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Deutscher Neichsanzeiger
Und
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auch die Ezpedition
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f Aer Bezugspreis heträngt vierteljährlich d 0 49 3. an; für Kerlin anßer den KRostanstalten und Zeitungaspediteuren für Kelbstabholer z SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Aummern kosten 25 3.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Retit- zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Ketitzeile 40 3. Inserate nimmt an: Rentschen Reichsanzeigers und Königl. Kreußischen Staats-
amzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 2.
die Königliche Expedition des
n 213.
. Inhalt des amtlichen Teiles: rdensverleihungen 2c.
Deutsches Reich.
.
Ernennungen ꝛc. Erste Beilage:
. Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende August 1909.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be⸗ soldeten Staatsbeamten.
Gesetz, betreffend den Anschluß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaatlichen mittleren Schulen an die Alterszulagekasse der Volksschullehrer.
Einberufung eines außerordentlichen Provinziallandtages der Provinz Brandenburg. ; ⸗ Bekanntmachung, betreffend die Bildung eines Stadtkreises
Saarbrücken.
Bekanntmachung, betreffend die konzession.
Personalveränderungen in der Marine.
Erteilung einer Markscheider⸗
Armee und in der Kaiserlichen
. r.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmajor z. D. Rasch zu Wiesbaden, bis⸗ erigem Kommandeur der 7X. Infanteriebrigade, den Roten lerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem SObersten Jetter, Kommandeur des Fußartillerie⸗ regiments Generalfeldzeugmeister (Brandenbur j en) Nr. 3, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, ; dem Hauptmann Weiß im Fußartilleriereglment General⸗ feldzeugmeister Brandenburgischen) Nr. 3, dem Stabsarzt Dr. Nie ter, Bataillonsarzt des nr, Pionier⸗ hataillons Nr. , und dem Presbyter, Fabrikbesitzer Eduard Hu eck zu Lüdenscheid den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Wever den Königlichen Kronenorden erster Klasse, dem Telegraphensekretär Kar! Walz zu Berlin, dem Ober⸗ postassistenten Fritz Karge zu. Wilmersdorf bei Berlin, dem ; Hi hen snlenten Ferdinand R intelen zu Bonn und dem Gerichtsvollzieher a. D. . Hiller ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
i Hauptlehrer a. D. August Ru dolph. zu Kgloster⸗ mansfeld im Mansfelder Gebirgskreise, bisher in Kottowski, Kreis , 7 , der Inhaber des König⸗ ichen Hausordens von Hohenzollern, ;
ö . Feldwebel Gu st av Bier, zugeteilt dem 1. Garde⸗ regiment z. F. Re istrator beim Gouvernement von Berlin, das Kreuz he Allgemeinen Ehrenzeichens mit der goldenen one, ; . *. dem pensionierten Regierungsbotenmeister Kaspar Erhart zu Aachen, dem pensionier ten Gerichtsdiener Ludwig Müller zu Stralsund, dem Gemeindevorsteher Hermann Müller zu Maßlow im Landkreise Kottbus, dem Geschäftsführer Ru dolf Rieckhoff zu Berlin und dem Walzwerkobermeister Johann Sim on zu Peine das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens owie ö ; den früheren Gemeindevorstehern Karl . zu 3 Johnsdorf im Kreise Münsterberg und Heinrie d . sch in idt zu Uenzen im Kreise Hoha, dem, Gemenide fe usgedinger Ferbingnd Schu lz zu Kagög, im . . a. W., dem Ge her August Lobest ein zu ᷣ. ö im Kreise Niederbarnim, bisher in. Berlin, 8 hi f . diener Hermann Binge beim physiologischen Institut ö. Universilät in Berlin, dem Kirchenaͤltesten, Schmie e⸗ meister August Papke, dem Kirchendiener Ludwig Pauli, beide zu Klabom ün Landkreise Landsberg, den Mlurer⸗ polieren Karl Bu mke zu Landsberg a. W. und Franz Hetzger zu Zörbig im Kreise Bitterfeld, dem Schneider= meister Friedrich Püpke zu Zäckerick im Kreise Königs⸗ berg N. M., dem r, eher Heinrich Voß zu Flens— burg, dem Prägemeister Otto Dames, den Werkfüͤhrern August Brockmeyer und Heinrich Krome, dem Maler— . Wilh elm Hasse, dem Malergehilfen Karl Spenst, em Geschirrarbeiter Stephan Wilezynski, dem . Karl Schmidt, sämtlich zu Berlin, dem früheren Glas⸗ hüttenauffeher Gegrß Salm gan i Quierschied im Kreise Saarbrücken, dem früheren Glasschürer Igkob Bou ssard zu Göttelborn⸗Wahlschied im genannten Kreise und dem Walz— werkmaschinisten 9j Ehrenzeichen zu verleihen.
,
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen,
u gust Beckmann zu Peine das Allgemeine
Berlin, Donnerstag, den 9. September, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur . un zwar: J des Sterns zur zweiten Klasse des e g Bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael: dem Kabinettsrat und Schatullverwalter Ihrer Majestãt der Kaiserin und Königin, Kammerherrn Dr. von Behr⸗ Pinnow; des Kom turkreuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Fürsten von Hohen⸗ zollern, Kammerherrn Freiherrn von Wangenheim; s Großkreuzes des Herzoglich Anhaltischen 25 Hausordens Albrechts des Bären: dem Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des Land⸗ grafen n ,, Hofmeister und Kammerherrn von Strahl; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens: dem Schauspieler und Regisseur Wegner beim Königlichen Theater in Hannover; ferner: des Kaiserlich Oesterreichischen Elisabethordens erster Klasse: der Chrendame Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Fräulein von Veltheim;
des Großkreuzes des n n, Oesterreichischen Franz Josenh⸗Ordens:
dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Fürsten von Hohen⸗ zollern, Kammerherrn Freiherrn von Wan genheim; . des Komturkreuzes mit dem Stern des Kaiserlich DOesterreichischen Franz , des Groß⸗ kommandeurkreuzes des öniglich Griechischen Erlöferordens und des Kom mandeurkreuzes des Königlich Italienischen 5. Mauritius⸗ und Lazarus⸗ ordens:
dem diensttuenden Kammerherrn Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin von Winterfeld;
des Großherrlich Türkischen Medschidieordens
zweiter Klasse:
dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig-Holstein, Kammerherrn Gynz von Rekowski; des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich
ö Dänischen Danebrogordens: 3
dem Hofchef Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand zu . , , freiherrn von der Recke.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Postrat Ehlen in Hamburg zum Oberpostrat,
die Sberpostinspektoren Dau in Hamburg, Dr. Sch midt in Oldenburg (Irhzgt.), gew eren in Trier, Bernhardt in Liegnitz, Möoeb es in Erfurt, . in Frankfurt (Main) Und Naumann in Berlin zu Pesträten zu ernennen sowie
dem Vorsteher des technischen Baubureaus, im Reichs— postamt, Baurat Voges den Charakter als Geheimer Baurat,
den J Breme in Cöln, Schulz in Oppeln, den Oberpostsekretären ischer in Gießen, Jö dicke in Sondershausen, Malwitz und Mohr in Berlin, Sager in . Teichert in Marienburg. (Westpr., den Post= meistern Eich ler in Triberg, Hause in Dannenberg (Elbe) und Klissing in Bad Lauterberg i. Harz den Charakter als Rechnungsrat sowie ö
dem Geheimen Kanzleisekretär im Reichspostamt Kieper den Charakter als Kanzleirat bei ihrem Scheiden aus ö Dienst zu verleihen.
Es sind übertragen; ; ,
dem Oberpostrat Eh len eine Abteilungsdirigentenstelle bei der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Dortmund,
den Posträten Dau, Bernhaxdt, Moebes, Folkerts und Raum ann Postratstellen bei den Kaiserlichen Oberpost= direktlonen in Dresden, Hamburg, Gumbinnen, Bromberg und Trier.
Bei der Reichsbank sind ernannt;
der bisherige interimistische Zweite Vorstandsbeamte bei der Reichsbahkstelle in Allenstein Schroeder zum Bankassessor und Zweiten Vorstandsbeamten;
2
1909.
der bisherige Bankbuchhalter Schale in Karlsruhe zum Oberbuchhalter bei der Reichsbankstelle daselbst;
die bisherigen interimistischen Bankvorstände Augstein in Nienburg, . in Frankenberg und Benrath in Rosenheim zu Bankworständen,
die bisherigen Bankbuchhalter Wenzel in Schweidnitz und Großart in Mainz zu Bankkassieren.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Militärintendanten des IX. Armeekorps, Wirklichen Geheimen Kriegsrat Freibott den persönlichen Rang der Räte erster Klasse,
dem Militärintendanten des XVI. Armeekorps, Geheimen Kriegsrat Roh de bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Wirklicher Geheimer Kriegsrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse,
dem Geheimen Registrator Krug vom Kriegsministerium den Charakter als Rechnungsrat,
dem beim Militärkabinett beschäftigten Geheimen Registrator ö en vom Kriegsministerium den Charakter als Hof⸗ rat un ;
dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Milting vom Kriegsministerium den Charakter als Rechnunge⸗ rat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den kommissarischen Verwalter der Direktorstelle an dem Gymmnasium nebst Realschule in Königshütte O. S., Oberlehrer, Professor Dr. Michalsky zum hn e, eee, zu ernennen.
Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel ö Verbesserung der Wohnun gsverhältnisse, von rbeitern, die in e fon Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeam ten.
Vom 3. August 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., ö
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser . der Monarchie, was folgt: Häuser des Landtags
Der Staatzregierung wird ein weiterer Betrag v t Nillionen Mark zur J nach Maßgabe 6. . . 13. August 1895 (Gesetziamml. S. H2I), betreffend die Bewilligung . ie, n. ö. Wohnungsverhältnisse von die in staatlichen Betrieben beschäftigt si i besoldeten Staatsbeamten, zur , 1
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Zur Bereitstellung der im 1 gedachten sechzehn Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines 3 ,. Betrags von Schuh verschteihungei aufzunehmen.
An Stelle der Schuldberschreibungen können vorübergehend Schatz= anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Scha zanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlöfung dieser Schaßanweisungen durch Auegabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldberschreibungen in dem er⸗ forderlichen Rennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanwessungen oder chuldver⸗ schreibüngen, die zur Einlöfung von fällig werdenden 9. anweisungen bestimmt sind, hat die Hauplverwallung der Staate chu lden auf An= ordnung des Finanzminiflers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitz termine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen mit dem die Verzinsung der einzulöfenden Schatzanweisungen aufhört.
Wann, durch ,,, und in welchen Beträgen, zu welchem in fe zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen kursen die Schatzanweisungen und die Schuspverschreibungen ver⸗ ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen, wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Il n if, des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolldation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197) des Seller vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats schulden (Gesetz amml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mal 1965, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. ö zur Anwendung.
Dem Landtag ist ven 3 zu 3 Jahren bei dessen regelmäßiger Zusammenkunft über die Ausführung dieses Gesetz . a,,, err mhm n, ö. Hesetzes und der i .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi ĩ und beigedrucktem Königlichen a Tenhttiten .
Gegeben an Bord M. J. „ bei Helsi den 3. August 1909. K
on Beth ö. ö ll J. v ethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. Delbrück. Beseler. von Arnim. von —
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe: von Trott zu Solz.