1910 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

deutsch⸗amerikanische Handelsabkommen von 1997 am 7. August 1909 gekündigt. Es wird dangch mit Ablauf des 7. Februar 1910 außer Kraft treten. Bis dahin können bon den in dem Abtemmen ausdrücklich aufgeführten deutschen Waren (Weinstein, Epirituosen, stille Weine und Schaumweine. Kunstwerke usw.) höhere als die daselbst vereinbarten Zölle nicht erhoben werden. Auch hat Deutschland bis dahin Aunspruch auf die in, dem Abkommen amerlkanischerselits auf dem Gebiete der Zollverwaltungs= bestimmungen gemachten Zugeständnisse. Im übrigen sind die Vor- schriften des neuen amerlkanischen Zolltarifgesetzes auch Deutschland egenüber am 6. August 1909 in Wirksamkeit getreten. Der neue Tarif bezeichnet die darin angegebenen Zollsätze als den Minimaltarif und bestimmt, daß die üm 2b oso des Warenwerts erhöhten Saͤtze deßselben den Maximaltarif, darstellen. Der Minimal tarif soll biß zum 31. März 1910 gegenüber allen Ländern Anwendung finden. Vom J. April 1919 ab, soll automatisch der Parimaltarif auf die Einfuhr aus allen Ländern angewendet werden, es sei denn, daß der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika durch eine Proklamation die weitere Verzollung der Herkünfte bestimmter Länder 6 dem Minimaltarif anordnet. Dies soll der Präsident nach dem Geseßz nur bezüglich solcher Staaten tun, die nach seiner Ueberzeugun , ,, Erzeugnisse durch Zoll- oder sonstige Bestimmungen nicht unbillig differenzieren. ;

eg , amerifanische Tarifgeseßz enthält keine den Sektignen ; oder J des Dingley⸗Gesetzez entsprechenden Bestimmungen, auf Grund deren die Reglerung der Vereinigten Staaten einem anderen Lande befondere Jolltariffugeständnisse gewähren könnte. Da aus den Nongreßberhandlungen über bag neue Tarifgesetz ferner mit aller Deutlichkeit hervorgeht, daß der Kongreß einem von der amerikanischen Regierung etwa 2 Ermäßigungen des Minimaltarifs bereinbarenden Vertrage zurzeit seine Zustlmmung nicht. erteilen würde, so konnte es jetzt nur darauf ankommen, eine Verständigung zu erzlelen, durch welche Deutschland der Minimaltarif gesichert wird. Abgesehen von dem Minimaltarif kamen ferner Zugeständnisse u dem Gebiete des Zollverwaltungsverfahrens in Betracht, m erster Linie die Reubewilligung der in dem Abkommen von 197 unter B, G, D, R, F aufgeführten Abmachungen. Die daselbst vereinbarte Bestimmung A mußte gusscheiden, da die in der Bestimmung A gekenn⸗ pichneten aren künftig nach ausdrücklicher Gesetzesvorschrift nach dem Marktwert in Amerika zu verzollen sind. In zweiter Linie erschien eine vertragsmäßige Festlegung von Abmilderungen der neuen Vor⸗ eiten über die Angabe des , , auf den eingeführten

aren (Markierungszwang) erwünscht.

8 November v. J. ehr in Washington , , wegen der Neuregelung der dentsch⸗ amerikanischen Handelsheziehungen statt⸗ gefunden, in denen deutscherseits die vorstehenden Vorschläge gemacht worden find. Eine Festlegung von , ,,, bezüglich der Markierung von Waren wurde amerilanischerseits abgelehnt, eine ent- gegenkommende Praxis aber in Aussicht gestellt. Der Fortbestand der unter B bis K der Rote aufgeführten Vereinbarungen sowie die Ge⸗ Erfüllung einer

währung des Minimaltarifs wurde zunächst von der . Anzahl von Forderungen abhängig gemacht. Im Laufe der Besprechungen schieden eine Reihe dieser Forderungen aus, und es

wurden in dem darauffolgenden amtlichen Schriftwechsel von der Amerskanischen Regierung die nachstehenden Forderungen aufrecht erhalten; . .

1) Gewährung aller deutschen Vertragszollsätze, oder angemessene Kompenfatlonen durch Gewährung von Zollermäßigungen Über die bisherigen Vertragssätze hinaus. ;

2) Zulassung von amerikanlschem Schweinefleisch nach der Vor⸗ nahme der amtlichen Trichinenschau in Deutschland, aber ohne Beibringung der gegenwärtig, noch verlangten Bescheinigung Über erfolgte mikroskopische Trichinenuntersuchung in den Ver⸗ einigten Staaten,

Rindvieh

3) Zulassung von chlachtung.

Bezüglich der Punkte 2 und 3 wurde deutscherseits erklärt: Der, artige sanitäts- und veterinärpolizeiliche . richteten sich nachM den jeweiligen Gesundheitsverhältnissen in den einzelnen Ländern. In allen Ländern und nicht zum wenigsten in den Vereinigten Staaten beständen Einfuhrverbote ähnlicher Art und in der Union werde von diesen Einfuhrverboten insbesondere auch Deutschland betroffen. Unter anderem sei die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Deutschland verboten, während sie aus anderen Ländern zugelassen sei. Die Kaiserliche Regierung könne auf die genannten beiden Forderungen im Rahmen der Tarifperhandlungen nicht eingehen. Um aber einen Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinnungen gegenüber Amerika zu geben, werde die Kaiserliche Regierung, fallt die Union die Abschaffung der Trichinen- atteste gesondert zur Sprache bringe, auf eine Erledigung dieser An

, im Sinne der amerikanischen Wünsche hinzuwirken bereit i Bezüglich der Einfuhr lebenden Viehes denen könne die Kaiserliche . weder ein Entgegenkommen in lussicht stellen noch in irgendwelche Verhandlungen eintreten.

Bezüglich der denkschen Vertragssätze sind, die Verhandlungen nech nicht abgeschlossen. Bel dieser Sachlage erschien es ermwinscht die im Gesetzenkwurfe vorgesehene Ermächtigung für den Bundesrgt zu beantragen, da hierdurch die Möglichkeit geschaffen wird, nach dem

Februar den Vereinigten Staaten die bisher singgräumten Ver⸗ nee e welter zu gewähren und bei den weiteren Verhandlungen Pie ollfätze des deutschen Vertragstarifs (einschließlich der damit im Zu— ammnenhange stehenden fonstigen Vergünstigungen hinsichtlich der Ver= zollung) insoweik zuzugestehen, alß zur Erzielüng eines Ginverständ= nisses notwendig ist.

amerikanischem zur sofortigen

Nr. 3 des „Eisenbahnverordnungsblatts? . Heraus . im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. Januar,

at folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 22. Januar Igo, beir. Prüfungsordnung.

Statistik und Volkswirtschaft.

Aus dem Bericht über die Betriebsergebnisse der ver. einigten preußischen und hefsischen Stagtseisenbahnen im Rechnungs jahre 190809. ; Am 31. März 1908 betrug die Bahn (Eigentums) länge der in der , h Bekriebsgemeinschaft vereinigten Staats eisenbahnen Ih Fra, l5 im. Davon waren z5 746,90 Km, für den öffentlichen Verkehr bestimmt, und zwar 35 hot,16 km Vollspur. und ted km Schmalspurbahnen; nicht dem öffentlichen Verkehr dienten *I, 16. Rm Vollspur⸗ und (O6 km Schmalspurbahnen. Am . März 1965 hatten die in der Betriebsgemeinschaft vereinigten ahnen für den offentlichen Verkehr cine Gefamtlänge von 6373, 8i kim, wobon z6 132,19 sem, vollspurig waren. Rechnet man hierzu die Länge der von der Großherzoglichen Eisenbahndirektion in Oldenburg verwalteten, aber dem preußischen Staat gehörigen Wilhelms haden⸗ Oldenburger Cisenbahn mit 53,38 Em, so ergibt a eine Gesamtbahnlänge von Iz 426, 19 im. Diese verteilt sich 9 die preußischen Provinzen, die übrigen deutschen Staaten und 1. remde Gaal e n. folgt:

Ende März Ende März 1909 di . 1999 1908 mehr de östlichen Provinien 16 gäb h kim 16 ss ß km Cz„ih km westlichen. 15 ig 23 16180906 13016.

e en i . Den öl sd R di rn

. e deutsche Staaten 4 152590 , 4142,9 , 10,0,

usland 8

1 1 . . 1 1 2.

im ganzen a .

. öffentlichen ehr. ..... 36 426, 19 m 36 799,38 Rm 626,91 Em.

Das verwendete Anlagekapital betrug Ende März: 1909 1908 1909

2 mehr

im Bereiche der Betriebsgemeinschaft. 10 31894 9917.38: 431,536 außerhalb der Betriebsgemeinschaft 8.98 8,36 0.63 insgesamt preußisches Eigentum.. . 10 013,01 9 59094 422.0.

Der Fuhrpark hatte am Ende des Rechnungsjahres 190809 bezw. 1907108 einen Bestand von

1908 1907 Lokomotiven 18483 17320 Personenwagen 35 232 32777 Gepäckwagen 10270 9 342 Güter- und Arbeitswagen 392 494 372 843.

um Vergleiche sei noch bemerkt, daß der Bestand des Fuhrparks im 3h 1880 4419 Lokomotiven, 6896 Personenwagen, 1880 Gepäck⸗ wagen und 88 730 Güterwagen betrug.

Die im Bereiche der bee n , Eisenbahnbetriebsgemein⸗

schaft aufgekommenen Einnahmen stellten sich, wie folgt: . 190809 1907 1908 09 mehr Einnahme . ; os oder weniger 8 Mill. o/ Mill. . Mill. ö 6. 3 M6 0 6. soü Personen⸗ und Ge⸗ ; päckberkehr V... 539,4 28,24 324,1 26 83 4 15,3 4 291 Güterverkehr.... 1244,39 65,17 1295,5 66,30 50,55 3,91 sonst. Einnahmen. 125.9 6659 1343 657 584 623 Gesamteinnahme] 1910, 100,00 1953,39 100,000 43,7 2,24.

Es betrug ferner die Gesamtaus gabe 1381,52 100 00 1319,8 100,90 4 61,4 4 45665, somit der Gesamtüberschuß 529,9 1 634, 1 105,1 16,57.

Was die Einnahmen im besonderen betrifft, so ist zu bemerken, daß diejenigen aus dem Personen, und Gepächderkehr 133 Millionen Mark mehr, die aus dem Güterverkehr bos Millionen Mark und die fonstigen Einnahmen 84 Millionen Mark weniger betrugen als die des Wriahres. Die Gesamtausgabe st um 614 Millionen Mark höher als im Vorjahre, so daß also der int , um 105,1 Millionen Mark niedriger ist als im Jahre 190798. In

rözenten des durchschnittlichen Anlagekapitals beträgt der Betriebs, üͤberschuß, also die Rente, für das, Nechnungsja r 1908 09 4,78 gegen io co für das Vorjahr 190708, 707 9 für das Jahr 1966/07, 7,13 0 für 1996/06, 6.80 0/o für 190405, 6,77 0½o für 190304, 622 0j0 für 1902 03, 6,11 0lo für 1901/02, 6,87 0 für 190001, 7,03 0, für 1899/1900. ;

Die Güterbeförderung des öffentlichen Verkehrs im Bereiche der . Staatsbahnen betrug 286,17 Millionen Tonnen egen 295,43 Millionen Tonnen im Vorjahre, ist also um 13 Millionen . oder 4,42 0½0 zurückgegangen.

2 1908 mehr (4) Es wurden befördert 1808 180? oder weniger . O00 t 1000 1000 t 00 J. nach dem Nor⸗ maltarif: . Eil⸗ und Expreßgut 2 455,7 2 473,1 1754 0,70 2) Frachtgut Stückgut der all= gemeinen Stück⸗ n. k 717587 77993 40,5 052 Stückgut, der Spezialtarifklasse 3 338,4 3 413, 74,7 2,19 Frachtgut in Wagenladungen der eh AI 2 230,2 2 298,9 68, 2,99 der Klasse B. 5 023,5 4 994,1 4 29,4 4 0,59 der Spezial⸗ tarifklasse A2 4709, 8 4 879,5 170,1 3,49 der . ial⸗ tarifk wg! 72 557.3 12 471, 4 181,90 4 1,45 der Spezial⸗ tarifklasse II (in Ladungen von 190008) 8 033,0 8 812, 779, 8, 84 der Spezial⸗ tarifklasse II (in Ladungen von 5000 kg) 4608,B3 4873,55 265, 5,44 der Spezial⸗ tarifklasse III 58 040,3 62 6371 4 596,9 7,34 Frachtgut zusammen 1066 391,9 112 179,5 5 755 7 II. nach Aus⸗ ; nah metarifen 1773271 184 7690 7441.9 4,03 Lund II zusam men 286 177, 299 423.9 15 7Ri J 7. T. Der k aller deutschen Eisen⸗ bahnen betrug in Millionen Tonnen: 1908 1907 1908 mehr 359,3 359,2 0, . Der Güterversand der norddeutschen Verkehrsbezirke

im ganzen ist von 252,7 Millionen Tonnen im Jahre 1907 auf 256,4 Millionen Tonnen im Jahre 1908, somit um 37 Millionen Tonnen oder 1,47 0/0 gestiegen.

In der Beförderung einzelner Warengattungen sind folgende Veränderungen eingetreten. Es wurden befördert in 1000 t:

; Warengattung mehr Warengattung weniger Daene l, n , 6 We w 28 . w 38

d ü ,,, 3 ,,, 188, alk, gebrannter. . 312,4 rh europäisches⸗ 726 KartoffesLen . 185,1

dehl und Mühlenerzeugnisse 27,5 Kleie . 20,6 8, 390 Rien 791,0 d, 2811 Ste, 10,8

R,, 13,4 Steine, bearbeitete... 68,2

n tn, 18,2 Steine, gebrannte und rohe 897,4

= ,,,, 19,R2 Zucker, raffiniert... 5602.

Zur Arbeiterbewegung.

Um die infolge der Aussperrung der Färbergesellen erfolgte Stillegung der Färberei. und Bleichereibetriebe in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen, haben sich, wie die Köln. Itg.“ aus Barmen erfährt, sämtliche Cifengarnfgbrikanten des Wuppertals verpflichtet, keinerlei Farb oder Vleichaufträge aus— zuführen, die ihnen aus Anlaß der Stillegung der Betriebe det Ver⸗ eins der Färberei, und Bleschereihesttzer etwa zugehen, und keine Arbeiter aus den ruhenden Betrieben anzustellen. (Vergl. Nr. 29

d. Bl. ;

e en ,,, Beilegung des Streils bei der Firma Delka⸗Werk, Hugo Linder in Selin gen, der nun schon bald nf Wochen dauert, sind, wie die Rh.-⸗Westf. Itg. mitteilt, Ver— nr, eingelestet worden. In einer Sitzung, an der Vertreter des Ärbestgeberderbandeg, der Firma Linder, des Industriearbeiter⸗ und des Metallarbeiterverbandes n,. hofft man eine Einigung wischen den beiden Parteien zu erzielen.

36 n . Am ien zertrümmerten, wie W. T. B. meldet, elwa fünfzig Wollkrempler die Fenstet der Tuch fabrik der

Gebrüder Saint, die mehrere Wollkrempler entlassen hatten,

und drangen in die Arbeitsräume ein, wo sie die elektrischen Lampen zerstörten, die Treibriemen zerschnitten und große Verwüstungen anrichteten. Gendarmerie und berittene Jäger sind jur Wiederherstellung der Ruhe nach Harondet entsandt worden.

Kunst und Wissenschaft.

In der letzten Sitzung des Vereins für die Geschichte der Mark Brandenburg sprach Dr. Haß über die Hofbeamten und den ü in der Mark Brandenburg unter Kurfürst Joachim 1II. Er begann mit einer allgemeinen Charakteristik der fürstlichen Verwaltung während der territorialen Zeit, indem er nament⸗ lich den engen Zusammenhang zwischen Hofstaats- und allgemeiner Landesverwaltung betonte, und erörterte dann näher die Organisation der Hoferwaltung sowie die Entwicklung der einzelnen Hofämter, die er bis ins 17. Jahrhundert hinein verfolgte. Die ältesten und vor⸗ nehmsten Chargen waren die des Marschalls und der Hofmeister Saushofmeister und Hofmeister der Kurfürstin). Den Vorrang hatte bis etwa zum Ende des 15. Jahrhunderts das Hofmeisteramt; in der e n, steigt jedoch der Hofmarschall. zum i des gesamten Hof⸗ taats einschließlich der Räte auß bis ihm mit dem Regierungs— antritt Johann George wieder ein Oberhofmeister als zum 2 ebenbürtig zur Seite tritt. Zwei neue, besonders in späterer Zeit wichtig gewordene Hofämter entstanden erst während der Regierunge⸗ zeit Joachims II. das des Schloßhauptmanns und des Ober⸗ kämmerers; besonders auf das letztere, dessen Existenz in dieser Zeit bisher unbekannt geblieben ist, wurde nachdrücklich hin⸗ ewiesen. Zu diesen höheren Hofbeamten, die meist zugleich als hi. eine wichtige Rolle in der Justig,. und Finanzverwaltung , zählte damals auch der Hauptmann des Amts Mühlenhof, der großen Zentraldomäne, die die Naturalien für den Hofhalt sammelte und zum Teil verarbeitete. Dagegen erscheint die Stellung des ö und der Schenken nicht mehr als so bedeutend wie zeitweise im Mittelalter. In der Mitte zwischen den obersten Hofchargen und dem niederen „Hofgesinden stand der Haus⸗ vogt; er hatte nicht . die Aufsicht über das Schloß zu führen, sondern übte auch die Jurisdiktion über die Hofbeamten und die Bewohner der Schloßfreiheit und der Burglehen aus. Abgesehen von den eigentlichen Hofbeamten, bildeten die Umgebung des Kurfürsten eine größere Anzahl von Edelleuten, die sich ständig am Hoflager aufhielten und für ihre Dienstleistungen vollkommen Unterhalt, zum Teil auch eine Besoldung erhielten. Der Vor⸗ tragende machte über ihre Obliegenheiten wie auch ihre Zahl und Glie⸗ derung nähere Mitteilungen und besprach namentlich die Frage, inwieweit die im 17. und 18. Jahrhundert bestehende Unterscheidung zwischen Kammerherren (— Kämmerern“), Kammerjunkern und Hoßjunkern schon im 16. Jahrhundert vorbereitet war. Er wies dann ferner aus mehreren erhaltenen Personalverzeichnissen nach, daß zwar die meisten dieser Hofjunker dem Landesadel angehörten, jedoch auch mehrere nicht—⸗ märkische Familien unter ihnen vertreten waren. Noch stärker und auffallender war die Heranziehung „‚ausländischer' Elemente bei den

ofbeamten. Gerade in den wichtigsten Vertrauensstellungen befanden ich lange 3e hindurch zum Verdruß der Stände 2 Edel⸗

leute: der bedeutendste der adligen Räte, Eustachius von Schlieben, stammte aus der 6 der als Soldat und Diplomat gleich be⸗ währte Hofmarschall Adam von Trott war ein Hesse, und einer der vertrautesten Kämmerer, Wolf von Closter, war aus Westfalen in die Mark gekommen. Ueber diese Männer wie guch über den Obherst⸗ kämmerer Matthias von Saldern konnten einige charakteristische Ginzel⸗ heiten mitgeteilt werden. Der Vortragende zeigte dann noch, in welcher Weise die am Hof dienenden Junker vom Kurfürsten für ihre Dienste mit Angefällen, Lehen, Geld und Grundbesttz belohnt wurden, wie einzelne allmãhlich im Hofdienst emporkamen, wie die meisten schließlich mit einer einträglichen Domäne versorgt wurden und wieß zum Schluß darauf hin, daß diese freigebige Arl des Cr fir seine Beamten und Diener ju belohnen, wesentlich zu der bekannten Zerrüttung seiner Finanzen beigetragen hat. In der Diskussion wies Herr Dr. von zaemmerer, anknüpfend an eine Bemerkung des Vortragenden über den innigen Zusammenhang von Hof⸗ und allgemeiner Landes⸗ verwaltung im 16. Jahrhundert, kurz auf die Hauptmomente hin, durch die die heute bestehende Scheidung allmahlich herbeigeführt worden ist. Als erster Schritt dazu kann die Gründung einer be⸗ sonderen Hofstaatskasse im Jahre i673 angesehen werden, von der dann beim Regierungsantrift Friedrich Wilhelms 11. eine besondere ofmarschallamtekasse abgezweigt wurde, wobei zugleich das chon unter Friedrich . organisierte Hofmarschallamt, (von dem heute die gesamte Hofverwaltung ressortiert) sestere Formen gewann. Mit dem Untergange des alten Staats verschwand auch die Hofstaatskasse; ein halbes Menschenalter später (1820) voll⸗ zog sich mit der Gründung der Kronfideikommißkasse die endgültige finanzielle Trennung von, Krone und Staat. Die von der Hof⸗ verwaltung streng zu scheidenden r, . gehörten im 18. Jahr⸗ hundert zur Kompetenz des die Hoheitssachen verwaltenden Kabinetts—= ministeriums; ein im Jahr 18197 gegründetes besonderes Ministerlum für die Haussachen hat nur bis zum Zusammenbruche des Staat bestanden. Das heutige Hausministerium ist 1819 gegründef, hat aber seinen von den übrigen Ministerien unterschiedenen Charakter erst mit der, Einführung der Verfassung erhalten, während z. B. in der vormärzlichen Zeit zeitweise die gesamte Domänenverwaltung von

ihm ressortierte.

Sodann sprach Dr. F. Arnheim über die Markgräfin Dorotheg von avreut h. Bis vor kurzer Zeit las man in . allen genealogischen Nachschlagewerken, sie sei 1754 gestorben Dies ist jedoch ein Irrtum. Sie wurde vielmehr damals heimlich na 5 weden gebracht, wo sie als Frau Oberst von Zettwitz . n 27 Jahre lebte. Ueber ihre Schicksale, besonders ihren Aufenthalt in Schweden, gibt eine auf Archivalien beruhende kleine Abhandlung, die der schwedische Reichsheraldiker Graf Adam Lewenbaupt 1561 in der Stockholmer illustrierten Monagtsschrift „Wort und Bild“ veröffent.= lichte recht wertvolle Aufschlüsse. Das Font noch vorbandene ge⸗ dtuckte vnd vngedruckte Marel zhermd Nemlich läckenbast wm Kn.

Im Architekten verein in Berlin, Wilhelmstraße M3, wird am 7. d. M. Abends 77 Uhr, Dr. Ot to 1 Direktorial⸗ assistent und Leiter der orientalischen Kunstabteilung an den König lichen Museen in Berlin, einen Vortrag über Haus und Ku 7

in Japan“ halten. Der Vortrag wird von zahkreichen Lichtbildern begleitet sein.

Land⸗ und For stwirtschaft.

Adelaide, 3. Februar. Die Blätter schüen die südauftralische Weizenernte auf 24 475 Ch Buffeldg. Für die Ausfuhr tommft hiervon ein Quantum von 26 777 bo Buspels in Betracht. Diese Ziffern bedeuten eine Rekordernte.

Verkehrsanstalten.

Die Eisenbahn Kristia nia Bergen.

Unlängst ist die Eisenbahnlinie Kristinig eigen in ganßen Ausdehnung eröffnet worden, womit Norwegen ein Werk rr, das eine große natignale Bedeutung hat und für ben Per⸗ sonen⸗ Post⸗ und üterverkehr von weittragender Wichtigkeit ist Denn mit dieser 402 km langen Bahn werden die durch ein mãcht et Langgebirge n, . östlichen und westlichen Teile Norwegens mit⸗ einander verbunden. Während die Reise früher auf dem Seewege längs einer rauhen Küste drei Tage in Anspruch nahm, wurde d 5 rt zwischen Kristiania und Bergen bereits durch den vorlanfigen

etrieb der Bahn, wobei ein Umweg Über dag um Saden liegende Drammen gemacht werden mußte, auf 25 Stunden abgeluürzt. Nach , , r e ln r, i e = unden, ie bisher i e , n n. und die bisherige Uebernachtung

ihrer