1909 / 90 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

IV. Abschnitt. Ueber die Sit mg des Aufsichtsrats werden Proto lle geführt,

§ 41.

die von dem den Vonfitz führenden und elnem anderen Mirgkiede zu Jeder rechtzeitig im Stammbuch eingetragene Anteilseigner kann . i . 3. langen eine tilt dee Prosololls zujusenden. egenstände der Verhandlung, obald deren öffentliche Bekan

siet , , n, , Geh r e gt 9. . Der Aufsichtgrat ist beschluß fähig nl. wenigstens fünf Mit. ö Itchneingesgriebenen Brief hesonderg mit gefeit werden. Die zur Ausübung diefes Üuffichtzrechts für den Ein jelulen Fall oder fländig glieder anwefend sitnd, und zan auch dann, wenn die außerhalb gleiche M

des Deutschen Reichz befindlichen Mit lieder nicht rechtzeitig? waben nen oder mehrere Kommfffare besteslien. Yiese in engt. . ö . . chien r hill ö. He f ff 8 42. ; Sitzungen des Aussichsgrats und an . ö ., 5 auch durch schriftliche oder telegtaphisch⸗ Abstimm unn gefaßt In der Hauptvessarnmlung sst gn Verzeichnis der erschienenen zunehmen, darin dag Wort zu ergreifen . 30 . on, 6. werben. Die schriftliche oder telegraphifche Beschlußfafsung H AInteslseigner oder Vertreter von Anteilseignern mit Angabe ihres nicht zu erfordern, auch die i . *. 5 . f . aber nur sulässig, wenn der Reichekon eng gehört worden ist und Jane's PKohnortg fawss des Beira geg ber bon jede m hertretenen kungen de der g fel bf; mnuff ee rn de, n, wurf, deln bed e, mit lien des znffihherni; er een ort,, Värzeichniz ist vor der erslen Abftimmung urch Beauftragte einfehen und prüfen zu la in endlich auch eine schriftliche und ühereinstimmende Erklärungen abgeben. zur Einsicht auszulegen; es ift hon dem Vorsitzenden zu unterjeichnen. , n n. . . Dle Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei ; t egordnung zu berufen un ; n, p 5 ft aupt⸗ r , Henke aufgenommen werden. Die! bei Burchffihrung der Stimmengleichheit en tscheidet mit Miänab me hon, Ghahlen di In den ersten sechs Monaten des HJeschäftes ihres hat eine Hau

Achter dem Fitta arnackfenden paren Auclagentf ahr r de, Stimme bee Horfite ne Auf Wahlen findet 8 45 Aäsae 3 A' bersamnmhung mit felgen ker Ta geg ord n r een fü,, solchem Anlaß dem Kommffat auf Grund“ der gesetzlichen Be, wendung.

. . Eil gen in z , Vorstandt und des Aufsicht!⸗ ; ra 3 p 5 zjahr; ; stimmungen i Reisekosten und Tagegelder fallen der Gesell⸗ Die Mitglieder des Aussichth rah können nicht zugleich Mitglieder 5 Ferne n i ,., . Gewinn. und Verluftiechn u n schaft zur Last. Y. Abschnit des Vorstands oder dauernd Stellvenkret? inn Vor standemit., für das dert fen Geschasts jahr; 9. ; gliedern ein, auch nicht als Beamte die Geschãfte der Gefellschaft Entlastung der Yiliglicher des Vorstands und des Aufsichtsrate Organe der Gefellschaft. führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann dir Gewsmnnhertellung; 23. Au ssichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellbertretern von be N etwalge Wahren zum Aufsichtgrat; ;. Die Orga ne der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtg · 0 hin derten Mitgliedern deg Vorstands bestellen. Während dieses 6) Beschlußfaffung über sonstige rechtzeitig angekandigte Ver rat nebst dessen Augschüffen und die Sauptbersammlung. Zeitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf dieser eine handl ungsgegen stãn be. ar. A. Voꝛstand Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtzratg nicht aug nben. Scheiden aug ed die Bilanz nicht sogleich genehmigt, so kann die Haup . 53 ; . . . können sie nicht bor der Entlastung versammlung einen Auszschuß zur Nachprüfung ernennen. 3. n Au rat ge erden. . ts ö. . . ö . . ö ; den f ei ö Aufsichtsrat hat di e t Eine Dauptpersammlung ist . zu berufen, wenn dis Fate aus einer oder mehreren Personen. Cr wir om Au ra Srat ha aft f. in notarleller Verhandlung bestellt. Ver Aufsichtsrat ist auch berechtigt . ge ef ffn, hes ah gn ö .

llschaft es erfordert oder wemm ein- Hauptversamm⸗ üherwachen. Er kann jederzeit Verichtestlt⸗ v : de ĩ de der Ble. Bestellung zum Mitgliede beg BVorstands jederzeit unbeschadel beg i ed ne nn ö. , n erte be lh, fn d, IMeschlefse hat ober wenn kie Reichgaufsichtsbehör

l nd selbst oder durch langt (z 237. Uußerdem ist. eine Hauptoerfammlung zu berufen, weng 6 . h , . ö. . ö ö ger . ö Anteile K ö. fen ffn Teil . e ndi . er u a ö h 1. Reichdzangehrige bestellt werden, welche weder durch behördliche An= , , ,, rn nden fühlt, einfchen ohe muh al

erreichen, die Berufun chriftlich unter Angabe de ö e ! die Bestaͤnde an Waren, Wertpapieren und Geld Prüfen. Er hat die Zwecks und der e . von dem . In .

. er fbr, . . . O len nun g, e nue zu ge, Weise haben Anteilseigner das Recht, zu verlangen, daß 9 n einer strafbaren Han ung verurte , eine Bemerkung fass an f Haupt 9) werden. 1 e . . die Aberkennung der bürgerlichen Chrenrechte . w K l il n,, d. ö. ö itzende

na ziehen kann, . J . Die Mitglieder des Aufstchtzratz können die Ausübung ihrer Den Vorsttz in d tver ührt der Vorsitze

J Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge, Obliegenheiten nicht anderen übertragen. . deg tl d, dee, ne n ge, bet . welche auch in zinem Änteil an den nach Vornahme afler Ahschrei⸗ Mer, luffichtztat ift bejugt, die Gesellfch ft bei der Vornahme pinzerung bäder einn dreh d Enmgsen zen. Au fsichte rate m ile dzn , bungen und Rüqhlagen herbleibe den Reingeminn beftehen gn, von Rechteg-schäften mit den Vor tant mm sfeden sl, wertreten und eieichnendes sonstzgz Mütglied des Aufsichtzraig. Wird kein ji J Aufsichtsrat seslgejctzt und sind als Geschäftgunkosten zu gegen die letzteren die von der Dauplversammlung beschkoffenen Rechts. bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmttgieb bie Versammlung. Is keln

frei zu ; en? z 23 2 ztzenden aus Ber Aufsichtsrat ist auch berechtigt, stellvertretende Mitglieder streitigteiten zu führen ier M elend so wählt die BVersammlung den Vorsttzen des Vorstands zu bestellen. . .

536. , Ilge Der Aufsichts rat kann durch Allgemeine oder besondere Auweisung Ueber die Gegenstände der Tagegordnung ist in der Relhenfolh 8835. diczenigen Geschäfte j⸗wellig bestimmen, welche vor dem Abschluff . der Bekanntmachung zu verhand in sofern die Hauptversammlang Der PVorstand vertritt die Gesellschaft in jeder Benlehung na zer Gir d ; igun⸗ j ĩ ö. K auhen. teil t Herrn , 1 ziehung nach seiner Einwilligung ober der Einwilligung etwaiger aus seiner Mit nicht Abwel ließt.

zu wählender Au sschüsse oder Mitglieder bedürfen Di . 6 Absti hestimmt der Vorsthende. i i ; 3 er -. e Art un e ) ö ö ö Der , ist der Gefellschaft gegenüber verpflichtet, Für die laufende Verwaltung und die laufende Ueberwachung des Die Wahlen finden ,, . Zuruf nini, ., 1 6 gr nf f 6 Vorstands hestinimt 3. uff ictat aug seiner Milte einen geschäfts. TMolgen, mitteis Ahgabe Von Stim m jettesn chen sallỹ nach einfe j chierats M hen 5 i , , . knen r feen, w. führenden Ausschaß, we her aus dem Vorsitzenden bes Aufsichtg rats Stimmenmehrheit statt. Ist diese be

en

und dem stellperlkre enden. Vor sitzen den rn. drei Mitgliedern des Auf. zu erreichen, so findet ne engere Wal unter denjenigen statt, nch r

Aäcnäber ist eint Pescht ä tune ebe ict et nd. Dritten sichterats besteht, di. al äh lich n ner n unmittelbaren Anschluß die baden la ö fund Bei glelte

J ö . n 3 ö. r. Ver mis an die den Jahregabschluß feststellen de wal de g n ä anzu- Stimmen ahl in der engeren Wahl entscheidet daz Log, dlese

, rl, Kannen, wf, wu, durch das Los bestimmt ? werden. Die Veschlüffe d

6 z . . 6. ken sellzn fin wenn ber Vorss d hin gus, einem Bie ausscheidenken Mitalieper find von neuem aug loshimn Setzung nichts anberes vor chrelbt n eig facher Mehrheit der chheit

ae g: 36 ker fr ,, ö . ö. a ens, nter inf st znd alter ,,

. i g, des Vorstande gemelnschaftlich oder von einem Mit. . J l nn, . . ö 46. ner Gültig

. , , j 29 , ö. fern n ghet , . K ö. ö 8. Beschluß der Hauptbersammlung bedarf zu e er 0. = un usschusses einzuholen, J ein i

abzugeben. Sin e r Tila des Vorstands flehen hlerbei ö . . . 6 . , . . ; ö ö. n n , ö. . die Verhandlung Ie und der

ie Firma der Geselischaft wäöld in der Weist gerechnet, daß die .ch fene Rechtsgeschäfte zusammengere hnek ein hunderltansend Mart

Zeichnungsbe rechtigten der geschriebenen, geftempel ten oder gedruckten . Ausschuß führt der Borstzende des Aufsichteratz den 8 der Beschluß assungen aniugeben. Daz Venn

irn err fen haft ihre , Vorsttz und wird van hem stellvertretenden Vorsthenden lr Aufsichts⸗

die , , nin d ar e r,. . ö vertreten. Bel Beh fügung der Belege äber Ci Berufung, der Haupfberfamm

. l/ 8 z . so genügt die Abgabe gegenüber . Mitgliede des Vorstanbg⸗ e D, des chu. aiehiosten fichte raten iti e er ü

in unterbseiben, wenn vi * ihr 3 Jahalts 5 . ö. . . ieh. . ö anwesende Mitglied 5 fee ih e en, lng. . ö. 5 40 . Der Vorstand darf Prokurtsten und Bevollmächtigte zum Be. te n easrtigter an rufen.

. Einer Beifügung der überreichten Vollmachten zum Pro Ueber alle Beschlüsf⸗ und alle wichtige . ; . dandelggewerbeg nur nit Zustimmung des Auf schussez hat der Vorfitzende in der nal erer gen,

estellen.

ie,, ; . ener . 82. zu berichten. . auß ö ö e g 4 war, , des it nn fob Der Aufsichtgrat ist berechtigt, die Tätigkeitskreise mehrerer Vor- ö tsrat und d up h . ustKz jung der Gesellschaft, die Hera stzung des Grun standemltglleder abiugrenzen, auch ein: schristliche Geschäftz⸗ GJ J f e g, nnen .

2 die Verwertung bes Gęesellschaftgbermz Jen durch Verl u ern enn

Vorstande und Britten gegenüber, durch den Vorfsgenden, he defsen¶ Vermögeng k zrhest bn wennn be⸗

an weisang für den Forfand ju erlasen, welche dieser zu befolgen hi den iel z ; rm gent ii ganten kann nur von Claer Mehrheit v iter Ber Horfand l verpflähietere de me, Bhinderung dutch den f att er en Vorsißende . werseeles .

; ö ei Vierteln der bei der Abstimmung abgegebsnen Stimmen Xl r r un iu erscheinen, auch wenn er kein? besondere Cinladung Die Mitglieder des Aufsichtẽratʒ und insbesondere seines Aus⸗

a iel ö lpnnen ib

ö P 3 n erhalten hat. 3 2 . e , . der n. erwachsegen baren zwei y J beschlosf Auf den Vorstand finden die Bestimmungen der S8 236, 240 gen. ; n Anspruch auf eine sonstige Vertũtung

werden. der n ; irgend welcher Art ; ö bedarf d d 6 7 An⸗ Fede Aenderung und jede Ecgänzung der Satzung . . . elsgesetzbuchs und 5 . Bürgerlichen Gesezbuchs An G. Hauptvers am mlung. Genehmigung dez eichskanzlerg (eeichstolonialamt). . ĩ te, w⸗ j z . ö, weist sich durch einen Auszug aus dem Handelg⸗ der Gen er er, , . , liger ge t register aus.

; ft⸗ Die Anspr er G ünduang haf, iusteben, werden durch Hel luß afin ,, . der Geschäfte baren . a ern ni . . ö 8 5 B. Aufsicht grat. ausgeübt. Die ,, vertritt .

. die Hesamthest der einfacher Stimmen inehrhe in schi d. iner Ytinderhelt n= § 30. Anteilzeigner. Ihre Beschlüsse und Wahl ü ntells⸗ ö it beschlossen oder bon e Die Ar ] Der Aufsichtsrat besteht aus mindesteng fünf von der Haupt. 23. ablen fund für alle Anteils J

eigner verbindlich. pril e h esse, 9 i ale sherfonen 3 versammlung ju wählenden Perfonen. Zu Mltgliedern des Aussichts. Zur Teilnahme an der Haupt oersammlung. ist jeder Anteilgeian in län gegen die aus der Gründün hasthar egen d rats können nur männliche deutsche Relchgangehbrige gäwählt werden, berechtigt, welcher n Stammbuch der e i . i. ie, , , , ö ire don . welche weder durch behördlich. Ar ordnungen in Ker Herfügung über spätesteng eine Wocht vor dem Tage ber Dauptbersai mung ordnunggz den AInsyruch begründenden. Handlung ober Unterlafsung, an, g gs ihr Vermögen beschränkt, noch gerichtlich und rechtskräftig wegen einer mäßig eingetragen sst. Vorschi fte de 36 e , 1. ,, . es § ö. h Jeder zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigte und bez S 270 dez Handel igesetzbuchg fin en entspreh ende mend, erkennung der bürgerlichen Chrenrechte nach sich ziehen kann. Antellgeigner kann sich duich nc mit schtistlicher Vollmacht der- mit der Maßgaße daß an die Stelle deg in S Vös Abfatz? Dle Amte dauer der Mitglieder des Aufsichtgralt beträgt vier sehenen er ff, n , le, 4 ö. e e ma iung ber⸗ zeichnefen Gericht die Reichgaufsichts behörde trüt. losern er die schri e Vollm at j . sichtsrats o lange im Amt. big die Neuwahlen volljogen find. Werktage vor dem T len Patris gn Frihen

age der Hauptversammlun dem Vor . Scheiden Mitglieder des TRuffichigrats bor Ablauf ihrer Amtsdauer gereicht hat. Jeder Anteil gewährt das Ilten e . . f ö kun sa, ift, ne, Cisatzwahl vorzmmehrmen, sofern die Gee n,. recht died nach Nennbeirägen ber Arte ne auggenbt⸗ uflösung und Liguidatton der Geserrschaft. ö damit unter fünf gesunken sst. Bas als Ersatz eintretend? Mitglied Wer durch die Bf mnßfa fung ahtlalter oder von einer Ver. 8. 48 . wird für den Rest der Amtgdaner dez ausgeschiedenen Mitglledes pfl: lung befreit werden foll' hat bierbei kein Stimmrecht und darf Die Auflbsung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluß der vn gewählt. ö.

ein solchez auch nicht für andere aubüben. Das selbe gilt

e z . ü das 831. n,, , g fal ban einer versammlung Nun durch Eröffnung des Konkursch äber Die Bestellung zum Mitgliete dez Aussichtgrats kann guch vor Ane lsetgner ober die Cinlsstung ober Erl

ts mit einem mögen der Gesckschaft. edigung eineg R. dem Ablan eg Z'ltraums, für den das Mitglied gewählt ist, durch jwischen ihm und der Gesellschaft e if. gung eines Rechte stretz

er

. le der Auflösung der FGesellschaft gelten für die 1.

ie Dauptberfammlung widerrufen werden; der Beschluß bedarf einer . dall Im . schriften ber 18, 49 und 57 pes Bůrgerl s, ebꝛhest won ml teln der an der Abstimmung kess. Die Hanptversammlungen Weiden in Berl gan i, Var chriften ; heschlseß . ö ö Herden bon dem Ikuffichtrate oder deen Vörf a,, k öh bie

§ 32 Vorstande oder von den Reichgkommi ssa: , . der von dem tihhnt die Art der Durchführung der T iidation und wähii . en. Der Aufsichtgrat wählt bej feder Neuwahl einen Vorsitzenden

Liquidatoren. ur Die Berufung erfolgt durch énmast öffent ö ; t darf n . einen stelpertreienden Versttze nden für ie Dauer von pier Jahren. machung. im Deutschen Neichgan/ ge Täffentliche Bekannt Die Verteilung deg Vermögens unter die Anteilseigner

tiger, Dir Bekanntmachung erfolgen, ngchdem bie Liquidatoken unter Hin wel zuf ie Aulus

e. Wahl des Vorsitzend Bestätigung durch den Reichß! muß spätestens am fünfzehnten Tage vor d . f Bekannt, kanzler die che tc r ger r bebeif der Hestatigun versammlung, sofern aber dieser Ces ein Sonn kg e, fer uni, der ,, . ug ür lain, öfen

oder st . ĩ ü und sei

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie die erkannter allgemeiner rern ist, spätestens an dem gilt ig r k e en, dritten Male 6 ,, . sich . die ö oder ö ö . . . stalt gefunden hahn eh Jahr berstrich en! 0 des ⸗— urch eine auf Grund derse ut otarlelle Bescheinigung vs der Hauptversammlung ist bei de j ,

aug. Der stellpertreten de we e n. ö. 9j . Befugniffe wie zu machen? Wird der Hauptversammlung ein Eee een fus, belannt Die BVertllung de

geen, is e, e ger sgh, nig . e, n,, ,, nn, ge en nnn Leanne f, de, n, e Satzung unierbrejt? , so soll oI⸗ b a. auf Abänderung tennwoerig der In ke r Sind jedoch die Ginza

st eb icht ; ö ; hen munãch tretung falles nicht verpflichtet. Bel Erledigung eines diefer Aemter ihrem wesentlichen Inhalt in der Bek . ö nach gnf aile nt ie in de rnsflbrn Herhaltnlo gleistet, ic n

dem anntmachun ö das dkapltal geleiß fattet; von n, 6. 1 . 9 ,, ö. . 9 funf . ö K der Hauptversammlu z ö. . 29 i e, er er , , ingen , , . iten. nd, be de Borsitzende an der Autzühun rer egen - ng kann Auflö) 4 J so hat dat den debengsahren . älleste Mitglied werden, wenn' bi Ankündigung der Tages auch dann gsesg ht blen gg bon, Tae des n ung , ufs i n .

; ordnun d üten; dan wird na des Aufsichtsrats die Obliegenheiten fur bie Bann? der Bebinderung Woche por dem Tag: der Hauptversammfun t Minde tznß ene . wen fen; der a dana noch perblelben de eber schß

ähig . zeifelät ist , n fe Kern, Hen de ah diese gleich oder bis zur Wahl eines anderen Hrsttzenden zu übernehmen. 3. . . ,, handelt, welche mehr als eine le ö. ö . ber rden eg, nhl. ö n. dem ; ; e egen nicht aus, fo haben bie Aung guender Bln h, aut, . tgrat wird von dem Vorfttzenden so oft berufen, als Mängel der Form, und Frist der Berufung, d ältnisse ber Ile! . ; . eine he t e. i, dazu . er . innerhalb einer Mangel dez Unterblelbens einer öffentlichen He näbesondere der Verhältnisse der tennwerte der Antelle zu tragen

die nog ein⸗ ? ist , elanntmachung der ssehenden Einzahlungen find owest es hierfür erforderlich enden mlung, gelten alz zustehen. Die . nl gegen . auf den vorzulgg n

ammlung vertreten Inteilscheinen oder ischenscheine; t. Yie Anteilseigner sin ate hellig gefaßt und di⸗ Empfangnahme 6 fen g rn in

ö icht länger als eine oche nach der Berufung Berufung und der Tagegordnung der Hauptversam

. ö. ö werden, wenn wenigsteng . Mitglieder geheilt, wenn sämffich- Anteile? in? der Saupther oder der Vorstand es schriftlich bei dem Vorsitzenden beanfragen. sind, alle Beschlũff⸗ der Hauptversammlung in Mel der Berufung ist die Tagehorbnung, der Ort und die Zeit der Mängel nicht von einem anwesenden Anteil

ie be her durch Erklärung dutch öffentlich. dern. Beträge, die eben Ber a umfung mitjueilen. in dem Protckoll det Generaibeisammlung trügt werden. Cü. e, binn sechs e nn, ,,, ö.