1909 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Dr. Pfleger zu

R Oberamk Sigmaringen, dem Kirchendiener

Deutscher Neichsanzeiger

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is hetrügt nierteljährlich 8 M A0 . * nehmen Kestellung an; für Kerlin außer und Jeitungasprditeuren für Selbstabholer ition 8W., Wi helmstraste Nr. 22.

Alle . den Postanstalten 3 * Egyrd

ginelur Nummern kosten 28 8.

Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit= zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Retitzeile 40 5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition der Veutschen Reichsanzeigers und Königl. Rreußischen Ktaatz-= anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 76G.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Drdensverleihungen ꝛc. Denutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

B machung, betreffend den Schutz von Erfindungen, 5 * w rf auf der Internationalen Luft⸗

. ahrt⸗Ausstellung in Frankfurt a. M.

ö betreffend Abrechnungestellen im Scheck⸗ verkehr.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 16 des Reichs⸗ geseßblatts. -

Erste Beilage:

ann betreffend die Fassung des Doppelbesteuerungs⸗

esetzes.

gönigreich Preuszen. Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen.

Hofansage. Bekanntmachung,

konzession. . Bekanntmachungen, betreffend das nächste Studienhalbjahr und

die Immatrikulation an der Universität in Bonn.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Marinegeneralarzt a. D. Dr. Run kwitz zu Kiel, di he m ine . der So fete die Königliche Krone zum Roten Ädlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Generaldirektor der Deutschen Waffen⸗ und Munltions⸗ fabriken Max Kosegarten zu d n mn, denn Rreisarzt a. D. Gcheimsen Medizinalrat Dr. Lim per zu dlsenkirchen, dein früheren Ersten Anstaltsarzt bei dem Sirafgefängnig in Plötzen⸗ see, Gerichtsarzt für, den Kreis Niederbarnim, Medizinalrat 586 Berlin, dem ,, en em Kirchenältesten, niederländischen Konsul a. D. n,, ebendaselbst, dem Pfarrer Richgrd Lehmann zu Bimkenwerder im Kreise Niederbarnim, dem Pfarrer Reinhold Schmöcker zu Ober⸗-Schöneweide im sarben Kielse und. wem Bberlehrer am Jiähtischen Real, nasium in gin e ed a ff far Dr. Castendyck den dien Adlerorden vierter Klasse, dem orbentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univerität in Halle a. Geheimen Regierungsrat Dr, Herm ann Sfenach ö dancer d ĩ ĩ ensburg und dem Regie . . n, e, ginn zu Berlin den r f n

nme ster a. i 1 nenorden dritter .

nischen Betrlebschef Karl

ahn g . Paul

dem Kirchenaäͤltesten, techn Ber ufmännischen e , weft. ginn g , ee im Kreise Nieder⸗ arnim, dem! Gemelndeverlreter, Privatier Peter Jeplen e Flenehürg unde dem, Handiungsgehilsen Friedrich Stor zu Elberfeld den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, ö dem städtischen Lehrer Max Reinicke zu Berlin 3a. dem Lehrer Heinrich Paul zu Niederroßbach im 236 e den Adler der Inhaber des Königlichen Hausorde . Schöneweide im en Küster Daniel Seiffert zu Obers zhönhem nme an Niederbarnim. dem Kirchenaͤltesten und 6 . vor n, Landwirt Gustav Hornemann, dem de g ehe, unt eltchenältzten Baftan Klidberg; nz * encMeuendorf im Kreise Niederbarnim, dem 6 hash zollernschen Obergärtner Julius Keebach z 1 ö und dem Gaͤrtnergehllfen Jerem ias Ka 2 ; Kum Botanischen Garten der Uniwersitst in Marburg da euz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Fürstlich Hohenzollernschen Gärtner Erhard Hiller

r s Stamp zu Flensburg, dem Maurerpolier August rgmmeit zu Berlin, dem Handpnlierer Johann Kiten Dibach im Landkreise Aʒachen, dem Eisendreher Peter Ceed er zu Eschweiler im genannten Kreise, dem Wald⸗ Kreiter Karl Müller zu Rirchohsen im Kreise Hameln, len . llichen Arbeiter Karl Günther zu Holden⸗ im Kreife Sangerhausen und dem Arbelter Wilhelm chchn i zu . im Landkreise Aachen das Allgemeine renzeichen zu verleihen.

Berlin, Dienstag, den 30. März, Abends.

Deutsches Reich.

Seine . der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Finn in Narvik (Norwegen) Waldemar

Thilo zum Konsul daselbst und . den Kaufmann H. W. Solomon zum Konsul in

St. Helena zu ernennen geruht.

Der Kaiserliche Konsul in Guatemala hat den Kaufmann August Wehncke zum Konsularagenten in Livingston bestellt.

Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und arenzeichen auf der Internattonalen Luft⸗ schiffahrt-⸗Ausstellung in Frankfurt am Main 19038.

Vom 19. März 1909.

Der durch das 6a vom 18. März 1904 (Reichsgesetzb!. S. 141) vorgesehene ut von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen triti ein für die in diesem Jahre in Frankfurt am Main stattfindende Internationale Luftschiffahrt Ausstellung. Berlin, den 19. März 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.

Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehr.

Vom 24. März 1909.

Auf Grund des 8 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1906 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat

beschlossen; ; ; ö Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Düssel⸗

dorf ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes. Berlin, den 24. März 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wermuth.

Die von . ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 3587 das Gesetz zur Abänderung des Reichsgesezes wegen Beseitigung der Voppelbesteuerung vom 18. Mai 1870, vom 22. März 1909, unter

Nr. 3688 die Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Doppelsteuergesetzes, vom 24. März 1909, unter

Nr. 3689 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1994 im Haag unterzeichneten Ab⸗ kommens über die Lazarettschiffe durch Persien und den Bei⸗ iritt Schwedens zu diesem Abkommen, vom 11. März 1909, unter

Nr. 3590 die Bekanntmachung, betreffend den ö n von Erfindungen. Mustern und Warenzeichen guf der Inter⸗ nationalen Luftschiffahrt⸗Ausstellung in Frankfurt am Main 1909, vom 19. März 1909, unter .

Nr. 3691 die Hekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XWXXIIs8 der . B zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 23. März 1909, und unter

Rr. JZ5h* die Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗ stellen im Scheckverkehr, vom 24. März 1909.

Berlin W., den 29. März 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht: den Senatspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Dr.

stein und Genzmer den Charakter als Wirklicher g halben g e e e n mit dem Range der Räte erster

leihen und . . Dr. von Rose in Schroda zum Ober⸗

reglerungsrat zu ernennen.

j oni ädigst geruht:

e Majestät der König haben Allergnã 3 Bberiehrer am Gymnosium in Bromberg Professor Dr. Bernhard Hoffmann zum Gymnasialbirektor zu

men, ehifsuiendireltor Professor Dr. Rehrmann . Kommando des r de,, 6 ö. , ,, ; ö.

ĩ ule zu Dr. an m r, g gn gg ger als Ich imer Regierungsrat zu ver⸗

1909.

Der Königliche Hof legt heute für Seine Durch⸗ laucht den Fürsten von Ei, , , ,, die Trauer auf 8 Tage bis einschlleßlich den 5. April

J. an. Berlin, den 29. März 1909. Der J, , , . Graf A. Eulen burg.

Ministerium für Handel und Gewerhe.

Der Regierungsrat von Braunbehrens in Stralsund ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Stralsund ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Pberregierungsrat Dr, von Rose ist die Stelle als 2 der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der Regierung in Bromberg übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor, Professor Dr. Hoffmann i die Direktion des Gymnasiums in . übertragen ö

Evangelischer Oberkirchenrat.

Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinden Lageado, Säo Gabriel da Estrella und Sao Caetano im Staate Rio Grande do Sul (GBrasilien) ist der Pfarrer Reinecke in Teutonia⸗Süd (Brasilien) berufen worden.

Bekanntmachung.

AUnter Bezugnahme auf i der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗ . a n Lutz die Konzession zum Betriebe es Gewerbes der Mark en, von uns erteilt worden ist.

Lutz wird seinen Wohnsitz in Frankfurt a. M. nehmen.

Bonn, den N. März 19069.

Königliches Oberbergamt. Baur.

Bekanntmachungen.

. Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universttät n mit dem 15. April d. J. seinen gesetzlichen . a 6 hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir diejenigen welche die Absicht haben, die hiesige Unibersitaͤt zu besuchen, dargu aufmerksam, daß ste sich pünktlich mit dem Beginne bes Semefferg hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu be= wahren, welche ihnen durch das Versaäͤumen deg AnfangJ der Vor= lesungen erwachsen, In Ansehung dersenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitszeugnisse die Wohltat der Stundung des Honorars fur die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den gesetzlichen Vorschriften derartige 54 bei Vermeldung der Nichtberücksichtigung innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters eingereicht werden müssen. Bonn, den 27. März 1909. Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich Wilhelms ⸗-Universttät. Schultze.

II.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien halbjahr findet om 15. April d. J. an bis zum 6. Mat einschl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur dle⸗ jenigen Studierenden noch immgtrikuliert werden, welche die Ver⸗ zögerung ihrer Anmeldung mit gültigen Verhinderungsgründen zu ent. schuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die⸗ ann Studierenden, welche die Universitättzstudien beginnen, insofern

e Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schuljeugnis und, fallg sie utländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende degltiingtlont⸗ Papiere sowie einen Ausweis über die erforderliche Schulbildung, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer welche keine nf n, bestanden, beim 3 der Untversität auch nur die Absicht haben, sich eine a . ildung für die höheren Lebenskreise oder eine hesondere Bildung für ein gewisses Berufßfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats, oder Rirchendienst bestim men, können auf Grund des 3 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 immatrikuliert werden. Für Frauen geiten die glelchen Bestimmungen, doch bedürfen diese, wenn sie nicht im Besi . . r fer f. ,. ,, de, , Reiche nicht angehören, für die Zulassung zur Immatrkkulatton des 8. Unterricht sministers. der Henehum gun onn, den 2h g; . e Immatrikulationekommission. Schultze.

leihen. I ,