1909 / 147 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichstag. 269. Sitzung vom 24. Juni 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Ent— wurfs wegen Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes.

Den Verhandlungen wohnen der Reichskanzler Fürst von Bülow, der Staatgsekretär des Innern Dr. von Beth⸗ mann Hollweg, der Finanzminister Freiherr von Rhein⸗ baben, der Staatssekretaͤr des Reichsschatzamts Sydow und der Staatgsekretär des Reichskolonialamts Dernburg bei.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird zunächst über 8 9a verhandelt. Ueber die Anregung des Abg. Dr. Müller⸗ Meiningen (frs. Volksp.), zugleich den Antrag des Freiherrn don Gamp, betreffend die verfassungsmäßige Bindung der Erbschaftssteuer, zu diskutieren, entspinnt sich eine laͤngere Geschäftsordnungsdebatte; es wird dem Antrage des Abg. Müller⸗Meiningen gemäß beschlossen.

Der Referent Abg. Graef (wirtsch. Vvegg) geht auf die Kom⸗ missionsverhandlung ein. .

Nach der Vorlage soll die Erbschaftssteuer 1 Prozent be⸗ ngen für Ehegatten, sofern gemeinschaftliche Abkömmlinge nicht vorhanden sind, für eheliche Kinder, für uneheliche Kinder, für Abkömmlinge der Kinder; der Steuersatz sollte sich auf 125 Prozent erhöhen, wenn der Wert des steuer⸗ pflichtigen Erwerbes 30 00 e übersteigt, auf 1.50 bei einem Werte über 50 go0, auf 175 bei einem Werte über 75 000 6 usw. bis zu 4 Prozent bei einem 750 000 M6 übersteigenden Werte det steuerpflichtigen Erwerbes. Ein Antrag Raab will die Skala bis zu 5 Prozent, ein Antrag Albrecht von 11 bis zu 20 Prozent erweitern.

Der Referent setzt augeinander, daß in der Kommission wie die Vorlage, so auch alle Abänderungsanträge abgelehnt worden sind.

Abg. Freiherr von Richthofen (dlons.); Ich glaube mir den Dank des Haufes zu verdienen, wenn ich mich möglichst kurz fasse. Ich bejtehe mich auf dag, was der Abg Graf Westarp in der ersten Vefung gesagt hat, namens der überwiegenden Mehrheit der Partei. Heute ö das Verhalten der meisten Partelen den Eindruck, als ei daz Schicksal der ganzen Finanzreform, die das ganze Volk wünscht, von der Abstimmung Über diese elne Steuerfrage abhängig, während früher ausgeführt wurde, es handele sich um die Besteuerung des Besitzes, guf welchem Wege, sei eine sekundäre Frage. An dem jetzigen Sachverhalt trägt die Reichzregierung ju meinem Be— dauern mit einen Teil der Schuld. Sie hat einen neuen Entwurf worgelegt, nachdem sie sich überzeugt hatte, daß ein sehr großer Teil des Hauses der Sache durchaus ablehnend gegenüberstand. Die bequemste Besttzsteuer ist deshalb noch lange nicht die heste. Reichs⸗ einkommen⸗ und Reichsbermögenssteuer will kein Bundesstaat, denn jeder sieht darin eine halbe Mediatisierung. Wirtschaftlich ist aber die Erbschaftssteuer nichts anderes als eine Abart der Ver⸗ mögeng⸗ oder der Einkommenssteuer. Meine Partei hat von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß wir selbst zahlen wollen, nicht aber das unseren Kindern überlassen wollen. Es ist aber nicht bloß eine Prinzipien, sondern eine Gewissensfrage für jeden einzelnen, wie er sich heute hier zu verhalten und abzustimmen bat. Ich gebe gern zu, daß die Reichsregierung die Steuern, die sie für richtig hält, nicht ohne weiteres fallen lassen kann; aber auch wir haben das Recht, unsere entgegenstehende Meinung bet der Abstimmung zur Geltung zu bringen, und von diefem Rechte werden wir Gebrauch machen. Die politische Situation hat sich ge⸗ ändert; damit sind wir genötigt worden, in eine neue gründliche Er= örterxung der Frage einzutreten. Wir sind bei unserer Uuffassung ge⸗ blieben. Man hat in der Presse so getan, als ob wir darauf aut= gingen, den Reichskanzler ju stürzen. Aber solches ist nie Absicht und Ziel einer konservatiben Partel, es widerspricht unseren Grundsätzen und aller Erfahrung. Ber Kanzler hat selbst aufs entschiedenste dagegen protestiert, daß von unserer Seite jemals eine Parlaments⸗ herrschaft angestrebt worden fei; er hat über seine perfön⸗ liche Stellung mit der größten Deutlichkeit geäußert und den alten, rechten, bewährten Standpunkt hinsichtlich des Verbleibens auf seinem Posten eingenommen. Wer eine Besitz steuer will, muß zugeben, daß keine Steuer den Besitz in seiner Totalität so erfaßt, wie die Erbfchafiz. Vermögens oder Cinkommensteuer. Ist Käingt diefer dei Wege ganghar, so bleibt nichtz ubrtg! als gk Din ff einzeln zu erfassen, und das ist die Absicht der Anträge der Kommisston. Gewiß sind alle unsere J verbesserungsfähig, wie denn die Auzarbeitung von Gesetzentwürfen im wesentlichen eine Aufgabe der Regierung ist. Wir haben unter dem Druck der Ver= hällnisse unsere Vorschläge machen müssen; wir haben nichtz Voll. kommenes geleistet. Von allen bürgerlichen Parteien des Hauses muß der ernste Wille betätigt werden, diese unsere Vorschläge zu verbessern. Geschieht das, dann ist Aussicht vorhanden, daß die Relchsfinanz⸗ reform, waz wir alle wollen, zum Segen des Vaterlandes gereichen wird. Die Prüfung, ob die Erbanfallsteuer anzunehmen ist oder nicht, hat ung zu Gewiffenskonflikten geführt, schlaflose Nächte gemacht. Einen Fraktlongzwang üben wir aber nicht gus, jeder kann bei uns stimmen, wie er will. Wir erfüllen mit dieser Bestimmung auch eine Pflicht gegen das Vaterland. Wir wollen die Reform gewiß nicht derhindern, wir wollen, daß sie in dieser Session zustande kommt. Wir wollen das Reich stärken, aber auch nicht die Cinjelstaaten benach- telligen. Wir müffen ung in unserer großen Mehrheit ablehnend gegen das Gesetz verhalten.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow:

Melne Herren! Mir liegt es fern, in diesem Stadium der Ver⸗ handlung nochmals eingehend auf die Grundlagen der Regierungs⸗ vorlage hier zurückkommen zu wollen, zumal ich bereit in der vorigen Woche bei der Einbringung des Gesetzes die Ehre hatte, die Gesichtsz= punkte darzulegen, von denen die verbündeten Regierungen aus⸗ gegangen sind. Nachdem aber der Herr Vorredner den prinzipiell ablehnenden Standpunkt begründet hat, kann ich nicht umhin, noch mit wenigen Worten auf die Grundlagen des Gesetzes zurück zukommen.

Wenn man sich, wie dies der Fall ist, darüber einig ist, daß neben der erheblichen Heranziehung der breiten Massen der Be⸗ hölkerung durch indirekte Steuern es nötig ist, die Besitzenden be⸗ sonders zu treffen, so muß man doch die Art der Heranziehung des Besitzes suchen, die die vollkommensle ist, und dieser Vollkommenheit am nächsten kommt die Art, welche alle Arten des Besitzes gleich⸗

mäßig trifft und der Leistungefählgkeit angepaßt ist. Von dieser Art

gibt es nur drel Steuern: die Einkommensteuer, die Vermögenesteuer und die Erbschaftssteuer. Darüber ist ja in diesem hohen Hause kein Zweifel, daß die Einkommensteuer von den Bundesstaaten bereits in einem Maße in Anspruch genommen ist, daß es für das Reich nicht mehr möglich ist, aus ihr zu schöpfen. Die Vermögenssteuer wollen das wissen Sie die Bundesstaaten nicht abgeben, weil sie sie für ihre eigenen Kulturaufgaben gebrauchen. Bleibt also nur die Erbschaftesteurr! Und dazu kommt, daß diese Erbschaftssteuer berelts durch Gesetz von den Bundesstaaten dem Reiche überwiesen und belassen ist. Das ist der Gesichtspunkt, den der Herr Vorredner meines Erachtens übersehen hat, als er gegen den Ausbau der Erb— schaftssteuer durch das Reich polemisierte. Die verbündeten Re⸗ glerungen haben sich vor zwei Jahren dahin geeinigt, diesen Tell ihrer Steuern dem Relche zu überlassen, und darum bewegen wir

uns vollkommen auf gesetzlichem, vollkommen auf verfassungs mäßigem Boden, wenn wir nun auf dieser Grundlage weiterbauen. Der Ersatz einer solchen allgemeinen Steuer durch Spenialsteuern auf einzelne Vermögensgegenstände ist nicht möglich. Wohl kann man einzelne Vermögensgegenstände belasten; man wird sie aber nie alle treffen. Auch bie zahlreichen Vorlagen, die in dieser Beziehung in der Kommission zutage gefördert sind, haben das nicht vermocht; Sie haben immer Darlehnsforderungen, Sparkassenguthaben und ähnliches freilassen müssen. Wenn Sie aber auch alle einzelnen Vermögensgegenstände erfassen könnten, so bliebe doch immer noch ein Einwand: Sie können die Lelstungsfähigkeit darum nicht vollkommen berücksichtigen, weil Sie die Schulden, die auf dem Vermögen lasten, nicht in Abzug bringen können. Auch das ist nur durch die Erbschaftssteuer möglich, wenn die Vermögenssteuer und die Einkommensteuer eben nicht zu Gebote stehen.

Man kann gewiß darüber streiten, ob es zweckmäßiger wäre, durch Ausbau der Vermögenssteuer oder durch Ausbau der Erbschaftssteuer diesen Weg ju beschreiten. Aber wie nun einmal die verfassungs— mäßigen Verhältnisse im Deutschen Reiche liegen, wie die Trennung der bundesstaatlichen Finanzen von denen des Reichs es erheischt, muß eben das Reich, wenn es eine allgemelne Besitzsteuer auferlegen will, sich auf die Erbschaftssteuer beschränken, weil ihm die Vermögeng⸗ steuer nicht zu Gebote steht. Damit, glaube ich, erledigt sich die Streitfrage, ob die Vermögenssteuer oder die Erbschaftssteuer die vor⸗ züglichere ist.

Wenn gegen die Erbschaftssteuer gesagt ist: wir wollen eben unsere Steuern bei Lebzeiten zahlen, wir wollen sie nicht unseren Erben auferlegen, so ist darauf zu antworten, daß, wenn Sie die Erbschaftssteuer ablehnen, eben dlejenigen, die sonst die Erbschaft⸗ steuer zu tragen hätten, nicht bei Lebzeiten zahlen, sondern daß dann die Steuern von ganz anderen Schultern, und zwar von schwächeren getragen werden müssen.

Der wichtige Gesichtspunkt, den Famillenbesitz intakt zu erhalten, wird meines Dafürhaltens und nach dem Erachten der ver— bůndeten Regierungen in keiner Weise durch die Erbschasts⸗ steuer verletzt; denn die Sätze, die sie vorschlägt, sind so mäßige, daß eine Erschütterung des Besitzes dadurch nicht stattfinden kann, insbesondere auch nicht des Grundbesitzes. Die ver—⸗ bündeten Regierungen haben nie verkannt, daß es der Eigenart des Grundbesitzes entspricht, hier besondere Bestimmungen zu treffen, und wenn Sie an die Sätze denken, die der Herr Finanzminister Ihnen hier vorgetragen hat, wonach bel einem Gut im Werte von 200 000 6, das mit 100 000 6 Schulden belastet ist, also einen reinen Wert von 100 000 „S6 hat, bei drei Kindern die Erben jährlich eine Rente von noch nicht 15 6 zu zahlen haben, wenn Sie bei 600 000 S. Gutswert und 300 000160 Schulden zu jährlichen Renten sätzen von 66 bis 67 6 unter Voraußgsetzung dreler Erben kommen, so ist das wahrhaftig keine Erschütterung des Familienbesitzstandes. (Sehr wahr! links.)

Weiter wird gesagt und ist von dem Herrn Vorredner auch an⸗ geführt worden, die Steuer träfe den Pflichtigen im ungeeignetsten Moment, in welchem er wirtschaftlich am schwächsten ist. Das wäre richtig, wenn wir jeden Anfall, jede Erbschaft damit belasteten. Wenn Sie aber dazu übergehen, alle Erbfälle unter 10 000 ½ frei zu lassen, und wenn Sie weiter solche Erbfälle nur mit 10ͤ0, d. h. mit 100 (60 gleich einer Rente von 4 6 belasten, so sage ich: der Mann, der die Erbschaft macht, kann diesen Verlust tragen, er steht unendlich viel besser da als eine Menge seiner Volksgenossen, die von ihren Eltern nicht mit hinterlassenem Vermögen bedacht worden sind. (Sehr richtig! links.)

Es ist früher auch von dem konftakatorischen Charakter der Steuer geredet worden, nicht von dem Herrn Vorredner. Dle Erbschafts⸗ steuer hat diesen Charakter in keinem Maße mehr als als irgend eine andere Steuer, in keinem Maße mehr als die Einkommensteuer und insbesondere in keinem Maße mehr als die Vermögenssteuer; sie ver⸗ teilt ihre Last nur nicht wie die Vermögentsteuer auf 30 Jahre im Durchschnitt, sondern bringt in einem gegebenen Moment den Steuer fall zum Ausdruck, und für diesen gegebenen Moment kann der Erb⸗ lasser sehr wohl durch Lebensversicherung oder sonst in geeigneter Weise Vorsorge treffen, ingbesondere wenn er Grundbesitzer ist, da er nach den Bestimmungen des Gesetzes, durch die Einschaltung der landschaftlichen Taxe für die Bestimmung des Gutswertes, genau darüber unterrichtet ist, was seine Erben im Falle seines Todes zu zahlen haben.

Ich benutze diese Gelegenheit, um mich zugleich über die Anträge zu äußern, die zu 59a gestellt worden sind, die Anträge Albrecht und Genossen und Raab und Graef (Welmar). Beide bewegen sich in der Rich- tung, die Steuersätze zu erhöhen. Ich empfehle Ihnen deren Ablehnung. Jede Skala hat ihre Grenzen, wenn sie nicht einen anderen Effekt haben soll, als beabsichtigt war. Ganz besonders gilt dieser Ein wand gegenüber dem Antrage Albrecht und Genossen; er limitiert das An— wachsen der Steuer nach oben gar nicht und kommt zu Sätzen, die den englischen gleich sind und die dann allerdings an den Grund- besitzer Zahlungkanforderungen stellen, die die Erhaltung des Grund- besitzez erschüttern. Ich empfehle Ihnen aber auch die Ablehnung des Antrages Raab Graef (Weimar). Die Skala, die dort vor⸗ geschlagen wird, weicht zwar nur dadurch von der Reglerungghorlage ab, daß oben noch eine Stufe von hoo hinzugefügt wird. Aber auch das geht weit über das Jahreselnkommen dez Grundbesitzeg hinaus und kann zu großen Schwierigkeiten führen. Vor allem aber lege ich darauf Wert, zu erklären, daß der Bundesrat, nachdem er nun ein⸗ mal eine Skala von 1 bis 40so vorgeschlagen hat, an ihr festhãlt und dadurch zum Ausdruck bringt, daß er

nicht etwa daran d diese Skala, wenn setne Vorlage jetzt ur Annahme gelangt . zu wollen. ö

Aus diesem Grunde kann ich mich auch hom tin punn verbündeten Regierungen mit dem Antrage des Freiherrn ö. ö auf Nr. 1472 einperstanden erklären; er bringt nur bag zum Augdruck was an sich schon die Meinung des Bundegratg ist. .

Meine Herren, ich fasse mich dahin zusammen, daß lch dem Hause auf das dringendste empfehle, diese Steuer, die ich ich an. es nicht, zu sagen fär die beste in dem Steuerbukett der Regierungen halte (brabo! links), diese Steuer, die wirklich den Besitz in allen

seinen Teilen und nach Maßgabe seiner Lelstungs fähigkeit trifft, nicht

zu verwerfen. Es würde doch schwer verstanden werden, wenn der

Reichtag, der auf der Suche nach indirekten Steuern so ziemlich bel keiner, die irgend möglich war, vorbeigegangen ist, ohne eine Blüte zu pflücken, einer sich daibietenden breiten Menge des Besttzes keine

Rücksicht zuteil werden lassen wollte. Ich habe in der letzten Zeit oft Gelegenheit gehabt, mit Ausländern, die in Deutschland waren, über die gegenwärtige Vorlage zu sprechen. Ich denke da besonders an Männer, die ganz ähnlich denken und fühlen wie wir, an Deutsch-Oesterreicher. Von allen Seiten ist mir gesagt worden: wir verstehen nicht den Widerstand, den die Erbschafts⸗ steuer für Deszendenten und Ehegatten in Deutschland findet, zumal in der gemäßigten Form, in der Sie sie vorgeschlagen haben; wir haben sie seit langer Zeit, bei uns findet kein Mensch etwas darin, sie wird als selbftverständlich erachtet. (Zuruf rechts: Oberhaus mh Ein Oberhaus hat man in Oesterreich auch, und trotzdem besteht dort eine Erbschaftssteuer. Im übrigen hat bei uns die Stellung des Bundesrats in dieser Beziehung eine ähnliche Wirkung wie anderswo die des Oberhausegs. Aber ich bin fest überzeugt: wenn es dem hohen Hause gefallen wird, die Erbschaftssteuer anzunehmen, wenn sie zur Einführung gelangt, wird in wenigen Jahren in Deutschland dasselbe gesagt werden wie außerhalb Deutschlands: wir haben uns an die Steuer gewöhnt und haben uns überzeugt, daß sie niemanden iu

hart trifft; sie ist eine gute und eine vernünftige Steuer. (Bravo! links.)

Abg. Sieg (ul.): Ich bin beauftragt, im Namen meiner . den Standpunkt unserer Partei zum Ausdruck zu bringen. Meine versönlichen Anschauungen decken sich genau mit den Wünschen meiner Partei. Keiner wird bezweifeln, daß ich ein warmer Freund der Landwirtschaft bin und sie vertrete, daß lch eine Liebe zur Scholle habe. Ich habe unter schweren Opfern ein Gut wiedergelauft, und bewirtschafte es seit 9 Jahren. Ich habe ein glückliches Familien. verhältniz. Noch niemals ist es meinen Kindern eingefallen, mir vorzuwerfen, daß ich den Familiensinn zerstäle, wenn ich für eine Grbschaftssteuer stimme. Schon selt vielen Jahren habe ich für eine derartige Steuer gesprochen und gestritten; also neu ist meine Meinung nicht. Dle Forderungen der Bundet reglerungen sind be⸗ rechligt. enn schwere Lasten auf, die Verbrauchsgegenstände gelegt werden, fo ist es nicht mehr als e, ,. daß auch die Be⸗ . einen Teil der Laflen tragen. Gegen die Erbschaftssteuer ist o viel gefprochen und geschrleben worden, alg ob sie den Grundhesitz ruinlere. Man hat den Lculen draußen nicht die volle Wahrheit gesagt. Reden, wie die des preußischen Finanzministers verdienten wie in Frankreich in allen Dörfern' augeschlagen zu werden. Einen Angriff allerdings, wie der bes Professors Belbrück gegen die Landwirte, gegen einen ganzen Stand, wie den der Großgrundbesitzer, perhorreszteren wir; das ist nicht fair und nicht 5. Den Abg. Mommsen äberlasfe ich Ihnen. Ich stehe“ seit einem Menschenalter in der Selbstyeiwaltung. Bie Steuerkommisston ist so musammen. gesetzt, daß eine KLiebedienerel ausgeschloffen ist. In meiner KVommission sitezen 2 Barone, 2 Großgrundbesitzer und 2 Städter. Was die Rechte uns als Ersatz für die Erbanfallsteuer bietet, die Kotierungösteuer, ist fur unz gerade unfaßbar; die Steuer würde namentlich die landschaftlichen Papiere belasten, Papiers, denen der frühere Reichsbankpräsident gegen den Wlderspruch der Rechten nicht denselben Wert bellegen wollt? wie den Staatgpapteren. Der klelne Grundbesitzer ist der Hauptnehmer der landschaftlichen Papiere, Die Kotierungesteuer würde gerade in den Kresfen der kleinen Grund bestzer böseö Blut machen. Ich kann den Relchgkanzler und die verbündeten Regierungen nur bitten, diese Steuer nicht an= zunehmen, lieber alletz andere als diese Steuer. (Der Relchs⸗ kanzler nickt zustimmend. Eg ist über den Hansabund hier gelacht worden. Genau so hat man seinerleit über den Bund der Landwirte

elacht. Mit den Geldmitteln, die er hat, kriegt der Hansabund die este Agitation, die größten Schwätzer, die das Blaue vom Himmel reden. Ich bin betrübt, daß es so gekommen ist, leider werden wir . wohl alle die Zeche bezahlen müssen. Der Abg. Graf Westarp agte, seine Freunde hätten auf dem Wege das Zentrum gefunden. Jawohl, aber in rabenschwarzer Nacht, als nur der Tastsinn und das Gehör wirksam waren. Als dann die Sonne schien, mußte sie ein Grauen erfassen vor den neuen Genossen, vor der polnischen Gefolgschaft. Der bg. Graf Westarp sollte nicht vergessen, daß er gerade von Deutschen gewählt worden ist. Jeder andere Konser⸗ vatibe hätte das machen können, nur nicht der Abg. Graf Westarp. Der Abg. von Richthofen sagte, die ganze Frage sei für seine Freunde eine Gewissensfrage. Gewiß, das glaube ich, aber für uns auch. (Zwischenrufe bei den Soz.: Portemonnatefrage.) Ach, kommen Ste nicht damit! Für uns ist es eine Gewissensfrage, ob wir das Volk mit 4099 Millionen Verbrauchssteuern helasten sollen und den Besitz mit 199 Millionen. Diese Vorlage ist ja so verwässert worden, und der Finanzminister von Rhelnbaben hätte beffer getan, dlese Verwässenung nicht so an die Oeffentlichkeit zu bringen. Ist es nicht ein nobile officium der Landwirte, diefe kleine Abgabe anzuaehmen? Je mehr Ste dies⸗ Abgabe ablehnen, um fo größer wird? sie später gerlangt werden. Wer dent wohl dargn, hat der Freiherr von Richt; holen Rsogt, den Fürsten Bülow zu stürsen. Wer würde in öffent⸗ licher Sitzung, wer als Führer jagen, wir wollen den Min ter stlrten, Sle lrechis) haben jn wiede holt gefagt, daß Sie sich dem Willen ke Köͤnigs fügen. Aber waß wird es werden, wenn wh. dauerht einem Ministerpräsidenten dag Leben unmöglich machen. Ele lagen, der Keichckanzler möge geüen, das mag Ihren lieb ses . ar ,, nnn ham fich se here, den lc, Kan el, aft un ä . ,, , . Politik erworben, deßg er

selne Erklärungen mit seinem G seniem Hosten betbleibi uicht,

r ,, , verelnbaren kann ode

Sache. ail sten, Linde mehren sich lawinenartig fur ede n en, 3 , Kreisen; natürlich mit uc en all hot in le egen nn ö gerate wit im Often seht ne die

ir jetzt genießen; gelanmen⸗ Grenibewohner von Menne hi, nee * s mann ,,,,

zum Augzdruck bringen. tei

Abg. Fürst von Hatzfeldt (Rp): b iner Pate folgende Erklärung . 8 eg e ee! . . in . großen Mehrheit ie e . das Zustan dekommen der Fi Duich ö. er ihres Antrags auf verfaffungrechtlichen Schutz gegen auf

abschledung zu bringen. Dieses Jlel kann nicht nn d erreicht werden, 6 die nicht.

aug sprechen kürzester grist eine Verständigung auf einer Grundlage erfolgt

Scheitern der für unser Vaterland wie nach außen unumgänglich notwendigen 8 m g . un fere Schultern

sein solle für die Reich . i, lt, denn dle . ne nn s st es aber der rh 6 9 nicht gen Recht gegeben, die meinen, daß (6s

um eine einzelne S „sondern um ganz anders Dinge handelt. In der an, je e en eutlsschkeit