt haben, C. Gewährung des erhöhten Grundgehalts auch an die Lehrer, die ein mit der Schulstelle dauernd verbundenes Amt. ver⸗ walten, d. allmählicher Abtrennung der niederen Küsterdienste, 2. Vermeidung einer ungünstigen Berechnung des Dienstalters durch verspätete Beeidigung oder verspäteten Eintritt der Lehrer und Lehrerinnen in den öffentlichen Schuldienst, f. höherer Amtezulage, für Leiter größerer Schulen mit weniger als sechs aufsteigenden, aber einer größeren Zahl von Parallel⸗ klossen, g. Erleichterung der Nachzahlungen zur Alterszulage⸗ lasse für Lehrer, die von Privatschulen in den öffentlichen Schulbienst eintreten, durch Gewährung von Etatsmitteln,

Gewährung einer Familienmohnung für verheiratete Lehrer auf dem Lande oder entsprechender Mietsentschädigung, i. Vorschriften uber die Beschaffenheit der Dienstwohnungen und die Rechte und Pflichten der Wohnungsinhaber, E «eines anderen Maßstabes als der Anzahl der Schulstellen für die Verteilung der Leistungen der Schulverbäͤnde an die Alterszulagelaffen, sowie anderweiter Abgrenzung der Kassen⸗ bezirkeꝰ ]. Verstärkung des Fonds für die Errichtung neuer Schulstellen im Etat, m. Erhöhung der Staatgmittel für die

ehrerruhegehälter und Reliktenbezüge und für emeritierte Lehrer, n. Erhöhung des Dispositionsfonds für die früher pensionierten

ehrer, o. Vorlegung einer Novelle zum Lehrerpensions⸗ und

Reliktengesetz behufs Erhöhung der Staagtsbeiträge, P. gesetz⸗ licher Regelung des mittleren Schulwesens, . Gewährung von Reisekoslen und Zeugengebühren fuͤr Lehrer durch die Gerichte, r. Beilegung der Amtsbezeichnung „Rektor“ bezw. „Hauptlehrer für Schulleiter. ;

Die Abgg. Schiffer⸗Magdeburg (nl) und Für⸗ bringer (Rl beantragen ferner:

die Regierung zu ersuchen, durch einen Nachtragtetat Mittel zur Unterstüßzung leistungsfchwacher Gemein den und Schul derbände bereitzustellen, welche durch die den Besoldungsgesetzen beigelegte rückwirkende Kraft in eine unberschuldete Notlage ge⸗ raten sind.

Nach 8 1 der Kommissionsfassung setzt sich das Dienst⸗ einkommen der an einer öffentlichen Volksschule endgültig an⸗ gestellten Lehrer und Lehrerinnen zusammen aus Gründgehalt, Alterszulagen und freier Dienstwohnung oder Mietsentschädigung, wohn noch Orts- und Amiszulagen treten können.

Komm isstongreferent Abg? vo! Dit fur tb. (tons) bebt einleltend kurz hervor, daß es der Fommission als nützlich und schließlich als unumgänglich erschienen sei, auß der Vorlage, die fich als eine Nobelle zum Se brei besol dungs gefetz von 1897 präsentiere, ein gänzlich neues Lehrtrbesoldungsgesetz mit anderer Verteilung des Stoffes zu gestalten. Die Kommission habe zuerst die generelle Frage der Binrichtung von Besoldungskassen erörtert; für diese Idee habe sich eine Mehrheit nicht ergeben. Es sejen dann die Fragen der Drganifatlon der Alterszulagen und der Gehaltzsätze für die Rektoren und für die Lehrer behandelt worden. Die Vorlage, wie sie jetzt an das Haus gelangt sei, flelle den schließlichen einsfimmigen Beschluß der Kommission dar. .

Abg. Freiberr von Richthofen (kons.) : Der Praͤsident gestattet gewiß, bei 51 des Kommisstonsentwurfs auch generelle Gesichtäpunkte zu erörtern. Ich will nicht auf alle Einzelheiten des umfangreichen, äußerst sorgfästig zusammengestellten Berschts eingehen, aber mesne Rattion hält es für notwendig, einzelne Gefichtepunkte hinsichtlich der Stellungnahme ju den Grundlagen des ganzen Gesetzes zu betonen, um Mißverständnisse zu befeltigen, die fowh'hl im . als auch in den mittleren und kleineren Slähten entstanden sind. Die Kommifsion bat sowohl quantitativ als auch qualitati cine kulturell bedeutfame Aufgabe zu erledigen gebabt, und daß diefe Aufgabe erledigt worden, ist dem Entgegen kommen aller Parteien wie der Regierung ju ver danken. Diese Anerkennung darf ich auch für meine Fraktisnsfreunde bean pruchen, Es ist, wie ick meine, nicht tichtig, für einc sInzelne Partei oder für einen Parteiführer das Verdienst um das Zustandekommen des Gesetzes in erfter Linie in Anspruch zu nehmen.

on allen Seiten, auch von den Freisinnigen, ist ein erhebliches Ent⸗ Gee en hen bekundet worden; leider hat die fressinnige Prtsse das

rstäöndnig dafür micht überall in demselben Maße gejeigt. So stellt die Vofsische Zätung“ eine Reihe bon Beschlüffen zusammen, welche die Konferbanspen veranlaßt oder verhindert hätten, und fügt inn. So sehen die Konservatsben aus, und fo shre Taten zu Gunsten der Lehrer! Gz ist bedauerlich, wenn derart he rautzgerissene oder mißverstandene Dinge auß den Kommfffionberhandlungen kr dl Deffent⸗ keit kommen und zur Agitation im Partetinteresse benutzt werden. Unserseirs ist das nicht gesch hen, wir haben bei diesen chwierigen Verhan diungen ein großes Entgegenkommen bewiesen. Ich möchte ogar für unsere Kompromißfreudigkeit die Priorität in Anspruch . men,. Wenn auch die Besoldungzordnung für die un mirtei⸗ ren. Staatebesmten hon erledigt ist, fs ist es doch“ nicht unbescheiden, wenn ich hier namens der Lebrerbesoldungt⸗ lommisston erklaͤre, daß wir zuerst auf diesem Wege gegangen nd und unser Vorgeken wohltätig, ansteckent auf die verffãrkte gentonnmi ion gewirkt bat. Hätte unser Bericht? * . sertiggeftellt werden können, so wären wohl jene Mißverständniffe i Fabglich gewesen. Cs handelt sich zier auch un ein Geseh des für die ganze preußisch. Monarchie gelten soll; da wird e ner einzelne Fälle und Verbästniffe, Fesonders Grenzfälle geben, in 3 ein solches allgemeines Gefetz zu Härten führt; ba wird Ks Sache E Ausführung des Gesetzeß fein, möglicht misdernd einzuwrrken. enn ich von Mißberftändnissen unter der Lehrerschaft bezüglich der & Heitsse n cb ungen und anderer Bestimmungen sprach, fo erkenne ich och an, daß in lttzter Zelt guch In die sen? KRreisen einc wesenitlich vuhigere Auftgffung Hlaß gegriffen hat. Die Artikel, bi= zrerst in el debrerpresse zegen die Vorlege publisteri wurden, waren lun 23 nahezu feindiicher Natur; jeßt ist eine objektivere Würdigung *. Kemmisfionsbeschlüff. wie auch der Vorlage wahrzunehmen. 8 Zuschtist des Vorsitzenden des Preußischen Lehrerverest spricht 3 ö Wünsche aus, die bei der zweiten oder dritten 8 berücksichtigt werden möchten, aber es heißt dann: Wür

haben keineswegs die Absicht, irgendwie gegen das Zustandekommen diefes wichtigen Gesetzes, welches Tausenden von Kollegen erhebliche Verbesserungen bringen wird, anzukämpfen. In der ersten Lesung haben namenz unserer Fraltion Herr bon Ditfurth und ich dasjenige ausgeführt, was wir grundsätzlich zu der Frage zu betonen hatten: ein aus—« kömmliches Gehalt für den Lehrer, um seine Beruftfreudigkeit seinem schweren Amt gegenüber tunllchst zu erhöhen, Prüfung der Frage, ob vielleicht bei der Regelung der Alterszulagen für die Lehrer noch günstigere Bestimmungen gelroffen werden konnen, dann den Wunsch: möglichst gleiches Gehalt für den Lehrer in Stadt und Land. Auch bezüglich unseres Vorschlages der Schaffung von Besoldungskassen, die hauptfächlich der Entlastung leistungsschwacher Schul verbände dienen follten, haben wir unsere Wünsche zurückgestellt zu Gunsten des Kom⸗ promifses. Die Notwendigkeit, die Lebrergehälter zu erhöhen, baben wir ebenso anerkannt, wie wir die Notwendigkeit einer Erhöhung der unteren Beamtengehälter betont haben. Die Kommission ist weiter gegangen als die Regierungsborlage, fie hat als Grundgehalt 14060 statt 1350 S½. - für Lehrer festgesetzt, für Lehrerinnen 1200 statt 10639 6. Jeder Lehrer wird neben freier Dienstwohnung durch die Alterszulagen mindestens 3300 S6 erreichen, jede Lehrerin 2250 66. Meine Freunde haben es nun keineswegs verhindert, wie es behauptet wurde, die Zulagen gunstiger zu regeln. Es ergab sich aber eine Grenze in der Leistunge, fahigkeit namentlich der kleinen und mittleren Kommunen, die mit einem wahren Petitionssturm sich wehrten. Wir wollten keine un⸗ erfüllbaren Versprechungen machen, haben aber in einer Resolution unsere Wünsche dahin ausgesprochen, die Regierung möge Ermitt- lungen anstellen wegen Einführung eines anderen Verteilungsmaßstabes (der Schulberbändes', um die Leistungen der Alterszulagekassen neu zu regeln. Wenn wir anderseitßz den Kommunen hohe Be⸗ laflungen trotzdem auferlegen mußten, so geschah, es mit vollem Bewußlsein im Interesse der Lehrerschaft. Wir hielten ein Normalgehalt für Stadt und Land für notwendig und wollen Ortszulagen nur in Ausnahmefällen zugelassen sehen. Die Regierung erklärte die Besoldungekassen für unannehmbar, wir sind von ihren Gründen nicht vollständig überzeugt worden, geben aber zu, daß vor allem der Landflucht der Lehrer in die großen Städte vorgebeugt werden muß. Die Ortszulagen sollten ganz schematisch eingeführt werden. Es muß aber auch bedacht werden, daß in Stäpten mit 25 000 Einwohnern ganz andere Teuerungs⸗ verhältnisse herrschen können als in größeren Städten. Wir haben uns berelt gefunden, an die historischen Verhältnisse anknüpfen zu lassen, so daß jeder Lehrer mindestens 500 S6 mehr gegen den früheren Zustand zu erwarten hat. Im ganzen hat über die Ortz⸗ zulagen die Selbstverwaltung zu entscheiden und soll die Auf¶ sichtsbebörde ihren regulierenden Einfluß nur dahin geltend machen, daß nicht unter gleichartigen Verhältnissen ungleichartige Bezüge eintreten. Befonders den ersten und alleinstehenden Lehrern glaubten meine Freunde eine Amtszulage geben zu müssen. Die Lehrerschaft muß seßhaft gemacht werden, und gerade den alleinstehenden Lehrern liegen wichtigere Aufgaben ob als im allgemeinen den Stadtlehrern. Wir würden es auch sehr bedauern, wenn das Herrenhaus an den Bestimmungen bezümlich der Beitragsleistungen des Staates zu den Schullasten etwas abändern würde. Meine Partei wird den Ver⸗ einbarungen der Kommission folgen und keine Abänderungsanträge stellen. Wir hoffen, daß die vorgeschlagenen Verbesserungen dazu bei tragen werden, die . der Lehrer an ihrem wichtigen Beruf zu vermehren, und der Lehrerschaft neuen Zuwachs zuführen werden, so—= daß der Lehrermangel schwindet; wir sehen in dem Kompromiß ein Werk im Interesse der Lehrerschaft, der Schule und des ganzen Vater⸗ landes.

Abg. Kesternich (Zenir.): Durch diese Vorlage verbessert sich die Lehrerstellung im allgemeinen. Bei dem Vergleich der Lehrer mit den Verwaltungsbeamten handelt es sich nicht darum, daß die Lehrer sich mit den Beamten vergleichen, sondern darum, daß ein nach ihrer Ansicht berechtigter Maßstab fixiert wird. Unser Antrag, das Grundgehalt, auf mindestens 1500 Sος zu bemessen, ist leider gescheitert, aber ich bezeuge gern, daß die Kommissionsfassung schon einen großen Fortschritt für meine Standesgenossen darstellt. Für den Osten erhöht sich das Endgehalt, das allerdings erst nach 31 Jahren erreicht wird, um 8090 bis 1300 , für den Westen um 600 bis 1200 C6. Wir begrüßen auch, daß das Einkommen der Lehrerinnen ihrer Bedeutung entsprechend erhöht ist. Das bisherige Grundgebalt der Lehrerinnen auf dem flachen Lande betrug bei uns im, Westen vielfach nur 800 , und das, Endgehalt nicht über 1700 S6. Nach der Kommissionsporlage beträgt das Grundgehalt der Lehrerinnen 1209 und das Endgehalt 2250 S. Mit Dank erkennt ferner die Lehrerschaft an, daß die Regierung die Alterszulagen nicht unter 200 S normiert hat; auch der Wunsch der Lehrer, die Zulagen in der Zeit, wo die Bedürfnisse der Lehrerfamilien am größten sind, zu verstärken, ist erfüllt, insofern die Zulagen für die dritte und vierte Stufe 250 S6 betragen. Leder konnte nicht an den Alterszulagesätzen der Regierungeborlage für die Tehrerlnnen feft⸗ gehalten werden; ebenso scheiterte die Herahsetzung der Frist für das Auf⸗= steigen bis zum Höchstgehalt von 31 auf 28 Jahre an dem Widerspruch der

egierung. Wir bedauern das um so mehr, als nur ein kleiner Bruchteil der Lehrer und Lehrerinnen das Höchstgehalt erreicht. Das Einkommen aus Kirchenämtern wird nur zum Tell auf das Grund— gehalt angerechnet; auf den alten Wunsch der sogenannten Küster⸗

lehrer nach voller Anrechnung ist keine Rücksicht genommen worden;

aber auf Grund der Resolution der Kommission, die einstimmig gefaßt ist, wird hoffentlich fär die Zukunft eine größere Anrechnung erreicht werden. Von ganz besonderer Bedeutung für die Landlehrer ist die Beftimmung, daß bei Bemessung des Ruhegehalts ein Dꝛrchschnittssatz der Mletsentschädigung innerhalb der. Probinz angerechnet wird, wodurch das hartempfundene Mißverhältnis der Ruhegehaltsbezüge zwischen Stadt, und Landlehrern autgeglichen wird. Im allgemeinen ist sehr viel für die Landlehrer und Lehrerinnen durch das Wohlwollen der Regierung un aller Parteien erreicht worden, die Landlehrer werden aus ihrer bisherigen traurigen Aus— nahmestellung herausgenommen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird Ruhe und Zufriedenheit in die Kreise der Landlehrer bringen, es wird fich auch als wirksames Mittel gegen die Landflucht der Lehrer erweisen; dann werden wir wieder einen seßhaften Lehrerstand auf dem Lande haben. Für diejenigen Lehrer, die schon bisher ein höheres Einkommen beziehen, als die neue Gehaltsordnung vorsieht, wäre cine festnormierte Gehaltserhöhung erwünscht gewesen, aber die Kommifston hat wenigstens die Bewegungsfreiheit der Schulverbände in dieser Hinsicht besser gewahrt alls die Rengierungsborlage. Ich bin Anhänger der Gleichstellung des Gehalts, und der Orts juagenparagraph wird in Lehrerkreisen mit sehr gemischten Ge— fühlen beurteilt. Er wird Nörglern und Hetzern ein willkommenes Mittel fein, die Landlehrer ju beunruhigen, man ist bereits fleißig bei der Arbeit. Die Lehrer werden sich aber hoffentlich nicht stören lassen und den Hetzern und Hretzblättern die Tür weisen. Ich kann als Mitglied der Kgmmission sagen, daß wir den Finanzminister nicht haben zur Ruhe kommen lassen, bis wir die Höchftgrenze des Erreichbaren erreicht hatten, Man weiß nicht, wann ze Srtszulagen ihren Anfang nehmen, wie boch sie bemessen und wie sie Ristaffelt sind. Nur die Höchstgrenze kennt man. ag ist nicht geeignet, Zufriedenheit in die Lehrerkreise zu bringen. Der Ortg⸗ zulagenparagraph wird neue erhebliche Anforderungen an die Ge—⸗ meinden stellen, dagegen will man ihnen das Recht auf die Staats⸗ beilräge zu den persönlichen Schullasten entziehen. Ich kann mich der Sorge nicht entschlagen, doß die Städte sich durch niedrige Srts— zulagen schadlos zu halten suchen werden. Die Ortszulagenfrage wird zu erbeblichen Konflikten zwischen den städtischen Verwaltungen und der Staatsregierung führen. Ich habe j⸗doch das Vertrauen, daß die Regierung die ihr im § 30 gewährte Befugnis. so benutzen wird, daß der Srtszulagenparagraph, bei der Ausführung weder Härten noch Ungerechtigkeiten gegen die Lehrer hervorbringen wird. Ein Mehraufwand von 150 bis 200 4 bedeutet für viele kleine seistungsschwache Landgemeinden, deren Einaohner schwer um das tägliche Brot zu ringen haben, schon eine erhebliche Steigerung des Prozentsatzes der Gemeindeumlagen. Hoffentlich wird die Regierung

solchen Gemeinden angemessene Zuwendungen aus dem bereitgestelllen Ergänzungsfonds machen. Nach welchem Maßstab soll die Leistungs« fähigkeit der Gemeinden üherhaupt bestimmt werden? Wird man eine Gemeinde als leistungsfähig betrachten können, wenn sie keine oder nur geringe Umlagen zu erheben braucht? Dat würde ich nicht für richtig halten. In meinem Wahlkreis gibt es mehrere Ge— meinden, die wegen ihres Waldbesitzes die Erhebung von Umlagen überhaupt entbehren können. Während eine Gemeinde zu den persönllchen Schullasten auf Grund des neuen . einen Staatszuschuß von 1172 S6 erhalten würde, würde fie, falls man sie für leistungsfähig erklärte, nahezu 400 oo Kommunal- gemeindesteuer erheben müssen. Ich wäre dem Minister dankbar, wenn er erklärte, daß der 5 40 die von mir angezogenen Fälle nicht trifft. In den Ortszulagen liegt eine große hen für die kommunale Be⸗ lastung der in Betracht kommenden Schulverbände. Es liegen uns nach dieser Richtung verschiedene Petitionen vor. Der Rheinländer ist nun einmal ein geborener Skeptiker, wenn es sich um die Ver⸗ teilung pon Staatsmitteln handelt. Es war der Wunsch meiner Partei, daß den Städten und größeren ländlichen Schulverbänden die bisherigen Zuschüsse weitergezahlt werden, weil wir keine Beunruhigung dieser Schulverbände veranlassen wollten und anderseits groß. Ze— denken tragen, der Staatsregierung einen so erheblichen Dlepositionsfonds zur Verfügung zu stellen. Da wir dies nicht erreichen konnten, ist es meiner Partei sehr schwer gefallen, dem Kompromiß beijustimmen; wenn sie es trotzdem tut, so geschleht es unter der bestimmten Voraussetzung, daß bei der Ausführung des Gesetzes alle Härten und erhebliche Belastungen der Schulverbände vermieden werden. Sollte das mit den bereitgestellten Mitteln nicht möglich sein, so würden wir sie gern angemessen erhöhen. Wir stehen auch der Frage nicht aleichgültig gegenüber, von welchen Ständen die neu erforderlichen Mittel aufgebracht werden. Ven Lehrern würde die Freude an ihrer Aufbesferung wesentlich getrübt werden, wenn die Gemeinden für die Beschaffung der zu gewinnenden Mittel zu große Opfer zu bringen hätten. Das würde auch die be—⸗ klagenswerte Folge zeitigen, 1 das Verhältnis zwischen Gemeinden und Lehrerschaft immer mehr litte. Wir wünschen, daß das Gesetz, das in so erfreulicher Uebereinstimmung von Regierung und Parteten zustande gekommen ist, dem Lehrerstande und dem ganzen Lande zum Segen gereicht. .

Abg. Dr, von Campe (ul.): Wer die Schwierigkeiten kennt, die bei diesen wie bei allen früheren ähnlichen Gesetzen zu überwinden waren, und die Fülle der Probleme, die dabei zu lösen sind, der wird es nur als erfreulich bezeichnen können, daß wir zu einer Einigung gelangt sind und die Vorlage jetzt in einer Form beraten, die getragen ist von dem einstimmigen Votum aller Parteien. Es liegt hier gewiß ein parlamentarischeß Unikum vor auf einem bisher so heiß um- strittenen Gebiete. Nicht allein dem Lehrer, auch der Sache selbst und den Parteien ist ein großer Dienst damit geleistet. Das Gesetz muß sich notwendig auf der mittleren Linie bewegen. Eine Aufwendung von 50 Millionen macht 500 S pro Kopf dus. Alle früheren Re⸗ formen auf diesem Gebiete haben nicht entfernt die Summe ver⸗ schlungen, die jetzt auf einmal mehr geopfert wird. Das jetzige Gesetz verlangt also vom Staat allein 34 Millionen. Wenn der

Finanzminister sich die entsprechenden Zahlen aus dem früheren Reform⸗

gesetz bon 1852 an vergegenwärtigt, wird sich seinem Herzen vielleicht der Stoßseufzer entringen: O, ware ich doch 50 Jahre früher Minister geworden; o schöne Zelt, o sel'ge Zeit, wo man mit einigen Hundert⸗ tausenden eine Lehrerbesoldungsberbesserung durchführen konnte. Wenn übrigens der Abg. von Richthofen für seine Fraktion und Partet in Anspruch nimmt, daß von dieser Seite unerfüllbare Forderungen nicht erhoben seien, fo dürfte ich doch daran erinnern, daß in einer Veisammlung in Hannober ein Konserbativer es war, der ein Höchst= gehalt von 3900 g für den Lehrer verlangte, und zwar nicht in II, sondern in 28 Dienstjahren zu erreichen; und nach JZeitungz⸗ nachrichten soll ihm auch ein Freikonservativer zugestimmt haben. Solchen Forderungen hätte niemand in der Kommission praktisch Nachdruck geben können. Die Forderung der Gleichstellung der Lehrer in Stadt und Land ist anderseits aus unserer Partei heraus schon vor Jahrzehnten erhoben worden. Wir haben ja auch sonst manches nicht erreicht, was wir errelchen wollten, wir stehen gleichsam mit einem lachenden und einem tränenden Auge dem Gesetze gegen⸗ über, aber ich glaube, wenn wir drei Augen hätten, würden zwei Augen davon lachende sein. Vor allem . wir, baß das Gesetz Endlich einmal den Versuch einer systematischen Regelung ber Materie macht, und in dem Sinne halse auch ich es für ein Werk von hoher kultureller Bedeutung, mit dem wir hoffentlich recht bald in den Hafen der If bre n, einlaufen werden. Bel der ersten Lefung wurde dem ö eine agrarlsche Tendenz vorgeworfen; es gebe nun dem Osten, dem esten werde genommen. Ich akzeptiere den Ausdruck in dem Sinne auch für meine Freunde, daß es die höchste Zeit war, die zurückgebliebene Landlehrerschast zu heben und ihr Rivean dem jenigen ihrer Kollegen in den Städten zu nähern. Es ist doch die Aufgabe einer vernünftigen Polttik, sozial ausgleichend zu wirken, und ich habe schlechterdings kein Verständnis dafür, wenn hier inmer Stadt und Land gegeneinander ausgespielt werden. Selbstberständlich mußte ein allgemeines Besoldungsgesetz den Stadtlehrern viellelcht eine Enktäuschung mancher ihrer Hoffnungen bringen; immerhin bringt etz für sie auch manches Erfreuliche. Bie Bedenken, die wir gegen die Vorlage haben, liegen auf einem etwas anderen Gebiete. Grftentz ist es nicht gelungen, einen objektiven Maßstab für die Vertellung der Staatszuschüsse iu finden; dann spielt die Aufhebung der sesten Belträge und die Erhöhung der Bispositionsfondtz . einen ver⸗ hältnigmäßig recht hohen Betrag eine Rolle, und drittens kommt die Belastung der Kommunen, insbesondere der kleinen, in Betracht. Was den oblekliven Maßstab betrifft, so müssen wir doch für ung in Anspruch nehmen, daß unser Freund Schiffer als der einzige einen ausgearbeiteten Antrag in dieser Richtung vorgelegt hat, der an das Cinkommensteueraufkommen und datz Einkommensteuerfoll anknüpfte. Dleser Maßstab hätte noch am ehesten eine Lösung ermöglicht; aber auch dieser Gedanke hat sich in kein bestimmtes Schema fassen lassen, und wir mußten davon leider wieder abgehen. Seit 1885 hat sich sowohl das Haus wie die Regierung vergeblich in dieser Richtung bemüht, und wie unsere parlamentarlschen Vorjahren sind auch die amtlichen Ahnen der Herren auf der Ministerbank nicht flüger geworden als wir; fast scheint es, als ob die Quadratur des Zirkelg leichter wäre als diese Aufgabe. Jedenfalls aber war es eine der vornehmsten Aufgaben für jede Partei wie für die Kommifston, die Verfafsung wahr zu machen, dafür zu sorgen, daß die Gelder dahin kommen, wo die K vorliegt. Wir wollten den reichen Kommunen nehmen, was ihnen nicht zukam, und. den armen geben, was ihnen be lg e z zusteht. Es hat keinen Zweck, daß Orte wie Lindau und Lehrte mit rein industrleller Bevölkerung nur dasselbe bekommen wie etwa Charlottenburg und Grunewald. Wag die Beseitigung der festen Staatsbeiträge anlangt, so werden die Orte, die bisher darauf angewiesen waren, hart betroffen; es ist natürlich immer besser, ein Recht zu haben, als auf Zuschüsse angewiesen zu sein, welche gegeben werden können. Es ist aber ene Ueber treibung, wenn die jetzt an uns gekommenen Petitionen der kleinen Städte sagen, sie seien jetzt einfach auf bie Gnade der Staatsregierung angewiesen. Dapon kann gar keine Rede sein. Wäre das richtig, dann wäre wirklich twag faul im Staate Dänemark. (Zuruf det

Abg. Borgmann (Soz.) Warten wir es ab, Herr Borgmann,

ich habe das Vertrauen zur Regierung, daß die Regelung überall be= sriedigend erfolgen wird, Die kleinen Stähte klagen darüber, daß sie jetzt unter den Landrat kommen. Daz ist für viele ein bedrückendes Gefühl. Ich meine aber, daß etwa unter der Fuchtel“ meines Freundes Ecker sehr gut zu leben ist. Sehr bedenklich aber erfcheint es unt, daß der Regierung so hohe Dispositionsfonds in die Hand gegeben werden sollen. Draußen herrscht auch vielfach die falsche Auffassung, daß die Fonds gar nicht verteilt ju werden brauchten; aber für ein Parlament ist es von hoher Bedeutung solche Fonds der Verwaltung zur Dieposttion zu stellen. Dit Gelder müssen nach ganz bestimmten Grundsätzen dahin geleitet werden, wohin sie bestimmungs und derfassungsmähig gehören Allerdings verteilen die Selbfföerwaltungabehbrren umb? näht ern