wenn der Wablterrorismus sich offen und underhüllt zu zeigen ge⸗
Ee en wird. Nur dann ist es auch möglich, ihm durch scharfe Hand⸗ gegenüber den von ihm beeinflußten
abung der Wahlprüfungen Wahlen wirksam entgegenzutreken und in den — na
ch den bisherigen
Beobachtungen übrigens seltenen — Fällen wirklicher Schädigungen
die Schuldigen verantwortlich zu machen
Der § 17 des Entwurfes gibt in Abs. 1. 2 im wesentlichen die Vorschriften der S5 3, 4 des Gefetzes vom 25. Juni 1566 (Gesetz⸗ samml. S. 318) unter Ausscheldung derjenigen wieder, welche ihrem Wesen nach 21 in der Wahlordnung (5 7) zukünftig Plaß finden
können. Die
inführung der Fristwahl hat sich zur Erleichterung
des Wählens unter geeigneten Umständen fo wohl bewährt, daß es
iweckmäßig erscheint, diese Einrichtung der Terminswahl
leich⸗ wertig an die Seite zu stellen. Es wird unbedenklich .
zichtet werden können, sie rege me, wie bisher, nur 14 BDemeinden zu beschränken und Ausnahmen der Gene Zentralstelle vorzubehalten.
ver⸗
die größten migung der
Der Abs. 3 des ö 17 bestimmt, daß in Stimmbeirken, die aus mehreren Qrtschasten bestehen, se nach der Dertlichteit'und dem Be dürfnisse die Abstim
mung in den einzelnen Srtschaften = werden könne. Es wird damit den Wählern, denen un
queme Wege
J erspart werden sollen, eine wesentliche Er⸗ leichterung für die Von den Gräpgengbstim mungen des Abs. 3 unterscheiden Fich diese nach Ort
eilnahme an der Wahl gewährt.
schaften abgegrenzten Unterabteilungen der Wähler cast Meni rg, ö)
dadurch, 2 6 die Wähler aller Abteilungen um⸗
en, deren Wohnsitz oder Aufenthalt in den betreffenden Orkschaften
egen ist. Die mehreren Ortschaften können auch Teile deg elben
BGemeindebezirkes sein; in der Regel wird es sich jedoch um Stimm
2363 bandeln, die aus mehreren Kommunalbe)irken zusammengesetzt nd 6
4 Abs. 2 Satz 1).
Die Vorschrift enthält eine zweckmäßige Verallgemeinerung des bisher schon nach 3 2 Abf. 2 des interim sftischen ablgesetzes vom
30. April 1851 CGefetz amm. S. 216) und nach 8 7 Fir. J de Ge—
des B berechnet sich nur auf (61 /., 4 48 00 4 50 O3 o/ — 149 030: 3 oder) 49, H8 oo.
Diese Berechnung läßt ersehen, wie hei dem Verfahren dag gleiche Gewicht des . jeder der drei Abteilungen auf das Gesamt⸗ ergebnis der Wahl innerhalb des ganzen Landtagswahlbezirkes voll lommener gewahrt wird als bisher. Bei der Wahl durch Wahlmänner konnte dieses Gleichgewicht durch die Art der Einteilung der Urwahl⸗ bejzirke gestört werden. Das neue Verfahren hat ferner den wesentlichen Vorzug vor dem bisherigen, daß es nicht die Stimmen der Minder—= heiten in den örtlichen Abstimmungeébezirken vom Einfluß auf das Ge⸗ nnn ausschgltet, sondern jede Stimme im ganzen Wahlbezirke ür die, Wahl des Abgeordneten zur Gestung bringt, und den Vlick der Wähler auf die Interessen des anzen Wahlbezirks hinlenkt. Ver⸗ hältnisse der engsten örtlichen —— werden infolgedessen in Zu⸗ kunft einen geringeren 13 auf die Stellungnahme der Wähler üben, als es bielfach bei der Wahl der Wahlmänner in den Urwahl⸗ bezirken bisher der Fall gewesen sst. In der Ungewißheit des Wahl ausfalls für den ganzen Wahlbezirk, der nicht mehr, wie es in vielen Urwahlbezirken jetzt schon mit der Aufstellung der Wablmannskandi⸗ daturen der Fall ist, den Wählern erkennbar feststeben wird, 33 ein starker Antrieb zu regerer. Beteiligung an der Wahl, deren Be ebung anzustreben ist. Nicht minder auch in dem nunmehrigen Rechte jedes Wählers, unmittelbar selbst für den Kandidaten einzutreten, der ihm zum Abgeordneten seines Landtags wahlbezirkes am geei netsten erscheint.
In den Stimmbestrken wird nur die Jahl der Stimmen, die auf die ginzelnen Kandidaten fallen, nach den Abstimmungebermerten in der Abstimmungsliste (Abteilungsliste oder Ausjug daraus) zum Pro—⸗ tokoll festgestellt; dieseg wird mit der Abstimmunggliste alsbald dem Wahlkommissar zur Feststellung des Gesamtergebnisfes eingesandt.
Die §5§5 22, 23 . 3 einer näheren Erläuterung nicht. In den ? 23 ist, ihrer sachlichen Bedeutung für das Juftandekommen der Wahl entfprechend,
*
Diese
den Reichstag getro
weist den Erlaß aller na Gesetzeß und zur Dur
bisherigen Wahlreglem erlassenden . in der Wahlordnung vorne . erlassen sein werden, ist in d . 28 16
sher, eine ehende Bele über die richtige
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llen bereits hi
Der teilt die Verpflichtung zum Trage fahrens ,
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ents. tretenden, vom Staatemint nung zu. Auf die Gegenstande, über 2 lich besondere Aus übrunggvorschtlt en vorstehenden Erläuterungen an del, ngewiesen. Im — 2 wird z hrung der wahlausfü
nwendung des Gesetzes enthalten müssen.
er 8 27 2. en Bestimmungen zur Ausführen chführung der Wablen der an die
Abgeordneten w
5 268 n der Kesten des Wahl uß an den bisherigen Rechtszustand, der die Ko der Uwwahlen mit Ausnahme derjenigen für die Druckfðormulare Wahl protokolle den Gemeinden, die Kosten der dem ö. uwieg. Es soll Zwelfeln, die sich aus der Aenden des Wahlverfahrens für die Zukunft ergeben könnten, vorger werden. Neue Kosten werden damft den Gemeinden nicht au 8 nur insofern, als im Laufe der Legislaturperiode
bel sold atzwahlen, die später als ein
Jahr nach dem Jeitpunkte der allgemeinen Neuwahlen stattfinden, eine erneute Anfertigung der listen erforderlich wird.
Regelung stimmt mit der im 8 16 des Wablge enen überein.
Stelle
renden Behöt
Statistik und Volkswirtschaft.
Monat Januar
Finz und Aus fuhr einiger wicht im Spen handel in der Zelt 26 n tiße3 Waren, an,
21. bis 31. Januar 19810 und der beiden letzten Jahre.
ee ,
isterium
3. 326 ir, ö . 8 . . ᷣ * = 100 Mg. * setzes dom II. März 1865 (Sesegsamml. S. Si) für die Hohen. da die, Nichtabgabg einer Erklärung von seiten des gewählten f gen Lande 22 für die Inselbezirke in Hannober und Schleswig. Kandidaten auf die Der g en, über seine Wahl innerhalb der . Ginfabt 2 Aut fubt — Dolstein geltenden Rechts. Jede folche Sonderabftimmung in einielnen Frist von einer Woche als Äßiebnung gilt. In solchen Fällen muß, f 5 See e wird von einem befonderen, nach den allgemeinen Regeln enso wie bei ausdrücklicher Ablehnung der Wahl oder bel Annahme [l. 1 Monat Januar I- 31. Monat Janna U bihrenden Wabldorftand, unter. dem Vorsigz, eines Ste bertrcterg erklärungen unter Protest der Vorbehalt, zut Wiederholung der Wahl Januar Januar 3600 3 — — 23. Ergebnisse werden im ganzen geschritten werden. oe n Eid wo os isis igio . 3 timmbezirke zusammengerechnet. ; . er 5 24 z Baumwolle. 121459 45635 52561 15975 1519 32 Zu S8 19, 20. des Entwurfs gibt mit den notwendigen Fassungzänderungen den ang, ge. 3. 381 525 do d k J Für jeden Landtagswahlbeztrk ernennt zur besonderen Leitung des 5 zl 3 der Vererdnung vem 30. Mai , * Ker ehr, 6 9 Wa lgeschäfts und zur Feststellung des GHefamtergebnisfes der Wahl dom 28. Juni 1505 — Gesetzsamml. S. 318) wieder. Sachlich. i schwungen . der Negierungspräsident — in Kerk der Oberpräsident — einen 8 12 nur, dahin geändert, daß die in ihm noch zugelassene uw. god ö w Fe ,n n und die etwa erforderlichen Stellvertreter., Für weitere Beschwerde an den Sberpräsidenten gegen die vom Sanf, ge ; 36326 7353989 7779, 6 ? die Ermittelung des Wahlergebnisses muß dem Wahllommissar ein Regierungeprässdenten aufrechterhaltenen Ordnungkstrafverfügungen pro chen, He, 4 . ö dend der Landraͤte un ürgermeister in Zukun ortfallen soll. Zuß Vertrauen gmännern der Wähler zu bildender Wahlausfchuß 8 k ae — 9 r 26. e wier . ö des Wahlreglements für den Reichetag ist ö [. e, r. 2 4 3 2 ͤ 236 830 36714 34835 615 14 d j ie ᷓ i ei obere Instanzen, und besonders die erpräasidenten, von Detail⸗ = e * e nn m ,,. e gg n 9. ö ch geschäften überall da zu entlasten, wo ihre Entscheidung doch im Ha. deoib 20mg 1329360 199 479 müssen und ein unmittelbares Staatgamt nicht bekleiden e. Zu wesentlichen nur nach dem Berichte der Vorinstan; gefällt werden im Schweiß 73899 us] ois] 11 den . . . in 2 k 566 , 633 . 33 . = , . Kreu zucht. do 198 ö tokollfü zuziehen, der gleichfalls Wä ĩ uß, je ⸗ . . ( ö e . 1 l en n er gleichf ähler sein muß, jedoch heidungen, der . in solchen Fällen bes wesent. . wen, , 8 . ö Die Ermittelungsverhandlung, welche im Wahlorte vor— li en Irrtümern oder Fehlgriffen im Wege der Oberaufsicht bleibt Eisener i. 35 47530 628 182 46356621 85343) us 6 2320) e nnenrirdgzist alen Wählern des, Wabilbe ekg zue Khzsick. Srt unberibrt , ,,,, . und Zeit ihrer Vornahme werden vorher öffentlich bekanntgemacht. Neu ist die Vorschrift des re slohsen Wäz24 531 5573 5776165 333; is, ,, 2 8280 . 2 . Um das Wa blergebnis festzustellen, wird, für jede Wãhler⸗ . ; 1 it Geldstrafe bi reinigt.. 961222 1781065 15763383 107 219 9 ,, . / , oi , . 23632 79607 . k . 1 , . l2r0ss 25s id abs sioh 4 eines Wählers zu anderen als Wahl jwecken öffentlich verbreitet. Der Grig ; ö . ö n n fr e ln, e he, he, ge, Feen, 2 Detteilzablen aller Stimmen e . . fertigung, die während der letzten Jahre in zunehmendem Maße durch . d , zusammengezählt, ihre umme wird durch drei geteilt. fr n. Bekanntgabe . Be der Steuer. oer Gin! 9 . . ö. dann 2ld0n] 23923 3633 Wewählt ist⸗ wessen durchschnsttlicher Stimmenq;te . — 8 kommen verhaltnisse deutlich erkennbar beheichneter Wähler in der Tages, rü 33. 26 dz ie. . As fünszig vom Hundert beträgt. . Beispiel wird diese presse getrieben worden sind. Es en in gleichem Maße gegen die = n 2 Zäblungös. und Berechnungsart 2 3 — öffentliche ö wie gegen die Interessen der Beteiligten, wenn e . 2 6. Haben von 17 000 gültigen Stimmen erha 29 die unvermeidliche Auslegung der Wahllisten benutzt wird, um, meist enen 360 4170 121 130998 mn Abteilung nur zur Hefrichigung des Sensatzengbedürfnisses oder zu anderen gi ee n, 290029 177. gandidat A 65 ö. 96 8 . mit . 3 der . mit schwellen V der berechtigten ahrnehmung des allgemeinen Interesses am ; 17 , . a4 . 149 8801 rdnungsmäßhigen Verlaufe der Wahlgeschäfte oder an einer zweck. us Eisen. mi, uss also beide jusammen.·· Ti G60 15 0s, . a . der Wahhborschrifken nichts z. tun haben, aus Kupfer =] 62680 z ö 1l6zis isr 6b 6 A gewählt, weil ihm in Abteilung I: 49 c (von 1000), in dem ö. der gisten Angaben zu verbreiten, deren Geheimhaltung Berlin, den 5. Februar 23 Ting 11. S2 c (von 3000), in Abteilung III: 49 97 o., (von in den Steuergesetzen unter strengen Strafschutz gestellt ist. Der Kaiserliches Statistischeß Amt. 13 000) der Stimmen 83767 sind und danach sein Stimmenanteil 1* ist dem 8 5 des Cinkommensteuergesetzes unter angemessener . 180 97 o: 3, also mehr als S0 oo, nämlich 50 33 6e beträgt. Ber enderung der Strafandrohung nachgebildet. F uh ry. Ein- und Ausfuhr von Zucker vom 21. bis 31. Janugr 1910 und im Betriebsjahr 1909/10, *. a. ⸗ . beginnend mit 1. September. Gin fuhr Ausfuhr K . . . BF — im Speialhandel auf Niederlagen im Spezialhandel von Niederlagen . 1. Septbr. 1. Septbr. 1. Septbr. J. Septbr. 1. Seytbr. J. Septbr. e,, is bis Januar bis bis bis bis Januar 4) 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. Jan. 31. 5 31. 1910 1909 1910 1909 199 1959 in j 42 rein ö / ö 5 ,, ö 139 103 a4 430 1 . eichgestellter Zucker Kö 21 22 2 nelle gn gh , i ö in ä, ,, , wn reg 1m en u n, ie s, n on Veredelungsverkeht... ? . . ( — — J w w Ke lle Gd Saidücs 293 683 369 9364 lot sz J . . 421 44 6 baden Herchelungcber ch,, 5 8, ds, . 1, , mon, m, no een üs , en Platten, Stangen. und Würfeljucker (i735h. 9 91 2 — Nh 3 19513 18 2335 1335. = 3 i ; gemahlener Nehlig (6d)... .... — 1 11 — 3 3813 ö dh g avon verb eln 1 — 2. — ö . 6 26 9 r. 1 5 ö ücken., und Krümel cker (ire)!!! 4 1, — — . 5 316 51 393 . dadon Heredelungsverkeht.—— — — 4 6b os 3 3 ĩ ö emahlene Nafflnade (17579... — ! 2. 7 8 2 ] ; ; 8 el w ö. ö . . . 3301 62 h 66 * 1 2 322 1 , 2 2 . 23 ; . ; er dee ,,,. . ö 3 — 38 1 22337 648 3833 3933 ss 38 ;. . 8 2 8 30 13885 30 282 dabon, Veredelungsverkehtt — — 24 q 13 9 6. 19221 — * . ( ann, ö . . sz 190 ät nn ng, , 2 gern,, , n, d, r i 5 . ; i R . 24 . un f er i J 10 8. 113 ds zs 224 097 36 on dos 2 09l eg 1409 6. 39 3. 3174 2. ö u fester und flüssiger (lösh 2 I 3 , w 5 3* . 1e, nr i 7382 Mo718 2037837 139134 32 85 368 60? e . — und ne n n affinade einschließiich J ; — 2. 96. ; ; wertzu rups usw. , J — — 4 — ö 3 176 — . 2 ĩ̃ dabon Veredelungsberlehr - — 3. 3 1833 412 36. 54 di lmassen und e . e (Sirup, Melasse), Melassekraft.⸗ . * 53 2 . . ä e e ed e, ,,,, n, an, a, me, mom, run 2 i, ,, en, loses, n. Sichen . Baren unter steue ram licher Aufficht: J ; . ; . 615 14 ⸗ z ö , . 13 e, ,, Berlin, den 8. Februar 1910 ea w ! z
Kaiserliches Statisti ö. ; nr en mm