Minister diese Digpositionsfonds; aber die kleinen Landstädte haben doch ö zu lagen, und der Kreigautzschuß hat nur den Plan auf— zustellen, die S ulaufsichtsbebörde ihn aber zu genehmigen; zudem ilt der Krelsausschuß hier nicht als Selbslberwaltunggorgan, . als Organ der allgemeinen Landesberwaltung und ist auf ie Anweisung des Ministers angewiesen. Die Interessenten haben allerdings ein Beschwerderecht; aber die einzcknen Brte sollten auf dieses Recht besonders hingewiesen werden. Das Beschwerderecht muß praktisch ausgestaltet werden, und zwar dadurch, daß der Verteilungsplan bekanntgegeben wird. Jetzt werden die Beschlüsse deß Kreizautschuffes daruber vielfach geheim gehalten. Der Minister ollte in den Ausführungsbestimmungen die Anweisung zur eröffentlichung des Planes geben, damit die Beteiligten ihn einsehen können. Ferner sollte die Schulaussichtsbehörde angewiesen werden, daß sie den Plan nscht einfach billigt, sondern ihn unter Umständen auch uͤmwirft. Wir betrauen jetzt die Selbst⸗ Verwaltung, besonders den Probinzialrat, mit einer schweren Aufgabe. Mir liegt jede Beschuldigung gegen irgend eine Instanz fern; aber eigentümlicherwelse haben gerade die Herren von der Rechten in der Kommission diese Kompetenzen in die Hände der Selbstverwaltungs« körper legen wollen. Diese Tatsache gibt doch zu denken. Selbst. verständlich rücken wir von unserem prinzipiellen Standpunkt für die Se lbstwverwaltung nicht ab; aber wenn wir den Selbstverwaltung⸗ behörden eine solche Fülle neuer Aufgaben übertragen und ihnen ein Vertrauengbotum ausffellen, so erwarten wir auch, daß sie in voller Objektivität nur nach dem Bedürfnis die Millionen, die in ihre Hände gelegt werden, verteilen, daß ste dieser schweren Aufgabe gewgchsen und des Vertrauens wert sein werden. Ich hebe das mit Nachdruck hervor, well, wenn unsere Selbstverwaltungsbehörden bersagen, das Gese selbst versagt, und die vielen Spfer, die wir den Steuerzahlern auferlegen, vergeblich gebracht werden. Die Belastung der Kommunen bildete in der ommission einen schwierigen Punkt. Aber wenn wir hier den großen Kommunen Gelder nehmen, die sie bis dahin vom Staate bezogen haben, fo läuft das genau auf der Linie der historischen Entwicklung des letzten Jahr⸗ zehntg. Durch das Gefez bon 1597 wurden den größeren Kommunen
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wir dem Polke dief. welleren Lasten J. Man gol. an, ondern auch an die
die Schul Gebiet
3 können. Auf die F zulage
organisation nicht im Rahmen dieses Gesetzes möglich gewefen ist. 6 e für die
Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Diskussion nun⸗ mehr he auf die 8§ 2 bis 5 erstreckt.
. ach 5 3 dürfen neben dem festen Diensteinkommen nur einmalige außerordentliche Bewilligungen an einzelne Lehrer oder Lehrerinnen aus befonderen Gründen erfolgen.
Nach 8 3 beträgt das Grundgehalt für den Lehrer 1400 6, für die Lehrerin 1200 M6 jährlich.
Nach 8 4 kann das Grundgehalt für die technischen Lehr⸗ räfte niedriger bemessen werden, jedoch nicht unter 1105 60 für den Lehrer und 1600 6 für die Lehrerin. .
Nach 8H beträgt die J der einstweilig angestellten Lehrer und Lehrerinnen sowie der Lehrer, die no nicht vier Jahre im öffentlichen Schuldienst gestanden haben, 1/ʒ weniger als das Grundgehalt; das gilt je och nicht für Leiter von Schulen mit 3. oder mehr aufsteigenden Klassen und für Lehrer, die die Prüfungen für das Pfarramt oder das höhere Schulamt hestanden haben.
Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Die Königliche Staats. regierung ist hoch erfreut, daß es gelungen ist, eine Einigung herbei⸗ nn dergestalt, daß es in der Kemmifsion möglich war, da Gesetz schließlich einstimmig zur Verabschiedung ju bringen. Sie freut sich auch heute, aus den Aeußerungen, Lie bisher laut geworden ind, entnehmen zu können, daß dieses Werk glücklich in den Hafen gebracht werden wird. Die Unterrichtsverwaltung hat das größte Interesse daran, daß das Gesetz zu stande kommt, im Inileresse unserer Volksschule und unseres Lehrerstandes, für die einzutreten Uhr Beruf ist. Die Staalgreglerung dankt dem Haufe dafür. daß manche Wünsche zurückgestellt worden sind. Auch die Staats⸗
regierung ist in der Lage gewesen, mehrfach ihre Wünsche zurũck⸗
kreten lassen ju müssen, und auch sie hat gegen einzelne Be⸗ stimmungen, wie sie getroffen sind, er ebliche Bedenken. Indessen im Interesse des Zustandekommenz des Ganzen glaubte die Regierung diese Bedenken zurücktreten lassen iu können. Wenn eine Veiständigung erzielt ist, so liegt es der Unterrichte⸗ verwaltung ob, ganz besonders der Finanzverwaltung zu danken, bei der sie reichliche Dilfe bei diesem schweren Werke erfahren hat. Ich hoffe, daß diese Millionen von Segen fein werden, nicht nur für die Volksschule allein, sondern auch für den ganzen Staat und fuͤr die Tommunzen. Es sind nicht unerhebliche Mehraufwendungen zu Gunsten der Lehrerschaft beschlossen, und die Unterrichts verwaltung freut sich, diese den Lehrern machen ju können. Selbstverstãndlich haben diefe Bewilligungen auch lelder eine Kehrselte: sie belaften den staatlichen und den kommunalen Steuerzahler. Ich habe den Eindruck, daß jetzt etwas mehr die Bedenken in den Vordergrund treten, die von seiten der Steuerzahler gegen dag Gesetz geltend e werden können. Man kann das verstehen. Es sind recht erhebliche Aufwendungen, die den Kommunen und dem staatlichen Steuerzahler zugemutet werden. Wenn ich recht verstanden habe, sind es drei Punkte, auf welche sich das Hauptinteresse in diesem Augenblick konzentriert. Einmal
empfindet man die rückwirkende Kraft als eine schwere Bestimmung.
Es ist vollkommen richtig, die Staatsregierung ist sich bewußt. daß es für alle Teile eine sehr drückende Aufgabe sein wird, dag Gesetz mit rückwirkender Kraft ins Leben treten zu lassenz und daß dabei noch n . Schwierigkeiten ausgeglichen werden müssen. Trotzdem hält die Staatzreglerung die rückwirkende Kraft für das Richtige und alaubt, daß fie sich ohne Schwierigkeiten zur Ausführung bringen läßt.
Wo können denn Schwierigkeiten eintreten? Zunächst zweifellos nicht bei den gan; kleinen Gemeinden, denn da trist der Staat im wesent⸗ lichen mit seiner Hilfe ein. Auch bei den ganj großen Gemeinden sind Bedenken nicht zu besorgen. Diese sind in ihrer Leistungsfähig keit und ihrer ganzen Finanigebarung fo selbständig und fo ber= stert, daß, Joweit ich sche, bei ihnen auch Schwer gkeiten nicht zu befürchten sind. Es sst darauf aufmerksam zu machen, daß der, Finanzminister bereits im vorigen Jahre ausdrücklich an= gekündigt hat, es kommt ein Gesetz mit ruckwirkender Kraft. Ich weiß, daß hei einer großen Zahl bon Kommunen mit Rücksicht darauf Mittel in den Etgt eingestellt sind. Es ist ferner noch ein Punkt zu berücksichtigen. Wenn eg gelingt, in den Verhandlungen mit dem Herrenhause das Gesetz Ende März fertigzusfellen, so ist schon biel erreicht, und ehe die Ausführungsbeftimmungen herauskommen, ver⸗ gehen auch noch Wochen. Da sind wir und auch die Kommunen schon wieder in dem ECtatsjabr, und so sst in sehr vielen Fällen gar nicht mehr mit rückwirkender Kraft zu rechnen. Ich meine, die Rückwärtserhebung der Steuer wäre nicht mehr zu be= sorgen. Wenn so die großen und die kleinen Gemeinden hier nicht mehr in Betracht kommen, so verbleiben noch die dazwischenliegenden Ge⸗ meinden mit 8 biz 25 Schulstellen. Ein großer Teil von ihnen wird, schon Vorsorge getroffen haben, darüber habe ich gar keine Zweifel. Der Ergänzungzzuschußfonds kann ohne weiteres an die Stelle des gesetzlichen Staatsbeitragß treten, fo daß Schwierig⸗ leiten auch für diese Gemeinden sicher nicht entstehen. Wir haben uns vorher ein Bild gemacht, wie bei dem Fortfall von 3.5 Millionen an bisherigen Staats beiträgen durch dleses Gesetz vor⸗ zugehen ist; darüber ist sich die Staatsregierung vollständig klar ge⸗ wesen, daß bei den Gemeinden von 8 bis 25 Schulftellen so gut wie nichts, keinesfalls aber erhebliche Summen zu ersparen sind. ö. hat die Unterrichtsverwal tung auch heute schon einen Disposstions⸗ fonds in der Hand, der für Gemeinden von 8 bis 25 Schulstellen bestimmt ist, und von welchem noch Mittel disponibel sind, um in Notfällen eintreten zu können. So wird sich die ganze Frage viel . . als die Besorgnisse mancher Kommunen vermuten assen. e
m schwersten drücken neue Laften und am schlimmften folche, die dadurch entstehen, daß eine bisherige Staatgleistung zurück= geiogen wird. Auf diese wird also auch bei dem Vertellungs« plan ü zu nehmen sein, wie bei den. usführungs⸗
verordnungen, die diesen Gesichtgbunkt de Selbstverwaltungsbebörd zum Bewußtsein bringen ö ug ö e nden rden
geworden. r Volksschullast eintreten; allgemeine Konsequenzen aus einem solchen
Abg. Freiberr von Zed Gründen, welche der fr zichten wir für jetzt auf . der ö oder der Alterszulagekassen, aber mit schwerem Herjen. Die
ö. und Neukirch (freikons.): Aus den ster
Wenn dag Ziel, einer gleichmäßigen Besoldung aller Volksschul⸗ lehrer auch nicht eine große Etappe auf diesem Wege vorwärts gemacht worden. Das einheitliche Endgehalt bon 3305 bedeutet einen Fortschritt bon überwiegend S0 /o gegen früher, und zwar besonders für die⸗ jenigen Lehrer, die dessen am bedürftigsten gewesen sind. Die gewährte Nachzahlung vom 1. April 1903 ab hat auch vielen Lehrerfamilien,
notwendig hielt, die abschloß. Es kommt
inheitsgehalt nicht jo boch bemessen werden konnte, daß es Aber es ist erreicht worden, daß eine Scheidung gewissermaßen in höhere und niedere Lehrer vermieden wird; die Ortszulggen sollen nur gewährt werden önnen, wenn besondere Verhältnisse sie geboten erscheinen lassen. Ander eits wird die Fe gierung Gelenenbell haben, bon ihrem Aussichts⸗=
währen, wie das nach Gerüchten der Fall fein foll. — Im ganjen aber stellt das Lehrerbesol dungs werk ekaen sehr erheblichen Fortschritt
Ich schließe aber mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es auf der Grundlage der Kompromißbeschlüsse gelingen wird, die Lehrer- besoldungsreform zum Abschkuß zu bringen; sie bedeutet einen Kultur fortschritt, wie wir ibn jemals hier zu berzeichnen gehabt haben.
Abg. Cassel (fr. Velkep. . Uns schwebt als Ziel eine Gleich- stellung der Lehrer mit den Gerichtsselretären und? ren Sekretãren
der allgemelnen Staatzberwaltung vor, wir verkennen aber nicht,
daß sich dieses Ziel wird erreichen laffen. daß sie den und auch eine daß sich die Erhöhung des Grundgehalts auf 1500 4 nicht hat erreichen lassen, a, nicht 5. gesagt, worden, diese Bremfe in einer gewiffen Höhe se allen Parteien für berechtigt gehalten. Dab ist nich ganz richtig; wir haben keinen Zweifel? darüber gelassen, daß wir unter den
weder sofort, noch in d Die Gehälter mäüssen so ausgebaut werden, egen wärtigen Verhältniffen einigermaßen genügen
um die Erböhung des Grundgehalts und der Alterszulagen über
die Sätze der Regierungsvorlagt hinaus alle Parteien redlich bemüht gewesen sind, und daß
schritt erzielt worden ist. prozentuale Erhöhung des Lehrergehalts höher sei als die prozentuale Erhöhung der Gehälter der mittleren und unheren Beamten, so be⸗ weist das nur, daß die Gehälter der Beamten nicht fo sehr vernach= lässigt waren, als die der Lehrer. ö Mielgentschädigung werden der Lehrerschaft große Vortelle bringen; die Lehrer werden danach nicht, schlechter gestellt sein als 3.
B wir nicht die Verbefferung' der, Landfehrer wollten, . . dem platten Lande zufallen, und jwar ohne Unterschied der Leistungs fähigkeit. Wir haben den Gegensatz jiwischen Stadt und Land hier nichtühineingähr acht, fondern das hat die Vorlage getan. Wenn der Staat über die 34 I ion. bingusg noch einige Milllonen mehr gegeben hätte, bätten leistu, unfähige Gemeinden in den Stand gesetzt werden können, die übernehmen, und den n . ätten lassn werden können. Der Abg. von Zedlltz hat jthar jetzt die He le n eff nicht wieder beantragt, . / . ö. ange
ene, nur ihre eigenen Lasten zu tragen, und dazu trith allein der Gs
3600 „S é; das würde für einen Teil der Lehrer beffer feln als die Vorlage, aber in den größeren Gemeinden gehen die Gehälter schon
hen. K . 9 . icht ho
sonders auf die von konserpativer Seite erstrebte Paritat n ben Land. i
f Bestreben des ganzen. Hzauses gewesen; aber das Zirkulal zit ö . die
d Sätze für die Altergzusagen bor. treichbar gehalten werden. ö.
ĩ ; ung der Lehrer mit den Ver. waltungsbeamten nicht zu erre ift. n den Besoldungsfragen die chen ist. Gs ist vom Uebel, daß in
. die Gunst der Beamten und Lehrer buhlen, daß diese ,. ö e regelt werden. Wen Stern nicht nach sächlichen Rücksichten g
ö. eses miß in der Kom- mission äber die Lebrerbesoldung zustande ö der Abg. Dr ahn in Hannover einen, solchen Standunkt bertrdt, fo babe ich echt, wenn ich sage, deß ich es verschmähr, aus diesen Fiagen poli⸗ tisches Kapital zu schlagen In der Kommisston herrschte seitens der konserpativen Fei ein durchaus erfreullcher Ton, die deren, bekundeten im Gegensatz zu früher ihr Interesse für den Lehrerstand, und gerade deshalb wäre es für den Llögs. Dr. Hahn nicht g: boten fee vieren ei gegen uns Frei= sinnige aufzutreten. Das entspricht nicht dem Gebot der Loyalität. is, eber, auf. dem Tande fol fich bod freene r e. sie jemall Besoldungserhshungen bekommen hätten, wenn nicht die Stäbte damit k'rengdangen wären. Wir sttmtnen, für, bien de, nf deutet, den größten Fortschritt in der Gehaltsfrage, sie wid etwa ö 3 . die ö . Ein weiteres . le Re 1 ul⸗
n . gelung der Simultanschulfrage und des uml änst (ri. VagM): Es ist anzuerkennen, daß die Vorlage einen Fortschritt beben, wie wil ihn noch r n verjeichnen
Arbeit gemacht worden, die
Lehrer vorgehllbet seien. Das
7 hit. Mängel die keistunc h sshig gel gehabt, aber cg ließ ,,, offen, daß
n Gemeinden die Zulagen nach ;
lan end Fallen Bremebest m mung dil dar e eg nh! Gesetz Geltung erlangen. Warum grelft der Eier g eln, . eine & öde einmal ũber die Mindestsätze bel Sberlehtergehälkern hinausgebt?
(Schluß in der Zweiten Bellage)