1909 / 48 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

3weite Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

43.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Die Landarbeiter sind dadurch unter eln Ausnahmegesetz gestellt, daß fie die ö nicht haben. Erst muß dieser Zustand . werden, ehe man Grfolge in der inneren Kolonisation haben wird. ch habe dag Gefühl, alg ob man mit der Autstaßung der Landbank ais Gesellschaster der Osspreußischen Landgesellschaft so ziemlich den einzigen fachverständigen olonisator herausgedrängt hat. an wirft der Landbank das Dividendenbertellen vor; aber ein Koloni— sator, der seine Sache gut macht und noch einen Vorteil heraus⸗ wirfschaftet, it doch, besser als en Kolonisator, der nichts hergut; bringt und, dabel feine Sache schlecht macht. Es, würde äußerst wertvoll fein, wenn ung die Regierung Aufklärung geben würde über die Gifolge oder Mößerfolg? der inneren Kolonisatson, soweit sin durch vie Prirattätigtelt buichge ührt worden ist. Mir ist böhst zwesselhaft, ob man die Pribdattätigkeit wird bollstaͤndig ausschalten önnen. Bezüglich der Stellung der Landschaft möchte ich wänschen, daß noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Der Abg. Gyßling hat schon im vorigen Jahre in der Budgetkommission einen ahnlichen Antrag wie heute der Abg. Graf von der Groeben gestellt, nach welchem auch die Landschaft ar en werden sollte, Er⸗ mittlungen in dieser Frage anzustellen. Wäre dieser Antrag damals angenommen, so wären wir in den Vorarbeiten heute schon ein gut Stück welter. Die Regierung hat anscheinend nicht immer die not- wendige Rücksicht auf 9 oflhreußische Landschaft genommen,. Wenn die ostpreußtsche Landschafi fich an der inneren Kolonisatian nicht beteiligt, so wird melner Meinung nach überhaupt nichts recht Ver⸗ nünftigez dabei herauskommen. Es ist eigentümlich und kennzeichnet ie ganze Situation in Sftprenßen, daß die, ostpreußeische Landschaft sowohl 'in der inneren Folonisation wöie beiüglich der Entschuldungs= frage auf Schwierigkeiten feiteng der Reglerung stößt. Der Güter⸗ lertrümmerung trelen wir natürlich alle entgegen. Neuorganisationen der Gemeinden, Schulfragen, Sanitätsfragen Aerztefragen, alles das muß bei der inneren Kolonisation in Belracht eden werden. Wir nehmen den Antrag Groeben prinzipiell an, stellen uns aber damit noch nicht auf den Boden der Beschlüsse des Landesökongmiekollegiums. as Land gibt ung in erster Linie die Soldaten, aber zur Kriegf= bereitschaft brauchen wir auch finanzielle Mittel, und diese gibt ung in erster Linie die Industrie. Stlbstverstäöndlich hat die Landwirtschaft eine große volfswirtschaftliche Bedeutung und ist auch ein Eckstein des Stacteg. Aus diesem Gesichtspunkte begrüßen wir die innere gelen fen en 3 Werk gelingen im Interesse der Gesundung er deutschen Landwirtschaft.

ö B ,, (kons.): Heute wird das Denkmal unseres verstorbenen Freundes Ring enthüllt, der mit dem Vorredner hier manchmal die Klinge gekreuzt und diesem manche Abfuhr erteilt hat. Diese Ausführungen deg Abg. Crüger werden uns gerade an dem heutigen Tage unvergessen blelben. Der Vorredner konstruiert mit Unrecht einen Gegensaß jwischen dem Großgrundbesitz und der Arbesterschaft. Der Abg. Grüger sollte, nur beute das dand befuchen, er würde finden, daß in den letzten zehn Jahren die PVer⸗ hältnisse der Arbelter auf dem Lande bedeutend besser geworden sind. Ueber das Koalitiongrecht der ländlichen Arbelter kann man nur sof sprechen, wenn man für die ländlichen Verhältnisse nicht das richtige Verständnig hat. Ez ist nicht richtig, daß die Arbelter ein Mißtrauen gegen die ö haben. Die Intwicklung unserer inneren Kolonisation hat jetzt zu dem Fazit ge= führt, daß wir auch ein Eintreten von Staats wegen wünschen müssen. Wenn der Minister v. Miquel das Geld für innere Kolonisatlonen nicht geben wollte, so tat er es nicht, weil er ein Gegner derselben, war, sondern weil er die Hiinionen . geben? wollte. Die Linke, hat, sich gemausert, Früher verteidigte fie die Güterschlächterei. (Ahg. Dr, Crüůger: Die Güter⸗ schläͤchterci nicht Die Mauferung ist auf Ihrer Seite (nach Links) und sch freue mich darüber nicht auf unserer. In den Zielen sind wir ja einig, aber Ihre Wege haben wir nicht bestimmen können. Die Frage in . ist zu einer Prinziplenfrage geworden, die öffentliche Meinung ist irregeführt worden über die Bedeutung einer öffentlich- rechtlichen Institutlon. Wir haben auch Eisenhahngesell⸗ schaften, die nicht öffentlich rechtliche . . sind; aber bie Korporationgrechte sind naturlich erforberlich. CGmne öffentlich. rechtliche Organssation steht nicht so frei da, wie eine pripatrechtliche. Der Staat kann auf eine weltgehende Aufsicht über die öffentlich rechtlichen Institute nicht verzichten, und der Stgat, wird dafür möiberantworklich. Wir haben dann auch die Mängel. unserer staatsichen Behördenorganifation, namentlich auch die schwierige Auswahl der gerigneten Personen. Auch wenn wir ein neue Selbstherwallungebchörde schaffen, so haften (hr dieselben Mängel an, und dann würden sich die berschiedenen Behörden aneinander relben, und das würde in dem n. nur verwirrend wirken.

ir wollen deghalb eine pripatrechtliche Organisation; ich sehe nicht fin, warum diese nicht auch fonlalpolitfsche Aufgaben übernehmen ann. eben der rechtlichen Frage kommt die Jweckmäßigkelts frage in Betracht; es würde noch nicht angebracht sein, einheitliche Normen ür die innere Kolonisation aufzuftellen. Die in dem Antrage don der Groeben berlangte Zentralftelle erblicke ich berelts in dem Minister für Landwirtschaft, Es hat allerding lange gedauert, ehe

r mit der inneren Kolonisation von der Theorie zur Praxis ü ergingen, wir wollen aber nun den Staat dabei nach Kräften

unterstützen. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten don Arnim:

Meine Herren! Im vorigen Jahre habe ich im Namen der licher Staatzreglerung die Erklärung abgegeben, daß die licht bestände, die bestehende ostpreußische Landgesellschaft auszubauen.

le Erklärung hat sich die Budgetkommission gegen eine Stimme, ̃ it elnstimmig angeschlossen, indem sie den Beschluß gefaßt hat,

Königliche Staatgreglerung aufzufordern, die ostyreußische Land- eslschaft in der Richtung auszugestalten, daß öffentliche Verbände

. dir Provin!, Krelse, Landwirtschaftskammer und Landschaft sowie ; Genossenschaften in angemessener Welse beteiligt werden. wean eine Herren, diesem Leitsatz sind wir gefolgt; wir haben das, lonm le Königliche Staatsreglerung im Elnverständnls mit der Budget. lich sson und, ich darf wohl annehmen, auch im Gin verssändnis mit el hohen Hause erllärt hat, zur Ausführung gebracht. Die Land- hien bat ist in der Ausgestaltung begriffen. Es ist dem Wunsche renn getragen worden, daß die Landbank ausgeschleden werde. Die ö ist zur Beteiligung aufgefordert worden; der robin ialausschuß men t lnß deg Propinziallandtage, der eist im Mär m Milli ritt, steht noch aus bat sich berelt erklärt, sich mit einer n zu beteiligen; ferner haben sich die meisten Kreise der Pro. ( zo Good 6 beteiligt, die Landwirtschaftekammer mit um int die Problnzlalgenossenschaftekasse mit 160 000 6, die eit enn Benossenschaft mit 150 o00 m und der Staat hat lich nehmer zus ri, sich mit der gleichen Summe wie die übrigen Teil ämmen big iir Höhe von z. Millionen i beteiligen.

Berlin, Donnerstag, den 25. Februar

Die neue Organisation wird folgendermaßen gestaltet werden:

Zunächst wird die bestebende Gesellschaft als Zentralgesellschaft ausgebaut werden. Ihre Aufgabe wird dieselbe bleiben, wie die, die sie bisher in Arbeit gehabt hat, d. h. der Hauptsache nach Bauern- ansiedlungen, natürlich mit Arbeiteransiedlungen in den neu zu gründenden Kolonien. Der Staat hat bon seinen Rechten, die er in der alten Gesellschaft hatte, ganz wesentliches aufgegeben. Der Auf⸗ sichtsrat besteht aus 11 Personen, der Staat hat sich darin nur 2 Stimmen vorbehalten. In der Generalversammlung bat er sich, obgleich er die Hälfte des Kapitals zahlt, nur ein Drittel der Stimmen vorbehalten. Sie sehen also, auch den Klagen, daß der Staat zu allmächtig wäre, daß das ganze überhaupt nur eine Bildung des Staates wäre, und daß die Korporationen, die an der alten Ge—⸗ nossenschaft teilgenommen haben, nur Verzierungen selen, ist dadurch Rechnung getragen, daß der Staat seinen Einfluß auf das aller notwendigste beschränkt hat.

Meine Herren, es besteht weiter die Absicht, für die Arbeiter⸗ ansiedlung in den angeschlossenen Kreisen Kreiggesellschaften zu bilden resp. den Kreisberbänden diese Aufgabe zu übertragen. Daz soll geschehen, well die bisherige Erfahrung gezeigt hat, daß alle größeren Gesellschaften, seien es staatliche, seien es private, mit der Arbeiteranstedlung un⸗ genügend vorwärtz gekommen sind. Ich werde später darauf jurückkommen. Zunächst will ich jedoch erklären, wie die Tätigkeit dieser Kreisverbände gedacht ist.

Die Krelsberbände sollen möglichst selbständig gestellt werden. Sie sollen sich der Hilfe der Zentralgenossenschaften, ihres Rats, ihrer Erfahrung bedienen können, aber sie sollen bezüglich der Tätigkeit der Ansiedlung vollständige Selbständigkeit haben. Es steht ihnen also frei, entweder die gar zen Arbeiten Vermessungsarbelten usw. durch die Zentralgesellschaft ausführen zu lassen oder sich auch der General- kommission daju zu bedienen. Der Staat hat für jede Arbelterstelle eine Beihilfe von 800 S und außerdem pro Hektar 10 M zur Ver⸗ fügung gestellt. Diese Summen sollen den Kreisverbänden überwiesen werden, sie haben darüber ju ditponieren und können daraus die nötigen Zuschüsse decken, die sie zu Folgeeinrichtungen, eventuell auch zur Ausgleichung von Kursdifferenzen usw. zu leisten haben. (Sehr gut! rechts.)

Meine Herren, das ist ungefähr die Organisation der neuen Ge⸗ sellschaft mit ihren Unterverbänden.

Während nun diese neue Gesellschaft im Werden war, im Laufe des Sommers, trat die Landschaft mit dem neuen Plan hervor, eine Gesellschaft auf öffentlich rechtlicher Grundlage zu bilden. Es wurde eine sehr lebhafte Agitation entfaltet und dabei behauptet, daß der Schwerpunkt der ganzen Kolonisation darin läge, eine richtige Form für die Kolonisationsgesellschaften zu finden. Ich stehe auf einem ent⸗ gegengesetzten Standpunkt, ich halte die Form im Grunde genommen für eine Nebensache; die Hauptsache ist, daß die Menschen, die in dieser Form vereinigt werden, Interesse für die Sache haben.

Meine Herren, kolonisiert kann werden und ist worden unter den allerberschiedensten Formen. Der Staat hat kolonistert, und jwar mit Erfolg kolonisiert; er kolonisiert auch heute noch mit Erfolg in der Ansiedlungs kommission. Die Gesellschaften auf privatrechtlicher Grundlage ich nenne hier nur die pommersche, die alte ost⸗ preußische, dann die große Anzahl von kleinen Gesellschaften, die wir in den Provinzen Posen und Westpreußen haben kolonisteren mit Erfolg, es liegt also gar kein Grund vor, diese Form zu verlassen. Meine Herren, ein Vorteil dieser Form ist die große Beweglichkeit, die Unabhängigkeit von fest vorgeschriebenen Formen und die Mög—⸗ lichkelt, alle Kräste, die sich für die Sache interessteren, in sich ju vereinigen. Darin sehe ich einen der Hauptvorleile. Behörden allein, die kein Interesse für die Sache haben, werden nie Erfolge erreichen. Wenn wir aber all die Leute, die ein so lebhaftes Interesse, ein so warmes Herz für die Sache haben und ich weise da ganz besonders auf die pommersche Gesell⸗ schaft hin, die ganz allein und ganz selbständig gearbeitet und gute Erfolge erzielt hat für die Sache interessieren, dann werden wir auch Erfolge haben, und um solche Leute auch beschließend mit⸗ wirken zu lassen, dazu bietet die Gesellschaft auf privatrechtlicher Grundlage die beste Form, und deghalb haben wir sie gewählt.

Es ist ja auch von Privaten kolonistert und auch mit Erfolg kolonlsiert worden; auch von privaten Erwerbsgesellschaften ist mit Erfolg kolonisiert worden. Es ist uns hier die Landbank genannt worden. Meine Herren, ich mache keln Hehl daraus: ich sehe ez nicht gern, daß solche Gesellschaften, die den Güterhandel alg Erwerbsjweck betreiben, existieren; aber andererseits muß ich doch rechtfertigen, weg⸗ halb nicht nur Privatleuten, sondern auch diesen Privaterwerbegesell⸗ schaften einerseits der Rentenbankkredit zur Verfügung gestellt worden ist und andererselte aus dem Zweimillionenfonds Beihilfen gewährt worden sind.

Meine Herren, was zunächst den Rentenbankkredit angeht, so lauten die gesetzlichen Bestimmungen darüber folgendermaßen:

Die Generalkommissionen können ihre Mitwirkung bel Renten gutzbildungen ablehnen, wenn tatsächliche oder rechtliche Bedenken entgegenstehen.

Melne Herren, die Königliche Staatgregierung hat bisher stets auf dem Standpunkt gestanden, daß allen Privaten, die so kolonisieren, wie die Generalkommission es fordert, die also eine in den Augen der Generalkommission nützliche Kolonisation treiben, der Rentenbank« kredit zugänglich gemacht werden soll. Ich wüßte keinen rechtlichen Grund, weßhalb man einer Erwerbsgesellschaft, wenn sie diese Be—⸗ dingungen erfüllt, Bedingungen, die außerordentlich streng sind, dann den Rentenbanlkredit entniehen sollte.

Die jwelte Frage ist die, weshalb die Königliche Staatsregierung den Zwelmillionenfonds der Landbank zur Verfügung gestellt hat; auch das ist getadelt worden. Meine Herren, ich glaube, es bestehen Irr⸗ ümer über die Folgen, die diese Zuschüsse aus dem Zweimillionen« fonds für die Landbank gehabt haben. Man hat davon gesprochen,

sie hätten nur dazu gedient, ihre Dividende zu erhöhen. Dag

1909.

Die Generalkommission stellt den Pröbwat⸗ leuten, also auch der Landbank, folgende Bedingungen. Sie stellt den Ankaufspreis des Gutes fest; sie stellt fest, was die betreffende Gesellschaft für Meliorationen und dergleichen aufgewendet hat, und sagt: bis zu diesem Preise kannst du gehen, wenn du dat ganze Objekt an Einzelbesitzer verkaufst; darüber hinaus darfst du nicht gehen. Damit ist aber nicht gesagt, daß dieser Prei immer er⸗ reicht werden muß. Es kann vorkommen und ist wiederholt vor⸗ gekommen, daß der Preis, den die Landbank bei ihren Verkäufen erzielt hat, geringer gewesen ist als der Preig, den sie gegeben hat, einschließlich der Kosten, die sie für Meliorationen usw. aufgewendet hat. Also die Generalkommisston limitiert den Verkaufspreis nach oben hin, und wenn aus diesem Preis dann ein Ueberschuß herauskommt, kann die Landbank daraus eine sogenannte Besiedlungsgebühr für sich entnehmen von zirka Ho / / —; kommen diese 5 o/ nicht heraus, nun, dann muß die Landbank darauf verzichten.

Die Gelder, die nun aus dem Zweimilllonenfonds für die An⸗ siedlungsunternehmungen der Landbank gegeben worden sind, sind ihr in keiner Weise zugute gekommen, sondern ausschließlich den An⸗ siedlern zur Bildung von Anlagen für die Gemeinden usw. Also, ich glaube, es ist ein Irrtum, daß die Landbank direkte Vorteile von den Beihilfen aus dem Zweimillionenfonds gehabt hat. Man kann ja darüber verschiedener Meinung sein, ob es praktisch ist, den Kolonisten der Landbank Beihilfen zu geben. Ich glaube, wenn man es nicht tut, werden die Kolonisten darunter leiden.

Meine Herren, die letzte, vierte Form, unter der kolontstert werden kann, ist die öffentlich rechtliche Gesellschaft. Von der Ostpreußischen Landschaft ist diese als die einzig brauchbare Form hingestellt worden, obgleich das hat der Herr Abg. von Bockelberg schon betont Erfahrungen mit dieser Form gar nicht vorliegen. Der Herr Abg. von Bockelberg hat ferner mit Recht auf die Schwierigkeiten formaler Natur hingewiesen, die gerade mit der öffentlich rechtlichen Form her⸗ knüpft sind. Ganz besonders aber halte ich diese Form deshalb nicht für geeignet, well gerade die privaten Kräfte, die ich so gern im Dienste der Kolonisation sehen möchte, durch diese Form so gut wie autgeschlossen sind; sie können ja mit beratender Stimme herangezogen werden; aber, meine Herren, wer mitarbeiten will, der will auch mit⸗ stimmen; bloß beratende Stimme ju haben, wird den Leuten, die da mitarbeiten, wahrscheinlich die Lust zur Sache nehmen.

Meine Herren, ez ist mir auch sehr jwelfelhaft, ob in einer solchen Korporation, die nur aug Behörden jusammengesetzt ist, nun auch wirklich das nötige Interesse vorhanden sein wird. Mir sind Landesteile bekannt, in denen ich bisher bei den Be⸗ hörden das nötige Interesse nicht gefunden habe, wohl aber bel den privaten Gesellschaften.

Es ist nun als besonderer Vorzug der öffentlich- rechtlichen Ge sellschaft hingestellt worden, daß sie mehr Vertrauen genießt. Meiner Ansicht nach das ist schon mit Recht von dem Herrn Vorredner gesagt worden hängt das Vertrauen nicht von der Form, sondern von den Menschen und von den Behörden ab, die in der betreffenden Gesellschaft sitzen und darin vereinigt sind. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es eine ganze Masse Gesellschaften privatrecht⸗ licher Form gibt, die sich gemeinnützige Aufgaben gestellt haben und das allgemeine Vertrauen genießen; ich nenne die Gesellschaft vom Roten Kreuz, den Vaterländischen Frauenverein, ich nenne die Genossenschaften, die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft usw. Es gibt eine Masse solcher gemeinnütziger Gesellschaften, die außerordentlich günstig wirken und die sich allgemeinen Vertrauens erfreuen.

Ein Hauptfehler in der Vorlage der Ostpreußischen Landgesell—= schaft ist es nun, daß sie die öffentlich rechtliche Form durchaus allen Provinzen aufjwingen will. Die Verhältnifse in den verschiedenen Landesteilen sind aber durchaus verschleden, auch die Ansichten sind verschieden. Sie haben soeben gehört, daß jum Belspiel in Hannover und Schlegwig ⸗Holstein die Form der Genossenschast mit beschränkter Haftung gewählt worden ist. Ich halte sie für eine weniger brauch⸗ bare Form als die Form der Gesellschaften mit beschränkler Haftung; aber da die Provinzen es so wollen, und Stimmung für die Genossen⸗ schaften war, habe ich nicht dagegen gewirlt, es läßt sich auch mit dieser Form etwas nützliches schaffen.

Dann möchte ich noch auf eins aufmerksam machen, wag gerate in Ostpreußen hervorgetreten ist. Die Provinzen, die Kreise usw. sind durchaus nicht immer gewillt, auf eine Verzlnsung ihrer Cinlage— kapltalien zu verzichten. Gerade in Ostpreußen sind wir auf den ent- schledensten Widerstand sowohl bei der Provinz wie bei den Kreisen gestoßen. Sie haben saämtlich gefordert: wir wollen eine angemessene Verzinsung haben, damit wir die Zinsen decken können, bie wir für das Geld zahlen müssen. Schon an dleser Forderung würde die öffentlich⸗rechtliche Form in vielen Fällen scheitern.

Nun wurde von der Ostpreußischen Landgesellschaft besonderz ge⸗ fordert, daß auch die Genossenschaften und die Landwirtschafts kammer ausscheiden sollen. Die Genossenschaften sind bitber ein sehr nũtz liches Glied in der Gesellschaft gewesen, und ich hoffe, daß fie e auch in Zukunst sein werden. In der Budgelkommisston ist von dem Abg. Crüger getadelt worden, daß die Genossenschaften über haupt Geld in solchen Sachen festlegen. Es handelt sich hier doch nicht um bedeutende Summen. Die Proyinzialgenossen⸗ schaft soll 150 000 4M festlegen. Jede größere Genossenschaft legt immer eine gewisse Summe in fingtragenden Papieren und Hypo= theken fest. Ich weiß von der Leitung der Preußenkasse, daß dat faßt überall geschleht. Also warum sollte es hier nicht geschehen? Ein Verlust des Geldes ist in keiner Weise zu befürchten, und es ist eine so sichere Anlage, wie es nur eine geben kann. Weitere Geldoyfer . . n,, . nicht gefordert. Alle Opfer bringt überha er Staat, er ist der einzige,

Gelder à fonds perdu gibt. , . 7

Ich will nun nicht sagen, daß Landschaft nicht nützlich gewirkt hat.

ist ein Irrtum.

das Elngrelfen der ostpreußischen Dat erste Eingrelsen der ost.