1909 / 78 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Antrage Müller⸗Meiningen und Genossen vorgeschlagen sind, empfehlens. wert, ja sogar notwendig sind, well die Fassung des Antrages Graf Dompesch nicht ganz der Rechtslage entsprechen würde.

Die Frage, ob es möglich sein würde, mit auswärtigen Staaten eine Vereinbarung zur Bekämpfung des Handels mit unzüchtigen Schriften zu treffen, ist bereits früher, im Jahre 1906, hier im Reichstage erörtert worden; sie ist damals von dem Abg. Slöcker zur Sprache gebracht worden. Diese Anregung bat seinerjeit dem Aug⸗ wärtigen Amt Veranlassung gegeben, mit den nächstbeteiligten inländischen Amttzstellen in Benehmen zu treten. Unsere Behörden und ins- besondere die Postbehörden sind seit langem bemüht, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Einfuhr unsittlicher Schriften zu ver⸗ bindern. Da, wo der Absender dieser Schriften ermittelt werden kann, haben wir auch regelmäßig Anträge auf Strafverfolgung gestellt, und in vielen Fällen ist eine Bestrafung auch erfolgt. Des welteren besteht zwischen dem Reich und Italien eine Abrede, wonach auf Grund der Gegenseitigkeit die Auslieferung stattfindet wegen Feil⸗ haltung, Ausstellung oder Verbreitung von unzüchtigen Schriften, Ab⸗ bildungen, Darstellungen oder sonstigen derartigen Gegenständen. Im Mal vorigen Jahres hat in Paris auf private Anregung ein Kongreß gegen die Pornographie stattgefunden unter dem Vorsitz des durch seine Bestrebungen zur Hebung der Sittlichkeit rühmlichst bekannten französischen Senators Berenger. An diesem Kongreß haben sich 832 Gesellschaften, darunter auch viele nicht französische, beteiligt; zu den Delegierten gehörten erfreulicherweise auch 4 Delegierte deutscher Vereinigungen. Der Kongreß hat folgende Anregungen einstimmig angenommen:

I) Es sollte durch internationale Maßregeln unterdrückt werden

die Herstellung und das Vorrätighalten zum Zweck der Ver⸗ breitung von Schriften, Abbildungen oder Gegenständen, welche die guten Sliten verletzen, das Angebot und der Verkauf solcher Schriften, Abbildungen oder Gegenstände, auch wenn es nicht öffentlich geschleht.

2) Beim Angebote, dem Verkauf oder der Versendung unzũchtiger Schriften, Abbildungen oder Gegenstände soll die Straftat nicht nur alg am Orte der eigentlichen Handlung begangen gelten, sondern auch dort, wo der Erfolg der Straftat eingetreten ist oder eintreten sollte.

Es empfehle sich, ju diesem Zweck ein Einvernehmen jwischen den verschiedenen Ländern berzustellen behufs Mitteilung der nötigen Unterlagen und Auskünfte, damit jede Nation in der Lage sei, die auf ihrem Gebiet ansässigen Schuldigen zu verfolgen.

3) Eg sollte eine amtliche diplomatische Konferenz einberufen werden, damit sich die Reglerungen über gleichartige Gesetze auf diesem Gebiete verständigten.

Der Kongreß hat ferner einstimmig beschlossen,

I) eine internationale Vereinigung sämtlicher Gesellschaften zur Bekämpfung der Pornographie zu begründen,

2) die Vertretung dieser internationalen Vereinigung dem Bursau international contre la littérature immorals in Genf zu über- tragen und

3) die Sorge für die Ausführung der Beschlüsse des Kongresses elnem dauernden Komitee anzuvertrauen.

Nach diesem Vorgehen war die Annahme berechtigt, daß die franzö⸗ sische Regierung wohl Anlaß nehmen würde, ihrerseits die Initiative zur Einladung zu einer Konferenz zu ergreifen; wir haben daher unsererseitz diese Initiative nicht ergriffen, um Frankreich nicht vor—⸗ zugreifen. Injwischen ist die Sache in der Tat welter geschritten, und es ist nicht vor einem Jahre, sondern vor etwa Monatsfrist von der französischen Regierung die Frage an uns gerichtet worden, ob wir, falls Einladungen zu einer derartigen Konferenz ergehen würden, tellnehmen würden. Wir haben sofort geantwortet, und zwar be—

sich ist sie Sache der inneren Behörden; das Auswätrtige Amt an sich hat so gut wie gar keine Einwirkung darauf.

Was die Zigeunerplage betrifft, so wird man doch wohl nicht folgern können, dies sei deshalb eine das Auswärtige Amt interessierende Sache, weil es sich um auswärtige Elemente handelt. Es sind in der Tat meist auswärtige Elemente; aber es ist überaus schwer, im einjelnen Falle festjustellen, wo sie hingehören. Es gibt Zigeuner, die namentlich die Grenj⸗ provinzen belästigen, welche durchaus nicht nach Oesterreich⸗Ungarn oder noch weiter südöstlich jzusfländig sind, sondern nach anderen Ländern. Ich erinnere mich aug meiner eigenen Praxis, daß wir mit der Schweiß jahrelang korrespondiert und unt gestritten haben über die Zagehörigkeit einer Zigeunerbande, welche sich bald auf elsaß⸗ lothringischem, bald auf schweljerlschem Geblet aufgehalten hat; wir sind nie einig geworden, ob sie nach der Schwe oder nach Deutsch⸗ land gehörte. Dat sind Schwierigkeiten, denen wir schon häufig be⸗ gegnet sind und wieder begegnen werden; aber das schließt nicht aus, daß die zuständigen Stellen der Reichgreglerung sich alle Mühe geben werden, den deutschen Boden von dieser Plage zu befreien. Bravo h

Abg. Dr. Varenhorst (Ry.) bestätigt, daß auch in Hanno und zlor dre e, fle, r überhaupt die k ir nr nimmt. Der Staaltsekretär sollte einmal auch die Herkunst dleser Banden feststellen, die im Sommer cine wahre Landplage bildeten. Was irgend den Bauern gestohlen werden könne, werde gestohlen. i müsse die Nationalität dieser Leute feststellen und sie dann ab⸗

eben.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Schoen: g mts Freiherr von

Meine Herren! Ich kann nur wiederholen, daß in erster Linie

diese Zigeunerplage die inneren Behörden, die Polizeibehörden angeht. Dabei kommt nicht in Betracht, welcher Herkunft diese Zigeuner sind; es ist ganz gleich, ob sie Inländer oder Ausländer sind. In Ver= handlungen mit dem Auslande werden wir in dieser Frage nicht welt kommen. Das Ausland wird immer wieder sagen: wozu habt ihr eure Poltzei, schafft sie euch vom Halse! Ich werde aber Veranlassung

nehmen, die inneren Behörden darauf aufmerksam zu machen.

Abg. Lehmann, Jena (ul): Im Jahre 1902 wurde der =. lichst bekannte Jurist ch Kuhlenbeck nach Lausanne . füblte sich dort nicht behaglich und hätte der schwesserischen Universitãt wohl bald wieder den Rücken gekehrt, wenn ihm ver Großherzog von Baden nicht abe gen hätte, auf diesem schwierigen Auslandsposten augzuharren sei für ihn Chrenpflicht. Kuhlenbecks größter Fehler ist vielleicht der, daß er ein warmblütiger, steifnackiger deutscher Patriot und für die Schweiß zu wenig blegsam und schmiegsam ist. Ich bin kein Cbauvinist, aber daß man unter ier n , i nnr, , in die Tasche stecken oll, sehe ich anderseits auch nicht ein. ie überall

Reibereien zwischen Studenten und Polhjei rn ö 1905 wurden deutsche Studenten wegen Ausf rel lcheg . 9. l ** allomands am im en Landtage im Januar zur Sprache un wesentlichen bestätigt. Kuhlenbeck riet den ar . ab, 2 e schweren; er wolle zuvor mit dem Syndikus sprechen. Dag hat er . und dabei eine

Tagegordnung. reitungen verhaftet, ezeichnet. Der Fall

eiden deutschen Professoren, die ich aufs tiesst Recht oder Unrecht, es handel

andelt sich um ein Vaterland, di sollte der deutsche Michel endlich beherngen. ian fen d

Sojlaldemoktaten. ) Ach, Herr Frank, Sie verstehen ja davon gar

wegen der Welgerung, diese Artikel abzuleugnen. einfach gebrochen.

labend grantwortet. (Bravoh Eg ist daher alle Autsicht, daß elne

derartige Konferenz zustande kommt, und daß auch alle Staaten, die in Betracht kommen, sie beschicken werden. Auch wir werden selbst

verständlich tellnehmen, und ich glaube, daß es unsere Stellung auf der Konferenz fördern wird, wenn wir ung auf eine elnstimmige esolution des Reichstags siüätzen können. (Beifall.)

Abg. Frank⸗Ratibor oße

r . die in einzelnen Grenzgebieten, besonderz Sher ef

Arbeiter neidigkeit gegen die Zi

6 . 6 2 36 meunegglaes, die in denselben Grenzgebieten

Aufenthalt der

völkerung; Diebstahl und Gewalttaten seien an der 1 t

stark. Westfalen im Reichgtage laut geworden; geschehen sei aber n

esterreich⸗ Ungarn über die deut ö banden; diese geen 2 eutsche Grenze .

eien den Deutschen als Bundesbrüder willkommen, 6 2 lbg. Graf von des Vorredner leich uch in 6 wird diese le Banden sind oft 25 bis dringen in die Häuser ein und uch ich fordere endli energische An der stlichen russischen renze verhältnisse noch sehr unbefriedigend. renze fehlt eg noch an Gren zũbergän 2 . . n 1 23 nd bedeutet e des Verkehrs. Auf der , .

richtet w . ö bringt der Sigaltsckeelaͤr der Sache fein

33 ,,, des Auswärtigen Amts Freiherr von

Ich bin gern bereit, der Angelegenheit, die d

Kanitz jur Sprache gebracht hat, meine , , . zunächst mit den inländischen juständigen Behörden a . men, wir bier über Maßregeln einig geworden sind, mit der . MReglerung in Verbindung zu treten. Ich zweifle nicht, xi al ö wie bigher immer, freundliches Entgegenkommen finden ö 9 ;

Was die Frage der Zigeuner und überhaupt die Frage i e let anbetrifft, so hat der Herr Abg. Frank ö e Fremdenpolilel der Aufsicht des Reiches unterliegt. Aber an

nichts. Ueber die Vorgänge in Lausanne brachten die Tägli Rundschau und die ent he Tages zeltung iet lg. Hi Artikeln stand Kuhlenbeck vollkommen fern, er hat sie nicht ver= anlaßt und hat mit ihnen nichts zu tun, aber er . weggijagt er Vert der Schweiz mit Kuhlenbeck, der auf Lebenszeit lautete, 3 Daß der Vertrag mit Kuhlenbeck lebenglänglich

J e. Behandlung nicht zu teil werden lassen. Kublenbeck führte Beschwerde bet der deutschen Gesandtschaft in Bern, wurde aber an dag Auswärtige Amt in Berlin verwiesen und von diesem wieder auf den Weg der Privat klage. Das ist ja Ieh bequem, ob aber den berechtigten Interessen des Deutschtums im Ausland damit gedient ist, ist eine andere Frage. Gin herborragendeg Mitglied der konservatlven Partel des sächsischen Landtages, der Vüijepr 6 brachte eine , an ven Kultusminifter ein, und dabei berief fich der Minister auf das amtliche Material. Es ist aber sestgesiellt, daß diefes nicht richtig ist. Wir aben doch die Gesandten im Auslande, dam e um die ustände dort kümmern, und wenn einem Deutschen unrecht gflcheten ist, so ist der . 1e. . das zu untersuchen. n wen denn im Ausland halten, . Kuhlenbecks, der Prof. Herzen, hat eine Schmäh⸗ schrift gegen Kuhlenbeck verfaßt, die vertraulich erschienen ist. Diese 8 mäbschtlft ist schlimmer, als es im Mittelalter im Ketzerprojeß jzuging, wenn man einen Menschen tot zu machen suchte. Und noch dazu vertraulich! Und ein anderer, der Prof. Ehrmann, mäht in einer Broschüre die Entstehung des Geschlechts derer Kuhlenbeck. (Der Redner veiliest einige Stellen daraus, die die lebhafte Heiterkeit des Hauseg erregen, aber auf der Tribüne unverständlich kielben) Kuhlenbeck ist dann in Deutschland bei dem Versuch, hier inen Lährstuhl zu bekommen, überall zurückgewiesen worden, well dies wegen dieser Schmähschtift vielleicht in der Schweiz Anstoß erregen könnte,. Professor Ehrmann sagt, daß, die Angelegen⸗ heit eine gründliche Blamage für Kuhlenbeck gewesen sei. Kuhlenbeck sagt aber das Gegenteil.! Ich bitte den Staatssekretär, das ganze Material in der Oeffentlichkeit zu beleuchten. Hat Kuhlen bed unrecht gelan, dann muß er sich abzufinden wissen, Hat er aher Hecht, bann ist es Pflicht des Auswärtigen Amt, die Ehre dieses schwer angegriffenen Mannes wieder herzustellen. Ich verlange vom Stantsselrelär ledigsich eine Klarstellung. Unsere jungen Jurilsten haben das Recht, drei Semester im Auslande zu studieren; dann muß aber auch die Regierung dafür sorgen, daß an den ausländischen Uniberstläten deutsche Professoren sind, die neben ihrer Lehrtätigk-it auch für die deutschen Studenten ein, sichsrer moralischer Rückralt nd. Es werden aber keine deuischen Professoren ins Ausland gehen, wenn ibnen nicht Schutz vom Auzwärtigen Amt geboten wird. bg. Gickhoßfs (fr. Volle): Her Jielhgtantler hat sich gegen nher

dem Kongreß der interparlamentarischen Vereinigung sehr güuͤn tig zur Frage der Schiedsgerichte verträge geäußert und auf . Bemühungen in ie cr Beziehung hingewiesen. Es ist nun durch die Presse bie Meldung gegangen, 9 unser Botschafter in New YJork der ameri= lanischen Reglerung den Abschluß eines allgemeinen obligaiorischen Schiede⸗ gerichtgpertrages vorgeschlagen habe; ich weiß nicht, ob und inwiewelt diese Meldung den Tatsachen entspricht. Jedenfalls möchte ich aus diefer Zeltungsnotiz den Schluß ziehen, daß tatsächlich wicherum Verhandlungen über den Abschluß eines solchen Sqhlepggerschte⸗ vertrageg jwischen Amerika und uns schweben. Ich würde mich Um so mehr darüber freuen, alg wir im November Jöög einen Schiedz— gerichtszpertrag mit den Vereinigten Staaten vereinbart hatten der aber Jeider an dem Widerspruch des amerlkanischen Senats ge scheitert ist. Damals begrüßte Seine Masestat der Kaiser in einem elegramm an den Ptäsidenten Roosevelt diesen Vertrag mit vollem Recht als ein starkeg Bindeglied, um Deutschland und Amerika in friedlichen Beziehungen zum Besten der Jivilsfation ju verknüpfen.

u geradezu skandalößse Behandlung er Der all führte schließlich sogar zu , , n, i

wenn nicht an den Gesandten?

gericht

im Haag ein

besonderesz

doch , rt und. 3 absehb:

uu g.

licher Zwischenfall Weise erledigt wo internationalen

daß

eingeführt toter Buchstabe gewesen. reich⸗Ungarn in r.

ist Es läßt sich nicht wegleugnen, chaftlicher Bezlehung unt gegenüber a auftritt und wenig Rückficht auf seinen Har d ger er nimmt, dem Abschluß dis österreschischen Handelgbertrageg sind di über feine Ausführung nicht verstummt. Fortgcsetz. gelange iin schwerden über rigorose, um nicht ju sagen schikanbse 6h j unserer Waren in Desterreich zu unserer Kenntnis. olche ye eiten können nur von einem unpartelsschen Rüichter geschlichtet . Diese Forderung wird besonders in den Kressen der deut chen inzustrle meines Wahlkreiseß mit Nachdruck erhoben. sicher in der nächften Zelt Cingaben hach die ser Richtung . Reichgkanzlir i e mii der Forderung, bas Schledagerscht au endlich ju konstruieren, damst durch die in dem Vertrage 9 Schiedsgerichtgklausel den Beschwerden unsertr Exporteure , ga tragen wird. In der Beurteslung des Fallte Kuhlenbeck weiche wesentlich von dem Vorredner ab. Man bat der Sache elne Be e die sie eigentlich gar nicht verdient. Nach meln andelt es sich gar nicht um ein Martyrium Kuhlenbeck, der es, natürlich jetzt so dargestellt als sei er ein Opfer desg in per Schwelj herrschenden hasses geworden. Kuhlenbck mag eln guter aber es gibt verschiedene Patrioten, und die über gehen sehr welt augelnander. Wag sind nun Tatsachen? Ver Professor Kublenbec ist auf Grund stimmungen wegen Injubordinatson im! Bis ziplfnar lassen. worden. Kuhlenbeck war alg Professor an n bersität Lausanne diesen gesetzlichen Bestimmun gin unlerwoist mußte sich ihnen fügen. Bie Insubordingtlon beftand in der . sache darin, daß er etelligt war an gewissen Hetzartikeln, die jn Felhe ban Blättern gegen die Univerfitäl Lausanne eischlenenn Natürlich hat er i , t g redner hat au ejug genommen auf die der sächsischen Kammer. Die fan Regieru hren Kuhtugminister erklären laffen, daß sie kein habe, auf die Sache weiter einzugehen. (Der Bie. betreffenden Aeußerungen deg' sächsischen Kusmn Auf Grund dieser Ausführungen des Kultusmünlstert er 3 f tragsteller, er betrachte nunmehr die Angelegenheit für erle . Kuhlenbedk hat sich auch nach anderen Richtungen sebr n gesezt. Ich möchte den Staatgsekretaͤr fragen, ob ihm daß Kuhblenbeck sich der Kollegienabtreibung schuld

und den Kollegen Herßen um mehrere sfausen schädigt hat. E liegt eine eldesstattliche 9 Prlvatdojenten Dr. Steinberg und eine öffen liche ird

reicher reichsdeutscher Studenten in diefer Beztebung vor weiter behauptet. daß Kuhlenbeck, ob aug Unkenntniä wider besseres Wissen, bleibe dahingestellt, bei der

der ersten n . pi Elben

Diese been,

ö i die sachen, wenn sie wirklich wahr wären, würden genügen, um er sasn

war, ist vom Kultusminister anerkannt worden. Wenn die Deutschen im Auslande etwas mehr Rücksichtelosegkeit üben wollten, würde man ihnen wohl elne

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unseren deutschen Studenten und der dausanner Univer i. und nur durch n

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